260698-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage von BSW/SBI: Abrechnungsrückstände und nicht realisierte Einnahmen – insbesondere im Bereich Rettungsdienst
Kerndaten
- Nummer
- 260698-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260698-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Große Anfrage von BSW/SBI: Abrechnungsrückstände und nicht realisierte Einnahmen – insbesondere im Bereich Rettungsdienst Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag, deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS 260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind außerdem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher wird neben der konkreten Beantwortung zu dieser Drucksache hier, auch auf die zu der Fragestellung gefertigte, umfassende Gesamtstellungnahme verwiesen. In dieser wurde versucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstellung zu beantworten. Zu Frage 1: Mit der umfassenden Stellungnahme 260698-01 schafft die Verwaltung Transparenz hinsichtlich der Abrechnungsrückstände im Rettungsdienst. Inwieweit in den Fachbereichen Rückstände bei der tatsächlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Abgabepflichtigen (Rechnungs- und Bescheidversand) bestehen, entzieht sich aufgrund der v. g. dezentralen Budgetverantwortung der Kenntnis des Dezernates II. Auch bei der im Falle der Nichtbegleichung von Forderungen zentralen Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren im Kassen- und Steueramt sind die einzelnen Fachämter derzeit weiterhin Gläubiger über die von ihnen veranlagten Forderungen und entscheiden über deren weiteren Umgang (z. B. Niederschlagung). Unberührt der Situation im Rettungsdienst bestehen speziell im Kassen- und Steueramt seit vielen Jahren in den Bereichen der Steuerveranlagung (insbesondere Gewerbe- und Grundsteuer) sowie dem Forderungsmanagement Bearbeitungsrückstände, über die sowie deren fiskalisch nachteilige Folgen die städtischen Gremien im Rahmen von Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes sowie Fachvorlagen des Kassen-Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) und Steueramtes regelmäßig informiert wurden. Auf diese Vorlagen, mit denen u. a. auch zusätzliche Personalressourcen angefordert wurden (z. B. DS 222663-005, 241272 und 254070), wird an dieser Stelle verwiesen. Zu Frage 2: Die offenen Gebührenforderungen belaufen sich derzeit auf rund 30 Mio. €. Diese Schätzung basiert auf der Gebührenkalkulation 2025 bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von elf Monaten. Dabei ist zu berücksichtigen: • Rund 10 Mio. € sind im Rahmen des Festbetragsverfahrens aktuell gegenüber den Krankenkassen nicht durchsetzbar. • Die tatsächliche Forderungshöhe ergibt sich erst nach Abrechnung • Die tatsächlichen Erträge weichen aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren von der Kalkulation ab. Die Überschreitung der optimalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten auf aktuell elf Monate führt für die zusätzlich acht Monate bis zur Gebührenvereinnahmung zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rund 270.000 EUR, der über Liquiditätskredite finanziert wird. Der Berechnung liegen - unter Berücksichtigung der aktuell nicht durchsetzbaren Ansprüchen gegenüber Krankenkassen - offene Gebührenforderungen in Höhe von rund 20 Mio. EUR über einen Zeitraum von acht Monaten bei einem Zinssatz von 2% zugrunde. Der Sachverhalt hat sich nach der Rekommunalisierung der Krankentransport- Abrechnung im Jahr 2012 erstmalig im Jahr 2013 mit deutlich verlängerten Bearbeitungsdauern eingestellt. Dann wieder ab 2021 im Zuge der Corona- Pandemie. Seit 2017 besteht ein verwaltungsinternes Controlling zur Gebührenabrechnung Rettungsdienst innerhalb des Dezernates I. Darin wurden zunächst monatlich und ab 2019 werden halbjährlich die Situation und die Maßnahmen betrachtet. Der Kämmerer hat die kommissarische Leitung des Dezernats I ab Januar 2026 übernommen. Er wurde in der zweiten Januarhälfte 2026 über den Sachverhalt informiert. Zu Frage 3: Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den komplexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre umfassend erläutert. Zu Frage 4: Zur Stabilisierung der Abrechnungssituation und zur schrittweisen Reduzierung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wurden im vergangenen Jahr sowie aktuell eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet. Die im Wesentlichen organisatorischen und personellen Teilmaßnahmen sind in der Gesamtstellungnahme umfassend und im jeweiligen Kontext dargestellt und erläutert. Zu Frage 5: Siehe hierzu bei 1. und 2.