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260890-04 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der CDU- und Grünen-Bezirksfraktion: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890

Nummer
260890-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Margarethenplatz Straße· Auerberg, Bonn
  • Josephinum Straße· Castell, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonner Logsweg Straße· Meßdorf, Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Beuel-Mitte Ortsteil· Beuel
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 260890 Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026

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Änderungsantrag
öffentlich
260890-04 AA
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Bonn
Arno Hospes
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Benedikt Arno Bastin
SPD Bezirksfraktion Bonn
Jochen Reeh-Schall
23.06.2026 gez. Bonnie
Änderungsantrag der CDU- und Grünen-
Bezirksfraktion: Fortschreibung des
Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2026
Antrag zur Vorlage 260890
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
A:
1. Die Punkte 6 und 7 werden gestrichen.
2. Punkt 3 wird wie folgt ergänzt:
Die Umsetzung der Verlegung der Haltestellen „Margarethenplatz“ erfolgt erst
im Zuge des barrierefreien Umbaus der betreffenden Haltestellen entsprechend
der Prioritätenliste zum barrierefreien Haltestellenausbau.
3. Punkt 4 wird ergänzt um:
Zur Umstellung der Linien 606 und 607 auf Gelenkbusbetrieb sind die
Voraussetzungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu untersuchen und zu
berichten.
B:
Die Vorlage wird ergänzt um:
1. Mit Inbetriebnahme des S13-Vorlaufbetriebs und des Verknüpfungs-
Turmbahnhofs zwischen Stadtbahn und RB-/S-Bahn „Bonn-Vilich“ -
voraussichtlich im Dezember 2026 - wird die Linie SB60 eingestellt, wenn so
ein mindestens halbstündiger Takt zum Flughafen sichergestellt ist.
2. Die Linie SB85, als Wunsch des Rhein-Sieg-Kreises dritte Linie neben der S23Seite 1 von 4
Seite 2
als Verbindung zwischen Meckenheim Bahnhof und Bonn, wird zum Dezember
2026 nur vorab eingerichtet, wenn sie die Förderkriterien Regionale
Schnellbusse mit Förderbescheid von go.Rheinland erfüllt und sie mit keinen
Mehrkosten für die Stadt Bonn verbunden sein wird. Hilfsweise wäre sie zur
weitgehenden Vermeidung von Mehrkosten für die Stadt Bonn zunächst auf
den Abschnitt Meckenheim Bf - Bad Godesberg-Mitte zu begrenzen, ggf. mit
einem Endhalt im weiteren Bereich vor oder hinter dem Bad Godesberger
Bahnhof. Die zur finanziellen Kompensation vorgesehenen Verschlechterungen
der Linien 843, T843, 855, T883 und 884 im Bonner Stadtgebiet erfolgen nicht.
3. Die Linie 550 verkehrt während der Vollsperrung der Friedrich-Ebert-Brücke
nicht über diese und die Nordstadt sondern über die Kennedybrücke und
Beuel-Mitte.
4. Die ursprünglich über die Friedrich-Ebert-Brücke verkehrende Linie 552
wird während der gewichtsmäßigen Sperrung der Brücke eingestellt. Alle
Schulbezogenen Fahrten dieser Linie und der Linie 595 die bisher zum
Collegium Josephinum bzw. zur Ursulinenschule gefahren sind, werden
während dieser Zeit in das reguläre Fahrplan- Angebot der Linien 117, 550 und
551 integriert.
5. Zur Begleitung des Nahverkehrsplans beginnend mit den Vorbereitungen
zum Fahrplanwechsel Dezember 2027 wird eine Arbeitsrunde aus Vertretern
der Fachverwaltung, der kommunalen Verkehrsunternehmen und der
politischen Fraktionen eingerichtet, der sich vorberatend u.a. den folgenden
Themen widmet:
· Realisierung von finanziellen Einsparpotenzialen,
· ZOB und Umleitungskonzepte für dessen Bauzeit und die der
Straße Am Hauptbahnhof,
· Seilbahn, Westbahn, Stadtbahn Buschdorf-Nordbf,
Rechtsrheinische Rheinuferbahn und deren Auswirkungen
jeweils auch auf das betriebliche Ergebnis,
· Optimierung einzelner Verkehrsanbindungen, z.B. Röttgen -
Ückesdorf, Endenich-Nord - Dransdorf - Bf Roisdorf,
Lessenich/Bonner Logsweg - Duisdorf usw.
