260400 · Beschlussvorlage
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260400
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Pennenfeld Hauptort
- F
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Europa und Internationales Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260400 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Entscheidung Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung Rechnungsprüfungsausschuss 05.04.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 30.04.2026 Empfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales 22.04.2026 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 12.05.2026 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.04.2026 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Begründung Die beigefügte Anlage ordnet die bisher gültigen Zuständigkeiten der Ausschüsse den am 22.01.26 neu gebildeten Ausschüssen zu. Inhaltliche Änderungswünsche der Verwaltung sind in den Vorschlag zur Zuständigkeitsordnung eingegangen und können anhand der Synopse (Anlage 1) nachvollzogen werden. Mit der Zuordnung der bisherigen Zuständigkeiten auf die neuen Ausschüsse sollen diese baldmöglichst in die Lage versetzt werden die Fachberatungen aufzunehmen. Der Entwurf spiegelt den Wunsch wieder, dass Beschlusskompetenzen in die Ausschüsse zu verlagern und den Rat so zu entlasten.Seite 1 von 40 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Es ist geplant im Jahr 2027 in eine Evaluation der zu gehen und dann nochmals Veränderungen zur Zuständigkeitsordnung einzubringen, wenn diese von Seiten der Verwaltung als erforderlich und sinnvoll erachtet werden. Anlage/n 1 Anlage 1 Synopse Zuständigkeitsordnung (öffentlich) 2 Anlage 2 neue Zuständigkeitsordnung (öffentlich)Seite 2 von 40 Gremium alte Nummer Zuständigkeit Inhalt des Rechts (alt) Neue Formulierung und ggf. neue Kompetenz Erläuterung/Begründung I. Hauptausschuss 1.1 Empfehlung Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses nicht gegeben ist entfällt Entfällt aufgrund neuer Entscheidungskompetenz 2.12 1.2 HA Empfehlung Stadtentwicklungsplanung entfällt Entfällt aufgrund neuer Entscheidungskompetenz 3.5 des Planungsausschusses 1.3 Empfehlung Personalangelegenheiten, über die der Rat gem. §15 der Hauptsatzung entscheidet 1.4 Empfehlung Beratung des Stellenplanes 1.5 Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens 1.6 Empfehlung Gleichstellungsangelegenheiten 2.1 Entscheidung Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO NRW) 2.2 Entscheidung Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW 2.3 Entscheidung Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorbehalten sind; ausgenommen sind solche Empfehlungen, für die eine Fraktion oder ein Antragsteller eine Beschlussfassung im Rat verlangt 2.4 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und Entscheidung über die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO NRW) 2.5 Entscheidung Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn 2.6 Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen 2.7 Entscheidung Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die Bezirksvertretungen von der vom Rat beschlossenen Benennungsliste abweichen wollen 2.8 Entscheidung Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der Gemeindeordnung NRW gegeben ist 2.9 Entscheidung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs 2.10 Entscheidung Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Entscheidung über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt. 2.11 Entscheidung Änderung in der Straßenbenennungsliste neu 2.12 - Entscheidung Angelegenheiten, von nicht grundsätzlicher Bedeutung, die wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgehen Derzeit werden bezirksübergreifende Angelegenheiten grundsätzlich zur Entscheidung in den Rat gegeben, der Rat sollte dahingehend entlastet werden. neu 2.13 - Entscheidung Jurybesetzungen, personelle Besetzungen von städtischen Beteiligungen (Ausnahme: Jurybesetzungen, die im Rahmen von Zielbeschlüssen der Bauleitplanverfahren eingebracht werden.) Neue Entscheidungskompetenz zur Entlastung des Rates. Zielbeschlüsse zu Bauleitplanverfahren sind dem Rat vorbehalten, der Planungsausschuss hat ein entsprechendes Empfehlungsrecht an den Rat, s. VII, 2.19 a. 3.1 Mitteilung Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen 3.2 Mitteilung Grundsätzliche Veränderungen der Tarifstruktur II. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 1.1 Empfehlung Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe 1.2 Empfehlung Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendhilfe 1.3 Empfehlung Anhörung vor Bestellung der Leiterin / des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes 1.4 Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Jugendarbeit 1.5 Empfehlung Maßnahmen im Rahmen der Kinder- u. Jugendbeteiligung 1.6 Empfehlung Beratung von Kitabaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB Beratung und Entscheidung über den Bedarf an Kitabauten Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen des SGB soll die Gremienbeteiligung reduziert werden und die baulichen Themen prioritär im Betriebsausschuss SGB behandelt werden. 1.7 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen 1.8 Empfehlung Offene Ganztagsschulen neu 1.9. 1.12 ASMG Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen Verlagerung der Kompetenz aus dem Sozialausschuss # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 40 2.1 Entscheidung Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen und Anschaffungen der Jugendhilfe 2.2 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder Hilfen zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt werden oder Geschäfte der laufenden Verwaltung sind 2.3 Entscheidung Jugendhilfeplanung 2.4 Entscheidung Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG 2.5 Entscheidung Förderung der Träger der freien Jugendhilfe 2.6 Entscheidung Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und Jugendverbände 2.7 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von Tageseinrichtungen für Kinder 2.8 Entscheidung Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen III. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 1.1 Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die zuständigen Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder der Rat) 1.2 Empfehlung Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit dem Jugendhilfeausschuss 1.3 Empfehlung Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates Bürgerbeteiligung entfällt Entsprechend der Auskünfte des Referats Vergabedienste rechtlich nicht möglich 2.1 Entscheidung Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über den Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium): Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den beratenen Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium (den Rat oder den nach dieser Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei Geschäften der laufenden Verwaltung an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin) 2.2 Entscheidung Erledigung von an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung i.S.d. § 24 GO NRW entsprechend § 10 der Hauptsatzung entfällt bisher eine Dopplung in der ZO 2.3 Entscheidung Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller Verfahren Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung mit unmittelbarer Relevanz für Bürger*innen außerhalb formeller Verfahren Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Beteiligungsthemen ohne direkte Relevanz der Ressourceneinsatz nicht im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn steht (Beispiel hierzu: Veranstaltungen im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. 5 Veranstaltungen vor Ort à 2 Stunden mit je max. 2-10 Teilnehmenden). 2.4 Entscheidung Ausgestaltung der Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung zur Partizipation der Bürger*innen Ausgestaltung der Verfahren zur Beteiligung der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung 2.5 Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ 2.6 Entscheidung Maßnahmen zur intensivierten Bürgerbeteiligung, insbesondere unter Zuhilfenahme neuer Technologien und Medien (e-Participation) entfällt Beschreibt eine Methodik der Beteiligung 2.7 Entscheidung Konzeption einer Plattform für Kinder und Jugendliche entfällt Ist mit Bonn-macht-mit.de/jugend abgegolten 2.8 Entscheidung Erledigung von Anregungen und Empfehlungen des Beirats Bürgerbeteiligung Erledigung von Anregungen und Empfehlungen des Beirats Bürgerbeteiligung zu Themen der Beteiligung Konkretisieren, dass sich die Anregungen und Empfehlungen auf Themen der Beteiligung beziehen 2.9 Entscheidung Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste 2.10 Entscheidung Erledigung der Anregungen und Empfehlungen des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Erledigung der Anregungen und Empfehlungen des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung zu Themen der Beteiligung Konkretisieren, dass sich die Anregungen und Empfehlungen auf Themen der Beteiligung beziehen IV. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 1.1 Empfehlung Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms 1.2 Empfehlung Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind 1.3 Empfehlung Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen, soweit hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer / die Stadtkämmerin zuständig ist sowie Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen 1.4 Empfehlung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften entfällt Entscheidung als 2.10 aufzunehmen/1.4 entfällt 1.5 Empfehlung Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen 1.6 Empfehlung Abgabensatzungen und Entgeltordnungen 1.7 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates 1.8 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Bundesstadt Bonn # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 40 1.9 Empfehlung Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im Rahmen von Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen 1.10 Empfehlung Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften 1.11 Empfehlung Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung neuer Steuerungsinstrumente 1.12 Empfehlung Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender Budgetierung) zusammenhängen 1.13 Empfehlung Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios 1.14 Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien mit vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien, Mittelstandsförderung) 1.15 Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung) 1.16 Empfehlung Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppen 1.15.07 und 1.15.08 - Insbesondere Fragen der Betriebsführung und der Eigentümerfunktion. - Bereitstellung/Freigabe von Budgets an das SGB für Bauunterhaltung, Sanierung bzw. Fertigstellung. Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppen 1.15.07 und 1.15.08 - Insbesondere Fragen der Betriebsführung und der Eigentümerfunktion. - Bereitstellung/Freigabe von Budgets an das SGB für Bauunterhaltung Sowohl die Fertigstellung des WorldCCBonn wie auch die Sanierung der Beethovenhalle sind abgeschlossen. Daher kann dieser Passus gestrichen werden. 1.17 Empfehlung Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Empfehlungen über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt. 1.18 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen, Erschließungsanlagen und das Friedhofs- und Begräbniswesen Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen, Erschließungsanlagen, des Friedhofs- und Begräbniswesen sowie von Feuerwehr und Rettungsdienst Ergänzung um Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Einbindung ist auch bislang erfolgt ohne explizite Benennung. Sollte hier nun nachgezogen werden. 2.1 Entscheidung Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates, einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben ist 2.2 Entscheidung Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend von mehr als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse oder des Rates nach der Zuständigkeitsordnung oder gem. § 41 Abs. 1 GO NRW gegeben ist 2.3 Entscheidung Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 € 2.4 Entscheidung Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von Schenkungen und Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €, soweit nicht nach der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind. Ausgenommen hiervon sind Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden sowie Darlehen für den Wohnungsbau aufgrund vom Rat beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000 € werden dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis gebracht 2.5 Entscheidung Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den Abschluss von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften 2.6 Entscheidung Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen 2.7 Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre) 2.8 Entscheidung Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln 2.9 Entscheidung Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements der Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbstständigen Stiftungen Neu 2.10 1.4 Empfehlung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften ehemals 1.4 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 40 2.10 Entscheidung Einleitung von Vergabeverfahren und Vergabe von Bauleistungen sowie von sonstigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Honoraraufträgen nach Maßgabe der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn. Ausgenommen sind Vergaben, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse oder aufgrund der Bezirkssatzung die Bezirksvertretungen entscheiden. ersatzlose Streichung (siehe Vorschlag der Verwaltung), durch die Streichung der Ziffer 3.5. der Vergabeordnung wirkt sich dies entsprechend auch auf die BV'en und weiter Gremien mit Beschlusskompetenz in Vergabeangelegenheiten aus. (II-2) Die Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn wird dahingehend geändert, dass die Ziffer 3.5. (Einleitung von Vergabeverfahren) ersatzlos entfällt. In der Konsequenz entfällt auch die korrespondierende Regelung in der Zuständigkeitsordnung der Bundesstadt Bonn unter Ziffer II (Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe) 2.10 (Einleitung von Vergabeverfahren). Begründung Die Verwaltung empfiehlt im Sinne einer Entlastung der Gremienarbeit die vorgenannte Streichung. Diese Regelung ist seinerzeit (vor über 20 Jahren) eingeführt worden, um der Politik die Möglichkeit zu geben, vor dem Start eines Ausschreibungsverfahrens, das vergaberechtliche Verfahren zu hinterfragen. Von dieser Möglichkeit ist allerdings in den aller wenigsten Fällen Gebrauch gemacht worden. Eine inhaltliche Diskussion findet richtigerweise in der Regel im Vorfeld entweder im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, von Planungsbeschlüssen bzw. in den Fachausschüssen statt. Wie der Regelung aus Ziffer 3.5. der VergO entnommen werden kann, sind alle Vergaben des SGB ausgenommen. Insofern wird nur ein Teil, nämlich die Vergaben der Kernverwaltung, zur Beratung vorgelegt. Aus Sicht der Verwaltung besteht im vergaberechtlichen Kontext keine Notwendigkeit für eine gesonderte Beschlussfassung. Es darf grundsätzlich nur ausgeschrieben werden, wenn die Haushaltsmittel vorhanden sind. Das dann zu wählende Verfahren ergibt sich aus den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen i. V. m. den Kommunalen Vergabegrundsätzen und der städtischen Vergabeordnung. Sofern Ausnahmetatbestände in Anspruch genommen werden sollen, wird das RPA um Zustimmung gebeten. Das Verfahren wird transparent über das Vergabemanagementsystem abgewickelt und unterliegt darüber hinaus oberhalb der EU-Schwelle dem Nachprüfungssystem. Die Beratung in den Gremien muss seitens der Fachbereiche im oft sehr gedrängten Vergabezeitplan mitgedacht werden. Dies führt aufgrund der Sitzungsterminierung (insbesondere bei den BV’s) und den damit verbundene Ladungsfristen immer wieder zu Problemen. Im Jahr 2023 wurden 105 Vorlagen zur Beratung vorgelegt. Neben dem verwaltungsseitigen Aufwand, der mit Erstellung, Mitzeichnung, Beratung, Schriftführung etc. verbunden ist, ist auch der zeitliche Aufwand für die Beratung in den Fraktionen und natürlich in der Sitzung selbst in den Blick zu nehmen. Insbesondere der Finanzausschuss würde vor dem Hintergrund seiner Themenvielfalt entlastet werden. 2.11 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 500.000 €, über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.12 Entscheidung Grundstücksverkäufe ab 500.000 € entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.13 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte. entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.14 Entscheidung Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.15 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.16 Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.17 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss entscheidet. entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.18 Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.19 Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt 2.20 Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechtsen/Heimfallrechten bzw. die Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt entfällt, da in Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit überführt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 40 3.1 Mitteilung Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen 3.2 Mitteilung Mitteilung über aufgenommene Kredite 3.3 Mitteilung Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage (Quartalsberichte) Berichte zur haushaltswirtschaftlichen Lage für das 2. Und 3. Quartal Wie bereits mehrfach vorgetragen, ist eine Quartalsberichterstattung nach dem 1. Quartal mit so vielen Unwägbarkeiten und Schätzungen verbunden, dass eine seriöse Berichterstattung kaum möglich ist. Der Quartalsbericht nach dem 4. Quartal kann aus Sicht des Amtes 20 entfallen, da wenige Wochen später schon die Vorlage des Entwurfes zum Jahresabschluss in ALLRIS eingestellt ist. Sollten sich wichtige Erkenntnisse im Laufe des Bewirtschaftungsjahres ergeben, die nicht Gegenstand der Berichterstattung in Quartalsberichten sind, informiert der StK im Rahmen der aktuellen Mitteilungen der Verwaltung über diese Besonderheiten. 3.4 Mitteilung Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere Beteiligungsbericht 3.5 Mitteilung Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen 3.6 Mitteilung Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 3.7 Mitteilung Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn 3.8 Mitteilung Halbjährlicher Bericht über alle nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A-EU), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) vergebenen Aufträgen mit einem Auftragswert von über 25.000 EURO. Zu den Aufträgen ist auszuweisen, welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe berücksichtigt wurden. entfällt Dieser Bericht dokumentiert lediglich die betreffende Datenlage im Vergabemanagementsystem. Er hat keine eigenständige Steuerungsfunktion. 3.9 Mitteilung Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem, Gemeindefinanzierungsgesetz GfG) 3.10 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten Grundstücksan- und -verkäufe sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe regelmäßig zur Kenntnis zu bringen. V. Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit neu. 1.1 1.1 AEIWWA Anhörung Offenlage von Bebauungsplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert oder aufgehoben werden sollen Veröffentlichung von Bauleitplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert oder aufgehoben werden sollen Anpassung aufgrund geänderter rechtlicher Formulierung in § 3 (2) BauGB sowie Erweiterung auf die vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) neu 1.2 1.8 AEIWWA Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von sachkundigen Einwohner*innen bzw. stellvertretenden sachkundigen Einwohner*innen nach § 58 Abs. 4 GO NRW entfällt neu 2.1 2.1 AEIWWA Empfehlung Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsförderung Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung Begrifflichkeit von "Arbeitsförderung" in "Arbeitsmarktförderung" angepasst neu 2.2 Neu Empfehlung Angelegenheiten der Innovations- und Technologieförderung durch die Trennung des AEIWWA als Pendant zu 2.14 AWEI bezogen auf die Wirtschaft eingefügt neu 3.1 3.1 AEIWWA Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und des Fremdenverkehrs Angelegenheiten des Kongresswesens und des Tourismus Begrifflichkeit von "Fremdenverkehr" in "Tourismus" angepasst neu 3.2 3.2 AEIWWA Entscheidung Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 € übersteigt neu 3.3 3.7 AEIWWA Entscheidung Benennung von Mitgliedern etwaiger Fachbeiräte, die vom Ausschuss eingerichtet werden entfällt neu 3.4 2.11 FA Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 500.000 €, über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen neu 3.5 2.12 FA Entscheidung Grundstücksverkäufe ab 500.000 € neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen neu 3.6 2.13 FA Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte. neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen neu 3.7 2.14 FA Entscheidung Grundstücksverkäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen; Bitte Änderungswunsch beachten, da inhaltlich falsche Aussage. neu 3.8 2.15 FA Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen neu 3.9 2.16 FA Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen neu 3.10 2.17 FA Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss entscheidet. neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 40 neu 3.11 2.18 FA Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen neu 3.12 2.19 FA Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen neu 3.13 2.20 FA Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechtsen/Heimfallrechten bzw. die Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt neu Aus dem Finanzausschuss hierher übertragen VI. Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales neu 1.1 1.2 AEIWWA Anhörung Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt Bonn haben neu 1.2 1.3 AEIWWA Anhörung Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN- Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung neu 1.3 1.4 AEIWWA Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen, Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen neu 1.4 1.5 AEIWWA Anhörung Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort betreffen neu 1.5 1.6 AEIWWA Anhörung Kommunale Maßnahmen, die die Standortentwicklung Wissenschaftsregion betreffen Kommunale Maßnahmen, die die Entwicklung der Wissenschaftsregion betreffen Sprachliche Anpassung neu 1.6 1.7 AEIWWA Anhörung Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und der fairen Beschaffung neu 1.7 1.9 AEIWWA Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter*innen in Netzwerken, die den nationalen und internationalen Politikstandort betreffen Neu 2.1 2.2 AEIWWA Empfehlung Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit und globale Nachhaltigkeitsfragen Neu 2.2 2.3 AEIWWA Empfehlung Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und Wissenschaft und Forschung betreffen Neu 2.3 2.4 AEIWWA Empfehlung Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events Neu 2.4 2.5 AEIWWA Empfehlung Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der Bundesstadt Bonn und andere Konzepte, die den internationalen Standort betreffen, soweit nicht die Bezirksvertretungen zuständig sind Neu 2.5 2.6 AEIWWA Empfehlung Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und Institutionen Neu 2.6 2.7 AEIWWA Empfehlung Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen Neu 2.7 2.8 AEIWWA Empfehlung Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-Gruppen, Schulen und Migrantenorganisationen) Neu 2.8 2.9 AEIWWA Empfehlung Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale Zusammenarbeit oder den internationalen Standort betreffen Neu 2.9 2.10 AEIWWA Empfehlung Angelegenheiten des internationalen Marketings Neu 2.10 2.11 AEIWWA Empfehlung Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Bonn Neu 2.11 2.12 AEIWWA Empfehlung Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030/SDGs) der VN und anderer internationaler Agenden (Klima, Biodiversität, Neue Urbane Agenda), soweit sie für den internationalen Standort relevant sind Neu 2.12 2.13 AEIWWA Empfehlung Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen Neu 2.13 2.14 AEIWWA Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn Neu 2.14 2.15 AEIWWA Empfehlung Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen Neu 2.15 2.16 AEIWWA Empfehlung Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Akquise von externen Projektmitteln Neu 2.16 2.17 AEIWWA Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der Wissenschaftskommunikation Neu 2.17 2.18 AEIWWA Empfehlung Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn haben neu 3.1 3.3 AEIWWA Entscheidung Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Projektpartnerschaften“ sowie von „Mitteln zur Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030“, die im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 40 neu 3.2 3.4 AEIWWA Entscheidung Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung von nicht projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, die sich mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und der Umsetzung der SDG et. al. befassen neu 3.3 3.5 AEIWWA Entscheidung Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen neu 3.4 3.6 AEIWWA Entscheidung Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit internationaler Zusammenarbeit befassen VII. Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 1.1 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden soll Als Mitteilung unter 4.8 Rechtliche gebundene Entscheidung der Verwaltung zu der keine Gremienberatung stattfinden kann. Wechsel der Zuständigkeit in Mitteilung. 1.2 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Ausnahmen von Veränderungssperren gem. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden sollen; hiervon ausgenommen sind kleinere Vorhaben wie Werbeanlagen, Kleingaragen oder geringfügige Um- und Erweiterungsbauten Als Mitteilung unter 4.9 Rechtliche gebundene Entscheidung der Verwaltung zu der keine Gremienberatung stattfinden kann. Wechsel der Zuständigkeit in Mitteilung. 1.3 Anhörung Angelegenheiten in Baugenehmigungsverfahren, wenn Genehmigungen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 oder 4 BauGB erteilt werden sollen Als Mitteilung unter 4.10 Rechtliche gebundene Entscheidung der Verwaltung zu der keine Gremienberatung stattfinden kann. Wechsel der Zuständigkeit in Mitteilung. 1.4 Anhörung Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer Maßnahmen des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und Genehmigung der Entwurfsplanung 1.5 Anhörung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. Wesentliche Veränderungen an Denkmälern siehe Zeile darunter 1.2 UA Denk Anhörung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. entfällt a) Anhörungsrecht 1.5: Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in städtischem Eigentum, (Streichen: soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind). 1.6 Anhörung Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen Als Mitteilung unter 4.11 Rechtliche gebundene Entscheidung der Verwaltung zu der keine Gremienberatung stattfinden kann. Wechsel der Zuständigkeit in Mitteilung. 1.7 Anhörung Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung soweit sie öffentliche Gebäude sind oder öffentliches Interesse besitzen Entfall In Zif. 1.5 inkludiert 1.3 UA Denk Anhörung Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungen, die den Umgebungsschutz von Denkmälern betreffen Entfall 2.1 Empfehlung Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) Verfahrensbegleitende Beteiligungen der Stadt in Verfahren der Raumordnung (Regionalplanverfahren), die Flächen der Stadt Bonn betreffen entsprechende Verfahrensentscheidungen (bspw. Regionalplanänderung im Stadtgebiet Bonn) sind vom Rat zu entscheiden neu - Entscheidung Verfahrensbegleitende Beteiligungen der Stadt in Verfahren zur Änderung landesrechtlicher Vorgaben für raumordnerische Planungen hier bspw. Stellungnahmen im Rahmen von LEP Änderungen 2.2 Empfehlung Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen) 1.4 UA Denk Anhörung Angelegenheiten der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Ist in Zif. 2.2 inkludiert 2.3 Empfehlung Erlass von Veränderungssperren 2.4 Empfehlung Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 2.5 Empfehlung Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB 2.6 Empfehlung Planungen der Verwaltung, die von Festlegungen in den durch den Rat beschlossenen Rahmenplanungen abweichen 2.7 Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt 2.8 Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen 2.9 Empfehlung Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen 2.10 Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes in der Stadt Bonn Entfällt entfällt aufgtrund Entscheidungskompetenz Zif. 3.5 (neu) 2.2 UA Denk Empfehlung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw. entfällt entfällt aufgrund Zif. 3.7 (neu) 2.12 Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§ 10 DSchG NRW) Redaktionelle Anpassung: Rechtsgrundlage hat sich aufgrund der Novelle des DSchG 2022 geändert) 1.5 UA Denk Anhörung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 DSchG NRW) Entfällt 2.13 Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) Entfällt Entscheidungskompetenz beim Fachausschuss zur Entlastung des Rates, Verlagerung mit redaktioneller Anpassung nach Zif. 3.5 (neu) 2.14 Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, ausgenommen Verkehrsanlagen; soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, ausgenommen Verkehrsanlagen; soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen (außer Maßnahmen des SGB) Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen des SGB soll die Gremienbeteiligung reduziert werden und die baulichen Themen prioritär im Betriebsausschuss SGB behandelt werden. 2.15 Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung 2.16 Empfehlung Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um Planfeststellungsverfahren geht # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 40 2.17 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile 2.18 Empfehlung Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind 2.19 Empfehlung Bauleitplanung a. Beschluss über grundsätzliche Entwicklungsziele für Gebiete, für die Bebauungsplanverfahren von Dritten beantragt werden oder von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister vorgeschlagen werden (Zielbeschluss) b. Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. §2 Abs. 1 BauGB c. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. §12 BauGB d. Offenlagebeschlüsse von Bauleitplänen gem. §3 Abs. 2 BauGB e. Alle Stufen des B-Plan-Verfahrens nach der Offenlage Bauleitplanung a. Beschluss über grundsätzliche Entwicklungsziele für Gebiete, für die Bebauungsplanverfahren von Dritten beantragt werden oder von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister vorgeschlagen werden (Zielbeschluss) b. Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanverfahren (B-Plan, FNP) gem. §2 Abs. 1 BauGB c. Einleitungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gem. §12 BauGB d. Veröffentlichungsbeschlüsse von Bauleitplänen gem. §3 Abs. 2 BauGB e. Alle Stufen des B-Plan-Verfahrens nach der Offenlage Anpassung aufgrund geänderter rechtlicher Formulierung in § 3 (2) BauGB Empfehlung an die zuständige BV 2.a Empfehlung Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Inhalt und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soweit nicht §7, Ziffer 3 Sätze 2 und 3 der Bezirkssatzung greifen. Anpassung an die in der letzten Ratsperiode geänderte Bezirkssatzung 2.b Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt. 2.c Empfehlung Planung von wasserbaulichen Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung 2.d Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll Entfall Die Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste ist Geschäft der laufenden Verwaltung, da gesetzlich gebunden , s. § 23 Abs. 1 u. 4 DSchG. Umwandlung in ein Mitteilungsrecht, s.u. Zif. 4.7 2.a UA Denk Empfehlung Eintragung von Denkmälern von bezirklicher Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll Entfall Dopplung 2.e Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht (§ 30 DSchG NRW) Redaktionelle Anpassung: Rechtsgrundlage hat sich aufgrund der Novelle des DSchG 2022 geändert. 2.b UA Denk Empfehlung Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 DSchG NRW) Entfällt 2.f Empfehlung Planungen ab Entwurfsplanung und Ausführung städtischer Hochbaumaßnahmen von bezirklicher Bedeutung (außer Maßnahmen des SGB) 2.g Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Tiefbaumaßnahmen sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, soweit es sich um Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung handelt. 3.1 Entscheidung Vergabe von Honoraraufträgen für Planungen von gesamtstädtischer Bedeutung im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um die Ausbauplanung konkreter Bauvorhaben handelt und nicht bereits eine Festlegung durch Rats- oder Ausschussbeschluss erfolgt ist entfällt Auftragsvergaben sollten generell als Geschäfte der laufenden Verwaltung betrachtet werden. 3.2 Entscheidung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll Entfall Die Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste ist Geschäft der laufenden Verwaltung, da gesetzlich gebunden, s. § 23 Abs. 1 u. 4 DSchG . Umwandlung in ein Mitteilungsrecht, s.u. Zif. 4.7 1.1 UA Denk Anhörung Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll Entfall Doppllung 3.3 Entscheidung Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe (Streichen: und ihre jeweiligen Ausschreibungen) - einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 3.4 Entscheidung Entscheidung über das Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB, sofern die Zuständigkeit nicht gemäß § 7 Absatz 3 der Anlage 2 zu § 3 der Hauptsatzung (Bezirkssatzung) auf die Bezirksvertretung übertragen wurde neu 3.3 neu Entscheidung Grundsatzangelegenheiten der Kommunalen Denkmalpflege (§ 30 DSchG) in der Stadt Bonn Entspricht der Formulierung in § 30 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), in dem geregelt ist, dass ein Ausschuss mit der kommunalen Denkmalpflege zu befassen ist. Der Rat hat entschieden diese Aufgaben dem Planungsausschuss zuzuweisen und keinen Unterausschuss Denkmalschutz mehr zu bilden neu 3.4 2.11 PLA Entscheidung Konzeption und Denkmalschutzrichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw. Konzeption und Denkmalpflegerichtlinien für besondere Bereiche, wie Friedhofs- und Parkanlagen, Industriedenkmäler usw., sowie Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen gem. § 30 Abs. 4 DSchG Begriffliche Präzisierung sowie redaktionelle Anpassung: Rechtsgrundlage hat sich aufgrund der Novelle des DSchG 2022 geändert. neu 3.5 1.2 HA Entscheidung Stadtentwicklungsplanung Entscheidung über gesamtstädtische sowie regionale Planungs- und Entwicklungsgrundlagen sowie verfahrensleitende Beschlüsse für diese, soweit sie nicht Konzepte gem. § 1 (6) Ziff. 11 BauGB betreffen. Präzisierung neu 3.6 neu Entscheidung Entscheidung über städtische Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. BauGB zu Planungen aus dem Umland 4.1 Mitteilung Bauvorhaben, die eine wesentliche öffentliche Auswirkung in ihrer unmittelbaren Umgebung haben. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 40 4.2 Mitteilung Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des örtlichen Bauplanungsrechtes, wenn die zulässige Grundfläche, die Geschossfläche, die Gesamthöhe oder ein Baukörperteil den überbaubaren Bereich wesentlich überschreitet 3.1 UA Denk Mitteilung Abriss von Häusern von gesamtstädtischer Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste sind. 4.3 Mitteilung Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste sind. 3.2 UA Denk Mitteilung Abriss von Häusern von bezirklicher Bedeutung, die Bestandteil der Benehmensliste sind. entfällt Dopplung neu 4.5 Mitteilung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung im Eigentum Dritter, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind, die Mitteilung ist auch der betroffenen Bezirksvertretung vorzulegen. Korrespondiert mit Abschnitt IV, Zif. 3.1 (neu gem. Vorschlag) Die vorgeschlagenen Mitteilungsziffern 3.3 und 3.4 könnten auch zu einer zusammengefasst werden: Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher oder gesamtstädtischer Bedeutung im Eigentum Dritter, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. neu 4.6 Mitteilung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von bezirklicher Bedeutung im Eigentum Dritter, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind, die Mitteilung ist auch der betroffenen Bezirksvertretung vorzulegen. Übertragung aus Abschnitt IV, Zif. 1.7 neu 4.7 Mitteilung Eintragung von Denkmälern von bezirkslicher oder gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll, die Mitteilung ist auch der betroffenen Bezirksvertretung vorzulegen. Umwandlung von Zif. 1.1 Die vorgeschlagenen Mitteilungsziffern 3.5 und 3.6 könnten auch zu einer zusammengefasst werden: Eintragung von Denkmälern von bezirklicher oder gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes abgelehnt werden soll, die Mitteilung ist auch der betroffenen Bezirksvertretung vorzulegen. VIII. Ausschuss für Mobilität und Verkehr 1.1 Empfehlung Mobilitätsplanung (Verkehrsentwicklungsplan) 1.2 Empfehlung Maßnahmen der Mobilitätsplanung 1.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich Brücken, Ausgestaltung von Fußgängerbereichen. 1.4 Empfehlung Angelegenheiten des Nahverkehrsplans nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NRW, Linienkonzepte und Planfeststellungsverfahren von Stadt- und Straßenbahnen sowie sonstiger spurgeführter öffentlicher Verkehrsmittel 1.5 Empfehlung Planung von Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung 1.6 Empfehlung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung 1.7 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind 1.8 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile 1.9 Empfehlung Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind. 1.10 Empfehlung Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind Empfehlung an die zuständige BV 1.a Empfehlung Ausgestaltung von Fußgängerbereichen im Stadtbezirk 1.b Empfehlung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen die vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind 1.c Empfehlung Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung (ausgenommen öffentliche Begegnungsstätten) und Verkehrsberuhigung, soweit nicht benachbarte Bezirke unmittelbar betroffen sind bzw. belastet werden 1.d Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgeht; dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen 2.1 Entscheidung Vorplanung von Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht vollständig in Bebauungsplänen ausgewiesen sind, einschließlich der Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB IX. Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 1.1 Empfehlung Grundsätze für die Gewährung sozialer Hilfen 1.2 Empfehlung Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration (außer Maßnahmen des SGB) Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen des SGB soll die Gremienbeteiligung reduziert werden und die baulichen Themen prioritär im Betriebsausschuss SGB behandelt werden. 1.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe einschließlich Aids- und Suchthilfe 1.4 Empfehlung Angelegenheiten des Wohnungswesens, z.B. Empfehlungen zu (Landes-) Förderprogrammen (Neubau und Modernisierung); Angelegenheiten des Bonner Baulandmodells # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 40 1.5 Empfehlung Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen 1.6 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen 1.7 Empfehlung Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sowie die Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn 1.8 Empfehlung Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit 1.9 Empfehlung Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen, Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot 1.10 Empfehlung Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement 1.11 Empfehlung Angelegenheiten, die die Belange von Seniorinnen und Senioren betreffen. 1.12 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen entfällt zugunsten Empfehlungsrecht JHA 1.1 BSZ Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung oder der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind, insbesondere -die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans, -die Feststellung des Jahresabschlusses -die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes -die Entlastung des Betriebsausschusses -die Festsetzung neuer Pflegesätze 1.2 BSZ Empfehlung Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur, Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Seniorinnen und Senioren. entfällt Die Fachstelle Pflege und Alter ist dem Amt 50 zugeordnet. Insofern bedarf es keiner Beratung des ASMG durch den Betriebsausschuss. 1.3 BSZ Empfehlung Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen entfällt Die relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen werden auf Landes- und Bundesebene insbesondere im Rahmen des SGB XI erlassen. Kommunale Förderungen scheiden auf Grund von beihilferechtlichen Regelungen aus. 2.