260637 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Kerndaten
- Nummer
- 260637
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- An der Dransdorfer Burg Hauptort
- Stadthaus
- Auf der Koppel
- Siemensstraße
- Robert-Kirchhoff-Straße
- Dransdorf
- Lessenich
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260637 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich- freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Anhörung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Entscheidung Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf den Flächen „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 gemäß Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf die bestehenden Mehrfamilienhäuser niederzulegen und stattdessen eine neue Wohnbebauung zu errichten, wird zugestimmt. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) 2. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ gemäß § 12 BauGB wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) 3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz)Seite 1 von 17 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) 5. Für das Preisgericht des städtebaulich-freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahrens nach RPW 2013 „An der Dransdorfer Burg“ werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt: (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) Sachpreisrichter*innen: 1. 2. 3. 4. Stellvertreter*innen: 1. 2. 3. 4. 6. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des im Wettbewerb prämierten Entwurfs durchzuführen. (Entscheidung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) 7. Die öffentliche Darlegung des Plankonzeptes und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie auf der städtischen Internetseite. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Ein adäquates Beteiligungsformat wird durchgeführt. (Entscheidung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) 8. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden öffentlich-geförderten Wohneinheiten mit hoher Priorität eingestuft. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz) BegründungSeite 2 von 17 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlass Mit Schreiben vom 13.11.2023 reichte die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bebauten Grundstücke „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 sowie 11-17, Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstücke 1139, 1140, 1142, 1143, 1877, 1878 bei der Stadt Bonn ein. Nach Niederlegung der bestehenden fünf Mehrfamilienhäuser soll eine neue Wohnbebauung mit einer höheren Anzahl an Wohneinheiten errichtet werden. Der geplante Ersatzneubau des westlichen Bestandsgebäudes „An der Dransdorfer Burg“ 11-17, Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstück 1139 wurde bereits auf Grundlage des § 31 (3) BauGB von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 befreit. Für die weiteren vier Mehrfamilienhäuser im östlichen Bereich „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 soll die teilweise Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ erfolgen. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung nach Beschlussfassung der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr. 260201) prüfen, ob § 246e BauGB (Bau-Turbo) zur Anwendung kommen kann. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet (vgl. Anlage 1) befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf und umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Im Norden wird das Plangebiet durch den öffentlichen Fuß- und Radweg „Auf der Koppel“ und der dahinterliegenden Stadtbahntrasse, im Westen durch die Zuwegung der Straße „An der Dransdorfer Burg“, im Süden durch den Dransdorfer Bach und im Osten durch Grundstücke im privaten und städtischen Eigentum mit teils gärtnerischer Nutzung begrenzt. Das Plangebiet betrifft die Flurstücke 1140, 1142, 1143, 1698 sowie 1877 und 1878 Flur 45, Gemarkung Bonn. Die Flurstücke 1143, 1877 und 1878 (derzeitige Baugrundstücke) befinden sich mit einer Größe von ca. 1 ha im Eigentum der VEBOWAG. Die Flurstücke 1140, 1142 und 1698 (derzeitige Verkehrsflächen) befinden sich mit ihrer betroffenen Fläche von ca. 0,3 ha im Eigentum der Stadt Bonn. Die derzeitige Bestandsbebauung umfasst vier Mehrfamilienhäuser, die in den sechziger Jahren in aufgelockerter zweigeschossiger Zeilenbauweise errichtet wurden. Nördlich der Bestandsgebäude wurde eine Garagenzeile mit entsprechend hohem Versiegelungsgrad errichtet. Zwischen den Gebäudezeilen befinden sich großzügig bemessene Rasenflächen mit Baumbestand, der teilweise satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die Freiflächen weisen aufgrund ihrer geringen Aufenthaltsqualität und fehlenden