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260909-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg — Transparenz und Weiterentwicklung

Nummer
260909-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260909 Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg — Transparenz und Weiterentwicklung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260909-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg —
Transparenz und Weiterentwicklung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie gestaltet die Verwaltung die Kommunikation￿mit den
Antragsteller*innen und der Bezirksvertretung im Rahmen des
Mitmachbudgets 2025/26 — von der Beschlussfassung bis zum
Abschluss der Umsetzung?
a. Wurden alle Antragsteller*innen — sowohl der beschlossenen als auch
der nicht berücksichtigten Projekte — über das Ergebnis der
Abstimmung und den Beschluss der Bezirksvertretung vom 28. Januar
2026 informiert? Falls ja: in welcher Form und mit welchem Inhalt? Falls
nein: aus welchem Grund nicht?￿
Im Rahmen des Verfahrens wurden alle Antragsteller*innen – sowohl der
bewilligten als auch der nicht berücksichtigten Projekte – nach
Beschlussfassung durch die jeweiligen Bezirksvertretungen per E-Mail
über die getroffenen Entscheidungen informiert. Zur Herstellung von
Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde der E-Mail jeweils ein
entsprechender Beschlussauszug als Anlage beigefügt. Damit wurde
sichergestellt, dass alle Beteiligten zeitnah und in gleicher Weise über die
Entscheidungsgrundlagen in Kenntnis gesetzt wurden.
￿
b. Wird standardmäßig Kontakt￿zu den Antragsteller*innen
aufgenommen, wenn sich abzeichnet, dass ein Projekt nicht oder nicht
wie beschlossen durchgeführt werden kann? Falls nein: aus welchem
Grund nicht?￿
￿
Stellt sich nach Beschlussfassung heraus, dass ein Projekt nicht
umgesetzt werden kann, werden die Antragsteller*innen sowohl von der
Fachverwaltung als auch von der Abteilung Bürgerbeteiligung kontaktiert,
um gemeinsam zu prüfen, ob alternative Lösungswege im Rahmen der
Beschlusslage möglich sind.
Im Fall des Projekts „Discgolf in Bad Godesberg“ hat die Verwaltung
zunächst die Entscheidung der Bezirksvertretung Bad Godesberg
abgewartet, bevor der Antragsteller informiert wurde. Rückblickend wäre
es möglich gewesen, bereits früher in den Austausch mit dem
Antragsteller zu treten. Zwischenzeitlich steht die Fachverwaltung im
direkten Kontakt mit dem Antragsteller.Seite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
￿
c. Werden die Bezirksvertretung und die Antragsteller*innen nach
Abschluss der Umsetzung standardmäßig über die Ergebnisse
informiert? Falls ja: in welcher Form und mit welchem Inhalt? Falls nein:
aus welchem Grund nicht?
￿
Die Bezirksvertretung wird im Rahmen von Mitteilungsvorlagen über die
abgeschlossenen Projekte informiert. Diese Mitteilungsvorlagen werden
auch den Antragsteller*innen zur Verfügung gestellt.
￿
d. Wie bewertet die Verwaltung die Einführung eines Status-Dashboards
auf bonn-macht-mit.de, das den Umsetzungsstand beschlossener
Projekte für alle Beteiligten transparent macht?
Die Verwaltung steht der Einrichtung eines Status-Dashboards
grundsätzlich positiv gegenüber, da hierdurch die Transparenz des
Beteiligungsverfahrens erhöht werden kann. Bürgerinnen und Bürger
sowie politische Gremien erhalten einen nachvollziehbaren Überblick
über den Bearbeitungs- und Umsetzungsstand eingereichter Vorschläge.
Dadurch werden Prozesse verständlicher dargestellt und die
Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns gestärkt.
Die Verwaltung wird diesen Ansatz in die weiteren Überlegungen zum
Mitmachbudget einbeziehen. Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung sind
jedoch die technischen, organisatorischen und personellen
Voraussetzungen sowie der erforderliche Pflegeaufwand zu
berücksichtigen. Diese Aspekte werden in die weiteren konzeptionellen
Überlegungen einbezogen.
2. Die Verfahrensregeln sehen vor, dass Antragsteller*innen, die im letzten
Zyklus nicht berücksichtigt wurden, im nächsten Zyklus erneut
einreichen￿können (Quelle:￿bonn-macht-mit.de).￿
a. Ist darüber hinaus eine automatische Übernahme nicht berücksichtigter
Projekte in den nächsten Zyklus denkbar und möglich?
