← Vorlagen

260890 · Beschlussvorlage

Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026

Nummer
260890
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Margarethenplatz Straße· Auerberg, Bonn
  • Gottbergstraße Straße· Auerberg, Bonn
  • Josephinum Straße· Castell, Bonn
  • Telekom Campus Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Löbestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • An der Pfaffenmütze Straße· Auerberg, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Max-Bruch-Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Chlodwigplatz Straße· Castell, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Löwenburgstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Beueler Straße Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Heussallee Straße· Gronau, Bonn
  • Eduard-Otto-Straße Straße· Kessenich, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Poppelsdorfer Platz Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Graf-Stauffenberg-Straße Straße· Südstadt, Bonn
  • Brunnenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bonner Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Max-Löbner-Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Heinemannstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Rheinaue Hauptzugang Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Reichsstraße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Buntspechtweg Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sandkaule Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wilhelmsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Friedenstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Gerhardstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Ewigstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Adelheidisstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Mathildastraße Straße· Vilich, Beuel
  • Röhfeldstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Gartenstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Adelheidisplatz Straße· Pützchen, Beuel
  • Schultheißstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Käsbergstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Stiftsstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Dixstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Vilicher Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Wittestraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Kautexstraße Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Reinold-Hagen-Straße Straße· Pützchen, Beuel
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Hochkreuz Ortsteil· Bad Godesberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Hoholz Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
  7. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260890-04 AA Änderungsantrag der CDU- und Grünen-Bezirksfraktion: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890
  2. 260890-08 AA Änderungsantrag CDU/SPD Bezirksfraktion Beuel:Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890
  3. 260890-07 ST Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026
  4. 260890-05 ST Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026
  5. 260890-02 ST Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026
  6. 260890-03 AA Grüne-Änderungsantrag: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890
  7. 260890-10 AA CDU-Änderungsantrag: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890
  8. 260890-09 AA Grüne-Änderungsantrag: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890
  9. 260890-06 AA Ergänzungsantrag Linke: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890 - Prüfung zusätzlicher ÖPNV-Maßnahmen infolge der Sperrung der Nordbrücke

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (89.203 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
260890
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung des Nahverkehrsplans -
Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.06.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 30.06.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen (insbesondere unter
Berücksichtigung der Einsparvorgaben im städtischen Haushalt) und des
daraus resultierenden Abstimmungsbedarfes zwischen der Verwaltung, dem
Rhein-Sieg-Kreis und den SWB war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht
möglich.
Um eine Umsetzung der Beschlusspunkte zum Fahrplanwechsel im Dezember
zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien vor
der Sommerpause notwendig, damit den betroffenen Verkehrsunternehmen
ausreichend Zeit zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen bleibt.
Beschlussvorschlag
1. Der Einführung eines gesonderten ÖPNV-Konzeptes für die
Silvesternacht wird zugestimmt. Das Konzept umfasst folgende
Eckpunkte:
a. Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23:30 und 0:30 Uhr aus
Sicherheitsgründen
b. Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den
Fahrplänen der betroffenen Linien
c. Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten-Takt von
0:35 bis 3:35 Uhr
2. Der Einführung der Schnellbuslinie SB85 Ramersdorf - Bad GodesbergSeite 1 von 44
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
– Wachtberg - Meckenheim wird in der Vorzugsvariante der Verwaltung
zugestimmt. Der SB85 wird den auf der Karte in Anlage 2 dargestellten
Linienweg befahren und die markierten Haltestellen bedienen. Die
Haltestellen werden in der Prioritätenliste zum barrierefreien
Haltestellenausbau (DS 222432) neu eingestuft, um den
Qualitätsstandards der Förderrichtlinie schnellstmöglich zu entsprechen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, den Linienweg des
SB85 auf weitere Beschleunigungsmaßnahmen zu überprüfen und die
Ergebnisse den politischen Gremien zu präsentieren. Zur
kostenneutralen Einführung der Linie werden gleichzeitig folgende
Angebote eingekürzt:
a. Linie 550: Dauerhafte Führung über die Kennedybrücke
b. Linie 552: Dauerhafte Einstellung der Linie
c. Linie 843: Verzicht auf die Stichfahrt nach Ückesdorf Mitte
d. Linie 843: Entfall des aktuellen TaxiBus-Angebotes der Linie
e. Linie 855: Entfall einzelner Verstärkerfahrten
f. Linie 883: Dauerhafte Einstellung der Linie
g. Linie 884: Entfall des Abschnittes Duisdorf Bf – Lessenich
Sportplatz
Voraussetzung für die Einführung ist ein gültiger Förderbescheid
von go.Rheinland aus der Förderrichtlinie „Regionale Schnellbusse“.
3. Im Bereich Graurheindorf erfolgt eine Verlegung der Haltestellen
„Margarethenplatz“ und „Graurheindorf Friedhof“ wie in der
Beschlussvorlage DS 241985-002 durch die Verwaltung vorgeschlagen.
Eine zusätzliche Haltestelle im Einmündungsbereich der Gottbergstraße
wird nicht eingerichtet.
4. Der Umstellung auf Gelenkbusse an Sonn- und Feiertagen auf den
Linien 600, 601, 602, 603, 608, 609, 610 wird zugestimmt.
5. Dem nachfolgend dargestellten Konzept für eine dauerhafte
Linienführung der von der Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über
7,5t betroffenen Buslinien wird zugestimmt.
a. Die Linie 550 verkehrt dauerhaft über ihren bisher provisorischen
Linienweg über die Kennedybrücke.
b. Die Linie 552 wird dauerhaft eingestellt.
c. Alle Schulbezogenen Fahrten der Linien 552 und 595 die bisher
zum Collegium Josephinum bzw. zur Ursulinenschule gefahren
sind, werden in das reguläre Fahrplanangebot der Linien 117,
550 und 551 integriert.
d. Die Umstellung der regionalen Buslinien erfolgt bereits zum
02.09.2026.
e. Die Linie SB60 verkehrt dauerhaft über ihren bisher
provisorischen Linienweg über die Kennedybrücke. Zusätzliche
Zwischenhalte auf Bonner Stadtgebiet werden dabei nicht
bedient.
f. Die Verstärkerfahrten der Linie SB60 montags morgens entfallen
dauerhaft.
6. Die Verwaltung wird damit beauftragt, für den Fahrplanwechsel im
Dezember 2027 Einsparpotenziale in Höhe von 10 Millionen Euro imSeite 2 von 44
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ÖPNV-Angebot zu definieren und den politischen Gremien zum
Beschluss vorzulegen.
7. Die nachfolgenden konkreten Einsparmaßnahmen werden bereits mit
dieser Vorlage beschlossen. Eine Umsetzung erfolgt ebenfalls zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2027
a. Die Linie 62 wird an der Haltestelle Ramersdorf abgebunden.
Stattdessen fahren alle Fahrten der Linie 66 die bisher in
Ramersdorf enden bis zur Haltestelle Oberkassel Süd.
b. Die Linie SB60 wird vollständig eingestellt.
8. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den nachfolgenden Themen
werden zur Kenntnis genommen.
a. Umbenennung der Haltestelle „Telekom Campus“
b. Anbindung des neuen Haltepunktes in Vilich an das städtische
Busnetz
c. Taktverdichtung auf der Linie 631
d. Busanbindung des Uniklinikums über Friesdorf
e. Richtlinie zum Thema Haltestellenbenennung
Begründung
1. ÖPNV-Konzept für die Silvesternacht
Im Bonner ÖPNV wird bislang in der Silvesternacht der planmäßige
Linienverkehr angeboten. Das Angebot entspricht dem normalen
Samstagsfahrplan und basiert auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016
(DS 1611553EB17). Die Linien des Tagnetzes verkehren durchgehend bis ca.
0:15 Uhr, durch den darauffolgenden Feiertag am 1. Januar findet
anschließend generell ein durchgehender Nachtverkehr bis zur letzten
planmäßigen Abfahrt aller Nachtlinien am Hauptbahnhof um 4:35 Uhr statt. Die
umliegenden Verkehrsunternehmen verkehren ebenfalls nach
Samstagsfahrplan.
Die allgemeine Verkehrs- und Sicherheitslage in der Bonner Innenstadt sowie
die Sperrung der Kennedybrücke unmittelbar um den Jahreswechsel stehen
einer geregelten Betriebsdurchführung entgegen. Durch diese Umstände
müssen Fahrzeuge teilweise längere Zeit warten und größere Umleitungen
fahren, was zu massiven Verspätungen in der gesamten Nacht führt. Bislang
werden diese Maßnahmen dispositiv umgesetzt, die Stabilität des Betriebs und
Zuverlässigkeit des Angebots sind nicht mehr gegeben. Die Folge sind
erzwungene Betriebspausen durch Feuerwerk gegen Mitternacht und starke
Verspätungen bei allen Linien, die planmäßig über die Kennedybrücke
verkehren. Das bisherige Angebot mit dem üblichen Nachtverkehr ist außerdem
nicht ausreichend für die erhöhte Nachfrage in der Silvesternacht. Durch die
erhöhte Auslastung entstehen Unregelmäßigkeiten, die sich durch die ganze
Nacht ziehen.
Um diesen Sondersituationen in der Silvesternacht entgegenzuwirken und das
Fahrplanangebot besser an der tatsächlichen Nachfrage in der Silvesternacht
ausrichten zu können, werden folgende Anpassungen umgesetzt:
a. Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23:30 und 0:30 Uhr ausSeite 3 von 44
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sicherheitsgründen
b. Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den Fahrplänen der
betroffenen Linien
c. Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten Takt von 0:35 bis
3:35 Uhr
Solche Sonderkonzepte für die Silvesternacht sind bereits in vielen deutschen
Städten etabliert. In der Planungsphase für das Bonner Konzept haben sich die
SWBV mit den Verkehrsunternehmen aus Dresden und Mainz ausgetauscht,
die bereits langjährige Erfahrung mit einem solchen Konzept haben.
An diese Vorlage angehängt, ist eine ausführliche Stellungnahme der SWBV,
die nochmals detailliert auf die Gründe für die vorgeschlagene Umstellung
sowie die Erfahrungen anderer Städte mit diesem Thema eingeht (Anlage 1).
Das Silvesterkonzept ist durch die SWBV kostenneutral fahrbar. Es
entstehen keine Mehrkosten für den städtischen Haushalt.
2. Einführung der Schnellbuslinie SB85
Die Verwaltungen der Stadt Bonn sowie des Rhein-Sieg-Kreises haben die
Einführung eines Schnellbusses auf der Relation Meckenheim – Wachtberg –
Bad Godesberg – Ramersdorf geplant. Über den Sachstand der Planungen
wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet (vgl. hierzu DS 260537
und DS 252881). Für die Einführung des Schnellbusses gab es bereits 2023
ein gemeinsames Bekenntnisschreiben der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-
Kreises gemeinsam mit den betroffenen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis sowie
go.Rheinland. Ein Umsetzungsbeschluss im Rhein-Sieg-Kreis liegt bereits vor.
Ursprünglich war angedacht, dass der Schnellbus nur auf der Relation
Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg Bf. verkehrt. Eine Verlängerung
nach Ramersdorf wurde seitens der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises
aus folgenden Gründen befürwortet:
Schaffung einer Direktverbindung zwischen den Stadtbezirken Bad Godesberg
und Beuel
Eine solche Verbindung wird durch die Bonner Politik bereits seit längerem
gefordert. Konkret zu nennen sind hierbei die Beschlüsse DS 221471 und DS
231000, die die Verwaltung mit der Prüfung einer solchen Verbindung
beauftragt haben. Durch die Verlängerung des Schnellbusses kann ein solches
Angebot verhältnismäßig kostengünstig und sinnvoll eingeführt werden.
Anbindung weiterer Arbeitsplatzschwerpunkten
Durch die Verlängerung des Schnellbusses werden die
Arbeitsplatzschwerpunkte im südlichen Bundesviertel sowie in Ramersdorf
deutlich besser aus dem Bereich Meckenheim/ Wachtberg angebunden.
Dadurch wird mit dem ÖPNV eine attraktive Alternative zum Auto geschaffen,
die zu einer Verlagerung des Pendlerverkehrs auf dieser stark nachgefragten
Relation führen kann. U.a. der neue Standort der Stadtverwaltung in
Ramersdorf würde durch das Angebot daher deutlich profitieren.
Umlaufoptimierung der Fahrten
Der Schnellbus ist in seiner Taktlage so ausgerichtet, dass die Verbindungen
des regionalen SPNV in Bad Godesberg und Meckenheim angebundenSeite 4 von 44
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden. Wenn die Linie nur bis Bad Godesberg Bf. verkehrt, führt dies dazu,
dass die Busse im vorgeschlagenen Stundentakt in Bad Godesberg
Wendezeiten von 50 Minuten hätten, was zu einem sehr ineffektiven
Fahrzeugeinsatz führt. Das Angebot müsste daher dauerhaft im 30-Minuten-
Takt gefahren werden, um die Wendezeiten zu reduzieren, was mit
zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die Abbindung von zusätzlichen Linien in
Bad Godesberg ist aufgrund der bereits im Bestand voll ausgelasteten
Pausenplätzen an der Haltestelle Löbestraße aus Sicht der Verwaltung nicht
mehr möglich.