Zuordnung zu den Wohnungen keinen angemessenen Gebrauchswert für die Bewohner*innen auf. Die Bebauungsstruktur entlang der Siemensstraße (südlich des Dransdorfer Baches und der dahinterliegenden Kleingärten) besteht aus Mehrfamilienhäusern, die in dreigeschossiger Zeilenbauweise mit Satteldächern errichtet wurden. Die teils heterogen gewachsene Bebauungsstruktur südwestlich und nördlich des Plangebietes wird maßgeblich durch eine vorwiegend geschlossene, zweigeschossige Bauweise sowie durch Satteldächer als ortsbildprägendeSeite 3 von 17 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Dachform bestimmt. Im Westen grenzt das Plangebiet an das Bestandsgebäude der VEBOWAG, das niedergelegt und neu errichtet werden soll. Das Mehrfamilienhaus wird in dreigeschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss errichtet. Westlich des zukünftigen Neubaus befindet sich die Kettelerschule. Im Osten grenzt das Plangebiet an das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „Kappesland und Meßdorfer Feld“ gemäß des Landschaftsplanes Kottenforst. Die hierin liegenden Grundstücke befinden sich im privaten und städtischen Eigentum und werden überwiegend gärtnerisch genutzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im weiteren Verfahren ggf. angepasst. Planungsziel / Vorhaben Aufgrund fehlender moderner Wohnstandards und umfassender Modernisierungsbedarfe der vorhandenen Bestandsgebäude sieht die VEBOWAG eine Niederlegung ihrer bestehenden Mehrfamilienhäuser vor. Ziel des Vorhabens ist es, die Fläche gemäß den heutigen ökologischen und ökonomischen Erfordernissen neu zu überplanen und zeitgemäße, moderne und energetisch optimierte Wohngebäude in Geschossbauweise zu errichten. Das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung soll dabei verfolgt werden. Für die vorhandene Bestandsbebauung von 40 Wohneinheiten (WE) ist der Abriss und Neubau geplant. Nach der Niederlegung der Bestandsgebäude sollen insgesamt ca. 80-120 WE neu errichtet werden. Somit wird mit der Schaffung von ca. 40-80 zusätzlichen WE eine Verdopplung bis Verdreifachung des derzeitigen Bestands angestrebt. Die Anzahl der Wohneinheiten orientiert sich an der NEILA-Zieldichte (60-100+WE/ha) (vgl. DS-Nr. 253317). Zurzeit wird angestrebt, 100% der Bruttogeschossfläche als öffentlich-geförderten Wohnraum zu errichten. Eine Nutzungsintensivierung durch Erhöhung der heute zulässigen Geschossigkeit auf vier Vollgeschosse ist vorgesehen. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens ergeben. Eine Aufwertung der derzeit versiegelten Garagenflächen sowie der Grünflächen soll vorgesehen werden: Es soll Wert auf eine qualitätsvolle Frei- und Außenanlagengestaltung gelegt werden, deren Grünflächen zur Förderung von Biodiversität beitragen, den Natur- und Artenschutz begünstigen und Flächen für bspw. Spielmöglichkeiten und Regenwassermanagement berücksichtigen. Der Versiegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten. Vorhandener Baumbestand ist nach Möglichkeit in die Planung zu integrieren und mögliche Ersatzpflanzungen sind im Plangebiet vorzusehen. Die Erschließung erfolgt über die bereits vorhandene Straße „An der Dransdorfer Burg“. Zur Förderung eines autoarmen Quartiers ist die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf das Mindestmaß zu reduzieren (vgl. Stellplatzsatzung der Stadt Bonn). Um eine verträgliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu ermöglichen, sind die Stellplätze im Quartier gebündelt in einer Stellplatzanlage unterzubringen. Seitens der VEBOWAG wird die Unterbringung derzeit in einer Tiefgarage vorgesehen. Im weiteren Verfahren werden die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung untersucht,Seite 4 von 17 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) indem ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet wird, das geeignete Maßnahmen zur weiteren Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes und alternativer Mobilitätsangebote darlegt. Die östlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke mit überwiegend gärtnerischer Nutzung weisen heterogene Eigentumsverhältnisse auf (privat und städtisch) und wurden als Potenzialflächen zur Innenentwicklung identifiziert. Aufgrund ihrer Erschließungsgunst zu den angrenzenden Stadtbahn- sowie ÖPNV-Haltestellen bieten sie vielseitige Möglichkeiten zur qualitativen Nutzungsintensivierung, beispielsweise zugunsten von Wohnraum, Gemeinbedarfsflächen, qualitativen Grün- und Erholungsräumen oder Kleingartenflächen. Im Rahmen der im Bonner Klimaplan verankerten Maßnahme des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 „Klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung“ wurden u.a. die Potenzialflächen und das Plangebiet in Hinblick auf Nachverdichtungspotenziale