260890 · Beschlussvorlage
Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026
Kerndaten
- Nummer
- 260890
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- F
- Margarethenplatz
- Gottbergstraße
- Josephinum
- Telekom Campus
- Am Hauptbahnhof
- Löbestraße
- An der Pfaffenmütze
- Hauptbahnhof
- Max-Bruch-Straße
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- Geislar
- Tannenbusch
- Auerberg
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
- Hardtberg
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260890 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung Hauptausschuss 30.06.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung Rat 09.07.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen (insbesondere unter Berücksichtigung der Einsparvorgaben im städtischen Haushalt) und des daraus resultierenden Abstimmungsbedarfes zwischen der Verwaltung, dem Rhein-Sieg-Kreis und den SWB war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht möglich. Um eine Umsetzung der Beschlusspunkte zum Fahrplanwechsel im Dezember zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien vor der Sommerpause notwendig, damit den betroffenen Verkehrsunternehmen ausreichend Zeit zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen bleibt. Beschlussvorschlag 1. Der Einführung eines gesonderten ÖPNV-Konzeptes für die Silvesternacht wird zugestimmt. Das Konzept umfasst folgende Eckpunkte: a. Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23:30 und 0:30 Uhr aus Sicherheitsgründen b. Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den Fahrplänen der betroffenen Linien c. Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten-Takt von 0:35 bis 3:35 Uhr 2. Der Einführung der Schnellbuslinie SB85 Ramersdorf - Bad GodesbergSeite 1 von 44 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) – Wachtberg - Meckenheim wird in der Vorzugsvariante der Verwaltung zugestimmt. Der SB85 wird den auf der Karte in Anlage 2 dargestellten Linienweg befahren und die markierten Haltestellen bedienen. Die Haltestellen werden in der Prioritätenliste zum barrierefreien Haltestellenausbau (DS 222432) neu eingestuft, um den Qualitätsstandards der Förderrichtlinie schnellstmöglich zu entsprechen. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, den Linienweg des SB85 auf weitere Beschleunigungsmaßnahmen zu überprüfen und die Ergebnisse den politischen Gremien zu präsentieren. Zur kostenneutralen Einführung der Linie werden gleichzeitig folgende Angebote eingekürzt: a. Linie 550: Dauerhafte Führung über die Kennedybrücke b. Linie 552: Dauerhafte Einstellung der Linie c. Linie 843: Verzicht auf die Stichfahrt nach Ückesdorf Mitte d. Linie 843: Entfall des aktuellen TaxiBus-Angebotes der Linie e. Linie 855: Entfall einzelner Verstärkerfahrten f. Linie 883: Dauerhafte Einstellung der Linie g. Linie 884: Entfall des Abschnittes Duisdorf Bf – Lessenich Sportplatz Voraussetzung für die Einführung ist ein gültiger Förderbescheid von go.Rheinland aus der Förderrichtlinie „Regionale Schnellbusse“. 3. Im Bereich Graurheindorf erfolgt eine Verlegung der Haltestellen „Margarethenplatz“ und „Graurheindorf Friedhof“ wie in der Beschlussvorlage DS 241985-002 durch die Verwaltung vorgeschlagen. Eine zusätzliche Haltestelle im Einmündungsbereich der Gottbergstraße wird nicht eingerichtet. 4. Der Umstellung auf Gelenkbusse an Sonn- und Feiertagen auf den Linien 600, 601, 602, 603, 608, 609, 610 wird zugestimmt. 5. Dem nachfolgend dargestellten Konzept für eine dauerhafte Linienführung der von der Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5t betroffenen Buslinien wird zugestimmt. a. Die Linie 550 verkehrt dauerhaft über ihren bisher provisorischen Linienweg über die Kennedybrücke. b. Die Linie 552 wird dauerhaft eingestellt. c. Alle Schulbezogenen Fahrten der Linien 552 und 595 die bisher zum Collegium Josephinum bzw. zur Ursulinenschule gefahren sind, werden in das reguläre Fahrplanangebot der Linien 117, 550 und 551 integriert. d. Die Umstellung der regionalen Buslinien erfolgt bereits zum 02.09.2026. e. Die Linie SB60 verkehrt dauerhaft über ihren bisher provisorischen Linienweg über die Kennedybrücke. Zusätzliche Zwischenhalte auf Bonner Stadtgebiet werden dabei nicht bedient. f. Die Verstärkerfahrten der Linie SB60 montags morgens entfallen dauerhaft. 6. Die Verwaltung wird damit beauftragt, für den Fahrplanwechsel im Dezember 2027 Einsparpotenziale in Höhe von 10 Millionen Euro imSeite 2 von 44 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ÖPNV-Angebot zu definieren und den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. 7. Die nachfolgenden konkreten Einsparmaßnahmen werden bereits mit dieser Vorlage beschlossen. Eine Umsetzung erfolgt ebenfalls zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 a. Die Linie 62 wird an der Haltestelle Ramersdorf abgebunden. Stattdessen fahren alle Fahrten der Linie 66 die bisher in Ramersdorf enden bis zur Haltestelle Oberkassel Süd. b. Die Linie SB60 wird vollständig eingestellt. 8. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den nachfolgenden Themen werden zur Kenntnis genommen. a. Umbenennung der Haltestelle „Telekom Campus“ b. Anbindung des neuen Haltepunktes in Vilich an das städtische Busnetz c. Taktverdichtung auf der Linie 631 d. Busanbindung des Uniklinikums über Friesdorf e. Richtlinie zum Thema Haltestellenbenennung Begründung 1. ÖPNV-Konzept für die Silvesternacht Im Bonner ÖPNV wird bislang in der Silvesternacht der planmäßige Linienverkehr angeboten. Das Angebot entspricht dem normalen Samstagsfahrplan und basiert auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 (DS 1611553EB17). Die Linien des Tagnetzes verkehren durchgehend bis ca. 0:15 Uhr, durch den darauffolgenden Feiertag am 1. Januar findet anschließend generell ein durchgehender Nachtverkehr bis zur letzten planmäßigen Abfahrt aller Nachtlinien am Hauptbahnhof um 4:35 Uhr statt. Die umliegenden Verkehrsunternehmen verkehren ebenfalls nach Samstagsfahrplan. Die allgemeine Verkehrs- und Sicherheitslage in der Bonner Innenstadt sowie die Sperrung der Kennedybrücke unmittelbar um den Jahreswechsel stehen einer geregelten Betriebsdurchführung entgegen. Durch diese Umstände müssen Fahrzeuge teilweise längere Zeit warten und größere Umleitungen fahren, was zu massiven Verspätungen in der gesamten Nacht führt. Bislang werden diese Maßnahmen dispositiv umgesetzt, die Stabilität des Betriebs und Zuverlässigkeit des Angebots sind nicht mehr gegeben. Die Folge sind erzwungene Betriebspausen durch Feuerwerk gegen Mitternacht und starke Verspätungen bei allen Linien, die planmäßig über die Kennedybrücke verkehren. Das bisherige Angebot mit dem üblichen Nachtverkehr ist außerdem nicht ausreichend für die erhöhte Nachfrage in der Silvesternacht. Durch die erhöhte Auslastung entstehen Unregelmäßigkeiten, die sich durch die ganze Nacht ziehen. Um diesen Sondersituationen in der Silvesternacht entgegenzuwirken und das Fahrplanangebot besser an der tatsächlichen Nachfrage in der Silvesternacht ausrichten zu können, werden folgende Anpassungen umgesetzt: a. Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23:30 und 0:30 Uhr ausSeite 3 von 44 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Sicherheitsgründen b. Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den Fahrplänen der betroffenen Linien c. Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten Takt von 0:35 bis 3:35 Uhr Solche Sonderkonzepte für die Silvesternacht sind bereits in vielen deutschen Städten etabliert. In der Planungsphase für das Bonner Konzept haben sich die SWBV mit den Verkehrsunternehmen aus Dresden und Mainz ausgetauscht, die bereits langjährige Erfahrung mit einem solchen Konzept haben. An diese Vorlage angehängt, ist eine ausführliche Stellungnahme der SWBV, die nochmals detailliert auf die Gründe für die vorgeschlagene Umstellung sowie die Erfahrungen anderer Städte mit diesem Thema eingeht (Anlage 1). Das Silvesterkonzept ist durch die SWBV kostenneutral fahrbar. Es entstehen keine Mehrkosten für den städtischen Haushalt. 2. Einführung der Schnellbuslinie SB85 Die Verwaltungen der Stadt Bonn sowie des Rhein-Sieg-Kreises haben die Einführung eines Schnellbusses auf der Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg – Ramersdorf geplant. Über den Sachstand der Planungen wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet (vgl. hierzu DS 260537 und DS 252881). Für die Einführung des Schnellbusses gab es bereits 2023 ein gemeinsames Bekenntnisschreiben der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg- Kreises gemeinsam mit den betroffenen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis sowie go.Rheinland. Ein Umsetzungsbeschluss im Rhein-Sieg-Kreis liegt bereits vor. Ursprünglich war angedacht, dass der Schnellbus nur auf der Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg Bf. verkehrt. Eine Verlängerung nach Ramersdorf wurde seitens der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises aus folgenden Gründen befürwortet: Schaffung einer Direktverbindung zwischen den Stadtbezirken Bad Godesberg und Beuel Eine solche Verbindung wird durch die Bonner Politik bereits seit längerem gefordert. Konkret zu nennen sind hierbei die Beschlüsse DS 221471 und DS 231000, die die Verwaltung mit der Prüfung einer solchen Verbindung beauftragt haben. Durch die Verlängerung des Schnellbusses kann ein solches Angebot verhältnismäßig kostengünstig und sinnvoll eingeführt werden. Anbindung weiterer Arbeitsplatzschwerpunkten Durch die Verlängerung des Schnellbusses werden die Arbeitsplatzschwerpunkte im südlichen Bundesviertel sowie in Ramersdorf deutlich besser aus dem Bereich Meckenheim/ Wachtberg angebunden. Dadurch wird mit dem ÖPNV eine attraktive Alternative zum Auto geschaffen, die zu einer Verlagerung des Pendlerverkehrs auf dieser stark nachgefragten Relation führen kann. U.a. der neue Standort der Stadtverwaltung in Ramersdorf würde durch das Angebot daher deutlich profitieren. Umlaufoptimierung der Fahrten Der Schnellbus ist in seiner Taktlage so ausgerichtet, dass die Verbindungen des regionalen SPNV in Bad Godesberg und Meckenheim angebundenSeite 4 von 44 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden. Wenn die Linie nur bis Bad Godesberg Bf. verkehrt, führt dies dazu, dass die Busse im vorgeschlagenen Stundentakt in Bad Godesberg Wendezeiten von 50 Minuten hätten, was zu einem sehr ineffektiven Fahrzeugeinsatz führt. Das Angebot müsste daher dauerhaft im 30-Minuten- Takt gefahren werden, um die Wendezeiten zu reduzieren, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die Abbindung von zusätzlichen Linien in Bad Godesberg ist aufgrund der bereits im Bestand voll ausgelasteten Pausenplätzen an der Haltestelle Löbestraße aus Sicht der Verwaltung nicht mehr möglich. Neue Querverbindung über den Rhein Während der anstehenden langfristigen Sperrpausen auf der linken Rheinstrecke bietet eine Verlängerung des Schnellbusses eine alternative Verbindung an die rechtsrheinischen Bahnangebote (Stadt- und Straßenbahn sowie DB). Hierdurch kann die Linie während der Baumaßnahmen als alternative Verbindung genutzt werden. Weitere Anpassungen im Zuge eines umfassenden SEV-Konzeptes sind hierbei denkbar und werden in den