260598-02 AA · Änderungsantrag
Grüne-ÄA: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598
Kerndaten
- Nummer
- 260598-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Wehrhausweg Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.502 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 260598-02 AA Antragsteller/in: Nadine Schulte Grüne Bezirksfraktion Beuel 28.04.2026, gez. Rudolph Grüne-ÄA: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Vorgaben der Baumschutzsatzung in der Fassung des Beschlusses des Rates vom 04.09.2025 (DS 231582) Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) – bereits jetzt angewendet und vollständig eingehalten werden. Wir fordern die Verwaltung auf, die Genehmigung entsprechend anzupassen und insbesondere folgende Anforderungen sicherzustellen: Nach § 8 Abs. 3 BSchS sind als Ersatz für die sieben Bäume mit einem Stammumfang über 200 cm vierzehn standortgerechte Laubbäume (wenn möglich) auf dem Grundstück zu pflanzen.Nach § 8 Abs. 2 BSchS sind für die restlichen 22 satzungsgeschützten Bäume Ersatzpflanzungen im räumlichen Geltungsbereich gemäß § 3 BSchS vorzunehmen; Ausgleichszahlungen sind nur zulässig, wenn eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich oder aus fachlichen Gründen nicht zu empfehlen ist. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, unverzüglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Baumschutzsatzung in der Fassung des Beschlusses des Rates vom 04.09.2025 schnellstmöglich in Kraft tritt. Begründung Die geplante Baumaßnahme am Wehrhausweg 47 führt zu einem erheblichen Eingriff in den vorhandenen Baumbestand. Insgesamt sollen 122 Bäume gefällt werden, darunter 29 satzungsgeschützte Bäume. Besonders schwer wiegt der Verlust von sieben großkronigen Bäumen mit einem Stammumfang von über 200 cm, die eine herausragende Bedeutung für das lokale Mikroklima, die Biodiversität und die Aufenthaltsqualität im Quartier haben.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Rat der Stadt Bonn hat am 04.09.2025 eine Neufassung der Baumschutzsatzung beschlossen, die deutlich höhere Anforderungen an Ersatzpflanzungen stellt und Ausgleichszahlungen stärker einschränkt. Diese Neuregelung trägt den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels sowie den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung besser Rechnung. Ziel ist es, den unvermeidbaren Eingriff in den Baumbestand so weit wie möglich zu kompensieren und die ökologischen Funktionen im Quartier langfristig zu sichern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de