260890-04 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der CDU- und Grünen-Bezirksfraktion: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890
Kerndaten
- Nummer
- 260890-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Brücke Hauptort
- Margarethenplatz
- Josephinum
- Am Hauptbahnhof
- Bonner Logsweg
- Vilich
- Nordstadt
- Beuel-Mitte
- Buschdorf
- Röttgen
- Ückesdorf
- Endenich
- Dransdorf
- Lessenich
- Duisdorf
- Graurheindorf
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260890-04 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Bonn Arno Hospes Grüne Bezirksfraktion Bonn Benedikt Arno Bastin SPD Bezirksfraktion Bonn Jochen Reeh-Schall 23.06.2026 gez. Bonnie Änderungsantrag der CDU- und Grünen- Bezirksfraktion: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags A: 1. Die Punkte 6 und 7 werden gestrichen. 2. Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: Die Umsetzung der Verlegung der Haltestellen „Margarethenplatz“ erfolgt erst im Zuge des barrierefreien Umbaus der betreffenden Haltestellen entsprechend der Prioritätenliste zum barrierefreien Haltestellenausbau. 3. Punkt 4 wird ergänzt um: Zur Umstellung der Linien 606 und 607 auf Gelenkbusbetrieb sind die Voraussetzungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu untersuchen und zu berichten. B: Die Vorlage wird ergänzt um: 1. Mit Inbetriebnahme des S13-Vorlaufbetriebs und des Verknüpfungs- Turmbahnhofs zwischen Stadtbahn und RB-/S-Bahn „Bonn-Vilich“ - voraussichtlich im Dezember 2026 - wird die Linie SB60 eingestellt, wenn so ein mindestens halbstündiger Takt zum Flughafen sichergestellt ist. 2. Die Linie SB85, als Wunsch des Rhein-Sieg-Kreises dritte Linie neben der S23Seite 1 von 4 Seite 2 als Verbindung zwischen Meckenheim Bahnhof und Bonn, wird zum Dezember 2026 nur vorab eingerichtet, wenn sie die Förderkriterien Regionale Schnellbusse mit Förderbescheid von go.Rheinland erfüllt und sie mit keinen Mehrkosten für die Stadt Bonn verbunden sein wird. Hilfsweise wäre sie zur weitgehenden Vermeidung von Mehrkosten für die Stadt Bonn zunächst auf den Abschnitt Meckenheim Bf - Bad Godesberg-Mitte zu begrenzen, ggf. mit einem Endhalt im weiteren Bereich vor oder hinter dem Bad Godesberger Bahnhof. Die zur finanziellen Kompensation vorgesehenen Verschlechterungen der Linien 843, T843, 855, T883 und 884 im Bonner Stadtgebiet erfolgen nicht. 3. Die Linie 550 verkehrt während der Vollsperrung der Friedrich-Ebert-Brücke nicht über diese und die Nordstadt sondern über die Kennedybrücke und Beuel-Mitte. 4. Die ursprünglich über die Friedrich-Ebert-Brücke verkehrende Linie 552 wird während der gewichtsmäßigen Sperrung der Brücke eingestellt. Alle Schulbezogenen Fahrten dieser Linie und der Linie 595 die bisher zum Collegium Josephinum bzw. zur Ursulinenschule gefahren sind, werden während dieser Zeit in das reguläre Fahrplan- Angebot der Linien 117, 550 und 551 integriert. 5. Zur Begleitung des Nahverkehrsplans beginnend mit den Vorbereitungen zum Fahrplanwechsel Dezember 2027 wird eine Arbeitsrunde aus Vertretern der Fachverwaltung, der kommunalen Verkehrsunternehmen und der politischen Fraktionen eingerichtet, der sich vorberatend u.a. den folgenden Themen widmet: · Realisierung von finanziellen Einsparpotenzialen, · ZOB und Umleitungskonzepte für dessen Bauzeit und die der Straße Am Hauptbahnhof, · Seilbahn, Westbahn, Stadtbahn Buschdorf-Nordbf, Rechtsrheinische Rheinuferbahn und deren Auswirkungen jeweils auch auf das betriebliche Ergebnis, · Optimierung einzelner Verkehrsanbindungen, z.B. Röttgen - Ückesdorf, Endenich-Nord - Dransdorf - Bf Roisdorf, Lessenich/Bonner Logsweg - Duisdorf usw. Begründung Die Punkte 6 und 7 der Vorlage betreffen Maßnahmen für den Fahrplanwechsel im Dezember 2027 und stehen damit nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den in dieser Vorlage zu treffenden Entscheidungen für den Fahrplanwechsel 2026. Sie sollten daher Gegenstand einer gesonderten Vorlage und einer eigenständigen politischen Beratung