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260637 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Nummer
260637
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • An der Dransdorfer Burg Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Auf der Koppel Straße· Dransdorf, Bonn
  • Siemensstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Robert-Kirchhoff-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
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  1. 260637-01 ST Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

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Beschlussvorlage
öffentlich
260637
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung
„An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil
Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der
Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-
freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und
Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Entscheidung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf den Flächen „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 gemäß
Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf die
bestehenden Mehrfamilienhäuser niederzulegen und stattdessen eine neue
Wohnbebauung zu errichten, wird zugestimmt.
(Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)
2. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25
durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An
der Dransdorfer Burg“ gemäß § 12 BauGB wird zugestimmt. Als Maßnahme
der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des §
13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). Eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
(Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)
3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen
Innenentwicklung entwickelt.
(Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)Seite 1 von 17
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist
ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den
Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen,
dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
(Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)
5. Für das Preisgericht des städtebaulich-freiraumplanerischen
Qualifizierungsverfahrens nach RPW 2013 „An der Dransdorfer Burg“ werden
unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt:
(Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)
Sachpreisrichter*innen:
1.
2.
3.
4.
Stellvertreter*innen:
1.
2.
3.
4.
6. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6222-4 „An
der Dransdorfer Burg“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf ist die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB nach Abschluss des
Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des im Wettbewerb prämierten
Entwurfs durchzuführen.
(Entscheidung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz)
7. Die öffentliche Darlegung des Plankonzeptes und der allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus
sowie auf der städtischen Internetseite. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu
geben. Ein adäquates Beteiligungsformat wird durchgeführt.
(Entscheidung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz)
8. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden
öffentlich-geförderten Wohneinheiten mit hoher Priorität eingestuft.
(Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz)
BegründungSeite 2 von 17
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlass
Mit Schreiben vom 13.11.2023 reichte die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
(VEBOWAG) einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die
bebauten Grundstücke „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 sowie 11-17,
Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstücke 1139, 1140, 1142, 1143, 1877, 1878 bei
der Stadt Bonn ein. Nach Niederlegung der bestehenden fünf
Mehrfamilienhäuser soll eine neue Wohnbebauung mit einer höheren Anzahl
an Wohneinheiten errichtet werden. Der geplante Ersatzneubau des westlichen
Bestandsgebäudes „An der Dransdorfer Burg“ 11-17, Gemarkung Bonn, Flur
45, Flurstück 1139 wurde bereits auf Grundlage des § 31 (3) BauGB von den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 befreit. Für
die weiteren vier Mehrfamilienhäuser im östlichen Bereich „An der Dransdorfer
Burg“ 2-20 soll die teilweise Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 7422-25 durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ erfolgen. Im weiteren Verfahren wird die
Verwaltung nach Beschlussfassung der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des
„Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr.
260201) prüfen, ob § 246e BauGB (Bau-Turbo) zur Anwendung kommen kann.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet (vgl. Anlage 1) befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Dransdorf und umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Im Norden wird das
Plangebiet durch den öffentlichen Fuß- und Radweg „Auf der Koppel“ und der
dahinterliegenden Stadtbahntrasse, im Westen durch die Zuwegung der Straße
„An der Dransdorfer Burg“, im Süden durch den Dransdorfer Bach und im
Osten durch Grundstücke im privaten und städtischen Eigentum mit teils
gärtnerischer Nutzung begrenzt.
Das Plangebiet betrifft die Flurstücke 1140, 1142, 1143, 1698 sowie 1877 und
1878 Flur 45, Gemarkung Bonn. Die Flurstücke 1143, 1877 und 1878
(derzeitige Baugrundstücke) befinden sich mit einer Größe von ca. 1 ha im
Eigentum der VEBOWAG. Die Flurstücke 1140, 1142 und 1698 (derzeitige
Verkehrsflächen) befinden sich mit ihrer betroffenen Fläche von ca. 0,3 ha im
Eigentum der Stadt Bonn.
