260648 · Beschlussvorlage
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo)
Kerndaten
- Nummer
- 260648
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Christian-Lassen-Straße Hauptort
- Im Schildchen
- Otto-Hahn-Straße
- Leo-Breuer-Weg
- Georg-Elser-Weg
- Stadthaus
- Buschdorfer Straße
- Friedlandstraße
- Schlesienstraße
- Buschdorf
- Tannenbusch
- Auerberg
- Dransdorf
- Bonn
- Neu-Tannenbusch
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 260648 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo) Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Den Ergebnissen der „Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf“ wird zugestimmt. Diese dienen im weiteren Verfahren als Grundlage für die städtebaulich-hochbauliche Konzeption sowie die Vermarktung der Fläche. (Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Rat | Der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren ist lediglich zu Pkt. 1 empfehlendes Gremium.) 2. Der Zielsetzung einer vornehmlich wohnbaulichen Entwicklung mit innovativen Wohnformen und integrierten Räumlichkeiten für Sozial- und Gemeinschaftszwecke entsprechend der Ergebnisse der Bedarfsprüfung auf den städtischen Flächen „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ gemäß Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt. Der Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung von Flächen im Rahmen der Perspektivwerkstatt im Ortsteil Buschdorf (DS-Nr. 1612505) sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und zur Vorbereitung der Konzeptvergabe (DS-Nr. 1810024) werden aufgehoben. (Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Rat) 3. Aufgrund der Ausrichtung auf Initiativen für innovative Wohnformen als Vertragspartner entfällt in diesem Fall das Erstzugriffsrecht der VEBOWAG.Seite 1 von 47 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) (Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Rat | Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe ist lediglich zu Pkt. 3 empfehlendes Gremium.) 4. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass das Vorhaben "Im Schildchen/Otto- Hahn-Straße" hinsichtlich der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse so zu gestalten ist, dass durch die Wohnnutzung des Vorhabengrundstücks keine im Immissionsschutzrecht begründete Einschränkungen der bestehenden Nutzungen auf den benachbarten Grundstücken hervorgerufen werden. (Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) 5. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-1 „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). (Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) 6. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen. Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt. (Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz ) 7. Für das Vorhaben „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. (Zuständigkeit des Beschlusspunktes: Bezirksvertretung Bonn) Begründung Anlass Für die städtische Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf liegen bereits ein Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung von Flächen im Rahmen der Perspektivwerkstatt (2016, vgl. DS-Nr. 1612505) sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-1 „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (2018, vgl. DS-Nr. 1810024) vor. Diese sehen für das Grundstück des ehemaligen Studieninstituts ein Konzeptvergabeverfahren mit der Nutzung von innovativen Wohnformen und ergänzenden sozialen Einrichtungen vor. Die Idee einer sozialen Nutzung (Soziales Zentrum) geht auf einen Konzeptvorschlag zurück, der sich aus der 2015 durchgeführten Perspektivwerkstatt für Buschdorf entwickelt hat. Mit Beschlussfassung des integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf im Jahr 2023 (DS-Nr. 231017) wurde die Prüfung und Berücksichtigung sozialer Bedarfe auf der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ mit den Maßnahmen A4.2 (AngebotSeite 2 von 47 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) an innovativen Wohnformen schaffen – Mehrgenerationenwohnen in den neuen Baugebieten) und C2.1 (Bedarfsprüfung für ein Quartiers-/Begegnungszentrum Buschdorf und neue Angebote in den Neubauprojekten) aufgegriffen: Zur weiteren Entwicklung und städtebaulich-hochbaulichen Konzeption der Fläche sollte zunächst eine Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf durchgeführt werden, welche den räumlichen Bedarf für soziale Nutzungen unterschiedlicher Zielgruppen ermittelt und bewertet. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Bedarfsprüfung sollte ein potenzielles Raumprogramm in die städtebaulich-hochbauliche Konzeption der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ einfließen und für die anschließende Vermarktung der Liegenschaft herangezogen werden. Das Büro BASTA hat die Bedarfsprüfung 2024/2025 durchgeführt und den Bericht fertiggestellt. Der Endbericht zeigt Aussagen zur Situation und mögliche Übergangslösungen für Räumlichkeiten in Buschdorf auf (vgl. Anlage 2). Die für die Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ relevanten Ergebnisse der Bedarfsprüfung und die daraus resultierenden Planungsziele werden im weiteren Verlauf dargelegt. Mit dem vorliegenden Beschluss soll das Verfahren gemäß der neuen Zielsetzung fortgeführt werden. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet (vgl. Anlage 1) befindet sich im südlichen Ortsrandbereich des Ortsteiles Buschdorf im Stadtbezirk Bonn und weist eine Größe von ca. 5.200 m² (0,5 ha) auf. Es handelt sich um die Fläche des ehemaligen Studieninstitutes, welche sich zwischen den Straßen Leo-Breuer-Weg, der Otto-Hahn-Straße und Im Schildchen befindet. Die Fläche befindet sich in städtischem Eigentum, liegt derzeit brach, ist unbebaut und weist umfangreichen Baum- und Gehölzbestand auf. Im Norden und Westen wird die Fläche von zweigeschossigen Einfamilienhäusern (an der Otto-Hahn-Straße und am Leo-Breuer-Weg) sowie im Osten von der Otto-Hahn-Straße, begrenzt. Im Süden verläuft die Straße Im Schildchen. Gegenüber befindet sich die Nutzung eines privaten Sportanbieters („Sportmeile“) mit Hallen und offenen Sportfeldern. Planungsziel / Vorhaben Ergebnisse der Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Bedarf und die Notwendigkeit für ein in seiner Größe umfassendes soziales Zentrum sowie entsprechende Räumlichkeiten in städtischer Hand in Buschdorf nicht gegeben sind: Für die Herstellung, Ausstattung sowie den laufenden Betrieb eines solchen multifunktionalen, sozialen Zentrums durch eine private Vorhabenträgerschaft in einer Dimension, wie es etwa von der Zukunftswerkstatt Buschdorf vorgeschlagen wird, zeichnet sich derzeit keine Realisierungschance ab. Für eine städtische Trägerschaft und Finanzierung müsste ein herausragendes öffentliches Interesse bestehen. Dieser Bedarf ist nach Einschätzung der Verwaltung derzeit nicht vorhanden. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass ein soziales Zentrum durch die bislang im Rahmen der geführten Stakeholder-Interviews angemeldeten Bedarfe ausgelastet würde und/oder eine Vermietung an Dritte substanzielle Einnahmen generiert.Seite 3 von 47 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Realisierung eines Sozialen Zentrums in räumlich erheblichem Umfang für Buschdorf auf der Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ nicht weiterzuverfolgen. Die Studie stellt zudem klar, dass die Fläche keine Lösung zur kurzfristigen Bereitstellung und Kompensation von Ersatzräumen darstellt, sollten in absehbarer Zeit die Flächen des Pfarrzentrums St. Aegidius nicht mehr zu Verfügung stehen. Insbesondere die Funktion eines Veranstaltungsraumes für 200 Personen sowie Räumlichkeiten der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind mit einer unmittelbar auf dem gleichen Grundstück angrenzenden Wohnbebauung schwer vereinbar. Für die Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ bleiben Gemeinschaftsräume in geringem Umfang davon jedoch nicht ausgeschlossen: Im Rahmen der Ausschreibung und Bewertung der Konzeptvergabe sollen dezentrale Treffpunkte bzw. integrierte Räumlichkeiten für Sozial- und Gemeinschaftszwecke in geringem Umfang, die einen sozialen Mehrwert für den Ortsteil Buschdorf bieten, Berücksichtigung finden. Geänderte Planungsziele Gemäß der Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf soll die Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ vornehmlich wohnbaulich mit innovativen Wohnformen und integrierten Räumlichkeiten für Sozial- und Gemeinschaftszwecke in geringem Umfang, die einen Mehrwert für den Ortsteil bieten, entwickelt werden. Eine Berücksichtigung soll im Rahmen der Ausschreibung und Bewertung der Konzeptvergabe erfolgen. Mit dem Vorhaben ist beabsichtigt, rund 40-65 Wohneinheiten zu schaffen. Diese Zahl entspricht dem städtischen Dichtezielwert von 60-100+WE/ha Bruttobauland (vgl. DS-Nr. 253317 und DS-Nr. 231202). Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis der Qualifizierung ergeben. Die Erschließung des Plangebietes ist über die Otto-Hahn-Straße und die Straße Im Schildchen möglich. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden erste Lösungsansätze für eine verträgliche Verkehrserschließung im Zuge der Qualifizierung erwartet. Zur Förderung eines autoarmen Quartiers ist die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf das Mindestmaß zu reduzieren (vgl. Stellplatzsatzung der Stadt Bonn). Im weiteren Verfahren werden die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung untersucht, indem ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet wird, das geeignete Maßnahmen zur weiteren Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes und alternativer Mobilitätsangebote darlegt. Bei der Planung von Tiefgaragen sind diese unter der Gebäudekubatur zu errichten, um vorhandener und geplanter Vegetation natürlichen Bodenschluss gewährleisten zu können. Die Anbindung an den ÖPNV ist durch die Haltestelle „Georg-Elser-Weg“, welche sich direkt vor dem Plangebiet auf der Otto-Hahn-Straße befindet, als gut einzustufen. Es bestehen hierdurch Verbindungen in Richtung Innenstadt (Linie 604) sowie zum Nahversorgungszentrum in Tannenbusch (Linie 631). Im Rahmen des Vorhabens soll Wert auf eine qualitativ hochwertige Frei- undSeite 4 von 47 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Außenanlagengestaltung gelegt werden, deren Grünflächen und Freiräume zur Förderung von Biodiversität, robuster Vegetation und klimatischer Anpassung beitragen, den Natur- und Artenschutz begünstigen und Flächen für bspw. Spielmöglichkeiten und Regenwassermanagement berücksichtigen. Der Versiegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten. Vorhandener Baumbestand ist nach Möglichkeit in die Planung zu integrieren und mögliche Ersatzpflanzungen sind im Plangebiet vorzusehen. Planungsrechtliche Vorgaben Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wirksam seit dem 29.10.2025, legt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich des Plangebietes als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ und „Kindergarten“ dar. Zukünftig soll auf der Fläche vorrangig Wohnen realisiert werden. Die Festsetzung "Wohnen" im Bebauungsplan ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Da der Bebauungsplan - sollte das Vorhaben nicht gem. § 246e BauGB umgesetzt werden - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden kann, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Darstellung "Fläche für Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Schule und Kindergarten" wird dann nach Rechtskraft des Bebauungsplans in "Wohnen" berichtigt. Erfolgt eine Genehmigung