Begründung
Die Punkte 6 und 7 der Vorlage betreffen Maßnahmen für den Fahrplanwechsel
im Dezember 2027 und stehen damit nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit den in dieser Vorlage zu treffenden Entscheidungen für den
Fahrplanwechsel 2026. Sie sollten daher Gegenstand einer gesonderten
Vorlage und einer eigenständigen politischen Beratung sein. Die Vermischung
von Maßnahmen unterschiedlicher Fahrplanjahre erschwert die politische
Bewertung und die sachgerechte Entscheidungsfindung.
Die Einstellung der Linie SB60 zum Fahrplanwechsel 2026 ist vor dem
Hintergrund der Inbetriebnahme des S13-Vorlaufbetriebs sowie des neuen
Verknüpfungspunktes Bonn-Vilich sachgerecht. Mit den zusätzlichen
Schienenverbindungen in Richtung Flughafen Köln/Bonn und Köln wird ein
leistungsfähiges Alternativangebot geschaffen. Gleichzeitig können die für dieSeite 2 von 4
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Fortführung der Linie erforderlichen Investitionen in den Fahrzeugbestand
vermieden werden. Die freiwerdenden Mittel können zur Stabilisierung und
Weiterentwicklung anderer Bereiche des ÖPNV-Angebots eingesetzt werden.
Die Einführung der Schnellbuslinie SB85 wird grundsätzlich begrüßt. Eine
zusätzliche schnelle Verbindung zwischen dem linksrheinischen Rhein-Sieg-
Kreis und Bonn kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des
Umweltverbundes leisten. Gleichzeitig darf die Einführung eines neuen
Angebots nicht zu Verschlechterungen bestehender Verkehrsangebote in den
Bonner Stadtbezirken führen. Die vorgesehenen Kürzungen auf den Linien 843,
T843, 855, 883 und 884 würden insbesondere die Erschließungsqualität in den
Stadtbezirken Bonn und Hardtberg verschlechtern. Neue regionale Angebote
dürfen nicht zulasten bestehender innerstädtischer Verbindungen finanziert
werden. Deshalb soll die Einführung der Linie an die Voraussetzung geknüpft
werden, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und für die Stadt Bonn
keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.
Die aufgrund der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke notwendigen
Anpassungen der Linien 550 und 552 werden unterstützt. Allerdings handelt es
sich um Maßnahmen, die unmittelbar aus der aktuellen Brückensituation
resultieren. Eine dauerhafte Festschreibung dieser Änderungen ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht erforderlich. Nach Beendigung der Sperrung sollte eine erneute
Bewertung auf Grundlage der dann vorliegenden verkehrlichen Situation
erfolgen. Die jetzt notwendigen Anpassungen dürfen nicht automatisch zu einer
dauerhaften Veränderung des Angebots führen.
Die Verwaltung hat nachvollziehbar dargelegt, dass die vorgeschlagene
Verlegung der Haltestellen „Margarethenplatz“ und „Graurheindorf Friedhof“
insbesondere im Hinblick auf einen zukünftigen barrierefreien Ausbau sinnvoll
ist. Gleichzeitig führt sie aus, dass der barrierefreie Ausbau erst zu einem
späteren, derzeit noch nicht definierten Zeitpunkt erfolgen wird.
Eine vorgezogene Umsetzung der Verlegung würde zusätzliche Kosten
verursachen, ohne dass sich hierdurch bereits die eigentlichen Vorteile des
barrierefreien Ausbaus realisieren lassen. Daher soll die Umsetzung der
beschlossenen Verlegung erst dann erfolgen, wenn die Haltestellen im Rahmen
der Prioritätenliste ohnehin barrierefrei umgebaut werden. Auf diese Weise
können unnötige Kosten vermieden und Planung sowie Bauausführung sinnvoll
miteinander verknüpft werden.
Die Prüfung eines Gelenkbusbetriebs auf den Linien 606 und 607 entspricht
dem Ziel, die vorhandenen Kapazitäten im Busverkehr möglichst
bedarfsgerecht einzusetzen. Auch wenn die Verwaltung derzeit auf
infrastrukturelle Restriktionen hinweist, sollten Möglichkeiten zur Beseitigung
dieser Hindernisse untersucht und den politischen Gremien aufgezeigt werden,
um mittelfristig weitere Kapazitätsverbesserungen zu ermöglichen.
Die Einrichtung einer regelmäßigen Arbeitsrunde zwischen Verwaltung,
Verkehrsunternehmen und Politik soll dazu beitragen, die Fortschreibung des
Nahverkehrsplans transparenter zu gestalten und politische Entscheidungen
frühzeitig vorzubereiten. Die Herausforderungen der kommenden Jahre –
insbesondere die Haushaltskonsolidierung, große Infrastrukturprojekte sowie
die Weiterentwicklung des Stadtbahn- und Busnetzes – erfordern einen
kontinuierlichen Austausch zwischen allen Beteiligten.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de