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260915 · Antrag

BBB-Antrag: Einrichtung einer Hol- und Bringzone

Nummer
260915
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Einreichung erledigt · 13.05.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 384,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260915-01 ST BBB-Antrag: Einrichtung einer Hol- und Bringzone

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Antrag
öffentlich
260915
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
06.05.2026, gez. BBM Yildiz
BBB-Antrag: Einrichtung einer Hol- und Bringzone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert die Stadtverwaltung auf,
- die an die Sperrfläche grenzenden Bereiche vor der städtischen
Kindertageseinrichtung Kurfürstenallee 15 als Hol- und Bringzone einzurichten,
- mindestens zu den Hol- und Bringzeiten dort regelwidrige Parkvorgänge zu
kontrollieren und zu ahnden,
- die Leitung der städtischen Kindertageseinrichtung anzuhalten, das
bestehende Halte- und Parkverbot im Sperrbereich bei den Eltern zu
thematisieren.
Begründung
Der als Bucht ausgeführte Straßenbereich der Kurfürstenallee vor der
städtischen Kita ist mit dem Verkehrszeichen 136 („Kinder“) gekennzeichnet.
Das Schild ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt
Verkehrsteilnehmer davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher
besondere Vorsicht angesagt ist. Zudem ist der Zufahrtsbereich mit einer
schraffierten Sperrfläche gekennzeichnet. Eine Sperrfläche darf nicht genutzt
werden. Es darf dort weder geparkt noch gehalten werden. Das Alltagsbild -
und hierfür stehen die Aufnahmen aus der Anlage beispielhaft - ist
bedauerlicherweise so, dass der Sperrbereich regelmäßig widerrechtlich
genutzt wird. Dabei lassen die Fahrzeugführer - oft Eltern/Familienangehörige -
vollkommen aus dem Blick, dass dieser Schutzbereich gerade zur Sicherheit
ihrer eigenen Kinder eingerichtet wurde. Auf entsprechende Ansprache
reagieren die Betroffenen in der Regel verständnislos und patzig. Die
Antragsteller regen daher die Einrichtung einer Hol- und Bringzone an, ebenso
wie die nötige Ansprache der Erziehungsberechtigten durch die Kita-Leitung.
Die Maßnahme sollte durch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsdienstes
begleitet werden.
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2
1 2026.05.27 Anlage BVGO BBB-Antrag Kita Riga Einrichtung einer Hol- und
Bringzone (öffentlich)Seite 2 von 3
Beispielhaft aus googlemaps
Beispielhaft Aufnahmen privat, das schwarze Fahrzeug fährt auf den widerrechtlich
beparkten Bereich zu und nimmt im Anschluss die Lücke des weißfarbenen Kfz ein – alle
auf geschütztem BereichSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de