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260626-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/Linke Antrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz

Nummer
260626-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260626 Grüne/Linke Antrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260626-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne/Linke Antrag: Reaktivierung Signalgeber
Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage DS 190194-04, die in
gleicher Sitzung vorliegt.
Ergänzend wird zum Antrag Folgendes mitgeteilt:
Die aufeinanderfolgenden Signale der B56 sind für beide Überwege ohnehin
gleichzeitig geschaltet. Da der parallel geführte ÖPNV jeweils nur durch ein
einzelnes Signal für beide Überwege signalisiert ist, besteht hier kein Potential
für weitere Optimierungen der Beschleunigung des ÖPNV.
Die Präzisierung der Ampelschaltung einer „2-Phasen-Schaltung“ ignoriert die
bereits getätigte Aussage, dass diese Furt neben der Geradeausfahrt auf der
Sankt Augustiner Straße mit dem MIV, der Bahnlinien 66/67, diverser Buslinien
und Radfahrer auch „feindlich“ zu der Fahrt der Bahnlinien 62/65 und den
Bussen (Linien 529, 537, 603, 606, 607, 608, 609, 633) sowie dem
Lieferverkehr und den Radfahrern aus der Friedrich-Breuer-Straße ist. Eine
gleichzeitige Freigabe dieser Verkehrsbeziehungen ist nicht möglich.
Eine Zwei-Phasen-Steuerung ist daher ebenso nicht möglich.
Eine „Bedarfsampel“, die bei Verkehr in den Konrad-Adenauer-Platz die
Fußgängerschaltung „unterdrückt“, würde in Spitzenzeiten fast immer auch aus
der Richtung der Friedrich-Breuer-Straße angefordert werden und praktisch nur
sehr wenige Möglichkeiten bieten, die Freigabe für die Ausfahrt aus der
Friedrich-Breuer-Straße entfallen zu lassen, um die Fußgängerquerung zu
schalten. Selbst wenn vor Ort ab und zu Zeitfenster beobachtet werden
können, bei denen das scheinbar möglich ist, könnte man bei Entfall einer
einzigen Fußgängerfreigabe die maximale Wartezeit nicht auf ein Maß
begrenzen, das durch die Regelwerke (RiLSA, HBS…) vorgeschrieben ist, um
eine ausreichende Verkehrsqualität zu gewährleisten.
Daher ist eine Wiederinbetriebnahme der Fußgängerfurt nur möglich,
wenn auf die im Verkehrsversuch nachgewiesenen
Fahrzeitverbesserungen des ÖPNV verzichtet wird.
Das Problem der bei „rot“ querenden Fußgänger, welche die Bahn nochSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
erreichen wollen, besteht leider überall, wo die Bahn in Mittellage fährt. Diese
Thematik ist signaltechnisch nicht lösbar.
Ebenso kann man die ungesicherte Querung der Fußgänger über die B56 nur
durch Geländer o. ä. verhindern. Im Verwaltungsvorschlag ist daher die
Verlängerung der vorhandenen „Pollerkette“ vorgesehen.
Die Aussage, dass ältere Menschen drei bis vier Ampelphasen benötigen, um
die Straße zu queren, kann die Verwaltung nur für wirklich sehr langsam
Gehende (Rollator 0,6-0,8m/s) nachvollziehen. Diese Personengruppe würde
aber auch die Querung an der diskutierten Furt nicht bei einer Ampelphase
schaffen und wohl auf der viel zu schmalen Verkehrsinsel auf der nördlichen
Seite der Bahngleise zum Stehen kommen, was aus Sicherheitsgründen
ausgeschlossen werden sollte. Um eine durchgängige Querung auch für diese
Personengruppe zu ermöglichen, würde sich die in der ursprünglichen
Stellungnahme genannte Freigabezeit von 22 Sekunden auf mindestens 33
Sekunden erhöhen und daher den Einfluss der Furt weiter zu Lasten der
ÖPNV-Fahrzeiten erhöhen.
Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass ein ggf. gefasster Beschluss zu
diesem Antrag zu beanstanden wäre. Die Begründung ergibt sich aus der
Beschlussvorlage 190194-04, zuständig für einen Beschluss wäre hier der Rat
und nicht die Bezirksvertretung Beuel.
Anlage/n
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