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260637-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Nummer
260637-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • An der Dransdorfer Burg Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260637 Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260637-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung
„An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil
Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der
Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-
freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und
Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit Schreiben vom 18.05.2026 teilte die VEBOWAG der Verwaltung mit, dass
das Verfahren „An der Dransdorfer Burg“ aufgrund bestehender Unsicherheiten
im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Verteilung von Wohnraumfördermitteln
vorerst nicht weiterverfolgt werden kann.
Mit Blick auf die noch ausstehende politische Beschlussfassung der „Bonner
Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a
Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr. 260201) hat die Verwaltung bereits erste
Überlegungen zur Verkürzung des Verfahrens und zur Einordnung einer
entsprechenden Kategorie angestellt: Da es sich um ein laufendes Verfahren
handelt, bereits erste Abstimmungen zum Qualifizierungsverfahren erfolgten,
sich die städtebauliche Struktur verändern wird und die Möglichkeit zur
Verlegung der öffentlichen Erschließung besteht, wird eine Verortung des
Verfahrens in Kategorie 3 gesehen.
Die Verwaltung wird Gespräche mit der VEBOWAG aufnehmen, mit dem Ziel,
trotz der oben geschilderten Rahmenbedingungen das bereits initiierte
Verfahren aus folgenden Gründen fortzuführen:
• Nach Niederlegung der Bestandsgebäude sollen insgesamt ca. 80-120
öffentlich-geförderte Wohneinheiten in moderner und energetisch
optimierter Geschossbauweise neu errichtet werden. Eine Verdopplung
bis Verdreifachung des derzeitigen Bestands wird damit erreicht
werden. Das Vorhaben würde damit einen wertvollen Beitrag zur
Verringerung der Versorgungslücke auf dem Teilmarkt desSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
preisgünstigen Wohnraums in Bonn leisten.
• Das Gebiet ist bereits erschlossen und steht für eine zügige
Nachverdichtung zur Verfügung. Zudem wird – die Beschlussfassung
der DS-Nr. 260201 vorausgesetzt – eine Beschleunigung des
Verfahrens im Sinne der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-
Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ angestrebt.
• Das Vorhaben soll eine Erschließungsoption für die dahinter liegenden
und zum Großteil im städtischen Eigentum befindlichen Flächen
berücksichtigen, wodurch eine potentielle Entwicklung dieses Bereichs
erst möglich wird.
• Das betreffende Plangebiet sowie die östlich angrenzenden
Erweiterungsflächen wurden als Potenzialflächen zur Innenentwicklung
identifiziert. Im Rahmen der im Bonner Klimaplan verankerten
Maßnahme des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 „Klimagerechte
Innenentwicklung und Nachverdichtung“ wurden hier bereits
Entwicklungsoptionen aufgezeigt, wie Schaffung von Wohnraum bei
gleichzeitiger Berücksichtigung und Stärkung klimarelevanter Aspekte
möglich ist.
• Die Modernisierung bzw. der Neubau des Wohnungsbestandes sowie
die damit einhergehende Aufwertung des Wohnumfeldes und der
angrenzenden Freiräume ist von hohem städtebaulichen Interesse und
im Interesse der Quartiersentwicklung.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zeit – es ist von mindestens ein
bis zwei Jahren bis zur Schaffung von Planungsrecht bzw. Bauturboverfahren
auszugehen – genutzt werden kann, die Unsicherheiten bezüglich der
Wohnraumfördermittel zu klären. Bei einem Stopp der Planungen würde dies
dazu führen, dass das vor dem Bau zwingend notwendige planungsrechtliche
Verfahren zum Stillstand kommt.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zwischen VEBOWAG und
Stadtverwaltung bereits intensive Abstimmungen zur Aufgabenstellung und den
Randbedingungen eines Qualifizierungsverfahrens stattgefunden haben.
Sollte das Verfahren seitens der VEBOWAG weiterhin ruhend gestellt werden,
wird die Verwaltung den politischen Gremien ggf. eine Rücknahme des
Zielbeschlusses empfehlen und zur Beratung vorlegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de