260703-03 AA · Änderungsantrag
SPD-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703
Kerndaten
- Nummer
- 260703-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260703-03 AA Antragsteller/in: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch 05.05.2026 SPD-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703 Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag wird vollständig wie folgt neu gefasst: Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt (RPA), folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Erkenntnisse ergeben sich für das RPA durch den Compliance-Bericht der SWB, die in die Auswertung einbezogen werden sollten? 2. Wäre der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Funktion als Dienstvorgesetzter verpflichtet gewesen, mögliche Versäumnisse oder Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus für die Wahrnehmung von der Führungs- und Kontrollverantwortung des Oberbürgermeisters? 3. Durch Gespräche des RPA mit dem Oberbürgermeister sollen folgende Fragen geklärt werden: a. Wie bewerten einerseits der Oberbürgermeister und andererseits das RPA die Rolle, Einbindung sowie Steuerungs- und Kontrollverantwortung des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft Hangelar? b. Welche Konsequenzen in Bezug auf die SWB waren in der Email vom 11.12.2025 vom Oberbürgermeister an Herrn Siegberg angedeutet und warum?Seite 1 von 3 Seite 2 c. Zu welchem Zeitpunkt erlangten der Oberbürgermeister und Herr Siegberg Kenntnis von den Sach- und Geldspenden? Ergaben sich daraus aus Sicht der beiden Personen Konsequenzen? 4. Wie fanden die direkten Abstimmungen zwischen Oberbürgermeister, Co- Dezernent Siegberg und Landrat statt? Dazu soll das RPA die Geschehnisse anhand aller der Stadt Bonn vorliegenden Informationen chronologisch nachzeichnen. Auch in einem weiteren Vorgang ergeben sich Fragen in Bezug auf eine transparente, den rechtlichen Vorgaben entsprechende Vorgehensweise: in der Beauftragung externer Leistungen im Bereich der Social Media-Auftritte des Oberbürgermeisters. Um mögliche strukturelle Risiken zu erkennen, Transparenz herzustellen und bei Notwendigkeit Konsequenzen in Zuständigkeiten oder Strukturen ziehen zu können, ist eine zusammenhängende und strukturierte Prüfung angezeigt. Der Rat beauftragt das RPA daher, die Vergabe und Finanzierung externer Leistungen im Zusammenhang mit den Social-Media-Auftritten des Oberbürgermeisters seit Amtsantritt zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Vergabeart und -verfahren, Beteiligung des Referates Vergabedienste, Wirtschaftlichkeit, Auswahlentscheidung, Vertragsgestaltung sowie der Abgrenzung zwischen privater, parteipolitischer und amtlicher Kommunikation. Hierbei sind u. a. folgende Fragen zu klären: 1. ob und in welchem Umfang vergleichbare Leistungen vor Amtsantritt von Guido Déus privat beauftragt wurden und inwieweit diese mit den nun öffentlich finanzierten Leistungen, die er in seiner Rolle als Oberbürgermeister vergeben hat, vergleichbar sind; 2. ob sich aus vorangegangenen privaten Beauftragungen strukturelle Risiken für spätere öffentliche Vergaben ergeben können und wie diese durch geeignete Verfahren ausgeschlossen werden; hierzu soll die Begründung für die direkte Vergabe offengelegt werden 3. vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft Hangelar festgestellten bzw. diskutierten Compliance-Risiken zu bewerten, ob vergleichbare strukturelle Risiken – insbesondere hinsichtlich Interessenkonflikten, Einflussnahmen oder Vorfestlegungen – auch in anderen Bereichen der Verwaltungsführung bestehen;Seite 2 von 3 Seite 3 4. ob die bestehenden Regelungen, Zuständigkeiten und internen Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, transparenten und wirtschaftlichen Vergabepraxis im Bereich der Verwaltungsleitung ausreichend sind oder Anpassungsbedarf besteht. 5. ob und wenn ja, welche offenen Fragestellungen oder Aufklärungsbedarfe im Zusammenhang mit den untersuchten Verwaltungsabläufen weiterhin bestehen sowie zu bewerten, ob sich aus den festgestellten Sachverhalten strukturelle oder personelle Konsequenzen ergeben und ob eine Ausweitung der bisherigen Untersuchungen erforderlich ist. Begründung Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass die Rolle des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft Hangelar noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Somit ist auch offen, welche Konsequenzen gezogen werden müssen. Für eine sachgerechte Bewertung ist es erforderlich, dass das Rechnungsprüfungsamt die hierfür notwendigen Gespräche mit allen relevanten Beteiligten führt, inklusive dem Oberbürgermeister. Zugleich wirft die aktuelle öffentliche Berichterstattung über die Beauftragung externer Leistungen im Bereich der Social-Media-Auftritte des Oberbürgermeisters Fragen hinsichtlich Vergabepraxis, Wirtschaftlichkeit sowie der Abgrenzung zwischen privater und amtlicher Kommunikation auf. Beiden Vorgängen ist gemein, dass sich Fragen in Bezug auf eine transparente, den rechtlichen Vorgaben entsprechende Vorgehensweise ergeben. Vor diesem Hintergrund ist eine zusammenhängende und strukturierte Prüfung angezeigt, um mögliche Risiken zu erkennen, Transparenz herzustellen und bei Notwendigkeit Konsequenzen in Zuständigkeiten oder Strukturen ziehen zu können. Das Vertrauen in eine regelkonforme Verwaltungspraxis muss wieder gestärkt werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de