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260400-10 AA · Änderungsantrag

Volt-/Grüne-Änderungsantrag zur Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400

Nummer
260400-10 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260400-10 AA
Antragsteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
27.04.2026
Volt-/Grüne-Änderungsantrag zur
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260400
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Hauptausschuss wirkt für die Gleichstellung von Frauen und Männern bei
der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichstellung von
Frauen und Männern nach Art. 3 Abs. 2 GG und des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) mit und überprüft
Maßnahmen der Stadt Bonn auf Geschlechtergerechtigkeit.
Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der
Ausschüsse und des Oberbürgermeisters sowie die Zuständigkeiten der
Gleichstellungsbeauftragten nach § 5 GO NRW und § 27 der Hauptsatzung der
Stadt Bonn unberührt.
Dem Hauptausschuss wird für die Gleichstellung aller Geschlechter die
Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Neu 2.14: Maßnahmen, die auf den Abbau von Benachteiligungen in der
Lebenssituation von Frauen und Mädchen, von Männern und Jungen sowie
queeren Personen in Gesellschaft, Wirtschaft, Öffentlichkeit, Stadtentwicklung,
Städtebau, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Sport und Kultur etc. zielen bei
Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro;
2. Neu 2.15: Maßnahmen gegen strukturelle und offene Gewalt gegen Frauen
und Mädchen und präventive Konzepte zur Verbesserung der Situation von
Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, bei Kosten von mehr als
100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro;
3. Neu 2.16: Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und
Männern bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio.
Euro;
4. Neu 1.5: Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung der
Geschlechter;Seite 1 von 2
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5. Neu 1.6: Grundsätze der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern und Antidiskriminierung;
6. Neu 1.7: Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadt Bonn;
7. Neu 1.8: Stellenplan in Bezug auf gleichstellungsrelevante Fragen;
8. Neu 1.9: Einzelmaßnahmen zur Hilfe von aufgrund des Geschlechts
benachteiligten Personengruppen in besonderen Situationen (z. B.
Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit
Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen, Senior*innen)
und von intersektionaler Diskriminierung Betroffener.
9. Neu 3.3: Der Hauptausschuss nimmt Berichte der
Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung zu gleichstellungsspezifischen
Belangen zur Kenntnis.
Begründung
Am 15.12.2026 beschloss der Rat der Stadt Bonn (DS 254057-05 AA),"Das
Thema "Gleichstellung" wird dem Hauptausschuss zugeordnet, die
Zuständigkeitsordnung wird entsprechend nachlaufend angepasst."
Dieser Beschluss wurde im Verwaltungsvorschlag nicht umgesetzt. Der
Änderungsantrag soll dieses Versäumnis heilen und orientiert sich an den
Zuständigkeitsordnungen für Gleichstellungsausschüsse anderer Städte.
Geschlechtergerechtigkeit hat zum Ziel, die Stadt für alle Geschlechter
lebenswerter zu machen. Für ein sozial gerechtes Bonn ist das Thema
Gleichstellung daher elementar. Demgemäß ist es notwendig,
Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung aller Geschlechter auch in der
Zuständigkeitsordnung zu verankern, somit gezielt in den Blick zu nehmen und
verschiedene Themenfelder explizit aus dieser Perspektive zu bewerten und
Maßnahmen zur sozialen Gerechtigkeit zu unterstützen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de