Neue Querverbindung über den Rhein
Während der anstehenden langfristigen Sperrpausen auf der linken
Rheinstrecke bietet eine Verlängerung des Schnellbusses eine alternative
Verbindung an die rechtsrheinischen Bahnangebote (Stadt- und Straßenbahn
sowie DB). Hierdurch kann die Linie während der Baumaßnahmen als
alternative Verbindung genutzt werden. Weitere Anpassungen im Zuge eines
umfassenden SEV-Konzeptes sind hierbei denkbar und werden in den
anstehenden Planungen berücksichtigt.
Basierend auf dieser Einschätzung wurde durch den Rhein-Sieg-Kreis
fristgerecht zum 31.03.2025 ein Förderantrag bei go.Rheinland für die
genannte Schnellbusrelation für eine Förderung ab Dezember 2026
angemeldet. Die Bewilligung wurde sowohl durch das
Landesverkehrsministerium als auch durch go.Rheinland zwischenzeitlich
zugesagt, ein finaler Förderbescheid ist zum aktuellen Zeitpunkt aber noch
ausstehend.
Die aktuelle, angespannte Haushaltssituation der Stadt Bonn führt allerdings
dazu, dass der SB85 nicht im ursprünglich geplanten Rahmen umgesetzt
werden kann. Aufgrund der Haushaltssituation können keine neuen Angebote
im ÖPNV eingeführt werden, wenn diese zu Mehrkosten im städtischen
Haushalt führen. Da durch das neue Angebot zusätzliche Kosten entstehen,
müssen an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen werden, sodass das
neue Angebot kostenneutral eingeführt werden kann. Dennoch müssen die in
den Förderrichtlinien definierten Mindestfahrplanangebote eingehalten werden.
Auf dieser Basis wurde folgende Empfehlungsvariante für die Einführung des
SB85 durch die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis entwickelt:
• Montag – Samstag von 5-21 Uhr wird ein Stundentakt angeboten
• Montag – Freitag von ca. 6-8 Uhr und 15-18 Uhr wird das Angebot auf
einen 30-Minuten-Takt verdichtet
• Nach 21 Uhr und an Sonntagen gibt es kein Angebot
Damit entspricht das Angebot den Mindeststandards der Landesförderrichtlinie
und kann weiterhin durch go.Rheinland gefördert werden. Der ursprünglich
eingereichte Förderantrag wird durch den Rhein-Sieg-Kreis angepasst. Durch
diese Variante entsteht auf Bonner Stadtgebiet Mehrleistung in Höhe von ca.
130.000 km/a. Um diese Mehrleistung auszugleichen, müssen an anderer
Stelle Leistungen im ÖPNV-Angebot reduziert werden. Eine Auflistung der
notwendigen Einsparmaßnahmen sowie eine Begründung sind in Anlage 3
dargestellt. Eine Rückmeldung zu den Anmerkungen der politischen Vertreter
während der gemeinsamen Ausschusssitzung Bonn/Rhein-Sieg-Kreis am
15.04.2026 ist in Anlage 3 ebenfalls enthalten.
Im Verbund mit der Landesförderung für den SB85 wäre nach Kalkulation derSeite 5 von 44
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verwaltung mit diesem Maßnahmenbündel eine kostenneutrale Umsetzung
möglich.
Im Kontext der Prüfungen zur Einführung des SB85 wurden zwischen den
Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises zwei weitere
Umsetzungsvarianten geprüft, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Alternativvariante 1:
• Linienführung Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg –
Ramersdorf ￿ wie auch in der Vorzugsvariante dargestellt
• In dieser Variante wird jedoch dauerhaft nur ein Stundentakt
angeboten. Die Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt während der
Pendlerspitzen entfällt.
• Bei einer Umsetzung dieser Variante entstünde eine Mehrleistung von
ca. 109.000 km/a in Bonn. Es müssten Einsparmaßnahmen in
entsprechender Höhe umgesetzt werden.
• Da damit zu rechnen ist, dass die Taktverdichtung in den
Hauptzeiten auf einen Halbstundentakt die Attraktivität des
Schnellbusses deutlich erhöht, empfiehlt die Verwaltung, diese
Variante nicht umzusetzen.
Alternativvariante 2:
• Linienführung Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg Bf. ￿
verkürzte Linienführung wie in den ursprünglichen Planungen
angedacht
• Eine Abbindung in Bad Godesberg führt zu einem sehr ineffektiven
Fahrzeugeinsatz und Konflikten bei der Belegung der Pausenplätze an
der Löbestraße (s. o.)
• Die Linie muss daher in einem dauerhaften 30-Minuten-Takt
angeboten werden
• Erschließung der Arbeitsplatzschwerpunkte im Bundesviertel und
Ramersdorf entfällt
• Direktverbindung zwischen Bad Godesberg und Beuel entfällt
• Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass der im Rhein-Sieg-
Kreis bereits vorhandene Beschluss eine Linienführung bis Ramersdorf
vorsieht. Falls in Bonn eine andere Linienführung beschlossen wird,
müsste weiterführend abgestimmt werden, inwiefern die beiden
unterschiedlichen Beschlussstände für eine Umsetzung zum
Fahrplanwechsel zusammengeführt werden könnten. Des Weiteren
müssten die mit go.Rheinland abgestimmte Fördervariante sowie der
Förderantrag angepasst werden. Eine Umsetzung diesen Dezember
kann daher nicht garantiert werden.
• Bei einer Umsetzung dieser Variante entstünde eine Mehrleistung von
ca. 83.000 km/a in Bonn. Es müssten Einsparmaßnahmen in
entsprechender Höhe umgesetzt werden.
• Die Verwaltung empfiehlt daher, diese Variante nicht umzusetzen.
Die Umsetzung des Verwaltungsvorschlags ist, bei gleichzeitigem
Beschluss der vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen, kostenneutral
möglich. Es entstehen keine Mehrkosten für den städtischen Haushalt.Seite 6 von 44
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Einrichtung einer Haltestelle an der Gottbergstraße
Der Rat hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2024 damit beauftragt,
die Einrichtung einer neuen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Mondorfer
Fähre“ und „Margarethenplatz“ in Höhe der Einmündung Gottbergstraße zu
prüfen (DS 241985). Die Verwaltung hatte anschließend in Zusammenarbeit mit
den SWBV die Prüfung durchgeführt und dem Rat zur Sitzung am 03.07.2025
das ausführliche Prüfergebnis vorgelegt (vgl. DS 241985-002). Die
Prüfergebnisse und die daraus resultierende Umsetzungsempfehlung wird
nachfolgend nochmals dargestellt:
Einrichtung einer neuen Haltestelle
In Fahrtrichtung stadteinwärts kann eine Halteposition vor der Hausnummer 29
a eingerichtet werden. Ein barrierefreier Ausbau wäre für die Zukunft ebenfalls
möglich.
In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition auf den Parkständen
vor den Hausnummern 26 und 28 geschaffen werden, wobei zwei Parkplätze
entfallen. Auch hier wäre ein barrierefreier Ausbau zukünftig möglich. Auf der
Gegenseite vor den Hausnummern 33 und 35 sollte ein eingeschränktes
Halteverbot eingerichtet werden, damit bei einem haltenden Bus
entgegenkommende Pkw die Stelle leichter passieren können.
Im Rahmen der Prüfung wurde zusätzlich festgestellt, dass die Anfahrbarkeit
der derzeitigen Haltestelle Margarethenplatz aufgrund von parkenden Pkw nicht
optimal erfolgen kann. Der Ein- bzw. Ausstieg in den Bus erfolgt deswegen
oftmals auf der Fahrbahn. Sollte die Politik dem Vorschlag der Verwaltung nicht
folgen und die Neueinrichtung einer Haltestelle auf Höhe der Gottbergstraße
befürworten, sollte bei einem Verbleib der Haltestelle Margarethenplatz an der
jetzigen Position vor der Hausnummer An der Pfaffenmütze 9 ein
eingeschränktes Haltverbot eingerichtet werden, um die Anfahrt des Busses zu
erleichtern.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle wird seitens der Verwaltung und
SWBV nicht empfohlen, da sie die Linie 631 verlangsamt und für zusätzliche
Fahrzeit sorgen würde, die in den Fahrzeitprofilen hinterlegt werden muss. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass die Fahrzeitprofile der Linien nicht beliebig
angepasst werden können, sondern gewisse Zwangspunkte im Liniennetz zur
vollen Minute erreicht werden müssen. Das heißt, dass auch bei einer kurzen
Fahrzeitverlängerung letztendlich eine zusätzliche volle Minute Fahrzeit
erforderlich wird.
Des Weiteren sind die sogenannten Sprungkosten im Betrieb zu
berücksichtigen. Jede Verlängerung der Fahrzeit durch zusätzliche Haltezeiten
etc. hat Auswirkungen auf das Fahrzeitprofil. Ab einem gewissen Punkt können
die Umläufe nicht mehr mit den vorhandenen Ressourcen gedeckt werden, so
dass ein neues Fahrzeug mit Fahrpersonal benötigt wird und dadurch weitere
Betriebs- und Personalkosten verursacht werden. Ein weiterer Punkt sind die
Kosten, die generell durch die Einrichtung von zusätzlichen Haltestellen
entstehen. Langfristig muss die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden.
Hierfür fallen Personal- und Baukosten an.
Angesichts des zu erwartenden geringen Fahrgastaufkommens ist die
Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle kritisch zu sehen. Deswegen wird die
Einrichtung einer neuen Haltestelle, wie im politischen Prüfauftrag definiert,
nicht vorgeschlagen.Seite 7 von 44
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Alternative: Verlegung Haltestelle Margarethenplatz
Alternativ empfiehlt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV, die
Haltestelle Margarethenplatz zu verlegen. Ein barrierefreier Ausbau am jetzigen
Standort ist aufgrund bestehender Zufahrten bzw. aufgrund des direkten
Anschlusses an eine Kurvenlage nicht möglich. Eine mögliche Verlegung der
stadteinwärtigen Position um die Ecke auf die Straße „An der
Margarethenkirche“ erfordert eine Verbreiterung des Seitenbereichs, sodass
der haltende Bus den Gegenverkehr blockieren würde, was kritisch gesehen
wird. Aufgrund dessen muss für den Ausbau der Haltestelle Margarethenplatz
zukünftig sowieso ein neuer und geeigneter Standort gefunden werden.
Stadteinwärts kann eine neue Halteposition vor den Hausnummern 25 bis 27
eingerichtet werden und perspektivisch auf ca. 10 m Länge barrierefrei
ausgebaut werden. Ein Standort für einen Ausbau auf 12 m (im Bereich
Graurheindorf verkehren Solobusse) konnte auf dem gesamten
stadteinwärtigen Abschnitt zwischen Gottbergstraße und dem bestehenden
Haltestellenstandort Margarethenplatz nicht gefunden werden.
In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition vor den
Hausnummern 12 bis 16 eingerichtet werden, unter Wegfall von drei
Parkplätzen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt auf den notwendigen 12 m Länge.
Der Standort bietet zudem die Möglichkeit, dass beim barrierefreien Ausbau der
Position bei Bedarf eine ungesicherte Querungsstelle mit taktilen Leitelementen
auf Höhe der Hausnummer 16 eingerichtet werden kann.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV die
Verlegung der Haltestelle Graurheindorf Friedhof vor. Da sich der neue
Standort der Haltestelle Margarethenplatz gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung weiter entfernt vom Ortszentrum rund um den Margarethenplatz
befinden würde, soll die Haltestelle Graurheindorf Friedhof als Kompensation
um ca. 70 m in Richtung Ortszentrum verlegt werden. Auf diese Weise würde
der Abstand zwischen den Haltestellen optimiert werden. An der neuen Position
der Haltestelle Graurheindorf Friedhof ist ein barrierefreier Ausbau möglich (Nr.
69 auf der Prioritätenliste zum barrierefreien Ausbau). Die vorgeschlagenen
Anpassungen sind in Anlage 4 dargestellt.
Kostenschätzung
Nachstehend sind die Kosten für die zwei obengenannten Szenarien jeweils
abgeschätzt. Die genauen Kosten können sich insbesondere hinsichtlich des
barrierefreien Ausbaus aufgrund von Baukostensteigerungen noch verändern.
Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle: 302.486 Euro
Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen (Verwaltungsvorschlag):
184.206 Euro
Die detaillierte Berechnung befindet sich in der Anlage 5.
Die Verwaltung hat auf Wunsch der Politik in dieser Vorlage die notwendigen
Maßnahmen mit Kosten beziffert. Je nach Entscheidung der Politik fallen diese
unterschiedlich aus.
Zum diesjährigen Fahrplanwechsel im Dezember würden unabhängig von der
Variante nur die Kosten für die Mastsetzung anfallen, die zwischen SWBV und
Stadt über die finanziellen Regularien im Wirtschaftsplan finanziert werden.