anstehenden Planungen berücksichtigt. Basierend auf dieser Einschätzung wurde durch den Rhein-Sieg-Kreis fristgerecht zum 31.03.2025 ein Förderantrag bei go.Rheinland für die genannte Schnellbusrelation für eine Förderung ab Dezember 2026 angemeldet. Die Bewilligung wurde sowohl durch das Landesverkehrsministerium als auch durch go.Rheinland zwischenzeitlich zugesagt, ein finaler Förderbescheid ist zum aktuellen Zeitpunkt aber noch ausstehend. Die aktuelle, angespannte Haushaltssituation der Stadt Bonn führt allerdings dazu, dass der SB85 nicht im ursprünglich geplanten Rahmen umgesetzt werden kann. Aufgrund der Haushaltssituation können keine neuen Angebote im ÖPNV eingeführt werden, wenn diese zu Mehrkosten im städtischen Haushalt führen. Da durch das neue Angebot zusätzliche Kosten entstehen, müssen an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen werden, sodass das neue Angebot kostenneutral eingeführt werden kann. Dennoch müssen die in den Förderrichtlinien definierten Mindestfahrplanangebote eingehalten werden. Auf dieser Basis wurde folgende Empfehlungsvariante für die Einführung des SB85 durch die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis entwickelt: • Montag – Samstag von 5-21 Uhr wird ein Stundentakt angeboten • Montag – Freitag von ca. 6-8 Uhr und 15-18 Uhr wird das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet • Nach 21 Uhr und an Sonntagen gibt es kein Angebot Damit entspricht das Angebot den Mindeststandards der Landesförderrichtlinie und kann weiterhin durch go.Rheinland gefördert werden. Der ursprünglich eingereichte Förderantrag wird durch den Rhein-Sieg-Kreis angepasst. Durch diese Variante entsteht auf Bonner Stadtgebiet Mehrleistung in Höhe von ca. 130.000 km/a. Um diese Mehrleistung auszugleichen, müssen an anderer Stelle Leistungen im ÖPNV-Angebot reduziert werden. Eine Auflistung der notwendigen Einsparmaßnahmen sowie eine Begründung sind in Anlage 3 dargestellt. Eine Rückmeldung zu den Anmerkungen der politischen Vertreter während der gemeinsamen Ausschusssitzung Bonn/Rhein-Sieg-Kreis am 15.04.2026 ist in Anlage 3 ebenfalls enthalten. Im Verbund mit der Landesförderung für den SB85 wäre nach Kalkulation derSeite 5 von 44 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verwaltung mit diesem Maßnahmenbündel eine kostenneutrale Umsetzung möglich. Im Kontext der Prüfungen zur Einführung des SB85 wurden zwischen den Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises zwei weitere Umsetzungsvarianten geprüft, die im Folgenden kurz vorgestellt werden. Alternativvariante 1: • Linienführung Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg – Ramersdorf wie auch in der Vorzugsvariante dargestellt • In dieser Variante wird jedoch dauerhaft nur ein Stundentakt angeboten. Die Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt während der Pendlerspitzen entfällt. • Bei einer Umsetzung dieser Variante entstünde eine Mehrleistung von ca. 109.000 km/a in Bonn. Es müssten Einsparmaßnahmen in entsprechender Höhe umgesetzt werden. • Da damit zu rechnen ist, dass die Taktverdichtung in den Hauptzeiten auf einen Halbstundentakt die Attraktivität des Schnellbusses deutlich erhöht, empfiehlt die Verwaltung, diese Variante nicht umzusetzen. Alternativvariante 2: • Linienführung Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg Bf. verkürzte Linienführung wie in den ursprünglichen Planungen angedacht • Eine Abbindung in Bad Godesberg führt zu einem sehr ineffektiven Fahrzeugeinsatz und Konflikten bei der Belegung der Pausenplätze an der Löbestraße (s. o.) • Die Linie muss daher in einem dauerhaften 30-Minuten-Takt angeboten werden • Erschließung der Arbeitsplatzschwerpunkte im Bundesviertel und Ramersdorf entfällt • Direktverbindung zwischen Bad Godesberg und Beuel entfällt • Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass der im Rhein-Sieg- Kreis bereits vorhandene Beschluss eine Linienführung bis Ramersdorf vorsieht. Falls in Bonn eine andere Linienführung beschlossen wird, müsste weiterführend abgestimmt werden, inwiefern die beiden unterschiedlichen Beschlussstände für eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel zusammengeführt werden könnten. Des Weiteren müssten die mit go.Rheinland abgestimmte Fördervariante sowie der Förderantrag angepasst werden. Eine Umsetzung diesen Dezember kann daher nicht garantiert werden. • Bei einer Umsetzung dieser Variante entstünde eine Mehrleistung von ca. 83.000 km/a in Bonn. Es müssten Einsparmaßnahmen in entsprechender Höhe umgesetzt werden. • Die Verwaltung empfiehlt daher, diese Variante nicht umzusetzen. Die Umsetzung des Verwaltungsvorschlags ist, bei gleichzeitigem Beschluss der vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen, kostenneutral möglich. Es entstehen keine Mehrkosten für den städtischen Haushalt.Seite 6 von 44 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Einrichtung einer Haltestelle an der Gottbergstraße Der Rat hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2024 damit beauftragt, die Einrichtung einer neuen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Mondorfer Fähre“ und „Margarethenplatz“ in Höhe der Einmündung Gottbergstraße zu prüfen (DS 241985). Die Verwaltung hatte anschließend in Zusammenarbeit mit den SWBV die Prüfung durchgeführt und dem Rat zur Sitzung am 03.07.2025 das ausführliche Prüfergebnis vorgelegt (vgl. DS 241985-002). Die Prüfergebnisse und die daraus resultierende Umsetzungsempfehlung wird nachfolgend nochmals dargestellt: Einrichtung einer neuen Haltestelle In Fahrtrichtung stadteinwärts kann eine Halteposition vor der Hausnummer 29 a eingerichtet werden. Ein barrierefreier Ausbau wäre für die Zukunft ebenfalls möglich. In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition auf den Parkständen vor den Hausnummern 26 und 28 geschaffen werden, wobei zwei Parkplätze entfallen. Auch hier wäre ein barrierefreier Ausbau zukünftig möglich. Auf der Gegenseite vor den Hausnummern 33 und 35 sollte ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden, damit bei einem haltenden Bus entgegenkommende Pkw die Stelle leichter passieren können. Im Rahmen der Prüfung wurde zusätzlich festgestellt, dass die Anfahrbarkeit der derzeitigen Haltestelle Margarethenplatz aufgrund von parkenden Pkw nicht optimal erfolgen kann. Der Ein- bzw. Ausstieg in den Bus erfolgt deswegen oftmals auf der Fahrbahn. Sollte die Politik dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen und die Neueinrichtung einer Haltestelle auf Höhe der Gottbergstraße befürworten, sollte bei einem Verbleib der Haltestelle Margarethenplatz an der jetzigen Position vor der Hausnummer An der Pfaffenmütze 9 ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet werden, um die Anfahrt des Busses zu erleichtern. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle wird seitens der Verwaltung und SWBV nicht empfohlen, da sie die Linie 631 verlangsamt und für zusätzliche Fahrzeit sorgen würde, die in den Fahrzeitprofilen hinterlegt werden muss. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Fahrzeitprofile der Linien nicht beliebig angepasst werden können, sondern gewisse Zwangspunkte im Liniennetz zur vollen Minute erreicht werden müssen. Das heißt, dass auch bei einer kurzen Fahrzeitverlängerung letztendlich eine zusätzliche volle Minute Fahrzeit erforderlich wird. Des Weiteren sind die sogenannten Sprungkosten im Betrieb zu berücksichtigen. Jede Verlängerung der Fahrzeit durch zusätzliche Haltezeiten etc. hat Auswirkungen auf das Fahrzeitprofil. Ab einem gewissen Punkt können die Umläufe nicht mehr mit den vorhandenen Ressourcen gedeckt werden, so dass ein neues Fahrzeug mit Fahrpersonal benötigt wird und dadurch weitere Betriebs- und Personalkosten verursacht werden. Ein weiterer Punkt sind die Kosten, die generell durch die Einrichtung von zusätzlichen Haltestellen entstehen. Langfristig muss die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden. Hierfür fallen Personal- und Baukosten an. Angesichts des zu erwartenden geringen Fahrgastaufkommens ist die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle kritisch zu sehen. Deswegen wird die Einrichtung einer neuen Haltestelle, wie im politischen Prüfauftrag definiert, nicht vorgeschlagen.Seite 7 von 44 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Alternative: Verlegung Haltestelle Margarethenplatz Alternativ empfiehlt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV, die Haltestelle Margarethenplatz zu verlegen. Ein barrierefreier Ausbau am jetzigen Standort ist aufgrund bestehender Zufahrten bzw. aufgrund des direkten Anschlusses an eine Kurvenlage nicht möglich. Eine mögliche Verlegung der stadteinwärtigen Position um die Ecke auf die Straße „An der Margarethenkirche“ erfordert eine Verbreiterung des Seitenbereichs, sodass der haltende Bus den Gegenverkehr blockieren würde, was kritisch gesehen wird. Aufgrund dessen muss für den Ausbau der Haltestelle Margarethenplatz zukünftig sowieso ein neuer und geeigneter Standort gefunden werden. Stadteinwärts kann eine neue Halteposition vor den Hausnummern 25 bis 27 eingerichtet werden und perspektivisch auf ca. 10 m Länge barrierefrei ausgebaut werden. Ein Standort für einen Ausbau auf 12 m (im Bereich Graurheindorf verkehren Solobusse) konnte auf dem gesamten stadteinwärtigen Abschnitt zwischen Gottbergstraße und dem bestehenden Haltestellenstandort Margarethenplatz nicht gefunden werden. In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition vor den Hausnummern 12 bis 16 eingerichtet werden, unter Wegfall von drei Parkplätzen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt auf den notwendigen 12 m Länge. Der Standort bietet zudem die Möglichkeit, dass beim barrierefreien Ausbau der Position bei Bedarf eine ungesicherte Querungsstelle mit taktilen Leitelementen auf Höhe der Hausnummer 16 eingerichtet werden kann. Des Weiteren schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV die Verlegung der Haltestelle Graurheindorf Friedhof vor. Da sich der neue Standort der Haltestelle Margarethenplatz gemäß dem Vorschlag der Verwaltung weiter entfernt vom Ortszentrum rund um den Margarethenplatz befinden würde, soll die Haltestelle Graurheindorf Friedhof als Kompensation um ca. 70 m in Richtung Ortszentrum verlegt werden. Auf diese Weise würde der Abstand zwischen den Haltestellen optimiert werden. An der neuen Position der Haltestelle Graurheindorf Friedhof ist ein barrierefreier Ausbau möglich (Nr. 69 auf der Prioritätenliste zum barrierefreien Ausbau). Die vorgeschlagenen Anpassungen sind in Anlage 4 dargestellt. Kostenschätzung Nachstehend sind die Kosten für die zwei obengenannten Szenarien jeweils abgeschätzt. Die genauen Kosten können sich insbesondere hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus aufgrund von Baukostensteigerungen noch verändern. Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle: 302.486 Euro Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen (Verwaltungsvorschlag): 184.206 Euro Die detaillierte Berechnung befindet sich in der Anlage 5. Die Verwaltung hat auf Wunsch der Politik in dieser Vorlage die notwendigen Maßnahmen mit Kosten beziffert. Je nach Entscheidung der Politik fallen diese unterschiedlich aus. Zum diesjährigen Fahrplanwechsel im Dezember würden unabhängig von der Variante nur die Kosten für die Mastsetzung anfallen, die zwischen SWBV und Stadt über die finanziellen Regularien im Wirtschaftsplan finanziert werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen wird im Rahmen des fortlaufenden Programms zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu einem deutlich späteren Zeitpunkt umgesetzt, der derzeit noch nicht definiert werden kann.Seite 8 von 44 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Somit sind auch die Kosten noch nicht genau zu beziffern, da es ggf. noch zu Preissteigerungen kommen kann. Bei den angegebenen Kosten aus der Vorlage handelt es sich um durchschnittliche Schätzkosten, die auf Basis der letzten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen ermittelt wurden. Des Weiteren liegen die Kosten für den barrierefreien Haltestellenausbau in der Regel beim Tiefbauamt. Fazit Die Einrichtung einer neuen Haltestelle in der Nähe der Gottbergstraße gemäß politischem Antrag ist angesichts des Platzbedarfes und hinsichtlich eines barrierefreien Ausbaus umsetzbar. Die Neueinrichtung einer Haltestelle führt jedoch immer zu Anpassungen des Fahrplans sowie zu Verlängerungen von Fahrzeiten, die einer ÖPNV-Beschleunigung entgegenstehen. Des Weiteren ist die Maßnahme mit höheren Kosten verbunden, da zukünftig mehr Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden müssen. Des Weiteren können die bestehenden Haltepositionen der Haltestelle Margarethenplatz zukünftig nicht am jetzigen Standort barrierefrei ausgebaut werden. Die möglichen Positionen, die barrierefrei ausbaubar sind, befinden sich relativ mittig der Straße „An der Pfaffenmütze“. Dadurch wird die gewünschte Erschließung gemäß politischem Antrag ebenfalls abgedeckt. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung anstelle einer Haltestellenneueinrichtung im Bereich Gottbergstraße die Verlegung der Haltestelle Margarethenplatz vor. Bei einem Beschluss der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante entstehen in diesem Jahr einmalige Kosten in Höhe von ca. 4.200 Euro. Hier ist eine Finanzierung über die ÖPNV-Pauschale der Stadt möglich. Die weiteren Kosten fallen erst bei einem barrierefreien Umbau der Haltestellen an, der aktuell noch nicht zeitlich definiert werden kann. 4. Gelenkbuseinsatz an Sonn- und Feiertagen In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 04.02.2025 wurde seitens der Politik beantragt, die Hauptlinien sonn- und feiertags mit Gelenkbussen statt Solobussen zu bedienen; und die Linien 606 und 607 im Regelbetrieb auf Gelenkbusse umzustellen (DS 252381). „An Sonn- und Feiertagen, wo es sowieso schon ein eingeschränktes Taktangebot gibt, werden auf den Hauptlinien (die unter der Woche sowieso mit Gelenkbussen bedient werden) statt den kleinen Solo- auch die größeren Gelenkbusse eingesetzt. Die Linien 606 und 607 sind als Nächstes von Solobussen im Regelbetrieb auf Gelenkbusse umzustellen.“ Gelenkbuseinsatz an Sonn- und Feiertagen Um einen ressourcenschonenden Einsatz von Gelenkbussen an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten, hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den SWBV zunächst geprüft, auf welchen Hauptlinien Kapazitätsengpässe bestehen. Ziel ist die Einhaltung der Qualitätsstandards des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) mit den SWBV. Dieser sieht vor, dass den Fahrgästen außerhalb der Spitzenverkehrszeiten grundsätzlich ein Sitzplatzangebot zur Verfügung stehen soll. Da ein Standard-Solobus modellabhängig über ca. 35 Sitzplätze verfügt, wurde eine Besetzung von mehr als 35 Personen als Schwellenwert für den gewünschten Einsatz vonSeite 9 von 44 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gelenkbussen definiert. Bei den Linien 606, 607 und 611 wurde der Einsatz von Gelenkbus aufgrund der Restriktionen der im Linienverlauf befahrenen Straßenzüge vorab ausgeschlossen. Auf Basis aktueller Fahrgastzählungen ist die ganztägige Umstellung auf Gelenkbusse bei den Linien 601, 602, 603, 608, 609 und 610 vorgesehen. Bei der Linie 600 wird ein Gelenkbus ausschließlich auf einem Kurs eingesetzt, da ein Kapazitätsengpass bei der ersten Fahrt vom Hauptbahnhof nach Ippendorf zu beobachten war. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2026 vorgesehen. Durch die Umstellung verringert sich die Flexibilität bei der Fahrzeugumlaufplanung (Liniengruppenbildung). Infolge zunehmender Leerfahrten und verlängerter Standzeiten sinkt die operative Effizienz geringfügig. Die daraus resultierenden Mehrkosten belaufen sich auf ca. 58.000 Euro pro Jahr. Gelenkbuseinsatz auf den Linien 606 und 607 Der Einsatz von Gelenkbussen auf den Linien 606 und 607 im Regelbetrieb ist aufgrund der Restriktionen auf dem Linienweg nicht möglich. Insbesondere im Bereich Endenich bestehen verschiedene Engstellen und Konfliktpunkte, die den Einsatz längerer Fahrzeuge nicht zulassen. Laut automatischer Fahrgastzählung befindet sich der stärkste nachgefragte Abschnitt der Linien 606 und 607 zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof und Max-Bruch-Straße. Diese Strecke wird zusätzlich auch von den Linien 604 und 605 bedient. Der Linienweg der Linie 605 wurde seit Dezember 2024 umgestellt, damit Gelenkbusse darauf sukzessiv eingesetzt werden können und dementsprechend der obengenannte Kapazitätsengpass entlastet werden kann. 5. Neues Linienkonzept für die von der Sperrung der Nordbrücke betroffenen Linien Aufgrund der Sperrung der Bonner Nordbrücke seit dem 09.02.2026 für Fahrzeuge über 7,5t gilt aktuell für die regulär über die Brücke verkehrenden Buslinien ein Ersatzkonzept. Regionalen Schulverkehre können dank einer Ausnahmegenehmigung der Autobahn GmbH die Nordbrücke bis zum Ende des Schuljahres 2025/26 weiterhin befahren. Die Autobahn GmbH hat der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis jedoch mittlerweile bestätigt, dass eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für das Schuljahr 2026/27 nicht erfolgt. Daher müssen für die Schulverkehre neue, dauerhafte Lösungen gefunden werden. Auch für die aktuell noch provisorisch umgeleiteten Verkehre des regulären Linienverkehres müssen dauerhafte Lösungen gefunden werden. Daher wurde durch den Rhein-Sieg-Kreis in Abstimmung mit der Stadt Bonn ein neues Konzept für die dauerhafte Linienführung aller, von der Sperrung betroffenen, Linien erarbeitet. Dieses wurde durch den Rhein-Sieg-Kreis bereits in der gemeinsamen Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2026 vorgestellt (vgl. DS 260534). Die zentralen Aspekte des Konzeptes sind nachfolgend kurz dargestellt: • Die Linie 550 verkehrt dauerhaft auf ihrem bisher provisorischen Linienweg über die KennedybrückeSeite 10 von 44 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Die Linie 552 wird dauerhaft eingestellt. • Alle schulbezogenen Fahrten der Linien 552 und 595 die bisher zum Collegium Josephinum bzw. zur Ursulinenschule gefahren sind, werden in das reguläre Fahrplanangebot der Linien 117, 550, und 551 integriert. Eine Führung der Linie 550 über die Kennedybrücke stellt die einzig sinnvolle Alternative dar, da es hierbei nicht zu substanziellen Fahrzeitverlängerungen in Richtung Hbf. kommt. Aufgrund dieser Linienführung verkehrt die Linie damit dauerhaft nicht mehr durch die Bonner Nordstadt. Aus Sicht der Verwaltung ist der Wegfall der Linie in diesem Bereich vertretbar. Seit Ende der Osterferien sind die bereits beschlossenen, zusätzlichen Taktverdichtungen auf der Linie 61 eingeführt worden, die eine sehr gute Anbindung der Nordstadt sicherstellen. Zusätzlich hat die SWBV nachfolgende Stellungnahme zu der Thematik zur Verfügung gestellt: „Durch die Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mussten die Linien SB60 und 550 auf geänderte Linienwege verlegt werden. In diesem Zusammenhang entfällt derzeit die Bedienung der Nordstadt durch die Linie 550. Eine auffällige Beschwerdelage seitens der Fahrgäste zum Wegfall der Linie 550 in diesem Abschnitt ist bei der SWB nicht festzustellen. Unabhängig davon ist die Bonner Nordstadt weiterhin gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Insbesondere erfolgt die Erschließung über die Straßenbahnlinien 61 und 65, die eine leistungsfähige und direkte Verbindung in die Innenstadt sowie in weitere Stadtteile bieten. Ergänzend bestehen alternative Busverbindungen, beispielsweise über die Linie 633 mit Anbindung an den Standort Chlodwigplatz sowie den Bahnhof Beuel. Für Fahrgäste aus dem Rhein-Sieg-Kreis bestehen zudem Umsteigemöglichkeiten am Stiftsplatz mit Anschluss in Richtung Nordstadt. Aus Sicht der SWB ist die Anbindung der Nordstadt damit weiterhin als gut und ausreichend zu bewerten.“ Zeitgleich ist durch den Rhein-Sieg-Kreis geplant, eine bereits beschlossene Linienwegumstellung der Linie 550 auf Kreisgebiet umzusetzen. Diesbezüglich teilt der Rhein-Sieg-Kreis folgendes mit: „Der Rhein-Sieg-Kreis setzt im Zuge der notwendigen Streckenanpassungen einen bislang zurückgestellten Kreistagsbeschluss um und strukturiert damit den Busverkehr in Niederkassel neu. Bzgl. Linienführung ist vorgesehen, dass die Linie 550 ab Rheidt Unterführung nicht mehr über Niederkassel und Ranzel nach Wahn gefahren wird (Kompensation durch veränderte Führung der Linie 501), sondern stattdessen über die reaktivierte Haltestelle Rheidt Löwenburgstr. und Uckendorf nach Spich mit Endpunkt am dortigen Bahnhof. Dadurch erhalten Rheidt und Mondorf eine schnellere Anbindung an die S- Bahn, das dicht besiedelte Neubaugebiet im Rheidter Nordosten wird besser an den ÖPNV angebunden und es entsteht eine neue Direktverbindung aus der Bonner Innenstadt nach Spich. Die Verbindung von Bonn und Beuel nach Niederkassel und Ranzel wird weiterhin über die Linie 117 gewährleistet. Das Angebotskonzept entspricht zwischen Bonn und Rheidt mengenmäßig dem Status Quo (montags bis samstags tagsüber 20‘-Grundtakt zzgl. HVZ-Seite 11 von 44 Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verdichtung, samstagmorgens, sonntags und abends 30‘-Grundtakt). Jedoch wird die Zeitlage so modifiziert, dass zwischen Bonn und Mondorf stets auf Lücke des 20‘- bzw. 30‘- Grundtaktes der Linie 117 gefahren wird, so dass gemeinsam ein 10‘- bzw. 15‘-Takt entsteht. Am Bahnhof Spich führt dies wiederum zu idealen Anschlüssen zur S19 von und nach Köln. Im Rhein-Sieg- Kreis ist es vorgesehen, in den Zeiten des 20‘-Taktes (d.h. montags bis samstags tagsüber bis ca. 20:30 Uhr) alle Fahrten von und nach Spich zu führen; montags bis samstags in den Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags soll die Linie in Rheidt enden. Eine Umsetzung soll nach den Sommerferien, ab dem 02. September 2026, erfolgen.