← zurück zu 260598

260598-02 AA · Änderungsantrag

Grüne-ÄA: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598

Nummer
260598-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Wehrhausweg Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260598 Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.502 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
260598-02 AA
Antragsteller/in:
Nadine Schulte
Grüne Bezirksfraktion Beuel
28.04.2026, gez. Rudolph
Grüne-ÄA: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf
dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227
Bonn
Antrag zur Vorlage 260598
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück
Wehrhausweg 47, 53227 Bonn wird unter der Maßgabe erteilt, dass die
Vorgaben der Baumschutzsatzung in der Fassung des Beschlusses des
Rates vom 04.09.2025 (DS 231582) Neufassung der Bonner
Baumschutzsatzung (BSchS) – bereits jetzt angewendet und vollständig
eingehalten werden.
Wir fordern die Verwaltung auf, die Genehmigung entsprechend anzupassen
und insbesondere folgende Anforderungen sicherzustellen:
Nach § 8 Abs. 3 BSchS sind als Ersatz für die sieben Bäume mit einem
Stammumfang über 200 cm vierzehn standortgerechte Laubbäume (wenn
möglich) auf dem Grundstück zu pflanzen.Nach § 8 Abs. 2 BSchS sind für die
restlichen 22 satzungsgeschützten Bäume Ersatzpflanzungen im räumlichen
Geltungsbereich gemäß § 3 BSchS vorzunehmen; Ausgleichszahlungen sind
nur zulässig, wenn eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen unmöglich oder aus fachlichen Gründen nicht zu empfehlen ist.
Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, unverzüglich alle notwendigen
Schritte einzuleiten, damit die Baumschutzsatzung in der Fassung des
Beschlusses des Rates vom 04.09.2025 schnellstmöglich in Kraft tritt.
Begründung
Die geplante Baumaßnahme am Wehrhausweg 47 führt zu einem erheblichen
Eingriff in den vorhandenen Baumbestand. Insgesamt sollen 122 Bäume gefällt
werden, darunter 29 satzungsgeschützte Bäume. Besonders schwer wiegt der
Verlust von sieben großkronigen Bäumen mit einem Stammumfang von über
200 cm, die eine herausragende Bedeutung für das lokale Mikroklima, die
Biodiversität und die Aufenthaltsqualität im Quartier haben.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Rat der Stadt Bonn hat am 04.09.2025 eine Neufassung der
Baumschutzsatzung beschlossen, die deutlich höhere Anforderungen an
Ersatzpflanzungen stellt und Ausgleichszahlungen stärker einschränkt. Diese
Neuregelung trägt den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels sowie
den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung besser Rechnung.
Ziel ist es, den unvermeidbaren Eingriff in den Baumbestand so weit wie
möglich zu kompensieren und die ökologischen Funktionen im Quartier
langfristig zu sichern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de