des Vorhabens gem. § 246e BauGB ist im Rahmen der Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der geltenden Darstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7425-18 weist die Fläche des ehemaligen Studieninstituts als Fläche für den Gemeinbedarf - Schule - aus. Der Bedarf für eine Grundschule wird in Buschdorf an anderer Stelle realisiert und ist nicht mehr Zielsetzung für das Plangebiet. Der Realisierung der formulierten Planungsziele steht das bestehende Planungsrecht entgegen. Verfahrensvorschlag Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) wurde der § 246e erstmals in das Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt. Diese bis zum 31.12.2030 befristete Sonderregelung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den Vorschriften des BauGB und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen. Ziel ist es, Wohnbauvorhaben deutlich zu beschleunigen, insbesondere durch den Verzicht auf die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen in geeigneten Fällen. Der Anwendungsbereich des § 246e BauGB ist weit gefasst und umfasst u.a. die Errichtung neuer Wohngebäude. Ergänzend ermöglicht § 246e BauGB es, zusammen mit einem Wohnbauvorhaben auch „den Bedürfnissen der Bewohner dienende Anlagen für kulturelle, gesundheitliche und soziale Zwecke“ (z.B. Kindertagesstätten und Schulen) sowie Läden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner dienen, zuzulassen. Ausgehend hiervon könnte das Vorhaben „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ auf Grundlage des § 246e BauGB zugelassen werden.Seite 5 von 47 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Anwendung des § 246e BauGB setzt stets die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB voraus. Der Rat der Stadt Bonn hat Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch beschlossen (DS-Nr. 260201). Da die Auswirkungen des Vorhabens auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung noch nicht abschließend absehbar sind und insbesondere durch das Heranrücken von Wohnungsbau an die „Sportmeile“ ggf. Immissionskonflikte entstehen könnten, wird das Vorhaben entsprechend der Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ in die Kategorie 2 eingeordnet. Das heißt: In der Kategorie 2 soll sowohl ein Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst werden als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der Zustimmung werden die Bedingungen definiert, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im konkreten Einzelfall möglich wäre. Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz des „Bau-Turbo“ fortgeführt. Erweist sich im Fortgang der Planung und der entsprechenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher Belange überschaubar sind und somit eine Verkürzung des Verfahrens über den „Bau-Turbo“ doch möglich und sinnvoll ist, so wird das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen Interessen ohne weitere Einbindung des Stadtrats auf der Grundlage des § 246e BauGB erteilt. Das beabsichtigte Vorhaben – Wohnungsbau mit rd. 40-65 Wohneinheiten, untergeordnete den Bewohnern des Gebiets dienende Anlage für soziale Zwecke – wird sich voraussichtlich ohne städtebauliche Folgen oder die Beeinträchtigung öffentlicher Belange in die umgebende Wohnbebauung einfügen. Vorrangig sind im weiteren Verfahren die Aspekte der gesunden Wohnverhältnisse in Bezug auf die Emissionen der „Sportmeile“ in den Blick zu nehmen. Ggf. sind hier entsprechende Schallschutzmaßnahmen bei dem Vorhaben zu berücksichtigen wie z.B. Prallscheiben oder nicht öffenbare Fenster zu der Lärmquelle. Grundlage für die Beurteilung ist ein zu erstellendes Schallgutachten. Hierdurch wird auch die Grundlage für eine sachgerechte Würdigung der nachbarlichen Interessen der „Sportmeile“ sichergestellt. Die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zur Anwendung des § 246e BauGB sollte daher unter der Bedingung erfolgen, dass in Bezug auf die Lärmemissionen der „Sportmeile“ bei dem Vorhaben „Im Schildchen/Otto- Hahn-Straße“ gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden und das nachbarliche Interesse der „Sportmeile“ gewahrt bleiben (siehe Beschlusspunkt 4.). Die in der Kategorie 2 notwendige Aufstellung des Bebauungsplanes 6224-1 „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ erfolgt als Maßnahme der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4)Seite 6 von 47 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Für die Vermarktung des Grundstücks wird entsprechend der bereits erwähnten Beschlüsse eine Konzeptvergabe durchgeführt, um eine Vergabe im Erbbaurecht an Initiativen für innovative Wohnformen zu ermöglichen. Der Beschluss (Erstzugriffsrecht der VEBOWAG) vom 30.03.2017 (DS-Nr. 1613742EB5) wird daher nicht angewandt. Der Inhalt der Konzeptvergabe wird der Politik in einer späteren Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die Planungsziele für die Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ werden dort einfließen. Das Bonner Baulandmodell kommt zur Anwendung. Um die planerischen Konzeptvorschläge der Initiativen für innovative Wohnformen nicht zu stark einzuschränken, soll jedoch von den Vorgaben des Bonner Baulandmodells in dem Punkt abgewichen werden, dass im Rahmen der Konzeptvergabe lediglich ein Mindestanteil von 25% öffentlich-gefördertem Wohnraum zu berücksichtigen ist. Die genaue Quotierung des öffentlich-geförderten Wohnraums wird im Rahmen der Beurteilungskriterien zur Konzeptvergabe bestimmt. Es besteht die Möglichkeit, die Berücksichtigung eines höheren Anteils von öffentlich-geförderten Wohnungen positiv in die Konzeptbewertung einfließen zu lassen. Nach positiver Zielbeschlussfassung soll im weiteren Verfahren zunächst eine Qualifizierung im Rahmen der Konzeptvergabe an Interessengemeinschaften entsprechend der Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ für die Fläche durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die vielfältigen Zielsetzungen der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, die Schaffung von Wohnraum, soziale Infrastruktur und Städtebau bestmöglich umgesetzt werden können. Konkret bedeutet dies für Vorhaben der Kategorie 2 entsprechend der Leitlinie, dass der zukünftig mit dem Konzeptverfahren bestimmte Erbbaurechtsnehmer und Antragsteller mindestens 3 städtebauliche Varianten zu erstellen hat. Nach Vorberatung durch die Verwaltung werden die Qualitäten durch eine Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt. Die aus der Qualifizierung hervorgehende Variante bildet die Planungsgrundlage für die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB. Im Rahmen eines adäquaten Beteiligungsformates wird der Öffentlichkeit die frühzeitige Möglichkeit gegeben, sich zur Planung zu äußern und Stellung zu nehmen. Die öffentliche Darlegung des Plankonzeptes und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie auf der städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Es handelt sich um ein Vorhaben von bezirklicher Bedeutung. Aufgrund dessen liegt die Beschlusskompetenz für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB bei der Bezirksvertretung Bonn. (§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung). Nach Durchführung der Beteiligung und deren Auswertung wird die Verwaltung gemäß der Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ (DS-Nr. 260201) prüfen, ob die Bedingungen der vorbehaltlich erteilten Zustimmung nach § 36aSeite 7 von 47 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) BauGB eingehalten werden und § 246e BauGB (Bau-Turbo) zur Anwendung kommen kann. Sollte der § 246e nicht zur Anwendung kommen, wird das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage dieses Beschlusses weitergeführt und der Flächennutzungsplan berichtigt. Das Prüfergebnis wird die Verwaltung dem Rat mitteilen. Einschätzung des Vorhabens Quantität Mit dem Vorhaben können rund 40-65 Wohneinheiten geschaffen werden. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis der Qualifizierung ergeben. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Die Vergabe des Grundstücks erfolgt im Rahmen eines Konzeptverfahrens. Es sind innovative Wohnformen vorgesehen. Bedeutung für die Gesamtstadt Es handelt sich um ein Vorhaben von bezirklicher Bedeutung (vgl. DS-Nr. 231744). Aufgrund der bezirklichen Bedeutung des Vorhabens liegt die Zuständigkeit für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB bei der Bezirksvertretung Bonn. Infrastruktur Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen auf städtischem Grund besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Kosten und Einnahmen für die Stadt Bonn Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Über den Personalaufwand hinaus fallen dem Stadtplanungsamt keine zusätzlichen Kosten an. Durch die Vergabe des Grundstücks werden mittelfristig Erbbauzinseinnahmen durch die Vergabe im Erbbaurecht erfolgen. Diese werden in gesonderten Beschlussvorlagen den zuständigen Gremien beim Vergabeprozess vorgelegt. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet ist im aktuellen Zustand unbebaut. In der VergangenheitSeite 8 von 47 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) umfasste es bereits Bebauung. Es liegt außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten oder schutzwürdigen Biotopen. Im Jahr 2024 hat der Bonner Freiraumplan das integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn von 2012 abgelöst. Der Freiraumplan sieht auf der Fläche ein „Ertüchtigungs- und Sanierungsprogramm biodiverse und klimaresiliente Park und Grünanlagen“ (s. 5.1.3 Grüne Viertel) vor. Innerhalb des Plangebietes befindet sich umfassender Baum- und Gehölzbestand, der gemäß einer 2024 durchgeführten gutachterlichen Bewertung teilweise satzungsgeschützt ist. Entlang der Straße „Im Schildchen“ sowie auf der Ecke zur „Otto-Hahn-Straße“ hin, befinden sich zudem Alleebäume. Im weiteren Verfahren ist der Baumbestand bestmöglich zu erhalten und die Planungen sind dahingehend zu optimieren. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen. Das Plangebiet ist nach vorliegenden Informationen weder von Altlasten noch von schädlichen Bodenveränderungen betroffen und liegt außerhalb von gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder Hochwasserrisikogebieten. Bei der Freiflächengestaltung ist auf den Erhalt und die Anlage von Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter den Aspekten des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie des Niederschlagsmanagements erfolgen. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können, kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Für das Plangebiet wurde bereits 2024 eine ASP I durchgeführt, die eine weitere Untersuchung des Gartenschläfers erforderte. Die Untersuchung aus 2024 ergab keine Hinweise auf ein Vorkommen des Gartenschläfers oder andere Bilcharten. Die Belange des Lärmschutzes und die Anforderungen an Immissionsschutzmaßnahmen (insbesondere in Hinblick auf die angrenzende "Sportmeile") werden im weiteren Verfahren untersucht. Für das Plangebiet wurde bereits 2024 eine topographische Gefährdungsanalyse sowie ein hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser im Plangebiet erstellt.Seite 9 von 47 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. CO2-Bilanzierung, Suffizienz-Strategien Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Verkehrswende) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden berücksichtigt. Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Nachhaltigkeitscheckliste Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch dieSeite 10 von 47 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität eingestuft. Anlage/n 1 Anlage 1 - Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anlage 2 - Endbericht Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung in Buschdorf (öffentlich) 3 Anlage 3 - NaPla Checkliste_Im Schildchen Otto-Hahn-Straße (öffentlich)Seite 11 von 47 Seite 12 von 47 Bericht Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung im Ortsteil Buschdorf Im Auftrag der Bundesstadt Bonn März 2026 Dipl.-Geogr. Martin Eder M.Sc. Geogr. Fabian Neukirchen BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung Borsigstr. 1 44145 Dortmund www.basta-do.de buero@basta-do.deSeite 13 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf Inhalt I. Anlass und Rahmen der Bedarfsprüfung ....................................................................................... 1 II. Bedarfsprüfung ............................................................................................................................... 3 1. Vorgehen und Methodik ............................................................................................................. 3 2. Untersuchungsraum Buschdorf................................................................................................... 3 3. Ausgangslage „Soziales“ .............................................................................................................. 5 3.1. Einrichtungen, Angebote und Akteur*innen im Ortsteil ......................................................... 5 3.1.1. Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugend .......................................................... 5 3.1.2. Brauchtumsvereine ............................................................................................................. 7 3.1.3. Katholische und evangelische Kirche, Freikirche ................................................................ 7 3.1.4. Sonstige Angebote, Vereine und Akteur*innen .................................................................. 8 3.1.5. Exkurs: Sportstätten .......................................................................................................... 10 3.2. Aktuelle räumliche Bedarfe ................................................................................................... 11 3.3. Offene Bedarfe und fehlende Angebote ............................................................................... 12 3.4. Überörtlicher Kontext............................................................................................................ 14 4. Entwicklung und Ausblick .............................................................................................................. 15 4.1. Ortsteil im Umbruch .............................................................................................................. 15 4.2. Risiken ................................................................................................................................... 16 4.3. Potenziale .............................................................................................................................. 17 4.3.1. Sportentwicklung............................................................................................................... 17 4.3.2. Gemeindezentrum Freikirche VitaKirche .......................................................................... 17 III. Ergebnis der Bedarfsprüfung ......................................................................................................... 18 IV. Empfehlungen................................................................................................................................ 19 V. Anlagen .......................................................................................................................................... 22Seite 14 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 1 I. Anlass und Rahmen der Bedarfsprüfung Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer 2024/25 durchgeführten Untersuchung im Auftrag des Stadtplanungsamtes der Stadt Bonn. Gegenstand der Studie ist das „soziale“ Leben, wie und vor allem wo es im Ortsteil stattfindet. Er ist keine Sozialraumanalyse im engeren Sinn, sondern dient maßgeblich der Entscheidungsfindung, Sicherung und Weiterentwicklung des Ortsteils Bonn Buschdorf. Hintergrund ist die räumliche und bauliche Perspektive, welche Chancen für die Weiterentwicklung sozialer Angebote und Bedarfe eröffnet. Hierbei gilt es, einen Abgleich zu führen, welche Angebote, Bedarfe und Defizite bezüglich einer sozialen Nutzung bestehen und ob dieser entsprechende Raumangebote und -potenziale vor Ort gegenüberstehen. Innerhalb des Ortsteils findet bereits seit über zehn Jahren ein intensiver Arbeits- und Dialogprozess zwischen der Stadt Bonn, der Öffentlichkeit und der Bürgerinitiative „Zukunftswerkstatt“ statt. Der Prozess nahm mit der Gründung der Bürgerinitiative 2013 seinen Ausgang und ist im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) dokumentiert, gebündelt und formalisiert worden. Das IEK Buschdorf von 20231 bildet nicht nur die aktuelle Ausgangslage mit den Chancen und Herausforderungen ab, sondern benennt darüber hinaus Maßnahmen aus den unterschiedlichen Themenbereichen zur Weiterentwicklung des Ortsteils. Seit dem Erarbeitungsprozess des IEK Buschdorf besteht der Wunsch von Buschdorfer*innen nach einem multifunktionalen Begegnungsort für ehrenamtliches Engagement, wo eine soziale Nutzung gebündelt werden könnte. Für die Fläche "Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße" liegt bereits ein Konzeptvorschlag (2016) der Bürgerinitiative "Zukunftswerkstatt" für ein soziales Zentrum mit Gemeinschaftswohnprojekt und Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit, Beratung, Bewegung, Kultur und einem Pflegestützpunkt vor. Der Vorschlag wurde im Rahmen der Bedarfsprüfung aktualisiert (s. Kapitel 3.3.). Das IEK greift die Prüfung und Berücksichtigung sozialer Bedarfe sowie die Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ mit den Maßnahmen A4.2 und C2.1 auf: Im Rahmen der hier vorliegenden Bedarfsprüfung soll der räumliche Bedarf für eine soziale Nutzung unterschiedlicher Zielgruppen geprüft und ermittelt werden. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Bedarfsprüfung soll ein potenzielles Raumprogramm in die städtebaulich- hochbauliche Konzeption der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ einfließen und für die anschließende Vermarktung der Liegenschaft herangezogen werden. Der Auftrag einer „Bedarfsprüfung für eine soziale Nutzung“ umfasste daher mehrere Dimensionen und Zwischenschritte: Zunächst galt es den Bestand an sozialer Infrastruktur zu erheben, die maßgeblichen Akteur*innen und Stakeholder*innen zur Situation und den Aussichten zu befragen. 1 DS-Nr. 231017, vom Rat der Stadt Bonn am 12.12.2023 beschlossenSeite 15 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 2 Lage der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Str.“ im Quartier2: Parallel dazu wurden vorhandene Raumressourcen und -potenziale für soziale Bedarfe ermittelt und bewertet. Diese beiden Zwischenergebnisse fügen sich zu einem Bild, das eine belastbare Aussage über den möglichen Handlungsbedarf bezüglich ungedeckter sozialer Bedarfe und/oder benötigter Raumressourcen zulässt. 2 Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Bonn (2026)Seite 16 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 3 II. Bedarfsprüfung 1. Vorgehen und Methodik Die Erhebung im Rahmen der Bedarfsprüfung konzentrierte sich insbesondere auf vorhandene soziale Angebote, Raumressourcen und Leerstände sowie offene (ungedeckte) Bedarfe im Ortsteil Buschdorf. Um diese zu ermitteln, wurde ein dreistufiges Vorgehen gewählt. Zunächst wurde die Sicht der Stadtverwaltung auf den Ortsteil mittels eines Workshops abgefragt. Dadurch konnte das Wissen der einzelnen Fachämter zu sozialen Angeboten, wichtigen Stakeholder*innen und Akteure*innen sowie eigener Ressourcen im Ortsteil gebündelt werden. So konnte ein erster Überblick über den Ortsteil gewonnen werden, auf dessen Basis die wichtigsten Stakeholder*innen ermittelt und kontaktiert werden konnten. In leitfadengestützten Interviews mit Stakeholder*innen und einem Workshop mit den im Ortsteil tätigen Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe konnten die bestehenden Lücken gefüllt und ein umfangreiches Bild der sozialen Angebote, Raumressourcen und offenen Bedarfen erhoben werden. Aus der Gegenüberstellung von (Raum-)Angebot und Nachfrage wurde dann ein plausibler Raumbedarf ermittelt, der insbesondere auf die Möglichkeiten eines „Sozialen Zentrums“ hin abgewogen sowie auf die Fläche „Im Schildchen/ Otto-Hahn-Straße“ projiziert wurde. Die Ergebnisse, Einschätzungen sowie die vorläufigen Schlussfolgerungen wurden dann einer (städtischen) Verwaltungsrunde nochmals zurückgespielt und zur Diskussion gestellt. 2. Untersuchungsraum Buschdorf Die Bedarfsprüfung legt den Fokus auf den Ortsteil Buschdorf als abgrenzbaren Sozialraum. Als Ortsteil mittlerer Größe mit 4.882 Einwohner*innen3 und seiner peripheren Lage am nördlichen Stadtrand Bonns, kommt ihm vor allem eine Wohnfunktion, mit starken Verflechtungen in die umliegenden Stadtviertel, zu. Anker im sozialen Ortsteilleben sind insbesondere die Schulen, Kirchengemeinden, Brauchtum und Sport. Gastronomie, Dienstleistungen und kleinteiligen Einzelhandel gibt es kaum noch – die Nahversorgung wird durch Lebensmittelfilialisten und Discounter sowie umliegende zentrale Versorgungsbereiche gewährleistet. Eine nennenswerte Auswahl an Gastronomie, Dienstleistungen und Fachgeschäften findet sich in wenigen Kilometern Entfernung in Tannenbusch, Auerberg oder Bornheim-Hersel. Andere Infrastrukturen, wie z.B. weiterführende schulische, universitäre und stadtkulturelle Einrichtungen, gibt es nicht. Bei der Versorgung (im weitesten Sinne) ist Buschdorf dementsprechend stark auf die umliegenden Ortsteile sowie die Bonner Gesamtstadt angewiesen. 3 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am 28.03.2025Seite 17 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 4 Bei der Bevölkerungszusammensetzung fällt insbesondere auf, dass sowohl Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren mit 20,2 Prozent4 und Senior*innen über 64 Jahren mit 22,4 Prozent5 einen hohen Anteil der Gesamtbevölkerung ausmachen, die jeweils über dem städtischen Durchschnitt liegen. Der Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Buschdorf liegt mit 24,3 Prozent weit unter dem städtischen Durchschnitt (35,1 Prozent) und sticht insbesondere im Vergleich mit den Nachbarortsteilen Tannenbusch und Auerberg heraus, wo der Anteil der Migrant*innen fast doppelt so hoch liegt – Neu-Tannenbusch mit 65,1 Prozent gar den höchsten Anteil in der Stadt aufweist. Häufigstes Herkunftsland der Zugewanderten ist Marokko. Nur jede*r zehnte Buschdorfer*in hat eine ausländische Staatsangehörigkeit – halb so viele wie im städtischen Durchschnitt. Die absolute Anzahl von Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ist in Buschdorf 2024 mit 239 insbesondere im Vergleich zu den benachbarten Ortsteilen gering. Wenn man allerdings die absolute Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit der Gesamtbevölkerung ins Verhältnis setzt, dann befindet sich Buschdorf mit ca. 106 Bedarfsgemeinschaften je 1.000 Einwohner*innen im oberen Drittel der Bonner Ortsteile6. Dieser Eindruck wird ebenfalls vom Zweiten Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn von Caritas und Diakonie bestätigt. Beim dort berechneten Teilhabeindex, der sich u.a. aus Einkommen, Arbeit und der Wohnsituation7 zusammensetzt, schneidet Buschdorf ebenfalls unter dem städtischen Durchschnitt ab und gliedert sich im unteren Drittel der Stadtteile8 ein. Dieses Bild ist naturgemäß nur eine temporäre Momentaufnahme eines Ortsteils, der sich im Wandel befindet. Zurzeit sind mehrere Neubauvorhaben in der Planung u.a. das Quartier „Im Rosenfeld“ sowie die hier untersuchte Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“, wodurch in den nächsten 10-15 Jahren von einem weiteren Bevölkerungswachstum auszugehen ist. Zusammengefasst lässt sich Buschdorf als ein Ortsteil charakterisieren, der durch seinen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen und Senior*innen über 64 Jahren geprägt ist. Im stadtweiten Vergleich weist Buschdorf zwar eine geringere Teilhabe und einen erhöhten Anteil an Bedarfsgemeinschaften auf, jedoch sind soziale Probleme nicht so ausgeprägt wie in anderen benachbarten Stadtteilen wie Tannenbusch, Auerberg oder Dransdorf. 