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260648-01 AA · Änderungsantrag

ÄA GRÜNE-Fraktion - Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo) Antrag zur Vorlage 260648

Nummer
260648-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.07.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Im Schildchen Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260648 Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo)

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Änderungsantrag
öffentlich
260648-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
14.07.2026
ÄA GRÜNE-Fraktion - Ziel- und vorbehaltlicher
Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über
die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen / Otto-
Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Buschdorf (Bau-Turbo)
Antrag zur Vorlage 260648
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.07.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Bei der Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen sollen insbesondere die
Integration von Nisthilfen für gebäudebrütende Vogelarten (z. B. Mauersegler,
Haussperling und Mehlschwalbe) sowie Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse
an den Neubauten oder geeigneten Bestandsstrukturen berücksichtigt werden.
Begründung
Die Beschlussvorlage verfolgt ausdrücklich das Ziel, bei der Entwicklung des
Quartiers die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Biodiversität zu
stärken. So sollen Grün- und Freiflächen einen Beitrag zur Förderung der
biologischen Vielfalt, einer klimaresilienten Vegetation sowie zum Erhalt und
zur Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume leisten. Darüber hinaus
wird der möglichst weitgehende Erhalt des vorhandenen Baum- und
Gehölzbestandes als Planungsziel benannt und die Berücksichtigung
artenschutzrechtlicher Belange im weiteren Verfahren ausdrücklich
hervorgehoben.
Nisthilfen für gebäudebrütende Vogelarten sowie Quartiermöglichkeiten für
Fledermäuse leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt heimischer Arten,
deren natürliche Nist- und Ruheplätze insbesondere in Wohngegenden
zunehmend verloren gehen. Werden entsprechende Maßnahmen bereits
frühzeitig in die Gebäude- und Freiraumplanung integriert, können sie dauerhaft
zur ökologischen Aufwertung des Quartiers beitragen und die in der Vorlage
formulierten Ziele zum Natur- und Artenschutz konkret unterstützen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de