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260703 · Antrag

Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar

Nummer
260703
Art
Antrag
Veröffentlicht
16.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 16.04.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260703-03 AA SPD-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703
  2. 260703-05 AA Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703
  3. 260703-01 ST Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar
  4. 260703-02 AA SPD-Änderungsantrag: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703
  5. 260703-04 AA CDU-Änderungsantrag: Prüfung der Vergabe des Chauffeurservice des Oberbürgermeister - Antrag zur Vorlage 260703

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Text anzeigen (6.469 Zeichen)
Antrag
öffentlich
260703
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
Uwe Feddern
16.04.2026
Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung
zum Grundstücksgeschäft Hangelar
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt, ergänzend zu den
verwaltungsinternen Untersuchungen eine erweiterte Auswertung unter
Einbeziehung der Ergebnisse des Compliance-Verfahrens der Stadtwerke
vorzunehmen und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Hierdurch
soll eine vertiefende Bewertung des Sachverhalts ermöglicht werden. Dabei ist
im Ausschuss insbesondere ein detaillierter Vergleich beider Berichte
vorzunehmen, um mögliche Widersprüche aufzulösen und Bewertungen des
Vorgehens der relevanten Akteure zu schärfen und auf die folgenden Punkte
einzugehen.
2. Der Compliance-Bericht der Stadtwerke verdichtet die Nachweise über eine
enge Beteiligung und detaillierte Kenntnisstände des Oberbürgermeisters. So
wurde durch Herrn Siegberg das Grundstücksgeschäft in Hangelar gegenüber
den Stadtwerken in Gegenwart des Oberbürgermeisters thematisiert,
beispielsweise in einem Auftaktgespräch und weiteren Jours fixes. In der
gemeinsamen Auswertung der beiden Berichte soll darum die Rolle des
Oberbürgermeisters genauer untersucht, bewertet und dabei auch auf folgende
Aspekte eingegangen werden:
· Hätte der Oberbürgermeister, die durch den RPA-Bericht benannten
(möglichen) Versäumnisse oder/und Verfehlungen seines persönlichen
Referenten feststellen können und müssen? Welche Verantwortung kommt ihm
dabei als direkter Vorgesetzter zu?
· Laut Aussage des Oberbürgermeisters in der Stellungnahme 260092-05 ST
hat er sich sofort nach Nennung des Namens Penz bei Herrn Siegberg
rückversichert, dass es weitere Interessenten gibt. Ebenso wurden vorgeblich
die vertraglichen Bedingungen (Ankaufsrecht/Vorkaufsrecht) besprochen. Das
RPA wird gebeten, durch Befragung der Teilnehmenden den Inhalt des
Gesprächs und damit die Vorgangskenntnis und -steuerung durch den
Oberbürgermeister zu ermitteln und zu bewerten.Seite 1 von 3
Seite 2
· Der Rat beauftragt weiterhin das RPA zu untersuchen, warum die Besorgnis
der Befangenheit vom Co-Dezernenten durch den Oberbürgermeister nicht
hinterfragt wurde.
3. Der RPA-Bericht formuliert Unklarheit über die Bedeutung der in einer E-Mail
(11.12.2025) des Oberbürgermeisters an Herrn Siegberg gegenüber den
Stadtwerken für einen späteren Zeitpunkt angekündigten Konsequenzen. Der
Rat beauftragt das RPA, dieser im eigenen Bericht offengelegten Frage mittels
einer Befragung des Oberbürgermeisters nachzugehen.
4. Durch die gemeinsame Betrachtung der Berichte des RPA und der
Stadtwerke wird die weitreichende Beteiligung des Landrates Schuster deutlich.
Der Rat beauftragt das RPA, die direkten Abstimmungen zwischen
