260598-01 AA · Änderungsantrag
SPD-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598
Kerndaten
- Nummer
- 260598-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Wehrhausweg Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260598-01 AA Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann 27.02.2026, gez. BBM Rudolph SPD-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn wird erteilt. NEU: Die Bezirksvertretung Beuel fordert die Verwaltung auf, unverzüglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Baumschutzsatzung in der Fassung des Beschlusses des Rates vom 04.09.2025 – 231582 Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) – in Kraft tritt. Begründung Im Gegensatz zur der Beschlussvorlage weißt die Baumschutzsatzung in der Version vom 04.09.2025 Passagen auf, die vorliegend zu folgenden Änderungen führen würde: · Nach § 8 Abs. 3 BSchS müssten als Ersatz für die sieben Bäume mit einem Stammumfang über 200 cm nicht sieben, sondern vierzehn standortgerechte Laubbäume auf dem Grundstück gepflanzt werden. · Nach § 8 Abs. 2 BSchS sind für die restlichen 22 satzungsgeschützten Bäume Ersatzpflanzungen im räumlichen Geltungsbereich gemäß § 3 BSchS vorzunehmen; Ausgleichzahlungen sind erst vorzunehmen, wenn eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich oder aus fachlichen Gründen nicht zu empfehlen ist. Nach Anwendung der Baumschutzsatzung in der beschlossenen Version desSeite 1 von 2 Seite 2 Rates vom 04.09.2025 würden allein bei dieser Baumaßnahme 29 zusätzliche Bäume als Ersatzpflanzungen erforderlich. Für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die den notwenigen Wohnungsbau vorantreibt, aber den ökologischen Ausgleich schafft, ist ein zügiges in Kraft treten der Baumschutzsatzung wichtig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de