Die derzeitige Bestandsbebauung umfasst vier Mehrfamilienhäuser, die in den
sechziger Jahren in aufgelockerter zweigeschossiger Zeilenbauweise errichtet
wurden. Nördlich der Bestandsgebäude wurde eine Garagenzeile mit
entsprechend hohem Versiegelungsgrad errichtet. Zwischen den
Gebäudezeilen befinden sich großzügig bemessene Rasenflächen mit
Baumbestand, der teilweise satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich
relevant sein kann. Die Freiflächen weisen aufgrund ihrer geringen
Aufenthaltsqualität und fehlenden Zuordnung zu den Wohnungen keinen
angemessenen Gebrauchswert für die Bewohner*innen auf.
Die Bebauungsstruktur entlang der Siemensstraße (südlich des Dransdorfer
Baches und der dahinterliegenden Kleingärten) besteht aus
Mehrfamilienhäusern, die in dreigeschossiger Zeilenbauweise mit
Satteldächern errichtet wurden.
Die teils heterogen gewachsene Bebauungsstruktur südwestlich und nördlich
des Plangebietes wird maßgeblich durch eine vorwiegend geschlossene,
zweigeschossige Bauweise sowie durch Satteldächer als ortsbildprägendeSeite 3 von 17
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Dachform bestimmt.
Im Westen grenzt das Plangebiet an das Bestandsgebäude der VEBOWAG,
das niedergelegt und neu errichtet werden soll. Das Mehrfamilienhaus wird in
dreigeschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss errichtet. Westlich des
zukünftigen Neubaus befindet sich die Kettelerschule.
Im Osten grenzt das Plangebiet an das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet
„Kappesland und Meßdorfer Feld“ gemäß des Landschaftsplanes Kottenforst.
Die hierin liegenden Grundstücke befinden sich im privaten und städtischen
Eigentum und werden überwiegend gärtnerisch genutzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im weiteren Verfahren ggf.
angepasst.
Planungsziel / Vorhaben
Aufgrund fehlender moderner Wohnstandards und umfassender
Modernisierungsbedarfe der vorhandenen Bestandsgebäude sieht die
VEBOWAG eine Niederlegung ihrer bestehenden Mehrfamilienhäuser vor. Ziel
des Vorhabens ist es, die Fläche gemäß den heutigen ökologischen und
ökonomischen Erfordernissen neu zu überplanen und zeitgemäße, moderne
und energetisch optimierte Wohngebäude in Geschossbauweise zu errichten.
Das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung soll dabei verfolgt werden. Für die
vorhandene Bestandsbebauung von 40 Wohneinheiten (WE) ist der Abriss und
Neubau geplant. Nach der Niederlegung der Bestandsgebäude sollen
insgesamt ca. 80-120 WE neu errichtet werden. Somit wird mit der Schaffung
von ca. 40-80 zusätzlichen WE eine Verdopplung bis Verdreifachung des
derzeitigen Bestands angestrebt. Die Anzahl der Wohneinheiten orientiert sich
an der NEILA-Zieldichte (60-100+WE/ha) (vgl. DS-Nr. 253317). Zurzeit wird
angestrebt, 100% der Bruttogeschossfläche als öffentlich-geförderten
Wohnraum zu errichten. Eine Nutzungsintensivierung durch Erhöhung der
heute zulässigen Geschossigkeit auf vier Vollgeschosse ist vorgesehen. Eine
genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis des
Qualifizierungsverfahrens ergeben.
Eine Aufwertung der derzeit versiegelten Garagenflächen sowie der
Grünflächen soll vorgesehen werden: Es soll Wert auf eine qualitätsvolle Frei-
und Außenanlagengestaltung gelegt werden, deren Grünflächen zur Förderung
von Biodiversität beitragen, den Natur- und Artenschutz begünstigen und
Flächen für bspw. Spielmöglichkeiten und Regenwassermanagement
berücksichtigen. Der Versiegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten.
Vorhandener Baumbestand ist nach Möglichkeit in die Planung zu integrieren
und mögliche Ersatzpflanzungen sind im Plangebiet vorzusehen.