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Prozesse und das Berichtswesen werden weiter optimiert. Die Maßnahmen zum möglichst schnellen Abbau der Rückstände werden weiter verstärkt. Zu Frage 6: Die Legitimation von Sparmaßnahmen ergibt sich aus verbindlichen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes NRW: Zentrale Rechtsquellen • Gemeindeordnung NRW (GO NRW), insbesondere §§75–76 • Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) • Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) • Hinzu kommen Erlasse des zuständigen Ministeriums (MHKBD) Diese Regelwerke verpflichten Kommunen zu einer geordneten, dauerhaften Leistungsfähigkeit und zum Haushaltsausgleich. Vor dem Hintergrund der erheblichen Fehlbeträge ist die systematische Identifikation und Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Mittelfristplanung des aktuellen Doppelhaushalts weist für die Jahre 2027 – 2029 durchschnittlich Fehlbeträge von 155 Mio. Euro (ohne Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes) im Jahresergebnis aus – entsprechend hohe jährliche Einsparsummen sind notwendig. Aus der Stellungnahme der Verwaltung 253897-01 ST für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe am 04.03. 2026 geht die Datengrundlage für das Projekt Aufgabenkritik hervor. Die Analysephase wurde erfolgreich abgeschlossen. Sie erfolgte entlang von zwölf definierten Potenzialfeldern und umfasste: • eine detaillierte Haushalts- und SAP-Datenanalyse bis auf Innenauftragsebene, • Bindungsgrad- und Ausgabenbewertungen, • Personal- und Fluktuationsanalysen, • Interviews mit ausgewählten Stakeholdern, • Sichtung bestehender Projekte, Standards und Prozesse. Die jetzt abgeschlossene Analyse- und Detailplanungsphase bildet die Grundlage für die operative Umsetzung der Teilprojekte und für die Anbindung an das neue aufgabenkritische Haushaltsplanaufstellungsverfahren (Zero- Based Budgeting) zum Doppelhaushalt 2027/2028. In den Haushaltsplänen der Bundesstadt Bonn werden Ertrags- und Aufwandspositionen an bestehenden Verpflichtungen, Gebühren- und Rechtsverordnungen durch die Budgetverantwortlichen ermittelt/berechnet und der Kämmerei zur Aufnahme in den Haushaltsplan angezeigt. Nicht realisierte oder nicht realisierbare Erträge werden nicht geplant (vgl. Haushaltsgrundsätze der GO NRW), kommen aber im laufenden Geschäftsbetrieb/der Bewirtschaftung vor. Dies kann durch geänderte Rechtsnormen, Sonderzuwendungen/-zuweisungen, Spenden auftreten, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht bekannt waren. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die Diskussion von Einsparmaßnahmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern kritisch gesehen wird, wenn zugleich bestehende Einnahmepotenziale nicht oder noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die derzeit laufenden Konsolidierungsbemühungen der Bundesstadt Bonn beschränken sich nicht nur auf Reduzierungen der Aufwandsseite, sondern ebenfalls auf die Überprüfung der Ertragsseite. Dies betrifft alle Bereiche des Bonner Haushalts, aber auch des Konzerns Stadt Bonn. Entsprechende Analysen sind Bestandteil der laufenden Haushaltsaufstellung und werden dem politischen Raum transparent gemacht, um eine ausgewogene und nachvollziehbare Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Die Forderung nach Konsolidierungsmaßnahmen wurden ausdrücklich durch die Kommunalaufsicht, der Bezirksregierung Köln, im Genehmigungsschreiben des Doppelhaushaltes 2025/2026 aufgegriffen. Darin heißt es: „Die Stadt Bonn ist aufgefordert, den Konsolidierungsprozess zu vertiefen und zu beschleunigen, auch, um perspektivisch eine dauerhaft geordnete Haushaltswirtschaft durch einen „echten“ Haushaltsausgleich gem. § 75 II S. 2 GO NRW zu erzielen.“ Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 befindet sich derzeit in Erstellung. Die Forderungen des Rettungsdienstes werden bilanziell im Umlaufvermögen unter den Bilanzpositionen 2.2.1 (Öffentlich-rechtliche Forderungen) und 2.2.3 (Sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen. Letztere wurden entsprechend der Vorgaben in der Jahresabschlussverfügung durch Amt 37 zur manuellen Berücksichtigung an die Finanzbuchhaltung gemeldet und in SAP gebucht. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de