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260648 · Beschlussvorlage

Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo)

Nummer
260648
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.06.2026
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Christian-Lassen-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Im Schildchen Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Leo-Breuer-Weg Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Georg-Elser-Weg Straße· Dransdorf, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Buschdorfer Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Friedlandstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Schlesienstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.09.2026 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Anhörung
  7. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260648-01 AA ÄA GRÜNE-Fraktion - Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo) Antrag zur Vorlage 260648

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Beschlussvorlage
öffentlich
260648
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss
gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der
Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
14.07.2026 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.07.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Den Ergebnissen der „Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil
Buschdorf“ wird zugestimmt. Diese dienen im weiteren Verfahren als
Grundlage für die städtebaulich-hochbauliche Konzeption sowie die
Vermarktung der Fläche.
(Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Rat | Der Ausschuss für Soziales,
Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren ist lediglich zu Pkt. 1
empfehlendes Gremium.)
2. Der Zielsetzung einer vornehmlich wohnbaulichen Entwicklung mit
innovativen Wohnformen und integrierten Räumlichkeiten für Sozial- und
Gemeinschaftszwecke entsprechend der Ergebnisse der Bedarfsprüfung
auf den städtischen Flächen „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ gemäß
Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf wird
zugestimmt. Der Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung von Flächen
im Rahmen der Perspektivwerkstatt im Ortsteil Buschdorf (DS-Nr. 1612505)
sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und zur Vorbereitung der
Konzeptvergabe (DS-Nr. 1810024) werden aufgehoben.
(Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Rat)
3. Aufgrund der Ausrichtung auf Initiativen für innovative Wohnformen als
Vertragspartner entfällt in diesem Fall das Erstzugriffsrecht der VEBOWAG.Seite 1 von 47
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
(Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Rat | Der Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe ist lediglich zu Pkt. 3 empfehlendes Gremium.)
4. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur
Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a
Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch
ist unter der Bedingung erteilt, dass das Vorhaben "Im Schildchen/Otto-
Hahn-Straße" hinsichtlich der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse so zu
gestalten ist, dass durch die Wohnnutzung des Vorhabengrundstücks keine
im Immissionsschutzrecht begründete Einschränkungen der bestehenden
Nutzungen auf den benachbarten Grundstücken hervorgerufen werden.
(Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)
5. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6224-1 „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ wird zugestimmt. Als Maßnahme
der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage
des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
(Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)
6. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen.
Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die
Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt.
(Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz )
7. Für das Vorhaben „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Buschdorf wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
durchgeführt.
(Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Bezirksvertretung Bonn)
Begründung
Anlass
Für die städtische Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Buschdorf liegen bereits ein Grundsatzbeschluss zur
Weiterentwicklung von Flächen im Rahmen der Perspektivwerkstatt (2016, vgl.
DS-Nr. 1612505) sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 6224-1 „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Buschdorf (2018, vgl. DS-Nr. 1810024) vor. Diese sehen für das Grundstück
des ehemaligen Studieninstituts ein Konzeptvergabeverfahren mit der Nutzung
von innovativen Wohnformen und ergänzenden sozialen Einrichtungen vor. Die
Idee einer sozialen Nutzung (Soziales Zentrum) geht auf einen
Konzeptvorschlag zurück, der sich aus der 2015 durchgeführten
Perspektivwerkstatt für Buschdorf entwickelt hat. Mit Beschlussfassung des
integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf im Jahr 2023 (DS-Nr.
231017) wurde die Prüfung und Berücksichtigung sozialer Bedarfe auf der
Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ mit den Maßnahmen A4.2 (AngebotSeite 2 von 47
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
an innovativen Wohnformen schaffen – Mehrgenerationenwohnen in den neuen
Baugebieten) und C2.1 (Bedarfsprüfung für ein Quartiers-/Begegnungszentrum
Buschdorf und neue Angebote in den Neubauprojekten) aufgegriffen: Zur
weiteren Entwicklung und städtebaulich-hochbaulichen Konzeption der Fläche
sollte zunächst eine Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil
Buschdorf durchgeführt werden, welche den räumlichen Bedarf für soziale
Nutzungen unterschiedlicher Zielgruppen ermittelt und bewertet. In
Abhängigkeit von dem Ergebnis der Bedarfsprüfung sollte ein potenzielles
Raumprogramm in die städtebaulich-hochbauliche Konzeption der Fläche „Im
Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ einfließen und für die anschließende
Vermarktung der Liegenschaft herangezogen werden. Das Büro BASTA hat die
Bedarfsprüfung 2024/2025 durchgeführt und den Bericht fertiggestellt. Der
Endbericht zeigt Aussagen zur Situation und mögliche Übergangslösungen für
Räumlichkeiten in Buschdorf auf (vgl. Anlage 2). Die für die Fläche „Im
Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ relevanten Ergebnisse der Bedarfsprüfung und
die daraus resultierenden Planungsziele werden im weiteren Verlauf dargelegt.
Mit dem vorliegenden Beschluss soll das Verfahren gemäß der neuen
Zielsetzung fortgeführt werden.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet (vgl. Anlage 1) befindet sich im südlichen Ortsrandbereich des
Ortsteiles Buschdorf im Stadtbezirk Bonn und weist eine Größe von ca. 5.200
m² (0,5 ha) auf. Es handelt sich um die Fläche des ehemaligen
Studieninstitutes, welche sich zwischen den Straßen Leo-Breuer-Weg, der
Otto-Hahn-Straße und Im Schildchen befindet. Die Fläche befindet sich in
städtischem Eigentum, liegt derzeit brach, ist unbebaut und weist
umfangreichen Baum- und Gehölzbestand auf.
Im Norden und Westen wird die Fläche von zweigeschossigen
Einfamilienhäusern (an der Otto-Hahn-Straße und am Leo-Breuer-Weg) sowie
im Osten von der Otto-Hahn-Straße, begrenzt. Im Süden verläuft die Straße Im
Schildchen. Gegenüber befindet sich die Nutzung eines privaten Sportanbieters
(„Sportmeile“) mit Hallen und offenen Sportfeldern.
Planungsziel / Vorhaben
Ergebnisse der Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf
Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Bedarf und die Notwendigkeit
für ein in seiner Größe umfassendes soziales Zentrum sowie entsprechende
Räumlichkeiten in städtischer Hand in Buschdorf nicht gegeben sind:
Für die Herstellung, Ausstattung sowie den laufenden Betrieb eines solchen
multifunktionalen, sozialen Zentrums durch eine private Vorhabenträgerschaft
in einer Dimension, wie es etwa von der Zukunftswerkstatt Buschdorf
vorgeschlagen wird, zeichnet sich derzeit keine Realisierungschance ab. Für
eine städtische Trägerschaft und Finanzierung müsste ein herausragendes
öffentliches Interesse bestehen. Dieser Bedarf ist nach Einschätzung der
Verwaltung derzeit nicht vorhanden. Es kann auch nicht davon ausgegangen
werden, dass ein soziales Zentrum durch die bislang im Rahmen der geführten
Stakeholder-Interviews angemeldeten Bedarfe ausgelastet würde und/oder
eine Vermietung an Dritte substanzielle Einnahmen generiert.Seite 3 von 47
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Realisierung eines Sozialen
Zentrums in räumlich erheblichem Umfang für Buschdorf auf der Fläche „Im
Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ nicht weiterzuverfolgen.
Die Studie stellt zudem klar, dass die Fläche keine Lösung zur kurzfristigen
Bereitstellung und Kompensation von Ersatzräumen darstellt, sollten in
absehbarer Zeit die Flächen des Pfarrzentrums St. Aegidius nicht mehr zu
Verfügung stehen. Insbesondere die Funktion eines Veranstaltungsraumes für
200 Personen sowie Räumlichkeiten der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind
mit einer unmittelbar auf dem gleichen Grundstück angrenzenden
Wohnbebauung schwer vereinbar.
Für die Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ bleiben Gemeinschaftsräume
in geringem Umfang davon jedoch nicht ausgeschlossen: Im Rahmen der
Ausschreibung und Bewertung der Konzeptvergabe sollen dezentrale
Treffpunkte bzw. integrierte Räumlichkeiten für Sozial- und
Gemeinschaftszwecke in geringem Umfang, die einen sozialen Mehrwert für
den Ortsteil Buschdorf bieten, Berücksichtigung finden.
Geänderte Planungsziele
Gemäß der Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf soll
die Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ vornehmlich wohnbaulich mit
innovativen Wohnformen und integrierten Räumlichkeiten für Sozial- und
Gemeinschaftszwecke in geringem Umfang, die einen Mehrwert für den Ortsteil
bieten, entwickelt werden. Eine Berücksichtigung soll im Rahmen der
Ausschreibung und Bewertung der Konzeptvergabe erfolgen.
Mit dem Vorhaben ist beabsichtigt, rund 40-65 Wohneinheiten zu schaffen.
Diese Zahl entspricht dem städtischen Dichtezielwert von 60-100+WE/ha
Bruttobauland (vgl. DS-Nr. 253317 und DS-Nr. 231202). Eine genauere Zahl
der WE wird sich durch das Ergebnis der Qualifizierung ergeben.
Die Erschließung des Plangebietes ist über die Otto-Hahn-Straße und die
Straße Im Schildchen möglich. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs
werden erste Lösungsansätze für eine verträgliche Verkehrserschließung im
Zuge der Qualifizierung erwartet. Zur Förderung eines autoarmen Quartiers ist
die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf das Mindestmaß zu reduzieren (vgl.
Stellplatzsatzung der Stadt Bonn). Im weiteren Verfahren werden die konkreten
verkehrlichen Auswirkungen der Planung untersucht, indem ein Verkehrs- und
Mobilitätskonzept erarbeitet wird, das geeignete Maßnahmen zur weiteren
Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des
Umweltverbundes und alternativer Mobilitätsangebote darlegt. Bei der Planung
von Tiefgaragen sind diese unter der Gebäudekubatur zu errichten, um
vorhandener und geplanter Vegetation natürlichen Bodenschluss gewährleisten
zu können.
Die Anbindung an den ÖPNV ist durch die Haltestelle „Georg-Elser-Weg“,
welche sich direkt vor dem Plangebiet auf der Otto-Hahn-Straße befindet, als
gut einzustufen. Es bestehen hierdurch Verbindungen in Richtung Innenstadt
(Linie 604) sowie zum Nahversorgungszentrum in Tannenbusch (Linie 631).
Im Rahmen des Vorhabens soll Wert auf eine qualitativ hochwertige Frei- undSeite 4 von 47
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Außenanlagengestaltung gelegt werden, deren Grünflächen und Freiräume zur
Förderung von Biodiversität, robuster Vegetation und klimatischer Anpassung
beitragen, den Natur- und Artenschutz begünstigen und Flächen für bspw.
Spielmöglichkeiten und Regenwassermanagement berücksichtigen. Der
Versiegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten. Vorhandener
Baumbestand ist nach Möglichkeit in die Planung zu integrieren und mögliche
Ersatzpflanzungen sind im Plangebiet vorzusehen.
Planungsrechtliche Vorgaben
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wirksam seit dem 29.10.2025,
legt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich
des Plangebietes als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung
„Schule“ und „Kindergarten“ dar. Zukünftig soll auf der Fläche vorrangig
Wohnen realisiert werden. Die Festsetzung "Wohnen" im Bebauungsplan ist
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Da der Bebauungsplan - sollte das Vorhaben nicht gem. § 246e BauGB
umgesetzt werden - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
aufgestellt werden kann, kann der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung angepasst werden. Die Darstellung "Fläche für Gemeinbedarf -
Zweckbestimmung Schule und Kindergarten" wird dann nach Rechtskraft des
Bebauungsplans in "Wohnen" berichtigt. Erfolgt eine Genehmigung des
Vorhabens gem. § 246e BauGB ist im Rahmen der Zustimmung der Gemeinde
gem. § 36a BauGB eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der geltenden
Darstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7425-18 weist die Fläche des
ehemaligen Studieninstituts als Fläche für den Gemeinbedarf - Schule - aus.
Der Bedarf für eine Grundschule wird in Buschdorf an anderer Stelle realisiert
und ist nicht mehr Zielsetzung für das Plangebiet. Der Realisierung der
formulierten Planungsziele steht das bestehende Planungsrecht entgegen.
Verfahrensvorschlag
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) wurde der § 246e erstmals in das
Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt. Diese bis zum 31.12.2030 befristete
Sonderregelung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von
den Vorschriften des BauGB und der auf seiner Grundlage erlassenen
Rechtsverordnungen. Ziel ist es, Wohnbauvorhaben deutlich zu beschleunigen,
insbesondere durch den Verzicht auf die Aufstellung oder Änderung von
Bebauungsplänen in geeigneten Fällen. Der Anwendungsbereich des § 246e
BauGB ist weit gefasst und umfasst u.a. die Errichtung neuer Wohngebäude.