“ Durch diese angepasste Linienführung ist es möglich, die bisher gesondert durchgeführten schulbezogenen Fahrten in das reguläre Fahrplanangebot der Linien 117, 550 und 551 zu integrieren. Für weiterführend Informationen zu den detaillierten Planungen verweist die Verwaltung erneut auf die Mitteilungsvorlage des Kreises in der Sitzung des gemeinsamen Verkehrsausschusses (DS 260534). Wie bereits beschrieben, ist eine Anpassung der schulbezogenen Fahrten zum Beginn des neuen Schuljahres zwingend notwendig. Aufgrund dieser Sondersituation konnte nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen sichergestellt werden, dass eine Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen außerhalb des regulären Fahrplanwechsels bereits zum 02.09.2026, dem Beginn des neuen Schuljahres, erfolgen kann. Der Bonner Flughafenbus (Linie SB60) ist von der Sperrung der Nordbrücke ebenfalls betroffen. Aufgrund der Sperrung musste der Linienweg kurzfristig angepasst werden, wodurch die Zwischenhalte im Bonner Norden entfallen. Stattdessen verkehrt die Linie seit der Sperrung direkt über die Kennedybrücke und von dort über die Autobahn-Anschlussstelle Vilich weiter über die A59 zum Flughafen. Dieser Linienweg hat sich seit der Sperrung etabliert und wird nun dauerhaft befahren. Aufgrund der anstehenden Infrastrukturprojekte und damit einhergehenden verkehrlichen Entwicklungen in der Region kann aber die Situation eintreten, dass der derzeit genutzte Linienweg weiter an Betriebsstabilität verliert, wodurch gegebenenfalls auf Alternativen ausgewichen werden müsste, beispielsweise über die Relation A555/Rheinbrücke Köln-Rodenkirchen. Die zusätzliche Bedienung von Haltestellen im Stadtgebiet würde diese betrieblich flexibel und teils situativ nutzbare Option unterbinden. Aufgrund der verkehrlichen Belastungen auf der A59 ist der Fahrplan bereits eng getaktet. Zusätzliche Halte führen zu weiteren Fahrzeitverlusten. Aus diesen Gründen können auf dem neuen Linienweg keine zusätzlichen Haltestellen eingerichtet werden. Die Verlängerung der Fahrzeit hat ebenfalls dazu geführt, dass seit den Osterferien die Verstärkerfahrten der Linie, die montags morgens verkehren, nicht mehr angeboten werden können, da nicht mehr genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Da die Fahrten aufgrund der Sperrung der Nordbrücke auch perspektivisch nicht mehr angeboten werden könne, empfiehlt die Verwaltung diese Fahrten dauerhaft entfallen zu lassen. Durch den Entfall der Verstärkerfahrten entstehen Einsparungen von ca. 27.000 Euro pro Jahr. 6. Einsparungen im ÖPNV-AngebotSeite 12 von 44 Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufgrund der Einsparvorgaben für den städtischen Haushalt muss das Bonner ÖPNV-Angebot auf seine Effizienz geprüft werden, um Einsparpotenziale zu erkennen und umzusetzen. Um die Einsparvorgaben zu erreichen, muss, nach aktuellem Stand, der Defizitausgleich der Stadt an die SWBV ab dem Jahr 2028 um 20 Millionen Euro pro Jahr verringert werden. Zehn Millionen Euro sollen dabei über Einsparungen im ÖPNV-Angebot realisiert werden. Als Grundlage für die Definition von Einsparmaßnahmen dient dabei eine im letzten Jahr durch die SWBV beauftragte Studie (vgl. DS 240782-07 Zwischenbericht NVP). Dabei wurde zunächst die Mobilitätsnachfrage in Bonn anhand angereicherter Mobilfunkdaten und Zähldaten von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) aus den Fahrzeugen der SWBV analysiert. Auf Basis dieser Daten wurden in der Studie Maßnahmen für Einsparungen im ÖPNV-Angebot abgeleitet. Die Ergebnisse der SWB-Studie haben ergeben, dass die benötigten Einsparpotenziale im ÖPNV-Angebot in Höhe von 10 Millionen Euro zu realisieren sind, ohne drastische Auswirkungen auf die Angebotsqualität auszulösen, die wiederum Auswirkungen auf die Anzahl der Fahrgäste und die Anzahl der mit dem ÖPNV zurückgelegten Wege hätten. Trotzdem bringen bereits diese Maßnahmen substanzielle Einschnitte im ÖPNV-Angebot mit sich und verschlechtern dadurch das Angebot für die Fahrgäste. Bei noch tiefgreifenderen Einschnitten als den durch die ÖPNV-Studie der SWB identifizierten Maßnahmen wäre von erheblichen Auswirkungen auf die Angebotsqualität auszugehen. Zur ÖPNV-Studie hat die SWBV folgende Stellungnahme abgegeben: 1. Gesamtlogik des Maßnahmenpakets Die in der ÖPNV-Studie identifizierten Maßnahmen sind methodisch und inhaltlich aufeinander abgestimmt und entfalten ihre wirtschaftliche Wirkung im Wesentlichen im Zusammenwirken. Eine isolierte Umsetzung einzelner Maßnahmen wird dieser Systematik nicht gerecht und nach Einschätzung der SWB Bus und Bahn dazu führen, dass die angestrebten Konsolidierungseffekte nicht oder nur in deutlich reduziertem Umfang erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund wird auch eine weitere Aufteilung der Maßnahmen in voneinander getrennte Kostenblöcke als nicht zielführend bewertet, da hierdurch die tatsächlichen Abhängigkeiten innerhalb des Maßnahmenpakets nicht abgebildet werden. 2. Nachfrageorientierter Planungsansatz Die Herleitung der Maßnahmenpakete folgt einem strukturierten, nachfrageorientierten Vorgehen in mehreren Stufen: • Stufe 1: Zunächst wurden verkehrlich schwach nachgefragte Angebote identifiziert und optimiert, um Effizienzpotenziale mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Fahrgäste zu realisieren. • Stufe 2: Darauf aufbauend erfolgten Anpassungen von Bedienstandards im Tages- und Nachtnetz sowie eine Überprüfung des 10-Minuten-Taktes.Seite 13 von 44 Seite 14Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Stufe 3: Erst im letzten Schritt wurden Anpassungen im Hauptnetz entwickelt (Wegfall Doppelbedienungen), die bewusst auf nachfrageschwächere Zeiträume (Wochenenden sowie Ferienzeiten montags bis freitags) begrenzt sind. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Eingriffe in das Angebot priorisiert dort erfolgen, wo sie verkehrlich und wirtschaftlich am ehesten vertretbar sind. 3. Erfordernis einer ganzheitlichen Umsetzung Die in der Studie dargestellten Einsparvolumina sind grundsätzlich an die Umsetzung des Gesamtpakets gebunden. Bei einer Abweichung von dieser Systematik und isolierten Umsetzung einzelner Maßnahmen besteht das Risiko, dass die dargestellten Einsparpotenziale nicht in gleichem Maße erreichbar wären. Die einzelnen Maßnahmen stehen in betrieblichen und wirtschaftlichen Wechselbeziehungen zueinander und sind in ihrer Wirkung aufeinander abgestimmt. Eine effiziente Betriebsorganisation lässt sich erst durch die ganzheitliche Umsetzung der Maßnahmen erreichen. Punktuelle Anpassungen führen hingegen lediglich zu geringfügigen Einsparungen, da grundlegende Kostenstrukturen insb. im Hinblick auf Fahrzeuge und Personal kurzfristig unverändert bleiben. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich die Angebotsqualität für die Fahrgäste verschlechtert, ohne dass eine entsprechend wirksame Kostenentlastung erzielt wird. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die SWB Bus und Bahn weiterhin die Umsetzung des Gesamtmaßnahmenpakets. 4. Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets & weiteres Vorgehen Die SWB Bus und Bahn wird das Maßnahmenpaket um zusätzliche Optionen in einer Größenordnung von rund 4 Mio. EUR erweitern, um den politischen Entscheidungsprozess mithilfe von Handlungsoptionen zu unterstützen. Das Ziel ist weiterhin, dass insgesamt max. 10 Mio. EUR aus dem bestehenden Angebot herausgelöst werden sollen, um die Angebotsqualität nicht wesentlich zu verschlechtern. Wie zuvor dargestellt, ist die Auswahl einzelner Maßnahmen dabei nur sehr eingeschränkt flexibel, da die Stufen aufeinander aufbauen. Vor diesem Hintergrund werden mit der aktualisierten Vorlage klar abgegrenzte und in sich schlüssige Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die jeweils in der Umsetzung in dieser Form betrachtet werden sollten. Dies stellt sicher, dass die angestrebten Einsparwirkungen tatsächlich realisiert werden können. Die SWB Bus und Bahn begleitet den gemeinsamen Abstimmungsprozess weiterhin konstruktiv und steht für die fachliche Einordnung sowie Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Verfügung. Anpassungen können berücksichtigt werden, sofern sie sich in eine nachvollziehbare und konsistente Gesamtsystematik einfügen. Unabhängig davon ist für eine wirksame Umsetzung ab dem Fahrplanwechsel 2027/2028 eine zeitnahe Grundsatzentscheidung erforderlich.Seite 14 von 44 Seite 15Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Je mehr Einsparungen im ÖPNV-Angebot vorgenommen werden, desto größer werden die Auswirkungen für die Fahrgäste. Kürzungen im ÖPNV-Angebot sollten daher immer nur so minimal wie nötig erfolgen und den gesteckten Rahmen von 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Verwaltung und SWBV werden die, in der Studie vorgeschlagenen, Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis weiterführend überprüfen. Basierend auf dieser Prüfung wird den politischen Gremien eine Einsparliste mit einem Maßnahmenpaket zum Beschluss vorgelegt, um die genannten Einsparziele zu erreichen. 7. Beschluss konkreter Einsparmaßnahmen Aufgrund von notwendigen Entscheidungsbedarfen, die die weitere Planung (u.a. Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen in Oberkassel) beeinflussen, müssen für die u. s. Maßnahmen bereits jetzt Beschlüsse getroffen werden, obwohl eine Umsetzung erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 erfolgt. a. Linie 62: Abbindung in Ramersdorf + Linie 66: Verlängerung aller Kurzfahrten nach Oberkassel Süd Im Bereich Oberkassel besteht durch die kombinierte Bedienung von Stadt- und Straßenbahn derzeit ein 5-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit. Fahrgastzählungen aus den regelmäßigen Querschnittserhebungen zeigen, dass dieses Angebot die tatsächliche Nachfrage übersteigt und somit Effizienzpotenziale im Netz bestehen. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Linie 62 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2027 dauerhaft an der Haltestelle Ramersdorf enden zu lassen. Im Gegenzug werden die in Ramersdorf endenden Fahrten der Linie 66 bis Oberkassel Süd verlängert. Dadurch bleibt Oberkassel weiterhin in einem attraktiven 10-Minuten-Takt an das Stadtbahnnetz angebunden. Die Beueler Innenstadt ist weiterhin mit einem kurzen Umstieg in Ramersdorf erreichbar. Aus der Anpassung der Linien 62 und 66 ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial von rund 330.000 Euro ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten vermieden werden, da der geplante barrierefreie Ausbau der Haltestellen in Oberkassel künftig ausschließlich auf Hochflurfahrzeuge ausgerichtet werden kann. Die Planungen für einen barrierefreien Ausbau der drei Haltestellen Oberkassel Nord, Oberkassel Mitte und Oberkassel Süd werden dementsprechend nur noch für einen barrierefreien Umbau mit Hochflurbahnsteigen fortgeführt. Für den Samstagsverkehr ist zur Sicherstellung eines stabilen Betriebs mit verlässlichen Anschlüssen eine Verlängerung der bisherigen Kurzfahrten bis Königswinter erforderlich. Die hierzu notwendigen Abstimmungen mit dem Rhein-Sieg-Kreis werden bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 fortgeführt. Eine zusätzliche Verlängerung dieser Fahrten kann erfolgen, wenn die dadurch entstehenden Kosten durch den Rhein-Sieg-Kreis getragen werden. Hierzu muss eine entsprechende Beschlussfassung der Politik im Rhein-Sieg-Kreis erfolgen.Seite 15 von 44 Seite 16Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) b. Linie SB60: Kompletter Entfall der Linie Die Inbetriebnahme des Vorlaufbetriebs der S13 ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 geplant. Durch das von go.Rheinland beschlossene Konzept gibt es ab Dezember stündlich 3 Direktverbindungen in Richtung Köln. Zwei dieser Verbindungen (S19 und RB27) verkehren über den Flughafen. Im Vergleich zum Status quo gibt es aus Bonn kommend daher eine zusätzliche Verbindung pro Stunde zum Flughafen. Zudem wird mit dem neuen Verknüpfungspunkt Vilich eine verbesserte Umsteigemöglichkeit geschaffen. Unabhängig davon besteht bei der Linie SB60 ein zwingender fahrzeugseitiger Handlungsbedarf: Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge erreichen aufgrund ihres Alters sowie der hohen Laufleistungen im Verlauf des Jahres 2027 die Einsatzgrenzen. Ein Weiterbetrieb über diesen Zeitpunkt hinaus ist aus technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen nicht darstellbar. Die Fahrzeuge stehen somit spätestens ab Mitte 2027 für den Linienbetrieb nicht mehr zur Verfügung. Für eine Fortführung des Schnellbusangebotes wäre daher zwingend die Beschaffung von vier neuen Fahrzeugen erforderlich. Eine solche Beschaffung müsste noch im Jahr 2026 angestoßen werden, um die erforderlichen Lieferzeiten zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Konsolidierungsvorgaben würde dies jedoch zu zusätzlichen, erheblichen finanziellen Belastungen führen. Alternative Beschaffungsmodelle (z. B. Leasing) stellen hierbei keine wirtschaftlich tragfähige Lösung dar. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass die Linie SB60 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 eingestellt wird. Durch das verbesserte SPNV-Angebot bestehen weiterhin leistungsfähige und attraktive Verbindungen zum Flughafen. Gleichzeitig können sowohl die laufenden Betriebskosten der Linie als auch die erheblichen Investitionskosten für die Ersatzbeschaffung vermieden werden. Sollte seitens der politischen Gremien dennoch eine Fortführung des Angebots gewünscht werden, ist hierfür ein gesonderter Beschluss erforderlich. Dieser müsste die SWBV ausdrücklich mit der Beschaffung von vier Neufahrzeugen beauftragen und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen. 8. Kenntnisnahme der nachfolgenden Stellungnahmen a. Umbenennung der Haltestelle „Telekom Campus“ Mit der Beschlussfassung zum Fahrplanwechsel 2025 (DS 253165) wurde durch den Rat der Stadt Bonn folgender Prüfauftrag beschlossen: „Darüber hinaus werden Verwaltung und SWBV gebeten zu untersuchen, ob und wie die Bushaltestelle „Telekom Campus“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt in „Beueler Rheinaue/Telekom Forum“ umbenannt und in den Haltestellenanzeigen dargestellt werden kann.“ Hierzu kann die Verwaltung folgendes mitteilen: Eine Prüfung der SWBV hat ergeben, dass es für die Haltestelle „TelekomSeite 16 von 44 Seite 17Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Campus“ einen Vertrag zwischen der SWBV und der Telekom gibt. Laut diesem wurden der Telekom die Namensrechte an der Haltestelle ohne zeitliche Befristung eingeräumt. Zusätzlich befindet sich die Halteposition in Fahrtrichtung Innenstadt auf einem Grundstück der Telekom. Die Telekom kann diese Halteposition daher eigenständig gestalten, kommt im Gegenzug aber für die Instandhaltung und Pflege auf. In einem gemeinsamen Austausch zu dem Thema wurde durch die Telekom mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ihre Namensrechte an der Haltestelle weiterhin in der bisherigen Form zu nutzen und auszuüben. Eine Anpassung des Haltestellennamens, wie im Prüfauftrag angeregt, ist daher nicht möglich. b. Anbindung des neuen Haltepunktes in Vilich an das städtische Busnetz Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 wird ein Vorlaufkonzept der S13 den neuen Verknüpfungspunkt in Vilich anbinden. Eine Mitteilungsvorlage, die über das genaue Betriebskonzept informiert, wurde bereits in die Sitzung des gemeinsamen Verkehrsausschusses Bonn/ Rhein-Sieg-Kreis am 15.04. eingebracht (vgl. DS 260535). Durch den neuen Halt der S-Bahn stellt sich die Frage, inwiefern der neue Haltepunkt neben der Verknüpfung mit der Stadtbahn auch an das städtische Busnetz angebunden werden kann. Die Verwaltung wurde per Ratsbeschluss vom 08.05.2025 mit dieser Prüfung beauftragt (vgl. DS 241334). „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Busanbindung des Verknüpfungspunktes zu prüfen und entsprechende Vorschläge den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“ Für eine Anbindung des Haltepunktes in Vilich kommen im aktuellen Liniennetz grundsätzlich die Linien 516, 540, 603 und 640 infrage, die in räumlicher Nähe zum Verknüpfungspunkt verkehren. Durch die SWBV wurden für alle Linien diverse Varianten für eine Anbindung des Verknüpfungspunktes untersucht (vgl. Anlage 6). Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass es zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 keine sinnvoll umsetzbare Möglichkeit gibt, städtische Buslinien an den Verknüpfungspunkt Vilich anzubinden. Grund dafür sind vor allem die fehlenden Flächen für Pausen- und Wendeflächen im direkten Umfeld des Haltepunktes sowie der fehlende verkehrliche Nutzen einzelner Varianten. Die Schaffung einer Buswendeschleife im Bereich der Beueler Straße am nördlichen Ende des S-Bahn Gleises stellt grundsätzlich die beste Option dar, um eine Anbindung an den Haltepunkt zu ermöglichen. Fehlende Flächenverfügbarkeiten schließen eine kurzfristige Umsetzung jedoch aus. Die Stadt Bonn wird diese Option weiterführend betrachten und im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes prüfen, inwiefern eine Anbindung möglich ist. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 ist der Haltepunkt Vilich über die Stadtbahn dauerhaft sehr gut angebunden. Zusätzlich kann das neue S-Bahn Angebot auch über die bestehenden Verknüpfungen am Beueler Bahnhof erreicht werden. c. Taktverdichtung auf der Linie 631Seite 17 von 44 Seite 18Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 18.06.2025 wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Taktverdichtung der Linie 631 zu prüfen (vgl. DS 253165). Hiermit wird das Prüfergebnis berichtet. Bei der Linie 631 ist keine durchschnittliche Auslastung von über 65 % in einer Stunde bekannt, wodurch sich kein zusätzlicher Bedarf ableiten lässt. Zudem ist die Linie 631 mit über 70 Haltestellen je Richtung eine der längsten im Netz, wodurch eine Taktverdichtung erhebliche Mehrkosten verursachen und zahlreiche weitere Linien im Busnetz beeinflussen würde. Eine Taktverdichtung der Linie 631 wird aus verkehrlichen und finanziellen Gründen als nicht zielführend erachtet. Jedoch wird die Angebotsqualität in Graurheindorf im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) geprüft werden. d. Busanbindung des Uniklinikums über Friesdorf In der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 03.09.2025 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Einrichtung einer neuen Buslinie zwischen dem Uniklinikum und UN Campus Bahnhof über Friesdorf zu prüfen (DS 253562). Hiermit wird das Prüfergebnis berichtet. Der obengenannte Vorschlag wird seitens der Verwaltung als nicht zielführend erachtet. Derzeit ist das Uniklinikum schon durch die Linie 634 mit den Ortsteilen Kessenich, Friesdorf, Gronau und weiter in Richtung Bad Godesberg entweder direkt oder mit einem Umstieg gut angebunden: • an der Haltestelle „Heussallee/Museumsmeile“ auf die Linien 16, 610 und 611 (in Richtung Bad Godesberg) • an der Haltestelle „Eduard-Otto-Straße“ auf die Linien 61, 62 und 631 (in Richtung Kessenich und Friesdorf) Außerdem verläuft die Linie 634 über die Reuterstraße, wodurch die Bahnstrecke problemlos überquert werden kann. Dazu wurde die Bedienzeit seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 auf den ganzen Tag erweitert, wodurch die gestiegene Nachfrage im Uniklinikum berücksichtigt wurde. Für die Fahrgäste, die aus Friesdorf in Richtung Uniklinikum fahren wollen, bietet die Linie 631 noch weitere gute Verbindungen: An der Haltestelle „Poppelsdorfer Platz“ kann man auch auf die Linien 601 und 632 und eben auch an „Graf-Stauffenberg-Straße“ auf die Linie 600, zum Uniklinikum umsteigen, ohne den Umweg über den Hauptbahnhof nutzen zu müssen. Hinsichtlich der stark nachgefragten Streckenabschnitte auf der Linie 601 zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uniklinikum sind seit Dezember 2024 zusätzliche Kurzfahrten zu den Spitzstunden morgens und nachmittags einsetzt worden. e. Richtlinie zum Thema Haltestellenbenennung Mit der Beschlussfassung zum Fahrplanwechsel 2025 (DS 253165) wurde durch den Rat der Stadt Bonn folgender Prüfauftrag beschlossen: „Die Verwaltung klärt mit den SWB, welche negativen Auswirkungen besonders lange Haltestellen-Namen in der Praxis haben und unterbreitet Vorschläge, wie diese Namen für die praktische Benutzung (z. B. in Plänen, Anzeigetafeln etc.) gekürzt werden können.“Seite 18 von 44 Seite 19Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Diesbezüglich wurde zwischen der Verwaltung und der SWBV abgestimmt, dass durch die SWBV eine Richtlinie zur Benennung von Haltestellen auf Bonner Stadtgebiet entwickelt wird, die den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Diese Bonner Richtlinie soll auf einer neuen VDV-Schrift zu diesem Thema aufbauen, die die aktuellen Standards zur Benennung von Haltestellen definiert. Mit einem solchen Beschluss bestünden für Bonn moderne und klar definierte Standards für die Benennung von Haltestellen, die in der Zukunft einheitlich angewandt werden können. Die Finalisierung der VDV-Schrift verzögert sich jedoch aktuell, sodass die Bonner Richtlinie noch nicht für eine Beschlussfassung innerhalb dieser Vorlage vorliegt. Sobald die VDV-Schrift vorliegt und in die Richtlinie der SWBV eingearbeitet ist, wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage zu diesem Thema erstellen. Kostenübersicht: Bei Beschluss der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmen entstehen folgende finanzielle Auswirkungen: Kostensteigerungen: 58.000 Euro Kostensenkungen: 27.000 Euro Somit ergeben sich bei der Umsetzung aller Maßnahmen Mehrkosten in Höhe von 31.000 Euro für das Jahr 2027. Die zusätzlichen Kosten werden über die ÖPNV-Finanzierung der SWBV finanziert. Alle Maßnahmen sind mit der SWBV sowie dem Rhein-Sieg-Kreis und dessen Verkehrsunternehmen RSVG und RVK abgestimmt. Der Beschluss entfaltet finanzielle Auswirkungen wie im Finanzkasten beschrieben und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.02 Planung ÖPNV Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 19 von 44 Seite 20Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auszahlungen / Aufwendungen 31.000 € 161001207/ 73.1000, Innenauftrag 6100004 (Defizitausgleich SWB) 2027 Einzahlungen / Erträge 0,00 € 2027 Haushaltsbelastung jährlich 31.000 € Anlage/n 1 01_Silvesterkonzept_Stellungnahme SWB (öffentlich) 2 02_Linienweg SB85 (öffentlich) 3 03_Einsparmaßnahmen für SB85 (öffentlich) 4 04_Übersichtskarte Haltepositionen (öffentlich) 5 05_Kostenschätzung Haltestellen Graurheindorf (öffentlich) 6 06_Anbindung HP Vilich_Stellungnahme SWB (öffentlich)Seite 20 von 44 1 Stellungnahme der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH zur Einführung eines angepassten Verkehrskonzepts in der Silvesternacht Die SWBV beabsichtigen für Silvesternacht 2026/27 erstmalig ein angepasstes Fahrplankonzept umzusetzen, das den außergewöhnlichen verkehrlichen Bedingungen in dieser Nacht Rechnung trägt. Das Konzept umfasst folgende Eckpunkte: - Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23:30 und 0:30 Uhr aus Sicherheitsgründen - Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den Fahrplänen der betroffenen Linien - Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten-Takt von 0:35 bis 3:35 Uhr Vergleichbare Konzepte werden in anderen Städten bereits seit langer Zeit erfolgreich umgesetzt. Die SWBV sind mit den Dresdner Verkehrsbetrieben AG („DVB“) und der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH („Mainzer Mobilität“) in den Austausch getreten, um Erfahrungen mit der Umsetzung solcher Konzepte zu sammeln. 