260661-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur FDP-Große Anfrage: Versorgungssicherheit der Bonner Krankenhäuser mit Trinkwasser
Kerndaten
- Nummer
- 260661-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260661-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Stellungnahme zur FDP-Große Anfrage: Versorgungssicherheit der Bonner Krankenhäuser mit Trinkwasser Beratungsfolge Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 25.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie gemäß § 6 Gemeindeordnung (GO NRW) zur Geheimhaltung der Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung ver- pflichtet ist. Bei Fragen, die Gegenstand der Zivilen Verteidigung sind, können keine Anga- ben gemacht werden. 1. Welche Rolle nimmt die Stadt Bonn im Rahmen der KRITIS-Vorsorge für Krankenhäuser konkret ein, und wie sind die Zuständigkeiten zwi- schen Stadt, Wasserversorger, Gesundheitsamt und Krankenhausbe- treibern geregelt? Die Verwaltung wirkt auf die Beteiligten im KRITIS-Sektor „Gesundheit“ im Rahmen ihrer rechtlichen Aufgaben ein. Hierunter fällt für Krankenhäuser die Erstellung und das Beüben von Kran- kenhausalarm- und Einsatzplänen (§10 Absatz 2 Satz 2 KHGG NRW). Darüber hinaus sensibilisiert das Gesundheitsamt in Terminen mit den Be- treibern zur grundsätzlichen Steigerung der Resilienz. Die Stadtwerke Bonn stellen im Rahmen der rechtlichen Anforderungen die Versorgung mit Trinkwasser bis zur Übergabe an die Krankenhäuser si- cher. Nach Übergabe des Trinkwassers ist der Krankenhausbetreiber für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Aufgabe des Wasserversorgers ist die jederzeit im gesamten Verteilungs- gebiet gesicherte Versorgung der Bevölkerung und anderer Nutzer mit Trinkwasser. Dazu sind sichere Versorgungssysteme und -strukturen, funk- tionsfähige Anlagen sowie zuverlässige Betriebsorganisationen auf Dauer vorzuhalten. Die Trinkwasserversorgung wird aus Ressourcen des Trinkwasserverbun- des des Wasserversorgers im Wesentlichen sichergestellt. Nach Trinkwasserverordnung gibt es einen zwischen Gesundheitsamt und Wasserversorger abgestimmten Maßnahmenplan bei Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung. Unter normalen bis extremen Situationen kann der Wasserversorger seinen Versorgungsauftrag mit größtmöglicher Si-Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) cherheit erfüllen. Zudem gibt es ein umfassendes Überwachungskonzept, dass die Trinkwasserversorgung absichert. Die Untere Umweltbehörde ist zuständig für die Aufstellung des Konzeptes zur Trinkwassernotversorgung. 2. In welcher Form findet eine regelmäßige Abstimmung oder Zusam- menarbeit mit den Krankenhausbetreibern zur Krisenvorsorge im Be- reich Wasser statt? Eine Sensibilisierung zur Steigerung der Resilienz findet regelmäßig in der Kommunalen Gesundheitskonferenz (z.B. Arbeitskreis Notfallversorgung und Ethik in der Medizin) statt. Im Rahmen der Aktualisierung von Notfallplanungen findet derzeit eine Sachstandserhebung zu o.g. Krankenhausalarm- und Einsatzplänen (KAEP) durch das Gesundheitsamt statt. Weitere Angaben werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung nicht gemacht. Derzeit wird eine Neuauflage des Konzeptes zur Trinkwassernotversor- gung erarbeitet. 3. Wie bewertet die Verwaltung die Abhängigkeit der Wasserversorgung in Krankenhäusern von der Stromversorgung, insbesondere bei län- ger andauernden Stromausfällen? Im Sinne der vernetzten KRITIS bestehen grundsätzlich Abhängigkeiten zwischen den KRITIS-Sektoren „Gesundheit“, „Wasser“ und „Energie“. Die Auswirkungen sind dabei für jede Betriebsstätte der Bonner Kranken- häuser im Rahmen von Vulnerabilitäts- und Kritikalitätsanalysen nach den dortigen technischen Gegebenheiten und medizinischen Leistungsangebo- ten individuell (KAEP). Im Maßnahmenplan laut Trinkwasserverordnung sind Aktionsketten und die erforderlichen Reaktionen in Alarmsituationen, zu denen auch Strom- ausfälle im Wasserversorgungsgebiet gehören, beschrieben. 