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260598 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn

Nummer
260598
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Wehrhausweg Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260598-02 AA Grüne-ÄA: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598
  2. 260598-01 AA SPD-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598

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Beschlussvorlage
öffentlich
260598
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem
Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg
47, 53227 Bonn wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn, ist die Errichtung von 13
Reihenhäusern mit Carports, Stellplätzen und Garagen vorgesehen. Für die
geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand entfernt
werden, da sich dieser im Baufeld oder angrenzend daran befindet.
Gemäß den vorgelegten Plänen wurden im Bereich des Bauvorhabens 151
Bäume erfasst. Davon unterliegen 33 Bäume aufgrund ihres Stammumfangs
dem Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. Nach der aktuellen
Planung müssen insgesamt 122 Bäume gefällt werden, darunter 29
satzungsgeschützte Bäume. Sieben dieser Bäume weisen einen Stammumfang
über 200 cm auf, sodass über deren Fällung in der Bezirksvertretung gesondert
entschieden werden soll. Vier satzungsgeschützte Bäume können in die
Planung integriert und dauerhaft erhalten werden.
Als Ersatz für die sieben Bäume werden sieben standortgerechte Laubbäume
mit jeweils einem Stammumfang von 20 – 25 cm auf dem Grundstück
festgesetzt. Die Ersatzpflanzungen müssen der Unteren Naturschutzbehörde
nachgewiesen werden. Für die restlichen 22 satzungsgeschützten Bäume wird
eine Ausgleichszahlung festgesetzt, da weitere Ersatzpflanzungen aufgrund der
geringen Grundstücksbreiten zwischen 5,20 m und 5,50 m auf dem
Baugrundstück nicht realisierbar sind.
In Rahmen des Vorhabens wurden bereits im Jahr 2021 fünf Bäume aufgrund
ihres schlechten Zustandes zur Fällung freigegeben.
Gemäß § 4 Abs. 1b) der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist eine
Ausnahme zu erteilen, wenn eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige
Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichtSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden kann. Die Errichtung von 13 Reihenhäusern ist eine nach
baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung, die nicht verwirklicht werden
kann, wenn die Fällgenehmigung nicht erteilt wird. Daher handelt es sich hier
um eine gebundene Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde, die keinen
Ermessensspielraum zulässt.
Anlage/n
1 Baumbestand (öffentlich)
2 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de