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen wird im Rahmen des fortlaufenden
Programms zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu einem deutlich
späteren Zeitpunkt umgesetzt, der derzeit noch nicht definiert werden kann.Seite 8 von 44
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Somit sind auch die Kosten noch nicht genau zu beziffern, da es ggf. noch zu
Preissteigerungen kommen kann. Bei den angegebenen Kosten aus der
Vorlage handelt es sich um durchschnittliche Schätzkosten, die auf Basis der
letzten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen ermittelt
wurden. Des Weiteren liegen die Kosten für den barrierefreien
Haltestellenausbau in der Regel beim Tiefbauamt.
Fazit
Die Einrichtung einer neuen Haltestelle in der Nähe der Gottbergstraße gemäß
politischem Antrag ist angesichts des Platzbedarfes und hinsichtlich eines
barrierefreien Ausbaus umsetzbar. Die Neueinrichtung einer Haltestelle führt
jedoch immer zu Anpassungen des Fahrplans sowie zu Verlängerungen von
Fahrzeiten, die einer ÖPNV-Beschleunigung entgegenstehen. Des Weiteren ist
die Maßnahme mit höheren Kosten verbunden, da zukünftig mehr Haltestellen
barrierefrei ausgebaut werden müssen.
Des Weiteren können die bestehenden Haltepositionen der Haltestelle
Margarethenplatz zukünftig nicht am jetzigen Standort barrierefrei ausgebaut
werden. Die möglichen Positionen, die barrierefrei ausbaubar sind, befinden
sich relativ mittig der Straße „An der Pfaffenmütze“. Dadurch wird die
gewünschte Erschließung gemäß politischem Antrag ebenfalls abgedeckt.
Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung anstelle einer
Haltestellenneueinrichtung im Bereich Gottbergstraße die Verlegung der
Haltestelle Margarethenplatz vor.
Bei einem Beschluss der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante
entstehen in diesem Jahr einmalige Kosten in Höhe von ca. 4.200 Euro.
Hier ist eine Finanzierung über die ÖPNV-Pauschale der Stadt möglich.
Die weiteren Kosten fallen erst bei einem barrierefreien Umbau der
Haltestellen an, der aktuell noch nicht zeitlich definiert werden kann.
4. Gelenkbuseinsatz an Sonn- und Feiertagen
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 04.02.2025 wurde seitens der
Politik beantragt, die Hauptlinien sonn- und feiertags mit Gelenkbussen statt
Solobussen zu bedienen; und die Linien 606 und 607 im Regelbetrieb auf
Gelenkbusse umzustellen (DS 252381).
„An Sonn- und Feiertagen, wo es sowieso schon ein eingeschränktes
Taktangebot gibt, werden auf den Hauptlinien (die unter der Woche sowieso mit
Gelenkbussen bedient werden) statt den kleinen Solo- auch die größeren
Gelenkbusse eingesetzt.
Die Linien 606 und 607 sind als Nächstes von Solobussen im Regelbetrieb auf
Gelenkbusse umzustellen.“
Gelenkbuseinsatz an Sonn- und Feiertagen
Um einen ressourcenschonenden Einsatz von Gelenkbussen an Sonn- und
Feiertagen zu gewährleisten, hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den
SWBV zunächst geprüft, auf welchen Hauptlinien Kapazitätsengpässe
bestehen. Ziel ist die Einhaltung der Qualitätsstandards des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (ÖDA) mit den SWBV. Dieser sieht vor, dass den
Fahrgästen außerhalb der Spitzenverkehrszeiten grundsätzlich ein
Sitzplatzangebot zur Verfügung stehen soll. Da ein Standard-Solobus
modellabhängig über ca. 35 Sitzplätze verfügt, wurde eine Besetzung von mehr
als 35 Personen als Schwellenwert für den gewünschten Einsatz vonSeite 9 von 44
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gelenkbussen definiert.
Bei den Linien 606, 607 und 611 wurde der Einsatz von Gelenkbus aufgrund
der Restriktionen der im Linienverlauf befahrenen Straßenzüge vorab
ausgeschlossen.
Auf Basis aktueller Fahrgastzählungen ist die ganztägige Umstellung auf
Gelenkbusse bei den Linien 601, 602, 603, 608, 609 und 610 vorgesehen. Bei
der Linie 600 wird ein Gelenkbus ausschließlich auf einem Kurs eingesetzt, da
ein Kapazitätsengpass bei der ersten Fahrt vom Hauptbahnhof nach Ippendorf
zu beobachten war. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist zum nächsten
Fahrplanwechsel im Dezember 2026 vorgesehen.
Durch die Umstellung verringert sich die Flexibilität bei der
Fahrzeugumlaufplanung (Liniengruppenbildung). Infolge zunehmender
Leerfahrten und verlängerter Standzeiten sinkt die operative Effizienz
geringfügig. Die daraus resultierenden Mehrkosten belaufen sich auf ca.
58.000 Euro pro Jahr.
Gelenkbuseinsatz auf den Linien 606 und 607
Der Einsatz von Gelenkbussen auf den Linien 606 und 607 im Regelbetrieb ist
aufgrund der Restriktionen auf dem Linienweg nicht möglich. Insbesondere im
Bereich Endenich bestehen verschiedene Engstellen und Konfliktpunkte, die
den Einsatz längerer Fahrzeuge nicht zulassen.
Laut automatischer Fahrgastzählung befindet sich der stärkste nachgefragte
Abschnitt der Linien 606 und 607 zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof und
Max-Bruch-Straße. Diese Strecke wird zusätzlich auch von den Linien 604 und
605 bedient. Der Linienweg der Linie 605 wurde seit Dezember 2024
umgestellt, damit Gelenkbusse darauf sukzessiv eingesetzt werden können und
dementsprechend der obengenannte Kapazitätsengpass entlastet werden
kann.
5. Neues Linienkonzept für die von der Sperrung der Nordbrücke
betroffenen Linien
Aufgrund der Sperrung der Bonner Nordbrücke seit dem 09.02.2026 für
Fahrzeuge über 7,5t gilt aktuell für die regulär über die Brücke verkehrenden
Buslinien ein Ersatzkonzept. Regionalen Schulverkehre können dank einer
Ausnahmegenehmigung der Autobahn GmbH die Nordbrücke bis zum Ende
des Schuljahres 2025/26 weiterhin befahren.
Die Autobahn GmbH hat der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis jedoch
mittlerweile bestätigt, dass eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für
das Schuljahr 2026/27 nicht erfolgt. Daher müssen für die Schulverkehre neue,
dauerhafte Lösungen gefunden werden. Auch für die aktuell noch provisorisch
umgeleiteten Verkehre des regulären Linienverkehres müssen dauerhafte
Lösungen gefunden werden.
Daher wurde durch den Rhein-Sieg-Kreis in Abstimmung mit der Stadt Bonn
ein neues Konzept für die dauerhafte Linienführung aller, von der Sperrung
betroffenen, Linien erarbeitet. Dieses wurde durch den Rhein-Sieg-Kreis bereits
in der gemeinsamen Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2026
vorgestellt (vgl. DS 260534). Die zentralen Aspekte des Konzeptes sind
nachfolgend kurz dargestellt:
• Die Linie 550 verkehrt dauerhaft auf ihrem bisher provisorischen
Linienweg über die KennedybrückeSeite 10 von 44
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Die Linie 552 wird dauerhaft eingestellt.
• Alle schulbezogenen Fahrten der Linien 552 und 595 die bisher zum
Collegium Josephinum bzw. zur Ursulinenschule gefahren sind, werden
in das reguläre Fahrplanangebot der Linien 117, 550, und 551
integriert.
Eine Führung der Linie 550 über die Kennedybrücke stellt die einzig sinnvolle
Alternative dar, da es hierbei nicht zu substanziellen Fahrzeitverlängerungen in
Richtung Hbf. kommt. Aufgrund dieser Linienführung verkehrt die Linie damit
dauerhaft nicht mehr durch die Bonner Nordstadt. Aus Sicht der Verwaltung ist
der Wegfall der Linie in diesem Bereich vertretbar. Seit Ende der Osterferien
sind die bereits beschlossenen, zusätzlichen Taktverdichtungen auf der Linie
61 eingeführt worden, die eine sehr gute Anbindung der Nordstadt
sicherstellen. Zusätzlich hat die SWBV nachfolgende Stellungnahme zu der
Thematik zur Verfügung gestellt:
„Durch die Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mussten
die Linien SB60 und 550 auf geänderte Linienwege verlegt werden. In diesem
Zusammenhang entfällt derzeit die Bedienung der Nordstadt durch die Linie
550.
Eine auffällige Beschwerdelage seitens der Fahrgäste zum Wegfall der Linie
550 in diesem Abschnitt ist bei der SWB nicht festzustellen. Unabhängig davon
ist die Bonner Nordstadt weiterhin gut an den öffentlichen Nahverkehr
angebunden. Insbesondere erfolgt die Erschließung über die Straßenbahnlinien
61 und 65, die eine leistungsfähige und direkte Verbindung in die Innenstadt
sowie in weitere Stadtteile bieten.
Ergänzend bestehen alternative Busverbindungen, beispielsweise über die
Linie 633 mit Anbindung an den Standort Chlodwigplatz sowie den Bahnhof
Beuel. Für Fahrgäste aus dem Rhein-Sieg-Kreis bestehen zudem
Umsteigemöglichkeiten am Stiftsplatz mit Anschluss in Richtung Nordstadt.
Aus Sicht der SWB ist die Anbindung der Nordstadt damit weiterhin als gut und
ausreichend zu bewerten.“
Zeitgleich ist durch den Rhein-Sieg-Kreis geplant, eine bereits beschlossene
Linienwegumstellung der Linie 550 auf Kreisgebiet umzusetzen. Diesbezüglich
teilt der Rhein-Sieg-Kreis folgendes mit:
„Der Rhein-Sieg-Kreis setzt im Zuge der notwendigen Streckenanpassungen
einen bislang zurückgestellten Kreistagsbeschluss um und strukturiert damit
den Busverkehr in Niederkassel neu. Bzgl. Linienführung ist vorgesehen, dass
die Linie 550 ab Rheidt Unterführung nicht mehr über Niederkassel und Ranzel
nach Wahn gefahren wird (Kompensation durch veränderte Führung der Linie
501), sondern stattdessen über die reaktivierte Haltestelle Rheidt
Löwenburgstr. und Uckendorf nach Spich mit Endpunkt am dortigen Bahnhof.
Dadurch erhalten Rheidt und Mondorf eine schnellere Anbindung an die S-
Bahn, das dicht besiedelte Neubaugebiet im Rheidter Nordosten wird besser an
den ÖPNV angebunden und es entsteht eine neue Direktverbindung aus der
Bonner Innenstadt nach Spich. Die Verbindung von Bonn und Beuel nach
Niederkassel und Ranzel wird weiterhin über die Linie 117 gewährleistet. Das
Angebotskonzept entspricht zwischen Bonn und Rheidt mengenmäßig dem
Status Quo (montags bis samstags tagsüber 20‘-Grundtakt zzgl. HVZ-Seite 11 von 44
Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verdichtung, samstagmorgens, sonntags und abends 30‘-Grundtakt). Jedoch
wird die Zeitlage so modifiziert, dass zwischen Bonn und Mondorf stets auf
Lücke des 20‘- bzw. 30‘- Grundtaktes der Linie 117 gefahren wird, so dass
gemeinsam ein 10‘- bzw. 15‘-Takt entsteht. Am Bahnhof Spich führt dies
wiederum zu idealen Anschlüssen zur S19 von und nach Köln. Im Rhein-Sieg-
Kreis ist es vorgesehen, in den Zeiten des 20‘-Taktes (d.h. montags bis
samstags tagsüber bis ca. 20:30 Uhr) alle Fahrten von und nach Spich zu
führen; montags bis samstags in den Abendstunden sowie an Sonn- und
Feiertagen ganztags soll die Linie in Rheidt enden. Eine Umsetzung soll nach
den Sommerferien, ab dem 02. September 2026, erfolgen.“
Durch diese angepasste Linienführung ist es möglich, die bisher gesondert
durchgeführten schulbezogenen Fahrten in das reguläre Fahrplanangebot der
Linien 117, 550 und 551 zu integrieren. Für weiterführend Informationen zu den
detaillierten Planungen verweist die Verwaltung erneut auf die
Mitteilungsvorlage des Kreises in der Sitzung des gemeinsamen
Verkehrsausschusses (DS 260534).
Wie bereits beschrieben, ist eine Anpassung der schulbezogenen Fahrten zum
Beginn des neuen Schuljahres zwingend notwendig. Aufgrund dieser
Sondersituation konnte nach Rücksprache mit den betroffenen
Verkehrsunternehmen sichergestellt werden, dass eine Umsetzung der
beschriebenen Maßnahmen außerhalb des regulären Fahrplanwechsels bereits
zum 02.09.2026, dem Beginn des neuen Schuljahres, erfolgen kann.
Der Bonner Flughafenbus (Linie SB60) ist von der Sperrung der Nordbrücke
ebenfalls betroffen. Aufgrund der Sperrung musste der Linienweg kurzfristig
angepasst werden, wodurch die Zwischenhalte im Bonner Norden entfallen.