4. Liegen der Stadt Bonn Risikobewertungen oder Vulnerabilitätsanaly- sen speziell zur Wasserversorgung von Krankenhäusern vor, und wenn ja, von wann stammen diese? Die angesprochenen Analysen werden im Rahmen der Neuauflage des Konzeptes zur Trinkwassernotversorgung aktualisiert. 5. Welche Notfall- und Ersatzversorgungskonzepte bestehen für Bonner Krankenhäuser bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfall der Trinkwasserversorgung? Siehe Antwort zu 1 und 3. Weitere Details werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung nicht dargestellt. Krankenhäuser sind als KRITIS-Betriebe im Rahmen des Konzeptes zur Trinkwasserversorgung berücksichtigt. 6. In welchem Umfang verfügen die Krankenhäuser über eigene Not- wasserreserven, Brunnenanlagen oder andere redundante Wasser- versorgungssysteme, und für welche Mindestbetriebsdauer sind die- se ausgelegt?Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zu bestehenden Konzepten wird im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Stellung bezogen. 7. Welche Risikoszenarien (z.B. Trinkwasserausfall, Druckabfall, Qua- litätsbeeinträchtigung, Kontamination) werden für Krankenhäuser in Bonn zugrunde gelegt, und auf welchen Zeitdauern (Stun- den/Tage/Wochen) beruhen diese Annahmen? Zu Einzelheiten bestehender Konzepte kann im Rahmen der Zivilen Ver- teidigung keine Stellung bezogen werden. 8. Gibt es stadtseitige oder zwischen Stadt, Wasserversorger und Kran- kenhäusern abgestimmte Notfallpläne zur priorisierten Wasserver- sorgung von Krankenhäusern? Die Neuauflage des Konzeptes zur Trinkwassernotversorgung läuft derzeit. Die Versorgung sensibler Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, erhält besondere Berücksichtigung. 9. Wurden in den letzten Jahren Übungen, Planspiele oder Simulationen zu einem Trinkwasserausfall in Krankenhäusern durchgeführt, und mit welchen Ergebnissen? Im Rahmen der Abfrage der Krankenhausalarm- und Einsatzpläne (KAEP) wird ein aktueller Stand bei den Krankenhäusern, auch hinsichtlich Übun- gen, erfragt. 10. In welchem Umfang verfügen die Krankenhäuser über eigene Not- wasserreserven, Brunnenanlagen oder andere redundante Wasser- versorgungssysteme, und für welche Mindestbetriebsdauer sind die- se ausgelegt? siehe Antwort zu 6. 11. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf, um die Resilienz der Bonner Krankenhäuser gegenüber Ausfällen der Trinkwasserversorgung zu verbessern, und wenn ja: in welchen Bereichen konkret? Die Verwaltung sieht den grundsätzlichen Bedarf die Resilienz der Bonner Gesundheitseinrichtungen stetig zu evaluieren und ggf. im Sinne der ver- netzten KRITIS weiterzuentwickeln. 12. Welche Investitionen oder organisatorischen Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung kurz-, mittel- und langfristig erforderlich? Zwischen den einzelnen Beteiligten der KRITIS-Sektoren bestehen in ver- schiedenen Bereichen gegenseitige Abhängigkeiten. Ein aktuelles Bild der erforderlichen Investitionen und Maßnahmen wird im Rahmen der aktuell laufenden Erarbeitung der Neuauflage des Konzeptes zur Trinkwassernotversorgung erstellt. 13. Welche Förderprogramme von Land, Bund oder EU werden hierfürSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) genutzt oder könnten genutzt werden? Das Referat Stadtförderung ist hinsichtlich Förderprogrammen mit Bezug auf die KRITIS und städtische Notfallplanungen sensibilisiert und gibt ent- sprechende Aufrufe weiter. Sofern Förderungen direkt die Fachämter errei- chen, werden diese seitens der Verwaltung auf Nutzen geprüft und ggf. beantragt. Sofern die Nutzung von Förderungen durch weitere Beteiligte der Trink- wasserversorgung eine konzeptionelle Zu-/Mitarbeit der Verwaltung erfor- dert, arbeitet die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de