Ergänzend ermöglicht § 246e BauGB es, zusammen mit einem
Wohnbauvorhaben auch „den Bedürfnissen der Bewohner dienende Anlagen
für kulturelle, gesundheitliche und soziale Zwecke“ (z.B. Kindertagesstätten und
Schulen) sowie Läden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die
Bewohner dienen, zuzulassen. Ausgehend hiervon könnte das Vorhaben „Im
Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ auf Grundlage des § 246e BauGB zugelassen
werden.Seite 5 von 47
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Anwendung des § 246e BauGB setzt stets die Zustimmung der Gemeinde
nach § 36a BauGB voraus. Der Rat der Stadt Bonn hat Leitlinien zur
Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch
beschlossen (DS-Nr. 260201). Da die Auswirkungen des Vorhabens auf die
städtebauliche Ordnung und Entwicklung noch nicht abschließend absehbar
sind und insbesondere durch das Heranrücken von Wohnungsbau an die
„Sportmeile“ ggf. Immissionskonflikte entstehen könnten, wird das Vorhaben
entsprechend der Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ in die
Kategorie 2 eingeordnet. Das heißt: In der Kategorie 2 soll sowohl ein
Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst werden als auch
die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise doch sachgerechten
Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der Zustimmung werden
die Bedingungen definiert, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im
konkreten Einzelfall möglich wäre.
Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens
als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz
des „Bau-Turbo“ fortgeführt. Erweist sich im Fortgang der Planung und der
entsprechenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten städtebaulichen Folgen
und die Beeinträchtigung öffentlicher Belange überschaubar sind und somit
eine Verkürzung des Verfahrens über den „Bau-Turbo“ doch möglich und
sinnvoll ist, so wird das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die
Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten Grundlagen und
gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller öffentlichen und privaten
Belange sowie der städtischen Interessen ohne weitere Einbindung des
Stadtrats auf der Grundlage des § 246e BauGB erteilt.
Das beabsichtigte Vorhaben – Wohnungsbau mit rd. 40-65 Wohneinheiten,
untergeordnete den Bewohnern des Gebiets dienende Anlage für soziale
Zwecke – wird sich voraussichtlich ohne städtebauliche Folgen oder die
Beeinträchtigung öffentlicher Belange in die umgebende Wohnbebauung
einfügen. Vorrangig sind im weiteren Verfahren die Aspekte der gesunden
Wohnverhältnisse in Bezug auf die Emissionen der „Sportmeile“ in den Blick zu
nehmen. Ggf. sind hier entsprechende Schallschutzmaßnahmen bei dem
Vorhaben zu berücksichtigen wie z.B. Prallscheiben oder nicht öffenbare
Fenster zu der Lärmquelle. Grundlage für die Beurteilung ist ein zu erstellendes
Schallgutachten. Hierdurch wird auch die Grundlage für eine sachgerechte
Würdigung der nachbarlichen Interessen der „Sportmeile“ sichergestellt. Die
Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zur Anwendung des § 246e
BauGB sollte daher unter der Bedingung erfolgen, dass in Bezug auf die
Lärmemissionen der „Sportmeile“ bei dem Vorhaben „Im Schildchen/Otto-
Hahn-Straße“ gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden und das
nachbarliche Interesse der „Sportmeile“ gewahrt bleiben (siehe Beschlusspunkt
4.).
Die in der Kategorie 2 notwendige Aufstellung des Bebauungsplanes 6224-1
„Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ erfolgt als Maßnahme der
Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB. Im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des
Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der
planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf
dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4)Seite 6 von 47
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und
Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Für die Vermarktung des Grundstücks wird entsprechend der bereits erwähnten
Beschlüsse eine Konzeptvergabe durchgeführt, um eine Vergabe im
Erbbaurecht an Initiativen für innovative Wohnformen zu ermöglichen. Der
Beschluss (Erstzugriffsrecht der VEBOWAG) vom 30.03.2017 (DS-Nr.
1613742EB5) wird daher nicht angewandt. Der Inhalt der Konzeptvergabe wird
der Politik in einer späteren Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die
Planungsziele für die Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ werden dort
einfließen.
Das Bonner Baulandmodell kommt zur Anwendung. Um die planerischen
Konzeptvorschläge der Initiativen für innovative Wohnformen nicht zu stark
einzuschränken, soll jedoch von den Vorgaben des Bonner Baulandmodells in
dem Punkt abgewichen werden, dass im Rahmen der Konzeptvergabe lediglich
ein Mindestanteil von 25% öffentlich-gefördertem Wohnraum zu
berücksichtigen ist. Die genaue Quotierung des öffentlich-geförderten
Wohnraums wird im Rahmen der Beurteilungskriterien zur Konzeptvergabe
bestimmt. Es besteht die Möglichkeit, die Berücksichtigung eines höheren
Anteils von öffentlich-geförderten Wohnungen positiv in die Konzeptbewertung
einfließen zu lassen.
Nach positiver Zielbeschlussfassung soll im weiteren Verfahren zunächst eine
Qualifizierung im Rahmen der Konzeptvergabe an Interessengemeinschaften
entsprechend der Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ für die Fläche
durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die vielfältigen Zielsetzungen
der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, die Schaffung von Wohnraum,
soziale Infrastruktur und Städtebau bestmöglich umgesetzt werden können.
Konkret bedeutet dies für Vorhaben der Kategorie 2 entsprechend der Leitlinie,
dass der zukünftig mit dem Konzeptverfahren bestimmte Erbbaurechtsnehmer
und Antragsteller mindestens 3 städtebauliche Varianten zu erstellen hat. Nach
Vorberatung durch die Verwaltung werden die Qualitäten durch eine Beratung
im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt. Die aus der Qualifizierung
hervorgehende Variante bildet die Planungsgrundlage für die Durchführung
einer Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB. Im Rahmen eines adäquaten
Beteiligungsformates wird der Öffentlichkeit die frühzeitige Möglichkeit
gegeben, sich zur Planung zu äußern und Stellung zu nehmen. Die öffentliche
Darlegung des Plankonzeptes und der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie auf
der städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind
öffentlich bekannt zu geben.
Es handelt sich um ein Vorhaben von bezirklicher Bedeutung. Aufgrund dessen
liegt die Beschlusskompetenz für den Beschluss über das Verfahren der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB bei der
Bezirksvertretung Bonn. (§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung).
Nach Durchführung der Beteiligung und deren Auswertung wird die Verwaltung
gemäß der Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ (DS-Nr. 260201)
prüfen, ob die Bedingungen der vorbehaltlich erteilten Zustimmung nach § 36aSeite 7 von 47
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
BauGB eingehalten werden und § 246e BauGB (Bau-Turbo) zur Anwendung
kommen kann. Sollte der § 246e nicht zur Anwendung kommen, wird das
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage dieses Beschlusses weitergeführt
und der Flächennutzungsplan berichtigt. Das Prüfergebnis wird die Verwaltung
dem Rat mitteilen.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Mit dem Vorhaben können rund 40-65 Wohneinheiten geschaffen werden. Eine
genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis der Qualifizierung
ergeben.
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Die Vergabe des Grundstücks erfolgt im Rahmen eines Konzeptverfahrens. Es
sind innovative Wohnformen vorgesehen.
Bedeutung für die Gesamtstadt
Es handelt sich um ein Vorhaben von bezirklicher Bedeutung (vgl. DS-Nr.
231744). Aufgrund der bezirklichen Bedeutung des Vorhabens liegt die
Zuständigkeit für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB bei der Bezirksvertretung
Bonn.
Infrastruktur
Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale
und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn und der
Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen auf städtischem Grund besteht
ein hohes städtisches Interesse an der Planung.
Kosten und Einnahmen für die Stadt Bonn
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Über den
Personalaufwand hinaus fallen dem Stadtplanungsamt keine zusätzlichen
Kosten an. Durch die Vergabe des Grundstücks werden mittelfristig
Erbbauzinseinnahmen durch die Vergabe im Erbbaurecht erfolgen. Diese
werden in gesonderten Beschlussvorlagen den zuständigen Gremien beim
Vergabeprozess vorgelegt.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet ist im aktuellen Zustand unbebaut. In der VergangenheitSeite 8 von 47
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
umfasste es bereits Bebauung. Es liegt außerhalb von Natur- und
Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten oder schutzwürdigen
Biotopen. Im Jahr 2024 hat der Bonner Freiraumplan das integrierte
Freiraumsystem der Stadt Bonn von 2012 abgelöst. Der Freiraumplan sieht auf
der Fläche ein „Ertüchtigungs- und Sanierungsprogramm biodiverse und
klimaresiliente Park und Grünanlagen“ (s. 5.1.3 Grüne Viertel) vor.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich umfassender Baum- und
Gehölzbestand, der gemäß einer 2024 durchgeführten gutachterlichen
Bewertung teilweise satzungsgeschützt ist. Entlang der Straße „Im Schildchen“
sowie auf der Ecke zur „Otto-Hahn-Straße“ hin, befinden sich zudem
Alleebäume. Im weiteren Verfahren ist der Baumbestand bestmöglich zu
erhalten und die Planungen sind dahingehend zu optimieren. Die
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen.
Das Plangebiet ist nach vorliegenden Informationen weder von Altlasten noch
von schädlichen Bodenveränderungen betroffen und liegt außerhalb von
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder
Hochwasserrisikogebieten.
Bei der Freiflächengestaltung ist auf den Erhalt und die Anlage von
Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der
Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter
den Aspekten des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie
des Niederschlagsmanagements erfolgen.
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den
Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die
artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können,
kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden
Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher
durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche
Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden
Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Für das
Plangebiet wurde bereits 2024 eine ASP I durchgeführt, die eine weitere
Untersuchung des Gartenschläfers erforderte. Die Untersuchung aus 2024
ergab keine Hinweise auf ein Vorkommen des Gartenschläfers oder andere
Bilcharten.
Die Belange des Lärmschutzes und die Anforderungen an
Immissionsschutzmaßnahmen (insbesondere in Hinblick auf die angrenzende
"Sportmeile") werden im weiteren Verfahren untersucht.
Für das Plangebiet wurde bereits 2024 eine topographische
Gefährdungsanalyse sowie ein hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung der
Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser im Plangebiet erstellt.Seite 9 von 47
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. CO2-Bilanzierung, Suffizienz-Strategien Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Verkehrswende) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung,
Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden berücksichtigt.
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Nachhaltigkeitscheckliste
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770)
sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis
zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss
angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch dieSeite 10 von 47
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und
innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität eingestuft.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage 2 - Endbericht Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung in Buschdorf
(öffentlich)
3 Anlage 3 - NaPla Checkliste_Im Schildchen Otto-Hahn-Straße (öffentlich)Seite 11 von 47
Seite 12 von 47
Bericht
Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf
Im Auftrag der Bundesstadt Bonn
März 2026
Dipl.-Geogr. Martin Eder
M.Sc. Geogr. Fabian Neukirchen
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung
Borsigstr. 1
44145 Dortmund
www.basta-do.de
buero@basta-do.deSeite 13 von 47
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Inhalt
I. Anlass und Rahmen der Bedarfsprüfung ....................................................................................... 1
II. Bedarfsprüfung ............................................................................................................................... 3
1. Vorgehen und Methodik ............................................................................................................. 3
2. Untersuchungsraum Buschdorf................................................................................................... 3
3. Ausgangslage „Soziales“ .............................................................................................................. 5
3.1. Einrichtungen, Angebote und Akteur*innen im Ortsteil ......................................................... 5
3.1.1. Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugend .......................................................... 5
3.1.2. Brauchtumsvereine ............................................................................................................. 7
3.1.3. Katholische und evangelische Kirche, Freikirche ................................................................ 7
3.1.4. Sonstige Angebote, Vereine und Akteur*innen .................................................................. 8
3.1.5. Exkurs: Sportstätten .......................................................................................................... 10
3.2. Aktuelle räumliche Bedarfe ................................................................................................... 11
3.3. Offene Bedarfe und fehlende Angebote ............................................................................... 12
3.4. Überörtlicher Kontext............................................................................................................ 14
4. Entwicklung und Ausblick .............................................................................................................. 15
4.1. Ortsteil im Umbruch .............................................................................................................. 15
4.2. Risiken ................................................................................................................................... 16
4.3. Potenziale .............................................................................................................................. 17
4.3.1. Sportentwicklung............................................................................................................... 17
4.3.2. Gemeindezentrum Freikirche VitaKirche .......................................................................... 17
III. Ergebnis der Bedarfsprüfung ......................................................................................................... 18
IV. Empfehlungen................................................................................................................................ 19
V. Anlagen .......................................................................................................................................... 22Seite 14 von 47
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1
I. Anlass und Rahmen der Bedarfsprüfung
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer 2024/25 durchgeführten Untersuchung im
Auftrag des Stadtplanungsamtes der Stadt Bonn. Gegenstand der Studie ist das „soziale“
Leben, wie und vor allem wo es im Ortsteil stattfindet. Er ist keine Sozialraumanalyse im
engeren Sinn, sondern dient maßgeblich der Entscheidungsfindung, Sicherung und
Weiterentwicklung des Ortsteils Bonn Buschdorf. Hintergrund ist die räumliche und bauliche
Perspektive, welche Chancen für die Weiterentwicklung sozialer Angebote und Bedarfe
eröffnet. Hierbei gilt es, einen Abgleich zu führen, welche Angebote, Bedarfe und Defizite
bezüglich einer sozialen Nutzung bestehen und ob dieser entsprechende Raumangebote
und -potenziale vor Ort gegenüberstehen.
