260469-04 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 260469
Kerndaten
- Nummer
- 260469-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260469-04 AA Antragsteller/in: FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich Petra Nöhring 05.05.2026 FDP-Änderungsantrag: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 260469 Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B wird auf 680 vH einheitlich für Wohnen und Gewerbe festgesetzt. Begründung Die Hebesatzsplittung für das Jahr 2025 birgt Rechtsrisiken, die kaum einschätzbar sind. Daher lehnen wir die Splittung ab und wollen wieder zu einem einheitlichen Satz zurückkehren. Wir lehnen ebenfalls eine versteckte Steuererhöhung durch die Erhöhung des Hebesatzes auf 732 vH ab, wie sie jetzt von der Verwaltung vorgeschlagen wird. Wir fordern daher die Rückkehr zu dem Hebesatz aus dem Jahr 2024, der Rechtssicherheit bietet und eine tragbare Belastung der Eigentümerinnen, Gewerbetreibenden und Mietern sicherstellt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de