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260720-02 AA · Änderungsantrag

Volt-Änderungsantrag zu GRÜNE/Linke-Antrag - Rhein in Flammen in Einklang mit Natur- und Artenschutz Antrag zur Vorlage 260720

Nummer
260720-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260720 GRÜNE/Linke-Antrag - Rhein in Flammen in Einklang mit Natur- und Artenschutz

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Änderungsantrag
öffentlich
260720-02 AA
Antragsteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
23.06.2026
Volt-Änderungsantrag zu GRÜNE/Linke-Antrag -
Rhein in Flammen in Einklang mit Natur- und
Artenschutz
Antrag zur Vorlage 260720
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
• Punkt 1 des Antrags wird wie folgt neu gefasst: "Im Rahmen des neuen
Konzeptes wird ab 2028 verstärkt auf Licht- und Drohnenshow und andere
Attraktionen gesetzt. Solange Feuerwerk eingesetzt wird, sind Feuerwerks-
Elemente mit möglichst geringer Geräuschbelastung zu verwenden; auf
dedizierte Knall-Effekte ist zu verzichten."
• Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst: "Bei der Auswahl des neuen Standortes
wird der Naturschutz und Landschaftsschutz berücksichtigt. Der
Naturschutzbeirat ist bei der Entwicklung des neuen Konzepts frühzeitig zu
beteiligen." Sofern die Vorlage 260396-01 bereits mit diesem Passus
beschlossen wurde, wird Punkt 2 des Antrags 260720 stattdessen
gestrichen.
• Punkt 3 wird wie folgt neu gefasst: "Die Verwaltung prüft, welche Vor- und
Nachteile eine Verlegung des Veranstaltungstermins in den Spätsommer
hätte."
Begründung
zu 1) Auch die Antragsteller denken, dass wir perspektivisch vom Feuerwerk
wegkommen sollten, um Lärm- und Staubbelastung zu verringern. Wir sind hier aber für
einen Übergang und nicht für einen plötzlichen Wechsel zusammen mit dem Wechsel
des Standorts. Ziel ist aber bereits jetzt eine tolle Show mit möglichst wenigen
Nebenwirkungen.
zu 2) Auch an einem neuen Standort sind Natur- und Landschaftsschutz wahrscheinlich
relevant. Daher sollte der Naturschutzbeirat frühzeitig beteiligt werden; dessen
Expertise könnte andernfalls zu spät eingehen, wenn ein Konzept bereits detailliert
ausgearbeitet wurde, und würde dann bei einer Entscheidung nicht mehr
berücksichtigt. Sollte dies bereits bei Verwaltungsvorlage 260396-01 mit beschlossen
worden sein, ist dieser Punkt (sowie der Punkt im Antrag) nicht mehr erforderlich.Seite 1 von 2
Seite 2
zu 3) Der Wechsel in den Spätsommer ist nicht überzeugend begründet und bringt
offensichtlich auch Nachteile mit sich. Eine Prüfung kann aber sinnvoll sein, um die
Abwägung durchführen zu können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de