Davon ist aus Sicht der Verwaltung abzuraten. Jede Durchführung des
Mitmachbudgets sollte als eigenständiges und abgeschlossenes
Beteiligungsverfahren betrachtet werden, in dem Vorschläge
grundsätzlich neu eingereicht werden. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass alle eingereichten Ideen unter den jeweils gleichen
Rahmenbedingungen und mit den gleichen Chancen am Verfahren
teilnehmen.
Zudem können sich im Zeitverlauf Prioritäten, Bedarfe und
Rahmenbedingungen verändern. Eine erneute Einreichung ermöglicht es
den Vorschlagenden, ihre Ideen gegebenenfalls zu aktualisieren,
weiterzuentwickeln oder an veränderte Gegebenheiten anzupassen.
b. Falls nicht: Gibt es Überlegungen, diese dauerhaft auf bonn-macht-
mit.de zu archivieren, damit die Ideen sichtbar bleiben?
Die im Rahmen des Mitmachbudgets 2025/2026 eingereichten Vorschläge
bleiben auf Bonn-macht-mit.de weiterhin einsehbar. Dadurch wirdSeite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sichergestellt, dass die eingebrachten Ideen auch über das konkrete
Verfahren hinaus sichtbar bleiben und künftig als Inspiration für
Bürgerinnen und Bürger sowie für weitere Beteiligungsprozesse dienen
können.
c. Wie bewertet die Verwaltung den Mehrwert eines solchen Transparenz-
Archivs für die Akzeptanz des Mitmachbudgets?
Die Verwaltung sieht in einem Transparenz-Archiv einen grundsätzlichen
Mehrwert für die Akzeptanz des Mitmachbudgets. Durch die dauerhafte
Bereitstellung bereits eingereichter Vorschläge wird eine hohe
Nachvollziehbarkeit des Verfahrens gewährleistet und die Sichtbarkeit der
Bürgerideen über den jeweiligen Durchführungszeitraum hinaus
sichergestellt.
Darüber hinaus können frühere Vorschläge als Orientierung und
Inspiration für neue Beiträge dienen. Ebenso ermöglichen die
zugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung eine bessere Einordnung
vergleichbarer Ideen und können dazu beitragen, die Erfolgsaussichten
neuer Vorschläge mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung realistischer
einzuschätzen.
In der Gesamtbetrachtung kann ein solches Archiv somit zur
Transparenz, zur Qualität der Beteiligung und letztlich auch zur Akzeptanz
des Mitmachbudgets beitragen.
￿￿
3. Wie geht die Verwaltung mit Abweichungen zwischen dem
zugesprochenen Förderbetrag und den tatsächlichen Projektkosten
um?￿
a. Wie verfährt die Verwaltung, wenn bei einem beschlossenen Projekt der
zugesprochene Förderbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wird — und
was geschieht in der Regel mit den nicht verwendeten Mitteln?
Im Falle, dass ein im Rahmen des Mitmachbudgets beschlussmäßig
vorgesehenes Projekt nicht zur Umsetzung gelangt oder die hierfür
bereitgestellten Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft werden,
verbleiben die nicht verausgabten Mittel im jeweiligen Haushaltsansatz
und fließen in den gesamtstädtischen Haushalt zurück.
Eine Übertragung nicht verausgabter Mittel in nachfolgende Verfahren
des Mitmachbudgets ist bislang nicht vorgesehen, da das Mitmachbudget
als zweijähriges Verfahren jeweils in die reguläre Haushaltsplanung der
Stadt Bonn eingebettet ist und die Mittel entsprechend für den jeweiligen
Haushaltszeitraum veranschlagt werden.
Nach Abschluss des jeweiligen Förderzyklus wird in einer
abschließenden Mitteilungsvorlage dargestellt, welche Projekte
umgesetzt werden konnten. Eine gesonderte Berichterstattung über den
vollständigen Mittelabfluss bzw. die Inanspruchnahme der insgesamt zur
Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt derzeit nicht.
b. Wie wird verfahren, wenn die Projektkosten den zugesprochenen
Betrag übersteigen? Wer trägt die Mehrkosten und wer wird in welcherSeite 3 von 8
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Form darüber informiert?￿
Die Fachverwaltung sowie die Antragsteller*innen – sofern das Projekt
eigenständig durchgeführt wird – stellen sicher, dass die Umsetzung im
Rahmen der bewilligten Mittel erfolgt.