Stattdessen verkehrt die Linie seit der Sperrung direkt über die Kennedybrücke
und von dort über die Autobahn-Anschlussstelle Vilich weiter über die A59 zum
Flughafen. Dieser Linienweg hat sich seit der Sperrung etabliert und wird nun
dauerhaft befahren.
Aufgrund der anstehenden Infrastrukturprojekte und damit einhergehenden
verkehrlichen Entwicklungen in der Region kann aber die Situation eintreten,
dass der derzeit genutzte Linienweg weiter an Betriebsstabilität verliert,
wodurch gegebenenfalls auf Alternativen ausgewichen werden müsste,
beispielsweise über die Relation A555/Rheinbrücke Köln-Rodenkirchen. Die
zusätzliche Bedienung von Haltestellen im Stadtgebiet würde diese betrieblich
flexibel und teils situativ nutzbare Option unterbinden. Aufgrund der
verkehrlichen Belastungen auf der A59 ist der Fahrplan bereits eng getaktet.
Zusätzliche Halte führen zu weiteren Fahrzeitverlusten. Aus diesen Gründen
können auf dem neuen Linienweg keine zusätzlichen Haltestellen eingerichtet
werden.
Die Verlängerung der Fahrzeit hat ebenfalls dazu geführt, dass seit den
Osterferien die Verstärkerfahrten der Linie, die montags morgens verkehren,
nicht mehr angeboten werden können, da nicht mehr genügend Fahrzeuge zur
Verfügung stehen. Da die Fahrten aufgrund der Sperrung der Nordbrücke auch
perspektivisch nicht mehr angeboten werden könne, empfiehlt die Verwaltung
diese Fahrten dauerhaft entfallen zu lassen. Durch den Entfall der
Verstärkerfahrten entstehen Einsparungen von ca. 27.000 Euro pro Jahr.
6. Einsparungen im ÖPNV-AngebotSeite 12 von 44
Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufgrund der Einsparvorgaben für den städtischen Haushalt muss das Bonner
ÖPNV-Angebot auf seine Effizienz geprüft werden, um Einsparpotenziale zu
erkennen und umzusetzen. Um die Einsparvorgaben zu erreichen, muss, nach
aktuellem Stand, der Defizitausgleich der Stadt an die SWBV ab dem Jahr
2028 um 20 Millionen Euro pro Jahr verringert werden. Zehn Millionen Euro
sollen dabei über Einsparungen im ÖPNV-Angebot realisiert werden.
Als Grundlage für die Definition von Einsparmaßnahmen dient dabei eine im
letzten Jahr durch die SWBV beauftragte Studie (vgl. DS 240782-07
Zwischenbericht NVP). Dabei wurde zunächst die Mobilitätsnachfrage in Bonn
anhand angereicherter Mobilfunkdaten und Zähldaten von automatischen
Fahrgastzählsystemen (AFZS) aus den Fahrzeugen der SWBV analysiert. Auf
Basis dieser Daten wurden in der Studie Maßnahmen für Einsparungen im
ÖPNV-Angebot abgeleitet.
Die Ergebnisse der SWB-Studie haben ergeben, dass die benötigten
Einsparpotenziale im ÖPNV-Angebot in Höhe von 10 Millionen Euro zu
realisieren sind, ohne drastische Auswirkungen auf die Angebotsqualität
auszulösen, die wiederum Auswirkungen auf die Anzahl der Fahrgäste und die
Anzahl der mit dem ÖPNV zurückgelegten Wege hätten. Trotzdem bringen
bereits diese Maßnahmen substanzielle Einschnitte im ÖPNV-Angebot mit sich
und verschlechtern dadurch das Angebot für die Fahrgäste. Bei noch
tiefgreifenderen Einschnitten als den durch die ÖPNV-Studie der SWB
identifizierten Maßnahmen wäre von erheblichen Auswirkungen auf die
Angebotsqualität auszugehen.
Zur ÖPNV-Studie hat die SWBV folgende Stellungnahme abgegeben:
1. Gesamtlogik des Maßnahmenpakets
Die in der ÖPNV-Studie identifizierten Maßnahmen sind methodisch und
inhaltlich aufeinander abgestimmt und entfalten ihre wirtschaftliche Wirkung im
Wesentlichen im Zusammenwirken. Eine isolierte Umsetzung einzelner
Maßnahmen wird dieser Systematik nicht gerecht und nach Einschätzung der
SWB Bus und Bahn dazu führen, dass die angestrebten Konsolidierungseffekte
nicht oder nur in deutlich reduziertem Umfang erreicht werden können. Vor
diesem Hintergrund wird auch eine weitere Aufteilung der Maßnahmen in
voneinander getrennte Kostenblöcke als nicht zielführend bewertet, da
hierdurch die tatsächlichen Abhängigkeiten innerhalb des Maßnahmenpakets
nicht abgebildet werden.
2. Nachfrageorientierter Planungsansatz
Die Herleitung der Maßnahmenpakete folgt einem strukturierten,
nachfrageorientierten Vorgehen in mehreren Stufen:
• Stufe 1: Zunächst wurden verkehrlich schwach nachgefragte Angebote
identifiziert und optimiert, um Effizienzpotenziale mit möglichst geringen
Auswirkungen auf die Fahrgäste zu realisieren.
• Stufe 2: Darauf aufbauend erfolgten Anpassungen von
Bedienstandards im Tages- und Nachtnetz sowie eine Überprüfung des
10-Minuten-Taktes.Seite 13 von 44
Seite 14Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Stufe 3: Erst im letzten Schritt wurden Anpassungen im Hauptnetz
entwickelt (Wegfall Doppelbedienungen), die bewusst auf
nachfrageschwächere Zeiträume (Wochenenden sowie Ferienzeiten
montags bis freitags) begrenzt sind.
Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Eingriffe in das Angebot priorisiert
dort erfolgen, wo sie verkehrlich und wirtschaftlich am ehesten vertretbar sind.
3. Erfordernis einer ganzheitlichen Umsetzung
Die in der Studie dargestellten Einsparvolumina sind grundsätzlich an die
Umsetzung des Gesamtpakets gebunden. Bei einer Abweichung von dieser
Systematik und isolierten Umsetzung einzelner Maßnahmen besteht das
Risiko, dass die dargestellten Einsparpotenziale nicht in gleichem Maße
erreichbar wären.
Die einzelnen Maßnahmen stehen in betrieblichen und wirtschaftlichen
Wechselbeziehungen zueinander und sind in ihrer Wirkung aufeinander
abgestimmt. Eine effiziente Betriebsorganisation lässt sich erst durch die
ganzheitliche Umsetzung der Maßnahmen erreichen. Punktuelle Anpassungen
führen hingegen lediglich zu geringfügigen Einsparungen, da grundlegende
Kostenstrukturen insb. im Hinblick auf Fahrzeuge und Personal kurzfristig
unverändert bleiben. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich die
Angebotsqualität für die Fahrgäste verschlechtert, ohne dass eine
entsprechend wirksame Kostenentlastung erzielt wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die SWB Bus und Bahn weiterhin die
Umsetzung des Gesamtmaßnahmenpakets.
4. Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets & weiteres Vorgehen
Die SWB Bus und Bahn wird das Maßnahmenpaket um zusätzliche Optionen in
einer Größenordnung von rund 4 Mio. EUR erweitern, um den politischen
Entscheidungsprozess mithilfe von Handlungsoptionen zu unterstützen. Das
Ziel ist weiterhin, dass insgesamt max. 10 Mio. EUR aus dem bestehenden
Angebot herausgelöst werden sollen, um die Angebotsqualität nicht wesentlich
zu verschlechtern.
Wie zuvor dargestellt, ist die Auswahl einzelner Maßnahmen dabei nur sehr
eingeschränkt flexibel, da die Stufen aufeinander aufbauen. Vor diesem
Hintergrund werden mit der aktualisierten Vorlage klar abgegrenzte und in sich
schlüssige Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die jeweils in der Umsetzung in
dieser Form betrachtet werden sollten. Dies stellt sicher, dass die angestrebten
Einsparwirkungen tatsächlich realisiert werden können.
Die SWB Bus und Bahn begleitet den gemeinsamen Abstimmungsprozess
weiterhin konstruktiv und steht für die fachliche Einordnung sowie
Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Verfügung. Anpassungen können
berücksichtigt werden, sofern sie sich in eine nachvollziehbare und konsistente
Gesamtsystematik einfügen. Unabhängig davon ist für eine wirksame
Umsetzung ab dem Fahrplanwechsel 2027/2028 eine zeitnahe
Grundsatzentscheidung erforderlich.Seite 14 von 44
Seite 15Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Je mehr Einsparungen im ÖPNV-Angebot vorgenommen werden, desto größer
werden die Auswirkungen für die Fahrgäste. Kürzungen im ÖPNV-Angebot
sollten daher immer nur so minimal wie nötig erfolgen und den gesteckten
Rahmen von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
Verwaltung und SWBV werden die, in der Studie vorgeschlagenen,
Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis weiterführend
überprüfen. Basierend auf dieser Prüfung wird den politischen Gremien eine
Einsparliste mit einem Maßnahmenpaket zum Beschluss vorgelegt, um die
genannten Einsparziele zu erreichen.
7. Beschluss konkreter Einsparmaßnahmen
Aufgrund von notwendigen Entscheidungsbedarfen, die die weitere Planung
(u.a. Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen in Oberkassel)
beeinflussen, müssen für die u. s. Maßnahmen bereits jetzt Beschlüsse
getroffen werden, obwohl eine Umsetzung erst zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2027 erfolgt.
a. Linie 62: Abbindung in Ramersdorf + Linie 66: Verlängerung
aller Kurzfahrten nach Oberkassel Süd
Im Bereich Oberkassel besteht durch die kombinierte Bedienung von Stadt-
und Straßenbahn derzeit ein 5-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit.
Fahrgastzählungen aus den regelmäßigen Querschnittserhebungen zeigen,
dass dieses Angebot die tatsächliche Nachfrage übersteigt und somit
Effizienzpotenziale im Netz bestehen.
Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Linie 62 ab dem Fahrplanwechsel
im Dezember 2027 dauerhaft an der Haltestelle Ramersdorf enden zu lassen.
Im Gegenzug werden die in Ramersdorf endenden Fahrten der Linie 66 bis
Oberkassel Süd verlängert. Dadurch bleibt Oberkassel weiterhin in einem
attraktiven 10-Minuten-Takt an das Stadtbahnnetz angebunden. Die Beueler
Innenstadt ist weiterhin mit einem kurzen Umstieg in Ramersdorf erreichbar.
Aus der Anpassung der Linien 62 und 66 ergibt sich ein jährliches
Einsparpotenzial von rund 330.000 Euro ab dem Fahrplanwechsel im
Dezember 2027.
Darüber hinaus können zusätzliche Kosten vermieden werden, da der geplante
barrierefreie Ausbau der Haltestellen in Oberkassel künftig ausschließlich auf
Hochflurfahrzeuge ausgerichtet werden kann. Die Planungen für einen
barrierefreien Ausbau der drei Haltestellen Oberkassel Nord, Oberkassel Mitte
und Oberkassel Süd werden dementsprechend nur noch für einen
barrierefreien Umbau mit Hochflurbahnsteigen fortgeführt.
Für den Samstagsverkehr ist zur Sicherstellung eines stabilen Betriebs mit
verlässlichen Anschlüssen eine Verlängerung der bisherigen Kurzfahrten bis
Königswinter erforderlich. Die hierzu notwendigen Abstimmungen mit dem
Rhein-Sieg-Kreis werden bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027
fortgeführt. Eine zusätzliche Verlängerung dieser Fahrten kann erfolgen, wenn
die dadurch entstehenden Kosten durch den Rhein-Sieg-Kreis getragen
werden. Hierzu muss eine entsprechende Beschlussfassung der Politik im
Rhein-Sieg-Kreis erfolgen.Seite 15 von 44
Seite 16Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
b. Linie SB60: Kompletter Entfall der Linie
Die Inbetriebnahme des Vorlaufbetriebs der S13 ist zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2026 geplant. Durch das von go.Rheinland beschlossene Konzept
gibt es ab Dezember stündlich 3 Direktverbindungen in Richtung Köln. Zwei
dieser Verbindungen (S19 und RB27) verkehren über den Flughafen. Im
Vergleich zum Status quo gibt es aus Bonn kommend daher eine zusätzliche
Verbindung pro Stunde zum Flughafen. Zudem wird mit dem neuen
Verknüpfungspunkt Vilich eine verbesserte Umsteigemöglichkeit geschaffen.
Unabhängig davon besteht bei der Linie SB60 ein zwingender fahrzeugseitiger
Handlungsbedarf:
Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge erreichen aufgrund ihres Alters sowie der
hohen Laufleistungen im Verlauf des Jahres 2027 die Einsatzgrenzen. Ein
Weiterbetrieb über diesen Zeitpunkt hinaus ist aus technischen, wirtschaftlichen
und betrieblichen Gründen nicht darstellbar. Die Fahrzeuge stehen somit
spätestens ab Mitte 2027 für den Linienbetrieb nicht mehr zur Verfügung.
