260400-10 AA · Änderungsantrag
Volt-/Grüne-Änderungsantrag zur Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-10 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260400-10 AA Antragsteller/in: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Karin Langer Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch 27.04.2026 Volt-/Grüne-Änderungsantrag zur Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Hauptausschuss wirkt für die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern nach Art. 3 Abs. 2 GG und des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) mit und überprüft Maßnahmen der Stadt Bonn auf Geschlechtergerechtigkeit. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und des Oberbürgermeisters sowie die Zuständigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten nach § 5 GO NRW und § 27 der Hauptsatzung der Stadt Bonn unberührt. Dem Hauptausschuss wird für die Gleichstellung aller Geschlechter die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Neu 2.14: Maßnahmen, die auf den Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Mädchen, von Männern und Jungen sowie queeren Personen in Gesellschaft, Wirtschaft, Öffentlichkeit, Stadtentwicklung, Städtebau, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Sport und Kultur etc. zielen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro; 2. Neu 2.15: Maßnahmen gegen strukturelle und offene Gewalt gegen Frauen und Mädchen und präventive Konzepte zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro; 3. Neu 2.16: Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro; 4. Neu 1.5: Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung der Geschlechter;Seite 1 von 2 Seite 2 5. Neu 1.6: Grundsätze der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und Antidiskriminierung; 6. Neu 1.7: Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadt Bonn; 7. Neu 1.8: Stellenplan in Bezug auf gleichstellungsrelevante Fragen; 8. Neu 1.9: Einzelmaßnahmen zur Hilfe von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Personengruppen in besonderen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Betroffener. 9. Neu 3.3: Der Hauptausschuss nimmt Berichte der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung zu gleichstellungsspezifischen Belangen zur Kenntnis. Begründung Am 15.12.2026 beschloss der Rat der Stadt Bonn (DS 254057-05 AA),"Das Thema "Gleichstellung" wird dem Hauptausschuss zugeordnet, die Zuständigkeitsordnung wird entsprechend nachlaufend angepasst." Dieser Beschluss wurde im Verwaltungsvorschlag nicht umgesetzt. Der Änderungsantrag soll dieses Versäumnis heilen und orientiert sich an den Zuständigkeitsordnungen für Gleichstellungsausschüsse anderer Städte. Geschlechtergerechtigkeit hat zum Ziel, die Stadt für alle Geschlechter lebenswerter zu machen. Für ein sozial gerechtes Bonn ist das Thema Gleichstellung daher elementar. Demgemäß ist es notwendig, Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung aller Geschlechter auch in der Zuständigkeitsordnung zu verankern, somit gezielt in den Blick zu nehmen und verschiedene Themenfelder explizit aus dieser Perspektive zu bewerten und Maßnahmen zur sozialen Gerechtigkeit zu unterstützen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de