4 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am 04.07.2025 5 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am 04.07.2025 6 Strukturdatenatlas Bonn am 31.12.2024, https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/ abgerufen am 04.07.2025 7 Caritas & Diakonie. 2025. Zweiter Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn, S.9 8 Caritas & Diakonie. 2025. Zweiter Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn, S.41Seite 18 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 5 3. Ausgangslage „Soziales“ Das öffentliche gesellschaftliche Leben in Buschdorf hat - trotz seines in den letzten Jahrzenten erheblichen Bevölkerungswachstums - seinen oftmals als „dörflich“ beschriebenen Charakter bewahrt. Dies wird in einem positiven Licht gesehen, d.h. Aspekte wie Vertrautheit, langjährige Bekanntschaften, bewusste Traditionspflege und eine familiäre Atmosphäre werden damit verbunden und stehen im Mittelpunkt des Ortsteillebens. Man orientiert sich nach innen, wobei wiederkehrende Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. zu St. Martin, die Sternsinger oder der Buschdorfer Advent etabliert sind und sich großer Beliebtheit erfreuen. Die einzelnen Akteur*innen sind dementsprechend untereinander gut vernetzt und unterstützen sich gegenseitig bei ihren Veranstaltungen. Beim Brauchtum ist auch die enge Verbindung zur katholischen Kirchengemeinde St. Aegidius zu erwähnen, als zentraler Gemeinschaft- und Versammlungsort sowie als religiöse Institution. Obwohl das soziale Leben als intakt beschrieben wird, gibt es Unsicherheiten und Zukunftssorgen. Trotz wachsender Bevölkerung sind die Vereine zunehmend von Überalterung betroffen und es fällt zunehmend schwer, neue, jüngere Engagierte zu finden. Im Gegensatz zu den noch relativ vitalen Brauchtumsvereinen, sind die Zahlen der Mitglieder*innen und des Engagements in der katholischen Kirchengemeinde stark rückläufig. Von der ehemals ausgeprägten Jugendarbeit der Kirche ist nur noch eine kleine Messdienergruppe übrig. Einzig Angebote für Senior*innen finden noch regelmäßig statt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Mit der angekündigten Aufgabe des Pfarrzentrums wird sich die katholische Kirche auch weitestgehend räumlich aus dem Ortsteil zurückziehen. Buschdorf würde damit die zentral gelegenen und identitätsstiftenden Räumlichkeiten für das soziale Leben im Ortsteil verlieren. 3.1. Einrichtungen, Angebote und Akteur*innen im Ortsteil Im Folgenden werden die wichtigsten Einrichtungen, Angebote und Akteur*innen im Ortsteil beschrieben. Dabei wird auch kurz ihre aktuelle räumliche Situation in den Blick genommen. Dem Kapitel wird ein Exkurs über die Sportstätten in Buschdorf angefügt, da sie zwar wahrscheinlich für die Entwicklung der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ keine Rolle spielen werden, aber als niederschwellige Begegnungsorte für das Sozialleben des Ortsteils dienen. 3.1.1. Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugend Die Angebote für Kinder und Jugendliche in Buschdorf sind einerseits durch die professionellen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und andererseits durch ehrenamtlich organisierte Angebote geprägt. Das Fundament bilden die Kindertagesstätten und die zwei Grundschulen (GGS Am Apfelgarten und KGS Buschdorf) gemeinsam mit den Trägern (Betreute Schulen e.V., Kinderwerk Baronsky), die den Offenen Ganztag betreiben. In der Nachmittagsbetreuung sind fast alle Grundschulkinder untergebracht und haben dort die Möglichkeit an einem umfangreichen AG-Angebot teilzunehmen. Allerdings ist die KGS Buschdorf dringend sanierungsbedürftig und kommt insbesondere im Offenen Ganztagsbetrieb an ihre Grenzen. Weiterführende Schulen sind in den benachbarten Ortsteilen vorhanden.Seite 19 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 6 Ehrenamtlich organisierte Angebote finden für Kinder- und Jugendliche in der Regel nachmittags und abends statt. Besonders beliebt ist die Jugendfeuerwehr, die regelmäßig eine höhere Nachfrage hat, als sie bedienen kann. Auch die Tanzgruppe des Karnevalsausschusses und die Jugendmannschaften des SV Buschdorfs werden stark nachgefragt. Nach Angaben des Vorstands stammen in den Jugendmannschaften des Sportvereins ca. 30 Prozent der Kinder aus Tannenbusch und ca. 70 Prozent aus Buschdorf. Ungefähr 50 Prozent der Spieler*innen hätten einen Migrationshintergrund. Das Interesse der Jugendlichen bräche in der Regel mit ca. 14 Jahren am SV Buschdorf ab. Als Grund dafür werden u.a. veränderte Interessen genannt. Der Lucky Luke e.V. nahm als einziger Träger mit einem offenen Angebot bei den Einrichtungen für Kinder und Jugendliche eine Sonderrolle ein: Der Verein betrieb im Keller des Pfarrheims in der Buschdorfer Straße 60 seit 2022 das Jugendzentrum „Buschbude“ als offenen Kinder und Jugendtreff in Buschdorf. Vorher war die Buschbude seit 2007 in der Buschdorfer Straße 21 in der ehemaligen Filiale einer Bäckerei beheimatet. In der Buschbude fanden einmal wöchentlich ein Kindertreff und zwei Mal wöchentlich ein Jugendtreff statt. Darüber hinaus gab es dort noch ein Ballett- und ein Sportangebot. Insbesondere die Angebote für Kinder wurden sehr gut angenommen und waren in der Regel ausgelastet. Der Verein Lucky Luke e.V. hat seine Trägerschaft am Kinder- und Jugendtreff im Juli 2025 an den Ortsverband Bonn des Vereins Kinderschutzbund übergeben9, welcher das Angebot der offenen Jugendarbeit derzeit fortführt10. Die Raumsituation des Jugendzentrums ist zurzeit prekär, da mit der angekündigten Aufgabe des Pfarrzentrums auch die Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit wegfallen. Eine alternative Unterbringung ist im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte an der Friedlandstr. 1711 geplant, wobei zuletzt auch die Integration von Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen, Vereine und die offene Jugendarbeit im aktuellen Bebauungsplangebiet Im Rosenfeld12 angestoßen wurde. Die VitaKirche ist eine Freikirche mit apostolischem Glaubensbekenntnis, die dem Bund Freier evangelischer Gemeinden angehört. Sie verzichtet nach eigenen Angaben bewusst auf Kirchensteuereinnahmen und finanziert sich über freiwillige Spenden. Sie plant in ihrem Zentrum im Gewerbegebiet eine Ausweitung ihrer Angebote für Kinder und Jugendliche. Mit der Abnahme der neuen Turnhalle soll z.B. ein offenes Sportangebot initiiert werden. Insgesamt wird das Angebot für Kinder und Jugendliche von den befragten Stakeholder*innen als lückenhaft bewertet. Kuturelle (z.B. musikalische) Angebote würden außer in den Schulen gänzlich im Stadtteil fehlen, mit Sorge wird die prekäre Raumsituation des Kinder- und Jugendtreffs gesehen. Für ältere Jugendliche gibt es zudem, außer dem Sport, nur wenig ansprechende Angebote vor Ort. 9 Pressemittelung Bundesstadt Bonn am 10.06.2025 https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juni/jugendzentrum-buschbude-in-neuer-traegerschaft.php abgerufen am 19.12.2025 10 DS-Nr. 253113, vom Ausschuss für Kinder-, Jugend und Familie am 05.06.2025 beschlossen 11 DS-Nr. 231745, vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2023 beschlossen 12 Änderungsantrag DS-Nr. 253210-01 AA zum Bebauungsplan Nr. 6224-3Seite 20 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 7 3.1.2. Brauchtumsvereine Im sozialen und kulturellen Ortsteilleben Buschdorfs nimmt das Brauchtum eine Schlüsselstellung ein. Als Ausrichter*innen traditioneller Veranstaltungen, wiederkehrenden Festivitäten und anderer Begegnungsmöglichkeiten haben die Gruppen und Vereine über die Jahrzehnte die „dörfliche“ Gemeinschaft getragen. Der Ortsfestausschuss und der Karnevalsausschuss organisieren die meisten Veranstaltungen in Buschdorf, die in der Regel, wie z.B. die Kirmes, der Karnevals- und St. Martinsumzug oder der Buschdorfer Advent, im öffentlichen Raum stattfinden. Darüber hinaus nutzt der Karnevalsausschuss die Mehrzweckhalle Buschdorf (Turnhalle der KGS) und die Gaststätte Alt-Buschdorf für Veranstaltungen, wie z.B. das Oktoberfest oder die Kölsche Weihnacht. Die Angebote werden in Buschdorf sehr gut angenommen, erreichen allerdings den migrantischen Teil der Bevölkerung nur eingeschränkt. Eine Ausnahme bildet der St. Martinsumzug, welcher (über die Schulen und Kindertagesstätten) auch Familien ohne bisherige Berührung mit oder Affinität zum Brauchtum erreicht. Im Pfarrzentrum St. Aegidius nutzen die Brauchtumsvereine regelmäßig Besprechungsräume, um ihre Veranstaltungen zu planen. Darüber hinaus beteiligt sich der Ortsfestausschuss an einem der regelmäßigen Seniorennachmittage im Jahr, die im großen Veranstaltungsraum des Pfarrzentrums stattfinden. Die Räume dürfen die Vereine gegen eine geringe Reinigungsgebühr nutzen. Mit dem Wegfall des Pfarrzentrums stehen auch die Brauchtumsvereine vor einer ungewissen Zukunft, da sie sich ohne geeignete Besprechungsräume nicht in der Lage sehen, ihre Veranstaltung weiter zu organisieren. Darüber hinaus sehen sich die Vereine auch mit Nachwuchssorgen und steigender Überalterung konfrontiert. Insbesondere bei den Amtsträger*innen, wie z.B. Vorsitzenden, beschreiben die Stakeholder*innen es als sehr schwierig, jüngere Engagierte zu finden. Zum Teil führen sie dies auch auf die prekäre Raumsituation der Vereine zurück, welche ein langfristiges Engagement unattraktiv macht. 