Für eine Fortführung des Schnellbusangebotes wäre daher zwingend die
Beschaffung von vier neuen Fahrzeugen erforderlich. Eine solche Beschaffung
müsste noch im Jahr 2026 angestoßen werden, um die erforderlichen
Lieferzeiten zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der bestehenden
Konsolidierungsvorgaben würde dies jedoch zu zusätzlichen, erheblichen
finanziellen Belastungen führen. Alternative Beschaffungsmodelle (z. B.
Leasing) stellen hierbei keine wirtschaftlich tragfähige Lösung dar.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass die Linie SB60 zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2026 eingestellt wird. Durch das verbesserte
SPNV-Angebot bestehen weiterhin leistungsfähige und attraktive Verbindungen
zum Flughafen. Gleichzeitig können sowohl die laufenden Betriebskosten der
Linie als auch die erheblichen Investitionskosten für die Ersatzbeschaffung
vermieden werden.
Sollte seitens der politischen Gremien dennoch eine Fortführung des Angebots
gewünscht werden, ist hierfür ein gesonderter Beschluss erforderlich. Dieser
müsste die SWBV ausdrücklich mit der Beschaffung von vier Neufahrzeugen
beauftragen und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.
8. Kenntnisnahme der nachfolgenden Stellungnahmen
a. Umbenennung der Haltestelle „Telekom Campus“
Mit der Beschlussfassung zum Fahrplanwechsel 2025 (DS 253165) wurde
durch den Rat der Stadt Bonn folgender Prüfauftrag beschlossen:
„Darüber hinaus werden Verwaltung und SWBV gebeten zu untersuchen, ob
und wie die Bushaltestelle „Telekom Campus“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt
in „Beueler Rheinaue/Telekom Forum“ umbenannt und in den
Haltestellenanzeigen dargestellt werden kann.“
Hierzu kann die Verwaltung folgendes mitteilen:
Eine Prüfung der SWBV hat ergeben, dass es für die Haltestelle „TelekomSeite 16 von 44
Seite 17Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Campus“ einen Vertrag zwischen der SWBV und der Telekom gibt. Laut
diesem wurden der Telekom die Namensrechte an der Haltestelle ohne
zeitliche Befristung eingeräumt. Zusätzlich befindet sich die Halteposition in
Fahrtrichtung Innenstadt auf einem Grundstück der Telekom. Die Telekom
kann diese Halteposition daher eigenständig gestalten, kommt im Gegenzug
aber für die Instandhaltung und Pflege auf.
In einem gemeinsamen Austausch zu dem Thema wurde durch die Telekom
mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ihre Namensrechte an der Haltestelle weiterhin
in der bisherigen Form zu nutzen und auszuüben.
Eine Anpassung des Haltestellennamens, wie im Prüfauftrag angeregt, ist
daher nicht möglich.
b. Anbindung des neuen Haltepunktes in Vilich an das
städtische Busnetz
Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 wird ein Vorlaufkonzept der S13
den neuen Verknüpfungspunkt in Vilich anbinden. Eine Mitteilungsvorlage, die
über das genaue Betriebskonzept informiert, wurde bereits in die Sitzung des
gemeinsamen Verkehrsausschusses Bonn/ Rhein-Sieg-Kreis am 15.04.
eingebracht (vgl. DS 260535). Durch den neuen Halt der S-Bahn stellt sich die
Frage, inwiefern der neue Haltepunkt neben der Verknüpfung mit der
Stadtbahn auch an das städtische Busnetz angebunden werden kann. Die
Verwaltung wurde per Ratsbeschluss vom 08.05.2025 mit dieser Prüfung
beauftragt (vgl. DS 241334).
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Busanbindung des Verknüpfungspunktes
zu prüfen und entsprechende Vorschläge den Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.“
Für eine Anbindung des Haltepunktes in Vilich kommen im aktuellen Liniennetz
grundsätzlich die Linien 516, 540, 603 und 640 infrage, die in räumlicher Nähe
zum Verknüpfungspunkt verkehren. Durch die SWBV wurden für alle Linien
diverse Varianten für eine Anbindung des Verknüpfungspunktes untersucht
(vgl. Anlage 6).
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass es zum Fahrplanwechsel im Dezember
2026 keine sinnvoll umsetzbare Möglichkeit gibt, städtische Buslinien an den
Verknüpfungspunkt Vilich anzubinden. Grund dafür sind vor allem die
fehlenden Flächen für Pausen- und Wendeflächen im direkten Umfeld des
Haltepunktes sowie der fehlende verkehrliche Nutzen einzelner Varianten. Die
Schaffung einer Buswendeschleife im Bereich der Beueler Straße am
nördlichen Ende des S-Bahn Gleises stellt grundsätzlich die beste Option dar,
um eine Anbindung an den Haltepunkt zu ermöglichen. Fehlende
Flächenverfügbarkeiten schließen eine kurzfristige Umsetzung jedoch aus. Die
Stadt Bonn wird diese Option weiterführend betrachten und im Zuge der
Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes prüfen, inwiefern eine Anbindung
möglich ist.
Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 ist der Haltepunkt Vilich über die
Stadtbahn dauerhaft sehr gut angebunden. Zusätzlich kann das neue S-Bahn
Angebot auch über die bestehenden Verknüpfungen am Beueler Bahnhof
erreicht werden.
c. Taktverdichtung auf der Linie 631Seite 17 von 44
Seite 18Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 18.06.2025
wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Taktverdichtung der Linie 631 zu
prüfen (vgl. DS 253165). Hiermit wird das Prüfergebnis berichtet.
Bei der Linie 631 ist keine durchschnittliche Auslastung von über 65 % in einer
Stunde bekannt, wodurch sich kein zusätzlicher Bedarf ableiten lässt. Zudem
ist die Linie 631 mit über 70 Haltestellen je Richtung eine der längsten im Netz,
wodurch eine Taktverdichtung erhebliche Mehrkosten verursachen und
zahlreiche weitere Linien im Busnetz beeinflussen würde. Eine Taktverdichtung
der Linie 631 wird aus verkehrlichen und finanziellen Gründen als nicht
zielführend erachtet.
Jedoch wird die Angebotsqualität in Graurheindorf im Rahmen der
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) geprüft werden.
d. Busanbindung des Uniklinikums über Friesdorf
In der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am
03.09.2025 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Einrichtung einer neuen
Buslinie zwischen dem Uniklinikum und UN Campus Bahnhof über Friesdorf zu
prüfen (DS 253562). Hiermit wird das Prüfergebnis berichtet.
Der obengenannte Vorschlag wird seitens der Verwaltung als nicht zielführend
erachtet. Derzeit ist das Uniklinikum schon durch die Linie 634 mit den
Ortsteilen Kessenich, Friesdorf, Gronau und weiter in Richtung Bad Godesberg
entweder direkt oder mit einem Umstieg gut angebunden:
• an der Haltestelle „Heussallee/Museumsmeile“ auf die Linien 16, 610
und 611 (in Richtung Bad Godesberg)
• an der Haltestelle „Eduard-Otto-Straße“ auf die Linien 61, 62 und 631
(in Richtung Kessenich und Friesdorf)
Außerdem verläuft die Linie 634 über die Reuterstraße, wodurch die
Bahnstrecke problemlos überquert werden kann. Dazu wurde die Bedienzeit
seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 auf den ganzen Tag erweitert,
wodurch die gestiegene Nachfrage im Uniklinikum berücksichtigt wurde.
Für die Fahrgäste, die aus Friesdorf in Richtung Uniklinikum fahren wollen,
bietet die Linie 631 noch weitere gute Verbindungen: An der Haltestelle
„Poppelsdorfer Platz“ kann man auch auf die Linien 601 und 632 und eben
auch an „Graf-Stauffenberg-Straße“ auf die Linie 600, zum Uniklinikum
umsteigen, ohne den Umweg über den Hauptbahnhof nutzen zu müssen.
Hinsichtlich der stark nachgefragten Streckenabschnitte auf der Linie 601
zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uniklinikum sind seit Dezember 2024
zusätzliche Kurzfahrten zu den Spitzstunden morgens und nachmittags einsetzt
worden.
e. Richtlinie zum Thema Haltestellenbenennung
Mit der Beschlussfassung zum Fahrplanwechsel 2025 (DS 253165) wurde
durch den Rat der Stadt Bonn folgender Prüfauftrag beschlossen:
„Die Verwaltung klärt mit den SWB, welche negativen Auswirkungen besonders
lange Haltestellen-Namen in der Praxis haben und unterbreitet Vorschläge, wie
diese Namen für die praktische Benutzung (z. B. in Plänen, Anzeigetafeln etc.)
gekürzt werden können.“Seite 18 von 44
Seite 19Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Diesbezüglich wurde zwischen der Verwaltung und der SWBV abgestimmt,
dass durch die SWBV eine Richtlinie zur Benennung von Haltestellen auf
Bonner Stadtgebiet entwickelt wird, die den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt wird. Diese Bonner Richtlinie soll auf einer neuen
VDV-Schrift zu diesem Thema aufbauen, die die aktuellen Standards zur
Benennung von Haltestellen definiert. Mit einem solchen Beschluss bestünden
für Bonn moderne und klar definierte Standards für die Benennung von
Haltestellen, die in der Zukunft einheitlich angewandt werden können.
Die Finalisierung der VDV-Schrift verzögert sich jedoch aktuell, sodass die
Bonner Richtlinie noch nicht für eine Beschlussfassung innerhalb dieser
Vorlage vorliegt. Sobald die VDV-Schrift vorliegt und in die Richtlinie der SWBV
eingearbeitet ist, wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage zu
diesem Thema erstellen.
Kostenübersicht:
Bei Beschluss der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmen entstehen
folgende finanzielle Auswirkungen:
Kostensteigerungen: 58.000 Euro
Kostensenkungen: 27.000 Euro
Somit ergeben sich bei der Umsetzung aller Maßnahmen Mehrkosten in Höhe
von 31.000 Euro für das Jahr 2027. Die zusätzlichen Kosten werden über die
ÖPNV-Finanzierung der SWBV finanziert.
Alle Maßnahmen sind mit der SWBV sowie dem Rhein-Sieg-Kreis und dessen
Verkehrsunternehmen RSVG und RVK abgestimmt.
Der Beschluss entfaltet finanzielle Auswirkungen wie im Finanzkasten
beschrieben und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.02 Planung ÖPNV
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 19 von 44
Seite 20Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auszahlungen /
Aufwendungen
31.000 € 161001207/
73.1000,
Innenauftrag
6100004
(Defizitausgleich
SWB)
2027
Einzahlungen /
Erträge
0,00 € 2027
Haushaltsbelastung
jährlich
31.000 €
Anlage/n
1 01_Silvesterkonzept_Stellungnahme SWB (öffentlich)
2 02_Linienweg SB85 (öffentlich)
3 03_Einsparmaßnahmen für SB85 (öffentlich)
4 04_Übersichtskarte Haltepositionen (öffentlich)
5 05_Kostenschätzung Haltestellen Graurheindorf (öffentlich)
6 06_Anbindung HP Vilich_Stellungnahme SWB (öffentlich)Seite 20 von 44
1
Stellungnahme der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH zur Einführung eines angepassten
Verkehrskonzepts in der Silvesternacht
Die SWBV beabsichtigen für Silvesternacht 2026/27 erstmalig ein angepasstes
Fahrplankonzept umzusetzen, das den außergewöhnlichen verkehrlichen Bedingungen in
dieser Nacht Rechnung trägt.
Das Konzept umfasst folgende Eckpunkte:
- Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23:30 und 0:30 Uhr aus Sicherheitsgründen
- Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den Fahrplänen der betroffenen
Linien
- Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten-Takt von 0:35 bis 3:35 Uhr
Vergleichbare Konzepte werden in anderen Städten bereits seit langer Zeit erfolgreich
umgesetzt. Die SWBV sind mit den Dresdner Verkehrsbetrieben AG („DVB“) und der Mainzer
Verkehrsgesellschaft mbH („Mainzer Mobilität“) in den Austausch getreten, um Erfahrungen
mit der Umsetzung solcher Konzepte zu sammeln.
1. Ausgangslage in Bonn
Im Bonner ÖPNV wird bislang in der Silvesternacht der planmäßige Linienverkehr angeboten.
Das Angebot entspricht einem normalen Samstagsfahrplan und basiert auf einem
Ratsbeschluss der Stadt Bonn aus dem Jahr 2016. Die Linien des Tagnetzes verkehren
durchgehend bis ca. 0:15 Uhr, durch den darauffolgenden Feiertag am 1. Januar findet
anschließend generell ein durchgehender Nachtverkehr bis zur letzten planmäßigen Abfahrt
aller Nachtlinien am Hauptbahnhof um 4:35 Uhr statt. Die umliegenden
Verkehrsunternehmen verkehren ebenfalls nach Samstagsfahrplan.