1. Ausgangslage in Bonn Im Bonner ÖPNV wird bislang in der Silvesternacht der planmäßige Linienverkehr angeboten. Das Angebot entspricht einem normalen Samstagsfahrplan und basiert auf einem Ratsbeschluss der Stadt Bonn aus dem Jahr 2016. Die Linien des Tagnetzes verkehren durchgehend bis ca. 0:15 Uhr, durch den darauffolgenden Feiertag am 1. Januar findet anschließend generell ein durchgehender Nachtverkehr bis zur letzten planmäßigen Abfahrt aller Nachtlinien am Hauptbahnhof um 4:35 Uhr statt. Die umliegenden Verkehrsunternehmen verkehren ebenfalls nach Samstagsfahrplan. Die allgemeine Verkehrs- und Sicherheitslage in der Bonner Innenstadt sowie die Sperrung der Kennedybrücke unmittelbar um den Jahreswechsel stehen einer geregelten Betriebsdurchführung entgegen. Durch diese Umstände müssen Fahrzeuge teilweise längere Zeit warten und größere Umleitungen fahren, was zu massiven Verspätungen in der gesamten Nacht führt. Bislang werden diese Maßnahmen dispositiv umgesetzt, die Stabilität des Betriebs und Zuverlässigkeit des Angebots sind nicht mehr gegeben. Die Folge sind erzwungene Betriebspausen durch Feuerwerk gegen Mitternacht und starke Verspätungen bei allen Linien, die planmäßig über die Kennedybrücke verkehren. Das bisherige Angebot mit dem üblichen Nachtverkehr ist außerdem nicht ausreichend für die erhöhte Nachfrage in der Silvesternacht. Durch die erhöhte Auslastung entstehen Unregelmäßigkeiten, die sich durch die ganze Nacht ziehen.Seite 21 von 44 2 2. Konzeption eines angepassten Fahrplankonzepts für Bonn Die Betriebspause wird aus Sicherheitsgründen für alle Bus- und Bahnlinien der SWBV eingeführt. Hierbei wird den Fahrgästen vorab und in den angepassten Fahrplanmedien das Sperrfenster von ca. 23:30 bis 0:30 Uhr kommuniziert. Bis spätestens 23:45 Uhr werden alle Fahrzeuge in den jeweiligen Betriebshöfen einfahren bzw. Nachtwagen an geeigneter Stelle zurückgehalten. Die SWBV setzt sich dafür ein, dass alle Verkehrsunternehmen auf Bonner Stadtgebiet die Betriebspause zur einheitlichen Außenkommunikation und für die Betriebssicherheit im ÖPNV berücksichtigen. In Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den zuständigen Verkehrsunternehmen werden Fahrten der regionalen Buslinien, die das Bonner Zentrum planmäßig gegen Mitternacht erreichen würden, am Rand des Bonner Stadtgebiets an geeigneten Stellen abgebunden. Rechtsrheinische Linien über Beuel berücksichtigen zudem die unten genannte Sperrung der Kennedybrücke. Um der erhöhten Nachfrage in der Silvesternacht gerecht zu werden, verkehren die Nachtlinien der SWBV im 30-Minuten-Takt bis 3:35 Uhr. Entsprechend werden zusätzliche Nachttreffen um 1:05 Uhr, 2:05 Uhr und 3:05 Uhr eingeführt. Die jährlich stattfindende Sperrung der Kennedybrücke wird für den Zeitraum von 23:30 bis 2:15 Uhr in den Fahrplänen fest eingeplant. Da die Bonner Nordbrücke aufgrund der eingeschränkten Befahrbarkeit nicht zur Verfügung steht, müssen die Nachtlinien im rechtsrheinischen Stadtgebiet (Linien 66, N4, N8, 117, 537, 551 und 640) bis ca. 2:15 Uhr am Konrad-Adenauer-Platz enden. Eine Umfahrung über die Südbrücke wurde geprüft, würde aber zu unattraktiven Fahrzeiten und einem deutlich erhöhten Betriebsaufwand führen. Es wird eine einheitliche Wendefahrt (siehe Abbildung 1) am Konrad-Adenauer-Platz angestrebt. Die Stadt Bonn wird um eine verkehrsrechtliche Anordnung und Abstimmung der Linienwege mit den zuständigen Ordnungsbehörden gebeten, damit diese Fahrwege während der Sperrung der Kennedybrücke zur Verfügung stehen.Seite 22 von 44 3 Abbildung 1: Wendefahrt am Konrad-Adenauer-Platz während der Zeit der gesperrten Kennedybrücke 3. Beispiele Dresden und Mainz Historische Entwicklung Im städtischen Linienverkehr in Dresden und Mainz wird der Verkehr in der Silvesternacht bereits seit den 1990er-Jahren deutlich angepasst. Die Konzepte basieren im Kern auf zwei Maßnahmen: • Durchführung einer Betriebspause unmittelbar um den Jahreswechsel • Verdichtetes Angebot vor und nach der Betriebspause und die Nacht hindurch • Vermeidung einer „indirekten“ Betriebspause, die aufgrund der Lage de facto dennoch ungeplant durchgeführt werden muss Für diese Anpassungen sind im Wesentlichen zwei Gründe erkennbar: • Sicherheitsbedenken bei der Verkehrsdurchführung unmittelbar um den Jahreswechsel • Ein deutlich abweichendes Nachfrageprofil im Vergleich zu sonstigen NächtenSeite 23 von 44 4 Beide Verkehrsunternehmen berichten, dass die Nachfrage um 0:00 Uhr herum sehr gering ist, jedoch vor und nach dem Jahreswechsel starke Nachfragespitzen auftreten. Die Nacht hindurch ist ebenfalls eine deutlich stärkere Nachfrage festzustellen. Durch die Maßnahmen erfolgt demnach die Umsetzung eines bedarfsgerechten Angebots. Angebotsgestaltung und betriebliche Umsetzung Durch die allgemein höhere Nachfrage in der Silvesternacht wird das Fahrtenangebot von DVB und Mainzer Mobilität entsprechend angepasst. Nachfrageschwerpunkte liegen im Verkehr in Richtung der Innenstädte, aber auch in Richtung bekannter Aussichtspunkte und sonstiger Standorte, von denen ein Feuerwerk gut beobachtet werden kann. Sowohl vor als auch unmittelbar nach der Betriebspause bestehen Nachfragespitzen, die in der Angebotsgestaltung berücksichtigt werden. Der Verkehr am Silvestertag folgt weitgehend dem üblichen Fahrplan, jedoch wird das Angebot nachmittags teilweise der Nachfrage angepasst. Um Ressourcen für die verstärkten Verkehre am Abend und in der Nacht frei zu machen. Für die Betriebspause werden folgende Zeiträume angegeben: • Dresden: ca. 23:45 bis 0:25 Uhr (in der Anfangszeit war die Betriebspause länger (ca. 23:30 bis 0:45 Uhr), was zu Kapazitätsproblemen führte) • Mainz: ca. 23:30 bis 0:30 Uhr Im anschließenden Nachtverkehr wird das Angebot im Allgemeinen deutlich verdichtet und der Verkehr bis in den frühen Morgen sichergestellt: • In Dresden wird generell kein gesondertes Nachtnetz betrieben, sondern das Straßenbahnnetz und einzelne Buslinien leicht angepasst weiterbetrieben. In der Silvesternacht verkehren die Linien bis ca. 2:15 Uhr verdichtet alle 15 Minuten, im Anschluss alle 30 Minuten mit dem gewohnten „Postplatz-Treffen“ als zentralem Umsteigepunkt. • In Mainz wird in der Silvesternacht anstelle der Nachtlinien das Tagnetz der Straßenbahnen und Busse im 30-Minuten-Takt bis ca. 4:00 Uhr betrieben. Auf gemeinsamen Abschnitten verkehren so alle 10 bis 15 Minuten Fahrzeuge. Nach 4:00 Uhr wird ein 60-Minuten-Takt angeboten. In Dresden verbringen die Fahrzeuge die Betriebspause an ausgewählten Standorten im Liniennetz, wobei mindestens zwei Fahrzeuge gemeinsam an einem Standort warten. In Mainz fahren aufgrund des innenstadtnahen Betriebshof-Standorts alle Straßenbahnen und Busse in den Betriebshof ein.Seite 24 von 44 5 Die zentrale Augustusbrücke in der Dresdner Altstadt wird in diesem Jahr erstmals planmäßig gesperrt und die resultierenden Umleitungen im Fahrplan berücksichtigt. In Mainz wird die zentrale Theodor-Heuss-Brücke in der Silvesternacht nicht gesperrt, jedoch wird dies zu anderen Veranstaltungen praktiziert. Mit den beteiligten Behörden wird in diesem Fall eine feste Sperrzeit mit ausreichendem Puffer abgesprochen, sodass die Sperrung in den Fahrplan eingearbeitet werden kann. Kommunikation Das angepasste Angebot wird den Fahrgästen vorab rechtzeitig kommuniziert. Die Pflege der Fahrplanauskunft und Nutzung der Online-Kanäle ist in beiden Städten etabliert. Rückmeldungen und Akzeptanz Weder der DVB noch der Mainzer Mobilität sind kritische oder negative Rückmeldungen aus der Bevölkerung oder von Arbeitgebern zum Silvesterverkehr bekannt. Die Durchführung der Betriebspause wird von Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft allgemein akzeptiert und das angepasste Angebot wird als etabliert angesehen. Beteiligung umliegender Verkehrsunternehmen In Mainz bestehen Gemeinschaftslinien mit dem benachbarten Wiesbadener Verkehrsunternehmen „ESWE Verkehr“. Die Betriebspause wird von beiden Unternehmen in Abstimmung umgesetzt. Soweit regionale Busverkehre im Umfeld von Dresden und Mainz bis in die Nacht betrieben werden, berücksichtigen diese ebenfalls die städtische Betriebspausen. 4. Weitere Beispiele Die Umsetzung einer Betriebspause und eines angepassten Angebots ist auch aus anderen Städten bekannt: • Essen und Mülheim an der Ruhr: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit halbstündlich (statt stündlichem) Nachtverkehr • Aachen: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit verdichtetem Nachtverkehr • Erfurt: Betriebspause von 23:30 bis 0:50 Uhr mit Verstärkung durch Operativzüge • Leipzig: Betriebspause von 23:45 bis 0:15 Uhr • Chemnitz: Betriebspause von 22:45 bis 0:45 Uhr mit verdichtetem Nachtverkehr • Potsdam: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit verdichtetem Nachtverkehr • Cottbus: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit verdichtetem NachtverkehrSeite 25 von 44 6 5. Zusammenfassung Das bisherige Angebot in der Silvesternacht entspricht weder den erhöhten Sicherheitsanforderungen noch der veränderten Nachfrage. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass mit angepassten Betriebskonzepten ein sicheres und zufriedenstellendes Angebot durchgeführt werden kann. Das durch die SWBV für den Bonner ÖPNV geplante Angebot greift die in anderen Städten erfolgreich umgesetzte Betriebspause mit verstärktem Nachtverkehr auf und berücksichtigt sowohl die Sicherheitslage als auch die spezifischen Nachfrageprofile. In den angefragten Städten sind keine negativen Rückmeldungen zum angepassten Angebot bekannt, die Fahrplanmaßnahmen werden allgemein als sinnvoll und fest etabliert betrachtet.Seite 26 von 44 © Rhein-Sieg-Kreis 20251 Ramersdorf Bad Godesberg Bf Le-Mée-PlatzMeckenheim Bf Merl Mitte Villiprott Sportplatz Villiprott Zukunftsweg Pech Huppenberg Brunnenallee Bonner Str. Hochkreuz Max-Löbner-Str. Heinemannstr. Rheinaue Hauptzugang Bonner Bogen LINIE SB85Seite 27 von 44 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage 3: Auflistung der notwendigen Einsparmaßnahmen für eine Einführung des SB85 Linie Beschreibung der Maßnahme Einsparung 550 Dauerhafte Führung über die Kennedybrücke und damit kürzerer Linienweg in Bonn aufgrund Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5t (vgl. Beschlusspunkt 5) Ca. 18.000 km/a 552 Dauerhafte Einstellung aufgrund Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5t (vgl. Beschlusspunkt 5) Ca. 32.000 km/a 843 Verzicht auf die Stichfahrt nach Ückesdorf Mitte, Bedienung von Ückesdorf weiterhin über die Haltestellen an der Reichsstraße, dadurch gleichzeitig Beschleunigung der Linie und Verbesserung der Betriebsabwicklung Ca. 12.000 km/a T843 Entfall der TaxiBus-Fahrten sonntags und abends aufgrund sehr geringer Nachfrage (2024 durchschnittlich 2,9 Fahrten pro Tag) bei hohen pauschalen Bereitstellungskosten Ca. 60.000 €/a 855 Entfall der über den 30‘-Takt hinausgehenden Fahrten nachmittags sowie einzelner Verstärkerfahrten morgens an Schultagen, Kompensation durch SB85 Ca. 5.000 km/a T883 Einstellung aufgrund sehr geringer Nachfrage (2024 durchschnittlich 1,3 Fahrten pro Tag) bei hohen pauschalen Bereitstellungskosten sowie dem in den nächsten Jahren ohnehin nur sehr eingeschränkt vorhandenen SPNV in Roisdorf Ca. 10.000 €/a 884 Entfall des sehr schwach ausgelasteten Abschnittes Duisdorf Bf – Lessenich mit durchschnittlich 1,5 Fahrgästen pro Fahrt, Linie 884 fährt in Lessenich parallel zur Linie 611 Ca. 33.000 km/a Alle Maßnahmen wurden in Abstimmung zwischen den Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises ausgewählt, da sie aus Sicht der Verwaltungen die geringsten Einschnitte für Fahrgäste mit sich bringen oder die Angebote generell nur schwach nachgefragt sind. Nach Abwägung und Gegenüberstellung der Maßnahmen ist die Verwaltung der Meinung, dass die Vorteile, die durch die dargestellte Einführung des SB85 generiert werden, die durch die Kompensationsmaßnahmen entstehenden Nachteile überwiegen und somit zu einer Verbesserung des generellen ÖPNV-Angebots führen. In der Sitzung des gemeinsamen Verkehrsausschusses Bonn/Rhein-Sieg-Kreis am 15.04.2026 wurde die Maßnahmen erstmals in einer Vorlage dargestellt (vgl. DS 260537). In der Sitzung wurden durch Vertreter der Bonner Politik bedenken bzgl. der Einsparmaßnahmen geäußert. Die Verwaltung möchte auf diese nachfolgende antworten: Förderfähigkeit des Angebotes: Basierend auf den Abstimmungen zwischen den Verwaltungen und go.Rheinland ist die Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg – Ramersdorf durch go.Rheinland förderfähig und in die Förderrichtlinie aufgenommen worden. Linie 550: Aufgrund der Sperrung der Bonner Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5t ist eine Linienführung der Linie 550 über die Kennedybrücke für die nächsten Jahre gesetzt. Zur gleichen Zeit wirdSeite 28 von 44 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) durch die Stadt Bonn ein neuer Nahverkehrsplan aufgestellt werden, der zu grundsätzlichen Änderungen im Bonner Liniennetz führen kann. Außerdem schreiten andere ÖPNV-Projekte wie die Planungen zur Stadtbahnlinie 17 weiter voran, die Veränderungen im Liniennetz mit sich bringen werden. Wenn die Bonner Nordbrücke wieder mit Bussen befahrbar ist, gilt es all diese Entwicklungen zu berücksichtigen und mit den vorhandenen Ressourcen ein neues Gesamtkonzept zu planen. Aktuell auf der Linie 550 eingesparte Ressourcen sollten jedoch so effektiv wie möglich genutzt werden. Aus Sicht der Stadt Bonn ist dies mit einer Verlagerung auf die neue Linie SB85 der Fall. Linie 843: Für Fahrgäste die bisher die Haltestelle „Ückesdorf Gymnasium“ genutzt haben, ist die Linie 843 an der Haltestelle „Ückesdorf Reichsstraße“ in fußläufiger Entfernung erreichbar. Die Fahrgastnachfrage der Linie 843 an der Haltestelle „Ückesdorf Mitte“ ist begrenzt. Laut Auswertungen von AFZS-Daten aus dem Jahr 2025 gibt es an der Haltestelle in beiden Fahrtrichtungen in Summe täglich 42 Einsteiger und 61 Aussteiger. Für diese Fahrgäste steht weiterhin die Linie 604 zur Verfügung, die eine Anbindung an viele Ziele in Richtung Innenstadt ermöglicht. Für eine Direktverbindung nach Röttgen, welche nur von 10 der 42 Einsteiger genutzt wird, kann weiterhin die TaxiBus-Linie T651 genutzt werden. Die Bedienzeiten der Linie wurden erst im letzten Jahr leicht ausgeweitet. Linie T843: Von 4.840 möglichen TaxiBus-Fahrten auf der Linie 843 im Jahr 2025 wurden 1.015 Fahrten für Teilabschnitte tatsächlich bestellt. Dabei wurden 1.257 Personen befördert, was eine durchschnittliche Besetzung von 1,24 Personen je bestellter Fahrt bedeutet. Da bei TaxiBus- Angeboten grundsätzliche Bereitstellungskosten anfallen, auch wenn Fahrten nicht gebucht werden, handelt es sich hierbei um ein ineffizientes Angebot, welches zugunsten des SB85 entfallen sollte. Linie 883: Von 10.458 möglichen TaxiBus-Fahrten auf der Linie 883 im Jahr 2025 wurden lediglich 225 Fahrten für Teilabschnitte tatsächlich bestellt. Dabei wurden 230 Personen befördert, was eine durchschnittliche Besetzung von (knapp über) einer Person je bestellter Fahrt bedeutet. Da bei TaxiBus-Angeboten grundsätzliche Bereitstellungskosten anfallen, auch wenn Fahrten nicht gebucht werden, handelt es sich hierbei um ein ineffizientes Angebot, welches zugunsten des SB85 entfallen sollte. Linie 884: Die Nachfrage auf dem Streckenabschnitt ist sehr gering. Auf dem gesamten Abschnitt zwischen Duisdorf Bf – Lessenich Sportplatz gibt es in beiden Fahrtrichtungen in Summe auf der Linie 90 Einsteiger und 89 Aussteiger pro Tag. Dadurch liegt die durchschnittliche Besetzung der Linie auf dem Abschnitt bei ca. 1,5 Fahrgästen je Fahrt. Die Haltestellen „Am Bruch“ und „Buntspechtweg“ wären durch diese Maßnahme nicht mehr mit dem ÖPNV angebunden und würden entfallen. Die Nachfrage an diesen Haltestellen ist gering, insgesamt gibt es 14 Ein- und 18 Aussteiger pro Tag. Eine ÖPNV-Anbindung ist weiterhin über diverse, in fußläufiger Distanz liegende Haltestellen möglich. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um ein sehr schwach nachgefragtes und ineffizientes Angebot, welches zugunsten des SB85 entfallen sollte.Seite 29 von 44 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Grundsätzlich möchte die Verwaltung betonen, dass das ÖPNV-Angebot ausgebaut werden sollte. Aufgrund der Haushaltssituation ist dies jedoch aktuell nicht möglich. Um das ÖPNV- Angebot dennoch weiterentwickeln und insgesamt verbessern zu können, müssen Abwägungsentscheidungen, wie in diesem Fall, getroffen werden, um die vorhandenen Mittel so effektiv wie möglich einsetzen zu können.Seite 30 von 44 Margarethenplatz Graurheindorf Friedhof Legende: Bestehende Haltestelle Position neuer Haltestelle gemäß Antrag Haltverbot wegen neuer Haltstelle Alternative Position der Verwaltung bei Verlegung der Haltestelle Verlegte Position „Graurheindorf Friedhof“ Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadtauswärts Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadteinwärts Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadtauswärts Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadteinwärts Anlage 4 - Übersichtskarte HaltepositionenSeite 31 von 44 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage 5: Kostenschätzung Haltestellen Graurheindorf Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag Aufstellung neuer Masten an der neuen HS 2 1.243 2.486 Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x neue HS, 2 x Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof) 5 60.000 300.000 Summe 302.486 Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag Aufstellung neue Masten (2 x an den verlegten Positionen von Margarethenplatz, 1 x an der verlegten Position von Graurheindorf Friedhof), inklusiv Demontage der alten Maste 3 1.402 4.206 Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x verlegte Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof) 3 60.000 180.000 Summe 184.206Seite 32 von 44 Stadtwerke Bonn Telefon 0228/711-1 Haltestellen Sparkasse KölnBonn Geschäftsführung Sitz Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) Telefax 0228/711-2770 Bertha-von-Suttner-Platz, IBAN DE43 3705 0198 0000 0756 89 Anja Wenmakers Amtsgericht Bonn Sandkaule 2 www.stadtwerke-bonn.de Beethovenhalle und SWB, BIC COLSDE33 Hansjörg Spielhoff HRB 8420 53111 Bonn Wilhelmsplatz, Stiftsplatz Gläubiger-ID DE40SWB00000077140 Vorsitzende des Aufsichtsrates Steuer-Nr. 205 5778 0908 Oberbürgermeisterin Katja Dörner Ust-IdNr. DE 812757423 Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH Postfach 26 51 . 53016 Bonn Stellungnahme SWB – Zukünftige Anbindung des S-Bahn-Haltepunkts Vilich Sehr geehrter im Stadtbezirk Beuel wird derzeit ein neuer S-Bahn-Haltepunkt an der rechten Rheinstrecke errichtet. Dieser soll nach derzeitigem Stand im Dezember 2026 in Betrieb gehen. Zunächst soll dieser durch drei SPNV-Linien auf der Relation Koblenz – Bonn Beuel – Troisdorf – Flug- hafen – Köln – Mönchengladbach, Bonn Beuel – Troisdorf – Köln-Porz – Köln – Düren bzw. Bonn Beuel – Troisdorf jeweils im Stundentakt bedient werden. Perspektivisch soll die künf- tige S13 (Bonn Oberkassel – Bonn Beuel – Troisdorf – Flughafen – Köln – Düren) im 20 Mi- nutentakt in Vilich halten. Die Anbindung an den städtischen ÖPNV wird durch die Stadt- bahn-Linie 66 (ab Dezember 2026 Linie 67) ins Bonner Zentrum sichergestellt. Hierbei ist ein kurzer Umstieg über einen neuen Turmbahnhof möglich. Perspektivisch ist eine Taktver- dichtung auf der Stadtbahn von 10- auf 5-Minutentakt zu Spitzenzeiten vorgesehen. Dar- über hinaus wurde vom Rat der Stadt Bonn auch eine Anbindung an das städtische Busnetz zur Prüfung angeregt. Eine Schwierigkeit bei der Anbindung des Haltepunkts ist die verfüg- bare Fläche für eine geeignete Verknüpfungsstelle und teils nicht bustaugliche Straßen im Ortskern von Vilich. Für die Anbindung wurde ein Umklappen oder eine Verlängerung ver- schiedener Linien der näheren Umgebung untersucht, die im Folgenden beschrieben wer- den. Anbindung der Linie 516: Die Linie 516 verbindet derzeit wochentags im Halbstundentakt das Stadtzentrum von Hen- nef mit den Ortsteilen Söven, Rott, Dambroich, Birlinghoven (Stadt Sankt Augustin) mit dem Bonner Stadtteil Vilich-Müldorf. Auf Bonner Stadtgebiet bietet sie eine Verbindung der Ort- steile Hoholz, Roleber, Kohlkaul, Holzlar und Pützchen an die Stadtbahn in Vilich-MüldorfSeite 33 von 44 Seite 2 an. Eine Verlängerung der Linie an den Verknüpfungspunkt in Vilich würde einen Mehrwert für die Fahrgäste und neue Verbindungen schaffen, da das Siedlungsband von Hoholz bis Pützchen direkt an den SPNV angebunden werden könnten. Mögliche Varianten wurden untersucht: Variante 516_1: Anbindung der 516 via Friedenstraße und Neu Vilich Variante 1 zweigt von Hennef kommend an der Haltestelle Friedenstraße nach links ab, führt wie die Linie 603 durch Neu-Vilich bis zur Gerhardstraße und dann geradeaus durch die neu gebaute Unterführung zum Haltepunkt Vilich. Aus Fahrgastsicht ergibt sich zwar der Vorteil auch den Stadtteil Neu-Vilich an den Haltepunkt Vilich anzubinden, allerdings mit dem Nachteil, dass der Stadtteil Vilich-Müldorf und die Gesamtschule Beuel seine Busanbin- dung verliert. Zudem müsste auf der derzeit als P+R-Platz vorgesehenen Fläche am Halte- punkt Vilich eine Wendeschleife mit Busaufstellflächen geschaffen werden. Eine Blockum- fahrung als Wendefahrt über die Straßenzüge Ewigstraße, Adelheidisstraße, Mathildastraße scheitert an der mangelnden Befahrbarkeit durch Busse.Seite 34 von 44 Seite 3 Variante 516_2: Anbindung der Linie 516 über die Röhfeldstraße und Gartenstraße Variante 2 sieht die Führung der 516 ab Pützchen Schule im Zuge der Linien 608, 609 bis Röhfeldstraße und über die Gartenstraße zur neuen DB Unterführung Gerhardstraße vor. Sie leitet sich von Variante 1 ab und ist von der verkehrlichen Wirkung für den Haltepunkt Vilich noch etwas größer, da die Erschließung der Ortsmitte von Pützchen um den