260691-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Einführung von Open-Source-Lösungen in der Verwaltung der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260691-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260691-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage Einführung von Open-Source- Lösungen in der Verwaltung der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 05.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich den Ansatz „Public Money Public Code“ (Veröffentlichung der mit Steuergeldern finanzierte Software als freie, nachnutzbare Software) und setzt schon seit Jahren in Teilen Open Source- als Komponenten oder IT-Anwendungen in den Fachämtern aber auch zentralen IT-Infrastrukturkomponenten im Rechenzentrum, Datenbanken oder zum städtischen Netzwerk ein. Webanwendungen wie beispielsweise der Mängelmelder oder die Urban Data Plattform sind ebenfalls mit Open Source umgesetzt. Der weitere Ausbau von Open Sourcen in den verschiedenen Anwendungsbereichen hängt im Wesentlichen von den verfügbaren Finanz- und Personalmitteln ab. In der Strategiediskussion „Digitale Verwaltung“ im Jahr 2021 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die eigene Kontrolle und Souveränität für den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern und zunächst auf Basis bereits vorhandener und geplanter IT-Standards im öffentlichen Sektor und mithilfe offener und freier Schnittstellen, ein einheitliches verwaltungsweites Vorgehensmodell inkl. Compliance zu entwickeln. In den darauffolgenden Etatberatungen und Haushaltsjahren erfolgte im Ergebnis keine Bewilligung von Finanzmitteln und Personal für einen Open Source-Ausbau mit einer entsprechenden personellen Betreuung. Für den nächsten Doppelhaushalt werden Einzelmaßnahmen eingebracht. Eine weitergreifende Neuausrichtung mit einem Umstieg in Teilen oder gänzlich zu Open Source ist derzeit allerdings nicht realisierbar. Hierfür fehlen der Verwaltung die Ressourcen für die mehrjährige Umstellungsphase im laufenden Betrieb. Allgemein betrachtet ist in Deutschland das Open Source-Angebot für kommunale IT-Anwendungen noch immer sehr überschaubar. Durch die zunehmende Monopolisierung bei den IT-Herstellern für kommunale IT- Anwendungen ist eine inhaltliche Unterstützung, Entwicklung und Bereitstellung von Open Source-Code im öffentlichen Sektor sogar eherSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) rückläufig. Zwar wird Open Source durch die IT-Hersteller mit genutzt aber Entwicklungen nicht wieder bereitgestellt. Durch Cloudangebote oder neue Produktausrichtungen verstärkt sich sogar der Trend proprietärer Produkte und Vendor Lock-in Geschäftsmodellen. Eine verbindliche Open-Source-Governance oder ein normativer Ansatz von „Public Money Public Code“ existiert seitens des Bundes und der Länder nicht. Der steigenden Abhängigkeit von einzelnen IT-Herstellern und Vendor- Lock-in Effekten mit steigenden Kosten zu begegnen, wird unter dem Aspekt “Digitalen Souveränität” derzeit neu bewertet. Sowohl der Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) als auch der Deutsche Städtetag NRW wird sich hierzu im Jahresverlauf auf der Verbandsebene positionieren. Die Verwaltung begleitet die Entwicklung mit und wird über die Empfehlungen und ggf. neuen Umsetzungsmöglichkeiten der Verbände informieren. 2. Bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen ist die Wirtschaftlichkeit ein Vergabekriterium und Open Source könnte hierbei durch Einsparungen einen Vorteil bringen. Der Einsatz von IT-Fachanwendungen oder Infrastrukturkomponenten erfolgt in der Regel auch mit einem Support zu Sicherheitsupdates, Wartung bei neuen Produktentwicklungen oder Supportkontakt bei Störungen oder Anfragen/ Schulungen zu der Fachanwendung. Ein vollständiger Kostenvorteil durch wegfallende Lizenzgebühren besteht daher nicht, da weithin Kosten für Wartung und Support entstehen. Der Kostenvorteil lässt sich nicht pauschal und belastbar beziffern, wobei dauerhaft von Kostenreduzierungen auszugehen und durch Open Source mehr Flexibilität bei der Wahl der IT-Dienstleister erreichbar ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de