Die allgemeine Verkehrs- und Sicherheitslage in der Bonner Innenstadt sowie die Sperrung
der Kennedybrücke unmittelbar um den Jahreswechsel stehen einer geregelten
Betriebsdurchführung entgegen. Durch diese Umstände müssen Fahrzeuge teilweise längere
Zeit warten und größere Umleitungen fahren, was zu massiven Verspätungen in der
gesamten Nacht führt. Bislang werden diese Maßnahmen dispositiv umgesetzt, die Stabilität
des Betriebs und Zuverlässigkeit des Angebots sind nicht mehr gegeben. Die Folge sind
erzwungene Betriebspausen durch Feuerwerk gegen Mitternacht und starke Verspätungen
bei allen Linien, die planmäßig über die Kennedybrücke verkehren. Das bisherige Angebot
mit dem üblichen Nachtverkehr ist außerdem nicht ausreichend für die erhöhte Nachfrage in
der Silvesternacht. Durch die erhöhte Auslastung entstehen Unregelmäßigkeiten, die sich
durch die ganze Nacht ziehen.Seite 21 von 44
2
2. Konzeption eines angepassten Fahrplankonzepts für Bonn
Die Betriebspause wird aus Sicherheitsgründen für alle Bus- und Bahnlinien der SWBV
eingeführt. Hierbei wird den Fahrgästen vorab und in den angepassten Fahrplanmedien das
Sperrfenster von ca. 23:30 bis 0:30 Uhr kommuniziert. Bis spätestens 23:45 Uhr werden alle
Fahrzeuge in den jeweiligen Betriebshöfen einfahren bzw. Nachtwagen an geeigneter Stelle
zurückgehalten. Die SWBV setzt sich dafür ein, dass alle Verkehrsunternehmen auf Bonner
Stadtgebiet die Betriebspause zur einheitlichen Außenkommunikation und für die
Betriebssicherheit im ÖPNV berücksichtigen. In Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und
den zuständigen Verkehrsunternehmen werden Fahrten der regionalen Buslinien, die das
Bonner Zentrum planmäßig gegen Mitternacht erreichen würden, am Rand des Bonner
Stadtgebiets an geeigneten Stellen abgebunden. Rechtsrheinische Linien über Beuel
berücksichtigen zudem die unten genannte Sperrung der Kennedybrücke.
Um der erhöhten Nachfrage in der Silvesternacht gerecht zu werden, verkehren die
Nachtlinien der SWBV im 30-Minuten-Takt bis 3:35 Uhr. Entsprechend werden zusätzliche
Nachttreffen um 1:05 Uhr, 2:05 Uhr und 3:05 Uhr eingeführt.
Die jährlich stattfindende Sperrung der Kennedybrücke wird für den Zeitraum von 23:30 bis
2:15 Uhr in den Fahrplänen fest eingeplant. Da die Bonner Nordbrücke aufgrund der
eingeschränkten Befahrbarkeit nicht zur Verfügung steht, müssen die Nachtlinien im
rechtsrheinischen Stadtgebiet (Linien 66, N4, N8, 117, 537, 551 und 640) bis ca. 2:15 Uhr am
Konrad-Adenauer-Platz enden. Eine Umfahrung über die Südbrücke wurde geprüft, würde
aber zu unattraktiven Fahrzeiten und einem deutlich erhöhten Betriebsaufwand führen. Es
wird eine einheitliche Wendefahrt (siehe Abbildung 1) am Konrad-Adenauer-Platz angestrebt.
Die Stadt Bonn wird um eine verkehrsrechtliche Anordnung und Abstimmung der Linienwege
mit den zuständigen Ordnungsbehörden gebeten, damit diese Fahrwege während der
Sperrung der Kennedybrücke zur Verfügung stehen.Seite 22 von 44
3
Abbildung 1: Wendefahrt am Konrad-Adenauer-Platz während der Zeit der gesperrten Kennedybrücke
3. Beispiele Dresden und Mainz
Historische Entwicklung
Im städtischen Linienverkehr in Dresden und Mainz wird der Verkehr in der Silvesternacht
bereits seit den 1990er-Jahren deutlich angepasst. Die Konzepte basieren im Kern auf zwei
Maßnahmen:
• Durchführung einer Betriebspause unmittelbar um den Jahreswechsel
• Verdichtetes Angebot vor und nach der Betriebspause und die Nacht hindurch
• Vermeidung einer „indirekten“ Betriebspause, die aufgrund der Lage de facto
dennoch ungeplant durchgeführt werden muss
Für diese Anpassungen sind im Wesentlichen zwei Gründe erkennbar:
• Sicherheitsbedenken bei der Verkehrsdurchführung unmittelbar um den
Jahreswechsel
• Ein deutlich abweichendes Nachfrageprofil im Vergleich zu sonstigen NächtenSeite 23 von 44
4
Beide Verkehrsunternehmen berichten, dass die Nachfrage um 0:00 Uhr herum sehr gering
ist, jedoch vor und nach dem Jahreswechsel starke Nachfragespitzen auftreten. Die Nacht
hindurch ist ebenfalls eine deutlich stärkere Nachfrage festzustellen. Durch die Maßnahmen
erfolgt demnach die Umsetzung eines bedarfsgerechten Angebots.
Angebotsgestaltung und betriebliche Umsetzung
Durch die allgemein höhere Nachfrage in der Silvesternacht wird das Fahrtenangebot von
DVB und Mainzer Mobilität entsprechend angepasst. Nachfrageschwerpunkte liegen im
Verkehr in Richtung der Innenstädte, aber auch in Richtung bekannter Aussichtspunkte und
sonstiger Standorte, von denen ein Feuerwerk gut beobachtet werden kann. Sowohl vor als
auch unmittelbar nach der Betriebspause bestehen Nachfragespitzen, die in der
Angebotsgestaltung berücksichtigt werden.
Der Verkehr am Silvestertag folgt weitgehend dem üblichen Fahrplan, jedoch wird das
Angebot nachmittags teilweise der Nachfrage angepasst. Um Ressourcen für die verstärkten
Verkehre am Abend und in der Nacht frei zu machen.
Für die Betriebspause werden folgende Zeiträume angegeben:
• Dresden: ca. 23:45 bis 0:25 Uhr (in der Anfangszeit war die Betriebspause länger (ca.
23:30 bis 0:45 Uhr), was zu Kapazitätsproblemen führte)
• Mainz: ca. 23:30 bis 0:30 Uhr
Im anschließenden Nachtverkehr wird das Angebot im Allgemeinen deutlich verdichtet und
der Verkehr bis in den frühen Morgen sichergestellt:
• In Dresden wird generell kein gesondertes Nachtnetz betrieben, sondern das
Straßenbahnnetz und einzelne Buslinien leicht angepasst weiterbetrieben. In der
Silvesternacht verkehren die Linien bis ca. 2:15 Uhr verdichtet alle 15 Minuten, im
Anschluss alle 30 Minuten mit dem gewohnten „Postplatz-Treffen“ als zentralem
Umsteigepunkt.
• In Mainz wird in der Silvesternacht anstelle der Nachtlinien das Tagnetz der
Straßenbahnen und Busse im 30-Minuten-Takt bis ca. 4:00 Uhr betrieben. Auf
gemeinsamen Abschnitten verkehren so alle 10 bis 15 Minuten Fahrzeuge. Nach
4:00 Uhr wird ein 60-Minuten-Takt angeboten.
In Dresden verbringen die Fahrzeuge die Betriebspause an ausgewählten Standorten im
Liniennetz, wobei mindestens zwei Fahrzeuge gemeinsam an einem Standort warten. In
Mainz fahren aufgrund des innenstadtnahen Betriebshof-Standorts alle Straßenbahnen und
Busse in den Betriebshof ein.Seite 24 von 44
5
Die zentrale Augustusbrücke in der Dresdner Altstadt wird in diesem Jahr erstmals planmäßig
gesperrt und die resultierenden Umleitungen im Fahrplan berücksichtigt.
In Mainz wird die zentrale Theodor-Heuss-Brücke in der Silvesternacht nicht gesperrt, jedoch
wird dies zu anderen Veranstaltungen praktiziert. Mit den beteiligten Behörden wird in
diesem Fall eine feste Sperrzeit mit ausreichendem Puffer abgesprochen, sodass die Sperrung
in den Fahrplan eingearbeitet werden kann.
Kommunikation
Das angepasste Angebot wird den Fahrgästen vorab rechtzeitig kommuniziert. Die Pflege der
Fahrplanauskunft und Nutzung der Online-Kanäle ist in beiden Städten etabliert.
Rückmeldungen und Akzeptanz
Weder der DVB noch der Mainzer Mobilität sind kritische oder negative Rückmeldungen aus
der Bevölkerung oder von Arbeitgebern zum Silvesterverkehr bekannt. Die Durchführung der
Betriebspause wird von Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft allgemein akzeptiert und
das angepasste Angebot wird als etabliert angesehen.
Beteiligung umliegender Verkehrsunternehmen
In Mainz bestehen Gemeinschaftslinien mit dem benachbarten Wiesbadener
Verkehrsunternehmen „ESWE Verkehr“. Die Betriebspause wird von beiden Unternehmen in
Abstimmung umgesetzt.
Soweit regionale Busverkehre im Umfeld von Dresden und Mainz bis in die Nacht betrieben
werden, berücksichtigen diese ebenfalls die städtische Betriebspausen.
4. Weitere Beispiele
Die Umsetzung einer Betriebspause und eines angepassten Angebots ist auch aus anderen
Städten bekannt:
• Essen und Mülheim an der Ruhr: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit
halbstündlich (statt stündlichem) Nachtverkehr
• Aachen: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit verdichtetem Nachtverkehr
• Erfurt: Betriebspause von 23:30 bis 0:50 Uhr mit Verstärkung durch Operativzüge
• Leipzig: Betriebspause von 23:45 bis 0:15 Uhr
• Chemnitz: Betriebspause von 22:45 bis 0:45 Uhr mit verdichtetem Nachtverkehr
• Potsdam: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit verdichtetem Nachtverkehr
• Cottbus: Betriebspause von 23:30 bis 0:30 Uhr mit verdichtetem NachtverkehrSeite 25 von 44
6
5. Zusammenfassung
Das bisherige Angebot in der Silvesternacht entspricht weder den erhöhten
Sicherheitsanforderungen noch der veränderten Nachfrage. Beispiele aus anderen Städten
zeigen, dass mit angepassten Betriebskonzepten ein sicheres und zufriedenstellendes
Angebot durchgeführt werden kann.
Das durch die SWBV für den Bonner ÖPNV geplante Angebot greift die in anderen Städten
erfolgreich umgesetzte Betriebspause mit verstärktem Nachtverkehr auf und berücksichtigt
sowohl die Sicherheitslage als auch die spezifischen Nachfrageprofile. In den angefragten
Städten sind keine negativen Rückmeldungen zum angepassten Angebot bekannt, die
Fahrplanmaßnahmen werden allgemein als sinnvoll und fest etabliert betrachtet.Seite 26 von 44
© Rhein-Sieg-Kreis 20251
Ramersdorf
Bad Godesberg Bf
Le-Mée-PlatzMeckenheim Bf
Merl Mitte
Villiprott Sportplatz
Villiprott Zukunftsweg
Pech Huppenberg
Brunnenallee
Bonner Str.
Hochkreuz
Max-Löbner-Str. Heinemannstr.
Rheinaue Hauptzugang
Bonner Bogen
LINIE SB85Seite 27 von 44
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage 3: Auflistung der notwendigen Einsparmaßnahmen für eine Einführung des SB85
Linie Beschreibung der Maßnahme Einsparung
550
Dauerhafte Führung über die Kennedybrücke und damit
kürzerer Linienweg in Bonn aufgrund Sperrung der Nordbrücke
für Fahrzeuge über 7,5t (vgl. Beschlusspunkt 5)
Ca. 18.000 km/a
552 Dauerhafte Einstellung aufgrund Sperrung der Nordbrücke für
Fahrzeuge über 7,5t (vgl. Beschlusspunkt 5) Ca. 32.000 km/a
843
Verzicht auf die Stichfahrt nach Ückesdorf Mitte, Bedienung
von Ückesdorf weiterhin über die Haltestellen an der
Reichsstraße, dadurch gleichzeitig Beschleunigung der Linie
und Verbesserung der Betriebsabwicklung
Ca. 12.000 km/a
T843
Entfall der TaxiBus-Fahrten sonntags und abends aufgrund
sehr geringer Nachfrage (2024 durchschnittlich 2,9 Fahrten pro
Tag) bei hohen pauschalen Bereitstellungskosten
Ca. 60.000 €/a
855
Entfall der über den 30‘-Takt hinausgehenden Fahrten
nachmittags sowie einzelner Verstärkerfahrten morgens an
Schultagen, Kompensation durch SB85
Ca. 5.000 km/a
T883
Einstellung aufgrund sehr geringer Nachfrage (2024
durchschnittlich 1,3 Fahrten pro Tag) bei hohen pauschalen
Bereitstellungskosten sowie dem in den nächsten Jahren
ohnehin nur sehr eingeschränkt vorhandenen SPNV in
Roisdorf
Ca. 10.000 €/a
884
Entfall des sehr schwach ausgelasteten Abschnittes Duisdorf
Bf – Lessenich mit durchschnittlich 1,5 Fahrgästen pro Fahrt,
Linie 884 fährt in Lessenich parallel zur Linie 611
Ca. 33.000 km/a
Alle Maßnahmen wurden in Abstimmung zwischen den Verwaltungen der Stadt Bonn und des
Rhein-Sieg-Kreises ausgewählt, da sie aus Sicht der Verwaltungen die geringsten Einschnitte
für Fahrgäste mit sich bringen oder die Angebote generell nur schwach nachgefragt sind. Nach
Abwägung und Gegenüberstellung der Maßnahmen ist die Verwaltung der Meinung, dass die
Vorteile, die durch die dargestellte Einführung des SB85 generiert werden, die durch die
Kompensationsmaßnahmen entstehenden Nachteile überwiegen und somit zu einer
Verbesserung des generellen ÖPNV-Angebots führen.