Adelheidisplatz erfolgt. Allerdings scheitert diese Variante ebenfalls an dem Verlust der Anbindung Vilich- Müldorfs und der fehlenden Fläche für eine Wendeschleife auf dem geplanten P+R-Platz. Zudem würde hier die Anbindung der Gesamtschule Beuel aus Richtung Holzlar weiter ver- schlechtert, da auch die schulnahe Station Friedenstraße nicht angefahren werden könnte.Seite 35 von 44 Seite 4 Variante 516_3.1: Anbindung der Linie 516 über die Beueler Straße zu einer neu zu er- richtenden Wendeschleife Variante 3.1 sieht daher eine Verlängerung ab Vilich Müldorf nach links über die Beueler Straße zum nördlichen Aufgang des Haltepunkts Vilich an der Schultheißstraße/Beueler Straße vor. Hier könnte die Linie 516 direkt am Verknüpfungspunkt auf der bisherigen Baustelleneinrichtungsfläche der S13 an einer neu zu errichtenden Wendeschleife enden. Diese Variante hätte eine hohe verkehrliche Wirkung und würde die Stadtteile von Pützchen bis Hoholz und weiter ins Hennefer Stadtgebiet direkt an den Haltepunkt Vilich anbinden. Allerdings sind die Flächen nach Angaben der Stadt Bonn derzeit im Privateigentum und al- ternative Flächen nördlich der Beueler Straße liegen im Landschaftsschutzgebiet. Eine kurz- fristige Einrichtung einer Wendeschleife erscheint hier unrealistisch. Daher wurden für Vari- ante 3 mögliche, alternative Wendefahrten geprüft.Seite 36 von 44 Seite 5 Variante 516_3.2: Anbindung der Linie 516 über die Beueler Straße mit Wendefahrt über die Adelheidisschule Variante 3.2 sieht eine Blockumfahrung über die Adelheidisstraße, Käsbergstraße, Stifts- straße vor. Die Wendezeit könnte an der derzeitigen Schulbushaltestelle Adelheidisschule abgewartet werden. Eventuell ist der Entfall einzelner Parkplätze notwendig. Eine Befahrung der Wendefahrt steht noch aus um die Tauglichkeit abschließend bewerten zu können. Variante 516_3.3: Anbindung der Linie 516 über die Beueler Straße mit Wendefahrt über die Straße Auf dem MühlenbergSeite 37 von 44 Seite 6 Variante 3.3 ist eine alternative Wendefahrt über die Blockumfahrung Stiftsstraße, Auf dem Mühlenberg und Adelheidisstraße. Unter Entfall einzelner Parkplätze in der Straße „Auf dem Mühlenberg“ ließe sich eine Wendeposition für die Linie 516 schaffen. Eine Befahrung der Wendefahrt steht noch aus um die Tauglichkeit abschließend bewerten zu können. Variante 516_3.4: Linie 516 über die Beueler Straße mit Wendefahrt durch Schwarz- rheindorf Auf Anregung durch die Stadt Bonn entstand Variante 3.4 um den Ortsteil Schwarzrhein- dorf ebenfalls an den Haltepunkt Vilich anbinden zu können. Hierbei wird die Linie 516 über die Stiftsstraße im Zuge der Linien 540 und 640 bis Schwarzrheindorf verlängert. Hier erfolgt die Wendefahrt über die Dixstraße, Vilicher Straße und Wittestraße. Diese Variante wird durch die SWBV abgelehnt. Die verkehrliche Anbindung von Schwarzrheindorf an den Hal- tepunkt Vilich ist gering. Zum einen ist das Verkehrsaufkommen aus Schwarzrheindorf ge- ring und mit den Linien 540 und 640 besteht bereits ein gutes Angebot zwischen Schwarz- rheindorf und Vilich bzw. der Verknüpfung mit dem SPNV am Bahnhof in Menden. In Schwarzrheindorf ist es außerdem nicht möglich eine geeignete Wendeposition zu etablie- ren und es ist nicht klar ob in der engen Ortsdurchfahrt alle nötigen Relationen bustauglich sind. Die Varianten 3.2 und 3.3 sind grundsätzlich verkehrlich sinnvoll und vorbehaltlich der Bustauglichkeit umsetzbar. Bei der Fahrplangestaltung ergeben sich allerdings neue Zwangspunkte. Derzeit besitzt die Linie 516 am Endpunkt in Vilich-Müldorf Kirche eine Wendezeit von 8 Minuten. Eine Verlängerung der Linie 516 im Zuge der Variante 3.1 ist würde eine zusätzliche Fahrzeit von 2 Minuten je Richtung bedeuten und die Wendezeit so- mit auf ein Mindestmaß von 4 Minuten sinken lassen. Da Variante 3.1 aufgrund derSeite 38 von 44 Seite 7 Flächenverfügbarkeit für eine neue Wendeschleife kurzfristig nicht umsetzbar ist, sind wei- tere Fahrzeitverlängerungen für die Blockumfahrungen nötig. Hierfür ist ein zusätzliches Fahrzeug erforderlich. Ein weiteres Fahrzeug steht insbesondere in der Verkehrsspitze nicht zur Verfügung. Somit bringt die Verlängerung unverhältnismäßig hohe Betriebskosten mit sich und wird aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Eine Verschiebung der Fahrplanlage würde zu Anschlussverlusten und Wendezeitunterschreitungen in Hennef führen, was vom Rhein-Sieg-Kreis abgelehnt wird. Eine mögliche Beschleunigung der Linie 516 zwischen Holzlar und Vilich-Müldorf über die Kautexstraße oder Reinold-Hagen-Straße und B56 würde die Anbindungspunkte in Pützchen umfahren und ist folglich nicht sinnvoll. Somit scheiden Variante 3.2 und 3.3. aus Kostengründen aus. Sinnvoll und möglich erscheint für die Linie 516 nur Variante 3.1. Hierbei muss eine Wende- schleife im Bereich Beueler Straße in der Nähe des Haltepunkts geschaffen werden. Dies er- scheint kurzfristig nicht realisierbar, sollte mittelfristig aber weiterverfolgt werden. Der Vor- schlag wird im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn weiterver- folgt. Anbindung der Linien 540 oder 640: Für die Linien 540 und 640 wurde eine mögliche Anbindung an den Haltepunkt Vilich unter- sucht. Eine Anbindung von Vilich durch die Schultheißstraße liegt hier nahe, da die Straßen- züge Mathildastraße, Ewigstraße nicht bustauglich sind. Eine Stichfahrt bei der Durchfahrt von Menden nach Bonn scheidet aufgrund der fehlenden, direkten Wendemöglichkeit im Bereich Schultheißstraße aus. Zudem würde sich eine deutliche Reisezeitverlängerung für Fahrgäste von Menden und Geislar nach Bonn ergeben. Möglich wäre die Schaffung einer neuen Querverbindung mit einer der beiden Linien von Menden und Geislar über Vilich und Vilich Müldorf nach Pützchen statt in die Bonner Innenstadt. Diese könnte auch als Kom- pensation für Vilich Müldorf bei Variante 1 oder 2 der Linie 516 dienen.Seite 39 von 44 Seite 8 Variante 540_1: Anbindung über Umklappen der Linie 540 Die verkehrlichen Nachteile überwiegen bei dieser Variante allerdings deutlich deren Vor- teile. Das Verkehrsbedürfnis der Ortsteile Menden, Geislar und Vilich in die Bonner Innen- stadt ist größer als Richtung Vilich Müldorf und Pützchen. Die Anzahl der Direktverbindun- gen in die Bonner Innenstadt würde halbiert werden. Zudem ergibt sich für Menden und Geislar nur ein geringer Mehrwert in der Anbindung an den Haltepunkt Vilich, da in Menden bereits eine gute Verknüpfung zwischen Bus und SPNV besteht. Ein Vorteil in der Anbin- dung an die Stadtbahn ergibt sich ebenfalls nicht, da Stadtbahn und Bus ab Beuel Zentrum parallel in die Bonner Innenstadt verkehren. Ein Zeitvorteil würde sich hier nicht ergeben. Aufgrund des geringen Fahrgastnutzens lehnt die SWBV die Anbindung der Linien 540 und 640 an den Haltepunkt Vilich ab. Anbindung der Linie 603: Für die Anbindung des Haltepunkts Vilich durch die Linie 603 wurden zwei Varianten ge- prüft.Seite 40 von 44 Seite 9 Variante 603_1: Führung der Linie 603 über die B56 Variante 1 eine veränderte Linienführung zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Gerhardstraße über die B56 bis Vilich und durch die DB-Unterführung an der Gartenstraße vor. Verkehrlich könnte so der Pützchen an den Haltepunkt Vilich angeschlossen werden. Die Nachteile dieser Variante überwiegen allerdings. Der Bereich Pützchen und Neu Vilich verliert seine direkte Anbindung an das Beueler Zentrum, zudem wird die Gartenstraße nicht mehr bedient. Eine Kompensation durch die Linie 516 in Variante 2 ist ebenfalls nicht mög- lich (s.o.). Des Weiteren entsteht ein unnötiger Parallelverkehr zwischen 603 und Stadtbahn zwischen Vilich und der Bonner Innenstadt. Alle stadtwärtigen Relationen bindet die Stadt- bahn schneller und direkter an. Um unnötige Schleifenfahrten und ein mehrmaliges Kreuzen der B56, sowie die Anlage einer Wendeschleife auf dem P+R-Platz Vilich zu vermeiden, wäre eine Verknüpfungshaltestelle für die Linie 603 lediglich an der Einmündung der Gerhardstraße auf Höhe des Baumarkts möglich. Hierbei entstünde für umsteigende Fahr- gäste ein langer Fußweg von ca. 250 Meter mit Kreuzung der B56.Seite 41 von 44 Seite 10 Variante 603_2: Anbindung mit der Linie 603 über die Gartenstraße Variante 2 sieht ein Umklappen der Linie 603 von der Gartenstraße durch die DB-Unterfüh- rung zum Haltepunkt Vilich vor. Neben der fehlenden Flächenverfügbarkeit auf dem P+R- Platz Vilich bringt diese Variante kaum einen verkehrlichen Nutzen. Ziele abseits der beste- henden Stadtbahn- und SPNV-Anbindung werden so gut wie gar nicht erreicht. Darüber hinaus verliert die Achse zwischen Neu Vilich und Pützchen über die Siegburger Straße ihre Anbindung. Eine Kompensation über Variante 1 der 516 kommt aus oben genannten Grün- den nicht in Frage. Aufgrund des geringen Fahrgastnutzens lehnt die SWBV die Anbindung der Linie 603 an den Haltepunkt Vilich ab. Weitere Ideen (Linien 608, 609, 529, 117, 551, 817): Für die weiteren Linien in der näheren Umgebung scheidet eine Anbindung an den Halte- punkt Vilich zunächst aus. Die Linien sind stark frequentiert und nehmen wichtige Verbin- dungsfunktionen wahr. Eine Schleifenfahrt oder Abbindung an den Haltepunkt Vilich würde hier für viele durchfahrende Fahrgäste eine Reisezeitverlängerung bzw. Angebotsver- schlechterung bedeuten.Seite 42 von 44 Seite 11 Variante 817_1: Schaffung einer perspektivischen Nordtangente Weitere Ideen sind langfristig im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn möglich. Eine veränderte Netzstruktur im Bonner Norden um Tannenbusch, Auerberg und Graurheindorf könnte eine Verlängerung der RVK-Linie 817 von Tannenbusch bis Graurheindorf mit sich bringen. Hierbei besteht die Möglichkeit diese Linie über die Nord- brücke nach Vilich zu führen um eine äußere, nördliche Tangente zu schaffen und die Stadt- teile im Bonner Norden an den SPNV und die Stadtbahn Richtung Siegburg anzubinden. Möglicherweise ergeben sich weitere Synergien bei einer Durchbindung auf die Linie 516. Diese Linienführung kann aber nur langfristig weitergedacht werden, da sie Kosten- und Fahrzeugintensiv ist. Im Gegenzug zu einer möglichen Verlängerung sollten Kompensatio- nen im Angebot der Linien 516, 552, 601 und 602 erfolgen. Zudem entfällt die Fahrmöglich- keit seit Februar 2026 aufgrund der Sperrung der Nordbrücke für unbestimmte Zeit. Daher kann diese Idee nur langfristig im neuen Nahverkehrsplan mitgedacht werden. Fazit: Für den neuen Verknüpfungspunkt in Vilich wurden verschiedene Möglichkeiten zur Anbin- dung bestehender Buslinien untersucht. Während eine Anbindung entlang der Schienen- stränge von SPNV und Stadtbahn Richtung Menden, Beuel und ins Bonner Zentrum nur Pa- rallelstrukturen ohne verkehrlichen Nutzen bringt, erscheint die Anbindung an das Sied- lungsband von Pützchen Richtung Holzlar für die Fahrgäste sinnvoll. Dies könnte über die Linie 516 realisiert werden, allerdings stehen hierfür kurzfristig entweder keine Flächen oder keine Betriebsreserven für eine Anbindung mit größerer Schleifenfahrt zur Verfügung. Die wirtschaftlichen Nachteile insbesondere für ein zusätzliches Fahrzeug überwiegen die ver- kehrlichen Vorteile. Über die Stadtbahn und den weiteren, gut angebundenenSeite 43 von 44 Seite 44 von 44
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