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260400-15 AA · Änderungsantrag

Kooperation-Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400

Nummer
260400-15 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 06.05.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260400-15 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Torben Leskien
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Sebastian Kempka
05.05.2026
Kooperation-Änderungsantrag:
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260400
Beratungsfolge
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
06.05.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Ausschuss für Sicherheit Ordnung, Sauberkeit und Bevölkerungsschutz
erhält zusätzlich nachfolgende Zuständigkeiten:
Empfehlung
Grundlegende Angelegenheiten zur Kriminalprävention
Grundlegende Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Zusammenhang mit der Stadt Bonn
Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang der Zivilen Verteidigung im
Zusammenhang mit der Stadt Bonn
Zum Thema Abfall- und Entsorgungswirtschaft (Müll, Abwasser, etc.)
Anhörung
Grundlegende Angelegenheiten im Zusammenhang Sauberkeit
Begründung
Sicherheit umfasst auch den kriminalpräventiven Bereich, so dass dieser
ergänzt werden muss.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für die Stadt Bonn wichtig
und muss daher insbesondere in diesem Ausschuss beraten werden. Dazu
zählt insbesondere die Zusammenarbeit mit der Polizei.
Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung müssen von den Kommunen
vorbereitet und ggf. umgesetzt werden. Auch wenn der Rahmen vom Bund und
Land kommt, hat Bonn Spezifika, auf die dabei besonders eingegangen werden
muss. Daher muss sich der Ausschuss damit befassen.
Im Bereich Ordnung sind Angelegenheiten der Entsorgung wichtig und werden
darunter aus ordungspolitischer Sicht gefasst. Daher ist an dieser Stelle die
Zuständigkeitsordnung für den ASOB zu ergänzen und präzisieren.
Der Bereich Sauberkeit ist Teil der Ordnung und muss daher mindestens im
Rahmen der Anhörung im ASOB behandelt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de