260693-04 AA · Änderungsantrag
Volt-/Grüne-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260693
Kerndaten
- Nummer
- 260693-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260693-04 AA Antragsteller/in: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Uwe Feddern Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz Volt-/Grüne-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260693 Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Vorbemerkung Die Bundesstadt Bonn setzt bereits verschiedene Open-Source-Lösungen ein. Gleichzeitig fehlt bislang ein verbindlicher Rahmen, der den Einsatz von Open- Source-Software strategisch verankert, Beschaffungsentscheidungen transparent macht und die digitale Souveränität der Stadt langfristig sichert. Dieser interfraktionelle Änderungsantrag führt die Kernforderungen der Vorlagen 260693, 260693-02 AA und 260693-03 AA zusammen und ersetzt diese. Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Bestandsaufnahme und Lessons Learned Eine Auswertung der bereits in der Bonner Stadtverwaltung eingesetzten Open- Source-Software vorzulegen. Die Auswertung umfasst insbesondere: • eine Liste der eingesetzten Anwendungen, • Erfolgsfaktoren und Herausforderungen beim bisherigen Einsatz, • identifizierte Hürden und Lessons Learned.Seite 1 von 4 Seite 2 Neue Vorhaben zum Einsatz von Open-Source-Software werden erst auf Grundlage dieser Auswertung beschlossen. 2. Strategie und Leitlinien 2.1 Open Source als bevorzugte Option: Eine verbindliche Open-Source-Strategie für die Bundesstadt Bonn zu entwickeln, die: • die unter Punkt 1 genannten Erkenntnisse berücksichtigt, • Open-Source-Software (OSS) als bevorzugte Option bei Beschaffungen festlegt, • sich an den Leitlinien des ZenDiS (Zentrum für Digitale Souveränität) und den auf opencode.de verfügbaren Informationen sowie den Standards der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVCC) orientiert, • verbindliche Ausnahmekriterien definiert: Jede Beschaffung proprietärer Software unterliegt einer zwingenden schriftlichen Begründungspflicht. Diese muss im Sinne einer Beweislastumkehr nachweisen, warum keine geeignete Open-Source-Alternative verfügbar oder einsetzbar ist. 2.2 Reversibilität und Exit-Strategien: Sicherzustellen, dass bei der Beschaffung von Software – insbesondere bei proprietären Lösungen und Cloud-Diensten – die technische und vertragliche Reversibilität gewährleistet sein muss, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu minimieren (Vendor Lock-in). Dabei sind bestehende europäische Rahmenwerke wie der EU Data Act als ergänzende Orientierung heranzuziehen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob es sich um Open-Source- oder proprietäre Software handelt. 3. Beschaffung und Betriebssicherheit Bei allen zukünftigen IT-Beschaffungen – unabhängig davon, ob es sich um Open-Source- oder proprietäre Anwendungen handelt – die folgenden Aspekte systematisch zu prüfen, zu dokumentieren und dem Ausschuss im Rahmen der jährlichen Berichterstattung mitzuteilen: • Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus (Total Cost of Ownership, TCO), einschließlich Betriebssicherheit und Supportverfügbarkeit, • Verfügbarkeit alternativer Anbieter für Betrieb und Wartung (d. h. ob einSeite 2 von 4 Seite 3 Wechsel des Dienstleisters ohne erheblichen Mehraufwand möglich ist), • Vermeidung einseitiger Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in), • Nutzung offener Standards und Schnittstellen (Interoperabilität) inkl. die Möglichkeit zum Datenexport in offenen Formaten, • Schulungs- und Umstellungsaufwände Bei der Prüfung von Supportverfügbarkeit und Community-Support kann auf Qualitätsindikatoren wie die Aktivitätsbadges auf opencode.de zurückgegriffen werden. Für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen kann die Verwaltung bei Bedarf auf externe Expertise, etwa der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) oder des ZenDiS, zurückgreifen. 4. Berichterstattung Dem Ausschuss künftig jährlich über den Sachstand zu berichten. Der Bericht enthält Informationen zu: • Kostenentwicklung beim Einsatz von Open-Source- und proprietärer Software, • Fortschritten und Rückschlägen beim OSS-Einsatz, • identifizierten Hürden beim Wechsel auf OSS-Produkte. Die erste Berichterstattung erfolgt im Ausschuss spätestens 12 Monate nach Beschluss dieses Antrags. Begründung Die Bundesstadt Bonn nutzt bereits Open-Source-Lösungen, ohne dass dies bislang strategisch verankert ist. Dieser Antrag schafft einen verbindlichen Rahmen für eine souveräne, transparente und wirtschaftlich nachhaltige IT- Beschaffung.Gleichzeitig gibt es in Bonn einige Unternehmen, die sich mit Open-Source-Angeboten erfolgreich positioniert haben. Die Bevorzugung von Open-Source-Software ist kein Automatismus, sondern eine Beweislastumkehr: Proprietäre Software muss begründet werden, nicht Open Source. Dieses Prinzip entspricht dem Ansatz des Bundes (EfA-Prinzip) und zahlreicher Länder. Die Forderung nach Reversibilität gilt ausdrücklich für alle Software – nicht nur für Open-Source-Lösungen. Hohe Wechselkosten sind ein verstecktesSeite 3 von 4 Seite 4 finanzielles Risiko für den städtischen Haushalt. Die Orientierung an KGSt- Leitlinien stellt sicher, dass die Analyse methodisch belastbar und nicht als Bremse gegen Wechsel missbraucht werden kann. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de