im bebauten Bereich zur Schaffung von Wohnraum unter gleichzeitiger Berücksichtigung und Stärkung klimarelevanter Aspekte untersucht. Um eine spätere Aufwertung und Nutzung der Potenzialflächen sicherzustellen, ist im weiteren Verfahren im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sowie bei der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans eine Erschließungsoption der Potenzialflächen über die Straße „An der Dransdorfer Burg“ zu berücksichtigen und sicherzustellen. Es besteht die Möglichkeit, die Straßenfläche zu verlegen. Es ist ein leistungsfähiger Korridor freizuhalten und die dafür erforderlichen eigentumsrechtlichen Regelungen sind zu treffen. Die erforderlichen Abstimmungen erfolgen im weiteren Verfahren. Am 12.12.2019 wurde der Beschluss zum „Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“ (DS-Nr. 190114) gefasst. Dementsprechend sollen im Verfahren vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Dies betrifft zum einen die Handlungsfelder CO2-Bilanzierung, Suffizienz Strategien, Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung, Verkehr, zum anderen erfordern die Folgewirkungen des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen sowie ein nachhaltiges Regenwassermanagement. Planungsrechtliche Vorgaben Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wirksam seit dem 29.10.2025, legt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Demnach entspricht die Planung den Zielen der Raumordnung. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Bei einer wohnbaulichen Entwicklung des Gebiets ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen werden als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Dransdorfer Burg“ Nr. 7422-25 aus dem Jahr 1960, der für das Plangebiet Wohnbebauung in zweigeschossiger offener Bauweise, private Grünflächen sowie private und öffentliche Verkehrsflächen festsetzt. Die Realisierung der formulierten Planungsziele ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes nicht umsetzbar.Seite 5 von 17 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verfahrensvorschlag Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Nach positiver Zielbeschlussfassung soll in Abstimmung zwischen Vorhabenträgerin und Stadt Bonn ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt werden. Durch das Qualifizierungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen Zielsetzungen der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, die Schaffung von Wohnraum, soziale Infrastruktur und Städtebau bestmöglich umgesetzt werden können. Der im Wettbewerb prämierte Entwurf bildet die Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgt nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des im Wettbewerb prämierten Entwurfs. Das Wettbewerbsergebnis wird im Rahmen eines adäquaten Beteiligungsformates vorgestellt und der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung die frühzeitige Möglichkeit gegeben, sich zur Planung zu äußern und Stellung zu nehmen. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung nach Beschlussfassung der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr. 260201) prüfen, ob § 246e BauGB (Bau-Turbo) zur Anwendung kommen kann. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Vorhaben mit über den Stadtbezirk hinausgehender Bedeutung, da insgesamt ca. 80-120 Wohneinheiten (Neuerrichtung der 40 bestehenden WE zzgl. Neuschaffung von ca. 40-80 WE) mit Mitteln der Wohnraumförderung geschaffen werden können. Aufgrund dessen liegt die Beschlusskompetenz für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB beim Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Abschnitt IV. Zif. 3.4 der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Stadt Bonn in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung). Einschätzung des Vorhabens: Quantität Für die vorhandene Bestandsbebauung von 40 Wohneinheiten (WE) ist der Abriss und Neubau geplant. Nach der Niederlegung der Bestandsgebäude sollen insgesamt ca. 80-120 WE neu errichtet werden. Somit wird mit der Schaffung von ca. 40-80 zusätzlichen WE eine Verdopplung bis Verdreifachung des derzeitigen Bestands angestrebt. Die Anzahl der Wohneinheiten orientiert sich an der NEILA-Zieldichte (60-100+WE/ha) (vgl. DS-Nr. 253317). Zurzeit wird angestrebt, 100% der Bruttogeschossfläche als öffentlich-gefördertenSeite 6 von 17 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wohnraum zu errichten. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens ergeben. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Mit der Schaffung von öffentlich-geförderten Wohnungen werden Wohnraumfördermittel des Landes NRW in Anspruch genommen und diese gemäß den entsprechenden Rahmenbedingungen der WFB NRW realisiert. Derzeit wird eine Förderquote von 100% angestrebt. Bedeutung für die Gesamtstadt Aufgrund der hohen Anzahl von ca. 80-120 realisierbaren, öffentlich- geförderten Wohneinheiten (Neuerrichtung der 40 bestehenden WE zzgl. Neuschaffung von ca. 40-80 WE) handelt es sich um ein Vorhaben mit überbezirklicher Bedeutung (vgl. DS-Nr. 231744). Infrastruktur Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit zur Schaffung von ca. 80-120 Wohneinheiten (Neuerrichtung der 40 bestehenden WE zzgl. Neuschaffung von ca. 40-80 WE) sowie der angestrebten hohen Förderquote besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Die Regelungen des Bonner Baulandmodells finden Anwendung. Kosten für die Stadt Bonn Über den Personalaufwand hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das bereits bebaute Plangebiet liegt im Innenbereich außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Der südliche Bereich des Plangebietes liegt innerhalb des schutzwürdigen Biotopes „Alter Bach“ nördliche von Lessenich“ (BK-5208-004) und grenzt weiter südlich an die Biotopverbundfläche „Unterlauf des Hardtbaches“ (VB-K- 5208-010), mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. Ebenso liegt der südliche Rand des Plangebietes innerhalb des integrierten Freiraumsystems der Stadt Bonn (2012) und wird mit der Zielsetzung „Entwicklung“ dargestellt. Der Bonner Freiraumplan identifiziert die Wegeverbindung entlang des südlichen Ufers des Dransdorfer Baches sowie den umgebenden Grünzug als Bestandteile der Blau-Grünen-Netze des Bonner Freiraumsystems. Ziele des Freiraumplanes für diesen Bereich sind die Förderung der Bäche als erlebbare Landschaftselemente und Biotopverbundräume sowie die Entwicklung und Erhaltung des Grünen Korridors. Das Plangebiet grenzt südlich an den Dransdorfer Bach und an daran anschließende Kleingartenflächen. Östlich grenzt das Plangebiet an private und städtische Grundstücke (Potenzialflächen), die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Kappesland und Meßdorfer Feld“ (L 2.3) sowie innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans Kottenforst liegen, der für die entsprechenden Flächen das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen) festsetzt. Die weiter südöstlich davon gelegenen FlächenSeite 7 von 17 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) unterliegen der Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln (2007). Die südlich und östlich an das Plangebiet angrenzenden privaten und städtischen Grundstücke (Potenzialflächen) weisen teilweise schutzwürdige Biotope auf, können artenschutzrechtlich relevant sein und satzungsgeschützten Baumbestand umfassen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich Bestandsbäume, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können. Der Baumbestand im Plangebiet ist durch ein Fachgutachten zu erfassen, zu bewerten und sollte Vorschläge für Vermeidungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen enthalten. Zudem ist der Baumbestand bestmöglich zu erhalten und die Planungen sind dahingehend zu optimieren. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen. Das Plangebiet liegt vollständig in einem Bereich, der nach Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienst NRW als schutzwürdig klassifiziert wird (Wasserspeicher im 2- Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion). Es handelt sich um Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen (Kühlfunktion, Wasserhaushalt). Im weiteren Verlauf der Planung wird ein Bodenschutzkonzept und ggf. eine bodenkundliche Baubegleitung erforderlich sein, mit dem Ziel, den Eingriff in die Bodenfunktion zu minimieren. Bei der Freiflächengestaltung ist auf den Erhalt und die Anlage von Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter den Aspekten des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie des Niederschlagsmanagements erfolgen. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können, kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) vom 13.04.2024 kommt zu der Bewertung, dass ein Vorkommen und eine Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen werden können, sodass eine vertiefende Artenschutzprüfung Stufe II notwendig ist. Zur naturschutzfachlich angemessenen Bearbeitung der Artenschutzbelange sind systematische faunistische Erhebungen aller planungsrelevanten Tierarten notwendig, für die artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden können. Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Aufgrund der Nähe zum südlich verlaufenden Dransdorfer Bach befinden sich geringfügige, unbebaute Teilbereiche im nördlichen Bereich der Plangebietsgrenze innerhalb der Überschwemmungsgebiete eines 100jährlichen Hochwassers (HQ100) und sind als Überschwemmungsgebiet gesetzlich festgesetzt. Die heutige Bestandsbebauung befindet sich außerhalbSeite 8 von 17 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) des festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Zudem liegt der nordwestliche Teil des Plangebietes bei einem extremen Hochwasserereignis (HQ extrem) im Hochwasserrisikogebiet des Baches. Bezüglich einer neuen Bebauung der derzeit ohnehin schon bebauten Grundstücke bestehen aus Gewässer- und Hochwassersicht keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber einer künftigen Bebauung. Die künftige Bebauung darf jedoch nicht näher an den Bach heranrücken und der südliche Rand des Plangebietes sollte von Bebauung freigehalten werden. Von der Böschungsoberkante aus sollte ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Hinsichtlich der nördlich angrenzenden Stadtbahntrasse werden die Belange des Lärmschutzes auf städtebaulicher Ebene berücksichtigt und im weiteren Verfahren untersucht. Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, suffiziente Flächenkonzepte, solarenergetische Optimierung, Verkehrswende) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung in Kombination mit PV-Anlagen, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Bei der Plangebietsfläche handelt es sich um eine bereits zu wohnbaulichen Zwecken bebaute Fläche mit durchgrünter riegelförmiger Bebauung. Gemäß der Planungshinweiskarte der Stadt Bonn (2023) handelt es sich um einen Siedlungsbereich mit grundsätzlich günstigen klimatischen Bedingungen und einer hohen Kaltluftströmung, die potentiell auch auf angrenzende Räume günstig wirken. Bei Vorhaben in diesen Bereichen ist die Kaltluftfunktion der Flächen zu beachten (Grünflächen erhalten, Gebäudestellung beachten, etc.). Unter Annahme eines starken Klimawandels weist der mittlere Bereich der vorhandenen Bestandsbebauung eine thermische Belastung am Tag sowie der nordwestliche Bereich eine thermische Belastung in der Nacht auf. Im weiteren Verfahren ist ein stadtklimatisches Gutachten zu erstellen. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einerSeite 9 von 17 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das beabsichtige Vorhaben wird aufgrund der Schaffung von ca. 80-120 Wohneinheiten (Neuerrichtung der 40 bestehenden WE zzgl. Neuschaffung von ca. 40-80 WE) und der angestrebten hohen Förderquote mit hoher Priorität eingestuft. Nachhaltigkeitscheckliste Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Qualifizierungsverfahren Anlass und Ziele Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ soll ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt werden. Zielsetzung des Qualifizierungsverfahrens ist die Schaffung eines modernen, qualitätvollen Wohnquartiers für öffentlich- geförderte Wohnungen mit hoher Aufenthaltsqualität der Freiräume. Die planerische Herausforderung besteht u. a. darin, städtebauliche Lösungsansätze für die isolierte Lage des Standortes an der Stadtbahnlinie und der daraus entstehenden Emissionskonflikte zu finden. Ebenso sollen die bestehenden Strukturen der Freiräume des Plangebietes mit seinem Umfeld aufgegriffen und qualitätvoll weiterentwickelt werden. Dabei ist wertvoller Baumbestand möglichst in die Planung zu integrieren. Zudem soll eine Erschließungsoption der angrenzenden Potenzialflächen berücksichtigt werden. Wettbewerb Zur Findung eines geeigneten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs wird ein Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt werden (vgl. DS-Nr. 231332). Teilnahmeberechtigt sind Bearbeitungsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen in Kooperation mit Landschaftsarchitekt*innen. Eine Kooperation mit Architekt*innen ist wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Ausloberin ist die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG). Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt durch ein Preisgericht, das gemäß den Vorgaben der RPW (2013) besetzt wird. Das Preisgericht setzt sichSeite 10 von 17 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Vertreter*innen der Stadtverwaltung sowie externen Fachberater*innen zusammen. Politische Vertreter*innen werden in der Funktion als Sachpreisrichter*innen stimmberechtigt in das Verfahren eingebunden. Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Benennung der stimmberechtigten Mitglieder*innen des Preisgerichtes Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige Vertretung werden zur Preisrichtervorbesprechung und zur Preisgerichtssitzung eingeladen. Vom Rat sollen vier stimmberechtigte Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Termine des Preisgerichtes Das Wettbewerbsverfahrens ist im Nachgang zur politischen Beratung vorgesehen. Konkrete Termine wurden noch nicht festgelegt. Die Mitglieder*innen des Preisgerichts werden über die konkreten Termine informiert und um Teilnahme gebeten. Anlage/n 1 6222-4 Übersichtsplan (öffentlich) 2 NaPla Checkliste An der Dransdorfer Burg (öffentlich)Seite 11 von 17 Bebauungsplan Nr. 6222-4 -An der Dransdorfer Burg Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Dransdorf Maßstab 1: 2500 Datum: 23.07.2025 100 mSeite 12 von 17 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhal"gkeitsstrategie iden"fizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Das Plangebiet ist bereits über die Straße "An der Dransdorfer Burg" erschlossen. Aufgrund der Nutzungsintensivierung und vrsl. Verdopplung bis Verdreifachung von Wohneinheiten kann eine Verkehrszunahme nicht ausgeschlossen werden. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen werden näher untersucht werden, wenn das Ergebnis des Wettbewerbs vorliegt und die Anzahl der Wohneinheiten näher beziffert werden kann. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Es ist eine reine wohnbauliche Entwicklung geplant, daher ist keine Nutzungsmischung im Plangebiet vorgesehen. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten und ein Mobilitätskonzept erstellt. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist grundsätzlich gegeben. Die Stadtbahnhaltestelle "Robert-Kirchhoff-Straße" mit Anbindung an die Linie 16 und 68 sowie die Bushaltestelle "An der Dransdorfer Burg" mit Anbindung an die Linien 610, 611 und 631 ist fußläufig erreichbar. Das Plangebiet ist für den Fuß- und Radverkehr über die Straße "An der Dransdorfer Burg" und den Weg "Auf der Koppel" erreichbar. Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ Wohnbauliche Entwicklung als Maßnahme der Innenentwicklung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 17 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Ja Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). Ja Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? Ja Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, kleinere Teilbereiche sind betroffen (bis 0,3m Wasserstand). Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Ja, Teilbereiche sind betroffen. Das Plangebiet ist bereits bebaut. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegenüber einer künftigen Bebauung, diese darf jedoch nicht näher an den Bach heranrücken als die jetzige Bebauung. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein, jedoch grenzt der Dransdorfer Bach südlich an das Plangebiet an. Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Geringfügige, unbebaute Teilbereiche im nördlichen Bereich der Plangebietsgrenze. Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden? Ja Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 17 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Es handelt sich um eine bereits zu wohnbaulichen Zwecken genutzte Fläche. Auswirkungen auf Natur und Umwelt können nicht ausgeschlossen werden und sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und Neubau auf einem bereits zuvor bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe unwahrscheinlich. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Ja, im südlichen Bereich des Plangebietes befinden sich schutzwürdige Biotope. Der Baumbestand ist im weiteren Verfahren zu erfassen und zu bewerten. Das Plangebiet grenzt im Osten an das Landschaftsschutzgebiet "Kappesland und Meßdorfer Feld" gemäß des Landschaftsplanes Kottenforst an. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein Sind schützenswerte Böden vorhanden? Ja, es sind Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen (Kühlfunktion, Wasserhaushalt) vorhanden. Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Ja Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Nein Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Nein, für das Plangebiet ist lediglich eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Nein Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Die Notwendigkeit sozialer Infrastruktur ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Nein, es ist kein Ausbau im Bildungsbereich vorgesehen. Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Nein, für das Plangebiet ist lediglich eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen. Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein. Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Das Verfahren dient einer wohnbaulichen Flächenentwicklung und der Wohnraumschaffung. Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Es handelt sich um Wohnungsneubau. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 17 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 17 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 17
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de