Die Erschließung erfolgt über die bereits vorhandene Straße „An der
Dransdorfer Burg“. Zur Förderung eines autoarmen Quartiers ist die Anzahl der
notwendigen Stellplätze auf das Mindestmaß zu reduzieren (vgl.
Stellplatzsatzung der Stadt Bonn). Um eine verträgliche Unterbringung des
ruhenden Verkehrs zu ermöglichen, sind die Stellplätze im Quartier gebündelt
in einer Stellplatzanlage unterzubringen. Seitens der VEBOWAG wird die
Unterbringung derzeit in einer Tiefgarage vorgesehen. Im weiteren Verfahren
werden die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung untersucht,Seite 4 von 17
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
indem ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet wird, das geeignete
Maßnahmen zur weiteren Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs zu
Gunsten des Umweltverbundes und alternativer Mobilitätsangebote darlegt.
Die östlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke mit überwiegend
gärtnerischer Nutzung weisen heterogene Eigentumsverhältnisse auf (privat
und städtisch) und wurden als Potenzialflächen zur Innenentwicklung
identifiziert. Aufgrund ihrer Erschließungsgunst zu den angrenzenden
Stadtbahn- sowie ÖPNV-Haltestellen bieten sie vielseitige Möglichkeiten zur
qualitativen Nutzungsintensivierung, beispielsweise zugunsten von Wohnraum,
Gemeinbedarfsflächen, qualitativen Grün- und Erholungsräumen oder
Kleingartenflächen. Im Rahmen der im Bonner Klimaplan verankerten
Maßnahme des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 „Klimagerechte Innenentwicklung
und Nachverdichtung“ wurden u.a. die Potenzialflächen und das Plangebiet in
Hinblick auf Nachverdichtungspotenziale im bebauten Bereich zur Schaffung
von Wohnraum unter gleichzeitiger Berücksichtigung und Stärkung
klimarelevanter Aspekte untersucht. Um eine spätere Aufwertung und Nutzung
der Potenzialflächen sicherzustellen, ist im weiteren Verfahren im Rahmen des
Qualifizierungsverfahrens sowie bei der Erstellung des Vorhaben- und
Erschließungsplans eine Erschließungsoption der Potenzialflächen über die
Straße „An der Dransdorfer Burg“ zu berücksichtigen und sicherzustellen. Es
besteht die Möglichkeit, die Straßenfläche zu verlegen. Es ist ein
leistungsfähiger Korridor freizuhalten und die dafür erforderlichen
eigentumsrechtlichen Regelungen sind zu treffen. Die erforderlichen
Abstimmungen erfolgen im weiteren Verfahren.
Am 12.12.2019 wurde der Beschluss zum „Leitbild der Stadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung“ (DS-Nr. 190114) gefasst. Dementsprechend
sollen im Verfahren vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte
Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Dies betrifft zum einen die
Handlungsfelder CO2-Bilanzierung, Suffizienz Strategien, Energieversorgung,
Gebäudebewirtschaftung, Verkehr, zum anderen erfordern die Folgewirkungen
des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien an
Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen sowie ein nachhaltiges
Regenwassermanagement.
Planungsrechtliche Vorgaben
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wirksam seit dem 29.10.2025,
legt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Demnach
entspricht die Planung den Zielen der Raumordnung.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt
das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Bei einer wohnbaulichen Entwicklung
des Gebiets ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen werden als
Landschaftsschutzgebiet dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„An der Dransdorfer Burg“ Nr. 7422-25 aus dem Jahr 1960, der für das
Plangebiet Wohnbebauung in zweigeschossiger offener Bauweise, private
Grünflächen sowie private und öffentliche Verkehrsflächen festsetzt. Die
Realisierung der formulierten Planungsziele ist auf Grundlage des bestehenden
Planungsrechtes nicht umsetzbar.Seite 5 von 17
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verfahrensvorschlag
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“
erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Als Maßnahme der
Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a
BauGB erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten
Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind,
als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt
oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer
Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung
der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Nach positiver Zielbeschlussfassung soll in Abstimmung zwischen
Vorhabenträgerin und Stadt Bonn ein städtebaulich-freiraumplanerischer
Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
durchgeführt werden.