Oberbürgermeister, Co-Dezernent Siegberg und Landrat nachzuzeichnen.
5. Der Rat beauftragt das RPA, eine finale Wertung zur Frage vorzulegen, ob
die eingeforderte Ablehnung des Ankaufs des Grundstückes (bzw. einer
Ankaufsabsicht) zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung aus städtischer Sicht
sachgerecht bzw. die beste Option war. Das RPA hat im RPA-Bericht in diese
Richtung argumentiert, in der Sitzung vom 10.03.2026 aber selbst darauf
hingewiesen, dass eine finale Wertung bisher nicht Bestandteil des
Prüfauftrages war.
6. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Frage zu beantworten, zu welchem
Zeitpunkt er selbst und Herr Siegberg von den Sach- und Geldspenden durch
Herrn Penz erfuhren?
Begründung
Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde ein Antrag mit selbiger Intention
abgelehnt. Da zum Zeitpunkt dieser Entscheidung nicht allen Mitgliedern (den
sachkundigen Bürger*innen nicht) des Gremiums der Compliance-Bericht der
Stadtwerke vorgelegen hat und dieses Vorwissen für die Entscheidung ob der
Sinnhaftigkeit der aufgeworfenen Fragen wichtig wäre, gehen wir davon aus,
dass der Antrag im Rat angesichts der dortigen Kenntnis des Compliance-
Berichts zutreffend bewertet wird und auf Zustimmung stößt.
Wir verweisen im Übrigen auf DS 260214-02 AA, in dem aufgezeigt wurde,
welche Versäumnisse oder/und Verfehlungen des persönlichen Referenten und
heutigen Co-Dezernenten der RPA-Bericht benennt.
Der vorliegende Bericht zeigt deutlich, dass der Oberbürgermeister an
entscheidenden Gesprächen beteiligt war, dass er entscheidende E-Mails in
Kopie erhielt und per E-Mail, WhatsApp-Chats und Telefonaten mehrere
Rücksprachen zum Thema Hangelar mit seinem persönlichen Referenten
führte. Dass er gegenüber den Stadtwerken nicht selbst operativ tätig war,
ändert an seiner Einbindung und der Verantwortung als Vorgesetztem nichts.
Zudem: Wenn der Oberbürgermeister den Co-Dezernenten unmittelbar nach
Nennung des Namens Penz bezogen auf eine mögliche begünstigende
Auswirkung des Verzichts auf das Ankaufsrecht befragt und sich insoweit
rückversichert haben will, legt das nahe, dass dem Oberbürgermeister dieSeite 2 von 3
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Brisanz des Vorganges bereits früh bewusst war. Das gilt insbesondere, wenn
dieses Gespräch bereits am 28.11.2025 stattgefunden haben soll, was
verifiziert werden sollte.
Die Rückversicherung bezogen auf Folgen eines Verzichts auf das
Ankaufsrecht ist hier auch deshalb aufklärungsbedürftig, da seinerzeit die
Verwaltung nach hiesigem Verständnis offene Fragen klären wollte und noch
gar nicht auf eine Ablehnung des Ankaufsrechtes festgelegt gewesen sein
dürfte. Es stellt sich ergänzend die Frage, auf welcher Grundlage der Co-
Dezernent zu diesem Zeitpunkt nähere Kenntnis vom Vorhandensein mehrerer
Kaufinteressenten hatte, um dem Oberbürgermeister diesbezüglich eine
entsprechende Rückversicherung zu geben.
Es bedarf auch der Klärung und Bewertung, wenn im Rahmen dieses früheren
Gesprächs trotz Rückversicherung des Oberbürgermeisters hinsichtlich einer
möglichen individuellen Begünstigung dann von Herrn Siegberg die dortige
Vorbefassung (insbesondere Besprechung im Mai) und eine mögliche
Besorgnis der Befangenheit keine Erwähnung gefunden haben sollte.
Insofern ist insgesamt die Rolle des Oberbürgermeisters im vorliegenden
Bericht noch nicht hinreichend untersucht. Dies soll nunmehr im Rahmen einer
zentralen Aufarbeitung nachgeholt werden, die den Compliance-Bericht der
Stadtwerke umfasst und mit den bisherigen RPA-Wertungen zusammenführt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de