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260598-01 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn Antrag zur Vorlage 260598

Nummer
260598-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Wehrhausweg Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260598 Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg 47, 53227 Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260598-01 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Beuel
Benedikt Stratmann
27.02.2026, gez. BBM Rudolph
SPD-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für
sieben Bäume auf dem Baugrundstück
Wehrhausweg 47, 53227 Bonn
Antrag zur Vorlage 260598
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Fällgenehmigung für sieben Bäume auf dem Baugrundstück Wehrhausweg
47, 53227 Bonn wird erteilt.
NEU: Die Bezirksvertretung Beuel fordert die Verwaltung auf, unverzüglich alle
notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Baumschutzsatzung in der Fassung
des Beschlusses des Rates vom 04.09.2025 – 231582 Neufassung der Bonner
Baumschutzsatzung (BSchS) – in Kraft tritt.
Begründung
Im Gegensatz zur der Beschlussvorlage weißt die Baumschutzsatzung in der
Version vom 04.09.2025 Passagen auf, die vorliegend zu folgenden
Änderungen führen würde:
· Nach § 8 Abs. 3 BSchS müssten als Ersatz für die sieben Bäume mit einem
Stammumfang über 200 cm nicht sieben, sondern vierzehn standortgerechte
Laubbäume auf dem Grundstück gepflanzt werden.
· Nach § 8 Abs. 2 BSchS sind für die restlichen 22 satzungsgeschützten Bäume
Ersatzpflanzungen im räumlichen Geltungsbereich gemäß § 3 BSchS
vorzunehmen; Ausgleichzahlungen sind erst vorzunehmen, wenn eine
Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich oder
aus fachlichen Gründen nicht zu empfehlen ist.
Nach Anwendung der Baumschutzsatzung in der beschlossenen Version desSeite 1 von 2
Seite 2
Rates vom 04.09.2025 würden allein bei dieser Baumaßnahme 29 zusätzliche
Bäume als Ersatzpflanzungen erforderlich. Für eine nachhaltige
Stadtentwicklung, die den notwenigen Wohnungsbau vorantreibt, aber den
ökologischen Ausgleich schafft, ist ein zügiges in Kraft treten der
Baumschutzsatzung wichtig.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de