Die für die Projekte bewilligten Mittel sind verbindlich festgelegt und
können nachträglich nicht erhöht werden. Weitere Mittel stehen nicht zur
Verfügung.￿
￿￿
4. Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage DS￿253944￿zu den
Projekten des Mitmachbudgets 2025/26 Stellung genommen – u. a. zur
Umsetzbarkeit und zum Finanzaufwand, einschließlich konkreter
Handlungsoptionen (Aufstockung, reduzierter Umsetzungsumfang,
Planung mit Umsetzung im Doppelhaushalt 2027/28).￿
Welchen rechtlichen Status haben die Stellungnahmen der Verwaltung
zu Umsetzbarkeit und Finanzierung nach Beschlussfassung durch die
Bezirksvertretung — insbesondere: Werden sie automatisch Bestandteil
des￿Beschlusses, oder bedarf es einer ausdrücklichen
Mitbeschlussfassung? Gilt dies entsprechend, wenn die Verwaltung
mehrere Handlungsoptionen benennt?￿
￿￿
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu Umsetzbarkeit, Finanzierung und
möglichen Handlungsoptionen stellen fachliche Einschätzungen der
Verwaltung dar. Sie beruhen auf Prüfungen der Fachverwaltung sowie auf
Erfahrungswerten und dienen der Bezirksvertretung als
Entscheidungsgrundlage.￿
Die Kostenprognosen und Hinweise der Verwaltung werden nicht
automatisch Bestandteil des Beschlusses. Maßgeblich ist der konkret
gefasste Beschluss der Bezirksvertretung. Sollen bestimmte
Handlungsoptionen verbindlich gelten, bedarf es einer ausdrücklichen
Beschlussfassung.
￿
5. Am 30. August 2025 wurde erstmals in Bonn ein Gemeinwohlcheck mit
rund 60 zufällig ausgewählten Bürger*innen im
Haus￿Vielinbusch￿durchgeführt (Quelle: bonn-macht-mit.de).￿
a. Wie bewertet die Verwaltung die Erfahrungen mit diesem Format?
Welche Erkenntnisse für das Verfahren des Gemeinwohlchecks wurden
gewonnen und evaluiert?
￿
Die Verwaltung bewertet die erstmalige Durchführung des
Gemeinwohlchecks insgesamt positiv. Das Format wurde von den
teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen und
ermöglichte einen konstruktiven und sachorientierten Austausch
zwischen zufällig ausgewählten Teilnehmenden und der Verwaltung.
Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass durch die zufällige Auswahl
der Bürgerinnen und Bürger ein breites gesellschaftliches Spektrum
abgebildet werden konnte. Dies hat zu vielfältigen Perspektiven und einer
differenzierten Auseinandersetzung mit den zur Diskussion stehenden
Vorschlägen beigetragen. Gleichzeitig zeigte sich, dass die strukturierte
Moderation und die klare inhaltliche Vorbereitung wesentlich zumSeite 4 von 8
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gelingen des Formats beigetragen haben.
Als zentrale Erkenntnis für die Weiterentwicklung des Gemeinwohlchecks
hat sich gezeigt, dass eine frühzeitige und verständliche Aufbereitung der
Entscheidungsgrundlagen für die Teilnehmenden von besonderer
Bedeutung ist. Zudem hat sich das Format als geeignet erwiesen,
komplexe Abwägungsprozesse nachvollziehbar zu vermitteln und die
Perspektiven der Bürgerschaft systematisch in das Verfahren
einzubeziehen.
Die Verwaltung wird die Erfahrungen aus der erstmaligen Durchführung
in die Weiterentwicklung des Formats einfließen lassen und insbesondere
die Abläufe, die Informationsaufbereitung sowie die Einbindung der
Teilnehmenden weiter optimieren.￿
b. Hält die Verwaltung dessen dauerhafte Fortführung für sinnvoll — und
wenn ja, wie kann die Finanzierung im Rahmen des bestehenden
Budgets für Bürgerbeteiligung sichergestellt werden?￿
Die Verwaltung hält eine dauerhafte Fortführung des Gemeinwohlchecks
aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen für sinnvoll. Das Format
hat sich als geeignet erwiesen, um Bürgerinnen und Bürger strukturiert in
Abwägungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und kann daher
auch künftig erneut im Rahmen des Mitmachbudgets Anwendung finden.
