260703-05 AA · Änderungsantrag
Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703
Kerndaten
- Nummer
- 260703-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260703-05 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte 07.05.2026 Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703 Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Änderungsantrag der SPD 260703-03AA wird um folgende Punkte ergänzt: 1. Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt, die genannten Fragen im Rahmen einer erweiterten Auswertung zu beantworten und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Dabei sollen die Ergebnisse des Compliance-Verfahrens der Stadtwerke berücksichtigt werden und es ist ein detaillierter Vergleich beider Berichte vorzunehmen, um mögliche Widersprüche aufzulösen und Bewertungen des Vorgehens der relevanten Akteure zu schärfen. In dem Zuge beauftragt der Rat das RPA, eine finale Wertung zur Frage vorzulegen, ob die eingeforderte Ablehnung des Ankaufs des Grundstückes (bzw. einer Ankaufsabsicht) zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung aus städtischer Sicht sachgerecht bzw. die beste Option war. Das RPA hat im RPA-Bericht in diese Richtung argumentiert, in der Sitzung vom 10.03.2026 aber selbst darauf hingewiesen, dass eine finale Wertung bisher nicht Bestandteil des Prüfauftrages war. 2. Im Hinblick auf vergaberechtliche Angelegenheiten wird die Verwaltung gebeten folgende Sachverhalte aufzuklären: Kann die Verwaltung bestätigen, dass die Beauftragung eines externen Fahrdienstes („Vorstandsfahrservice“) als Übergangslösung vor Bereitstellung eines Dienstwagens unter Anwendung der Vergabeordnung NRW sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in einem regelhaften wettbewerblichen Vergabeverfahren und unter vollständiger Dokumentation gemäß §6 UVgO erfolgt ist? Der Bericht zu Punkt 2. hat insbesondere folgende vergaberechtlich relevanten Aspekte darzustellen: a. die Art des angewandten Vergabeverfahrens unter Bezug auf die Vergabeordnung der Stadt Bonn sowie die UVgO,Seite 1 von 2 Seite 2 b. den Schätzwert des Auftrages sowie die Methode seiner Ermittlung, c. ob und in welchem Umfang eine Markterkundung durchgeführt wurde, einschließlich: • Anzahl und Art der identifizierten Anbieter, • konkrete Angebotslagen und Preisrahmen, • ob Angebote unterhalb der Schwelle von 25.000€ vorlagen und • falls ja: aus welchen Gründen diesen kein Zuschlag erteilt wurde, • falls nein: welche vergaberechtliche Grundlage dennoch für eine freihändige Vergabe herangezogen wurde, • ob es im Verlauf des Vergabeverfahrens zu Preisverhandlungen, Preisnachbesserungen oder Anpassungen von Angebotssummen gekommen ist und auf welcher rechtlichen Grundlage diese erfolgt sind, • ob dem beauftragten Unternehmen Hinweise zur Zuschlagsfähigkeit oder zur Anpassung der Angebotshöhe erteilt wurden, • die vollständige Dokumentation der Vergabeentscheidung gemäß § 6 UVgO, insbesondere zur Schätzwertbildung, zur durchgeführten Markterkundung, zu etwaigen Preisverhandlungen sowie zur Begründung der gewählten Vergabeart. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert darzulegen: • wie künftig sichergestellt wird, dass auch bei zeitkritischen oder übergangsweisen Bedarfslagen die Grundsätze von Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und Transparenz eingehalten werden, • ob Anpassungsbedarf bei internen Richtlinien oder Kontrollmechanismen gesehen wird. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de