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260469-04 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 260469

Nummer
260469-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260469 Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026

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Änderungsantrag
öffentlich
260469-04 AA
Antragsteller/in:
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
Petra Nöhring
05.05.2026
FDP-Änderungsantrag: Satzung über die
Festsetzung der Steuerhebesätze für die
Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr
2026
Antrag zur Vorlage 260469
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B wird auf 680 vH einheitlich für
Wohnen und Gewerbe festgesetzt.
Begründung
Die Hebesatzsplittung für das Jahr 2025 birgt Rechtsrisiken, die kaum
einschätzbar sind. Daher lehnen wir die Splittung ab und wollen wieder zu
einem einheitlichen Satz zurückkehren.
Wir lehnen ebenfalls eine versteckte Steuererhöhung durch die Erhöhung des
Hebesatzes auf 732 vH ab, wie sie jetzt von der Verwaltung vorgeschlagen
wird.
Wir fordern daher die Rückkehr zu dem Hebesatz aus dem Jahr 2024, der
Rechtssicherheit bietet und eine tragbare Belastung der Eigentümerinnen,
Gewerbetreibenden und Mietern sicherstellt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de