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260400-21 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn; Vorlage 260400

Nummer
260400-21 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260400-21 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Alfred Mutinelli
12.05.2026
BBB-Änderungsantrag Zuständigkeitsordnung der
Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn;
Vorlage 260400
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda beschließt die
nachfolgenden Änderungen der mit Beschlussvorlage DS 260400 vorgelegten
künftig anzuwendenden Zuständigkeitsordnung unter Ziffer X und empfiehlt
dem Rat der Stadt Bonn die entsprechende Umsetzung.
2.3 Empfehlung:
Das Empfehlungsrecht über Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich
des Beschaffungswesens und bei der Durchführung von Bauaufgaben bleibt
erhalten
2.4 Empfehlung:
Das Empfehlungsrecht für Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und
Baubeschlüssen bleibt erhalten.
3.10 Entscheidung:
Die Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten die in der
Entscheidungskompetenz des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
liegen, sollten im Rahmen bestehender Haushaltsansätze weiter möglich sein.
Begründung
Zu 2.3:
Der Finanzausschuss, der diese Aufgabe übernehmen soll (dort steht sie jetzt
unter 1.13), hat in dieser Frage keine KompetenzSeite 1 von 2
Seite 2
Zu 2.4:
Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen sind wichtige
Faktoren zur Begrenzung der ökologischen Schäden durch Baumaßnahmen.
Da das Thema in der neuen Zuständigkeitstabelle nirgendwo mehr auftaucht,
würde es zukünftig von keinem Gremium mehr bearbeitet.
Zu 3.10:
Die Begründung für den Entfall der Aufgabe ist nicht einleuchtend. Nur weil
etwas ein „ Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist, bedeutet das nicht, dass
sich nicht auch die Ratsgremien damit befassen können und sollten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de