Innerhalb des Ortsteils findet bereits seit über zehn Jahren ein intensiver Arbeits- und
Dialogprozess zwischen der Stadt Bonn, der Öffentlichkeit und der Bürgerinitiative
„Zukunftswerkstatt“ statt. Der Prozess nahm mit der Gründung der Bürgerinitiative 2013
seinen Ausgang und ist im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) dokumentiert, gebündelt
und formalisiert worden.
Das IEK Buschdorf von 20231 bildet nicht nur die aktuelle Ausgangslage mit den Chancen und
Herausforderungen ab, sondern benennt darüber hinaus Maßnahmen aus den
unterschiedlichen Themenbereichen zur Weiterentwicklung des Ortsteils. Seit dem
Erarbeitungsprozess des IEK Buschdorf besteht der Wunsch von Buschdorfer*innen nach
einem multifunktionalen Begegnungsort für ehrenamtliches Engagement, wo eine soziale
Nutzung gebündelt werden könnte. Für die Fläche "Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße" liegt
bereits ein Konzeptvorschlag (2016) der Bürgerinitiative "Zukunftswerkstatt" für ein soziales
Zentrum mit Gemeinschaftswohnprojekt und Räumlichkeiten für die Kinder- und
Jugendarbeit, Beratung, Bewegung, Kultur und einem Pflegestützpunkt vor. Der Vorschlag
wurde im Rahmen der Bedarfsprüfung aktualisiert (s. Kapitel 3.3.).
Das IEK greift die Prüfung und Berücksichtigung sozialer Bedarfe sowie die Fläche „Im
Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ mit den Maßnahmen A4.2 und C2.1 auf: Im Rahmen der hier
vorliegenden Bedarfsprüfung soll der räumliche Bedarf für eine soziale Nutzung
unterschiedlicher Zielgruppen geprüft und ermittelt werden. In Abhängigkeit von dem
Ergebnis der Bedarfsprüfung soll ein potenzielles Raumprogramm in die städtebaulich-
hochbauliche Konzeption der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ einfließen und für die
anschließende Vermarktung der Liegenschaft herangezogen werden.
Der Auftrag einer „Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung“ umfasste daher mehrere
Dimensionen und Zwischenschritte: Zunächst galt es den Bestand an sozialer Infrastruktur zu
erheben, die maßgeblichen Akteur*innen und Stakeholder*innen zur Situation und den
Aussichten zu befragen.
1 DS-Nr. 231017, vom Rat der Stadt Bonn am 12.12.2023 beschlossenSeite 15 von 47
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2
Lage der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Str.“ im Quartier2:
Parallel dazu wurden vorhandene Raumressourcen und -potenziale für soziale Bedarfe
ermittelt und bewertet. Diese beiden Zwischenergebnisse fügen sich zu einem Bild, das eine
belastbare Aussage über den möglichen Handlungsbedarf bezüglich ungedeckter sozialer
Bedarfe und/oder benötigter Raumressourcen zulässt.
2 Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Bonn (2026)Seite 16 von 47
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3
II. Bedarfsprüfung
1. Vorgehen und Methodik
Die Erhebung im Rahmen der Bedarfsprüfung konzentrierte sich insbesondere auf
vorhandene soziale Angebote, Raumressourcen und Leerstände sowie offene (ungedeckte)
Bedarfe im Ortsteil Buschdorf. Um diese zu ermitteln, wurde ein dreistufiges Vorgehen
gewählt.
Zunächst wurde die Sicht der Stadtverwaltung auf den Ortsteil mittels eines Workshops
abgefragt. Dadurch konnte das Wissen der einzelnen Fachämter zu sozialen Angeboten,
wichtigen Stakeholder*innen und Akteure*innen sowie eigener Ressourcen im Ortsteil
gebündelt werden. So konnte ein erster Überblick über den Ortsteil gewonnen werden, auf
dessen Basis die wichtigsten Stakeholder*innen ermittelt und kontaktiert werden konnten.
In leitfadengestützten Interviews mit Stakeholder*innen und einem Workshop mit den im
Ortsteil tätigen Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe konnten die
bestehenden Lücken gefüllt und ein umfangreiches Bild der sozialen Angebote,
Raumressourcen und offenen Bedarfen erhoben werden.
Aus der Gegenüberstellung von (Raum-)Angebot und Nachfrage wurde dann ein plausibler
Raumbedarf ermittelt, der insbesondere auf die Möglichkeiten eines „Sozialen Zentrums“
hin abgewogen sowie auf die Fläche „Im Schildchen/ Otto-Hahn-Straße“ projiziert wurde.
Die Ergebnisse, Einschätzungen sowie die vorläufigen Schlussfolgerungen wurden dann einer
(städtischen) Verwaltungsrunde nochmals zurückgespielt und zur Diskussion gestellt.
2. Untersuchungsraum Buschdorf
Die Bedarfsprüfung legt den Fokus auf den Ortsteil Buschdorf als abgrenzbaren Sozialraum.
Als Ortsteil mittlerer Größe mit 4.882 Einwohner*innen3 und seiner peripheren Lage am
nördlichen Stadtrand Bonns, kommt ihm vor allem eine Wohnfunktion, mit starken
Verflechtungen in die umliegenden Stadtviertel, zu. Anker im sozialen Ortsteilleben sind
insbesondere die Schulen, Kirchengemeinden, Brauchtum und Sport. Gastronomie,
Dienstleistungen und kleinteiligen Einzelhandel gibt es kaum noch – die Nahversorgung wird
durch Lebensmittelfilialisten und Discounter sowie umliegende zentrale
Versorgungsbereiche gewährleistet. Eine nennenswerte Auswahl an Gastronomie,
Dienstleistungen und Fachgeschäften findet sich in wenigen Kilometern Entfernung in
Tannenbusch, Auerberg oder Bornheim-Hersel. Andere Infrastrukturen, wie z.B.
weiterführende schulische, universitäre und stadtkulturelle Einrichtungen, gibt es nicht. Bei
der Versorgung (im weitesten Sinne) ist Buschdorf dementsprechend stark auf die
umliegenden Ortsteile sowie die Bonner Gesamtstadt angewiesen.
3 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am
28.03.2025Seite 17 von 47
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4
Bei der Bevölkerungszusammensetzung fällt insbesondere auf, dass sowohl Kinder- und
Jugendliche unter 18 Jahren mit 20,2 Prozent4 und Senior*innen über 64 Jahren mit 22,4
Prozent5 einen hohen Anteil der Gesamtbevölkerung ausmachen, die jeweils über dem
städtischen Durchschnitt liegen.
Der Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Buschdorf liegt mit 24,3 Prozent
weit unter dem städtischen Durchschnitt (35,1 Prozent) und sticht insbesondere im
Vergleich mit den Nachbarortsteilen Tannenbusch und Auerberg heraus, wo der Anteil der
Migrant*innen fast doppelt so hoch liegt – Neu-Tannenbusch mit 65,1 Prozent gar den
höchsten Anteil in der Stadt aufweist. Häufigstes Herkunftsland der Zugewanderten ist
Marokko. Nur jede*r zehnte Buschdorfer*in hat eine ausländische Staatsangehörigkeit –
halb so viele wie im städtischen Durchschnitt.
Die absolute Anzahl von Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ist in Buschdorf 2024 mit 239
insbesondere im Vergleich zu den benachbarten Ortsteilen gering. Wenn man allerdings die
absolute Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit der Gesamtbevölkerung ins Verhältnis setzt,
dann befindet sich Buschdorf mit ca. 106 Bedarfsgemeinschaften je 1.000 Einwohner*innen
im oberen Drittel der Bonner Ortsteile6. Dieser Eindruck wird ebenfalls vom Zweiten
Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn von Caritas und Diakonie bestätigt. Beim dort
berechneten Teilhabeindex, der sich u.a. aus Einkommen, Arbeit und der Wohnsituation7
zusammensetzt, schneidet Buschdorf ebenfalls unter dem städtischen Durchschnitt ab und
gliedert sich im unteren Drittel der Stadtteile8 ein.
Dieses Bild ist naturgemäß nur eine temporäre Momentaufnahme eines Ortsteils, der sich im
Wandel befindet. Zurzeit sind mehrere Neubauvorhaben in der Planung u.a. das Quartier
„Im Rosenfeld“ sowie die hier untersuchte Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“,
wodurch in den nächsten 10-15 Jahren von einem weiteren Bevölkerungswachstum
auszugehen ist. Zusammengefasst lässt sich Buschdorf als ein Ortsteil charakterisieren, der
durch seinen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen und Senior*innen über 64 Jahren
geprägt ist. Im stadtweiten Vergleich weist Buschdorf zwar eine geringere Teilhabe und
einen erhöhten Anteil an Bedarfsgemeinschaften auf, jedoch sind soziale Probleme nicht so
ausgeprägt wie in anderen benachbarten Stadtteilen wie Tannenbusch, Auerberg oder
Dransdorf.
4 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am
04.07.2025
5 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am
04.07.2025
6 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am
04.07.2025
7 Caritas & Diakonie. 2025. Zweiter Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn, S.9
8 Caritas & Diakonie. 2025. Zweiter Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn, S.41Seite 18 von 47
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5
3. Ausgangslage „Soziales“
Das öffentliche gesellschaftliche Leben in Buschdorf hat - trotz seines in den letzten
Jahrzenten erheblichen Bevölkerungswachstums - seinen oftmals als „dörflich“
beschriebenen Charakter bewahrt. Dies wird in einem positiven Licht gesehen, d.h. Aspekte
wie Vertrautheit, langjährige Bekanntschaften, bewusste Traditionspflege und eine familiäre
Atmosphäre werden damit verbunden und stehen im Mittelpunkt des Ortsteillebens. Man
orientiert sich nach innen, wobei wiederkehrende Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. zu St.
Martin, die Sternsinger oder der Buschdorfer Advent etabliert sind und sich großer
Beliebtheit erfreuen. Die einzelnen Akteur*innen sind dementsprechend untereinander gut
vernetzt und unterstützen sich gegenseitig bei ihren Veranstaltungen. Beim Brauchtum ist
auch die enge Verbindung zur katholischen Kirchengemeinde St. Aegidius zu erwähnen, als
zentraler Gemeinschaft- und Versammlungsort sowie als religiöse Institution.
Obwohl das soziale Leben als intakt beschrieben wird, gibt es Unsicherheiten und
Zukunftssorgen. Trotz wachsender Bevölkerung sind die Vereine zunehmend von
Überalterung betroffen und es fällt zunehmend schwer, neue, jüngere Engagierte zu finden.
Im Gegensatz zu den noch relativ vitalen Brauchtumsvereinen, sind die Zahlen der
Mitglieder*innen und des Engagements in der katholischen Kirchengemeinde stark
rückläufig. Von der ehemals ausgeprägten Jugendarbeit der Kirche ist nur noch eine kleine
Messdienergruppe übrig. Einzig Angebote für Senior*innen finden noch regelmäßig statt und
erfreuen sich großer Beliebtheit. Mit der angekündigten Aufgabe des Pfarrzentrums wird
sich die katholische Kirche auch weitestgehend räumlich aus dem Ortsteil zurückziehen.
Buschdorf würde damit die zentral gelegenen und identitätsstiftenden Räumlichkeiten für
das soziale Leben im Ortsteil verlieren.
3.1. Einrichtungen, Angebote und Akteur*innen im Ortsteil
Im Folgenden werden die wichtigsten Einrichtungen, Angebote und Akteur*innen im Ortsteil
beschrieben. Dabei wird auch kurz ihre aktuelle räumliche Situation in den Blick genommen.