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € im Rahmen der Haushaltsansätze. Dies gilt auch für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind 2.1 BSZ Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Seniorenzentren, die nach der Betriebssatzung oder der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Betriebsausschuss zur Entscheidung übertragen sind, insbesondere -die Beauftragung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss -die Entlastung der Betriebsleitung 2.2 BSZ Entscheidung Der Betriebsausschuss ist Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung. entfällt Zuständigkeiten aus der Vergabeordnung (künftig Vergabesatzung) gibt es nicht mehr. 2.3 BSZ Entscheidung Der ASMGWS als Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister mit der oder dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses entscheiden. 3.1 Mitteilung Angelegenheiten sozialer Stiftungen 3.2 Mitteilung Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 3.3 Mitteilung Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der Kostenentwicklung und –steuerung 3.1 BSZ Mitteilung Der Betriebsleitung obliegt eine umfassende Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss bezogen auf alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung sowie vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Rahmen von Controllingberichten. entfällt Die Pflichten sind in der Betriebssatzung der Seniorenzentren geregelt. 3.2 BSZ Mitteilung Mitteilung über die Prüfergebnisse der Prüf- und Beratungsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW. entfällt Wurde vom bisherigen Betriebsausschuss nie abgefragt. 3.3 BEZ Mitteilung Über alle wichtigen Angelegenheiten die gemeindliche Entwicklung betreffend ist er von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister zu unterrichten. X. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 1.1 Anhörung Angelegenheiten der Lokalen Agenda # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 40 1.2 Anhörung Für folgende Vorhaben erhält der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, Klima und Lokale Agenda ein Anhörungsrecht, sofern umweltrelevante Belange berührt werden: 1. Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) 2. Planfeststellungsverfahren 3. Flächennutzungsplan 4. Städtebauliche Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 5. Bebauungspläne (anlässlich Zielbeschluss und Offenlage) 6. Verkehrsplanungen und -maßnahmen 7. Energieversorgung 8. Industrie- und Gewerbeansiedlung 9. Änderung und Ergänzung umweltbedeutsamer Vorschriften 10. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung 11. Angelegenheiten des Lärmschutzes (insbesondere der Fortführung des Lärmminderungsplanes) 12. Maßnahmen des Hochwasserschutzes 13. Abwasserbehandlung 1.3 Anhörung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen 2.1 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für die Stadtreinigung und Abfallbeseitigung entfällt Satzungs- und Gebührenrecht für Abwasser wird ausschließlich im Finanzausschuss beraten, für Stadtreinigung und Abfall wird im AUKLA und Finanzausschuss beraten, dies soll angeglichen werden. 2.2 Empfehlung Aufgaben nach dem Naturschutzrecht auf Bundes- und Landesebene einschließlich der Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen 2.3 Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei der Durchführung von Bauaufgaben entfällt Gem. der einschlagigen nationalen und EU-weiten Vergaberegeln können Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte in jeder Phase eines Vergabeverfahrens berücksichtigt werden. Dies inkludiert auch Prozesse oder die Methoden zur Herstellung oder Erbringung der Leistung oder Lebenszyklusthemen des Auftragsgegenstands einschließlich der Produktion und Lieferkette , auch wenn derartige Faktoren keine materiellen Bestandteile der Leistung sind, sofern diese Merkmale in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Beschaffungszielen verhältnismäßig sind. 2.4 Empfehlung Ausgleichsmaßnahmen bei Planungs- und Baubeschlüssen entfällt Kann ersatzlos entfallen; Regelungen zum Ausgleich erfolgen auf gesetzlicher Grundlage des BauGB und Fachgutachten und ergeben sich aus der politisch legimentierten Bauleitplanung 2.5 Empfehlung Veterinärwesen, Tierschutz und Verbraucherschutz 2.6 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Baumsatzung 2.7 Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen 2.8 Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten von gesamtstädtischer Bedeutung 2.9 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens entfällt Entfällt durch Entscheidungskompetenz des neuen Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Bevölkerungsschutz 2.10 Empfehlung Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten 2.11 Empfehlung Projekte und Planungen, die der Umsetzung der Agenda 21 dienen 2.12 Empfehlung Grundsatzfragen und konzeponelle Angelegenheiten der Planung, der Gestaltung und der Unterhaltung aller Freiflächen der Stadt Bonn die landschaftsgestalterisch, landschaftspflegerisch, gärtnerisch, baumpflegerisch, forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Hierzu zählen: Städtische Waldflächen, städtische Grünanlagen und Ausgleichsflächen, allgemeine städtische Liegenschaften, Außenanlagen aller städtischen Gebäude und Einrichtungen, Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Verkehrsgrün und die Friedhöfe sowie Naturdenkmäler. 2.13 Empfehlung Grundsatzfragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung 2.14 Empfehlung Angelegenheiten der Naturdenkmäler 2.15 Empfehlung Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt, Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur 2.16 Empfehlung Angelegenheiten des Bodenschutzes 3.1 Entscheidung Programme und Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung mit Ausnahme ordnungsbehördlicher Maßnahmen 3.2 Entscheidung Die Behandlung von Grundsatzfragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes 3.3 Entscheidung Die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen, z.B. durch die Aufstellung von 3.4 Entscheidung Besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu fördern # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 40 3.5 Entscheidung Abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen Dies gilt nicht für das operative Geschäft der bonnorange AöR zur Erfüllung der sich aus der Unternehmenssatzung ergebenden und vom Rat zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragenen Aufgaben. 3.6 Entscheidung Die Umsetzung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des städtischen Ökokontos. 3.7 Entscheidung Forstwirtschaftspläne und Umweltverträglichkeit in Angelegenheiten der Waldnutzung 3.8 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/Biologische Station/Verbraucherberatungsstelle und Energieberatung 3.9 Entscheidung Kriterien für die nachhaltige Pflege und Entwicklung von Grünflächen 3.10 Entscheidung Vergabe von Gutachten in Angelegenheiten, die in der Entscheidungskompetenz des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegen, im Rahmen bestehender Haushaltsansätze entfällt Auftragsvergaben sollten generell als Geschäfte der laufenden Verwaltung betrachtet werden. 3.11 Entscheidung Erstellung eines Zeit-, Ziel- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Lokalen Agenda und zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG) XI. Betriebsausschuss SGB 1.1 Anhörung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben entfällt Gem. der einschlagigen nationalen und EU-weiten Vergaberegeln können Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte in jeder Phase eines Vergabeverfahrens berücksichtigt werden. Dies inkludiert auch Prozesse oder die Methoden zur Herstellung oder Erbringung der Leistung oder Lebenszyklusthemen des Auftragsgegenstands einschließlich der Produktion und Lieferkette , auch wenn derartige Faktoren keine materiellen Bestandteile der Leistung sind, sofern diese Merkmale in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Beschaffungszielen verhältnismäßig sind. 2.1 Empfehlung Kriterien für die ökologische Pflege von Grünflächen 2.2 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement (SGB), die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Vorberatung übertragen sind Zur weiteren Beschleunigung der Maßnahmen wird ein Grundsatzbeschluss eingebracht, welcher sich auch in einer Änderung der Betriebssatzung niederschlagen wird: - Aufhebung DS-Nr. 1312032NV4 und 1312032EB3 - nur noch Beschluss nach LP 0 bei Maßnahmen über 1 Mio. €; bezirkliche Maßnahmen in BV und vorab BA SGB, überbezirkliche Maßnahmen BA SGB, herausgehobene Bedeutung Beratung im Rat und vorab BA SGB sowie BV - bei im weiteren Planungsverlauf erkennbaren erheblichen Abweichungen (15%) umgehende Beteiligung der Gremien - Information der Fachausschüsse über Maßnahmen über 1 Mio. € in Form von Quartalsberichten sowie MV nach LP 3 3.1 Entscheidung Angelegenheiten des SGB, die nach der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss zur Entscheidung übertragen sind S. Punkt 2.2 XII. Kulturausschuss 1.1 Anhörung Entscheidungen zu sonstigen baulichen Maßnahmen, die den Kulturbereich betreffen. enfällt Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen des SGB soll die Gremienbeteiligung reduziert werden und die baulichen Themen prioritär im Betriebsausschuss SGB behandelt werden. 