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260558-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren

Nummer
260558-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Paracelsusstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260558 Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260558-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zur Volt-Anfrage zum
Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 —
Kriterien und Verfahren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1a. Gibt es ein öffentlich zugängliches, schriftliches Beteiligungskonzept, das
die Verfahrensregeln des Mitmachbudgets — insbesondere den Umgang mit
dem Abstimmungsergebnis durch die Bezirksvertretung — verbindlich festlegt,
wie es die “Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn” von 2014 vorsehen?￿
Im Rahmen der Beschlussvorlage 241946 wurde das Beteiligungskonzept
– siehe hier die Begründung – den politischen Gremien zur Beratung
vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat sich in ihrer Sitzung
am 27.11.2024 damit befasst und das Konzept unverändert beschlossen.
Der Rat der Stadt Bonn hat das Beteiligungskonzept am 20.03.2025
ebenfalls unverändert beschlossen.
Der Ablauf des Bonner Mitmachbudgets ist im beschlossenen Konzept
umfassend geregelt. In Punkt 5 („Politische Beschlussfassung“) ist
vorgesehen, dass die bestbewerteten Vorschläge nach Abschluss der
Abstimmungsphase an die zuständigen Bezirksvertretungen übermittelt
werden. Diese prüfen die Ergebnisse und bestätigen das Votum der
Einwohner*innen in der Regel.
Für den Fall, dass in begründeten Ausnahmefällen von den
Abstimmungsergebnissen abgewichen wird, ist vorgesehen, dass dies
durch die jeweilige Bezirksvertretung nachvollziehbar begründet wird.
1b. Wenn ja: Wann wurde es das letzte Mal evaluiert bzw. für wann ist die
nächste Evaluation geplant und in welcher Form wird die Bezirksvertretung
darin eingebunden und darüber informiert?
Der Beschlussvorlage 241946 zum Konzept des „Bonner Mitmachbudgets
2025/2026“ wurde ein umfassender Auswertungsbericht zum „Dialog zum
Haushalt 2023/2024“ beigefügt. Nach jeder Durchführung des Verfahrens
wird ein entsprechender Auswertungsbericht erstellt und der jeweils
folgenden Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Auswertungsbericht dient dabei der systematischen Rückschau auf
die Umsetzung des Verfahrens sowie der Weiterentwicklung desSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Konzepts. Auf dieser Grundlage können gegebenenfalls konzeptionelle
Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet und in die weitere
Ausgestaltung des „Bonner Mitmachbudgets“ einbezogen werden.
1c. Wenn nicht: Welche konkreten Schritte und welchen Zeitplan sieht die
Verwaltung vor, um ein solches Konzept zu erarbeiten — und wann kann die
Bezirksvertretung mit einem Entwurf rechnen?￿
Wie in Punkt 1b beschrieben, werden der Beschlussvorlage zur
Durchführung des Mitmachbudgets 2027/2028 sowohl ein
Auswertungsbericht als auch ein entsprechendes Konzept zugrunde
gelegt.
Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Einbringung des Haushalts, sofern das
Mitmachbudget nicht im Zuge der Aufgabenkritik und Konsolidierung des
städtischen Haushalts entsprechend neu bewertet oder eingeordnet wird.
2. Welche konkreten Kriterien legt die Verwaltung bei der Vorprüfung zugrunde,
um sicherzustellen, dass der empfohlene Förderbetrag dem für die
Realisierung der Projekte notwendigen Umfang entspricht?
Im Rahmen der stufenweisen Vorprüfung sowie der nachgelagerten
fachlichen Detailprüfung wurden mehrere Kriterien herangezogen, um
sicherzustellen, dass die jeweils empfohlenen Projektvorschläge
grundsätzlich realisierbar waren (vgl. Beschlussvorlage: 1.
Einreichungsphase, 2. Gemeinwohlcheck, 3. Detailprüfung).
Bereits bei der Einreichung der Projektvorschläge wurden durch die
Antragstellenden Angaben zur Kostenprognose abgefragt. Diese dienten
als erste Orientierung für die zu erwartenden Projektkosten. Ergänzend
wurden die Vorschläge im Rahmen einer initialen Prüfung durch die
Abteilung Bürgerbeteiligung auf Vollständigkeit sowie Plausibilität der
Angaben geprüft.
Im weiteren Verfahren erfolgte eine vertiefte Bewertung im Rahmen des
erstmals durchgeführten Gemeinwohlchecks als neuem Element im
Prozess des Mitmachbudgets sowie der anschließenden fachlichen
Detailprüfung durch die zuständigen Fachämter. Dabei wurden
insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
• Plausibilität der Kostenangaben: Die von den Antragstellenden
geschätzten Kosten wurden auf Nachvollziehbarkeit und
realistische Umsetzbarkeit geprüft.
• Kostenrahmen und Budgetgrenzen: Es wurde geprüft, ob der
jeweilige Vorschlag innerhalb der vorgesehenen finanziellen
Obergrenzen (regelhaft bis zu 10.000 EUR) umgesetzt werden
konnte.