3.1.3. Katholische und evangelische Kirche, Freikirche Das kulturelle und sozial-räumliche Zentrum Buschdorfs bildet historisch die katholische Kirche St. Aegidius und das dazugehörige Pfarrheim. Das kirchennahe Engagement bildete ausgehend von den 70er Jahren lange Zeit den Kern des Soziallebens im Ortsteil. Ehrenamtliche Jugendarbeit, ehrenamtliche Krabbelgruppen, Angebote für Senior*innen gehörten genauso dazu, wie kirchliche Feste. Davon ist heute nur noch ein kleiner Rest geblieben. Lediglich die „Sternsinger“ werden noch von Engagierten aus der Kirchengemeinde organisiert. Darüber hinaus gibt es noch eine kleine Messdienergruppe und regelmäßige Senioren*innennachmittage, die von den Katholischen Frauen Deutschland (KFD) in Buschdorf organisiert werden. Diese erfreuen sich auch gemeinsam mit den regelmäßig stattfindenden Ausflügen und dem Gymnastikangebot großer Beliebtheit. Trotz dieses Rückzugs aus dem Sozialleben im Ortsteil, nimmt die Kirchengemeinde als Bereitsteller von Gruppen-, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen im Pfarrheim bis heute eine wichtige Rolle in Buschdorf ein. Aufgrund des anhaltenden Rückgangs der Gemeindemitglieder*innen und hoher Unterhaltungskosten, stehen der katholischen Kirchengemeinde im Bonner Norden größere Einschnitte bevor – die Aufgabe des Buschdorfer Pfarrzentrums ist bereits im OrtsteilSeite 21 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 8 kommuniziert worden, die Gebäude sollen der Entwicklung von altengerechten Wohnungen ergänzt durch Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen durch einen Vorhabenträger13 auf dem Gelände weichen. Nach derzeitigem Stand beschränkt die Kirche ihren Anteil an dem Projekt auf einen Gruppenraum, der allein kirchlichen Zwecken vorbehalten ist. Eine Weitervermietung an Dritte oder weitere Gemeinschaftsräume sind derzeit in dem Neubau nicht vorgesehen. Buschdorf gehörte bis 2025 zur evangelischen Kirchengemeinde Hersel, die Räume in Bornheim-Hersel betreibt und keine Räume im Ortsteil Buschdorf hat. Mit der Umstrukturierung der evangelischen Kirche in Bonn, die u.a. die Zusammenlegung der Lukaskirchengemeinde und der Apostelkirchengemeinde zur Mirjam-Gemeinde umfasst, wird Buschdorf ebenjener fusionierten Gemeinde zugeschlagen. Dies kann in Zukunft das Interesse der evangelischen Kirche am Ortsteil verändern, wobei die rückläufigen Mitgliederzahlen auch dort zum Rückzug aus der Fläche und andere Konsolidierungsprozesse erfordern. Im Gewerbegebiet in der Christian-Lassen-Straße richtet die freikirchliche VitaKirche (ehem. „Kirche für Bonn“) ein großes modernes Gemeindezentrum ein, in das sie mittlerweile mehrere Millionen Euro aus Eigenmitteln investiert haben. Das Zentrum umfasst mittlerweile mehrere Gruppen- und Besprechungsräume, eine privat errichtete und betriebene Turnhalle, einen Veranstaltungsraum mit Café-Bereich und einen Veranstaltungsraum mit Bühne. Zwei weitere Veranstaltungsräume befinden sich noch in der Fertigstellung. Alle Räume, außer der Veranstaltungsraum mit Bühne, können von Externen angemietet werden. Die Gemeinde gibt sich offen für Kooperationen und Vermietungen, sei aufgrund der hohen Investitionen in den Standort auch auf Einnahmen angewiesen. Derzeit gibt es noch keine festgesetzte Nutzungs- und Gebührenordnung für die Vermietung. Man entscheide nach Räumen, Zeiten, Gemeinnützigkeit. Für gemeinnützige Zwecke sei auch künftig ein reduzierter Mietzins vorgesehen. Die freikirchliche Gemeinde hat bislang nur wenige Berührungspunkte zum Ortsteil und ein sehr großes Einzugsgebiet. Von den ca. 300-400 Menschen, die jeden Sonntag einen der beiden Gottesdienste besuchen, kommt nur ein kleiner Teil aus Buschdorf. Die Anbindung der Kirchengemeinde an den Ortsteil ist dementsprechend schwach ausgeprägt. In der Vergangenheit gab es bei der Hilfe für Geflüchtete intensivere Kooperationen zwischen der VitaKirche und Vereinen aus Buschdorf. Die dauerhafte Kooperation wurde allerdings mit der Beendigung der Geflüchtetenhilfe eingestellt. Aktuell findet eine Zusammenarbeit nur noch punktuell statt. 3.1.4. Sonstige Angebote, Vereine und Akteur*innen Über das Brauchtum, die Kirchengemeinden und die Kinder- und Jugendeinrichtungen hinaus gibt es im Stadtteil noch die Buschdorf Stiftung, die Zukunftswerkstatt, den Bonner Muhabbet Verein, das Erwerbslosenforum, die Freiwillige Feuerwehr und die Gaststätte Alt- Buschdorf als wichtige Akteur*innen des Sozialen in Buschdorf. 13 DS-Nr. 221307, vom Rat der Stadt Bonn am 22.09.2022 beschlossen.Seite 22 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 9 Die Buschdorf Stiftung bietet hauptsächlich Einzelfallhilfe für schuldlos in Not geratene Buschdorfer*innen an. Darüber hinaus erfüllt sie eine vernetzende Funktion zwischen den Akteur*innen, da sie z.B. die Vereine bei besonderen Herausforderungen auch finanziell unterstützt. Insbesondere im 800. Jubiläumsjahr Buschdorfs 2017 hat die Stiftung ihre integrative Wirkung auf die Akteur*innen im Ortsteil gezeigt, weil sie es geschafft hat, viele verschiedene Veranstaltungen und Aktionen zu Ehren des Jubiläums zu organisieren, bei denen die meisten der Akteur*innen aus dem Ortsteil sich beteiligt haben. Die Zukunftswerkstatt Buschdorf ist kein eingetragener Verein, sondern eine lose Initiative von Bürger*innen, die sich selbst als Sprachrohr des Ortsteils gegenüber der Stadtverwaltung sieht. Die Initiative hat mit einem Bürgerantrag das IEK Buschdorf initiiert und den Wunsch nach einem Sozialen Zentrum für den Ortsteil auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ formuliert. Die Initiative versucht, sich aktiv in die Gestaltung des Ortsteils einzubringen, in dem sie z.B. die Stadtverwaltung auf mögliche Entwicklungspotenziale hinweist. Die Zukunftswerkstatt unterstützt aktiv die Vernetzung der Akteur*innen in Buschdorf z.B. durch einen Neujahrsempfang für die Vereine und Organisationen in Buschdorf, der in der Buschbude stattfindet. Diesen nutzt sie auch, um über aktuelle Entwicklungen im Ortsteil zu informieren. Das Erwerbslosenforum ist ein eingetragener Verein, der hauptsächlich ein Internetforum für Fragen rund um Hilfen für Menschen ohne Einkommen betreibt. Der Verein setzt sich auch politisch für diese Personengruppe ein. Bis September 2022 hat das Erwerbslosenforum eine regelmäßige Sozialberatung in den ehemaligen Räumen des Lucky Lukes e.V. in der Buschdorfer Str. 21 angeboten. Durch die Kündigung der Räume durch den Vermieter ist die Möglichkeit diese Räume mit zu nutzen weggefallen. Zurzeit pausiert die Beratung aus personellen Gründen. Die Nutzer*innen der Sozialberatung kamen mehrheitlich nicht aus Buschdorf, daher wäre eine Wiederaufnahme der Beratung auch in einem angrenzenden Stadtteil möglich. Der Bonner Muhabbet Verein hat in der Buschdorfer Straße 21 ca. 120 Quartmeter große Vereinsräume angemietet. Diese nutzen sie hauptsächlich als geschlechtergetrennte Gebetsräume. Der zweite Raum wurde 2022 vom Lucky Luke e.V. nach einer Kündigung durch den Vermieter übernommen, wodurch das Jugendzentrum in die katholische Kirchengemeinde ausweichen musste. Darüber hinaus bietet der Verein seinen Mitglieder*innen Seminare über Ethik und das Leben in Deutschland an, um diesen Orientierung zu bieten. Insgesamt nehmen nur vereinzelt Familien aus Buschdorf die Angebote des Vereins wahr. Die übrigen Teilnehmenden rekrutieren sich aus dem Stadtgebiet und dem weiteren Umland. Zwischen dem Verein und den anderen Stakeholder*innen besteht praktisch kein Kontakt. Der Verein hat angegeben, dass der Vermieter angekündigt hat, die Immobile in der Buschdorfer Straße 21 zu veräußern. Im Zuge dessen geht der Vermieter davon aus, dass die Räume in Zukunft nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung stehen und der Verein eine Kündigung erhält. Aufgrund des großen Einzugsgebiets des Vereins und der schwachen Anbindung an den Ortsteil, spielt er für das soziale Leben im Ortsteil eine unwesentliche Rolle. Dementsprechend sieht auch der Bonner Muhabbet Verein selbst keinen dringenden Bedarf an Ersatzräumen in Buschdorf.Seite 23 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 10 Die Gaststätte Alt-Buschdorf hat einen kleinen Ausschankraum mit ca. 30-40 Sitzplätzen und einem Biergarten in der Buschdorfer Straße 15. Im benachbarten Ladenlokal betreibt der Wirt eine Pizzeria mit Lieferservice. In der Gaststätte treffen sich kleinere private Gruppen zur Freizeitgestaltung und der Karnevalsausschuss nutzt die Räumlichkeit für Veranstaltungen. Die Stadt Bonn betreibt im südlichsten Randbereich Buschdorfs, etwas abseits der geschlossenen Bebauung, zwischen BAB 555, Schlesienstraße und Georg-Elser-Weg, eine Sportanlage (derzeit ein Fußballfeld) und hat diese dem SV Buschdorf zur Nutzung zugewiesen. Die Anlage wird auch von Schulen und anderen Vereinen genutzt. An dem Platz wurde durch das Sport- und Bäderamt eine neue Umkleidekabine errichtet. Daran angeschlossen ist das neue Vereinsheim des SV Buschdorfs entstanden, dass zu 50 Prozent aus Eigenmitteln und zu 50 Prozent aus Fördermitteln der Stadt Bonn finanziert wurde. Zurzeit wird das Vereinsheim vom SV für vereinsinterne Zwecke genutzt, darunter auch ein Turnangebot für Senior*innen. Eine Vermietung findet zurzeit ausschließlich an Vereinsmitglieder*innen statt. Perspektivisch sollen durch Mieteinnahmen eine Professionalisierung der Trainingsbedingungen finanziert werden. Eine Vermietung an Dritte findet derzeit nicht statt, da der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Verein und der Stadt Bonn eine sportfremde Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließt. Sofern aus dem Ortsteil ein zukünftiger Bedarf zur Drittnutzung erwächst und sich ein entsprechender Dach- oder Ortsteilverein gründet, der hier koordinativ unterstützt, wären zunächst weitere Rahmenbedingungen (z.B. zur Vertragsanpassung, Verwaltung und Koordination) mit den entsprechenden Akteur*innen zu klären. Von den Stakeholder*innen wird der SV Buschdorf als der zentrale Motor der Integration im Ortsteil bezeichnet. Neben seinen Jugendmannschaften betreibt der Verein außerdem zwei Senior*innenteams. 3.1.5. Exkurs: Sportstätten Auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ wird das Thema Sport voraussichtlich keine prominente Rolle spielen, dennoch muss dieser in der Gesamtbetrachtung des „Sozialen“ mitberücksichtigt werden. Der Sport - in seinen vielen Facetten – kann und soll durchaus eine für das Gemeinschaftsleben förderliche Funktion in einem Ortsteil einnehmen. Das „Soziale“ schließt die Bereiche Freizeit, Gesundheitsförderung, Erholung, sportliche Betätigung und ähnliches mit ein, sofern sie öffentlich oder gemeinschaftlich ausgeübt werden oder in anderer Art und Weise zum Zusammenleben beitragen. Aufgrund aktueller Entwicklungen soll auf zwei Orte des Sports im Besonderen eingegangen werden: Die „Sportmeile“ ist ein gewerblich betriebenes Spiel-, Sport- und Fitnesszentrum südlich der Straße Im Schildchen. Grund und Gebäude sind im Eigentum der Stadt. Das Gebäude ist am Ende seines Lebenszyklus und müsste zum Erhalt in den kommenden Jahren grundlegend saniert werden. Eine mögliche Verlagerung des Angebotes der Sportmeile mit Bündelung von Sport- und Gesundheitsangeboten wird mit der IEK-Maßnahmen D3.1 verfolgt.Seite 24 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 11 Die städtische Sportanlage (derzeit ein Fußballfeld mit Nutzung durch den SV Buschdorf) liegt im südlichsten Randbereich Buschdorfs, etwas abseits der geschlossenen Bebauung, zwischen BAB 555, Schlesienstraße und Georg-Elser-Weg. Sie soll (laut Sport- und Bäderamt) zukünftig um ein weiteres Spielfeld erweitert werden (vgl. IEK-Maßnahme D3.2). Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt. Das Sport- und Bäderamt hat den vorliegenden Entwurf zur Sportplatzerweiterung am Georg-Elser-Weg den Vereinen, Schulen und den Vertreter*innen der Bürgerinitiative (Zukunftswerkstatt Buschdorf) vorgestellt. Der Entwurf bildet die gemeldeten Bedarfe der Nutzer*innen im Wesentlichen ab, der Entwurf fand daher übereinstimmend positiven Zuspruch. Im Detail wurden noch Wünsche zur Unterbringung von Fitness- und Generationensportgeräten geäußert sowie eine bessere Anbindung und Erschließung der Sportanlagen über die Kreuzung Schlesienstraße insbesondere im Verbund mit dem angedachten Sport- und Gesundheitszentrum auf der nördlich anschließenden Ackerfläche. Mit der Entwicklung des Bereiches gewinnt der Standort an Bedeutung für den Ortsteil Buschdorf. Am Standort der städtischen Sportanlage befindet sich zudem eine Umkleidekabine sowie ein vom SV Buschdorf betriebenes Vereinsheim. Aus Gründen des Emissionsschutzes ist ein Wall an der Ostseite des Spielfelds hin zur Wohnbebauung an der Otto-Hahn-Straße aufgeschüttet. 