260915-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Einrichtung einer Hol- und Bringzone
Kerndaten
- Nummer
- 260915-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kurfürstenallee Hauptort
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260915-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag: Einrichtung einer Hol- und Bringzone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung sieht die Einrichtung einer Hol- und Bringzone im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtung Kurfürstenallee 15 kritisch. Im Gegensatz zu Hol- und Bringvorgängen an Schulen ist es an KiTas nicht der Regelfall, dass Kinder selbstständig zur Einrichtung laufen, sodass die Hol- und Bringvorgänge aus rechtlicher Sicht Parkvorgänge darstellen, da die Eltern das Fahrzeug gemeinsam mit den Kindern verlassen. Zulässig wäre bei einer Beschilderung für eine Hol- und Bringzone (eingeschränktes Haltverbot) jedoch lediglich das Halten, d. h. das Verbleiben im Fahrzeug bis zu einer Dauer von drei Minuten. Weiterhin verlaufen entlang der Kurfürstenallee Fahrradschutzstreifen. Momentan ist kein Sicherheitstrennstreifen markiert, welcher gemäß den aktuellen Regelwerken notwendig ist, um sogenannte Dooring-Unfälle zu verhindern. Mit der Einrichtung einer Hol- und Bringzone würden sich die Parkstandswechsel in dem Bereich voraussichtlich erhöhen, womit auch eine erhöhte Gefährdung des Radverkehr einherginge. Die Verwaltung verweist jedoch in diesem Zusammenhang auf die geplante Wiedereinführung der sogenannten "Brötchentaste". Diese würde das kostenfreie Parken für die Dauer von 15 Minuten auf den bewirtschafteten Parkplätzen im Bereich der kurfürstlichen Zeile ermöglichen. Die nächstgelegenen Parkplätze befinden sich in ca. 100 m Entfernung zur KiTa. In Bezug auf das widerrechtliche Parken auf der Grenzmarkierung vor der KiTa wird die Verwaltung entsprechende Kontrollen einplanen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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