1.2 Anhörung Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) 2.1 Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Kultureinrichtungen: Beethoven-Orchester Bonn, Kunstmuseum Bonn, Stadtarchiv und stadthistorische Bibliothek, Gedenkstätte, Stadtmuseum Bonn, Musikschule, Stadtbibliothek und Volkshochschule 2.2 Empfehlung Förderung sonstiger kultureller Einrichtungen 2.3 Empfehlung Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht Entscheidungsrechte bestehen 2.4 Empfehlung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert von über 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen 2.5 Empfehlung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Vorberatung übertragen sind 2.6 Empfehlung Grundsätze, Ziele, Konzepte und Handlungsfelder einer nachhaltigen Kulturentwicklung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 40 2.7 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum, sowie deren Umsetzung, insbesondere - Standortbestimmung, - Auswahl- bzw. Wettbewerbsverfahren und - Aufstellung von Kunstwerken nach Empfehlung der Kunstkommission Grundsätze, Ziele und Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum, sowie deren Umsetzung, insbesondere - Standortbestimmung, - Auswahl- bzw. Wettbewerbsverfahren und nach Empfehlung der Kunstkommission als Empfehlung an die zuständige Bezirksvertretung. Der KulturA sollte über die Aufstellung von Kunstwerken entscheiden. Auswahl bei Wettbewerbsverfahren und Standort wäre Sache von BV oder Rat und KulturA empfiehlt nur. 2.8 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Konzepte für Erinnerungskultur und deren Umsetzung 3.1 Entscheidung Erwerb von Kunstwerken für das Städt. Kunstmuseum mit einem Wert bis zu 50.000 €, wenn über den Ankauf unterschiedliche Auffassungen zwischen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und der Leitung des Kunstmuseums bestehen 3.2 Entscheidung Gewährung von Investitionszuschüssen ab 5.000 €, soweit sie im Haushalt im Einzelfall veranschlagt sind 3.3 Entscheidung Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“, die nach der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss zur Entscheidung übertragen sind neu 3.4 Entscheidung Aufstellung von Kunstwerken Der KulturA sollte über die Aufstellung von Kunstwerken entscheiden. Auswahl bei Wettbewerbsverfahren und Standort wäre Sache von BV oder Rat und KulturA empfiehlt nur. XIII. Rechnungsprüfungsausschuss 1.1 Empfehlung Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses 1.2 Empfehlung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 11 Rechnungsprüfungsordnung bzw. gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung im Falle der Vorberatung für den Rat 2.1 Entscheidung Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RPA und den Verwaltungsdienststellen gem. § 13 Rechnungsprüfungsordnung 2.2 Entscheidung Erteilung von Prüfungsaufträgen an das RPA gem. § 2 Abs. 4 Rechnungsprüfungsordnung 2.3 Entscheidung Entgegennahme und Behandlung von Prüfungsberichten gem. § 12 Rechnungsprüfungsordnung XIV. Schulausschuss 1.1 Empfehlung Aufgaben nach den schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere Errichtung, Änderung und Zusammenlegung von Schulsystemen, Abgrenzung von Schulbezirken 1.2 Empfehlung Beratung von Schulbaumaßnahmen vor der Behandlung im Betriebsausschuss SGB entfällt Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen des SGB soll die Gremienbeteiligung reduziert werden und die baulichen Themen prioritär im Betriebsausschuss SGB behandelt werden. 1.3 Empfehlung Offene Ganztagsschulen 1.4 Empfehlung Benennung (Namensgebung) von Schulen 1.5 Empfehlung Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen entfällt Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen des SGB soll die Gremienbeteiligung reduziert werden und die baulichen Themen prioritär im Betriebsausschuss SGB behandelt werden. 1.6 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen 1.7 Empfehlung Schulentwicklungsplanung (Grundschulen, weiterführende Schulen) Maßnahmen der schulischen Digitalisierung 1.8 Empfehlung Maßnahmen der schulischen Digitalisierung 2.1 Mitteilung Quartalsberichte/Monitoring zur Umsetzung schulischer Baumaßnahmen 2.2 Mitteilung Stellenbesetzungen von Schulleitungen an städtischen Schulen durch die Bezirksregierung Köln XV. Sportausschuss 1.1 Anhörung Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) 2.1 Empfehlung Angelegenheiten der städtischen Sportanlagen und Bäder, insbesondere - Umbau, Sanierung und Umgestaltung - Festsetzung von Entgelten zur Nutzung von Sportanlagen und Bädern - Haus- und Benutzungsordnungen für Sportanlagen und Bäder Angelegenheiten der städtischen Sportanlagen und Bäder, insbesondere -Umbau, Sanierung und Umgestaltung (außer Maßnahmen, die durch das SGB durchgeführt werden) -Festsetzung von Entgelten zur Nutzung von Sportanlagen und Bädern Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen des SGB soll die Gremienbeteiligung reduziert werden und die baulichen Themen prioritär im Betriebsausschuss SGB behandelt werden. Haus- und Benutzungsordnung als Entscheidungsrecht. 2.2 Empfehlung Beantragung von Fördermitteln für Sportanlagen und Bäder 2.3 Empfehlung Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder einer nachhaltigen Sportentwicklung 2.4 Empfehlung Angelegenheiten der Sportförderung 2.5 Empfehlung Angelegenheiten von (informellen) Sport- und Bewegungsgelegenheiten im öffentlichen Raum 3.1 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderrichtlinien, soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 40 3.2 Entscheidung Ausnahmen von der Entgeltpflicht für die sportliche Benutzung der Bonner Sportstätten, soweit hierüber nicht die Verwaltung entscheidet 3.3 Entscheidung Sanierung, Modernisierung und Vorentwurfsplanung für die Außenanlagen für Sportpark Nord und Sportpark Pennenfeld. 3.4 Entscheidung Verleihung des Ehrenpreises "Bonner Sport" 3.5 Entscheidung Mitgliedschaften in Sportverbänden und Arbeitsgemeinschaften neu 3.6 Entscheidung Haus- und Benutzungsordnungen für Sportanlagen und Bäder Vorher Empfehlung nach 3. Spiegelstrich unter 2.1 XVI. Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 1.1 Anhörung Mitberatung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW, insbesondere für die Organisationsuntersuchungen entfällt. Entfallen lassen, da sich dies in großen Teilen auf Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und der von ihm ggü. Hauptausschuss/Rat zu vertretenden Themen beziehen dürfte. 1.2 Anhörung Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der Verwaltung entfällt. Integration des Punktes unter 3.4. 1.3 Anhörung Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekte entfällt. Integration des Punktes unter 3.4. 2.1 Empfehlung Technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung 2.2 Empfehlung Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung 2.3 Empfehlung Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt 2.4 Empfehlung Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften entfällt. 2.5 Empfehlung Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung entfällt. 2.6 Empfehlung Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften entfällt Dopplung zu 2.4 2.7 Empfehlung Vorberatung der durch den Rat zu beschließenden Smart City-Strategie Entscheidung: Beschluss über Strategiepapiere im Rahmen der digitalen Transformation der Stadtverwaltung Smart City-Strategie soll allgemeiner formuliert werden und die Rolle des Ausschusses gestärkt werden. 2.8 Empfehlung Überprüfung der Wirksamkeit der Smart City-Strategie und Empfehlung an den Rat bezüglich eventuell erforderlicher Anpassungen Entscheidung: Regelmäßige Beratung und Überprüfung der Strategiepapiere im Rahmen der digitalen Transformation, Treffen von Änderungsbeschlüssen bei Anapssungsbedarf. Smart City-Strategie soll allgemeiner formuliert werden und die Rolle des Ausschusses gestärkt werden. 3.1 Mitteilung Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entfällt. Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) wurden die konkreten Anforderungen des OZG überarbeitet und grundsätzlich verallgemeinert. Zum Sachstand der Digitalisierung der Verwaltung (intern wie extern) kann gesammelt unter Punkt 3.4 berichtet werden. 3.2 Mitteilung Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor 3.3 Mitteilung Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft 3.4 Mitteilung Regelmäßige Beratung über den Projektverlauf und Evaluierung der Umsetzungsergebnisse Mitteilung: Regelmäßige Berichte über den Stand der insgesamten Digitalisierung der Verwaltung, sowie gesammelte Abschluss- und Ergebnisberichte zu LADT-Projekten und größeren IT- und Digitalisierungsprojekten/-vorhaben. Bündelung aller Berichtspflichten unter Punkt 3.4 3.5 Mitteilung Information über Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z.B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc.) entfällt. Die Formulierung erscheint in der Handhabung zu operativ und soll daher gestrichen werden. 3.6 Mitteilung Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw. Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den Einsatz alternativer Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem Breitband/Gigabit- Ausbau und der jeweils hierfür benötigten Infrastruktur (z. B. Bauanträge für Mobilfunksendemasten, Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von LWL zum Zwecke des Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von Lichtsignalanlagen)) 3.7 Mitteilung Regelmäßige Information über Anträge zur Mitnutzung passiver Infrastruktur gem. §§ 77d 3.8 Mitteilung Mitteilung über meldepflichtige Datenschutzvorfälle und meldepflichtige bzw. an das BSI gemeldete IT-Sicherheitsvorfälle in der Stadtverwaltung Entfällt Die Regelung war bei der Stabsstelle Datenschutz bislang weder bekannt noch wurde sie dementsprechend praktiziert. Nachfragen aus dem politischen Raum gab es bislang nicht. Das Interesse an den klassischen zu meldenden Datenschutzverletzungen wie z.B. E-Mail-Versand mit offenem Mailverteiler oder der beim Einbruch entwendete PC aus dem Kindergarten dürfte auch wenig Informationswert für die Politik haben. Eine Einbindung der Politik bei Datenschutzverletzungen ergibt sich auch weder aus der städtischen Datenschutz- Dienstanweisung noch aus der spezielleren Dienstanweisung über das Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen. Es existiert lediglich die Regelung, dass der Datenschutzbeauftragte bei gravierenden Datenschutzverletzungen die Oberbürgermeisterin informiert. XVII. Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 1.1 Empfehlung Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Einbindung des Rats, da hier auch regelhaft Entscheidungen mit finanziellen bzw. gesamtstädtischen Auswirkungen zu entscheiden sind # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 40 1.2 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Feuerwehr und Rettungsdienst Benennung zur Zuordnung des Aufgabenbereichs. Hinweis: Die Aufgabenstellung ist als Vorschlag zur Ergänzung auch beim Finanzausschuss benannt. 1.3 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten und Schutzpläne in Bezug auf Hochwasser und Starkregenmanagement 1.4 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten von Satzungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen mit ordnungsrechtlichem Bezug 1.5 Empfehlung Weiterentwicklung des Konzeptes Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit 1.6 Empfehlung Grundsätzliche Angelegenheiten der Krisenvorsorge (bspw. KRITIS, Ausfallszenarien, BCM,...) neu 2.1 Entscheidung Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz- und Rettungswesens sowie des Bevölkerungsschutzes soweit nicht nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ausschließlich der Rat zuständig, sich aus der Zuständigkeitsordnung nichts anderes ergibt oder es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO NRW) handelt Kompetenz des Kats-Beirates ergänzt um Bevölkerungsschutz mit einer rechtlichen Ergänzung zur Eingrenzung der Beschlusskomeptenz 3.1 Mitteilung Mitteilung über Maßnahmen im Krisenfall und der zivilen Verteidigung unter Beachtung des Geheimschutzes 3.2 Mitteilung Mitteilungen zum Thema Kriminalprävention XVIII. Alle Ausschüsse und Unterausschüsse Die Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn können zu allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren und soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, Anregungen an den Oberbürgermeister richten. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 40 Gremium Nummer Zuständigkeit Inhalt des Rechts I. Hauptausschuss 1.1 Empfehlung Personalangelegenheiten, über die der Rat gem. §15 der Hauptsatzung entscheidet 1.2 Empfehlung Beratung des Stellenplanes 1.3 Empfehlung Allgemeine Angelegenheiten des Personalwesens 1.4 Empfehlung Gleichstellungsangelegenheiten 2.1 Entscheidung Entscheidungen in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (§ 60 Abs. 1 GO NRW) 2.2 Entscheidung Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gem. § 61 GO NRW 2.3 Entscheidung Genehmigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse im Rahmen bestehender Haushaltsansätze, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die dem Rat oder den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorbehalten sind; ausgenommen sind solche Empfehlungen, für die eine Fraktion oder ein Antragsteller eine Beschlussfassung im Rat verlangt 2.4 Entscheidung Abstimmung der Arbeit der Ratsausschüsse (§ 59 Abs. 1 GO NRW) und Entscheidung über die Zuständigkeit von Bezirksvertretungen oder Ausschüssen im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO NRW) 2.5 Entscheidung Konzeption für städtische Werbemaßnahmen des Presseamtes und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bonn 2.6 Entscheidung Erteilung von Aufträgen an die Verwaltung, sofern hierdurch Verwaltungskraft nachhaltig gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen wird oder die Erledigung auch durch externe Vergabe möglich ist und hierfür Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen 2.7 Entscheidung Benennung und Umbenennung städtischer Schulen, Straßen, Wege und Plätze, Sporthallen und Plätze sowie öffentliche Einrichtungen, soweit die Bezirksvertretungen von der vom Rat beschlossenen Benennungsliste abweichen wollen 2.8 Entscheidung Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 Buchst. A) der Gemeindeordnung NRW gegeben ist # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 40 2.9 Entscheidung Benennung von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs 2.10 Entscheidung Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Entscheidung über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt. 2.11 Entscheidung Änderung in der Straßenbenennungsliste 2.12 Entscheidung Angelegenheiten, von nicht grundsätzlicher Bedeutung, die wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgehen 2.13 Entscheidung Jurybesetzungen, personelle Besetzungen von städtischen Beteiligungen (Ausnahme: Jurybesetzungen, die im Rahmen von Zielbeschlüssen der Bauleitplanverfahren eingebracht werden.) 3.1 Mitteilung Grundsätzliche Personalentwicklungsmaßnahmen 3.2 Mitteilung Grundsätzliche Veränderungen der Tarifstruktur II. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 1.1 Empfehlung Vorberatung des Haushaltsplanes für die Aufgaben der Jugendhilfe 1.2 Empfehlung Förderung und Anregung zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendhilfe 1.3 Empfehlung Anhörung vor Bestellung der Leiterin / des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes 1.4 Empfehlung Ausweisung und Planung von Spielplätzen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Jugendarbeit 1.5 Empfehlung Maßnahmen im Rahmen der Kinder- u. Jugendbeteiligung 1.6 Empfehlung Beratung und Entscheidung über den Bedarf an Kitabauten 1.7 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen 1.8 Empfehlung Offene Ganztagsschulen 1.9 Empfehlung Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit Schulassistenzen/Integrationsassistenzen 2.1 Entscheidung Erlass von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen und Anschaffungen der Jugendhilfe # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 40 2.2 Entscheidung Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder Hilfen zur Erziehung, soweit diese nicht durch höherrangiges Recht geregelt werden oder Geschäfte der laufenden Verwaltung sind 2.3 Entscheidung Jugendhilfeplanung 2.4 Entscheidung Öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VII (KJHG) i.V.m. § 25 AG KJHG 2.5 Entscheidung Förderung der Träger der freien Jugendhilfe 2.6 Entscheidung Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel an die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und Jugendverbände 2.7 Entscheidung Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Bau und die Einrichtung von Tageseinrichtungen für Kinder 2.8 Entscheidung Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen III. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 1.1 Empfehlung Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu allen Fragen der Bürgerpartizipation sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an die zuständigen Beratungs- und Entscheidungsgremien (die nach dieser Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder der Rat) 1.2 Empfehlung Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit dem Jugendhilfeausschuss 2.1 Entscheidung Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Förmliche Entscheidung über den Bürgerantrag; Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium): Beratung und Formulierung der Haltung des Ausschusses zu den beratenen Anregungen und Beschwerden von gesamtstädtischer Bedeutung sowie Abgabe einer Empfehlung in der Sache an das entscheidungsbefugte Gremium (den Rat oder den nach dieser Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschuss oder bei Geschäften der laufenden Verwaltung an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin) 2.2 Entscheidung Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung mit unmittelbarer Relevanz für Bürger*innen außerhalb formeller Verfahren 2.3 Entscheidung Ausgestaltung der Verfahren zur Beteiligung der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 40 2.4 Entscheidung Evaluation und Weiterentwicklung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ 2.5 Entscheidung Erledigung von Anregungen und Empfehlungen des Beirats Bürgerbeteiligung zu Themen der Beteiligung 2.6 Entscheidung Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste 2.7 Entscheidung Erledigung der Anregungen und Empfehlungen des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung zu Themen der Beteiligung IV. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 1.1 Empfehlung Vorbereitung und Ausführung der Haushaltssatzung, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Festsetzung des Investitionsprogramms 1.2 Empfehlung Ausführung des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind 1.3 Empfehlung Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen, soweit hierfür nicht gem. Ratsbeschluss der Stadtkämmerer / die Stadtkämmerin zuständig ist sowie Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen 1.4 Empfehlung Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen 1.5 Empfehlung Abgabensatzungen und Entgeltordnungen 1.6 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen gem. § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates 1.7 Empfehlung Empfehlungen der Fachausschüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen mit finanziellen Auswirkungen für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Bundesstadt Bonn 1.8 Empfehlung Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen, Erklärungen im Rahmen von Insolvenzverfahren und Abschluss von Vergleichen über Ansprüche nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen 1.9 Empfehlung Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere Gründung, Erwerb, Veräußerung von Gesellschaften oder Anteilen von Gesellschaften 1.10 Empfehlung Angelegenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie Einführung neuer Steuerungsinstrumente 1.11 Empfehlung Fragen, die mit der Thematik geschlechtergerechter Haushalt (Gender Budgetierung) zusammenhängen # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 40 1.12 Empfehlung Konzeption und Weiterentwicklung des städtischen Beteiligungsportfolios 1.13 Empfehlung Angelegenheiten des Umweltschutzes im Bereich des Beschaffungswesens und bei Durchführung von Bauaufgaben sowie die Berücksichtigung weiterer Kriterien mit vergaberechtlichen Auswirkungen (z.B. soziale Kriterien, Mittelstandsförderung) 1.14 Empfehlung Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts (z.B. Vergabeordnung) 1.15 Empfehlung Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppen 1.15.07 und 1.15.08 - Insbesondere Fragen der Betriebsführung und der Eigentümerfunktion. - Bereitstellung/Freigabe von Budgets an das SGB für Bauunterhaltung 1.16 Empfehlung Auf Vorschlag des Kulturausschusses, Empfehlungen über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren Anschaffungswert 50.000 € netto übersteigt. 