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260893 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21

Nummer
260893
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Mirecourtstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Am Köppekreuz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 05.05.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 122,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260893-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zu "Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21"

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260893
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
05.05.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Öffnung der Polleranlage
zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei
gleichzeitiger Ausweisung als Anliegerstraße (ggf.
im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde
Maßnahmen vor Am Köppekreuz 21
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich beantrage hiermit die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender
Maßnahmen im Bereich Am Köppekreuz / Mirecourtstraße:
1. Öffnung der Polleranlage: Die bauliche Trennung zwischen der Mirecourt-
straße und der Straße Am Köppekreuz ist dauerhaft zu entfernen.
2. Beschilderung als Anliegerstraße: Um Durchgangsverkehr zu vermeiden, ist
die Straße Am Köppekreuz als Anliegerstraße („Anlieger frei“) auszuweisen.
3. Versuchsmodell: Sollten Bedenken hinsichtlich eines erhöhten Verkehrsauf-
kommens bestehen, wird beantragt, die Maßnahmen 1 und 2 zunächst als be-
fristeten Modellversuch (z. B. 6–12 Monate) durchzuführen, mit der Option auf
Rückabwicklung bei nachgewiesener Zweckentfremdung als Durchgangsstre-
cke.
4. Bauliche Sicherung (Poller): Im verkehrsberuhigten Bereich vor dem Haus
Am Köppekreuz 21 ist unmittelbar vor dem Treppenaufgang zur Niederkasseler
Straße ein Poller zu installieren
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 3
Betreff
Antrag auf Öffnung der Polleranlage zwischen Mirecourtstraße und Am Köppekreuz bei gleichzeitiger
Ausweisung als Anliegerstraße (ggf. im Versuchsmodell) sowie verkehrssichernde Maßnahmen vor Am
Köppekreuz 21
Ihr Antrag
Ich beantrage hiermit die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender Maßnahmen im Bereich Am
Köppekreuz / Mirecourtstraße:
1. Öffnung der Polleranlage: Die bauliche Trennung zwischen der Mirecourtstraße und der Straße Am
Köppekreuz ist dauerhaft zu entfernen.
2. Beschilderung als Anliegerstraße: Um Durchgangsverkehr zu vermeiden, ist die Straße Am Köppekreuz als
Anliegerstraße („Anlieger frei“) auszuweisen.
3. Versuchsmodell: Sollten Bedenken hinsichtlich eines erhöhten Verkehrsaufkommens bestehen, wird
beantragt, die Maßnahmen 1 und 2 zunächst als befristeten Modellversuch (z. B. 6–12 Monate) durchzuführen,
mit der Option auf Rückabwicklung bei nachgewiesener Zweckentfremdung als Durchgangsstrecke.
4. Bauliche Sicherung (Poller): Im verkehrsberuhigten Bereich vor dem Haus Am Köppekreuz 21 ist unmittelbar
vor dem Treppenaufgang zur Niederkasseler Straße ein Poller zu installieren.
Begründung des Antrags
1. Entspannung des Parkdrucks und Reduzierung von Verstößen:
Die aktuelle Situation in der Sackgasse Am Köppekreuz ist durch einen extremen Parkdruck geprägt. Da es keine
legalen Ausweichmöglichkeiten gibt, kommt es täglich zu zahlreichen Parkverstößen im Halteverbot. Die
Öffnung der Polleranlage würde die Parkplatzsuche flexibilisieren und die Kapazitäten beider Straßen effizienter
bündeln. Dies führt zu einer geordneteren Parksituation und entlastet die Anwohner erheblich.
2. Erhalt der Wohnqualität und Sicherheit durch Anliegerstatus:
Die Ausweisung als Anliegerstraße stellt sicher, dass die Verbindung nicht als „Schleichweg“ oder Abkürzung
missbraucht wird. Die Sicherheit der Anwohner, insbesondere der Kinder, bleibt durch die Unterbindung von
Durchgangsverkehr gewahrt. Die vorgeschlagene Testphase bietet zudem die notwendige Sicherheit, um auf
etwaige Fehlentwicklungen flexibel reagieren zu können.
3. Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs und der Zugänglichkeit:
Vor dem Treppenaufgang Am Köppekreuz 21 wird die StVO regelmäßig missachtet. Fahrzeuge parken dort
außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen im verkehrsberuhigten Bereich und blockieren den Zugang zur
Treppe sowie zu den Fahrradständern. Ein physischer Poller ist hier zwingend erforderlich, um die Sicherheit von
Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten, die Zugänglichkeit der Treppenanlage dauerhaft zu sichern und
geltendes Recht baulich durchzusetzen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de