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260558 · Große Anfrage

Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren

Nummer
260558
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
30.03.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Paracelsusstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260558-01 ST Stellungnahme zur Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren

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Große Anfrage
öffentlich
260558
Fragesteller/in:
Peter Schmidt
30.03.2026, gez. BBM Yildiz
Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg
2025/2026 — Kriterien und Verfahren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1a. Gibt es ein öffentlich zugängliches, schriftliches Beteiligungskonzept, das
die Verfahrensregeln des Mitmachbudgets — insbesondere den Umgang mit
dem Abstimmungsergebnis durch die Bezirksvertretung — verbindlich festlegt,
wie es die “Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn” von 2014 vorsehen?
1b. Wenn ja: Wann wurde es das letzte Mal evaluiert bzw. für wann ist die
nächste Evaluation geplant und in welcher Form wird die Bezirksvertretung
darin eingebunden und darüber informiert?
1c. Wenn nicht: Welche konkreten Schritte und welchen Zeitplan sieht die
Verwaltung vor, um ein solches Konzept zu erarbeiten — und wann kann die
Bezirksvertretung mit einem Entwurf rechnen?
2. Welche konkreten Kriterien legt die Verwaltung bei der Vorprüfung zugrunde,
um sicherzustellen, dass der empfohlene Förderbetrag dem für die
Realisierung der Projekte notwendigen Umfang entspricht?
3. Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, wie sich die Empfehlung einer
Vollförderung in Höhe von 10.000 € in DS 253944 für das „Discgolf“-Projekt mit
der eigenen Stellungnahme vereinbaren lässt, die gleichzeitig festhält, dass nur
eine kleinere Anlage realisierbar sei und ein geeigneter Standort zum Zeitpunkt
der Abstimmung noch nicht existierte. Dies erscheint insbesondere vor dem
Hintergrund erklärungsbedürftig, dass die Verwaltung in derselben Vorlage bei
anderen Projekten differenzierter vorgegangen ist: Beim Spielplatz im Kurpark
wurde lediglich ein Spielgerät als förderfähig eingestuft und ein entsprechend
reduzierter Betrag empfohlen; beim Spielplatz Paracelsusstraße wurde explizit
darauf hingewiesen, dass die verfügbaren Mittel für eine vollständige
Neugestaltung nicht ausreichen würden.
4. Der Beschluss der BV vom 28. Januar 2026 weist dem Projekt „Neues
Spielgerät auf dem Spielplatz Paracelsusstraße“ einen Betrag von 10.193,25 €
zu. Die Verwaltung stellt in DS 253944 fest, dass dieser Betrag für eine
vollumfängliche Umsetzung nicht ausreiche und benennt zwei Varianten:
Aufstockung aus dem Feuerwehrtopf der BV oder Verwendung der Mittel nur
für die Planung, mit anschließender Umsetzung über den Doppelhaushalt
2027/28. Da die BV darüber nicht explizit abgestimmt hat: Welche dieser
Varianten wird nun angewendet — und wer entscheidet darüber? Oder werdenSeite 1 von 2
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nur mit den beschlossenen Mitteln neue Geräte angeschafft?
5. Die Verwaltungsstellungnahme zum Projekt „Sitzgruppen für den
Gemeinschaftsgarten Heiderhof“ stellt fest, dass sich die Fläche in kirchlichem
Eigentum befindet und die Stadt keine Zugriffsmöglichkeiten hat. Wie konnte
vor diesem Hintergrund eine Förderempfehlung ausgesprochen werden? Ist die
Zustimmung der Kirche bereits gesichert — und wenn nein: Was geschieht mit
den bewilligten Mitteln, falls diese verweigert wird?
Begründung
Das Mitmachbudget ist ein wertvolles Instrument der Bürger*innenbeteiligung,
das den Bonner*innen eine direkte Möglichkeit gibt, ihr Lebensumfeld
mitzugestalten. Um dieses Instrument weiterzuentwickeln und sein Potenzial
voll auszuschöpfen, ist es wichtig, das bisherige Verfahren sorgfältig zu
reflektieren.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg zum Mitmachbudget
2025/26 vom 28. Januar 2026 wirft konkrete Fragen zur Verwaltungsvorlage
und zum Verfahren auf: Es scheint an verbindlichen Regeln für den Umgang
mit dem Abstimmungsergebnis und für die Kostenschätzung von Projekten zu
fehlen. Zudem weist die Verwaltungsvorlage selbst Widersprüche auf — etwa
zwischen empfohlenen Förderbeträgen und tatsächlich realisierbaren
Projektumfängen. Der Antragsteller bittet die Verwaltung daher um
Beantwortung der Fragen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de