260400-05 AA · Änderungsantrag
CDU-SPD-FDP: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260400-05 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sina Stephan SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Simon Carl Damian Brauer FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Aaron Eßelborn CDU-SPD-FDP: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 05.05.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Rat der Stadt Bonn beschließt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung: 1. Änderung bei Ziffer 1.2 (Mitberatung digitale Hilfsmittel) Ziffer 1.2 wird wie folgt neu gefasst: „Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung; bei strategischer oder gesamtstädtischer Bedeutung, insbesondere bei Auswirkungen auf mehrere Organisationseinheiten oder zentrale Systeme, erfolgt eine Beschlussfassung durch den Ausschuss.“ 2. Änderung bei Ziffer 1.3 (Open Data/Open Government) Ziffer 1.3 wird wie folgt neu gefasst: „Beratung und Beschlussfassung über die Open Data- und Open Government- Strategie der Stadt Bonn.“ 3. Ergänzung bei Ziffer 1 (Mitberatung Verwaltungsstruktur) Nach Ziffer 1.3 wird folgende Ziffer 1.4 neu eingefügt:Seite 1 von 3 Seite 2 1.4 Mitberatung bei Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung „Mitberatung bei Angelegenheiten, die die Modernisierung der Verwaltungsstruktur betreffen, insbesondere in Bezug auf deren Auswirkungen auf die digitale Transformation der Stadtverwaltung. Dies gilt auch für Angelegenheiten gemäß Ziffer 2.8 der neuen Zuständigkeitsordnung des Hauptausschusses.“ 4. Ergänzung bei Ziffer 2 (Entscheidungskompetenzen) Nach Ziffer 2.2 wird folgende Ziffer 2.3 neu eingefügt: 2.3 Entscheidung über strategisch bedeutsame IT- und Digitalisierungsprojekte „Der Ausschuss entscheidet über strategisch bedeutsame IT- und Digitalisierungsprojekte der Stadtverwaltung vor deren Umsetzung. Als strategisch bedeutsam gelten insbesondere Projekte mit erheblicher finanzieller Bedeutung, sowie Projekte mit grundsätzlicher Auswirkung auf die IT- Architektur oder zentrale IT-Systeme. Ebenfalls erfasst sind Vorhaben mit Auswirkungen auf mehrere Organisationseinheiten oder die Gesamtverwaltung sowie Projekte mit wesentlicher Bedeutung für die digitale Transformation der Verwaltung. Dies gilt auch für Maßnahmen der schulischen Digitalisierung im Sinne der Ziffern 1.5 und 1.6 der neuen Zuständigkeitsordnung des Schulausschusses, insbesondere sofern diese eine übergreifende IT-Infrastruktur, zentrale Systeme oder gesamtstädtische Standards betreffen. In diesen Fällen erfolgt eine Beteiligung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung im Wege der Mitberatung.“ 5. Ergänzung bei Ziffer 3.3 (Berichtswesen Digitalisierung) Ziffer 3.3 wird wie folgt ergänzt: „Die Berichte enthalten standardisierte Kennzahlen zur Zielerreichung, insbesondere zu Nutzungszahlen digitaler Angebote, Verfahrenslaufzeiten, Effizienzgewinnen und Umsetzungsständen zentraler Digitalisierungsprojekte. Sie umfassen zudem eine regelmäßige Darstellung des Umsetzungsstands der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie vergleichbarer gesetzlicher Vorgaben zur Verwaltungsdigitalisierung.“ 6. Wiedereinführung eines Informationsrechts zu IT-Sicherheit Nach Ziffer 3.5 wird folgende neue Ziffer 3.6 neu eingefügt: 3.6 Mitteilung über die IT-Sicherheitslage der Stadtverwaltung „Regelmäßige, zusammengefasste Information über die IT-Sicherheitslage derSeite 2 von 3 Seite 3 Stadtverwaltung, einschließlich wesentlicher IT-Sicherheitsvorfälle und ergriffener Maßnahmen, unter Wahrung berechtigter Sicherheitsinteressen.“ 7. Teilweise Wiedereinführung der Information zu IT-Beschaffungen Nach Ziffer 3.6 wird folgende Ziffer 3.7 neu eingefügt: 3.7 Mitteilung über strategisch relevante IT-Beschaffungen „Die Verwaltung informiert den Ausschuss regelmäßig über IT-Beschaffungen und Vergabeverfahren. Hierzu zählen insbesondere Beschaffungen mit erheblichem finanziellem Volumen, sowie die Einführung oder der Wechsel zentraler IT-Systeme, Plattformen oder Fachverfahren. Ebenfalls umfasst sind Vorhaben mit langfristigen vertraglichen Bindungen oder wesentlichen Auswirkungen auf die IT-Architektur der Stadtverwaltung.“ Begründung Die digitale Transformation der Stadtverwaltung ist eine zentrale Zukunftsaufgabe mit erheblicher finanzieller, organisatorischer und strategischer Tragweite. Die vorgeschlagenen Anpassungen stärken die Rolle des zuständigen Fachausschusses in angemessener Weise, ohne operative Zuständigkeiten der Verwaltung zu beeinträchtigen. Insbesondere wird sichergestellt, dass: strategische Entscheidungen frühzeitig politisch eingebunden werden, Transparenz und Steuerungsfähigkeit durch geeignete Kennzahlen verbessert werden, sowie zentrale Risiken, insbesondere im Bereich IT-Sicherheit und langfristiger IT-Bindungen, angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist eine ausgewogene Stärkung der politischen Steuerung bei gleichzeitiger Wahrung effizienter Verwaltungsabläufe. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de