Durch das Qualifizierungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die
vielfältigen Zielsetzungen der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, die
Schaffung von Wohnraum, soziale Infrastruktur und Städtebau bestmöglich
umgesetzt werden können. Der im Wettbewerb prämierte Entwurf bildet die
Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Die Durchführung
einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgt nach
Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des im Wettbewerb
prämierten Entwurfs. Das Wettbewerbsergebnis wird im Rahmen eines
adäquaten Beteiligungsformates vorgestellt und der Öffentlichkeit wird im Zuge
der Beteiligung die frühzeitige Möglichkeit gegeben, sich zur Planung zu
äußern und Stellung zu nehmen. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung
nach Beschlussfassung der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“
und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr. 260201) prüfen,
ob § 246e BauGB (Bau-Turbo) zur Anwendung kommen kann.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Vorhaben mit über den Stadtbezirk
hinausgehender Bedeutung, da insgesamt ca. 80-120 Wohneinheiten
(Neuerrichtung der 40 bestehenden WE zzgl. Neuschaffung von ca. 40-80 WE)
mit Mitteln der Wohnraumförderung geschaffen werden können. Aufgrund
dessen liegt die Beschlusskompetenz für den Beschluss über das Verfahren
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB beim Ausschuss
für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Abschnitt IV. Zif. 3.4 der
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der
Stadt Bonn in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung).
Einschätzung des Vorhabens:
Quantität
Für die vorhandene Bestandsbebauung von 40 Wohneinheiten (WE) ist der
Abriss und Neubau geplant. Nach der Niederlegung der Bestandsgebäude
sollen insgesamt ca. 80-120 WE neu errichtet werden. Somit wird mit der
Schaffung von ca. 40-80 zusätzlichen WE eine Verdopplung bis Verdreifachung
des derzeitigen Bestands angestrebt. Die Anzahl der Wohneinheiten orientiert
sich an der NEILA-Zieldichte (60-100+WE/ha) (vgl. DS-Nr. 253317). Zurzeit
wird angestrebt, 100% der Bruttogeschossfläche als öffentlich-gefördertenSeite 6 von 17
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wohnraum zu errichten. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das
Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens ergeben.
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Mit der Schaffung von öffentlich-geförderten Wohnungen werden
Wohnraumfördermittel des Landes NRW in Anspruch genommen und diese
gemäß den entsprechenden Rahmenbedingungen der WFB NRW realisiert.
Derzeit wird eine Förderquote von 100% angestrebt.
Bedeutung für die Gesamtstadt
Aufgrund der hohen Anzahl von ca. 80-120 realisierbaren, öffentlich-
geförderten Wohneinheiten (Neuerrichtung der 40 bestehenden WE zzgl.
Neuschaffung von ca. 40-80 WE) handelt es sich um ein Vorhaben mit
überbezirklicher Bedeutung (vgl. DS-Nr. 231744).
Infrastruktur
Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale
und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit
zur Schaffung von ca. 80-120 Wohneinheiten (Neuerrichtung der 40
bestehenden WE zzgl. Neuschaffung von ca. 40-80 WE) sowie der
angestrebten hohen Förderquote besteht ein hohes städtisches Interesse an
der Planung. Die Regelungen des Bonner Baulandmodells finden Anwendung.
Kosten für die Stadt Bonn
Über den Personalaufwand hinaus fallen keine weiteren Kosten an.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das bereits bebaute Plangebiet liegt im Innenbereich außerhalb von Natur- und
Landschaftsschutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen.
Der südliche Bereich des Plangebietes liegt innerhalb des schutzwürdigen
Biotopes „Alter Bach“ nördliche von Lessenich“ (BK-5208-004) und grenzt
weiter südlich an die Biotopverbundfläche „Unterlauf des Hardtbaches“ (VB-K-
5208-010), mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. Ebenso liegt der
südliche Rand des Plangebietes innerhalb des integrierten Freiraumsystems
der Stadt Bonn (2012) und wird mit der Zielsetzung „Entwicklung“ dargestellt.