Dem Kapitel wird ein Exkurs über die Sportstätten in Buschdorf angefügt, da sie zwar
wahrscheinlich für die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ keine Rolle
spielen werden, aber als niederschwellige Begegnungsorte für das Sozialleben des Ortsteils
dienen.
3.1.1. Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugend
Die Angebote für Kinder und Jugendliche in Buschdorf sind einerseits durch die
professionellen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und andererseits durch
ehrenamtlich organisierte Angebote geprägt. Das Fundament bilden die Kindertagesstätten
und die zwei Grundschulen (GGS Am Apfelgarten und KGS Buschdorf) gemeinsam mit den
Trägern (Betreute Schulen e.V., Kinderwerk Baronsky), die den Offenen Ganztag betreiben.
In der Nachmittagsbetreuung sind fast alle Grundschulkinder untergebracht und haben dort
die Möglichkeit an einem umfangreichen AG-Angebot teilzunehmen. Allerdings ist die KGS
Buschdorf dringend sanierungsbedürftig und kommt insbesondere im Offenen
Ganztagsbetrieb an ihre Grenzen. Weiterführende Schulen sind in den benachbarten
Ortsteilen vorhanden.Seite 19 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
6
Ehrenamtlich organisierte Angebote finden für Kinder- und Jugendliche in der Regel
nachmittags und abends statt. Besonders beliebt ist die Jugendfeuerwehr, die regelmäßig
eine höhere Nachfrage hat, als sie bedienen kann. Auch die Tanzgruppe des
Karnevalsausschusses und die Jugendmannschaften des SV Buschdorfs werden stark
nachgefragt. Nach Angaben des Vorstands stammen in den Jugendmannschaften des
Sportvereins ca. 30 Prozent der Kinder aus Tannenbusch und ca. 70 Prozent aus Buschdorf.
Ungefähr 50 Prozent der Spieler*innen hätten einen Migrationshintergrund. Das Interesse
der Jugendlichen bräche in der Regel mit ca. 14 Jahren am SV Buschdorf ab. Als Grund dafür
werden u.a. veränderte Interessen genannt.
Der Lucky Luke e.V. nahm als einziger Träger mit einem offenen Angebot bei den
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche eine Sonderrolle ein: Der Verein betrieb im Keller
des Pfarrheims in der Buschdorfer Straße 60 seit 2022 das Jugendzentrum „Buschbude“ als
offenen Kinder und Jugendtreff in Buschdorf. Vorher war die Buschbude seit 2007 in der
Buschdorfer Straße 21 in der ehemaligen Filiale einer Bäckerei beheimatet. In der Buschbude
fanden einmal wöchentlich ein Kindertreff und zwei Mal wöchentlich ein Jugendtreff statt.
Darüber hinaus gab es dort noch ein Ballett- und ein Sportangebot. Insbesondere die
Angebote für Kinder wurden sehr gut angenommen und waren in der Regel ausgelastet. Der
Verein Lucky Luke e.V. hat seine Trägerschaft am Kinder- und Jugendtreff im Juli 2025 an den
Ortsverband Bonn des Vereins Kinderschutzbund übergeben9, welcher das Angebot der
offenen Jugendarbeit derzeit fortführt10. Die Raumsituation des Jugendzentrums ist zurzeit
prekär, da mit der angekündigten Aufgabe des Pfarrzentrums auch die Räumlichkeiten für
die Kinder- und Jugendarbeit wegfallen. Eine alternative Unterbringung ist im Rahmen des
Neubaus der Kindertagesstätte an der Friedlandstr. 1711 geplant, wobei zuletzt auch die
Integration von Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen, Vereine und die offene
Jugendarbeit im aktuellen Bebauungsplangebiet Im Rosenfeld12 angestoßen wurde.
Die VitaKirche ist eine Freikirche mit apostolischem Glaubensbekenntnis, die dem Bund
Freier evangelischer Gemeinden angehört. Sie verzichtet nach eigenen Angaben bewusst auf
Kirchensteuereinnahmen und finanziert sich über freiwillige Spenden. Sie plant in ihrem
Zentrum im Gewerbegebiet eine Ausweitung ihrer Angebote für Kinder und Jugendliche. Mit
der Abnahme der neuen Turnhalle soll z.B. ein offenes Sportangebot initiiert werden.
Insgesamt wird das Angebot für Kinder und Jugendliche von den befragten
Stakeholder*innen als lückenhaft bewertet. Kuturelle (z.B. musikalische) Angebote würden
außer in den Schulen gänzlich im Stadtteil fehlen, mit Sorge wird die prekäre Raumsituation
des Kinder- und Jugendtreffs gesehen. Für ältere Jugendliche gibt es zudem, außer dem
Sport, nur wenig ansprechende Angebote vor Ort.
9 Pressemittelung Bundesstadt Bonn am 10.06.2025
https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juni/jugendzentrum-buschbude-in-neuer-traegerschaft.php
abgerufen am 19.12.2025
10 DS-Nr. 253113, vom Ausschuss für Kinder-, Jugend und Familie am 05.06.2025 beschlossen
11 DS-Nr. 231745, vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2023 beschlossen
12 Änderungsantrag DS-Nr. 253210-01 AA zum Bebauungsplan Nr. 6224-3Seite 20 von 47
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3.1.2. Brauchtumsvereine
Im sozialen und kulturellen Ortsteilleben Buschdorfs nimmt das Brauchtum eine
Schlüsselstellung ein. Als Ausrichter*innen traditioneller Veranstaltungen, wiederkehrenden
Festivitäten und anderer Begegnungsmöglichkeiten haben die Gruppen und Vereine über die
Jahrzehnte die „dörfliche“ Gemeinschaft getragen. Der Ortsfestausschuss und der
Karnevalsausschuss organisieren die meisten Veranstaltungen in Buschdorf, die in der Regel,
wie z.B. die Kirmes, der Karnevals- und St. Martinsumzug oder der Buschdorfer Advent, im
öffentlichen Raum stattfinden. Darüber hinaus nutzt der Karnevalsausschuss die
Mehrzweckhalle Buschdorf (Turnhalle der KGS) und die Gaststätte Alt-Buschdorf für
Veranstaltungen, wie z.B. das Oktoberfest oder die Kölsche Weihnacht. Die Angebote
werden in Buschdorf sehr gut angenommen, erreichen allerdings den migrantischen Teil der
Bevölkerung nur eingeschränkt. Eine Ausnahme bildet der St. Martinsumzug, welcher (über
die Schulen und Kindertagesstätten) auch Familien ohne bisherige Berührung mit oder
Affinität zum Brauchtum erreicht.
Im Pfarrzentrum St. Aegidius nutzen die Brauchtumsvereine regelmäßig
Besprechungsräume, um ihre Veranstaltungen zu planen. Darüber hinaus beteiligt sich der
Ortsfestausschuss an einem der regelmäßigen Seniorennachmittage im Jahr, die im großen
Veranstaltungsraum des Pfarrzentrums stattfinden. Die Räume dürfen die Vereine gegen
eine geringe Reinigungsgebühr nutzen. Mit dem Wegfall des Pfarrzentrums stehen auch die
Brauchtumsvereine vor einer ungewissen Zukunft, da sie sich ohne geeignete
Besprechungsräume nicht in der Lage sehen, ihre Veranstaltung weiter zu organisieren.
Darüber hinaus sehen sich die Vereine auch mit Nachwuchssorgen und steigender
Überalterung konfrontiert. Insbesondere bei den Amtsträger*innen, wie z.B. Vorsitzenden,
beschreiben die Stakeholder*innen es als sehr schwierig, jüngere Engagierte zu finden. Zum
Teil führen sie dies auch auf die prekäre Raumsituation der Vereine zurück, welche ein
langfristiges Engagement unattraktiv macht.
3.1.3. Katholische und evangelische Kirche, Freikirche
Das kulturelle und sozial-räumliche Zentrum Buschdorfs bildet historisch die katholische
Kirche St. Aegidius und das dazugehörige Pfarrheim. Das kirchennahe Engagement bildete
ausgehend von den 70er Jahren lange Zeit den Kern des Soziallebens im Ortsteil.
Ehrenamtliche Jugendarbeit, ehrenamtliche Krabbelgruppen, Angebote für Senior*innen
gehörten genauso dazu, wie kirchliche Feste. Davon ist heute nur noch ein kleiner Rest
geblieben. Lediglich die „Sternsinger“ werden noch von Engagierten aus der
Kirchengemeinde organisiert. Darüber hinaus gibt es noch eine kleine Messdienergruppe
und regelmäßige Senioren*innennachmittage, die von den Katholischen Frauen Deutschland
(KFD) in Buschdorf organisiert werden. Diese erfreuen sich auch gemeinsam mit den
regelmäßig stattfindenden Ausflügen und dem Gymnastikangebot großer Beliebtheit. Trotz
dieses Rückzugs aus dem Sozialleben im Ortsteil, nimmt die Kirchengemeinde als
Bereitsteller von Gruppen-, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen im Pfarrheim bis
heute eine wichtige Rolle in Buschdorf ein.
Aufgrund des anhaltenden Rückgangs der Gemeindemitglieder*innen und hoher
Unterhaltungskosten, stehen der katholischen Kirchengemeinde im Bonner Norden größere
Einschnitte bevor – die Aufgabe des Buschdorfer Pfarrzentrums ist bereits im OrtsteilSeite 21 von 47
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8
kommuniziert worden, die Gebäude sollen der Entwicklung von altengerechten Wohnungen
ergänzt durch Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen durch einen Vorhabenträger13 auf
dem Gelände weichen. Nach derzeitigem Stand beschränkt die Kirche ihren Anteil an dem
Projekt auf einen Gruppenraum, der allein kirchlichen Zwecken vorbehalten ist. Eine
Weitervermietung an Dritte oder weitere Gemeinschaftsräume sind derzeit in dem Neubau
nicht vorgesehen.
Buschdorf gehörte bis 2025 zur evangelischen Kirchengemeinde Hersel, die Räume in
Bornheim-Hersel betreibt und keine Räume im Ortsteil Buschdorf hat. Mit der
Umstrukturierung der evangelischen Kirche in Bonn, die u.a. die Zusammenlegung der
Lukaskirchengemeinde und der Apostelkirchengemeinde zur Mirjam-Gemeinde umfasst,
wird Buschdorf ebenjener fusionierten Gemeinde zugeschlagen. Dies kann in Zukunft das
Interesse der evangelischen Kirche am Ortsteil verändern, wobei die rückläufigen
Mitgliederzahlen auch dort zum Rückzug aus der Fläche und andere Konsolidierungsprozesse
erfordern.
Im Gewerbegebiet in der Christian-Lassen-Straße richtet die freikirchliche VitaKirche (ehem.
„Kirche für Bonn“) ein großes modernes Gemeindezentrum ein, in das sie mittlerweile
mehrere Millionen Euro aus Eigenmitteln investiert haben. Das Zentrum umfasst
mittlerweile mehrere Gruppen- und Besprechungsräume, eine privat errichtete und
betriebene Turnhalle, einen Veranstaltungsraum mit Café-Bereich und einen
Veranstaltungsraum mit Bühne. Zwei weitere Veranstaltungsräume befinden sich noch in
der Fertigstellung. Alle Räume, außer der Veranstaltungsraum mit Bühne, können von
Externen angemietet werden. Die Gemeinde gibt sich offen für Kooperationen und
Vermietungen, sei aufgrund der hohen Investitionen in den Standort auch auf Einnahmen
angewiesen. Derzeit gibt es noch keine festgesetzte Nutzungs- und Gebührenordnung für die
Vermietung. Man entscheide nach Räumen, Zeiten, Gemeinnützigkeit. Für gemeinnützige
Zwecke sei auch künftig ein reduzierter Mietzins vorgesehen.
Die freikirchliche Gemeinde hat bislang nur wenige Berührungspunkte zum Ortsteil und ein
sehr großes Einzugsgebiet. Von den ca. 300-400 Menschen, die jeden Sonntag einen der
beiden Gottesdienste besuchen, kommt nur ein kleiner Teil aus Buschdorf. Die Anbindung
der Kirchengemeinde an den Ortsteil ist dementsprechend schwach ausgeprägt. In der
Vergangenheit gab es bei der Hilfe für Geflüchtete intensivere Kooperationen zwischen der
VitaKirche und Vereinen aus Buschdorf. Die dauerhafte Kooperation wurde allerdings mit
der Beendigung der Geflüchtetenhilfe eingestellt. Aktuell findet eine Zusammenarbeit nur
noch punktuell statt.