3.2. Aktuelle räumliche Bedarfe Aktuell hat den größten Raumbedarf in Buschdorf das Kinder- und Jugendzentrum Buschbude in Trägerschaft des Kinderschutzbundes (bis 2025: Lucky Luke e.V.). Für den offenen Treff und seine anderen Angebote benötigt der Verein ungefähr 120 Quadratmeter, die auf zwei bis drei Räume verteilt sind. Zurzeit ist dieser Bedarf durch das Kellergeschoss des Pfarrheims St. Aegidius gedeckt, das der Verein von der kath. Kirchengemeinde angemietet hat. Seine Räumlichkeiten stellte Lucky Luke e.V. anderen Buschdorfer Akteur*innen unentgeltlich zur Verfügung. Dies nutzt beispielsweise die „Zukunftswerkstatt“ für ihren Neujahrsempfang. Darüber hinaus haben die Brauchtumsvereine Bedarf an einem Besprechungsraum und einem Veranstaltungsraum benannt. Zurzeit führen die Vereine ihre Besprechungen im Pfarrzentrum durch. Dieses dürfen sie gegen einen kleinen Unkostenbeitrag nutzen. Große Veranstaltungen mit über 100 Personen finden entweder im öffentlichen Raum oder in der Mehrzweckhalle statt. Die kath. Kirchengemeinde bzw. die KFD-Gruppe benötigt für ihre Angebote einen großen Veranstaltungsraum für bis zu 100 Personen und kleinere Besprechungsräume. Dafür nutzt sie aktuell die Räume des Pfarrzentrums. Insgesamt sind die Räume im Pfarrzentrum aktuell nicht ausgelastet. Eine Anmietung ist auch durch Privatpersonen möglich, wobei aus Lärmschutzgründen keine Veranstaltungen zugelassen werden, die abends oder nachts stattfinden. Über das Pfarrzentrum hinaus haben der SV Buschdorf, die KiTas, die Schulen (Mehrzweckhalle/Turnhalle), der Muhabbet Verein, die Gaststätte Alt-Buschdorf und dieSeite 25 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 12 VitaKirche Räume im Stadtteil. Die Räumlichkeiten der Schulen und Kitas stehen nicht zur Fremdnutzung zur Verfügung, abgesehen von den Turnhallen, die von Sport- und Brauchtumsvereinen genutzt werden. Der Muhabbet Verein ist zurzeit auf der Suche nach neuen Vereinsräumen zur alleinigen Nutzung, da sie aufgrund eines Eigentümerwechsels kurz vor der Kündigung stehen. Der SV Buschdorf konnte seinen eigenen Raumbedarf durch sein neues Vereinsheim decken. Aktuell findet keine Vermietung an externe Akteur*innen statt. Die VitaKirche hat in ihrem Zentrum Besprechungs-, Gruppen- und große Veranstaltungsräume sowie eine Turnhalle zur Verfügung, einige davon sind bereits bezugsfertig. Zudem gibt es ein großes Café/Bistro, das angemietet werden kann. Die hergestellten Räume sind aktuell zu ca. 30 Prozent mit eigenen Veranstaltungen ausgelastet. Sie werden auch an Externe vermietet, wobei gemeinnützigen Angeboten eine Ermäßigung in Aussicht gestellt wird. Insgesamt kann die Raumsituation in Buschdorf zurzeit als ausreichend bewertet werden, insbesondere dann, wenn die Raumkapazitäten der VitaKirche hinzugezogen werden. Mit den Raumangeboten des Gemeindezentrums der VitaKirche stehen quantitativ betrachtet deutlich größere Raumkapazitäten zur Verfügung als benötigt werden. Dieses Angebot wird von Buschdorfer Akteur*innen aktuell aber nur unregelmäßig genutzt, wobei offenbleibt, inwiefern dies auf mangelnde Bekanntheit, Vorbehalten gegenüber der VitaKirche, der Lage oder auf die derzeit noch zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zurückgeht. 3.3. Offene Bedarfe und fehlende Angebote Zurzeit sehen die Stakeholder*innen, städtische Stellen inbegriffen, im Ortsteil nur sehr wenige konkrete, offene Bedarfe bzw. fehlende Angebote. Allerdings stehen die Angebote, die im Pfarrzentrum der katholischen Kirche untergebracht sind, aufgrund der unklaren räumlichen Perspektive vor einer ungewissen Zukunft. Insbesondere für das Jugendzentrum gibt es kurzfristig keinen geeigneten Alternativstandort, trotz absehbar gesicherter Finanzierung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Eine kurzfristige Alternative könnte auch nicht auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ bereitgestellt werden. Mittelfristig werden gemäß politischer Beschlussfassung an der Friedlandstraße in einem Kita-Neubau adäquate Ersatzräume für die Jugendarbeit geschaffen14. Bei den Angeboten für Senior*innen ist aufgrund der geringen Mobilität ungewiss, ob diese einen Umzug in andere Räumlichkeiten überdauern würden. Alternative Besprechungsräume sollten nach Ansicht der Stakeholder*innen weiterhin niederschwellig und wohnortnah zur Verfügung gestellt werden. Mittelfristig besteht gemäß politischer Beschlussfassung die Möglichkeit, alternative Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen, Vereine oder die offene Jugendarbeit im Quartier „Im Rosenfeld“ zu integrieren15. Sobald die Räumlichkeiten des Pfarrheims wegfallen, stehen zurzeit allein vom Raumangebot (kurzfristige) Übergangslösungen mit den Räumlichkeiten der VitaKirche zur Verfügung. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei einem weiteren Bevölkerungswachstum bei den Brauchtumsveranstaltungen von einem Besucher*innenaufkommen ausgegangen 14 DS-Nr. 231745, vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2023 beschlossen. 15 Änderungsantrag DS-Nr. 253210-01 AA zum Bebauungsplan Nr. 6224-3.Seite 26 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 13 wird, den die Mehrzweckhalle (KGS Buschdorf) sehr wahrscheinlich nicht mehr aufnehmen können wird. Weitere Lücken im Sozialen werden von den Stakeholder*innen bei Angeboten für Kinder und Jugendliche und für Migrant*innen genannt. Insbesondere die Angebote der Buschbude seien aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten nicht ausreichend. Mit Aufgabe der Räume des Bonner Muhabbet Vereins wird Buschdorf voraussichtlich die bislang einzige vor Ort ansässige Migrant*innenselbstorganisation wieder verlieren. Allerdings ist der Verein aufgrund seiner schwachen Integration in den Ortsteil und seiner hohen Anzahl von überörtlichen Besucher*innen und Teilnehmer*innen nicht auf Räume in Buschdorf angewiesen. Aus diesen Gründen ist durch den Wegzug des Vereins auch kein negativer Effekt auf den sozialen Zusammenhalt in Buschdorf zu befürchten. Ebenfalls wird von den Stakeholder*innen das Fehlen eines offenen Begegnungsorts kritisiert sowie das Nichtvorhandensein von konfessionell und politisch neutralen Räumen für bürgerschaftliches Engagement. Die vorhandenen Räume sind vorwiegend in kirchlicher Trägerschaft. Die Zukunftswerkstatt hat ihren Konzeptvorschlag für ein soziales Zentrum in Buschdorf am 09.10.24 aktualisiert und benennt Bedarfe für folgende Nutzungsbausteine: Klimabüro der Stadt Bonn, verschiedene Nutzungen durch die OGS der KGS Buschdorf, ein offenes Kinder- und Jugendangebot, Gruppen- und Besprechungsräume sowie einen großen Veranstaltungsraum für die Vereine, für private Feiern und flexible Nutzungen durch private Gruppen, wie Yoga, Tanz, Chor oder Begegnungsangebote. Darüber hinaus sieht die Zukunftswerkstatt noch Bedarf für kreative und handwerkliche Aktivitäten, einen qualitativen Außenbereich, bei dem z.B. Urban Gardening oder weitere Begegnungsangebote stattfinden können, sowie die Möglichkeit eines Gemeinschaftswohnprojektes. Die Zukunftswerkstatt benennt mögliche Vereine und Träger, die in der Vergangenheit bereits Interesse bekundet haben. Es bleibt jedoch unklar, inwiefern ein konkretes Interesse besteht, entsprechende Angebote in Trägerschaft zu betreiben. Zudem sind für einen Großteil der genannten Bedarfe und Nutzungen keine konkreten Träger bekannt. Die Befragung der Stakeholder*innen hat gezeigt, dass solange die Nutzung des Pfarrheims möglich ist, die von der Zukunftswerkstatt genannten Bedarfe größtenteils gedeckt sind. Dort können Beratungsräume durch die Vereine genutzt werden, es gibt einen großen Veranstaltungssaal und im Kellergeschoss ist das offene Kinder- und Jugendzentrum Buschbude untergekommen. Auch private Gruppen und Begegnungsangebote finden im großen Raum statt. Eine Nutzung des Pfarrheims durch die OGS der KGS Buschdorf findet zurzeit nicht statt, obwohl angespannte räumliche Kapazitäten in der KGS durch die Stakeholder*innen vorgebracht werden. Die Nutzung eines sozialen Zentrums auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ würde aufgrund der räumlichen Entfernung nur eine Notlösung darstellen, die keine schulnahen Räume ersetzt. Darüber hinaus wäre die Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Straße“ aufgrund der dort (laut IEK) vorgesehenen Innovativen Wohnformen und einer entsprechenden dichten Bebauung aufgrund des entsprechenden Konfliktpotenzials weder für ein Kinder- und Jugendzentrum, noch für einenSeite 27 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 14 Veranstaltungssaal für 200 Personen geeignet. Ein kurzfristiger Wegfall des Pfarrheims St. Aegidus könnte auch nicht durch ein soziales Zentrum auf dieser Fläche aufgefangen werden, da dieses sich erst mittel- bis langfristig realisieren ließe. Dementsprechend wäre hierfür eine Übergangslösung zwingend erforderlich, für die sich das Gemeindezentrum der VitaKirche anbietet. 3.4. Überörtlicher Kontext In den angrenzenden Stadtteilen Auerberg und Tannenbusch ist eine hohe Anzahl an sozialen Angeboten vorhanden. In beiden Ortsteilen gibt es je ein Quartiersmanagement und mehrere Jugendfreizeitstätten, ebenso wie Senioren*innenbegegnungsstätten und diverse Beratungsstellen. In beiden Stadtteilen werden auch Angebote der Freizeitgestaltung für verschiedene Zielgruppen angeboten. Die Angebote werden, laut den Stakeholder*innen, nur vereinzelt von Buschdorfer*innen genutzt bzw. sind diesen teilweise auch unbekannt. Als Gründe dafür werden, z.B. bei den Senior*innen ein begrenztes Budget für ÖPNV-Tickets und Hemmungen, unbekannte Orte zu besuchen, genannt. Insbesondere gegenüber Tannenbusch gibt es in Buschdorf auch Vorbehalte, die einer Teilnahme im Wege stehen. Die Ausnahme bilden sowohl (mobilere) Kinder und Jugendliche wie auch Menschen mit Migrationshintergrund. Diese orientieren sich tendenziell stärker überörtlich und haben nur wenige Berührungspunkte mit den Buschdorfer Angeboten. Beispielsweise wird das Sommerferienprogramm Mini-Tabu/Mein Tabu der katholischen Thomas-Morus-Gemeinde in Tannenbusch rege von Buschdorfer Kindern und Jugendlichen genutzt. Die Kirche bildet insofern eine Brücke in den benachbarten Ortsteil. In den Ortsteilen Auerberg und Tannenbusch gibt es zwar zahlreiche soziale Einrichtungen, die räumlichen Kapazitäten sind jedoch bereits ausgelastet - für weitere regelmäßige Angebote oder niederschwelliges bürgerschaftliches Engagement ist kaum Platz. Speziell für ältere und/oder körperlich eingeschränkte Menschen sind weiter entfernte Angebote zudem schwer erreichbar und stellen daher keine Alternative für wegfallende Räume in Buschdorf dar. Nach Einschätzung der Stakeholder*innen würden die Angebote und das Ehrenamt auch erheblich an Attraktivität verlieren, wenn sie außerhalb des Ortsteils stattfänden.Seite 28 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 15 4. Entwicklung und Ausblick Buschdorf wird von den Stakeholder*innen zurzeit als lebendige und intakte Dorfgemeinschaft beschrieben mit gut vernetzter sozialer Infrastruktur und einigen sehr gut funktionierenden Ankerorten, wie dem SV Buschdorf, den Schulen, den Brauchtumsvereinen oder der freiwilligen Feuerwehr. Allerdings ist der Ortsteil zurzeit Transformationsprozessen ausgesetzt, die Risiken und Chancen mit sich bringen, um die es im Folgenden gehen soll. 4.1. Ortsteil im Umbruch Mit Durchführung der Bedarfsprüfung (2024/2025) deutet sich in Buschdorf ein grundlegender Wandel im sozialen Gemeinschaftsgefüge an. Dieses Gefüge bestand und besteht im Kern aus informellen Netzwerken, örtlichen Zusammenschlüssen und dem persönlichen Engagement Einzelner. Die Vereine und Institutionen bilden Ankerorte für die ortsansässige Gemeinschaft. Veranstaltungen und Festivitäten des Brauchtums bilden das kulturelle Rückgrat im Gemeinschaftsleben. Buschdorf ähnle in dieser Hinsicht einer lebendigen und intakten Dorfgemeinschaft, wie von zahlreichen Beteiligten an der Befragung