260558 · Große Anfrage
Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren
Kerndaten
- Nummer
- 260558
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Paracelsusstraße Hauptort
- Heiderhof
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260558 Fragesteller/in: Peter Schmidt 30.03.2026, gez. BBM Yildiz Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1a. Gibt es ein öffentlich zugängliches, schriftliches Beteiligungskonzept, das die Verfahrensregeln des Mitmachbudgets — insbesondere den Umgang mit dem Abstimmungsergebnis durch die Bezirksvertretung — verbindlich festlegt, wie es die “Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn” von 2014 vorsehen? 1b. Wenn ja: Wann wurde es das letzte Mal evaluiert bzw. für wann ist die nächste Evaluation geplant und in welcher Form wird die Bezirksvertretung darin eingebunden und darüber informiert? 1c. Wenn nicht: Welche konkreten Schritte und welchen Zeitplan sieht die Verwaltung vor, um ein solches Konzept zu erarbeiten — und wann kann die Bezirksvertretung mit einem Entwurf rechnen? 2. Welche konkreten Kriterien legt die Verwaltung bei der Vorprüfung zugrunde, um sicherzustellen, dass der empfohlene Förderbetrag dem für die Realisierung der Projekte notwendigen Umfang entspricht? 3. Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, wie sich die Empfehlung einer Vollförderung in Höhe von 10.000 € in DS 253944 für das „Discgolf“-Projekt mit der eigenen Stellungnahme vereinbaren lässt, die gleichzeitig festhält, dass nur eine kleinere Anlage realisierbar sei und ein geeigneter Standort zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht existierte. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund erklärungsbedürftig, dass die Verwaltung in derselben Vorlage bei anderen Projekten differenzierter vorgegangen ist: Beim Spielplatz im Kurpark wurde lediglich ein Spielgerät als förderfähig eingestuft und ein entsprechend reduzierter Betrag empfohlen; beim Spielplatz Paracelsusstraße wurde explizit darauf hingewiesen, dass die verfügbaren Mittel für eine vollständige Neugestaltung nicht ausreichen würden. 4. Der Beschluss der BV vom 28. Januar 2026 weist dem Projekt „Neues Spielgerät auf dem Spielplatz Paracelsusstraße“ einen Betrag von 10.193,25 € zu. Die Verwaltung stellt in DS 253944 fest, dass dieser Betrag für eine vollumfängliche Umsetzung nicht ausreiche und benennt zwei Varianten: Aufstockung aus dem Feuerwehrtopf der BV oder Verwendung der Mittel nur für die Planung, mit anschließender Umsetzung über den Doppelhaushalt 2027/28. Da die BV darüber nicht explizit abgestimmt hat: Welche dieser Varianten wird nun angewendet — und wer entscheidet darüber? Oder werdenSeite 1 von 2 Seite 2 nur mit den beschlossenen Mitteln neue Geräte angeschafft? 5. Die Verwaltungsstellungnahme zum Projekt „Sitzgruppen für den Gemeinschaftsgarten Heiderhof“ stellt fest, dass sich die Fläche in kirchlichem Eigentum befindet und die Stadt keine Zugriffsmöglichkeiten hat. Wie konnte vor diesem Hintergrund eine Förderempfehlung ausgesprochen werden? Ist die Zustimmung der Kirche bereits gesichert — und wenn nein: Was geschieht mit den bewilligten Mitteln, falls diese verweigert wird? Begründung Das Mitmachbudget ist ein wertvolles Instrument der Bürger*innenbeteiligung, das den Bonner*innen eine direkte Möglichkeit gibt, ihr Lebensumfeld mitzugestalten. Um dieses Instrument weiterzuentwickeln und sein Potenzial voll auszuschöpfen, ist es wichtig, das bisherige Verfahren sorgfältig zu reflektieren. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg zum Mitmachbudget 2025/26 vom 28. Januar 2026 wirft konkrete Fragen zur Verwaltungsvorlage und zum Verfahren auf: Es scheint an verbindlichen Regeln für den Umgang mit dem Abstimmungsergebnis und für die Kostenschätzung von Projekten zu fehlen. Zudem weist die Verwaltungsvorlage selbst Widersprüche auf — etwa zwischen empfohlenen Förderbeträgen und tatsächlich realisierbaren Projektumfängen. Der Antragsteller bittet die Verwaltung daher um Beantwortung der Fragen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de