3.1.4. Sonstige Angebote, Vereine und Akteur*innen
Über das Brauchtum, die Kirchengemeinden und die Kinder- und Jugendeinrichtungen
hinaus gibt es im Stadtteil noch die Buschdorf Stiftung, die Zukunftswerkstatt, den Bonner
Muhabbet Verein, das Erwerbslosenforum, die Freiwillige Feuerwehr und die Gaststätte Alt-
Buschdorf als wichtige Akteur*innen des Sozialen in Buschdorf.
13 DS-Nr. 221307, vom Rat der Stadt Bonn am 22.09.2022 beschlossen.Seite 22 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
9
Die Buschdorf Stiftung bietet hauptsächlich Einzelfallhilfe für schuldlos in Not geratene
Buschdorfer*innen an. Darüber hinaus erfüllt sie eine vernetzende Funktion zwischen den
Akteur*innen, da sie z.B. die Vereine bei besonderen Herausforderungen auch finanziell
unterstützt. Insbesondere im 800. Jubiläumsjahr Buschdorfs 2017 hat die Stiftung ihre
integrative Wirkung auf die Akteur*innen im Ortsteil gezeigt, weil sie es geschafft hat, viele
verschiedene Veranstaltungen und Aktionen zu Ehren des Jubiläums zu organisieren, bei
denen die meisten der Akteur*innen aus dem Ortsteil sich beteiligt haben.
Die Zukunftswerkstatt Buschdorf ist kein eingetragener Verein, sondern eine lose Initiative
von Bürger*innen, die sich selbst als Sprachrohr des Ortsteils gegenüber der
Stadtverwaltung sieht. Die Initiative hat mit einem Bürgerantrag das IEK Buschdorf initiiert
und den Wunsch nach einem Sozialen Zentrum für den Ortsteil auf der Fläche „Im
Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ formuliert. Die Initiative versucht, sich aktiv in die Gestaltung
des Ortsteils einzubringen, in dem sie z.B. die Stadtverwaltung auf mögliche
Entwicklungspotenziale hinweist. Die Zukunftswerkstatt unterstützt aktiv die Vernetzung der
Akteur*innen in Buschdorf z.B. durch einen Neujahrsempfang für die Vereine und
Organisationen in Buschdorf, der in der Buschbude stattfindet. Diesen nutzt sie auch, um
über aktuelle Entwicklungen im Ortsteil zu informieren.
Das Erwerbslosenforum ist ein eingetragener Verein, der hauptsächlich ein Internetforum
für Fragen rund um Hilfen für Menschen ohne Einkommen betreibt. Der Verein setzt sich
auch politisch für diese Personengruppe ein. Bis September 2022 hat das
Erwerbslosenforum eine regelmäßige Sozialberatung in den ehemaligen Räumen des Lucky
Lukes e.V. in der Buschdorfer Str. 21 angeboten. Durch die Kündigung der Räume durch den
Vermieter ist die Möglichkeit diese Räume mit zu nutzen weggefallen. Zurzeit pausiert die
Beratung aus personellen Gründen. Die Nutzer*innen der Sozialberatung kamen
mehrheitlich nicht aus Buschdorf, daher wäre eine Wiederaufnahme der Beratung auch in
einem angrenzenden Stadtteil möglich.
Der Bonner Muhabbet Verein hat in der Buschdorfer Straße 21 ca. 120 Quartmeter große
Vereinsräume angemietet. Diese nutzen sie hauptsächlich als geschlechtergetrennte
Gebetsräume. Der zweite Raum wurde 2022 vom Lucky Luke e.V. nach einer Kündigung
durch den Vermieter übernommen, wodurch das Jugendzentrum in die katholische
Kirchengemeinde ausweichen musste. Darüber hinaus bietet der Verein seinen
Mitglieder*innen Seminare über Ethik und das Leben in Deutschland an, um diesen
Orientierung zu bieten. Insgesamt nehmen nur vereinzelt Familien aus Buschdorf die
Angebote des Vereins wahr. Die übrigen Teilnehmenden rekrutieren sich aus dem
Stadtgebiet und dem weiteren Umland. Zwischen dem Verein und den anderen
Stakeholder*innen besteht praktisch kein Kontakt. Der Verein hat angegeben, dass der
Vermieter angekündigt hat, die Immobile in der Buschdorfer Straße 21 zu veräußern. Im
Zuge dessen geht der Vermieter davon aus, dass die Räume in Zukunft nicht mehr zur
Nutzung zur Verfügung stehen und der Verein eine Kündigung erhält. Aufgrund des großen
Einzugsgebiets des Vereins und der schwachen Anbindung an den Ortsteil, spielt er für das
soziale Leben im Ortsteil eine unwesentliche Rolle. Dementsprechend sieht auch der Bonner
Muhabbet Verein selbst keinen dringenden Bedarf an Ersatzräumen in Buschdorf.Seite 23 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
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Die Gaststätte Alt-Buschdorf hat einen kleinen Ausschankraum mit ca. 30-40 Sitzplätzen und
einem Biergarten in der Buschdorfer Straße 15. Im benachbarten Ladenlokal betreibt der
Wirt eine Pizzeria mit Lieferservice. In der Gaststätte treffen sich kleinere private Gruppen
zur Freizeitgestaltung und der Karnevalsausschuss nutzt die Räumlichkeit für
Veranstaltungen.
Die Stadt Bonn betreibt im südlichsten Randbereich Buschdorfs, etwas abseits der
geschlossenen Bebauung, zwischen BAB 555, Schlesienstraße und Georg-Elser-Weg, eine
Sportanlage (derzeit ein Fußballfeld) und hat diese dem SV Buschdorf zur Nutzung
zugewiesen. Die Anlage wird auch von Schulen und anderen Vereinen genutzt. An dem Platz
wurde durch das Sport- und Bäderamt eine neue Umkleidekabine errichtet. Daran
angeschlossen ist das neue Vereinsheim des SV Buschdorfs entstanden, dass zu 50 Prozent
aus Eigenmitteln und zu 50 Prozent aus Fördermitteln der Stadt Bonn finanziert wurde.
Zurzeit wird das Vereinsheim vom SV für vereinsinterne Zwecke genutzt, darunter auch ein
Turnangebot für Senior*innen. Eine Vermietung findet zurzeit ausschließlich an
Vereinsmitglieder*innen statt. Perspektivisch sollen durch Mieteinnahmen eine
Professionalisierung der Trainingsbedingungen finanziert werden. Eine Vermietung an Dritte
findet derzeit nicht statt, da der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Verein und der Stadt
Bonn eine sportfremde Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließt. Sofern aus dem Ortsteil
ein zukünftiger Bedarf zur Drittnutzung erwächst und sich ein entsprechender Dach- oder
Ortsteilverein gründet, der hier koordinativ unterstützt, wären zunächst weitere
Rahmenbedingungen (z.B. zur Vertragsanpassung, Verwaltung und Koordination) mit den
entsprechenden Akteur*innen zu klären.
Von den Stakeholder*innen wird der SV Buschdorf als der zentrale Motor der Integration im
Ortsteil bezeichnet. Neben seinen Jugendmannschaften betreibt der Verein außerdem zwei
Senior*innenteams.
3.1.5. Exkurs: Sportstätten
Auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ wird das Thema Sport voraussichtlich
keine prominente Rolle spielen, dennoch muss dieser in der Gesamtbetrachtung des
„Sozialen“ mitberücksichtigt werden. Der Sport - in seinen vielen Facetten – kann und soll
durchaus eine für das Gemeinschaftsleben förderliche Funktion in einem Ortsteil
einnehmen. Das „Soziale“ schließt die Bereiche Freizeit, Gesundheitsförderung, Erholung,
sportliche Betätigung und ähnliches mit ein, sofern sie öffentlich oder gemeinschaftlich
ausgeübt werden oder in anderer Art und Weise zum Zusammenleben beitragen.
Aufgrund aktueller Entwicklungen soll auf zwei Orte des Sports im Besonderen eingegangen
werden:
Die „Sportmeile“ ist ein gewerblich betriebenes Spiel-, Sport- und Fitnesszentrum südlich der
Straße Im Schildchen. Grund und Gebäude sind im Eigentum der Stadt. Das Gebäude ist am
Ende seines Lebenszyklus und müsste zum Erhalt in den kommenden Jahren grundlegend
saniert werden. Eine mögliche Verlagerung des Angebotes der Sportmeile mit Bündelung
von Sport- und Gesundheitsangeboten wird mit der IEK-Maßnahmen D3.1 verfolgt.Seite 24 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
11
Die städtische Sportanlage (derzeit ein Fußballfeld mit Nutzung durch den SV Buschdorf)
liegt im südlichsten Randbereich Buschdorfs, etwas abseits der geschlossenen Bebauung,
zwischen BAB 555, Schlesienstraße und Georg-Elser-Weg. Sie soll (laut Sport- und Bäderamt)
zukünftig um ein weiteres Spielfeld erweitert werden (vgl. IEK-Maßnahme D3.2). Die Fläche
befindet sich im Eigentum der Stadt. Das Sport- und Bäderamt hat den vorliegenden Entwurf
zur Sportplatzerweiterung am Georg-Elser-Weg den Vereinen, Schulen und den
Vertreter*innen der Bürgerinitiative (Zukunftswerkstatt Buschdorf) vorgestellt. Der Entwurf
bildet die gemeldeten Bedarfe der Nutzer*innen im Wesentlichen ab, der Entwurf fand
daher übereinstimmend positiven Zuspruch. Im Detail wurden noch Wünsche zur
Unterbringung von Fitness- und Generationensportgeräten geäußert sowie eine bessere
Anbindung und Erschließung der Sportanlagen über die Kreuzung Schlesienstraße
insbesondere im Verbund mit dem angedachten Sport- und Gesundheitszentrum auf der
nördlich anschließenden Ackerfläche. Mit der Entwicklung des Bereiches gewinnt der
Standort an Bedeutung für den Ortsteil Buschdorf.
Am Standort der städtischen Sportanlage befindet sich zudem eine Umkleidekabine sowie
ein vom SV Buschdorf betriebenes Vereinsheim. Aus Gründen des Emissionsschutzes ist ein
Wall an der Ostseite des Spielfelds hin zur Wohnbebauung an der Otto-Hahn-Straße
aufgeschüttet.
3.2. Aktuelle räumliche Bedarfe
Aktuell hat den größten Raumbedarf in Buschdorf das Kinder- und Jugendzentrum
Buschbude in Trägerschaft des Kinderschutzbundes (bis 2025: Lucky Luke e.V.). Für den
offenen Treff und seine anderen Angebote benötigt der Verein ungefähr 120 Quadratmeter,
die auf zwei bis drei Räume verteilt sind. Zurzeit ist dieser Bedarf durch das Kellergeschoss
des Pfarrheims St. Aegidius gedeckt, das der Verein von der kath. Kirchengemeinde
angemietet hat. Seine Räumlichkeiten stellte Lucky Luke e.V. anderen Buschdorfer
Akteur*innen unentgeltlich zur Verfügung. Dies nutzt beispielsweise die „Zukunftswerkstatt“
für ihren Neujahrsempfang.
Darüber hinaus haben die Brauchtumsvereine Bedarf an einem Besprechungsraum und
einem Veranstaltungsraum benannt. Zurzeit führen die Vereine ihre Besprechungen im
Pfarrzentrum durch. Dieses dürfen sie gegen einen kleinen Unkostenbeitrag nutzen. Große
Veranstaltungen mit über 100 Personen finden entweder im öffentlichen Raum oder in der
Mehrzweckhalle statt.
Die kath. Kirchengemeinde bzw. die KFD-Gruppe benötigt für ihre Angebote einen großen
Veranstaltungsraum für bis zu 100 Personen und kleinere Besprechungsräume. Dafür nutzt
sie aktuell die Räume des Pfarrzentrums.
Insgesamt sind die Räume im Pfarrzentrum aktuell nicht ausgelastet. Eine Anmietung ist
auch durch Privatpersonen möglich, wobei aus Lärmschutzgründen keine Veranstaltungen
zugelassen werden, die abends oder nachts stattfinden.
Über das Pfarrzentrum hinaus haben der SV Buschdorf, die KiTas, die Schulen
(Mehrzweckhalle/Turnhalle), der Muhabbet Verein, die Gaststätte Alt-Buschdorf und dieSeite 25 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
12
VitaKirche Räume im Stadtteil. Die Räumlichkeiten der Schulen und Kitas stehen nicht zur
Fremdnutzung zur Verfügung, abgesehen von den Turnhallen, die von Sport- und
Brauchtumsvereinen genutzt werden. Der Muhabbet Verein ist zurzeit auf der Suche nach
neuen Vereinsräumen zur alleinigen Nutzung, da sie aufgrund eines Eigentümerwechsels
kurz vor der Kündigung stehen. Der SV Buschdorf konnte seinen eigenen Raumbedarf durch
sein neues Vereinsheim decken. Aktuell findet keine Vermietung an externe Akteur*innen
statt.