Der Bonner Freiraumplan identifiziert die Wegeverbindung entlang des
südlichen Ufers des Dransdorfer Baches sowie den umgebenden Grünzug als
Bestandteile der Blau-Grünen-Netze des Bonner Freiraumsystems. Ziele des
Freiraumplanes für diesen Bereich sind die Förderung der Bäche als erlebbare
Landschaftselemente und Biotopverbundräume sowie die Entwicklung und
Erhaltung des Grünen Korridors.
Das Plangebiet grenzt südlich an den Dransdorfer Bach und an daran
anschließende Kleingartenflächen. Östlich grenzt das Plangebiet an private und
städtische Grundstücke (Potenzialflächen), die innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes „Kappesland und Meßdorfer Feld“ (L 2.3) sowie
innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans Kottenforst liegen, der
für die entsprechenden Flächen das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer im
Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden
Elementen) festsetzt. Die weiter südöstlich davon gelegenen FlächenSeite 7 von 17
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
unterliegen der Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln
(2007). Die südlich und östlich an das Plangebiet angrenzenden privaten und
städtischen Grundstücke (Potenzialflächen) weisen teilweise schutzwürdige
Biotope auf, können artenschutzrechtlich relevant sein und
satzungsgeschützten Baumbestand umfassen.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Bestandsbäume, die
satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können. Der
Baumbestand im Plangebiet ist durch ein Fachgutachten zu erfassen, zu
bewerten und sollte Vorschläge für Vermeidungs-, Schutz- und
Pflegemaßnahmen enthalten. Zudem ist der Baumbestand bestmöglich zu
erhalten und die Planungen sind dahingehend zu optimieren. Die
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen.
Das Plangebiet liegt vollständig in einem Bereich, der nach Bodenkarte
1:50.000 des Geologischen Dienst NRW als schutzwürdig klassifiziert wird
(Wasserspeicher im 2- Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung als
Regulations- und Kühlungsfunktion). Es handelt sich um Böden mit großem
Wasserrückhaltevermögen (Kühlfunktion, Wasserhaushalt). Im weiteren Verlauf
der Planung wird ein Bodenschutzkonzept und ggf. eine bodenkundliche
Baubegleitung erforderlich sein, mit dem Ziel, den Eingriff in die Bodenfunktion
zu minimieren.
Bei der Freiflächengestaltung ist auf den Erhalt und die Anlage von
Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der
Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter
den Aspekten des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie
des Niederschlagsmanagements erfolgen.
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den
Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die
artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können,
kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden
Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher
durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die artenschutzrechtliche
Vorprüfung (ASP I) vom 13.04.2024 kommt zu der Bewertung, dass ein
Vorkommen und eine Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen werden können, sodass eine
vertiefende Artenschutzprüfung Stufe II notwendig ist. Zur naturschutzfachlich
angemessenen Bearbeitung der Artenschutzbelange sind systematische
faunistische Erhebungen aller planungsrelevanten Tierarten notwendig, für die
artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden können.
Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Aufgrund der Nähe zum südlich verlaufenden Dransdorfer Bach befinden sich
geringfügige, unbebaute Teilbereiche im nördlichen Bereich der
Plangebietsgrenze innerhalb der Überschwemmungsgebiete eines
100jährlichen Hochwassers (HQ100) und sind als Überschwemmungsgebiet
gesetzlich festgesetzt. Die heutige Bestandsbebauung befindet sich außerhalbSeite 8 von 17
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des festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Zudem liegt der nordwestliche
Teil des Plangebietes bei einem extremen Hochwasserereignis (HQ extrem) im
Hochwasserrisikogebiet des Baches. Bezüglich einer neuen Bebauung der
derzeit ohnehin schon bebauten Grundstücke bestehen aus Gewässer- und
Hochwassersicht keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber einer künftigen
Bebauung. Die künftige Bebauung darf jedoch nicht näher an den Bach
heranrücken und der südliche Rand des Plangebietes sollte von Bebauung
freigehalten werden. Von der Böschungsoberkante aus sollte ein
Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m von jeglicher Bebauung freigehalten
werden.
