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260893-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zu "Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21"

Nummer
260893-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Mirecourtstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Am Köppekreuz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Jahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260893 Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21

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Text anzeigen (4.707 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260893-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
05.05.2026
Stellungnahme der Verwaltung zu "Bürgerantrag:
Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen
Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei
gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf.
im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde
Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den Bürgerantrag 260893,
welcher die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender Maßnahmen
beinhaltet:
1. Öffnung der Polleranlage: Die bauliche Trennung zwischen der
Mirecourtstraße und der Straße Am Köppekreuz ist dauerhaft zu
entfernen.
2. Beschilderung als Anliegerstraße: Um Durchgangsverkehr zu
vermeiden, ist die Straße Am Köppekreuz als Anliegerstraße
(„Anlieger frei“) auszuweisen.
3. Versuchsmodell: Sollten Bedenken hinsichtlich eines erhöhten
Verkehrsaufkommens bestehen, wird beantragt, die Maßnahmen 1
und 2 zunächst als befristeten Modellversuch (z. B. 6–12 Monate)
durchzuführen, mit der Option auf Rückabwicklung bei
nachgewiesener Zweckentfremdung als Durchgangsstrecke.
4. Bauliche Sicherung (Poller): Im verkehrsberuhigten Bereich vor dem
Haus Am Köppekreuz 21 ist unmittelbar vor dem Treppenaufgang
zur Niederkasseler Straße ein Poller zu installieren.
Zu Punkt 1 und 2
Die Verwaltung rät von der baulichen Öffnung der Polleranlage sowie der
ersatzweisen Ausweisung als Anliegerstraße („Anlieger frei“) ab.
Eine reine Beschilderung besitzt keine physische Barrierewirkung und kann das
aktuelle Schutzniveau voraussichtlich nicht aufrechterhalten. Da der rechtliche
Begriff des „Anliegens“ sehr weit gefasst ist (er umfasst neben Anwohnenden
auch jegliche Besuche, Dienstleistungen und den Lieferverkehr), ist die
Einhaltung zudem kaum kontrollierbar. Eine Öffnung kann daher zu einer
spürbaren Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs führen. Dies stünde imSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Widerspruch zum angestrebten Ziel der Verkehrsberuhigung und könnte das
Sicherheitsniveau für die Anwohnenden, insbesondere für Kinder, herabsetzen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Durchfahrt würde durch die Ausweichverkehre im
Zuge der Nordbrücken-Sperrung voraussichtlich weiter zunehmen.
Im Hinblick auf den Parkdruck verweist die Verwaltung auf das beschlossene
Parkraumkonzept Beuel, in dem u.a. die Jahnstraße sowie die Mirecourtstraße
berücksichtigt sind (vgl. DS 241704). Dieses sieht eine Bewirtschaftung des
öffentlichen Straßenraums inkl. Bewohnerparkregelung vor, wodurch der
Parkraum vorrangig für Anwohnende mit Parkausweis sowie für
Handwerksbetriebe und Pflegedienste mit entsprechendem Sonderausweis zur
Verfügung steht und diese Gruppen gegenüber Fremdparker*innen priorisiert
werden. Durch diese Neuordnung wird die vom Bürger angestrebte Bündelung
der Parkkapazitäten systematisch erreicht, ohne die Schutzfunktion der
Verkehrsberuhigung aufzugeben.
Zu Punkt 3
Die Durchführung des beantragten Modellversuchs (6–12 Monate) wird von
Seiten der Verwaltung nicht befürwortet.
Für die zwingend erforderliche Datenerhebung (u.a. Vorher-Nachher-
Vergleiche) sowie die fachliche Auswertung stehen derzeit weder die
personellen noch die finanziellen Kapazitäten zur Verfügung. Zudem sollte
zunächst die vollständige Umsetzung des beschlossenen Parkraumkonzepts
abgewartet werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses die
angesprochenen Probleme (v.a. im Bereich des ruhenden Verkehrs) bereits
beseitigt, womit ein Verkehrsversuch obsolet wird.
Zu Punkt 4
Die Verwaltung stimmt der Installation eines Pollers neben den
Fahrradständern vor dem Treppenaufgang zu. Der betroffene Bereich ist als
verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1 StVO) ausgewiesen, in dem der
Fußgängerverkehr Priorität hat und das Parken nur auf markierten Flächen
erlaubt ist. Ordnungswidrige Parken vor dem Treppenaufgang behindert den
Zugang zur sozialen Infrastruktur, blockiert die Fahrradständer und kann
wichtige Sichtachsen einschränken. Die Errichtung einer physischen Barriere
stellt eine wirksame Maßnahme dar, um diese Missstände dauerhaft zu
verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de