260711-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Verzicht auf Gendersprache in der Bonner Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 260711-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260711-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 04 Gleichstellungsbeauftragte Dezernat: Dez. OB BBB-Antrag: Verzicht auf Gendersprache in der Bonner Stadtverwaltung Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung befürwortet die weitere Anwendung des „Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache“, um dem Anspruch des GG (Art.3) / AGG (§1)/ BGleigG (§4, Abs. 3)/ LGG (§4) gerecht zu werden und den Bedarf, der sich aus der Verwaltung ergeben hat, gerecht zu werden. Der „Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache“ wurde von einer Arbeitsgruppe (Gleichstellungsstelle, Presseamt, Personal- und Organisationsamt) ab Sommer 2020 mit Zustimmung des damaligen Oberbürgermeister Ashok Sridharan erarbeitet und im Frühjahr 2021 vom Verwaltungsvorstand beschlossen. Bereits 2017 hat das BVerfG (1 BvR 2019/16) entschieden, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit Personen zu gewährleisten ist, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dies hatte der Deutsche Bundestag mit dem Personenstandsgesetz vom 21.12.2018 so gesetzlich beschlossen. 2020 führte die Arbeitsgruppe zunächst in allen Dezernaten eine Umfrage durch mit dem Ergebnis, dass ein großes Bedürfnis nach einer einheitlichen und verbindlichen Regelung besteht, die es bisher nicht gab. Während in weiten Teilen der Verwaltung die Anwendung der männlichen und der weiblichen Form sehr vertreten war, gab es nur wenige Bereiche, die bereits geschlechterübergreifend geschrieben und gesprochen haben. Der vorliegende Leitfaden und die Anwendung in der internen und externen Kommunikation der Kommunalverwaltung stellt aus Sicht der Verwaltung eine Form von Wertschätzung gegenüber allen Menschen (Beschäftigte der Verwaltung und Bevölkerung) dar. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird die Notwendigkeit einer diskriminierungsfreien Sprache noch verstärkt, denn das AGG verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf (§1 und § 7 AGG). Die ausschließliche Verwendung männlicher Begriffe (z. B. nur "Mitarbeiter") kann als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden. Bei der Stadtverwaltung Bonn gibt es schon lange ein Bewusstsein dafür, Geschlechter gleichberechtigt sichtbar zu machen. Mit dem Leitfadens setzt die Stadt Bonn ein bewusstes Zeichen für eine verständliche und eindeutige,Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) respektvolle und diskriminierungsfreie Sprache. Formulierungen wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ oder „Liebe Bürgerinnen und Bürger“ werden dabei weiter zugelassen, da sie die höflichste Form der Anrede darstellen. Mit Blick auf die Lesbarkeit und die Verständlichkeit der Verwaltungssprache ist eine Anwendung des Gendersterns so zurückhaltend wie möglich vorgesehen, wie in den vier Regelungen des Leitfadens zu lesen ist. "Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache" Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de