260598 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260598
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Wehrhausweg Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 260598 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn, ist die Errichtung von 13 Reihenhäusern mit Carports, Stellplätzen und Garagen vorgesehen. Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand entfernt werden, da sich dieser im Baufeld oder angrenzend daran befindet. Gemäß den vorgelegten Plänen wurden im Bereich des Bauvorhabens 151 Bäume erfasst. Davon unterliegen 33 Bäume aufgrund ihres Stammumfangs dem Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. Nach der aktuellen Planung müssen insgesamt 122 Bäume gefällt werden, darunter 29 satzungsgeschützte Bäume. Sieben dieser Bäume weisen einen Stammumfang über 200 cm auf, sodass über deren Fällung in der Bezirksvertretung gesondert entschieden werden soll. Vier satzungsgeschützte Bäume können in die Planung integriert und dauerhaft erhalten werden. Als Ersatz für die sieben Bäume werden sieben standortgerechte Laubbäume mit jeweils einem Stammumfang von 20 – 25 cm auf dem Grundstück festgesetzt. Die Ersatzpflanzungen müssen der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. Für die restlichen 22 satzungsgeschützten Bäume wird eine Ausgleichszahlung festgesetzt, da weitere Ersatzpflanzungen aufgrund der geringen Grundstücksbreiten zwischen 5,20 m und 5,50 m auf dem Baugrundstück nicht realisierbar sind. In Rahmen des Vorhabens wurden bereits im Jahr 2021 fünf Bäume aufgrund ihres schlechten Zustandes zur Fällung freigegeben. Gemäß § 4 Abs. 1b) der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichtSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden kann. Die Errichtung von 13 Reihenhäusern ist eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung, die nicht verwirklicht werden kann, wenn die Fällgenehmigung nicht erteilt wird. Daher handelt es sich hier um eine gebundene Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde, die keinen Ermessensspielraum zulässt. Anlage/n 1 Baumbestand (öffentlich) 2 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de