Grundsätzlich ist der Einsatz dieses Formats auch in anderen
Beteiligungsverfahren denkbar. Voraussetzung ist jeweils eine
angemessene konzeptionelle und organisatorische Einbindung in das
jeweilige Verfahren.
Die im Zusammenhang mit der Durchführung entstehenden Kosten
(insbesondere für Moderation, Raummieten, Verpflegung sowie sonstige
Sach- und Veranstaltungskosten) sind dabei grundsätzlich als Bestandteil
des jeweiligen Beteiligungsformats zu berücksichtigen. Im Kontext des
Mitmachbudgets sind solche Aufwendungen regelhaft aus dem
hierfür vorgesehenen Gesamtbudget zu decken und bei der Planung
entsprechend mit zu berücksichtigen. Dies umfasst sowohl die
Durchführung einzelner Beteiligungsformate als auch flankierende
Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit oder begleitende Aktivitäten.
Im Mitmachbudget 2025/2026 wurden diese Kostenbestandteile bereits
entsprechend eingeplant und im Gesamtbudget berücksichtigt. Eine
vergleichbare Veranschlagung ist auch bei künftigen Durchführungen
sicherzustellen.
￿￿
6. Die Abstimmung setzt bereits eine Registrierung voraus, um
Mehrfachabstimmungen zu verhindern und den Budgetrahmen pro
Person einzuhalten (Quelle: bonn-macht-mit.de).￿
a. Wurde darüber hinaus geprüft, ob eine Anbindung an das Servicekonto
NRW / die BundID oder vergleichbare Portale möglich ist, um zusätzlich
sicherzustellen, dass ausschließlich in Bonn gemeldete Personen
abstimmen — und damit Zweifeln an der Legitimität des Verfahrens
strukturell zu begegnen?￿Seite 5 von 8
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Eine konkrete Prüfung einer Anbindung von Bonn-macht-mit.de an das
Servicekonto NRW, die BundID oder vergleichbare Identitäts- und
Authentifizierungsverfahren hat bislang noch nicht im Detail
stattgefunden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass im Bereich
der Onlinebeteiligung grundsätzlich ein Spannungsfeld zwischen einer
möglichst hohen Verfahrenssicherheit und niedrigen Zugangshürden
besteht.
b. Falls ja: Wie bewertet die Verwaltung den damit verbundenen Aufwand
im Verhältnis zum Gewinn an Legitimität?￿￿
Aus Sicht der Verwaltung ist bei einer möglichen Einführung
entsprechender Verifikationsverfahren der damit verbundene zusätzliche
Aufwand sowohl technischer als auch organisatorischer Natur im
Verhältnis zum erwartbaren Gewinn an Legitimität sorgfältig abzuwägen.
Zwar können Authentifizierungsverfahren grundsätzlich zur weiteren
Absicherung der Abstimmung beitragen, gleichzeitig besteht jedoch das
Risiko, dass höhere Zugangshürden die Beteiligungsbereitschaft
insgesamt verringern.
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Bürgerbeteiligung von einer
möglichst niedrigschwelligen, einfachen und breiten Zugänglichkeit lebt.
Zusätzliche verpflichtende Identitätsnachweise im Vorfeld der Teilnahme
können potenziell abschreckend wirken und damit die Beteiligungsquote
reduzieren. Zudem besteht das Risiko, dass bestimmte Nutzergruppen,
insbesondere weniger digital affine Personen oder solche, die
entsprechende Authentifizierungsverfahren nicht nutzen möchten,
faktisch von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass im Rahmen von
Beteiligungsformaten mit Kindern und Jugendlichen besondere
datenschutzrechtliche Anforderungen gelten. Eine verpflichtende
Identitätsverifikation über externe Systeme wie die BundID würde in
diesem Kontext dazu führen, dass eine Teilnahme dieser Zielgruppe im
Mitmachbudget faktisch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich
wäre, da die dafür erforderliche datenschutzkonforme Einbindung und
Nutzung solcher Verfahren nicht ohne Weiteres gewährleistet werden
kann.
Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung den Nutzen einer
solchen Maßnahme derzeit als nicht eindeutig überwiegend gegenüber
den möglichen Einschränkungen der Zugänglichkeit und der Beteiligung
bestimmter Zielgruppen. Eine vertiefte Prüfung kann im Rahmen der
weiteren konzeptionellen Weiterentwicklung von Bonn-macht-mit.de
erfolgen.
c. Welche alternativen und niederschwelligen Maßnahmen hält die
Verwaltung für geeignet, um die Teilnahme auf in Bonn gemeldete
Personen zu beschränken?￿
￿￿
Das Bonner Mitmachbudget ist bereits konzeptionell so ausgestaltet,
dass die geförderten Projekte unmittelbar den Bonner Bürgerinnen undSeite 6 von 8
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Bürgern zugutekommen. Die Vorhaben sind grundsätzlich räumlich in
Bonn verortet und dienen dem Gemeinwohl vor Ort. Eine Umsetzung
erfolgt ausschließlich im Stadtgebiet, wodurch eine klare lokale Bindung
des Verfahrens gewährleistet ist.
Darüber hinaus ist bereits vorgesehen, dass Projektvorschläge nur von in
Bonn gemeldeten Personen sowie von lokalen Initiativen eingereicht
werden können. Im Fall von schulischen oder vergleichbaren Gruppen
können beispielsweise Lerngruppen als Einreicher auftreten, wobei eine
Lehrkraft oder eine andere geeignete Kontaktperson benannt wird. Auf
diese Weise kann insbesondere bei minderjährigen Beteiligten
sichergestellt werden, dass keine weitergehende Erhebung
personenbezogener Daten der einzelnen Teilnehmenden erforderlich
wird.
7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um das Mitmachbudget
künftig bekannter zu machen und eine breitere Beteiligung der Bonner
Bürger*innen zu erreichen — insbesondere in Stadtteilen und bei
Bevölkerungsgruppen, die bisher weniger vertreten waren?
Beim letzten Mitmachbudget wurde umfassend für das Verfahren
geworben. Neben der Bewerbung im öffentlichen Personennahverkehr
wurden die städtischen Werbemöglichkeiten, wie beispielsweise City-
Light-Poster (CLP) und Mega-Lights (MLP), genutzt. Darüber hinaus
informierte die Verwaltung regelmäßig durch Pressemitteilungen sowie
über die städtischen Kommunikationskanäle, insbesondere die Social-
Media-Kanäle der Stadt Bonn, über die verschiedenen Phasen des
Mitmachbudgets.
Junge Menschen wurden insbesondere durch die aufsuchende
Ansprache in Schulen erreicht. Darüber hinaus wurden in früheren
Durchgängen während der Einreichungsphase Informations- und
Unterstützungsveranstaltungen in den Stadtbezirken angeboten. Diese
Angebote wurden jedoch nur in geringem Umfang wahrgenommen,
weshalb die Verwaltung bei der letzten Durchführung zunächst davon
Abstand genommen hat.
Für zukünftige Mitmachbudgets wird geprüft, ob insbesondere in der
Phase der Projekteinreichung erneut dezentrale Informations- und
Beratungsangebote in den Stadtbezirken angeboten werden können.
Darüber hinaus sollte verstärkt die direkte Ansprache von Vereinen,
Verbänden, Initiativen und weiteren Multiplikator*innen erfolgen. Dies gilt
insbesondere für Einrichtungen und Organisationen, die
Bevölkerungsgruppen erreichen, die sich bislang nur selten an
Beteiligungsverfahren beteiligen.
Weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Reichweite könnten die
verstärkte Zusammenarbeit mit Jugendzentren, Senioreneinrichtungen,
Migrant*innenselbstorganisationen, Nachbarschaftstreffs,
Quartiersmanagements und sozialen Einrichtungen sein. Ebenso
könnten Informationsangebote in einfacher Sprache, mehrsprachige
Materialien dazu beitragen, weitere Zielgruppen zu erreichen.Seite 7 von 8
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ziel der Verwaltung ist es, die Bekanntheit des Mitmachbudgets
kontinuierlich zu steigern und die Beteiligung möglichst vielfältiger
Bevölkerungsgruppen aus allen Stadtteilen Bonns zu fördern.
Hinweis: Die zukünftige Ausgestaltung des Mitmachbudgets wird zudem
im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Aufgabenkritik
betrachtet und diskutiert.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de