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260400-05 AA · Änderungsantrag

CDU-SPD-FDP: Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400

Nummer
260400-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 05.05.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260400-05 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sina Stephan
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Simon Carl Damian Brauer
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Aaron Eßelborn
CDU-SPD-FDP: Zuständigkeitsordnung der
Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260400
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
05.05.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Stadt Bonn beschließt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur
Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung:
1. Änderung bei Ziffer 1.2 (Mitberatung digitale Hilfsmittel)
Ziffer 1.2 wird wie folgt neu gefasst:
„Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen
Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung; bei strategischer oder
gesamtstädtischer Bedeutung, insbesondere bei Auswirkungen auf mehrere
Organisationseinheiten oder zentrale Systeme, erfolgt eine Beschlussfassung
durch den Ausschuss.“
2. Änderung bei Ziffer 1.3 (Open Data/Open Government)
Ziffer 1.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Beratung und Beschlussfassung über die Open Data- und Open Government-
Strategie der Stadt Bonn.“
3. Ergänzung bei Ziffer 1 (Mitberatung Verwaltungsstruktur)
Nach Ziffer 1.3 wird folgende Ziffer 1.4 neu eingefügt:Seite 1 von 3
Seite 2
1.4 Mitberatung bei Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung
„Mitberatung bei Angelegenheiten, die die Modernisierung der
Verwaltungsstruktur betreffen, insbesondere in Bezug auf deren Auswirkungen
auf die digitale Transformation der Stadtverwaltung. Dies gilt auch für
Angelegenheiten gemäß Ziffer 2.8 der neuen Zuständigkeitsordnung des
Hauptausschusses.“
4. Ergänzung bei Ziffer 2 (Entscheidungskompetenzen)
Nach Ziffer 2.2 wird folgende Ziffer 2.3 neu eingefügt:
2.3 Entscheidung über strategisch bedeutsame IT- und
Digitalisierungsprojekte
„Der Ausschuss entscheidet über strategisch bedeutsame IT- und
Digitalisierungsprojekte der Stadtverwaltung vor deren Umsetzung. Als
strategisch bedeutsam gelten insbesondere Projekte mit erheblicher finanzieller
Bedeutung, sowie Projekte mit grundsätzlicher Auswirkung auf die IT-
Architektur oder zentrale IT-Systeme. Ebenfalls erfasst sind Vorhaben mit
Auswirkungen auf mehrere Organisationseinheiten oder die Gesamtverwaltung
sowie Projekte mit wesentlicher Bedeutung für die digitale Transformation der
Verwaltung.
Dies gilt auch für Maßnahmen der schulischen Digitalisierung im Sinne der
Ziffern 1.5 und 1.6 der neuen Zuständigkeitsordnung des Schulausschusses,
insbesondere sofern diese eine übergreifende IT-Infrastruktur, zentrale
Systeme oder gesamtstädtische Standards betreffen. In diesen Fällen erfolgt
eine Beteiligung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und
Verwaltungsmodernisierung im Wege der Mitberatung.“
5. Ergänzung bei Ziffer 3.3 (Berichtswesen Digitalisierung)
Ziffer 3.3 wird wie folgt ergänzt:
„Die Berichte enthalten standardisierte Kennzahlen zur Zielerreichung,
insbesondere zu Nutzungszahlen digitaler Angebote, Verfahrenslaufzeiten,
Effizienzgewinnen und Umsetzungsständen zentraler Digitalisierungsprojekte.
Sie umfassen zudem eine regelmäßige Darstellung des Umsetzungsstands der
Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie vergleichbarer
gesetzlicher Vorgaben zur Verwaltungsdigitalisierung.“
6. Wiedereinführung eines Informationsrechts zu IT-Sicherheit
Nach Ziffer 3.5 wird folgende neue Ziffer 3.6 neu eingefügt:
3.6 Mitteilung über die IT-Sicherheitslage der Stadtverwaltung
„Regelmäßige, zusammengefasste Information über die IT-Sicherheitslage derSeite 2 von 3
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Stadtverwaltung, einschließlich wesentlicher IT-Sicherheitsvorfälle und
ergriffener Maßnahmen, unter Wahrung berechtigter Sicherheitsinteressen.“
7. Teilweise Wiedereinführung der Information zu IT-Beschaffungen
Nach Ziffer 3.6 wird folgende Ziffer 3.7 neu eingefügt:
3.7 Mitteilung über strategisch relevante IT-Beschaffungen
„Die Verwaltung informiert den Ausschuss regelmäßig über IT-Beschaffungen
und Vergabeverfahren. Hierzu zählen insbesondere Beschaffungen mit
erheblichem finanziellem Volumen, sowie die Einführung oder der Wechsel
zentraler IT-Systeme, Plattformen oder Fachverfahren. Ebenfalls umfasst sind
Vorhaben mit langfristigen vertraglichen Bindungen oder wesentlichen
Auswirkungen auf die IT-Architektur der Stadtverwaltung.“
Begründung
Die digitale Transformation der Stadtverwaltung ist eine zentrale
Zukunftsaufgabe mit erheblicher finanzieller, organisatorischer und
strategischer Tragweite.
Die vorgeschlagenen Anpassungen stärken die Rolle des zuständigen
Fachausschusses in angemessener Weise, ohne operative Zuständigkeiten der
Verwaltung zu beeinträchtigen.
Insbesondere wird sichergestellt, dass:
strategische Entscheidungen frühzeitig politisch eingebunden werden,
Transparenz und Steuerungsfähigkeit durch geeignete Kennzahlen verbessert
werden, sowie zentrale Risiken, insbesondere im Bereich IT-Sicherheit und
langfristiger IT-Bindungen, angemessen berücksichtigt werden.
Ziel ist eine ausgewogene Stärkung der politischen Steuerung bei gleichzeitiger
Wahrung effizienter Verwaltungsabläufe.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de