260558-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren
Kerndaten
- Nummer
- 260558-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Paracelsusstraße Hauptort
- Heiderhof
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260558-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zur Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1a. Gibt es ein öffentlich zugängliches, schriftliches Beteiligungskonzept, das die Verfahrensregeln des Mitmachbudgets — insbesondere den Umgang mit dem Abstimmungsergebnis durch die Bezirksvertretung — verbindlich festlegt, wie es die “Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn” von 2014 vorsehen? Im Rahmen der Beschlussvorlage 241946 wurde das Beteiligungskonzept – siehe hier die Begründung – den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat sich in ihrer Sitzung am 27.11.2024 damit befasst und das Konzept unverändert beschlossen. Der Rat der Stadt Bonn hat das Beteiligungskonzept am 20.03.2025 ebenfalls unverändert beschlossen. Der Ablauf des Bonner Mitmachbudgets ist im beschlossenen Konzept umfassend geregelt. In Punkt 5 („Politische Beschlussfassung“) ist vorgesehen, dass die bestbewerteten Vorschläge nach Abschluss der Abstimmungsphase an die zuständigen Bezirksvertretungen übermittelt werden. Diese prüfen die Ergebnisse und bestätigen das Votum der Einwohner*innen in der Regel. Für den Fall, dass in begründeten Ausnahmefällen von den Abstimmungsergebnissen abgewichen wird, ist vorgesehen, dass dies durch die jeweilige Bezirksvertretung nachvollziehbar begründet wird. 1b. Wenn ja: Wann wurde es das letzte Mal evaluiert bzw. für wann ist die nächste Evaluation geplant und in welcher Form wird die Bezirksvertretung darin eingebunden und darüber informiert? Der Beschlussvorlage 241946 zum Konzept des „Bonner Mitmachbudgets 2025/2026“ wurde ein umfassender Auswertungsbericht zum „Dialog zum Haushalt 2023/2024“ beigefügt. Nach jeder Durchführung des Verfahrens wird ein entsprechender Auswertungsbericht erstellt und der jeweils folgenden Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Auswertungsbericht dient dabei der systematischen Rückschau auf die Umsetzung des Verfahrens sowie der Weiterentwicklung desSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Konzepts. Auf dieser Grundlage können gegebenenfalls konzeptionelle Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet und in die weitere Ausgestaltung des „Bonner Mitmachbudgets“ einbezogen werden. 1c. Wenn nicht: Welche konkreten Schritte und welchen Zeitplan sieht die Verwaltung vor, um ein solches Konzept zu erarbeiten — und wann kann die Bezirksvertretung mit einem Entwurf rechnen? Wie in Punkt 1b beschrieben, werden der Beschlussvorlage zur Durchführung des Mitmachbudgets 2027/2028 sowohl ein Auswertungsbericht als auch ein entsprechendes Konzept zugrunde gelegt. Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Einbringung des Haushalts, sofern das Mitmachbudget nicht im Zuge der Aufgabenkritik und Konsolidierung des städtischen Haushalts entsprechend neu bewertet oder eingeordnet wird. 2. Welche konkreten Kriterien legt die Verwaltung bei der Vorprüfung zugrunde, um sicherzustellen, dass der empfohlene Förderbetrag dem für die Realisierung der Projekte notwendigen Umfang entspricht? Im Rahmen der stufenweisen Vorprüfung sowie der nachgelagerten fachlichen Detailprüfung wurden mehrere Kriterien herangezogen, um sicherzustellen, dass die jeweils empfohlenen Projektvorschläge grundsätzlich realisierbar waren (vgl. Beschlussvorlage: 1. Einreichungsphase, 2. Gemeinwohlcheck, 3. Detailprüfung). Bereits bei der Einreichung der Projektvorschläge wurden durch die Antragstellenden Angaben zur Kostenprognose abgefragt. Diese dienten als erste Orientierung für die zu erwartenden Projektkosten. Ergänzend wurden die Vorschläge im Rahmen einer initialen Prüfung durch die Abteilung Bürgerbeteiligung auf Vollständigkeit sowie Plausibilität der Angaben geprüft. Im weiteren Verfahren erfolgte eine vertiefte Bewertung im Rahmen des erstmals durchgeführten Gemeinwohlchecks als neuem Element im Prozess des Mitmachbudgets sowie der anschließenden fachlichen Detailprüfung durch die zuständigen Fachämter. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: • Plausibilität der Kostenangaben: Die von den Antragstellenden geschätzten Kosten wurden auf Nachvollziehbarkeit und realistische Umsetzbarkeit geprüft. • Kostenrahmen und Budgetgrenzen: Es wurde geprüft, ob der jeweilige Vorschlag innerhalb der vorgesehenen finanziellen Obergrenzen (regelhaft bis zu 10.000 EUR) umgesetzt werden konnte. • Umfang und Projektinhalt: Der finanzielle Bedarf wurde in Relation zum beschriebenen Leistungsumfang sowie zur erwarteten Wirkung des Projekts bewertet. • Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit: Es wurde geprüft, ob die Umsetzung in einer wirtschaftlich angemessenen und verhältnismäßigen Form möglich war oder ob Anpassungen erforderlich gewesen wären. • Abgleich mit bestehenden Maßnahmen: Es wurde berücksichtigt, ob Synergien mit bereits geplanten oder laufenden städtischenSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vorhaben bestanden, um eine effiziente Mittelverwendung sicherzustellen. Sofern erforderlich, wurde die Kostenprognose im Rahmen der fachlichen Prüfung konkretisiert oder angepasst. Das Ergebnis wurde für jeden Vorschlag in einer nachvollziehbaren Stellungnahme dokumentiert, die sowohl den voraussichtlichen Kostenrahmen als auch die Einschätzung zur Umsetzbarkeit transparent darstellte. 3. Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, wie sich die Empfehlung einer Vollförderung in Höhe von 10.000 € in DS253944für das „Discgolf“-Projekt mit der eigenen Stellungnahme vereinbaren lässt, die gleichzeitig festhält, dass nur eine kleinere Anlage realisierbar sei und ein geeigneter Standort zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht existierte. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund erklärungsbedürftig, dass die Verwaltung in derselben Vorlage bei anderen Projekten differenzierter vorgegangen ist: Beim Spielplatz im Kurpark wurde lediglich ein Spielgerät als förderfähig eingestuft und ein entsprechend reduzierter Betrag empfohlen; beim Spielplatz Paracelsusstraße wurde explizit darauf hingewiesen, dass die verfügbaren Mittel für eine vollständige Neugestaltung nicht ausreichen würden. Zu den eingereichten Projektvorschlägen liegen fachliche Stellungnahmen der zuständigen Fachämter vor, die durch die Abteilung Bürgerbeteiligung eingeholt wurden. Diese orientieren sich an den definierten Kriterien zur Prüfung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit. Zum Projekt „Discgolf“ wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass die Projektidee grundsätzlich begrüßt wird, die vorgeschlagenen Flächen jedoch nicht geeignet sind. Zugleich wird festgestellt, dass eine kleinere Anlage im Rahmen des vorgesehenen Budgets von 10.000,00 EUR grundsätzlich realisierbar wäre. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme lag kein geeigneter Standort vor, dessen Festlegung im Falle einer positiven Abstimmung und entsprechenden Beschlussfassung erforderlich wäre. Damit wird die grundsätzliche Umsetzbarkeit der Idee bestätigt, zugleich aber deutlich gemacht, dass die konkrete Umsetzung von der weiteren Standortsuche abhängt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass vor einer politischen Beschlussfassung keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Ressourcen für vertiefte Planungen gebunden werden, solange noch offen ist, ob der Projektvorschlag im Rahmen des Mitmachbudgets ausgewählt und umgesetzt wird. 4. Der Beschluss der BV vom 28. Januar 2026 weist dem Projekt „Neues Spielgerät auf dem Spielplatz Paracelsusstraße“ einen Betrag von 10.193,25 € zu. Die Verwaltung stellt in DS253944fest, dass dieser Betrag für eine vollumfängliche Umsetzung nicht ausreiche und benennt zwei Varianten: Aufstockung aus dem Feuerwehrtopf der BV oder Verwendung der Mittel nur für die Planung, mit anschließender Umsetzung über den Doppelhaushalt 2027/28. Da die BV darüber nicht explizit abgestimmt hat: Welche dieserSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Varianten wird nun angewendet — und wer entscheidet darüber? Oder werden nur mit den beschlossenen Mitteln neue Geräte angeschafft? Mit Mitteilung vom 17. April 2026 wurde die Anfrage durch den Fragesteller zurückgezogen. 5. Die Verwaltungsstellungnahme zum Projekt „Sitzgruppen für den Gemeinschaftsgarten Heiderhof“ stellt fest, dass sich die Fläche in kirchlichem Eigentum befindet und die Stadt keine Zugriffsmöglichkeiten hat. Wie konnte vor diesem Hintergrund eine Förderempfehlung ausgesprochen werden? Ist die Zustimmung der Kirche bereits gesichert — und wenn nein: Was geschieht mit den bewilligten Mitteln, falls diese verweigert wird? Die Förderung wird in diesem Fall an den Verein „Gemeinschaftsgarten Heiderhof e. V.“ geleistet. Dieser übernimmt die Aufstellung der Sitzgruppen. Der Verwaltung liegt eine schriftliche Mitteilung des Vereins vor, wonach für das betreffende Gelände ein Nutzungsvertrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde besteht Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de