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260697-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Grünen: Rückstand der Gebührenabrechnungen bei der Feuerwehr für den Rettungsdienst

Nummer
260697-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 25.06.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260697 Große Anfrage der Grünen: Rückstand der Gebührenabrechnungen bei der Feuerwehr für den Rettungsdienst

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260697-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage der Grünen: Rückstand der
Gebührenabrechnungen bei der Feuerwehr für den
Rettungsdienst
Beratungsfolge
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
06.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag,
deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS
260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind außer-
dem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher wird neben der konkreten
Beantwortung zu dieser Drucksache hier, auch auf die zu der Fragestellung
gefertigte, umfassende Gesamtstellungnahme verwiesen. In dieser wurde ver-
sucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstel-
lung zu beantworten.
Zu Frage 1:
Die offenen Gebührenforderungen belaufen sich derzeit auf rund 30 Mio. €.
Diese Schätzung basiert auf der Gebührenkalkulation 2025 bei einer durch-
schnittlichen Bearbeitungsdauer von elf Monaten. Dabei ist zu berücksichtigen:
• Rund 10 Mio. € sind im Rahmen des Festbetragsverfahrens aktuell ge-
genüber den Krankenkassen nicht durchsetzbar.
• Die tatsächliche Forderungshöhe ergibt sich erst nach Abrechnung
• Die tatsächlichen Erträge weichen aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren
von der Kalkulation ab.
Die Überschreitung der optimalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten auf
aktuell elf Monate führt für die zusätzlich acht Monate bis zur Gebührenverein-
nahmung zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rund 270.000 EUR, der über
Liquiditätskredite finanziert wird. Der Berechnung liegen - unter Berücksichti-
gung der aktuell nicht durchsetzbaren Ansprüchen gegenüber Krankenkassen -
offene Gebührenforderungen in Höhe von rund 20 Mio. EUR über einen Zeit-
raum von acht Monaten bei einem Zinssatz von 2% zugrunde.
Eine konkrete Angabe in Bezug auf die Höhe der Forderungen und die Zahl der
Fälle ist aufgrund der täglichen Veränderungen nicht möglich.
Zu Frage 2:Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Siehe zum ersten Teil der Frage bei 1.
Der zweite Teil der Frage ist kann nicht beantwortet werden. Siehe hierzu auch
bei 7.
Zu Frage 3:
Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den kom-
plexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre um-
fassend erläutert.
Zu Frage 4:
Zur Stabilisierung der Abrechnungssituation und zur schrittweisen Reduzierung
der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wurden im vergangenen Jahr sowie
aktuell eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet.
Die im Wesentlichen organisatorischen und personellen Teilmaßnahmen sind
in der Gesamtstellungnahme umfassend und im jeweiligen Kontext dargestellt
und erläutert.
Zu Frage 5:
Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den kom-
plexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre um-
fassend erläutert.
Zu Frage 6:
Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den kom-
plexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre um-
fassend erläutert.
Zu Frage 7:
Ein konkreter Zeitpunkt für das Erreichen minimaler Bearbeitungszeiten kann
derzeit nicht benannt werden.
Zu Frage 8:
Die im Brandschutzbedarfsplan beschlossene Einrichtung von zwei zusätzli-
chen Stellen betrifft ausschließlich die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen im
Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung auf Grundlage des Gesetzes
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Sie ist nicht dem Bereich der Rettungsdienstgebührenabrechnung nach dem
Rettungsgesetz NRW zuzuordnen.
Im Bereich der Feuerwehrabrechnung führten gesetzliche Änderungen, insbe-
sondere die Einführung neuer Abrechnungstatbestände, zu Fallzahlsteigerun-
gen. Die vom Personal- und Organisationsamt als erforderlich bestätigte Per-
sonalaufstockung konnte erst mit dem Beschluss des Brandschutzbedarfsplans
2025 umgesetzt werden. Aufgrund der Haushaltssituation sind diese Stellen
bislang jedoch nicht eingerichtet worden, sodass auch in der Feuerwehrab-
rechnung Bearbeitungsrückstände bestehen.
Diese Rückstände sind mit denen der Rettungsdienstabrechnung jedoch nur
eingeschränkt vergleichbar, da Feuerwehreinsätze grundsätzlich kostenfrei sind
und nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen abgerechnet werden dürfen.
Jeder Einzelfall erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung, umfangreiche Re-
cherche zum Sachverhalt und möglichen Kostenschuldnern sowie in der Regel
die Durchführung verwaltungsrechtlicher Anhörungen. Während einzelne Ver-Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
fahren kurzfristig abgeschlossen werden können, bestehen teilweise noch offe-
ne Abrechnungen aus den Jahren 2023 und 2024.
Zu Frage 9:
Bis Ende 2025 wurden Krankenkassendaten überwiegend handschriftlich auf
Einsatzprotokollen dokumentiert. In der Einsatzrealität konnten Daten dabei
nicht immer vollständig oder fehlerfrei erhoben werden. Nachträgliche Recher-
chen, Korrekturen und Rückfragen waren daher regelmäßig erforderlich und
verzögern die Abrechnung bis heute erheblich. Ein Großteil dieser fehleranfälli-
gen und zeitintensiven Arbeitsschritte entfällt nun durch die digitale Erfassung
und Systemverknüpfung.
Nach Einsatzabschluss werden die Datensätze automatisiert in die Abrech-
nungssoftware übernommen. Beide eingesetzten Systeme stammen von eta-
blierten Anbietern. Die Kosten für die digitale Einsatz- und Patientendatener-
fassung belaufen sich auf rund 277.000 € für die Implementierung sowie auf
laufende Kosten von rund 83.200 € jährlich. Für die Abrechnungssoftware ent-
standen einmalige Kosten von rund 64.000 € sowie laufende Kosten von rund
17.600 € jährlich.
Die konkreten Auswirkungen dieses Großprojekts auf Bearbeitungsgeschwin-
digkeit und Rückstandsabbau können derzeit nur geschätzt werden, da
zunächst noch analoge Altfälle abzuarbeiten sind. Erste Testläufe zeigen je-
doch eine deutlich verbesserte Datenqualität und einen effizienteren Abrech-
nungsprozess. Die umfassende Schulung aller Mitarbeitenden des Rettungs-
dienstes und der Abrechnungsstelle war hierbei ein wesentlicher Faktor.
Zu Frage 10:
Siehe hierzu bei 4.
Zu Frage 11:
Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz sowie im Aus-
schuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe wird über den Fortgang bei
der Abarbeitung der Rückstände informiert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de