Hinsichtlich der nördlich angrenzenden Stadtbahntrasse werden die Belange
des Lärmschutzes auf städtebaulicher Ebene berücksichtigt und im weiteren
Verfahren untersucht.
Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, suffiziente
Flächenkonzepte, solarenergetische Optimierung, Verkehrswende) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung in
Kombination mit PV-Anlagen, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im
weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden im Zuge der Aufstellung
des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Bei der Plangebietsfläche handelt es sich um eine bereits zu wohnbaulichen
Zwecken bebaute Fläche mit durchgrünter riegelförmiger Bebauung. Gemäß
der Planungshinweiskarte der Stadt Bonn (2023) handelt es sich um einen
Siedlungsbereich mit grundsätzlich günstigen klimatischen Bedingungen und
einer hohen Kaltluftströmung, die potentiell auch auf angrenzende Räume
günstig wirken. Bei Vorhaben in diesen Bereichen ist die Kaltluftfunktion der
Flächen zu beachten (Grünflächen erhalten, Gebäudestellung beachten, etc.).
Unter Annahme eines starken Klimawandels weist der mittlere Bereich der
vorhandenen Bestandsbebauung eine thermische Belastung am Tag sowie der
nordwestliche Bereich eine thermische Belastung in der Nacht auf. Im weiteren
Verfahren ist ein stadtklimatisches Gutachten zu erstellen.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einerSeite 9 von 17
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das beabsichtige Vorhaben wird aufgrund der Schaffung
von ca. 80-120 Wohneinheiten (Neuerrichtung der 40 bestehenden WE zzgl.
Neuschaffung von ca. 40-80 WE) und der angestrebten hohen Förderquote mit
hoher Priorität eingestuft.
Nachhaltigkeitscheckliste
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770)
sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis
zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss
angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Qualifizierungsverfahren
Anlass und Ziele
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 6222-4 „An
der Dransdorfer Burg“ soll ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb
durchgeführt werden. Zielsetzung des Qualifizierungsverfahrens ist die
Schaffung eines modernen, qualitätvollen Wohnquartiers für öffentlich-
geförderte Wohnungen mit hoher Aufenthaltsqualität der Freiräume. Die
planerische Herausforderung besteht u. a. darin, städtebauliche
Lösungsansätze für die isolierte Lage des Standortes an der Stadtbahnlinie und
der daraus entstehenden Emissionskonflikte zu finden. Ebenso sollen die
bestehenden Strukturen der Freiräume des Plangebietes mit seinem Umfeld
aufgegriffen und qualitätvoll weiterentwickelt werden. Dabei ist wertvoller
Baumbestand möglichst in die Planung zu integrieren. Zudem soll eine
Erschließungsoption der angrenzenden Potenzialflächen berücksichtigt werden.
Wettbewerb
Zur Findung eines geeigneten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs
wird ein Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe
(RPW 2013) durchgeführt werden (vgl. DS-Nr. 231332). Teilnahmeberechtigt
sind Bearbeitungsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen in Kooperation mit
Landschaftsarchitekt*innen. Eine Kooperation mit Architekt*innen ist
wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Ausloberin ist die
Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG).
Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt durch ein Preisgericht, das
gemäß den Vorgaben der RPW (2013) besetzt wird. Das Preisgericht setzt sichSeite 10 von 17
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Vertreter*innen der Stadtverwaltung
sowie externen Fachberater*innen zusammen. Politische Vertreter*innen
werden in der Funktion als Sachpreisrichter*innen stimmberechtigt in das
Verfahren eingebunden.
Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren
Planungsschritte.
Benennung der stimmberechtigten Mitglieder*innen des Preisgerichtes
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige
Vertretung werden zur Preisrichtervorbesprechung und zur Preisgerichtssitzung
eingeladen. Vom Rat sollen vier stimmberechtigte Mitglieder und jeweils eine
Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO
NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.“
Termine des Preisgerichtes
Das Wettbewerbsverfahrens ist im Nachgang zur politischen Beratung
vorgesehen. Konkrete Termine wurden noch nicht festgelegt. Die
Mitglieder*innen des Preisgerichts werden über die konkreten Termine
informiert und um Teilnahme gebeten.
