260703 · Antrag
Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar
Kerndaten
- Nummer
- 260703
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 260703 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Karin Langer Uwe Feddern 16.04.2026 Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt, ergänzend zu den verwaltungsinternen Untersuchungen eine erweiterte Auswertung unter Einbeziehung der Ergebnisse des Compliance-Verfahrens der Stadtwerke vorzunehmen und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Hierdurch soll eine vertiefende Bewertung des Sachverhalts ermöglicht werden. Dabei ist im Ausschuss insbesondere ein detaillierter Vergleich beider Berichte vorzunehmen, um mögliche Widersprüche aufzulösen und Bewertungen des Vorgehens der relevanten Akteure zu schärfen und auf die folgenden Punkte einzugehen. 2. Der Compliance-Bericht der Stadtwerke verdichtet die Nachweise über eine enge Beteiligung und detaillierte Kenntnisstände des Oberbürgermeisters. So wurde durch Herrn Siegberg das Grundstücksgeschäft in Hangelar gegenüber den Stadtwerken in Gegenwart des Oberbürgermeisters thematisiert, beispielsweise in einem Auftaktgespräch und weiteren Jours fixes. In der gemeinsamen Auswertung der beiden Berichte soll darum die Rolle des Oberbürgermeisters genauer untersucht, bewertet und dabei auch auf folgende Aspekte eingegangen werden: · Hätte der Oberbürgermeister, die durch den RPA-Bericht benannten (möglichen) Versäumnisse oder/und Verfehlungen seines persönlichen Referenten feststellen können und müssen? Welche Verantwortung kommt ihm dabei als direkter Vorgesetzter zu? · Laut Aussage des Oberbürgermeisters in der Stellungnahme 260092-05 ST hat er sich sofort nach Nennung des Namens Penz bei Herrn Siegberg rückversichert, dass es weitere Interessenten gibt. Ebenso wurden vorgeblich die vertraglichen Bedingungen (Ankaufsrecht/Vorkaufsrecht) besprochen. Das RPA wird gebeten, durch Befragung der Teilnehmenden den Inhalt des Gesprächs und damit die Vorgangskenntnis und -steuerung durch den Oberbürgermeister zu ermitteln und zu bewerten.Seite 1 von 3 Seite 2 · Der Rat beauftragt weiterhin das RPA zu untersuchen, warum die Besorgnis der Befangenheit vom Co-Dezernenten durch den Oberbürgermeister nicht hinterfragt wurde. 3. Der RPA-Bericht formuliert Unklarheit über die Bedeutung der in einer E-Mail (11.12.2025) des Oberbürgermeisters an Herrn Siegberg gegenüber den Stadtwerken für einen späteren Zeitpunkt angekündigten Konsequenzen. Der Rat beauftragt das RPA, dieser im eigenen Bericht offengelegten Frage mittels einer Befragung des Oberbürgermeisters nachzugehen. 4. Durch die gemeinsame Betrachtung der Berichte des RPA und der Stadtwerke wird die weitreichende Beteiligung des Landrates Schuster deutlich. Der Rat beauftragt das RPA, die direkten Abstimmungen zwischen Oberbürgermeister, Co-Dezernent Siegberg und Landrat nachzuzeichnen. 5. Der Rat beauftragt das RPA, eine finale Wertung zur Frage vorzulegen, ob die eingeforderte Ablehnung des Ankaufs des Grundstückes (bzw. einer Ankaufsabsicht) zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung aus städtischer Sicht sachgerecht bzw. die beste Option war. Das RPA hat im RPA-Bericht in diese Richtung argumentiert, in der Sitzung vom 10.03.2026 aber selbst darauf hingewiesen, dass eine finale Wertung bisher nicht Bestandteil des Prüfauftrages war. 6. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Frage zu beantworten, zu welchem Zeitpunkt er selbst und Herr Siegberg von den Sach- und Geldspenden durch Herrn Penz erfuhren? Begründung Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde ein Antrag mit selbiger Intention abgelehnt. Da zum Zeitpunkt dieser Entscheidung nicht allen Mitgliedern (den sachkundigen Bürger*innen nicht) des Gremiums der Compliance-Bericht der Stadtwerke vorgelegen hat und dieses Vorwissen für die Entscheidung ob der Sinnhaftigkeit der aufgeworfenen Fragen wichtig wäre, gehen wir davon aus, dass der Antrag im Rat angesichts der dortigen Kenntnis des Compliance- Berichts zutreffend bewertet wird und auf Zustimmung stößt. Wir verweisen im Übrigen auf DS 260214-02 AA, in dem aufgezeigt wurde, welche Versäumnisse oder/und Verfehlungen des persönlichen Referenten und heutigen Co-Dezernenten der RPA-Bericht benennt. Der vorliegende Bericht zeigt deutlich, dass der Oberbürgermeister an entscheidenden Gesprächen beteiligt war, dass er entscheidende E-Mails in Kopie erhielt und per E-Mail, WhatsApp-Chats und Telefonaten mehrere Rücksprachen zum Thema Hangelar mit seinem persönlichen Referenten führte. Dass er gegenüber den Stadtwerken nicht selbst operativ tätig war, ändert an seiner Einbindung und der Verantwortung als Vorgesetztem nichts. Zudem: Wenn der Oberbürgermeister den Co-Dezernenten unmittelbar nach Nennung des Namens Penz bezogen auf eine mögliche begünstigende Auswirkung des Verzichts auf das Ankaufsrecht befragt und sich insoweit rückversichert haben will, legt das nahe, dass dem Oberbürgermeister dieSeite 2 von 3 Seite 3 Brisanz des Vorganges bereits früh bewusst war. Das gilt insbesondere, wenn dieses Gespräch bereits am 28.11.2025 stattgefunden haben soll, was verifiziert werden sollte. Die Rückversicherung bezogen auf Folgen eines Verzichts auf das Ankaufsrecht ist hier auch deshalb aufklärungsbedürftig, da seinerzeit die Verwaltung nach hiesigem Verständnis offene Fragen klären wollte und noch gar nicht auf eine Ablehnung des Ankaufsrechtes festgelegt gewesen sein dürfte. Es stellt sich ergänzend die Frage, auf welcher Grundlage der Co- Dezernent zu diesem Zeitpunkt nähere Kenntnis vom Vorhandensein mehrerer Kaufinteressenten hatte, um dem Oberbürgermeister diesbezüglich eine entsprechende Rückversicherung zu geben. Es bedarf auch der Klärung und Bewertung, wenn im Rahmen dieses früheren Gesprächs trotz Rückversicherung des Oberbürgermeisters hinsichtlich einer möglichen individuellen Begünstigung dann von Herrn Siegberg die dortige Vorbefassung (insbesondere Besprechung im Mai) und eine mögliche Besorgnis der Befangenheit keine Erwähnung gefunden haben sollte. Insofern ist insgesamt die Rolle des Oberbürgermeisters im vorliegenden Bericht noch nicht hinreichend untersucht. Dies soll nunmehr im Rahmen einer zentralen Aufarbeitung nachgeholt werden, die den Compliance-Bericht der Stadtwerke umfasst und mit den bisherigen RPA-Wertungen zusammenführt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de