1.17 Empfehlung Angelegenheiten des Satzungs- und Gebührenrechts für Abwasseranlagen, Erschließungsanlagen, des Friedhofs- und Begräbniswesen sowie von Feuerwehr und Rettungsdienst 2.1 Entscheidung Gewährung von städtischen Zuschüssen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und nicht die Entscheidungskompetenz des Rates, einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses gegeben ist 2.2 Entscheidung Abschluss von Verträgen, mit denen für die Stadt Erträge/Einzahlungen oder Aufwendungen/Auszahlungen einmalig von mehr als 200.000 € oder fortlaufend von mehr als 100.000 € jährlich verbunden sind, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse oder des Rates nach der Zuständigkeitsordnung oder gem. § 41 Abs. 1 GO NRW gegeben ist 2.3 Entscheidung Annahme von Spenden und Schenkungen mit einem Wert von mehr als 50.000 € 2.4 Entscheidung Verträge über die Verfügung über Gemeindevermögen, Vornahme von Schenkungen und Hingabe von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000 €, soweit nicht nach der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse zuständig sind. Ausgenommen hiervon sind Darlehen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden sowie Darlehen für den Wohnungsbau aufgrund vom Rat beschlossener Richtlinien. Verträge ab 20.000 € werden dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis gebracht # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 40 2.5 Entscheidung Grundsätzliche Regelungen für das Zins- und Schuldenmanagement und für den Abschluss von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften 2.6 Entscheidung Befristete Niederschlagung von Ansprüchen nach den in der hierzu geltenden Satzung festgelegten Wertgrenzen 2.7 Entscheidung Investitionscontrolling (Abwicklung Haushaltsreste Vorjahre) 2.8 Entscheidung Entsperrung und Freigabe von Haushaltsmitteln 2.9 Entscheidung Regelungen für Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Anlagenmanagements der Bundesstadt Bonn und der ihr zugehörigen rechtlich unselbstständigen Stiftungen 2.10 Entscheidung Wirtschafts- und Bewirtschaftungspläne, Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften 3.1 Mitteilung Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 5.000 € über deren Annahme im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung entschieden worden ist, sind dem Finanzausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen 3.2 Mitteilung Mitteilung über aufgenommene Kredite 3.3 Mitteilung Berichte zur haushaltswirtschaftlichen Lage für das 2. Und 3. Quartal 3.4 Mitteilung Berichte der Eigenbetriebe und Beteiligungen, insbesondere Beteiligungsbericht 3.5 Mitteilung Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 5.000 € sind dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen 3.6 Mitteilung Jahresbericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 3.7 Mitteilung Jahresbericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn 3.8 Mitteilung Grundsätzliche finanzpolitische Entwicklungen (z.B. Gemeindefinanzsystem, Gemeindefinanzierungsgesetz GfG) # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 40 3.9 Mitteilung Die im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelten Grundstücksan- und - verkäufe sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe regelmäßig zur Kenntnis zu bringen. V. Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 1.1 Anhörung Veröffentlichung von Bauleitplänen, in denen Gewerbegebiete ausgewiesen, geändert oder aufgehoben werden sollen 2.1 Empfehlung Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung 2.2 Empfehlung Angelegenheiten der Innovations- und Technologieförderung 3.1 Entscheidung Angelegenheiten des Kongresswesens und des Tourismus 3.2 Entscheidung Verpachtung gastronomischer Betriebe und des Rechts, auf öffentlichen Wegen und Plätzen Werbung zu betreiben, sofern das Jahresentgelt im Einzelfall 12.500 € übersteigt 3.3 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten ab 500.000 €, über die der Rat entscheidet und soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind 3.4 Entscheidung Grundstücksverkäufe ab 500.000 € 3.5 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ratsbeschlusses bedurfte. 3.6 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 50.000 € bis 500.000 € für Vorratsgelände, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden 3.7 Entscheidung Grundstücksankäufe sowie Ausübung bzw. Nichtausübung von Vorkaufsrechten und Grunderwerbsrechten von 175.000 € bis 500.000 € zur Durchführung von Bebauungsplänen und zur Ausführung von Einzelmaßnahmen, soweit nicht durch Ratsbeschluss besondere Regelungen getroffen sind 3.8 Entscheidung Grundstücksverkäufe von 40.000 € bis 500.000 €. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Zuständigkeitsordnung andere Ausschüsse entscheiden # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 40 3.9 Entscheidung Einräumung und Begründung von Erbbaurechten in den Fällen, in denen der Grundstücksverkauf oder -ankauf eines Ausschussbeschlusses bedurfte. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss entscheidet. 3.10 Entscheidung Verpachtung sowie Vermietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in den Fällen, in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 25.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet 3.11 Entscheidung Anpachtung und Anmietung von Grundstücken mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in denen das Jahresentgelt im Einzelfall 20.000 € übersteigt. Ausgenommen sind Angelegenheiten, über die aufgrund der Betriebssatzung des SGB der Betriebsausschuss oder die Betriebsleitung entscheidet 3.12 Entscheidung Ausübung/Nichtausübung von Wiederverkaufsrechtsen/Heimfallrechten bzw. die Geltendmachung von Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Grundstücksvergaben, wenn die Vergabe in der Kompetenz des Ausschusses liegt VI. Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales 1.1 Anhörung Maßnahmen, die Auswirkungen auf das internationale Profil der Bundesstadt Bonn haben 1.2 Anhörung Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events (z.B. UN-Konferenzen, Weltkonferenzen zu Nachhaltigkeitsthemen) und deren Begleitung 1.3 Anhörung Kommunale Maßnahmen, die besonders wissenschaftliche Einrichtungen, Wissenschaftler/innen und Studierende betreffen 1.4 Anhörung Angelegenheiten des Kongresswesens, soweit sie den internationalen Standort betreffen 1.5 Anhörung Kommunale Maßnahmen, die die Entwicklung der Wissenschaftsregion betreffen 1.6 Anhörung Maßnahmen zur Stärkung des Fair Trade-Standortes und des fairen Handels und der fairen Beschaffung 1.7 Anhörung Vorschläge an den Rat zur Benennung von Vertreter*innen in Netzwerken, die den nationalen und internationalen Politikstandort betreffen # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 40 2.1 Empfehlung Begleitung des Ausbaus Bonns als Zentrum für Internationale Zusammenarbeit und globale Nachhaltigkeitsfragen 2.2 Empfehlung Maßnahmen, die die Bereiche Internationale Stadt, Bundesstadt und Wissenschaft und Forschung betreffen 2.3 Empfehlung Kommunale Mitwirkung bei Planungen zu internationalen Veranstaltungen, Kongressen und Events 2.4 Empfehlung Umsetzung des Zukunftskonzeptes „Internationaler Politikstandort“ der Bundesstadt Bonn und andere Konzepte, die den internationalen Standort betreffen, soweit nicht die Bezirksvertretungen zuständig sind 2.5 Empfehlung Kommunale Europaarbeit und Kontakte zu europäischen Netzwerken und Institutionen 2.6 Empfehlung Maßnahmen, die die Bonner Willkommenskultur betreffen 2.7 Empfehlung Stärkung der Netzwerkbildung auf lokaler Ebene, insbesondere im Be- reich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eine-Welt-Gruppen, Schulen und Migrantenorganisationen) 2.8 Empfehlung Fragen im Bereich der Lokalen Agenda, soweit sie die internationale Zusammenarbeit oder den internationalen Standort betreffen 2.9 Empfehlung Angelegenheiten des internationalen Marketings 2.10 Empfehlung Angelegenheiten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Bonn 2.11 Empfehlung Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030/SDGs) der VN und anderer internationaler Agenden (Klima, Biodiversität, Neue Urbane Agenda), soweit sie für den internationalen Standort relevant sind 2.12 Empfehlung Entwicklung von Projekten, die das internationale Bonn prägen 2.13 Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschafts- und Technologiestandortes Bonn 2.14 Empfehlung Fragen, die den Status Bonns als Bundesstadt betreffen 2.15 Empfehlung Förderung wissenschaftlicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Akquise von externen Projektmitteln 2.16 Empfehlung Angelegenheiten des Wissenschaftsmarketings und der Wissenschaftskommunikation 2.17 Empfehlung Kommunale Maßnahmen, die Bezug zum internationalen Profil der Stadt Bonn haben 3.1 Entscheidung Vergabe von „Mitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Projektpartnerschaften“ sowie von „Mitteln zur Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030“, die im Haushalt der Stadt Bonn eingestellt sind # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 40 3.2 Entscheidung Soweit in der Entscheidungshoheit der Stadt Bonn: Entscheidung über Zuwendung von nicht projektgebundenen Drittmitteln an lokale Gruppierungen, die sich mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit, den Projektpartnerschaften und der Umsetzung der SDG et. al. befassen 3.3 Entscheidung Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen 3.4 Entscheidung Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen und Einrichtungen, die sich mit internationaler Zusammenarbeit befassen VII. Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 1.1 Anhörung Verfahrenseinleitende Beschlüsse zu städtischen Hochbaumaßnahmen (außer Maßnahmen des SGB) von gesamtstädtischer oder bezirklicher Bedeutung und Genehmigung der Entwurfsplanung 1.2 Anhörung Wesentliche Veränderungen an Denkmälern soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind. 2.1 Empfehlung Verfahrensbegleitende Beteiligungen der Stadt in Verfahren der Raumordnung (Regionalplanverfahren), die Flächen der Stadt Bonn betreffen 2.2 Entscheidung Verfahrensbegleitende Beteiligungen der Stadt in Verfahren zur Änderung landesrechtlicher Vorgaben für raumordnerische Planungen 2.3 Empfehlung Stadtgestaltung (Gestaltung bedeutsamer städtebaulicher Räume von gesamtstädtischer Bedeutung, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen) 2.4 Empfehlung Erlass von Veränderungssperren 2.5 Empfehlung Sonstige Rahmenpläne, insbesondere städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 2.6 Empfehlung Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB 2.7 Empfehlung Planungen der Verwaltung, die von Festlegungen in den durch den Rat beschlossenen Rahmenplanungen abweichen 2.8 Empfehlung Planung von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen und Erholungsgebieten bis zur Entwurfsplanung, soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt 2.9 Empfehlung Vorplanung von wasserbaulichen Maßnahmen 2.10 Empfehlung Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 40 2.11 Empfehlung Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§ 10 DSchG NRW) 2.12 Empfehlung Planungen ab der Entwurfsplanung und die Ausführung städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Abwasserbeseitigung sowie von Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Spiel- und Bolzplätzen und Erholungsgebieten, ausgenommen Verkehrsanlagen; soweit es sich um Maßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Dies gilt auch für Planungen auf der Grundlage von Erschließungsverträgen (außer Maßnahmen des SGB) 2.13 Em
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de