Anlage/n
1 6222-4 Übersichtsplan (öffentlich)
2 NaPla Checkliste An der Dransdorfer Burg (öffentlich)Seite 11 von 17
Bebauungsplan Nr. 6222-4 -An der Dransdorfer Burg
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Dransdorf
Maßstab 1: 2500 Datum: 23.07.2025
100 mSeite 12 von 17
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhal"gkeitsstrategie iden"fizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des
Plangebietes wird es geben?
Das Plangebiet ist bereits über die Straße "An der Dransdorfer Burg"
erschlossen. Aufgrund der Nutzungsintensivierung und vrsl. Verdopplung bis
Verdreifachung von Wohneinheiten kann eine Verkehrszunahme nicht
ausgeschlossen werden. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen werden
näher untersucht werden, wenn das Ergebnis des Wettbewerbs vorliegt und
die Anzahl der Wohneinheiten näher beziffert werden kann.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch
Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier
möglich?
Es ist eine reine wohnbauliche Entwicklung geplant, daher ist keine
Nutzungsmischung im Plangebiet vorgesehen.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten und ein
Mobilitätskonzept erstellt.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist
grundsätzlich gegeben. Die Stadtbahnhaltestelle "Robert-Kirchhoff-Straße" mit
Anbindung an die Linie 16 und 68 sowie die Bushaltestelle "An der Dransdorfer
Burg" mit Anbindung an die Linien 610, 611 und 631 ist fußläufig erreichbar.
Das Plangebiet ist für den Fuß- und Radverkehr über die Straße "An der
Dransdorfer Burg" und den Weg "Auf der Koppel" erreichbar.
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“
Wohnbauliche Entwicklung als Maßnahme der Innenentwicklung
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 17
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert? Ja
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale
Wärmeplanung (sobald vorliegend). Ja
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
Ja
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn
erfolgt.
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
Ja
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn
erfolgt.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, kleinere Teilbereiche sind betroffen (bis 0,3m Wasserstand).
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
geben darüber Aufschluss
Ja, Teilbereiche sind betroffen. Das Plangebiet ist bereits bebaut. Grundsätzlich
bestehen keine Bedenken gegenüber einer künftigen Bebauung, diese darf
jedoch nicht näher an den Bach heranrücken als die jetzige Bebauung.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein, jedoch grenzt der Dransdorfer Bach südlich an das Plangebiet an.
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Geringfügige, unbebaute Teilbereiche im nördlichen Bereich der
Plangebietsgrenze.
Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen
betroffen?
Nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen
Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden?
Ja
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 17
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Es handelt sich um eine bereits zu wohnbaulichen Zwecken genutzte Fläche.
Auswirkungen auf Natur und Umwelt können nicht ausgeschlossen werden und
sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und Neubau auf einem
bereits zuvor bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher
Eingriffe unwahrscheinlich.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Ja, im südlichen Bereich des Plangebietes befinden sich schutzwürdige Biotope.
Der Baumbestand ist im weiteren Verfahren zu erfassen und zu bewerten. Das
Plangebiet grenzt im Osten an das Landschaftsschutzgebiet "Kappesland und
Meßdorfer Feld" gemäß des Landschaftsplanes Kottenforst an.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein
Sind schützenswerte Böden vorhanden? Ja, es sind Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen (Kühlfunktion,
Wasserhaushalt) vorhanden.
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren
mit Eingriffskompensation?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
Ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Ja
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Nein
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Nein, für das Plangebiet ist lediglich eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Nein
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Die Notwendigkeit sozialer Infrastruktur ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau
des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Nein, es ist kein Ausbau im Bildungsbereich vorgesehen.
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Nein, für das Plangebiet ist lediglich eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen.
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein.
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Das Verfahren dient einer wohnbaulichen Flächenentwicklung und der
Wohnraumschaffung.
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Es handelt sich um Wohnungsneubau.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 17
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 17
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und
Eine Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 17

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de