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260909 · Große Anfrage

Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg — Transparenz und Weiterentwicklung

Nummer
260909
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 260909-01 ST Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg — Transparenz und Weiterentwicklung

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Große Anfrage
öffentlich
260909
Fragesteller/in:
Peter Schmidt
06.05.2026, gez. BBM Yildiz
Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg —
Transparenz und Weiterentwicklung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie gestaltet die Verwaltung die Kommunikation mit den
Antragsteller*innen und der Bezirksvertretung im Rahmen des
Mitmachbudgets 2025/26 — von der Beschlussfassung bis zum
Abschluss der Umsetzung?
a. Wurden alle Antragsteller*innen — sowohl der beschlossenen
als auch der nicht berücksichtigten Projekte — über das
Ergebnis der Abstimmung und den Beschluss der
Bezirksvertretung vom 28. Januar 2026 informiert? Falls ja: in
welcher Form und mit welchem Inhalt? Falls nein: aus welchem
Grund nicht?
b. Wird standardmäßig Kontakt zu den Antragsteller*innen
aufgenommen, wenn sich abzeichnet, dass ein Projekt nicht
oder nicht wie beschlossen durchgeführt werden kann? Falls
nein: aus welchem Grund nicht?
c. Werden die Bezirksvertretung und die Antragsteller*innen nach
Abschluss der Umsetzung standardmäßig über die Ergebnisse
informiert? Falls ja: in welcher Form und mit welchem Inhalt?
Falls nein: aus welchem Grund nicht?
d. Wie bewertet die Verwaltung die Einführung eines Status-
Dashboards auf bonn-macht-mit.de, das den Umsetzungsstand
beschlossener Projekte für alle Beteiligten transparent macht?
2. Die Verfahrensregeln sehen vor, dass Antragsteller*innen, die im letzten
Zyklus nicht berücksichtigt wurden, im nächsten Zyklus erneut
einreichen können (Quelle: bonn-macht-mit.de).
a. Ist darüber hinaus eine automatische Übernahme nicht
berücksichtigter Projekte in den nächsten Zyklus denkbar und
möglich?
b. Falls nicht: Gibt es Überlegungen, diese dauerhaft auf bonn-
macht-mit.de zu archivieren, damit die Ideen sichtbar bleiben?
c. Wie bewertet die Verwaltung den Mehrwert eines solchen
Transparenz-Archivs für die Akzeptanz des Mitmachbudgets?
3. Wie geht die Verwaltung mit Abweichungen zwischen dem
zugesprochenen Förderbetrag und den tatsächlichen Projektkosten um?Seite 1 von 3
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a. Wie verfährt die Verwaltung, wenn bei einem beschlossenen
Projekt der zugesprochene Förderbetrag nicht vollständig
ausgeschöpft wird — und was geschieht in der Regel mit den
nicht verwendeten Mitteln?
b. Wie wird verfahren, wenn die Projektkosten den
zugesprochenen Betrag übersteigen? Wer trägt die Mehrkosten
und wer wird in welcher Form darüber informiert?
4. Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage DS 253944 zu den
Projekten des Mitmachbudgets 2025/26 Stellung genommen – u. a. zur
Umsetzbarkeit und zum Finanzaufwand, einschließlich konkreter
Handlungsoptionen (Aufstockung, reduzierter Umsetzungsumfang,
Planung mit Umsetzung im Doppelhaushalt 2027/28).
Welchen rechtlichen Status haben die Stellungnahmen der Verwaltung
zu Umsetzbarkeit und Finanzierung nach Beschlussfassung durch die
Bezirksvertretung — insbesondere: Werden sie automatisch Bestandteil
des Beschlusses, oder bedarf es einer ausdrücklichen
Mitbeschlussfassung? Gilt dies entsprechend, wenn die Verwaltung
mehrere Handlungsoptionen benennt?
5. Am 30. August 2025 wurde erstmals in Bonn ein Gemeinwohlcheck mit
rund 60 zufällig ausgewählten Bürger*innen im Haus Vielinbusch
durchgeführt (Quelle: bonn-macht-mit.de).
a. Wie bewertet die Verwaltung die Erfahrungen mit diesem
Format? Welche Erkenntnisse für das Verfahren des
Gemeinwohlchecks wurden gewonnen und evaluiert?
b. Hält die Verwaltung dessen dauerhafte Fortführung für sinnvoll
— und wenn ja, wie kann die Finanzierung im Rahmen des
bestehenden Budgets für Bürgerbeteiligung sichergestellt
werden?
6. Die Abstimmung setzt bereits eine Registrierung voraus, um
Mehrfachabstimmungen zu verhindern und den Budgetrahmen pro
Person einzuhalten (Quelle: bonn-macht-mit.de).
a. Wurde darüber hinaus geprüft, ob eine Anbindung an das
Servicekonto NRW / die BundID oder vergleichbare Portale
möglich ist, um zusätzlich sicherzustellen, dass ausschließlich in
Bonn gemeldete Personen abstimmen — und damit Zweifeln an
der Legitimität des Verfahrens strukturell zu begegnen?
b. Falls ja: Wie bewertet die Verwaltung den damit verbundenen
Aufwand im Verhältnis zum Gewinn an Legitimität?
c. Welche alternativen und niederschwelligen Maßnahmen hält die
Verwaltung für geeignet, um die Teilnahme auf in Bonn
gemeldete Personen zu beschränken?
7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um das Mitmachbudget
künftig bekannter zu machen und eine breitere Beteiligung der Bonner
Bürger*innen zu erreichen — insbesondere in Stadtteilen und bei
Bevölkerungsgruppen, die bisher weniger vertreten waren?Seite 2 von 3
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Begründung
Die vorliegende Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über Verfahren und
Umsetzung des Mitmachbudgets 2025/26 herzustellen. Konkret geht es um vier
Dimensionen: die Kommunikation mit Antragsteller*innen vor, während und
nach der Umsetzung; den Umgang mit beschlossenen Mitteln und
Kostenabweichungen; die rechtliche Bindungswirkung von
Verwaltungsstellungnahmen im Beschlussverfahren; sowie die Legitimität und
Reichweite des Beteiligungsverfahrens.
Bürgerbeteiligung entfaltet ihre demokratische Wirkung nur, wenn sie
verlässlich, nachvollziehbar und offen für alle ist. Verfahrenslücken bei
Kommunikation, Mittelverwaltung oder Abstimmungslegitimität untergraben das
Vertrauen in das Format — unabhängig von der Qualität der einzelnen
Projekte.
Hinzu kommt eine haushalterische Dimension: Die Stadt Bonn plant den
Doppelhaushalt 2027/28 unter einem Zero-Budgeting-Ansatz, der alle
Ausgaben einer grundsätzlichen Rechtfertigungspflicht unterwirft. Das
Mitmachbudget ist damit nicht automatisch gesichert. Eine fundierte
Entscheidung über seine Fortführung setzt voraus, dass Wirksamkeit,
Verfahrensqualität und Mitteleinsatz des laufenden Zyklus transparent und
evaluierbar sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de