hervorgehoben wurde. Große Vereine, Verbände oder Trägerorganisationen von Außerhalb sucht man hier vergebens. Vieles beruhe auf lokaler Eigeninitiative, die bisher auch die schwindende Bedeutung der katholischen Kirche ausgleichen konnte. Bereits länger zeichnet sich ab, dass dieses endogene, nachhaltig gewachsene Gefüge mit der wachsenden Urbanität des Ortsteils nicht ohne Weiteres Schritt hält. Die Brauchtumsveranstaltungen erfreuten sich zwar großer Beliebtheit, werden jedoch weiterhin allein vom ehrenamtlichen Engagement vor Ort getragen. Noch sei man gut aufgestellt, die Sorge um den fehlenden Nachwuchs wächst jedoch, heißt es. Auch wächst die Sorge, dass es dem Brauchtum alleine bislang nicht gelingt, die Mehrzahl der neuen Bewohner*innen anzusprechen und einzubeziehen. Jungen Familien eröffnet der Ortsteil zudem mit seinen Kindergärten, Grundschulen samt OGS, dem Jugendzentrum Buschbude (Träger: Kinderschutzbund) sowie dem örtlichen Fußballverein SV Buschdorf 02 noch ganz andere Perspektiven und Möglichkeiten der sozialen Interaktion. Der Wandel, der sich im sozialen Leben Buschdorfs abzeichnet, beruht neben gesellschaftlichen und demografischen Veränderungsprozessen auch auf dem drohenden räumlichen Rückzug der katholischen Kirche aus der sozialen und geografischen „Dorfmitte“ inklusive ihrer historischen Rolle als fixer Dreh- und Angelpunkt im Gemeinschaftsleben. Die Kirche mit dem Pfarrheim St. Aegidius ist derzeit Sitz des (freien) Jugendzentrums, der katholischen Bibliothek und verfügt über Kurs-, Sitzungs- und einen großen Veranstaltungsraum. Die Anlage wird von den meisten weiterhin als das soziale Zentrum Buschdorfs gesehen. Für manche ist sie gar der einzige nennenswerte Ort der Begegnung. Dadurch wird deutlich, dass viele bestehende Angebote für unterschiedliche Alters- und Interessengruppen mit dem Wegfall des Pfarrheims St. Aegidius wahrscheinlich aufgegeben würden. Daneben gibt es seit längerem bereits Tendenzen einer Fragmentierung. Diese lässt sich z.T. räumlich beobachten, aber insbesondere auch sozio-kulturell: Die Bewohner*innen derSeite 29 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 16 Geflüchtetenunterkunft an der Schlesienstraße sowie das neue Gemeindezentrum der VitaKirche und andere Glaubensgemeinschaften (z.B. Hinduistischer Tempel Sri Muthumari Ampal Bonn/Rhein-Sieg) im Gewerbegebiet sind isoliert und/oder gänzlich auf andere Stadtteile fokussiert. Engerer Kontakt, Vernetzung oder Kooperation zwischen diesen und den übrigen Buschdorf*innen findet nur sporadisch statt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Meinung vieler Befragten: Der einzige Ort in Buschdorf, an dem Integration über alle Grenzen hinweg gelingt und auch gelebt wird, sei der Sportverein SV Buschdorf 02. 4.2. Risiken In Anbetracht des angespannten Wohnungsmarktes in der Stadt Bonn und des Drucks auf die verfügbaren Flächen, wird die Wohnentwicklung und damit die Einwohner*innenzahl Buschdorfs aller Voraussicht nach auch in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen. In den Gesprächen mit den Stakeholder*innen traten stets Sorgen und Befürchtungen auf, der Stadtteil könne damit überfordert werden. Für das („dörfliche“) Zusammenleben stellen Urbanität und Wachstum eine Bedrohung dar. Eine politische Bewohner*innenvertretung, wie einen Ortsausschuss oder einen Ortsteilverein, gibt es nicht. Die informell organisierte „Zukunftswerkstatt Buschdorf“ versucht, hier als Plattform die Lücke zu schließen, indem strukturelle Probleme und Herausforderungen im Ortsteil aktiv mit Verwaltung und Politik thematisiert, eigene Ideen entwickelt und eingebracht werden. Sich als Sprachrohr des Ortsteils und als Zusammenschluss aller Organisationen, Engagierten und Interessierten in Buschdorf zu etablieren, gelingt bislang offenbar nur in Ansätzen. Ebenso wurde die Sorge geäußert, dass die städtische Infrastruktur mit dem weiteren Wachstum nicht Schritt halten könne. Die Stadt selbst sieht sich bei der Versorgung hingegen auf einem guten Weg: Die im Ortsteil vorhandenen und neu geplanten Betreuungs- und Bildungseinrichtungen könnten derzeit den aktuellen und voraussichtlich zukünftigen Bedarf decken. Im Zuge der zukünftigen Planverfahren erfolgt eine laufende Rückkopplung mit den entsprechenden Fachplanungen für soziale Infrastruktur und eine Kommunikation über begleitende Öffentlichkeitsformate im Ortsteil. Für das soziale Gefüge birgt der weitere Zuzug zwar die Chance, mehr junge und engagierte Menschen nach Buschdorf zu holen. Inwiefern diese aber von den herkömmlichen Angeboten angesprochen werden, bleibt fraglich, da diesen nur begrenzte Integrationskraft zugesprochen wird. Bestehende Institutionen sollten die Umbruchphase dafür nutzen, ihre Strukturen weiterzuentwickeln, um sie beispielsweise für neue Nachbar*innen anschlussfähig zu gestalten - sofern sich Buschdorf weiterhin als Ort mit einem eigenständigen, vitalen Sozial- und Gemeinschaftsleben verstehen möchte. Hierbei können Förderangebote oder die Freiwilligenagentur der Stadt Bonn unterstützen.Seite 30 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 17 4.3. Potenziale Neben den dargestellten Risiken, die das prognostizierte Bevölkerungswachstum mit sich bringt, birgt es auch Potenziale. Mit den einhergehenden geplanten baulichen Entwicklungen kann eine quantitative Ausweitung der sozialen Infrastruktur erfolgen. Diese lässt sich gemeinsam mit den IEK-Maßnahmen auch für eine qualitative Verbesserung des „Sozialen“ nutzen z.B. durch eine Modernisierung bestehender Strukturen oder eine Verjüngung der Vereine durch neue Engagierte im Ortsteil. 4.3.1. Sportentwicklung Wie bereits erwähnt, spielt der örtliche Fußballverein SV Buschdorf an der Schlesienstraße eine wichtige Rolle im Ortsteilleben, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit. Nach Neubau des eigenen Vereinsheims und der Kabinen steht mit der Erweiterung der Sportfläche der nächste Entwicklungsschritt an. In zentraler Lage steht zudem die privat betriebene Sportmeile Buschdorf mit Fitnessbereich und Hallensport. Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt und sanierungsbedürftig. Eine mögliche Verlagerung des Angebotes der Sportmeile wird mit der IEK-Maßnahmen D3.1 verfolgt, mit der Möglichkeit, langfristig Sport- und Gesundheitsangebote zu bündeln. 4.3.2. Gemeindezentrum Freikirche VitaKirche In Buschdorf entsteht derzeit ein hochwertiges, soziales Zentrum in den Räumen der Freikirche (VitaKirche). Von Beratungs-, Kleingruppen-, Sitzungs- bis hin zu großen Veranstaltungsräumen bildet das Zentrum das komplette Spektrum an Möglichkeiten ab. Die Randlage im Gewerbegebiet südlich der Schlesienstraße stellt dabei aus vielerlei Hinsicht ein Hindernis dar. Ebenso wird von einigen Befragten angemerkt, dass es sich hierbei um einen konfessionellen Ort handelt. Unabhängig von möglichen Vorbehalten und Mobilitätsbarrieren, bietet sich dem Ortsteilleben dort Potenzial zur kurzfristigen Bedarfsdeckung an Räumlichkeiten.Seite 31 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 18 III. Ergebnis der Bedarfsprüfung Das soziale Leben im Ortsteil steht zweifellos vor Herausforderungen. Die Sorge, dass Buschdorf den sich selbst gestellten Anspruch eines lebendigen, engagierten, sozialen und „dörflichen“ Ortsteils durch Rückzug der katholischen Kirche nicht weiter gerecht werden kann, erscheint im Lichte der Untersuchungsergebnisse zwar nachvollziehbar. Objektiv betrachtet sind – mit wenigen Ausnahmen - die einzelnen benannten (belastbaren) Raumbedarfe wenig anspruchsvoll und zumeist in ihrer Frequenz auf einige Stunden oder Tage im Monat beschränkt. Als Ergebnis der Bedarfsprüfung kann festgestellt werden, dass es für den Wegfall der Räume des Pfarrheims keinen gleichwertigen (zentralen und prominenten) Ersatz gibt oder kurzfristig geben kann. Eine vorläufige (vielleicht auch dauerhafte) Perspektive bieten insbesondere die Räumlichkeiten der VitaKirche. Diese hochwertige und weitestgehend ungenutzte Ressource müsste zunächst ausgeschöpft und die dortigen Räume ausgelastet werden, bevor tatsächlich von einem Mangel an Räumlichkeiten im Ortsteil gesprochen werden kann. Es bleibt offen, inwiefern bei einem Wegfall und der Verknappung des derzeit bestehenden Raumangebotes das zur Verfügung stehende Raumangebot der VitaKirche von den Buschdorfer*innen angenommen wird. Die Entwicklung eines potenziellen Dachvereins für den Ortsteil kann hier vermittelnd wirken, um mögliche Brücken zu bauen. Ebenso sollten Übergangslösungen/Zwischennutzungen für das von der Schließung bedrohte Jugendzentrum zunächst erörtert werden, um die Arbeit über die nächsten Jahre fortsetzen zu können. Mittelfristig sind bereits alternative Räume für die Jugendarbeit in den städtischen Planungen zum Kita-Neubau an der Friedlandstraße vorgemerkt16, sodass auch hier der Bedarf in einigen Jahren gedeckt werden kann. Eine Raumnutzung durch Externe außerhalb der Öffnungszeiten wäre im weiteren Verfahren zu prüfen. Ebenso besteht mittelfristig gemäß politischer Beschlussfassung die Möglichkeit, Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen, Vereine oder die offene Jugendarbeit im Quartier „Im Rosenfeld“ zu integrieren17. Der geäußerte Wunsch nach einem neuen zentralen Ort der Gemeinschaft, als Treffpunkt, Möglichkeits- und Aktivitätsraum ist nachvollziehbar. Im Ergebnis zeigt sich jedoch, dass der Bedarf und die Notwendigkeit für ein in seiner Größe umfassendes soziales Zentrum sowie entsprechende Räumlichkeiten in städtischer Hand in Buschdorf nicht gegeben sind. Für die Herstellung, Ausstattung sowie den laufenden Betrieb eines solchen multifunktionalen, sozialen Zentrums durch eine private Vorhabenträgerschaft in einer Dimension, wie es etwa von der Zukunftswerkstatt vorgeschlagen wird, zeichnet sich derzeit jedoch keine Realisierungschance ab. Für eine städtische Trägerschaft und Finanzierung müsste ein herausragendes öffentliches Interesse bestehen. Dieser Bedarf ist nach Einschätzung der sozialen Fachbereiche derzeit nicht vorhanden. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass ein soziales Zentrum durch die bislang angemeldeten Bedarfe ausgelastet würde und/oder eine Vermietung an Dritte substanzielle Einnahmen generiert. 16 DS-Nr. 231745, vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2023 beschlossen 17 Änderungsantrag DS-Nr. 253210-01 AA zum Bebauungsplan Nr. 6224-3.Seite 32 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 19 Auf der Fläche „Im Schildchen/Otto-Hahn-Str.“ ist ein soziales Zentrum in der aus der Vergangenheit vorgeschlagenen und beabsichtigten Größe mit Veranstaltungsraum für 200 Personen und entsprechenden Räumen zur Begegnung und der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einer unmittelbar auf dem gleichen Grundstück angrenzenden Wohnbebauung schwer vereinbar. Ebenso stellt die Fläche keine Lösung zur kurzfristigen Bereitstellung und Kompensation von Ersatzräumen dar, sollten in absehbarer Zeit die Flächen des Pfarrzentrums St. Aegidius nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die Fläche „Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ bleiben Gemeinschaftsräume in geringem Umfang jedoch nicht ausgeschlossen: Bei zukünftigen Entwicklungsflächen im Ortsteil Buschdorf („Im Schildchen/Otto-Hahn-Str.