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260908-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Leerstand und Sanierungsmaßnahmen bei der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld

Nummer
260908-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260908 CDU-Große Anfrage: Leerstand und Sanierungsmaßnahmen bei der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260908-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
CDU-Große Anfrage: Leerstand und
Sanierungsmaßnahmen bei der Hicog-Siedlung
Muffendorf/Pennenfeld
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wurde gebeten nach Rücksprache mit der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) fünf Fragen zu beantworten.
Die BImA hat der Verwaltung auf Anfrage daher das beigefügte Antwort-
schreiben vom 2. Juni 2026 übersandt.
Zur Frage Nummer 5 ergänzt die Verwaltung folgende Informationen:
Das Gesundheitsamt überwacht die Sanierungsmaßnahmen engma-
schig und fordert regelmäßige Sachstandsberichte von der BImA. Der
Zeitraum der Arbeiten hängt laut der BImA von einer Vielzahl von Fakto-
ren wie z.B. dem Nutzungsstatus von Wohnungen und der Priorisierung
einzelner Bauabschnitte ab. Von Seiten des Gesundheitsamtes wird die
schnellstmögliche Umsetzung der Ausbau- bzw. Stilllegungspflicht von
Bleileitungen gefordert.
Anlage/n
1 Anlage ST 260908 Antwort BiMA 2.6.2026 (öffentlich)Seite 1 von 4
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Antwort:
Eine Aufgabe der BImA ist es, Bundesbediensteten im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes deutschlandweit
bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihres Dienstortes zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgesetzt werden auch die
betreffenden Wohneinheiten der HICOG-Siedlung in Bonn- Pennefeld nach erfolgreicher Sanierung vorranging an
Bundesbedienstete vermietet. Hierfür werden sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge zunächst über das
entsprechende Immobilienportal des Bundes dem wohnungsfürsorgeberechtigten Personenkreis zur Anmietung
angeboten. Sollten sich hierüber keine Mietinteressenten finden, werden die Wohnung auf den gängigen Portalen
auf dem freien Wohnungsmarkt zur Vermietung angeboten.
Frage 3:
Wie viele der nicht bewohnten Wohnungen können in absehbarer Zeit nicht vermietet werden, da zuerst dringende
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen?
Antwort:
In der betreffenden HICOG Siedlung ist für den Juni 2026 der Beginn einer umfänglichen Strangsanierung anberaumt.
Vorgesehen ist hierbei zeitgleich in 5 Gebäuden zu starten, welche jeweils 4 Wohneinheiten umfassen. Von diesen 20
Wohnungen befinden sich derzeit 9 Wohneinheiten im Leerstand, welche jedoch nach der abgeschlossenen Sanierung
und somit in absehbarer Zeit wieder vermietet werden können. In absehbarer Zeit nicht vermietbar sind somit die
übrigen, aktuell leerstehenden Wohnungen und in Summe 105 Einheiten. Der derzeitige Leerstand der Wohneinheiten
ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass vor einer Wiedervermietung umfassende bauliche Maßnahmen
erforderlich sind. Hier ist insbesondere die notwendige Entfernung aller bleihaltigen Wasserleitungen zu nennen.
Frage 4:
Stehen auch in den bereits vermieteten Wohnungen Sanierungsmaßnahmen an und wie sieht das gesamte
Sanierungskonzept für die Wohnblöcke in der Hicog-Siedlung aus, d.h. welche Sanierungsmaßnahmen müssen in
den einzelnen Wohnblöcken durchgeführt werden und wie ist der Zeitplan für diese Maßnahmen?
Antwort:
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen sowohl die Stränge als auch die Badezimmer der Wohneinheiten. Diese werden
auch in derzeit bewohnten Einheiten durchgeführt, da dies der Umfang der Sanierungsmaßnahmen zulässt. Ein
weitreichender Sanierungsfahrplan zu den im Anschluss zu sanierenden Wohnungen wird gegenwärtig erstellt und
nach Fertigstellung unmittelbar dem Gesundheitsamt zur Abstimmung des weiteren Vorgehens vorgestellt.
Frage 5:
Kann man davon ausgehen, dass angesichts der neuen Trinkwasserverordnung die noch vorhandenen alten
Bleileitungen so schnell wie möglich ausgetauscht werden und wie sehen diesbezüglich die KontrollmechanismenSeite 3 von 4
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