260893 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21
Kerndaten
- Nummer
- 260893
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Mirecourtstraße Hauptort
- Am Köppekreuz
- Niederkasseler Straße
- Beuel
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260893 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 05.05.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Ich beantrage hiermit die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender Maßnahmen im Bereich Am Köppekreuz / Mirecourtstraße: 1. Öffnung der Polleranlage: Die bauliche Trennung zwischen der Mirecourt- straße und der Straße Am Köppekreuz ist dauerhaft zu entfernen. 2. Beschilderung als Anliegerstraße: Um Durchgangsverkehr zu vermeiden, ist die Straße Am Köppekreuz als Anliegerstraße („Anlieger frei“) auszuweisen. 3. Versuchsmodell: Sollten Bedenken hinsichtlich eines erhöhten Verkehrsauf- kommens bestehen, wird beantragt, die Maßnahmen 1 und 2 zunächst als be- fristeten Modellversuch (z. B. 6–12 Monate) durchzuführen, mit der Option auf Rückabwicklung bei nachgewiesener Zweckentfremdung als Durchgangsstre- cke. 4. Bauliche Sicherung (Poller): Im verkehrsberuhigten Bereich vor dem Haus Am Köppekreuz 21 ist unmittelbar vor dem Treppenaufgang zur Niederkasseler Straße ein Poller zu installieren Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/nSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 3 Betreff Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21 Ihr Antrag Ich beantrage hiermit die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender Maßnahmen im Bereich Am Köppekreuz / Mirecourtstraße: 1. Öffnung der Polleranlage: Die bauliche Trennung zwischen der Mirecourtstraße und der Straße Am Köppekreuz ist dauerhaft zu entfernen. 2. Beschilderung als Anliegerstraße: Um Durchgangsverkehr zu vermeiden, ist die Straße Am Köppekreuz als Anliegerstraße („Anlieger frei“) auszuweisen. 3. Versuchsmodell: Sollten Bedenken hinsichtlich eines erhöhten Verkehrsaufkommens bestehen, wird beantragt, die Maßnahmen 1 und 2 zunächst als befristeten Modellversuch (z. B. 6–12 Monate) durchzuführen, mit der Option auf Rückabwicklung bei nachgewiesener Zweckentfremdung als Durchgangsstrecke. 4. Bauliche Sicherung (Poller): Im verkehrsberuhigten Bereich vor dem Haus Am Köppekreuz 21 ist unmittelbar vor dem Treppenaufgang zur Niederkasseler Straße ein Poller zu installieren. Begründung des Antrags 1. Entspannung des Parkdrucks und Reduzierung von Verstößen: Die aktuelle Situation in der Sackgasse Am Köppekreuz ist durch einen extremen Parkdruck geprägt. Da es keine legalen Ausweichmöglichkeiten gibt, kommt es täglich zu zahlreichen Parkverstößen im Halteverbot. Die Öffnung der Polleranlage würde die Parkplatzsuche flexibilisieren und die Kapazitäten beider Straßen effizienter bündeln. Dies führt zu einer geordneteren Parksituation und entlastet die Anwohner erheblich. 2. Erhalt der Wohnqualität und Sicherheit durch Anliegerstatus: Die Ausweisung als Anliegerstraße stellt sicher, dass die Verbindung nicht als „Schleichweg“ oder Abkürzung missbraucht wird. Die Sicherheit der Anwohner, insbesondere der Kinder, bleibt durch die Unterbindung von Durchgangsverkehr gewahrt. Die vorgeschlagene Testphase bietet zudem die notwendige Sicherheit, um auf etwaige Fehlentwicklungen flexibel reagieren zu können. 3. Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs und der Zugänglichkeit: Vor dem Treppenaufgang Am Köppekreuz 21 wird die StVO regelmäßig missachtet. Fahrzeuge parken dort außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen im verkehrsberuhigten Bereich und blockieren den Zugang zur Treppe sowie zu den Fahrradständern. Ein physischer Poller ist hier zwingend erforderlich, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten, die Zugänglichkeit der Treppenanlage dauerhaft zu sichern und geltendes Recht baulich durchzusetzen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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