• Umfang und Projektinhalt: Der finanzielle Bedarf wurde in Relation
zum beschriebenen Leistungsumfang sowie zur erwarteten
Wirkung des Projekts bewertet.
• Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit: Es wurde geprüft, ob die
Umsetzung in einer wirtschaftlich angemessenen und
verhältnismäßigen Form möglich war oder ob Anpassungen
erforderlich gewesen wären.
• Abgleich mit bestehenden Maßnahmen: Es wurde berücksichtigt,
ob Synergien mit bereits geplanten oder laufenden städtischenSeite 2 von 4
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Vorhaben bestanden, um eine effiziente Mittelverwendung
sicherzustellen.
Sofern erforderlich, wurde die Kostenprognose im Rahmen der fachlichen
Prüfung konkretisiert oder angepasst. Das Ergebnis wurde für jeden
Vorschlag in einer nachvollziehbaren Stellungnahme dokumentiert, die
sowohl den voraussichtlichen Kostenrahmen als auch die Einschätzung
zur Umsetzbarkeit transparent darstellte.
3. Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, wie sich die Empfehlung einer
Vollförderung in Höhe von 10.000 € in DS￿253944￿für das „Discgolf“-Projekt
mit der eigenen Stellungnahme vereinbaren lässt, die gleichzeitig festhält, dass
nur eine kleinere Anlage realisierbar sei und ein geeigneter Standort zum
Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht existierte. Dies erscheint insbesondere
vor dem Hintergrund erklärungsbedürftig, dass die Verwaltung in derselben
Vorlage bei anderen Projekten differenzierter vorgegangen ist: Beim Spielplatz
im Kurpark wurde lediglich ein Spielgerät als förderfähig eingestuft und
ein entsprechend reduzierter Betrag empfohlen; beim
Spielplatz Paracelsusstraße wurde explizit darauf hingewiesen, dass die
verfügbaren Mittel für eine vollständige Neugestaltung nicht ausreichen
würden.
Zu den eingereichten Projektvorschlägen liegen fachliche
Stellungnahmen der zuständigen Fachämter vor, die durch die Abteilung
Bürgerbeteiligung eingeholt wurden. Diese orientieren sich an den
definierten Kriterien zur Prüfung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit.
Zum Projekt „Discgolf“ wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass die
Projektidee grundsätzlich begrüßt wird, die vorgeschlagenen Flächen
jedoch nicht geeignet sind. Zugleich wird festgestellt, dass eine kleinere
Anlage im Rahmen des vorgesehenen Budgets von 10.000,00 EUR
grundsätzlich realisierbar wäre.
Zum Zeitpunkt der Stellungnahme lag kein geeigneter Standort vor,
dessen Festlegung im Falle einer positiven Abstimmung und
entsprechenden Beschlussfassung erforderlich wäre. Damit wird die
grundsätzliche Umsetzbarkeit der Idee bestätigt, zugleich aber deutlich
gemacht, dass die konkrete Umsetzung von der weiteren Standortsuche
abhängt.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass vor einer politischen
Beschlussfassung keine zusätzlichen personellen oder finanziellen
Ressourcen für vertiefte Planungen gebunden werden, solange noch
offen ist, ob der Projektvorschlag im Rahmen des Mitmachbudgets
ausgewählt und umgesetzt wird.
4. Der Beschluss der BV vom 28. Januar 2026 weist dem Projekt „Neues
Spielgerät auf dem Spielplatz Paracelsusstraße“ einen Betrag von 10.193,25 €
zu. Die Verwaltung stellt in DS￿253944￿fest, dass dieser Betrag für eine
vollumfängliche Umsetzung nicht ausreiche und benennt zwei Varianten:
Aufstockung aus dem Feuerwehrtopf der BV oder Verwendung der Mittel nur
für die Planung, mit anschließender Umsetzung über den Doppelhaushalt
2027/28. Da die BV darüber nicht explizit abgestimmt hat: Welche dieserSeite 3 von 4
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Varianten wird nun angewendet — und wer entscheidet darüber? Oder werden
nur mit den beschlossenen Mitteln neue Geräte angeschafft?
Mit Mitteilung vom 17. April 2026 wurde die Anfrage durch den
Fragesteller zurückgezogen.
5. Die Verwaltungsstellungnahme zum Projekt „Sitzgruppen für den
Gemeinschaftsgarten Heiderhof“ stellt fest, dass sich die Fläche in kirchlichem
Eigentum befindet und die Stadt keine Zugriffsmöglichkeiten hat. Wie konnte
vor diesem Hintergrund eine Förderempfehlung ausgesprochen werden? Ist die
Zustimmung der Kirche bereits gesichert — und wenn nein: Was geschieht mit
den bewilligten Mitteln, falls diese verweigert wird?
Die Förderung wird in diesem Fall an den Verein „Gemeinschaftsgarten
Heiderhof e. V.“ geleistet. Dieser übernimmt die Aufstellung der
Sitzgruppen.
Der Verwaltung liegt eine schriftliche Mitteilung des Vereins vor, wonach
für das betreffende Gelände ein Nutzungsvertrag mit der Evangelischen
Kirchengemeinde besteht
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de