260844-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD/FDP Große Anfrage: Statusbericht zur Planung und Finanzierung physischer Maßnahmen gegen Sturzfluten am Godesberger Bach
Kerndaten
- Nummer
- 260844-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bürgerstraße Hauptort
- Brunnenallee
- Godesberg-Villenviertel
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260844-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III SPD/FDP Große Anfrage: Statusbericht zur Planung und Finanzierung physischer Maßnahmen gegen Sturzfluten am Godesberger Bach Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche planerischen Fortschritte wurden seit der Mitteilungsvorlage DS 242181 aus dem Januar 2025 sowie den Erörterungen aus DS 242330- 02 aus dem August 2025 gemacht? Für die Planung eines Entlastungskanals wurde die Querung der Bahntrasse in der Bürgerstraße geprüft. Da diese nach Abstimmungen mit der Bauleitung und der Deutschen Bahn nicht wirtschaftlich realisierbar ist, wurden weitere Trassen geprüft. Nach interner Vorprüfung konnten zwei mögliche Trassen für einen Entlastungskanal gefunden werden, die sich aktuell in der Vorplanung befinden. Sollten beide Varianten realisierbar sein, können sie im Anschluss unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten verglichen werden. Parallel dazu wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, die die Ausuferungen an der Brunnenallee eindämmen und das Wasser bei Hochwasser in den Bachkanal ohne Überflutungen einleiten können. Diese Maßnahmen können allerdings nur umgesetzt werden, wenn eine Lösung für den Bereich unterhalb der Innenstadt gefunden wurde, das Hochwasser schadlos durch das Godesberger Villenviertel in den Rhein abzuleiten. Ausschließlich Hochwasserschutz für den Bereich Brunnenallee umzusetzen, würde zwar eine Verbesserung für den Innenstadtbereich bringen, aber die Hochwassersituation für die Anwohner im Villenviertel deutlich verschlechtern. Ende 2025 wurde eine Untersuchung der vorhandenen Ufermauern auf ihren baulichen Zustand in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden geprüft, um notwendige Sanierungsmaßnahmen planen zu können. Auch der bauliche Zustand des Bachkanals in der Innenstadt wird überprüft. Aktuell werden Angebote bei Fachfirmen angefragt.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Welche Szenarien wurden seitens der Verwaltung entwickelt, um kurzfristig Schutzziele unterhalb eines hundertjährigen Hochwassers zu erreichen und zu welchen prognostizierten Kosten, beispielsweise durch die (ergänzende) Errichtung von Rückhalteeinrichtungen im Marienforster Tal? (Anm.: Das Hochwasserereignis von 2016 wurde als ca. zwanzigjährig eingestuft, wodurch sich in Bezug auf ein hundertjähriges Hochwasser Abstufungsmöglichkeiten ergeben) Bei Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen spielt die Höhe des Schutzziels keine Rolle für eine einfachere Realisierbarkeit und den zeitlichen Horizont für Planung und bauliche Umsetzung. Auch Hochwasserschutzmaßnahmen mit niedrigeren Schutzzielen unterliegen denselben Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsprozessen, Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen und lassen sich somit nicht schneller umsetzen. Darüber hinaus wurde die Schaffung von Rückhalteraum oberhalb der Innenstadt aus naturschutzfachlichen Gründen als kaum realisierbar eingestuft. 3. Welche Prognose kann das Tiefbauamt geben zu Zeitpunkten für einen erste Spatenstiche bezogen auf unterschiedliche Niveaus von Schutzzielen aus Frage 2.? In der aktuellen Planungsphase lassen sich noch keine Aussagen über Spatenstiche treffen. Die Planung ist von der Realisierbarkeit und im Anschluss von Genehmigungsprozessen abhängig. 4. Mit welcher Priorität hat das Tiefbauamt den Hochwasserschutz am Godesberger Bach eingestuft und welche Projekte des Tiefbauamts wurden mit höherer Priorität eingestuft? Wie kann auf die Prioritätenfestlegung Einfluss genommen werden? Der Hochwasserschutz für Bad Godesberg wird priorisiert bearbeitet, ebenso wie der Hochwasserschutz für den Hardtbach. Im Gewässerbereich gibt es aktuell kein Projekt, das mit höherer Priorität behandelt wird. 5. Wurde seitens des Tiefbauamtes in Abstimmung mit der Gemeinde Wachtberg schon einmal über kurzfristige und kostengünstig umzusetzende Maßnahmen nachgedacht, wie z.B. Treibgutrechen im Marienforster Tal in einer Qualität, wie sie auch in den Alpen zum Einsatz kommen? Der Einbau von Treibgutrechen im Marienforster Tal wurde geprüft, jedoch konnte kein geeigneter Standort gefunden werden. Die Zugänglichkeit mit größerem Gerät zur Beräumung von Treibgutrechen ist an keinem Standort möglich (DS221713).Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 6. Welche Kapazitäten personeller Art und welche finanziellen Ressourcen stehen für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Godesberger Bach zu Verfügung und lassen sich zur Beschleunigung der Planung diese Kapazitäten nötigenfalls durch externe Planungsbüros erweitern (Booster)? Für die Planung von Gewässermaßnahmen stehen zwei Personen (Teilzeit) zur Verfügung. Zusätzlich ist eine befristete 50 %-Stelle zeitnah zu besetzen, um auf zwei Vollzeitäquivalente zurückgreifen zu können. Die o.g. Planungen wurden bereits an externe Büros vergeben. Im Haushaltsplan 2025/2026 sind für die o.g. Hochwasserschutzuntersuchungen zum Godesberger Bach jeweils 500.000 € für die Jahre 2025 und 2026 eingestellt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de