260400-11 AA · Änderungsantrag
Interfraktioneller Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-11 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260400-11 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Michael Husmann Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Ursula Bach SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elke Apelt Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Matthias Keuthen FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominique Löbach 28.04.2026 Interfraktioneller Änderungsantrag: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt folgende Änderungen im Abschnitt III der Zuständigkeitsordnung: 1. Ziffer 1.3 wird wie folgt neu gefasst: Empfehlung zur Durchführung von Beteiligungsverfahren unter Beachtung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen. 2. Ziffer 1.4 (neu).: Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Beteiligung von Senior*innen nach Empfehlung der Stiftung Bonner Altenhilfe 3. In Ziffer 2.3 wird der Einschub „mit unmittelbarer Relevanz für Bürger*innen“ gestrichen. Die Formulierung lautet weiterhin: Partizipation der Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller Verfahren. Dazu wird folgendes ergänzt: Unter besonderer Berücksichtigung eines restriktiven Ressourceneinsatzes. 4. Ziffer 2.7 wird wie folgt neu gefasst: Konzeptionelle Weiterentwicklung analoger und digitaler Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche. Begründung Bürgerbeteiligung ist ein zentraler Bestandteil einer lebendigen kommunalen Demokratie. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, um Beteiligungsprozesse zu begleiten, weiterzuentwickeln und transparent zu gestalten. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Zuständigkeitsordnung führen teilweise zuSeite 1 von 2 Seite 2 einer Einschränkung der bisherigen Aufgaben des Ausschusses, die aus Sicht der Antragstellenden nicht zielführend ist. Zu Ziffer 1.3: Die Auswahl und Durchführung von Beteiligungsverfahren ist häufig mit externen Dienstleistungen verbunden. Auch wenn vergaberechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind, bleibt es wichtig, dass der Ausschuss die Möglichkeit behält, sich politisch mit der Durchführung von Beteiligungsverfahren zu befassen und hierzu Empfehlungen auszusprechen. Zu Ziffer 2.3: Die vorgeschlagene Ergänzung „mit unmittelbarer Relevanz für Bürger*innen“ führt zu einer unnötigen Verengung der Beteiligungsperspektive. Viele kommunalpolitische Entscheidungen haben mittelbare oder langfristige Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft. Bürgerbeteiligung sollte daher nicht ausschließlich auf Themen mit unmittelbar wahrnehmbarer Betroffenheit beschränkt werden. In der jetzigen Haushaltslage soll jedoch darauf geachtet werden, die Beteiligungsformate so zu wählen, dass sie sich in einem finanziell angemessenen Rahmen bewegen. Zu Ziffer 2.7: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Element demokratischer Teilhabe. Statt diese Aufgabe zu streichen oder zu reduzieren, sollte sie inhaltlich weiterentwickelt werden. Eine konzeptionelle Weiterentwicklung analoger und digitaler Beteiligungsformate ermöglicht es, neue Formen der Beteiligung zu erproben und unterschiedliche Zielgruppen besser zu erreichen. Insgesamt tragen die vorgeschlagenen Änderungen dazu bei, die Rolle des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als zentrales Gremium für Transparenz, demokratische Teilhabe und Weiterentwicklung von Beteiligungsformaten in Bonn zu stärken. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de