In der Sitzung des gemeinsamen Verkehrsausschusses Bonn/Rhein-Sieg-Kreis am
15.04.2026 wurde die Maßnahmen erstmals in einer Vorlage dargestellt (vgl. DS 260537). In
der Sitzung wurden durch Vertreter der Bonner Politik bedenken bzgl. der Einsparmaßnahmen
geäußert. Die Verwaltung möchte auf diese nachfolgende antworten:
Förderfähigkeit des Angebotes:
Basierend auf den Abstimmungen zwischen den Verwaltungen und go.Rheinland ist die
Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg – Ramersdorf durch go.Rheinland
förderfähig und in die Förderrichtlinie aufgenommen worden.
Linie 550:
Aufgrund der Sperrung der Bonner Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5t ist eine Linienführung
der Linie 550 über die Kennedybrücke für die nächsten Jahre gesetzt. Zur gleichen Zeit wirdSeite 28 von 44
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
durch die Stadt Bonn ein neuer Nahverkehrsplan aufgestellt werden, der zu grundsätzlichen
Änderungen im Bonner Liniennetz führen kann. Außerdem schreiten andere ÖPNV-Projekte
wie die Planungen zur Stadtbahnlinie 17 weiter voran, die Veränderungen im Liniennetz mit
sich bringen werden. Wenn die Bonner Nordbrücke wieder mit Bussen befahrbar ist, gilt es all
diese Entwicklungen zu berücksichtigen und mit den vorhandenen Ressourcen ein neues
Gesamtkonzept zu planen. Aktuell auf der Linie 550 eingesparte Ressourcen sollten jedoch
so effektiv wie möglich genutzt werden. Aus Sicht der Stadt Bonn ist dies mit einer Verlagerung
auf die neue Linie SB85 der Fall.
Linie 843:
Für Fahrgäste die bisher die Haltestelle „Ückesdorf Gymnasium“ genutzt haben, ist die Linie
843 an der Haltestelle „Ückesdorf Reichsstraße“ in fußläufiger Entfernung erreichbar. Die
Fahrgastnachfrage der Linie 843 an der Haltestelle „Ückesdorf Mitte“ ist begrenzt. Laut
Auswertungen von AFZS-Daten aus dem Jahr 2025 gibt es an der Haltestelle in beiden
Fahrtrichtungen in Summe täglich 42 Einsteiger und 61 Aussteiger. Für diese Fahrgäste steht
weiterhin die Linie 604 zur Verfügung, die eine Anbindung an viele Ziele in Richtung Innenstadt
ermöglicht. Für eine Direktverbindung nach Röttgen, welche nur von 10 der 42 Einsteiger
genutzt wird, kann weiterhin die TaxiBus-Linie T651 genutzt werden. Die Bedienzeiten der
Linie wurden erst im letzten Jahr leicht ausgeweitet.
Linie T843:
Von 4.840 möglichen TaxiBus-Fahrten auf der Linie 843 im Jahr 2025 wurden 1.015 Fahrten
für Teilabschnitte tatsächlich bestellt. Dabei wurden 1.257 Personen befördert, was eine
durchschnittliche Besetzung von 1,24 Personen je bestellter Fahrt bedeutet. Da bei TaxiBus-
Angeboten grundsätzliche Bereitstellungskosten anfallen, auch wenn Fahrten nicht gebucht
werden, handelt es sich hierbei um ein ineffizientes Angebot, welches zugunsten des SB85
entfallen sollte.
Linie 883:
Von 10.458 möglichen TaxiBus-Fahrten auf der Linie 883 im Jahr 2025 wurden lediglich 225
Fahrten für Teilabschnitte tatsächlich bestellt. Dabei wurden 230 Personen befördert, was eine
durchschnittliche Besetzung von (knapp über) einer Person je bestellter Fahrt bedeutet.
Da bei TaxiBus-Angeboten grundsätzliche Bereitstellungskosten anfallen, auch wenn Fahrten
nicht gebucht werden, handelt es sich hierbei um ein ineffizientes Angebot, welches zugunsten
des SB85 entfallen sollte.
Linie 884:
Die Nachfrage auf dem Streckenabschnitt ist sehr gering. Auf dem gesamten Abschnitt
zwischen Duisdorf Bf – Lessenich Sportplatz gibt es in beiden Fahrtrichtungen in Summe auf
der Linie 90 Einsteiger und 89 Aussteiger pro Tag. Dadurch liegt die durchschnittliche
Besetzung der Linie auf dem Abschnitt bei ca. 1,5 Fahrgästen je Fahrt. Die Haltestellen „Am
Bruch“ und „Buntspechtweg“ wären durch diese Maßnahme nicht mehr mit dem ÖPNV
angebunden und würden entfallen. Die Nachfrage an diesen Haltestellen ist gering, insgesamt
gibt es 14 Ein- und 18 Aussteiger pro Tag. Eine ÖPNV-Anbindung ist weiterhin über diverse,
in fußläufiger Distanz liegende Haltestellen möglich.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um ein sehr schwach nachgefragtes und
ineffizientes Angebot, welches zugunsten des SB85 entfallen sollte.Seite 29 von 44
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Grundsätzlich möchte die Verwaltung betonen, dass das ÖPNV-Angebot ausgebaut werden
sollte. Aufgrund der Haushaltssituation ist dies jedoch aktuell nicht möglich. Um das ÖPNV-
Angebot dennoch weiterentwickeln und insgesamt verbessern zu können, müssen
Abwägungsentscheidungen, wie in diesem Fall, getroffen werden, um die vorhandenen Mittel
so effektiv wie möglich einsetzen zu können.Seite 30 von 44
Margarethenplatz
Graurheindorf Friedhof
Legende:
Bestehende Haltestelle
Position neuer Haltestelle gemäß Antrag
Haltverbot wegen neuer Haltstelle
Alternative Position der Verwaltung bei
Verlegung der Haltestelle
Verlegte Position „Graurheindorf Friedhof“
Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadtauswärts
Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadteinwärts Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadtauswärts
Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadteinwärts
Anlage 4 - Übersichtskarte HaltepositionenSeite 31 von 44
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage 5: Kostenschätzung Haltestellen Graurheindorf
Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle
Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag
Aufstellung neuer Masten an der neuen HS 2 1.243 2.486
Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x neue HS, 2
x Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof)
5 60.000 300.000
Summe 302.486
Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen
Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag
Aufstellung neue Masten (2 x an den verlegten
Positionen von Margarethenplatz, 1 x an der
verlegten Position von Graurheindorf Friedhof),
inklusiv Demontage der alten Maste
3 1.402 4.206
Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x verlegte
Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof)
3 60.000 180.000
Summe 184.206Seite 32 von 44
Stadtwerke Bonn Telefon 0228/711-1 Haltestellen Sparkasse KölnBonn Geschäftsführung Sitz Bonn
Verkehrs-GmbH (SWBV) Telefax 0228/711-2770 Bertha-von-Suttner-Platz, IBAN DE43 3705 0198 0000 0756 89 Anja Wenmakers Amtsgericht Bonn
Sandkaule 2 www.stadtwerke-bonn.de Beethovenhalle und SWB, BIC COLSDE33 Hansjörg Spielhoff HRB 8420
53111 Bonn Wilhelmsplatz, Stiftsplatz Gläubiger-ID DE40SWB00000077140 Vorsitzende des Aufsichtsrates Steuer-Nr. 205 5778 0908
Oberbürgermeisterin Katja Dörner Ust-IdNr. DE 812757423
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
Postfach 26 51 . 53016 Bonn
Stellungnahme SWB – Zukünftige Anbindung des S-Bahn-Haltepunkts Vilich
Sehr geehrter
im Stadtbezirk Beuel wird derzeit ein neuer S-Bahn-Haltepunkt an der rechten Rheinstrecke
errichtet. Dieser soll nach derzeitigem Stand im Dezember 2026 in Betrieb gehen. Zunächst
soll dieser durch drei SPNV-Linien auf der Relation Koblenz – Bonn Beuel – Troisdorf – Flug-
hafen – Köln – Mönchengladbach, Bonn Beuel – Troisdorf – Köln-Porz – Köln – Düren bzw.
Bonn Beuel – Troisdorf jeweils im Stundentakt bedient werden. Perspektivisch soll die künf-
tige S13 (Bonn Oberkassel – Bonn Beuel – Troisdorf – Flughafen – Köln – Düren) im 20 Mi-
nutentakt in Vilich halten. Die Anbindung an den städtischen ÖPNV wird durch die Stadt-
bahn-Linie 66 (ab Dezember 2026 Linie 67) ins Bonner Zentrum sichergestellt. Hierbei ist ein
kurzer Umstieg über einen neuen Turmbahnhof möglich. Perspektivisch ist eine Taktver-
dichtung auf der Stadtbahn von 10- auf 5-Minutentakt zu Spitzenzeiten vorgesehen. Dar-
über hinaus wurde vom Rat der Stadt Bonn auch eine Anbindung an das städtische Busnetz
zur Prüfung angeregt. Eine Schwierigkeit bei der Anbindung des Haltepunkts ist die verfüg-
bare Fläche für eine geeignete Verknüpfungsstelle und teils nicht bustaugliche Straßen im
Ortskern von Vilich. Für die Anbindung wurde ein Umklappen oder eine Verlängerung ver-
schiedener Linien der näheren Umgebung untersucht, die im Folgenden beschrieben wer-
den.
Anbindung der Linie 516:
Die Linie 516 verbindet derzeit wochentags im Halbstundentakt das Stadtzentrum von Hen-
nef mit den Ortsteilen Söven, Rott, Dambroich, Birlinghoven (Stadt Sankt Augustin) mit dem
Bonner Stadtteil Vilich-Müldorf. Auf Bonner Stadtgebiet bietet sie eine Verbindung der Ort-
steile Hoholz, Roleber, Kohlkaul, Holzlar und Pützchen an die Stadtbahn in Vilich-MüldorfSeite 33 von 44
Seite 2
an. Eine Verlängerung der Linie an den Verknüpfungspunkt in Vilich würde einen Mehrwert
für die Fahrgäste und neue Verbindungen schaffen, da das Siedlungsband von Hoholz bis
Pützchen direkt an den SPNV angebunden werden könnten. Mögliche Varianten wurden
untersucht:
Variante 516_1: Anbindung der 516 via Friedenstraße und Neu Vilich
Variante 1 zweigt von Hennef kommend an der Haltestelle Friedenstraße nach links ab,
führt wie die Linie 603 durch Neu-Vilich bis zur Gerhardstraße und dann geradeaus durch
die neu gebaute Unterführung zum Haltepunkt Vilich. Aus Fahrgastsicht ergibt sich zwar der
Vorteil auch den Stadtteil Neu-Vilich an den Haltepunkt Vilich anzubinden, allerdings mit
dem Nachteil, dass der Stadtteil Vilich-Müldorf und die Gesamtschule Beuel seine Busanbin-
dung verliert. Zudem müsste auf der derzeit als P+R-Platz vorgesehenen Fläche am Halte-
punkt Vilich eine Wendeschleife mit Busaufstellflächen geschaffen werden. Eine Blockum-
fahrung als Wendefahrt über die Straßenzüge Ewigstraße, Adelheidisstraße, Mathildastraße
scheitert an der mangelnden Befahrbarkeit durch Busse.Seite 34 von 44
Seite 3
Variante 516_2: Anbindung der Linie 516 über die Röhfeldstraße und Gartenstraße
Variante 2 sieht die Führung der 516 ab Pützchen Schule im Zuge der Linien 608, 609 bis
Röhfeldstraße und über die Gartenstraße zur neuen DB Unterführung Gerhardstraße vor. Sie
leitet sich von Variante 1 ab und ist von der verkehrlichen Wirkung für den Haltepunkt Vilich
noch etwas größer, da die Erschließung der Ortsmitte von Pützchen um den Adelheidisplatz
erfolgt. Allerdings scheitert diese Variante ebenfalls an dem Verlust der Anbindung Vilich-
Müldorfs und der fehlenden Fläche für eine Wendeschleife auf dem geplanten P+R-Platz.
