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260694-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der FDP-Gruppe: Krankenhausaufnahmekapazitäten bei ziviler Verteidigung

Nummer
260694-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 25.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260694 Große Anfrage der FDP-Gruppe: Krankenhausaufnahmekapazitäten bei ziviler Verteidigung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260694-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Große Anfrage der FDP-Gruppe:
Krankenhausaufnahmekapazitäten bei ziviler
Verteidigung
Beratungsfolge
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
25.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie gemäß § 6 Gemeindeordnung (GO
NRW) zur Geheimhaltung der Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung ver-
pflichtet ist. Bei Fragen, die Gegenstand der Zivilen Verteidigung sind, kann
keine Beantwortung erfolgen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. Welche Aufnahmekapazitäten bestehen aktuell in den Bonner Kran-
kenhäusern, insbesondere im Universitätsklinikum Bonn als Maxi-
malversorger, und wie schnell können diese im Ernstfall erweitert
werden?
In Bonn bestehen aufgrund der hohen Krankenhausdichte, einschließlich
Maximalversorger, sehr unterschiedliche Aufnahmekapazitäten, welche bei
Bedarf kurzfristig umfassend erhöht werden können.
Zu den Details werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben
gemacht.
2. Welche standardisierten Konzepte bestehen für die schnelle Entlas-
sung oder Verlegung weniger kritischer Patientinnen und Patienten
im Verteidigungs- und Katastrophenfall?
Da im Katastrophenfall davon auszugehen ist, dass überörtlich verlegt
werden muss, greifen hier vor allem die Konzepte der überörtlichen Hilfe.
Zu den konzeptionellen Planungen erfolgen im Rahmen der Zivilen Vertei-
digung keine Angaben.
3. Wie wird gewährleistet, dass die Verlegungen medizinisch verant-
wortbar, rechtsicher und organisatorisch zügig erfolgen können.
Die Verlegung von Patientinnen und Patienten wird aufgrund konkreter,
medizinischer Parameter vor Ort entschieden.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Existieren verbindliche Vereinbarungen mit aufnehmenden Kranken-
häusern außerhalb Bonns (regional, landesweit), und wie sind diese
ausgestaltet?
Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge-
macht.
5. Welche Transportkapazitäten (Rettungsdienst qualifizierte Kranken-
transporte, ggf. Sonderfahrzeuge) stehen für großflächige Kranken-
hausverlegungen zur Verfügung?
Über die kommunalen Transportkapazitäten hinausgehend stehen Kapa-
zitäten der Landeskonzepte (vorgeplante überörtliche Hilfe) sowie Kapa-
zitäten des Bundes zur Verfügung.
6. Wie bewertet die Verwaltung die Belastbarkeit des Rettungsdienstes,
wenn parallel zur Regelversorgung umfangreiche Verlegungen über
größere Entfernungen erforderlich werden?
Auch bei Erhöhung der Verlegungskapazitäten bleibt der Grundschutz
grundsätzlich sichergestellt.
7. Inwieweit wurden lange Fahrstrecken und der damit verbundene Zeit-,
Personal- und Ressourcenaufwand in der Planung realistisch berück-
sichtigt?
Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge-
macht.
8. Wie ist Bonn in überregionale Koordinierungsstrukturen (z.B. Lan-
deskrisenstäbe, Bettennachweissysteme) eingebunden, und wie be-
lastbar sind diese Strukturen im Echtbetrieb?
Koordinierungsstrukturen bestehen im Rahmen der üblichen Aufgabenver-
teilung gemäß Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Ka-
tastrophenschutz (BHKG). Die Strukturen wurden in jüngster Vergangen-
heit und werden durch die anstehende Novelle des BHKG weiter gestärkt.
Es gibt ein landesweites Bettennachweissystem, an welchem die Stadt
Bonn aktiv mitwirkt.
9. Wurde geprüft, ob bestehende Steuerungs- und Meldeverfahren zu
komplex oder zu langsam sind, und falls ja: welche Vereinfachungen
schlägt die Verwaltung vor?
Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge-
macht.
10. Wann haben zuletzt realitätsnahe Übungen oder Planspiele stattge-
funden, die eine massenhafte Aufnahme, Entlassung und Verlegung
von Patientinnen und Patienten simuliert haben?
Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge-
macht.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Im Juni 2026 steht eine Beübung des Patiententransportes an.
11. Welche konkreten Defizite oder Ineffizienzen wurden hierbei festge-
stellt, und welche Maßnahmen wurden zur Behebung ergriffen?
Siehe Antwort zu 10.
12. Welche finanziellen Maßnahmen hält die Verwaltung für zwingend
erforderlich, die bislang aus finanziellen oder organisatorischen
Gründen nicht umgesetzt wurden?
Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge-
macht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de