260893-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zu "Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21"
Kerndaten
- Nummer
- 260893-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Mirecourtstraße Hauptort
- Am Köppekreuz
- Niederkasseler Straße
- Jahnstraße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260893-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 05.05.2026 Stellungnahme der Verwaltung zu "Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den Bürgerantrag 260893, welcher die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender Maßnahmen beinhaltet: 1. Öffnung der Polleranlage: Die bauliche Trennung zwischen der Mirecourtstraße und der Straße Am Köppekreuz ist dauerhaft zu entfernen. 2. Beschilderung als Anliegerstraße: Um Durchgangsverkehr zu vermeiden, ist die Straße Am Köppekreuz als Anliegerstraße („Anlieger frei“) auszuweisen. 3. Versuchsmodell: Sollten Bedenken hinsichtlich eines erhöhten Verkehrsaufkommens bestehen, wird beantragt, die Maßnahmen 1 und 2 zunächst als befristeten Modellversuch (z. B. 6–12 Monate) durchzuführen, mit der Option auf Rückabwicklung bei nachgewiesener Zweckentfremdung als Durchgangsstrecke. 4. Bauliche Sicherung (Poller): Im verkehrsberuhigten Bereich vor dem Haus Am Köppekreuz 21 ist unmittelbar vor dem Treppenaufgang zur Niederkasseler Straße ein Poller zu installieren. Zu Punkt 1 und 2 Die Verwaltung rät von der baulichen Öffnung der Polleranlage sowie der ersatzweisen Ausweisung als Anliegerstraße („Anlieger frei“) ab. Eine reine Beschilderung besitzt keine physische Barrierewirkung und kann das aktuelle Schutzniveau voraussichtlich nicht aufrechterhalten. Da der rechtliche Begriff des „Anliegens“ sehr weit gefasst ist (er umfasst neben Anwohnenden auch jegliche Besuche, Dienstleistungen und den Lieferverkehr), ist die Einhaltung zudem kaum kontrollierbar. Eine Öffnung kann daher zu einer spürbaren Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs führen. Dies stünde imSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Widerspruch zum angestrebten Ziel der Verkehrsberuhigung und könnte das Sicherheitsniveau für die Anwohnenden, insbesondere für Kinder, herabsetzen. Die Wahrscheinlichkeit einer Durchfahrt würde durch die Ausweichverkehre im Zuge der Nordbrücken-Sperrung voraussichtlich weiter zunehmen. Im Hinblick auf den Parkdruck verweist die Verwaltung auf das beschlossene Parkraumkonzept Beuel, in dem u.a. die Jahnstraße sowie die Mirecourtstraße berücksichtigt sind (vgl. DS 241704). Dieses sieht eine Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums inkl. Bewohnerparkregelung vor, wodurch der Parkraum vorrangig für Anwohnende mit Parkausweis sowie für Handwerksbetriebe und Pflegedienste mit entsprechendem Sonderausweis zur Verfügung steht und diese Gruppen gegenüber Fremdparker*innen priorisiert werden. Durch diese Neuordnung wird die vom Bürger angestrebte Bündelung der Parkkapazitäten systematisch erreicht, ohne die Schutzfunktion der Verkehrsberuhigung aufzugeben. Zu Punkt 3 Die Durchführung des beantragten Modellversuchs (6–12 Monate) wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet. Für die zwingend erforderliche Datenerhebung (u.a. Vorher-Nachher- Vergleiche) sowie die fachliche Auswertung stehen derzeit weder die personellen noch die finanziellen Kapazitäten zur Verfügung. Zudem sollte zunächst die vollständige Umsetzung des beschlossenen Parkraumkonzepts abgewartet werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses die angesprochenen Probleme (v.a. im Bereich des ruhenden Verkehrs) bereits beseitigt, womit ein Verkehrsversuch obsolet wird. Zu Punkt 4 Die Verwaltung stimmt der Installation eines Pollers neben den Fahrradständern vor dem Treppenaufgang zu. Der betroffene Bereich ist als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1 StVO) ausgewiesen, in dem der Fußgängerverkehr Priorität hat und das Parken nur auf markierten Flächen erlaubt ist. Ordnungswidrige Parken vor dem Treppenaufgang behindert den Zugang zur sozialen Infrastruktur, blockiert die Fahrradständer und kann wichtige Sichtachsen einschränken. Die Errichtung einer physischen Barriere stellt eine wirksame Maßnahme dar, um diese Missstände dauerhaft zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de