Die VitaKirche hat in ihrem Zentrum Besprechungs-, Gruppen- und große
Veranstaltungsräume sowie eine Turnhalle zur Verfügung, einige davon sind bereits
bezugsfertig. Zudem gibt es ein großes Café/Bistro, das angemietet werden kann. Die
hergestellten Räume sind aktuell zu ca. 30 Prozent mit eigenen Veranstaltungen ausgelastet.
Sie werden auch an Externe vermietet, wobei gemeinnützigen Angeboten eine Ermäßigung
in Aussicht gestellt wird.
Insgesamt kann die Raumsituation in Buschdorf zurzeit als ausreichend bewertet werden,
insbesondere dann, wenn die Raumkapazitäten der VitaKirche hinzugezogen werden. Mit
den Raumangeboten des Gemeindezentrums der VitaKirche stehen quantitativ betrachtet
deutlich größere Raumkapazitäten zur Verfügung als benötigt werden. Dieses Angebot wird
von Buschdorfer Akteur*innen aktuell aber nur unregelmäßig genutzt, wobei offenbleibt,
inwiefern dies auf mangelnde Bekanntheit, Vorbehalten gegenüber der VitaKirche, der Lage
oder auf die derzeit noch zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zurückgeht.
3.3. Offene Bedarfe und fehlende Angebote
Zurzeit sehen die Stakeholder*innen, städtische Stellen inbegriffen, im Ortsteil nur sehr
wenige konkrete, offene Bedarfe bzw. fehlende Angebote. Allerdings stehen die Angebote,
die im Pfarrzentrum der katholischen Kirche untergebracht sind, aufgrund der unklaren
räumlichen Perspektive vor einer ungewissen Zukunft. Insbesondere für das Jugendzentrum
gibt es kurzfristig keinen geeigneten Alternativstandort, trotz absehbar gesicherter
Finanzierung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Eine kurzfristige Alternative
könnte auch nicht auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ bereitgestellt werden.
Mittelfristig werden gemäß politischer Beschlussfassung an der Friedlandstraße in einem
Kita-Neubau adäquate Ersatzräume für die Jugendarbeit geschaffen14. Bei den Angeboten für
Senior*innen ist aufgrund der geringen Mobilität ungewiss, ob diese einen Umzug in andere
Räumlichkeiten überdauern würden. Alternative Besprechungsräume sollten nach Ansicht
der Stakeholder*innen weiterhin niederschwellig und wohnortnah zur Verfügung gestellt
werden. Mittelfristig besteht gemäß politischer Beschlussfassung die Möglichkeit, alternative
Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen, Vereine oder die offene Jugendarbeit im Quartier
„Im Rosenfeld“ zu integrieren15. Sobald die Räumlichkeiten des Pfarrheims wegfallen, stehen
zurzeit allein vom Raumangebot (kurzfristige) Übergangslösungen mit den Räumlichkeiten
der VitaKirche zur Verfügung.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei einem weiteren Bevölkerungswachstum
bei den Brauchtumsveranstaltungen von einem Besucher*innenaufkommen ausgegangen
14 DS-Nr. 231745, vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2023 beschlossen.
15 Änderungsantrag DS-Nr. 253210-01 AA zum Bebauungsplan Nr. 6224-3.Seite 26 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
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wird, den die Mehrzweckhalle (KGS Buschdorf) sehr wahrscheinlich nicht mehr aufnehmen
können wird.
Weitere Lücken im Sozialen werden von den Stakeholder*innen bei Angeboten für Kinder
und Jugendliche und für Migrant*innen genannt. Insbesondere die Angebote der Buschbude
seien aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten nicht ausreichend. Mit Aufgabe der
Räume des Bonner Muhabbet Vereins wird Buschdorf voraussichtlich die bislang einzige vor
Ort ansässige Migrant*innenselbstorganisation wieder verlieren. Allerdings ist der Verein
aufgrund seiner schwachen Integration in den Ortsteil und seiner hohen Anzahl von
überörtlichen Besucher*innen und Teilnehmer*innen nicht auf Räume in Buschdorf
angewiesen. Aus diesen Gründen ist durch den Wegzug des Vereins auch kein negativer
Effekt auf den sozialen Zusammenhalt in Buschdorf zu befürchten.
Ebenfalls wird von den Stakeholder*innen das Fehlen eines offenen Begegnungsorts
kritisiert sowie das Nichtvorhandensein von konfessionell und politisch neutralen Räumen
für bürgerschaftliches Engagement. Die vorhandenen Räume sind vorwiegend in kirchlicher
Trägerschaft.
Die Zukunftswerkstatt hat ihren Konzeptvorschlag für ein soziales Zentrum in Buschdorf am
09.10.24 aktualisiert und benennt Bedarfe für folgende Nutzungsbausteine: Klimabüro der
Stadt Bonn, verschiedene Nutzungen durch die OGS der KGS Buschdorf, ein offenes Kinder-
und Jugendangebot, Gruppen- und Besprechungsräume sowie einen großen
Veranstaltungsraum für die Vereine, für private Feiern und flexible Nutzungen durch private
Gruppen, wie Yoga, Tanz, Chor oder Begegnungsangebote. Darüber hinaus sieht die
Zukunftswerkstatt noch Bedarf für kreative und handwerkliche Aktivitäten, einen
qualitativen Außenbereich, bei dem z.B. Urban Gardening oder weitere
Begegnungsangebote stattfinden können, sowie die Möglichkeit eines
Gemeinschaftswohnprojektes. Die Zukunftswerkstatt benennt mögliche Vereine und Träger,
die in der Vergangenheit bereits Interesse bekundet haben. Es bleibt jedoch unklar,
inwiefern ein konkretes Interesse besteht, entsprechende Angebote in Trägerschaft zu
betreiben. Zudem sind für einen Großteil der genannten Bedarfe und Nutzungen keine
konkreten Träger bekannt.
Die Befragung der Stakeholder*innen hat gezeigt, dass solange die Nutzung des Pfarrheims
möglich ist, die von der Zukunftswerkstatt genannten Bedarfe größtenteils gedeckt sind.
Dort können Beratungsräume durch die Vereine genutzt werden, es gibt einen großen
Veranstaltungssaal und im Kellergeschoss ist das offene Kinder- und Jugendzentrum
Buschbude untergekommen. Auch private Gruppen und Begegnungsangebote finden im
großen Raum statt. Eine Nutzung des Pfarrheims durch die OGS der KGS Buschdorf findet
zurzeit nicht statt, obwohl angespannte räumliche Kapazitäten in der KGS durch die
Stakeholder*innen vorgebracht werden. Die Nutzung eines sozialen Zentrums auf der Fläche
„Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ würde aufgrund der räumlichen Entfernung nur eine
Notlösung darstellen, die keine schulnahen Räume ersetzt. Darüber hinaus wäre die Fläche
„Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ aufgrund der dort (laut IEK) vorgesehenen Innovativen
Wohnformen und einer entsprechenden dichten Bebauung aufgrund des entsprechenden
Konfliktpotenzials weder für ein Kinder- und Jugendzentrum, noch für einenSeite 27 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
14
Veranstaltungssaal für 200 Personen geeignet. Ein kurzfristiger Wegfall des Pfarrheims St.
Aegidus könnte auch nicht durch ein soziales Zentrum auf dieser Fläche aufgefangen
werden, da dieses sich erst mittel- bis langfristig realisieren ließe. Dementsprechend wäre
hierfür eine Übergangslösung zwingend erforderlich, für die sich das Gemeindezentrum der
VitaKirche anbietet.
3.4. Überörtlicher Kontext
In den angrenzenden Stadtteilen Auerberg und Tannenbusch ist eine hohe Anzahl an
sozialen Angeboten vorhanden. In beiden Ortsteilen gibt es je ein Quartiersmanagement und
mehrere Jugendfreizeitstätten, ebenso wie Senioren*innenbegegnungsstätten und diverse
Beratungsstellen. In beiden Stadtteilen werden auch Angebote der Freizeitgestaltung für
verschiedene Zielgruppen angeboten. Die Angebote werden, laut den Stakeholder*innen,
nur vereinzelt von Buschdorfer*innen genutzt bzw. sind diesen teilweise auch unbekannt.
Als Gründe dafür werden, z.B. bei den Senior*innen ein begrenztes Budget für ÖPNV-Tickets
und Hemmungen, unbekannte Orte zu besuchen, genannt. Insbesondere gegenüber
Tannenbusch gibt es in Buschdorf auch Vorbehalte, die einer Teilnahme im Wege stehen. Die
Ausnahme bilden sowohl (mobilere) Kinder und Jugendliche wie auch Menschen mit
Migrationshintergrund. Diese orientieren sich tendenziell stärker überörtlich und haben nur
wenige Berührungspunkte mit den Buschdorfer Angeboten. Beispielsweise wird das
Sommerferienprogramm Mini-Tabu/Mein Tabu der katholischen Thomas-Morus-Gemeinde
in Tannenbusch rege von Buschdorfer Kindern und Jugendlichen genutzt. Die Kirche bildet
insofern eine Brücke in den benachbarten Ortsteil.
In den Ortsteilen Auerberg und Tannenbusch gibt es zwar zahlreiche soziale Einrichtungen,
die räumlichen Kapazitäten sind jedoch bereits ausgelastet - für weitere regelmäßige
Angebote oder niederschwelliges bürgerschaftliches Engagement ist kaum Platz. Speziell für
ältere und/oder körperlich eingeschränkte Menschen sind weiter entfernte Angebote zudem
schwer erreichbar und stellen daher keine Alternative für wegfallende Räume in Buschdorf
dar. Nach Einschätzung der Stakeholder*innen würden die Angebote und das Ehrenamt auch
erheblich an Attraktivität verlieren, wenn sie außerhalb des Ortsteils stattfänden.Seite 28 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
15
4. Entwicklung und Ausblick
Buschdorf wird von den Stakeholder*innen zurzeit als lebendige und intakte
Dorfgemeinschaft beschrieben mit gut vernetzter sozialer Infrastruktur und einigen sehr gut
funktionierenden Ankerorten, wie dem SV Buschdorf, den Schulen, den Brauchtumsvereinen
oder der freiwilligen Feuerwehr. Allerdings ist der Ortsteil zurzeit Transformationsprozessen
ausgesetzt, die Risiken und Chancen mit sich bringen, um die es im Folgenden gehen soll.
4.1. Ortsteil im Umbruch
Mit Durchführung der Bedarfsprüfung (2024/2025) deutet sich in Buschdorf ein
grundlegender Wandel im sozialen Gemeinschaftsgefüge an. Dieses Gefüge bestand und
besteht im Kern aus informellen Netzwerken, örtlichen Zusammenschlüssen und dem
persönlichen Engagement Einzelner. Die Vereine und Institutionen bilden Ankerorte für die
ortsansässige Gemeinschaft. Veranstaltungen und Festivitäten des Brauchtums bilden das
kulturelle Rückgrat im Gemeinschaftsleben. Buschdorf ähnle in dieser Hinsicht einer
lebendigen und intakten Dorfgemeinschaft, wie von zahlreichen Beteiligten an der
Befragung hervorgehoben wurde. Große Vereine, Verbände oder Trägerorganisationen von
Außerhalb sucht man hier vergebens. Vieles beruhe auf lokaler Eigeninitiative, die bisher
auch die schwindende Bedeutung der katholischen Kirche ausgleichen konnte.
Bereits länger zeichnet sich ab, dass dieses endogene, nachhaltig gewachsene Gefüge mit
der wachsenden Urbanität des Ortsteils nicht ohne Weiteres Schritt hält. Die
Brauchtumsveranstaltungen erfreuten sich zwar großer Beliebtheit, werden jedoch
weiterhin allein vom ehrenamtlichen Engagement vor Ort getragen. Noch sei man gut
aufgestellt, die Sorge um den fehlenden Nachwuchs wächst jedoch, heißt es. Auch wächst
die Sorge, dass es dem Brauchtum alleine bislang nicht gelingt, die Mehrzahl der neuen
Bewohner*innen anzusprechen und einzubeziehen.
Jungen Familien eröffnet der Ortsteil zudem mit seinen Kindergärten, Grundschulen samt
OGS, dem Jugendzentrum Buschbude (Träger: Kinderschutzbund) sowie dem örtlichen
Fußballverein SV Buschdorf 02 noch ganz andere Perspektiven und Möglichkeiten der
sozialen Interaktion.
