260739-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag zur Überprüfung der Durchführung und Dauer der Osterkirmes unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 260739-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260739-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag zur Überprüfung der Durchführung und Dauer der Osterkirmes unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Durch die zeitlich direkte Folge von Frühlingsfest und Osterkirmes entsteht der Eindruck einer einzigen Veranstaltung über drei Wochenenden. Dies liegt an der Terminierung der Feiertage und den organisatorischen Gegebenheiten, auf die wir leider nur begrenzt Einfluss haben. Die Zusammenlegung dieser Feste ist eine Entscheidung der beiden Organisatoren gewesen. Insbesondere die Gewerbegemeinschaft Beuel erhofft sich durch die Zusammenlegung Synergieeffekte zu schaffen und zahlreiche Besucher*innen für das Frühlingsfest anzulocken, um die Gewerbetreibenden aus Beuel noch besser präsentieren zu können. Bei den Genehmigungen auf dem Bonner Stadtgebiet werden die zu beachtenden Besonderheiten jeder einzelnen Veranstaltung beleuchtet und entsprechend der aktuellen Gesetze und Vorgaben berücksichtigt. Dabei zielt die Verwaltung auch auf einen Ausgleich zwischen jenen Interessen der Veranstaltenden und der Besuchenden von Veranstaltungen einerseits und jenen der Anwohnenden von Veranstaltungsflächen ab. Dabei werden auch getroffene Entscheidungen immer wieder kritisch erörtert und, wo notwendig, angepasst. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inhalte werden auch zukünftig - wie bereits in der Vergangenheit erfolgt - im Sinne der Stellungnahme umgesetzt. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de