Zudem würde hier die Anbindung der Gesamtschule Beuel aus Richtung Holzlar weiter ver-
schlechtert, da auch die schulnahe Station Friedenstraße nicht angefahren werden könnte.Seite 35 von 44
Seite 4
Variante 516_3.1: Anbindung der Linie 516 über die Beueler Straße zu einer neu zu er-
richtenden Wendeschleife
Variante 3.1 sieht daher eine Verlängerung ab Vilich Müldorf nach links über die Beueler
Straße zum nördlichen Aufgang des Haltepunkts Vilich an der Schultheißstraße/Beueler
Straße vor. Hier könnte die Linie 516 direkt am Verknüpfungspunkt auf der bisherigen
Baustelleneinrichtungsfläche der S13 an einer neu zu errichtenden Wendeschleife enden.
Diese Variante hätte eine hohe verkehrliche Wirkung und würde die Stadtteile von Pützchen
bis Hoholz und weiter ins Hennefer Stadtgebiet direkt an den Haltepunkt Vilich anbinden.
Allerdings sind die Flächen nach Angaben der Stadt Bonn derzeit im Privateigentum und al-
ternative Flächen nördlich der Beueler Straße liegen im Landschaftsschutzgebiet. Eine kurz-
fristige Einrichtung einer Wendeschleife erscheint hier unrealistisch. Daher wurden für Vari-
ante 3 mögliche, alternative Wendefahrten geprüft.Seite 36 von 44
Seite 5
Variante 516_3.2: Anbindung der Linie 516 über die Beueler Straße mit Wendefahrt
über die Adelheidisschule
Variante 3.2 sieht eine Blockumfahrung über die Adelheidisstraße, Käsbergstraße, Stifts-
straße vor. Die Wendezeit könnte an der derzeitigen Schulbushaltestelle Adelheidisschule
abgewartet werden. Eventuell ist der Entfall einzelner Parkplätze notwendig. Eine Befahrung
der Wendefahrt steht noch aus um die Tauglichkeit abschließend bewerten zu können.
Variante 516_3.3: Anbindung der Linie 516 über die Beueler Straße mit Wendefahrt
über die Straße Auf dem MühlenbergSeite 37 von 44
Seite 6
Variante 3.3 ist eine alternative Wendefahrt über die Blockumfahrung Stiftsstraße, Auf dem
Mühlenberg und Adelheidisstraße. Unter Entfall einzelner Parkplätze in der Straße „Auf dem
Mühlenberg“ ließe sich eine Wendeposition für die Linie 516 schaffen. Eine Befahrung der
Wendefahrt steht noch aus um die Tauglichkeit abschließend bewerten zu können.
Variante 516_3.4: Linie 516 über die Beueler Straße mit Wendefahrt durch Schwarz-
rheindorf
Auf Anregung durch die Stadt Bonn entstand Variante 3.4 um den Ortsteil Schwarzrhein-
dorf ebenfalls an den Haltepunkt Vilich anbinden zu können. Hierbei wird die Linie 516 über
die Stiftsstraße im Zuge der Linien 540 und 640 bis Schwarzrheindorf verlängert. Hier erfolgt
die Wendefahrt über die Dixstraße, Vilicher Straße und Wittestraße. Diese Variante wird
durch die SWBV abgelehnt. Die verkehrliche Anbindung von Schwarzrheindorf an den Hal-
tepunkt Vilich ist gering. Zum einen ist das Verkehrsaufkommen aus Schwarzrheindorf ge-
ring und mit den Linien 540 und 640 besteht bereits ein gutes Angebot zwischen Schwarz-
rheindorf und Vilich bzw. der Verknüpfung mit dem SPNV am Bahnhof in Menden. In
Schwarzrheindorf ist es außerdem nicht möglich eine geeignete Wendeposition zu etablie-
ren und es ist nicht klar ob in der engen Ortsdurchfahrt alle nötigen Relationen bustauglich
sind.
Die Varianten 3.2 und 3.3 sind grundsätzlich verkehrlich sinnvoll und vorbehaltlich der
Bustauglichkeit umsetzbar. Bei der Fahrplangestaltung ergeben sich allerdings neue
Zwangspunkte. Derzeit besitzt die Linie 516 am Endpunkt in Vilich-Müldorf Kirche eine
Wendezeit von 8 Minuten. Eine Verlängerung der Linie 516 im Zuge der Variante 3.1 ist
würde eine zusätzliche Fahrzeit von 2 Minuten je Richtung bedeuten und die Wendezeit so-
mit auf ein Mindestmaß von 4 Minuten sinken lassen. Da Variante 3.1 aufgrund derSeite 38 von 44
Seite 7
Flächenverfügbarkeit für eine neue Wendeschleife kurzfristig nicht umsetzbar ist, sind wei-
tere Fahrzeitverlängerungen für die Blockumfahrungen nötig. Hierfür ist ein zusätzliches
Fahrzeug erforderlich. Ein weiteres Fahrzeug steht insbesondere in der Verkehrsspitze nicht
zur Verfügung. Somit bringt die Verlängerung unverhältnismäßig hohe Betriebskosten mit
sich und wird aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Eine Verschiebung der Fahrplanlage
würde zu Anschlussverlusten und Wendezeitunterschreitungen in Hennef führen, was vom
Rhein-Sieg-Kreis abgelehnt wird. Eine mögliche Beschleunigung der Linie 516 zwischen
Holzlar und Vilich-Müldorf über die Kautexstraße oder Reinold-Hagen-Straße und B56
würde die Anbindungspunkte in Pützchen umfahren und ist folglich nicht sinnvoll. Somit
scheiden Variante 3.2 und 3.3. aus Kostengründen aus.
Sinnvoll und möglich erscheint für die Linie 516 nur Variante 3.1. Hierbei muss eine Wende-
schleife im Bereich Beueler Straße in der Nähe des Haltepunkts geschaffen werden. Dies er-
scheint kurzfristig nicht realisierbar, sollte mittelfristig aber weiterverfolgt werden. Der Vor-
schlag wird im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn weiterver-
folgt.
Anbindung der Linien 540 oder 640:
Für die Linien 540 und 640 wurde eine mögliche Anbindung an den Haltepunkt Vilich unter-
sucht. Eine Anbindung von Vilich durch die Schultheißstraße liegt hier nahe, da die Straßen-
züge Mathildastraße, Ewigstraße nicht bustauglich sind. Eine Stichfahrt bei der Durchfahrt
von Menden nach Bonn scheidet aufgrund der fehlenden, direkten Wendemöglichkeit im
Bereich Schultheißstraße aus. Zudem würde sich eine deutliche Reisezeitverlängerung für
Fahrgäste von Menden und Geislar nach Bonn ergeben. Möglich wäre die Schaffung einer
neuen Querverbindung mit einer der beiden Linien von Menden und Geislar über Vilich und
Vilich Müldorf nach Pützchen statt in die Bonner Innenstadt. Diese könnte auch als Kom-
pensation für Vilich Müldorf bei Variante 1 oder 2 der Linie 516 dienen.Seite 39 von 44
Seite 8
Variante 540_1: Anbindung über Umklappen der Linie 540
Die verkehrlichen Nachteile überwiegen bei dieser Variante allerdings deutlich deren Vor-
teile. Das Verkehrsbedürfnis der Ortsteile Menden, Geislar und Vilich in die Bonner Innen-
stadt ist größer als Richtung Vilich Müldorf und Pützchen. Die Anzahl der Direktverbindun-
gen in die Bonner Innenstadt würde halbiert werden. Zudem ergibt sich für Menden und
Geislar nur ein geringer Mehrwert in der Anbindung an den Haltepunkt Vilich, da in Menden
bereits eine gute Verknüpfung zwischen Bus und SPNV besteht. Ein Vorteil in der Anbin-
dung an die Stadtbahn ergibt sich ebenfalls nicht, da Stadtbahn und Bus ab Beuel Zentrum
parallel in die Bonner Innenstadt verkehren. Ein Zeitvorteil würde sich hier nicht ergeben.
Aufgrund des geringen Fahrgastnutzens lehnt die SWBV die Anbindung der Linien 540 und
640 an den Haltepunkt Vilich ab.
Anbindung der Linie 603:
Für die Anbindung des Haltepunkts Vilich durch die Linie 603 wurden zwei Varianten ge-
prüft.Seite 40 von 44
Seite 9
Variante 603_1: Führung der Linie 603 über die B56
Variante 1 eine veränderte Linienführung zwischen Konrad-Adenauer-Platz und
Gerhardstraße über die B56 bis Vilich und durch die DB-Unterführung an der Gartenstraße
vor. Verkehrlich könnte so der Pützchen an den Haltepunkt Vilich angeschlossen werden.
Die Nachteile dieser Variante überwiegen allerdings. Der Bereich Pützchen und Neu Vilich
verliert seine direkte Anbindung an das Beueler Zentrum, zudem wird die Gartenstraße nicht
mehr bedient. Eine Kompensation durch die Linie 516 in Variante 2 ist ebenfalls nicht mög-
lich (s.o.). Des Weiteren entsteht ein unnötiger Parallelverkehr zwischen 603 und Stadtbahn
zwischen Vilich und der Bonner Innenstadt. Alle stadtwärtigen Relationen bindet die Stadt-
bahn schneller und direkter an. Um unnötige Schleifenfahrten und ein mehrmaliges Kreuzen
der B56, sowie die Anlage einer Wendeschleife auf dem P+R-Platz Vilich zu vermeiden, wäre
eine Verknüpfungshaltestelle für die Linie 603 lediglich an der Einmündung der
Gerhardstraße auf Höhe des Baumarkts möglich. Hierbei entstünde für umsteigende Fahr-
gäste ein langer Fußweg von ca. 250 Meter mit Kreuzung der B56.Seite 41 von 44
Seite 10
Variante 603_2: Anbindung mit der Linie 603 über die Gartenstraße
Variante 2 sieht ein Umklappen der Linie 603 von der Gartenstraße durch die DB-Unterfüh-
rung zum Haltepunkt Vilich vor. Neben der fehlenden Flächenverfügbarkeit auf dem P+R-
Platz Vilich bringt diese Variante kaum einen verkehrlichen Nutzen. Ziele abseits der beste-
henden Stadtbahn- und SPNV-Anbindung werden so gut wie gar nicht erreicht. Darüber
hinaus verliert die Achse zwischen Neu Vilich und Pützchen über die Siegburger Straße ihre
Anbindung. Eine Kompensation über Variante 1 der 516 kommt aus oben genannten Grün-
den nicht in Frage.
Aufgrund des geringen Fahrgastnutzens lehnt die SWBV die Anbindung der Linie 603 an
den Haltepunkt Vilich ab.
Weitere Ideen (Linien 608, 609, 529, 117, 551, 817):
Für die weiteren Linien in der näheren Umgebung scheidet eine Anbindung an den Halte-
punkt Vilich zunächst aus. Die Linien sind stark frequentiert und nehmen wichtige Verbin-
dungsfunktionen wahr. Eine Schleifenfahrt oder Abbindung an den Haltepunkt Vilich würde
hier für viele durchfahrende Fahrgäste eine Reisezeitverlängerung bzw. Angebotsver-
schlechterung bedeuten.Seite 42 von 44
Seite 11
Variante 817_1: Schaffung einer perspektivischen Nordtangente
Weitere Ideen sind langfristig im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt
Bonn möglich. Eine veränderte Netzstruktur im Bonner Norden um Tannenbusch, Auerberg
und Graurheindorf könnte eine Verlängerung der RVK-Linie 817 von Tannenbusch bis
Graurheindorf mit sich bringen. Hierbei besteht die Möglichkeit diese Linie über die Nord-
brücke nach Vilich zu führen um eine äußere, nördliche Tangente zu schaffen und die Stadt-
teile im Bonner Norden an den SPNV und die Stadtbahn Richtung Siegburg anzubinden.
Möglicherweise ergeben sich weitere Synergien bei einer Durchbindung auf die Linie 516.
Diese Linienführung kann aber nur langfristig weitergedacht werden, da sie Kosten- und
Fahrzeugintensiv ist. Im Gegenzug zu einer möglichen Verlängerung sollten Kompensatio-
nen im Angebot der Linien 516, 552, 601 und 602 erfolgen. Zudem entfällt die Fahrmöglich-
keit seit Februar 2026 aufgrund der Sperrung der Nordbrücke für unbestimmte Zeit. Daher
kann diese Idee nur langfristig im neuen Nahverkehrsplan mitgedacht werden.
Fazit:
Für den neuen Verknüpfungspunkt in Vilich wurden verschiedene Möglichkeiten zur Anbin-
dung bestehender Buslinien untersucht. Während eine Anbindung entlang der Schienen-
stränge von SPNV und Stadtbahn Richtung Menden, Beuel und ins Bonner Zentrum nur Pa-
rallelstrukturen ohne verkehrlichen Nutzen bringt, erscheint die Anbindung an das Sied-
lungsband von Pützchen Richtung Holzlar für die Fahrgäste sinnvoll. Dies könnte über die
Linie 516 realisiert werden, allerdings stehen hierfür kurzfristig entweder keine Flächen oder
keine Betriebsreserven für eine Anbindung mit größerer Schleifenfahrt zur Verfügung. Die
wirtschaftlichen Nachteile insbesondere für ein zusätzliches Fahrzeug überwiegen die ver-
kehrlichen Vorteile. Über die Stadtbahn und den weiteren, gut angebundenenSeite 43 von 44
Seite 44 von 44

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de