Der Wandel, der sich im sozialen Leben Buschdorfs abzeichnet, beruht neben
gesellschaftlichen und demografischen Veränderungsprozessen auch auf dem drohenden
räumlichen Rückzug der katholischen Kirche aus der sozialen und geografischen „Dorfmitte“
inklusive ihrer historischen Rolle als fixer Dreh- und Angelpunkt im Gemeinschaftsleben. Die
Kirche mit dem Pfarrheim St. Aegidius ist derzeit Sitz des (freien) Jugendzentrums, der
katholischen Bibliothek und verfügt über Kurs-, Sitzungs- und einen großen
Veranstaltungsraum. Die Anlage wird von den meisten weiterhin als das soziale Zentrum
Buschdorfs gesehen. Für manche ist sie gar der einzige nennenswerte Ort der Begegnung.
Dadurch wird deutlich, dass viele bestehende Angebote für unterschiedliche Alters- und
Interessengruppen mit dem Wegfall des Pfarrheims St. Aegidius wahrscheinlich aufgegeben
würden.
Daneben gibt es seit längerem bereits Tendenzen einer Fragmentierung. Diese lässt sich z.T.
räumlich beobachten, aber insbesondere auch sozio-kulturell: Die Bewohner*innen derSeite 29 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
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Geflüchtetenunterkunft an der Schlesienstraße sowie das neue Gemeindezentrum der
VitaKirche und andere Glaubensgemeinschaften (z.B. Hinduistischer Tempel Sri Muthumari
Ampal Bonn/Rhein-Sieg) im Gewerbegebiet sind isoliert und/oder gänzlich auf andere
Stadtteile fokussiert. Engerer Kontakt, Vernetzung oder Kooperation zwischen diesen und
den übrigen Buschdorf*innen findet nur sporadisch statt. Bemerkenswert ist in diesem
Zusammenhang die Meinung vieler Befragten: Der einzige Ort in Buschdorf, an dem
Integration über alle Grenzen hinweg gelingt und auch gelebt wird, sei der Sportverein SV
Buschdorf 02.
4.2. Risiken
In Anbetracht des angespannten Wohnungsmarktes in der Stadt Bonn und des Drucks auf
die verfügbaren Flächen, wird die Wohnentwicklung und damit die Einwohner*innenzahl
Buschdorfs aller Voraussicht nach auch in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen. In
den Gesprächen mit den Stakeholder*innen traten stets Sorgen und Befürchtungen auf, der
Stadtteil könne damit überfordert werden. Für das („dörfliche“) Zusammenleben stellen
Urbanität und Wachstum eine Bedrohung dar. Eine politische Bewohner*innenvertretung,
wie einen Ortsausschuss oder einen Ortsteilverein, gibt es nicht. Die informell organisierte
„Zukunftswerkstatt Buschdorf“ versucht, hier als Plattform die Lücke zu schließen, indem
strukturelle Probleme und Herausforderungen im Ortsteil aktiv mit Verwaltung und Politik
thematisiert, eigene Ideen entwickelt und eingebracht werden. Sich als Sprachrohr des
Ortsteils und als Zusammenschluss aller Organisationen, Engagierten und Interessierten in
Buschdorf zu etablieren, gelingt bislang offenbar nur in Ansätzen.
Ebenso wurde die Sorge geäußert, dass die städtische Infrastruktur mit dem weiteren
Wachstum nicht Schritt halten könne. Die Stadt selbst sieht sich bei der Versorgung
hingegen auf einem guten Weg: Die im Ortsteil vorhandenen und neu geplanten Betreuungs-
und Bildungseinrichtungen könnten derzeit den aktuellen und voraussichtlich zukünftigen
Bedarf decken. Im Zuge der zukünftigen Planverfahren erfolgt eine laufende Rückkopplung
mit den entsprechenden Fachplanungen für soziale Infrastruktur und eine Kommunikation
über begleitende Öffentlichkeitsformate im Ortsteil.
Für das soziale Gefüge birgt der weitere Zuzug zwar die Chance, mehr junge und engagierte
Menschen nach Buschdorf zu holen. Inwiefern diese aber von den herkömmlichen
Angeboten angesprochen werden, bleibt fraglich, da diesen nur begrenzte Integrationskraft
zugesprochen wird. Bestehende Institutionen sollten die Umbruchphase dafür nutzen, ihre
Strukturen weiterzuentwickeln, um sie beispielsweise für neue Nachbar*innen
anschlussfähig zu gestalten - sofern sich Buschdorf weiterhin als Ort mit einem
eigenständigen, vitalen Sozial- und Gemeinschaftsleben verstehen möchte. Hierbei können
Förderangebote oder die Freiwilligenagentur der Stadt Bonn unterstützen.Seite 30 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
17
4.3. Potenziale
Neben den dargestellten Risiken, die das prognostizierte Bevölkerungswachstum mit sich
bringt, birgt es auch Potenziale. Mit den einhergehenden geplanten baulichen
Entwicklungen kann eine quantitative Ausweitung der sozialen Infrastruktur erfolgen. Diese
lässt sich gemeinsam mit den IEK-Maßnahmen auch für eine qualitative Verbesserung des
„Sozialen“ nutzen z.B. durch eine Modernisierung bestehender Strukturen oder eine
Verjüngung der Vereine durch neue Engagierte im Ortsteil.
4.3.1. Sportentwicklung
Wie bereits erwähnt, spielt der örtliche Fußballverein SV Buschdorf an der Schlesienstraße
eine wichtige Rolle im Ortsteilleben, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit. Nach
Neubau des eigenen Vereinsheims und der Kabinen steht mit der Erweiterung der
Sportfläche der nächste Entwicklungsschritt an.
In zentraler Lage steht zudem die privat betriebene Sportmeile Buschdorf mit Fitnessbereich
und Hallensport. Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt und sanierungsbedürftig. Eine
mögliche Verlagerung des Angebotes der Sportmeile wird mit der IEK-Maßnahmen D3.1
verfolgt, mit der Möglichkeit, langfristig Sport- und Gesundheitsangebote zu bündeln.
4.3.2. Gemeindezentrum Freikirche VitaKirche
In Buschdorf entsteht derzeit ein hochwertiges, soziales Zentrum in den Räumen der
Freikirche (VitaKirche). Von Beratungs-, Kleingruppen-, Sitzungs- bis hin zu großen
Veranstaltungsräumen bildet das Zentrum das komplette Spektrum an Möglichkeiten ab. Die
Randlage im Gewerbegebiet südlich der Schlesienstraße stellt dabei aus vielerlei Hinsicht ein
Hindernis dar. Ebenso wird von einigen Befragten angemerkt, dass es sich hierbei um einen
konfessionellen Ort handelt. Unabhängig von möglichen Vorbehalten und
Mobilitätsbarrieren, bietet sich dem Ortsteilleben dort Potenzial zur kurzfristigen
Bedarfsdeckung an Räumlichkeiten.Seite 31 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
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III. Ergebnis der Bedarfsprüfung
Das soziale Leben im Ortsteil steht zweifellos vor Herausforderungen. Die Sorge, dass
Buschdorf den sich selbst gestellten Anspruch eines lebendigen, engagierten, sozialen und
„dörflichen“ Ortsteils durch Rückzug der katholischen Kirche nicht weiter gerecht werden
kann, erscheint im Lichte der Untersuchungsergebnisse zwar nachvollziehbar. Objektiv
betrachtet sind – mit wenigen Ausnahmen - die einzelnen benannten (belastbaren)
Raumbedarfe wenig anspruchsvoll und zumeist in ihrer Frequenz auf einige Stunden oder
Tage im Monat beschränkt.
Als Ergebnis der Bedarfsprüfung kann festgestellt werden, dass es für den Wegfall der
Räume des Pfarrheims keinen gleichwertigen (zentralen und prominenten) Ersatz gibt oder
kurzfristig geben kann. Eine vorläufige (vielleicht auch dauerhafte) Perspektive bieten
insbesondere die Räumlichkeiten der VitaKirche. Diese hochwertige und weitestgehend
ungenutzte Ressource müsste zunächst ausgeschöpft und die dortigen Räume ausgelastet
werden, bevor tatsächlich von einem Mangel an Räumlichkeiten im Ortsteil gesprochen
werden kann. Es bleibt offen, inwiefern bei einem Wegfall und der Verknappung des derzeit
bestehenden Raumangebotes das zur Verfügung stehende Raumangebot der VitaKirche von
den Buschdorfer*innen angenommen wird. Die Entwicklung eines potenziellen Dachvereins
für den Ortsteil kann hier vermittelnd wirken, um mögliche Brücken zu bauen. Ebenso
sollten Übergangslösungen/Zwischennutzungen für das von der Schließung bedrohte
Jugendzentrum zunächst erörtert werden, um die Arbeit über die nächsten Jahre fortsetzen
zu können. Mittelfristig sind bereits alternative Räume für die Jugendarbeit in den
städtischen Planungen zum Kita-Neubau an der Friedlandstraße vorgemerkt16, sodass auch
hier der Bedarf in einigen Jahren gedeckt werden kann. Eine Raumnutzung durch Externe
außerhalb der Öffnungszeiten wäre im weiteren Verfahren zu prüfen. Ebenso besteht
mittelfristig gemäß politischer Beschlussfassung die Möglichkeit, Räumlichkeiten für soziale
Einrichtungen, Vereine oder die offene Jugendarbeit im Quartier „Im Rosenfeld“ zu
integrieren17.
Der geäußerte Wunsch nach einem neuen zentralen Ort der Gemeinschaft, als Treffpunkt,
Möglichkeits- und Aktivitätsraum ist nachvollziehbar. Im Ergebnis zeigt sich jedoch, dass der
Bedarf und die Notwendigkeit für ein in seiner Größe umfassendes soziales Zentrum sowie
entsprechende Räumlichkeiten in städtischer Hand in Buschdorf nicht gegeben sind. Für die
Herstellung, Ausstattung sowie den laufenden Betrieb eines solchen multifunktionalen,
sozialen Zentrums durch eine private Vorhabenträgerschaft in einer Dimension, wie es etwa
von der Zukunftswerkstatt vorgeschlagen wird, zeichnet sich derzeit jedoch keine
Realisierungschance ab. Für eine städtische Trägerschaft und Finanzierung müsste ein
herausragendes öffentliches Interesse bestehen. Dieser Bedarf ist nach Einschätzung der
sozialen Fachbereiche derzeit nicht vorhanden. Es kann auch nicht davon ausgegangen
werden, dass ein soziales Zentrum durch die bislang angemeldeten Bedarfe ausgelastet
würde und/oder eine Vermietung an Dritte substanzielle Einnahmen generiert.
16 DS-Nr. 231745, vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2023 beschlossen
17 Änderungsantrag DS-Nr. 253210-01 AA zum Bebauungsplan Nr. 6224-3.Seite 32 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
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Auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Str.“ ist ein soziales Zentrum in der aus der
Vergangenheit vorgeschlagenen und beabsichtigten Größe mit Veranstaltungsraum für 200
Personen und entsprechenden Räumen zur Begegnung und der offenen Kinder- und
Jugendarbeit mit einer unmittelbar auf dem gleichen Grundstück angrenzenden
Wohnbebauung schwer vereinbar. Ebenso stellt die Fläche keine Lösung zur kurzfristigen
Bereitstellung und Kompensation von Ersatzräumen dar, sollten in absehbarer Zeit die
Flächen des Pfarrzentrums St. Aegidius nicht mehr zur Verfügung stehen.
Für die Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ bleiben Gemeinschaftsräume in geringem
Umfang jedoch nicht ausgeschlossen: Bei zukünftigen Entwicklungsflächen im Ortsteil
Buschdorf („Im Schildchen/Otto-Hahn-Str.“ und im Quartier „Im Rosenfeld“) besteht
dennoch mittel- bis langfristig die Möglichkeit, dezentrale Treffpunkte bzw. integrierte
Räumlichkeiten für Sozial- und Gemeinschaftszwecke in geringem Umfang im Rahmen der
Ausschreibung und Bewertung von Konzeptvergaben zu berücksichtigen, die einen sozialen
Mehrwert für den Ortsteil Buschdorf bieten können. Diese werden allerdings, im Vergleich
zum vorgeschlagenen sozialen Zentrum, einen viel geringeren Umfang haben, der sich am
tatsächlichen Bedarf orientiert.
IV. Empfehlungen
Viele der Aussagen im Verlauf der durchgeführten Untersuchung zeugen von einer
Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft des Ortsteillebens. Dies kann als Aufruf an die Stadt
Bonn gedeutet werden, hier Vertrauen zu bilden und Perspektiven aufzuzeigen. Die
Stakeholder*innen im Ortsteil sehen sich an einem kritischen Punkt angelangt, an dem das
kulturelle und soziale Leben in seiner bisherigen Form bedroht ist, während der Ortsteil
stetig weiterwächst.
