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260530-01 AA · Änderungsantrag

GRÜNE/Volt-Änderungsantrag - Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 260530

Nummer
260530-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260530 Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260530-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
19.05.2026
GRÜNE/Volt-Änderungsantrag - Satzung der
Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer
Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung)
im Gebiet der Stadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260530
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
21.05.2026 Empfehlung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird mit folgender Maßgabe vertagt:
1. Die Verwaltung zeigt Wege auf, wie etwaige Steuereinnahmen, die über
die Refinanzierung der Personal- und Sachmittel hinausgehen, im
Haushalt für den Ausbau von Mehrwegsystemen (bspw. im Rahmen
von Mehrwegförderung und Mehrweginfrastruktur wie Spülsysteme etc.)
sowie zur Verbesserung der Sauberkeit an öffentlichen Plätzen
eingeplant werden können.
2. Die Verwaltung holt eine Stellungnahme von Bonnorange ein, in der
über die aktuelle Sachlage berichtet und eine Einschätzung zum
Satzungsentwurf abgefragt wird.
3. Die Satzung wird hinsichtlich einer bürokratieärmeren und
vollzugsfreundlicheren Ausgestaltung geprüft. Dabei sollen
insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:
1. Vereinfachung der Meldepflicht (§￿3)
2. Reduktion oder Abschaffung der Vorauszahlungen (§￿7)
3. Flexibilisierung der elektronischen Steuererklärung (§￿6
Abs.￿3)
4. Klarstellung Befreiung für reine Mehrwegbetriebe
5. Präzisierung der Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (§￿8)
6. Überprüfung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs (§￿10)
4. Der Personalansatz im Kassen- und Steueramt soll daran
anschließend reduziert werden. Ziel ist, dass keine zusätzlichen
Kosten entstehen, sondern dass sich die Stellen aus denSeite 1 von 3
Seite 2
Einnahmen der Steuer refinanzieren.
5. Die Verwaltung prüft, ob im Rahmen der Kommunikation und
Aufklärung Synergien mit Bonnorange (Mehrweg-Kampagne und
Abfallberatung für Betriebe) genutzt werden können, um auch hier
den Personalansatz zu reduzieren.
6. Die Verwaltung soll auf Basis der Einnahmen in anderen Städten
eine ungefähre Schätzung vorlegen, wie hoch die Einnahmen
durch die Steuer sein könnten.
7. Entsprechend der bestehenden Beschlusslage (DS 231182-07
AA) werden die von der Steuer betroffenen Akteure in den
weiteren Prozess eingebunden.
Begründung
Die geplante Einführung der Verpackungssteuer soll nicht nur den
Verpackungsmüll reduzieren und eine ökologische Verbesserung für unsere
Stadt darstellen, sondern auch finanziell nachhaltig gestaltet werden. Deshalb
ist es notwendig, dass Überschüsse über die reinen Personal- und Sachmittel
hinaus gezielt in die Förderung von Mehrwegsystemen, den Ausbau von
Spülinfrastrukturen und die Sauberkeit öffentlicher Plätze investiert werden.
Solche Rückführung der Mittel tragen dazu bei, die ökologische Zielsetzung der
Steuer direkt zu unterstützen und damit ihre Akzeptanz bei Betrieben und
Bürger*innen zu erhöhen.
Um die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz weiter zu stärken, muss
die Verwaltung eine Stellungnahme von Bonnorange einholen, die aktuelle
Branchensituation prüfen und den Satzungsentwurf bewerten.
Gleichzeitig sollen bürokratieärmere Regelungen entwickelt werden und eine
vollzugsfreundlichere Ausgestaltung geprüft werden. Das gilt insbesondere für
die folgenden Punkte:
1. Vereinfachung der Meldepflicht (§￿3)
Die Satzung enthält eine zusätzliche Grundanzeige, die über die Regelungen
anderer Kommunen hinausgeht. Freiburg und Tübingen arbeiten ausschließlich
mit der Anzeige von Beginn und Ende des Einwegverkaufs. Eine Reduktion der
Meldepflicht würde sowohl die Verwaltung als auch die Betriebe entlasten,
ohne die Steuererhebung zu gefährden.
2. Reduktion oder Abschaffung der Vorauszahlungen (§￿7)
Freiburg und Tübingen erheben die Verpackungssteuer ohne/mit optionalen
Vorauszahlungen. Die Steuer wird dort jährlich angemeldet und anschließend
festgesetzt. Die Erfahrungen dieser Städte zeigen, dass Vorauszahlungen für
die Funktionsfähigkeit der Steuer nicht erforderlich sind. Ein Verzicht würde den
Verwaltungsaufwand deutlich verringern.
3. Flexibilisierung der elektronischen Steuererklärung (§￿6 Abs.￿3)
Die verpflichtende elektronische Übermittlung kann insbesondere für kleinereSeite 2 von 3
Seite 3
Betriebe eine Hürde darstellen. Andere Kommunen nutzen ausschließlich einen
amtlichen Vordruck. Eine Wahlmöglichkeit würde die Zugänglichkeit erhöhen
und Härtefälle vermeiden, ohne die Datenqualität zu beeinträchtigen.
4. Klarstellung für reine Mehrwegbetriebe
Der Wortlaut des §￿3 knüpft an die Nutzung von Einwegverpackungen an.
Eine ausdrückliche Klarstellung, dass reine Mehrwegbetriebe nicht
meldepflichtig sind, würde Missverständnisse vermeiden und die Umstellung
auf Mehrweg fördern.
5. Präzisierung der Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (§￿8)
Die Aufbewahrungs- und Ergänzungspflichten entsprechen weitgehend den
Regelungen in Freiburg. Eine Präzisierung, wann Ergänzungen tatsächlich
erforderlich sind, würde die Anwendung vereinfachen und unnötige
Nachweispflichten vermeiden.
6. Überprüfung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs (§￿10)
Der Bonner Ordnungswidrigkeitenkatalog ist umfangreich, aber inhaltlich
nahezu identisch mit dem Freiburger Modell. Eine Reduktion auf die zwingend
notwendigen Tatbestände würde die Rechtsanwendung vereinfachen, ohne die
Durchsetzbarkeit der Steuer zu beeinträchtigen.
Die genannten Maßnahmen verringern den Verwaltungsaufwand, erleichtern
den Vollzug und verhindern unnötige Ordnungswidrigkeiten.
Durch die geplante Reduzierung des Personalbedarfs im Kassen- und
Steueramt sollen die durch die Steuer generierten Einnahmen die Kosten
vollständig refinanzieren, so dass keine zusätzlichen Belastungen für die Stadt
entstehen. Die Verwaltung prüft zudem, ob Synergien mit Bonnorange bei
Aufklärungskampagnen und Abfallberatung genutzt werden können, um den
Personalaufwand weiter zu senken. Abschließend wird eine Schätzung der zu
erwartenden Einnahmen auf Basis von Erfahrungen anderer Städte erstellt, um
eine fundierte Haushaltsplanung zu ermöglichen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de