“ und im Quartier „Im Rosenfeld“) besteht dennoch mittel- bis langfristig die Möglichkeit, dezentrale Treffpunkte bzw. integrierte Räumlichkeiten für Sozial- und Gemeinschaftszwecke in geringem Umfang im Rahmen der Ausschreibung und Bewertung von Konzeptvergaben zu berücksichtigen, die einen sozialen Mehrwert für den Ortsteil Buschdorf bieten können. Diese werden allerdings, im Vergleich zum vorgeschlagenen sozialen Zentrum, einen viel geringeren Umfang haben, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. IV. Empfehlungen Viele der Aussagen im Verlauf der durchgeführten Untersuchung zeugen von einer Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft des Ortsteillebens. Dies kann als Aufruf an die Stadt Bonn gedeutet werden, hier Vertrauen zu bilden und Perspektiven aufzuzeigen. Die Stakeholder*innen im Ortsteil sehen sich an einem kritischen Punkt angelangt, an dem das kulturelle und soziale Leben in seiner bisherigen Form bedroht ist, während der Ortsteil stetig weiterwächst. Sämtliche Stakeholder*innen äußerten aufgrund der Aufgabe des Pfarrheims daher auch eine hohe Dringlichkeit und die Notwendigkeit eines stärkeren Engagements von außen und sehen hier die Stadt Bonn zuvorderst in der Pflicht. Die anstehende Schließung des katholischen Pfarrheims stelle für das Sozialleben eine Bedrohung dar, alternative (oder auch nur provisorische) Orte im oder in angrenzenden Ortsteilen werden zunächst als unzureichend und untauglich beurteilt. Zwischen den Zeilen lassen sich aber durchaus unterschiedliche Sichtweisen bei den Handelnden erkennen: Erstere will Buschdorf in seinem Charakter bewahren und die Gemeinschaft maßgeblich von innen heraus stärken. Letztere sucht die Lösung eher im Fortschritt, in neuen Angeboten und der Einbindung externer Partner*innen. Die Zielsetzung der vorliegenden Bedarfsprüfung war es, die Möglichkeiten für ein soziales Zentrum zu ergründen. Trotz der negativen Einschätzung im Rahmen der Bedarfsprüfung, ergeben sich dennoch Handlungsspielräume zur Verbesserung der Situation, die städtischerseits aufgegriffen werden könnten. Einige davon finden sich bereits in den vorhandenen IEK-Maßnahmen wieder.Seite 33 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 20 Mögliche Interventionen (kurz- und mittelfristig <5-10 Jahre): Zuständigkeiten Koordination der Unterstützung, Vernetzung, Förderung für die Vereine und Gruppierungen vor Ort → vgl. IEK-Maßnahme C1.1 Richtlinie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements* Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln durch Vereine und Gruppierungen vor Ort Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50-33) Freiwilligenagentur ggf. mögliche Unterstützungsleistungen Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50-11) Erörterungen von Potenzialen und Konzeption von Angeboten für neue Zielgruppen (z.B. Migrant*innen) mit Stakeholdern vor Ort → vgl. IEK-Maßnahme C1.1 Richtlinie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements* Unterstützung von neuen Angeboten Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50-33) Förderung von Angeboten für Migrant*innen Zuständigkeit: Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05) Organisationsentwicklung hin zu einem Dachverein (Runder Tisch, Ortsteilverein, o.ä.) zur Bündelung der lokalen Gruppen und Ressourcen → vgl. IEK-Maßnahme C1.1 Richtlinie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements* Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln durch Vereine und Gruppierungen vor Ort Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50-33) Freiwilligenagentur ggf. mögliche Unterstützungsleistungen Zuständigkeit: Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50-11) Ein- und Anbindung des neuen Zentrums der VitaKirche an den Ortsteil Möglichkeit zur Anmietung von Räumlichkeiten der VitaKirche und als Übergangslösung Private Zuständigkeit Sicherung oder Bereitstellung temporärer Lösungen für künftig wegfallende Räumlichkeiten (Jugendzentrum, Sitzungsräume für Vereine, Kursräume) Möglichkeit zur Anmietung von Räumlichkeiten der VitaKirche und als Übergangslösung Private Zuständigkeit Kita-Neubau mit Unterbringung des Jugendzentrums → vgl. IEK-Maßnahme C2.2 Planung mit mittelfristiger Zeitschiene (5-10 Jahre) Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) Finanzierung des Jugendzentrums durch Förderung des Jugendamtes absehbar sichergestellt, sofern politischer Beschluss zur Förderung im Rahmen des neuen Freizeitstättenbedarfsplans Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) potenzielle Raumnutzung durch Externe außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendzentrums prüfbar Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) * Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung auch entsprechende Förderprogramme und -mittel zur Verfügung stehen. Neue Orte der Begegnung Stärkung der GemeinschaftSeite 34 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 21 Mögliche Interventionen (mittel- und langfristig <10-20 Jahre): Zuständigkeiten Berücksichtigung dezentraler Treffpunkte in den weiteren Neubauquartieren in Buschdorf im Rahmen der Bewertung von Konzeptvergaben (inkl. „Im Rosenfeld“, „Im Schildchen/Otto-Hahn-Str.“) → vgl. IEK-Maßnahmen A 4.2 und C2.1 Berücksichtigung bei Ausschreibungen von Konzeptvergaben zukünftiger Entwicklungsflächen in Buschdorf (mittel- bis langfristige Zeitschiene) Berücksichtigung von integrierten Räumlichkeiten für Sozial- und Gemeinschaftszwecke in geringerem Umfang, die Mehrwert für Ortsteil Buschdorf bieten können Zuständigkeit: Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 03) / Stadtplanungsamt (Amt 61) Sportentwicklung (Ausgangspunkt ist Spielfelderweiterung SV Buschdorf und Verlagerung der Sportmeile) eröffnet neue Möglichkeiten z.B. Räume für die Jugendarbeit, Gastronomie, Freizeitangebote und Kurs- und Veranstaltungsräume unterzubringen sowie (teilweise) kommerziell selbsttragend bereit zu stellen → vgl. IEK-Maßnahmen D3.1 und D3.2 Sportentwicklungsplanung Zuständigkeit: Sport- und Bäderamt (Amt 52) / Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 03) / Stadtplanungsamt (Amt 61) Neue Orte der BegegnungSeite 35 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 22 V. Anlagen Übersichtskarte 1 - Aktuelle Räumlichkeiten18: 18 Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Bonn (2026)Seite 36 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 23 Übersichtskarte 2 - Zukünftige Räumlichkeiten19: 19 Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Bonn (2026)Seite 37 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 24 Tabelle 1 - Übersicht Stakeholder*innen Institution Ortsteilbezug Angebote Zeiten Gruppengröße Finanzierung Raumbedarf Lucky Luke e.V20 groß Offener Treff für Jugendliche, offener Treff für Kinder, Ballett für Kinder/Jugendliche, Sportangebot Mo/Di 16.30-19.30 Uhr Fr 15.30-17.30 Uhr Do 17.00-18.00/18.00- 19.00 Uhr So 15.00-17.00 30-40 Kinder 5-10 Jugendliche Amt für Kinder, Jugend und Familie Neue Räume für offene Kinder und Jugendarbeit 120 m² Zukunftswerkstatt Buschdorf groß Neujahrsempfang Zum Jahresanfang ca. zwei Stunden Ca. 20 Personen Ehrenamtlich Besprechungsraum/ Gruppenraum Ortsfestausschuss groß St. Martinsumzug, Kirmes, Buschdorfer Advent, Frühjahrsputz Veranstaltungen finden in der Regel im Freien statt Ehrenamtlich Besprechungsraum Karnevalsausschuss groß Oktoberfest, Sommerfest Karnevalsumzug, Karnevalssitzungen Veranstaltungen finden in der Regel im Freien, in der Gaststätte oder in der Turnhalle der KGS statt bis zu 200 Personen Ehrenamtlich, Mitgliedsbeiträge, Einnahmen Besprechungsraum, Veranstaltungsraum Buschdorf Stiftung groß Einzelfallhilfe, Sozialsponsoring Ehrenamtlich, Mitgliedsbeiträge, Spenden Besprechungsraum Erwerbslosenforum keinen, Ratsuchende hauptsächlich aus Tannenbusch Sozialberatung Pausiert zurzeit Ehrenamtlich Besprechungsraum (Wiederaufnahme auch in anderen Stadtteilen möglich) Bonner Muhabbet Verein für Jugend der Ethik gering, ein bis zwei Familien, die das Angebot nutzen, kommen aus Buschdorf Gebetsräume, Seminar über Ethik und Leben in Deutschland ca. 70 Vereinsmitglieder*innen Ehrenamtlich, Mitgliedsbeiträge neue Vereinsräume (ca. 100 m²) zur alleinigen Nutzung (Verein kann auch auf andere Stadtteile ausweichen) 20 Zum Zeitpunkt der Interviews befand sich das Jugendzentrum „Buschbude“ in Trägerschaft des Lucky Luke e.V.Seite 38 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 25 SV Buschdorf 02 mittel bis stark, ca. 70 Prozent der Mitglieder*innen aus Buschdorf Fußball im Ligabetrieb für Kinder, Jugendliche und Senior*innen, Senior*innenturnen, Eltern-Kind-Turnen, Aerobic ca. 380 Vereinsmitglieder*innen Ehrenamtlich, Mitgliedsbeiträge Neues Vereinsheim deckt Bedarf VitaKirche gering, ein bis zwei Familien, die das Angebot nutzen, kommen aus Buschdorf umfangreiche Angebote Sonntags regelmäßig 300 Personen zu den Gottesdiensten; davon 5 Familien aus Buschdorf Ehrenamtlich, Spenden füllen mit ihren Veranstaltungen ihre Räumlichkeiten zu ca. 30 Prozent Kirchengemeinde St. Aegidius mittel, nach Zusammenlegungen zugehörig zu St. Thomas Morus Gemeindenahe Angebote (Messdiener*innen, Firmung etc.) Stellen Räume für die anderen Vereine kostengünstig zur Verfügung Getragen durch Kirchengemeinde Veranstaltungsraum, Gruppenraum KFD-Buschdorf/ ehrenamtliche Seniorengruppe groß Seniorennachmittage seniorengerechte Ausflüge einmal monatlich 70-80 Senior*innen Beiträge, Ehrenamt Veranstaltungsraum, Besprechungsraum Amt für Soziales und Wohnen, Geflüchtetenunterkunft gering, keinen Bezug zum restlichen Ortsteil, Fremdkörper Betreuung Geflüchteter keinen KGS Buschdorf Grundschule OGS Buschdorf Pänz/ Kinderwerk Baronsky ehemalige Elterninitiative, nach Trägerwechsel aber nicht mehr OGS KGS Buschdorf KGS Sanierungsbedürftig und zu klein, flexibel nutzbarer Gruppenraum interessant, kein Ersatz für schulische Räume Schule am Apfelgarten Grundschule Betreute Schule e.V. OGS Schule am ApfelgartenSeite 39 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 26 Tabelle 2 - Übersicht über Raumangebote Ort/Raum Größe Eigentümer Vermietung/ Nutzung durch Dritte anstehende Veränderungen Einschränkungen/Hemmnisse Veranstaltungsraum Pfarrzentrum Buschdorf für ca. 100-150 Personen Gemeinde St. Thomas Morus Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung gestattet Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer im Pfarrbüro abgeholt werden, keine neutralen Räume Besprechungsraum Pfarrzentrum Buschdorf 30 m² Gemeinde St. Thomas Morus Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung gestattet Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer im Pfarrbüro abgeholt werden, keine neutralen Räume Besprechungsraum Pfarrzentrum Buschdorf 30 m² Gemeinde St. Thomas Morus Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung gestattet Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer im Pfarrbüro abgeholt werden, keine neutralen Räume Lucky Luke e.V. Offener Treff ca. 100 m² Gemeinde St. Thomas Morus Ja Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung gestattet Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer im Pfarrbüro abgeholt werden, keine neutralen Räume, nicht barrierefreiSeite 40 von 47 BASTA - Büro für Architektur & Stadtentwicklung | Bericht | Bedarfsprüfung Buschdorf 27 Lucky Luke e.V. Ballettraum ca. 30 m² Gemeinde St. Thomas Morus Nein Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung gestattet Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer im Pfarrbüro abgeholt werden, keine neutralen Räume, nicht barrierefrei Lucky Luke e.V. Computerraum ca. 20 m² Gemeinde St. Thomas Morus Nein Pfarrheim soll abgerissen und das Grundstück veräußert werden, in den reduzierten Räumlichkeiten des Neubaus ist dann nur noch kirchennahe Nutzung gestattet Gebäude ist marode, Schlüssel muss immer im Pfarrbüro abgeholt werden, keine neutralen Räume, nicht barrierefrei Bonner Muhabbet Verein für Jugend der Ethik Priva
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de