Sämtliche Stakeholder*innen äußerten aufgrund der Aufgabe des Pfarrheims daher auch
eine hohe Dringlichkeit und die Notwendigkeit eines stärkeren Engagements von außen und
sehen hier die Stadt Bonn zuvorderst in der Pflicht. Die anstehende Schließung des
katholischen Pfarrheims stelle für das Sozialleben eine Bedrohung dar, alternative (oder
auch nur provisorische) Orte im oder in angrenzenden Ortsteilen werden zunächst als
unzureichend und untauglich beurteilt.
Zwischen den Zeilen lassen sich aber durchaus unterschiedliche Sichtweisen bei den
Handelnden erkennen: Erstere will Buschdorf in seinem Charakter bewahren und die
Gemeinschaft maßgeblich von innen heraus stärken. Letztere sucht die Lösung eher im
Fortschritt, in neuen Angeboten und der Einbindung externer Partner*innen.
Die Zielsetzung der vorliegenden Bedarfsprüfung war es, die Möglichkeiten für ein soziales
Zentrum zu ergründen. Trotz der negativen Einschätzung im Rahmen der Bedarfsprüfung,
ergeben sich dennoch Handlungsspielräume zur Verbesserung der Situation, die
städtischerseits aufgegriffen werden könnten. Einige davon finden sich bereits in den
vorhandenen IEK-Maßnahmen wieder.Seite 33 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
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Mögliche Interventionen
(kurz- und mittelfristig
<5-10 Jahre):
Zuständigkeiten
Koordination der Unterstützung,
Vernetzung, Förderung für die
Vereine und Gruppierungen vor
Ort
→ vgl. IEK-Maßnahme C1.1
Richtlinie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements*
Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln durch
Vereine und Gruppierungen vor Ort
Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen
(Amt 50-33)
Freiwilligenagentur
ggf. mögliche Unterstützungsleistungen
Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen
(Amt 50-11)
Erörterungen von Potenzialen und
Konzeption von Angeboten für
neue Zielgruppen (z.B.
Migrant*innen) mit Stakeholdern
vor Ort
→ vgl. IEK-Maßnahme C1.1
Richtlinie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements*
Unterstützung von neuen Angeboten
Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen
(Amt 50-33)
Förderung von Angeboten für Migrant*innen
Zuständigkeit: Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05)
Organisationsentwicklung hin zu
einem Dachverein (Runder Tisch,
Ortsteilverein, o.ä.) zur Bündelung
der lokalen Gruppen und
Ressourcen
→ vgl. IEK-Maßnahme C1.1
Richtlinie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements*
Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln durch
Vereine und Gruppierungen vor Ort
Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen
(Amt 50-33)
Freiwilligenagentur
ggf. mögliche Unterstützungsleistungen
Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen
(Amt 50-11)
Ein- und Anbindung des neuen
Zentrums der VitaKirche an den
Ortsteil
Möglichkeit zur Anmietung von Räumlichkeiten der VitaKirche und
als Übergangslösung
Private Zuständigkeit
Sicherung oder Bereitstellung
temporärer Lösungen für künftig
wegfallende Räumlichkeiten
(Jugendzentrum, Sitzungsräume
für Vereine, Kursräume)
Möglichkeit zur Anmietung von Räumlichkeiten der VitaKirche und
als Übergangslösung
Private Zuständigkeit
Kita-Neubau mit Unterbringung
des Jugendzentrums
→ vgl. IEK-Maßnahme C2.2
Planung mit mittelfristiger Zeitschiene (5-10 Jahre)
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)
Finanzierung des Jugendzentrums durch Förderung des
Jugendamtes absehbar sichergestellt, sofern politischer Beschluss
zur Förderung im Rahmen des neuen Freizeitstättenbedarfsplans
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)
potenzielle Raumnutzung durch Externe außerhalb der
Öffnungszeiten des Jugendzentrums prüfbar
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)
* Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung auch entsprechende Förderprogramme und -mittel zur
Verfügung stehen.
Neue Orte der
Begegnung
Stärkung der
GemeinschaftSeite 34 von 47
BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf
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Mögliche Interventionen
(mittel- und langfristig
<10-20 Jahre):
Zuständigkeiten
Berücksichtigung dezentraler Treffpunkte in
den weiteren Neubauquartieren in Buschdorf
im Rahmen der Bewertung von
Konzeptvergaben (inkl. „Im Rosenfeld“, „Im
Schildchen/Otto-Hahn-Str.“)
→ vgl. IEK-Maßnahmen A 4.2 und C2.1
Berücksichtigung bei Ausschreibungen von
Konzeptvergaben zukünftiger
Entwicklungsflächen in Buschdorf (mittel- bis
langfristige Zeitschiene)
Berücksichtigung von integrierten
Räumlichkeiten für Sozial- und
Gemeinschaftszwecke in geringerem
Umfang, die Mehrwert für Ortsteil
Buschdorf bieten können
Zuständigkeit: Amt für
Wirtschaftsförderung (Amt 03) /
Stadtplanungsamt (Amt 61)
Sportentwicklung (Ausgangspunkt ist
Spielfelderweiterung SV Buschdorf und
Verlagerung der Sportmeile) eröffnet neue
Möglichkeiten z.B. Räume für die Jugendarbeit,
Gastronomie, Freizeitangebote und Kurs- und
Veranstaltungsräume unterzubringen sowie
(teilweise) kommerziell selbsttragend bereit zu
stellen
→ vgl. IEK-Maßnahmen D3.1 und D3.2
Sportentwicklungsplanung
Zuständigkeit: Sport- und Bäderamt (Amt
52) / Amt für Wirtschaftsförderung (Amt
03) / Stadtplanungsamt (Amt 61)
Neue Orte der
BegegnungSeite 35 von 47
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V. Anlagen
Übersichtskarte 1 - Aktuelle Räumlichkeiten18:
18 Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Bonn (2026)Seite 36 von 47
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Übersichtskarte 2 - Zukünftige Räumlichkeiten19:
19 Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Bonn (2026)Seite 37 von 47
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Tabelle 1 - Übersicht Stakeholder*innen
Institution Ortsteilbezug Angebote Zeiten Gruppengröße Finanzierung Raumbedarf
Lucky Luke e.V20 groß Offener Treff für
Jugendliche,
offener Treff für Kinder,
Ballett für
Kinder/Jugendliche,
Sportangebot
Mo/Di 16.30-19.30 Uhr
Fr 15.30-17.30 Uhr
Do 17.00-18.00/18.00-
19.00 Uhr
So 15.00-17.00
30-40 Kinder
5-10 Jugendliche
Amt für Kinder,
Jugend und
Familie
Neue Räume für offene Kinder
und Jugendarbeit
120 m²
Zukunftswerkstatt
Buschdorf
groß Neujahrsempfang Zum Jahresanfang ca.
zwei Stunden
Ca. 20 Personen Ehrenamtlich Besprechungsraum/
Gruppenraum
Ortsfestausschuss groß St. Martinsumzug,
Kirmes, Buschdorfer
Advent, Frühjahrsputz
Veranstaltungen finden
in der Regel
im Freien statt
Ehrenamtlich Besprechungsraum
Karnevalsausschuss groß Oktoberfest,
Sommerfest
Karnevalsumzug,
Karnevalssitzungen
Veranstaltungen finden
in der Regel
im Freien, in der
Gaststätte oder in der
Turnhalle der KGS statt
bis zu 200 Personen Ehrenamtlich,
Mitgliedsbeiträge,
Einnahmen
Besprechungsraum,
Veranstaltungsraum
Buschdorf Stiftung groß Einzelfallhilfe,
Sozialsponsoring
Ehrenamtlich,
Mitgliedsbeiträge,
Spenden
Besprechungsraum
Erwerbslosenforum keinen, Ratsuchende
hauptsächlich aus
Tannenbusch
Sozialberatung Pausiert zurzeit Ehrenamtlich Besprechungsraum
(Wiederaufnahme auch in
anderen Stadtteilen möglich)
Bonner Muhabbet
Verein für Jugend der
Ethik
gering, ein bis zwei
Familien, die
das Angebot nutzen,
kommen aus Buschdorf
Gebetsräume, Seminar
über Ethik
und Leben in
Deutschland
ca. 70
Vereinsmitglieder*innen
Ehrenamtlich,
Mitgliedsbeiträge
neue Vereinsräume (ca. 100
m²) zur alleinigen Nutzung
(Verein kann auch auf andere
Stadtteile ausweichen)
20 Zum Zeitpunkt der Interviews befand sich das Jugendzentrum „Buschbude“ in Trägerschaft des Lucky Luke e.V.Seite 38 von 47
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SV Buschdorf 02 mittel bis stark, ca. 70
Prozent der
Mitglieder*innen aus
Buschdorf
Fußball im Ligabetrieb
für Kinder, Jugendliche
und Senior*innen,
Senior*innenturnen,
Eltern-Kind-Turnen,
Aerobic
ca. 380
Vereinsmitglieder*innen
Ehrenamtlich,
Mitgliedsbeiträge
Neues Vereinsheim deckt
Bedarf
VitaKirche gering, ein bis zwei
Familien, die
das Angebot nutzen,
kommen aus Buschdorf
umfangreiche Angebote Sonntags regelmäßig
300 Personen zu den
Gottesdiensten; davon 5
Familien aus Buschdorf
Ehrenamtlich,
Spenden
füllen mit ihren
Veranstaltungen ihre
Räumlichkeiten zu ca. 30
Prozent
Kirchengemeinde St.
Aegidius
mittel, nach
Zusammenlegungen
zugehörig zu St. Thomas
Morus
Gemeindenahe
Angebote
(Messdiener*innen,
Firmung etc.)
Stellen Räume für die
anderen Vereine
kostengünstig zur
Verfügung
Getragen durch
Kirchengemeinde
Veranstaltungsraum,
Gruppenraum
KFD-Buschdorf/
ehrenamtliche
Seniorengruppe
groß Seniorennachmittage
seniorengerechte
Ausflüge
einmal monatlich 70-80 Senior*innen Beiträge,
Ehrenamt
Veranstaltungsraum,
Besprechungsraum
Amt für Soziales und
Wohnen,
Geflüchtetenunterkunft
gering, keinen Bezug
zum restlichen Ortsteil,
Fremdkörper
Betreuung Geflüchteter keinen
KGS Buschdorf Grundschule
OGS Buschdorf Pänz/
Kinderwerk Baronsky
ehemalige
Elterninitiative, nach
Trägerwechsel aber
nicht mehr
OGS KGS Buschdorf KGS Sanierungsbedürftig und
zu klein, flexibel nutzbarer
Gruppenraum interessant, kein
Ersatz für schulische Räume
Schule am Apfelgarten Grundschule
Betreute Schule e.V. OGS Schule am
ApfelgartenSeite 39 von 47
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Tabelle 2 - Übersicht über Raumangebote
Ort/Raum Größe Eigentümer Vermietung/
Nutzung durch
Dritte
anstehende Veränderungen Einschränkungen/Hemmnisse
Veranstaltungsraum
Pfarrzentrum Buschdorf
für ca. 100-150
Personen
Gemeinde St.
Thomas Morus
Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück
veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten
des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung
gestattet
Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer
im Pfarrbüro abgeholt werden, keine
neutralen Räume
Besprechungsraum
Pfarrzentrum Buschdorf
30 m² Gemeinde St.
Thomas Morus
Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück
veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten
des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung
gestattet
Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer
im Pfarrbüro abgeholt werden, keine
neutralen Räume
Besprechungsraum
Pfarrzentrum Buschdorf
30 m² Gemeinde St.
Thomas Morus
Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück
veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten
des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung
gestattet
Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer
im Pfarrbüro abgeholt werden, keine
neutralen Räume
Lucky Luke e.V. Offener Treff ca. 100 m² Gemeinde St.
Thomas Morus
Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück
veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten
des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung
gestattet
Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer
im Pfarrbüro abgeholt werden, keine
neutralen Räume, nicht barrierefreiSeite 40 von 47
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Lucky Luke e.V. Ballettraum ca. 30 m² Gemeinde St.
Thomas Morus
Nein Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück
veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten
des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung
gestattet
Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer
im Pfarrbüro abgeholt werden, keine
neutralen Räume, nicht barrierefrei
Lucky Luke e.V.
Computerraum
ca. 20 m² Gemeinde St.
Thomas Morus
Nein Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück
veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten
des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung
gestattet
Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer
im Pfarrbüro abgeholt werden, keine
neutralen Räume, nicht barrierefrei
Bonner Muhabbet Verein für
Jugend der Ethik
Priva

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Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de