sein. Die Vermischung von Maßnahmen unterschiedlicher Fahrplanjahre erschwert die politische Bewertung und die sachgerechte Entscheidungsfindung. Die Einstellung der Linie SB60 zum Fahrplanwechsel 2026 ist vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme des S13-Vorlaufbetriebs sowie des neuen Verknüpfungspunktes Bonn-Vilich sachgerecht. Mit den zusätzlichen Schienenverbindungen in Richtung Flughafen Köln/Bonn und Köln wird ein leistungsfähiges Alternativangebot geschaffen. Gleichzeitig können die für dieSeite 2 von 4 Seite 3 Fortführung der Linie erforderlichen Investitionen in den Fahrzeugbestand vermieden werden. Die freiwerdenden Mittel können zur Stabilisierung und Weiterentwicklung anderer Bereiche des ÖPNV-Angebots eingesetzt werden. Die Einführung der Schnellbuslinie SB85 wird grundsätzlich begrüßt. Eine zusätzliche schnelle Verbindung zwischen dem linksrheinischen Rhein-Sieg- Kreis und Bonn kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes leisten. Gleichzeitig darf die Einführung eines neuen Angebots nicht zu Verschlechterungen bestehender Verkehrsangebote in den Bonner Stadtbezirken führen. Die vorgesehenen Kürzungen auf den Linien 843, T843, 855, 883 und 884 würden insbesondere die Erschließungsqualität in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg verschlechtern. Neue regionale Angebote dürfen nicht zulasten bestehender innerstädtischer Verbindungen finanziert werden. Deshalb soll die Einführung der Linie an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und für die Stadt Bonn keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Die aufgrund der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke notwendigen Anpassungen der Linien 550 und 552 werden unterstützt. Allerdings handelt es sich um Maßnahmen, die unmittelbar aus der aktuellen Brückensituation resultieren. Eine dauerhafte Festschreibung dieser Änderungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Nach Beendigung der Sperrung sollte eine erneute Bewertung auf Grundlage der dann vorliegenden verkehrlichen Situation erfolgen. Die jetzt notwendigen Anpassungen dürfen nicht automatisch zu einer dauerhaften Veränderung des Angebots führen. Die Verwaltung hat nachvollziehbar dargelegt, dass die vorgeschlagene Verlegung der Haltestellen „Margarethenplatz“ und „Graurheindorf Friedhof“ insbesondere im Hinblick auf einen zukünftigen barrierefreien Ausbau sinnvoll ist. Gleichzeitig führt sie aus, dass der barrierefreie Ausbau erst zu einem späteren, derzeit noch nicht definierten Zeitpunkt erfolgen wird. Eine vorgezogene Umsetzung der Verlegung würde zusätzliche Kosten verursachen, ohne dass sich hierdurch bereits die eigentlichen Vorteile des barrierefreien Ausbaus realisieren lassen. Daher soll die Umsetzung der beschlossenen Verlegung erst dann erfolgen, wenn die Haltestellen im Rahmen der Prioritätenliste ohnehin barrierefrei umgebaut werden. Auf diese Weise können unnötige Kosten vermieden und Planung sowie Bauausführung sinnvoll miteinander verknüpft werden. Die Prüfung eines Gelenkbusbetriebs auf den Linien 606 und 607 entspricht dem Ziel, die vorhandenen Kapazitäten im Busverkehr möglichst bedarfsgerecht einzusetzen. Auch wenn die Verwaltung derzeit auf infrastrukturelle Restriktionen hinweist, sollten Möglichkeiten zur Beseitigung dieser Hindernisse untersucht und den politischen Gremien aufgezeigt werden, um mittelfristig weitere Kapazitätsverbesserungen zu ermöglichen. Die Einrichtung einer regelmäßigen Arbeitsrunde zwischen Verwaltung, Verkehrsunternehmen und Politik soll dazu beitragen, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans transparenter zu gestalten und politische Entscheidungen frühzeitig vorzubereiten. Die Herausforderungen der kommenden Jahre – insbesondere die Haushaltskonsolidierung, große Infrastrukturprojekte sowie die Weiterentwicklung des Stadtbahn- und Busnetzes – erfordern einen kontinuierlichen Austausch zwischen allen Beteiligten.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de