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260400-04 AA · Änderungsantrag

Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400

Nummer
260400-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 14.04.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260400 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260400-04 AA
Antragsteller/in:
Georg Goetz
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Peter Kox
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260400
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
14.04.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die vorgesehenen Änderungen der Zuständigkeit des Ausschusses für
Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren werden nicht
umgesetzt:
· Ziffer 1.2
· Ziffer 1.12
· Ziffer 1.2 BSZ
· Ziffer 1.3 BSZ
· Ziffer 2.2 BSZ
· Ziffer 3.1 BSZ
· Ziffer 3.2 BSZ
Begründung
Zu Ziffer 1.2 (Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des städtischen
Gebäudemanagements) Die Streichung der Zuständigkeit führt dazu, dass der
Sozialausschuss bei Maßnahmen, die die bauliche und infrastrukturelle
Grundlage sozialer Einrichtungen betreffen, nicht mehr beteiligt wird. Damit
entfällt die Möglichkeit, Einfluss auf Planung, Priorisierung und Ausgestaltung
dieser Maßnahmen zu nehmen.Seite 1 von 3
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Zu Ziffer 1.12 (z. B. Schul- bzw. Integrationsassistenz) Die vorgesehene
Änderung entzieht dem Sozialausschuss die Befassung mit einem zentralen
Bereich der sozialen Teilhabe. Damit entfällt die politische Begleitung eines
sensiblen Aufgabenfeldes mit erheblichen Auswirkungen auf
Chancengerechtigkeit und Inklusion.
Zu Ziffer 1.2 BSZ (Berichtspflichten / Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich)
Die Streichung bzw. Einschränkung dieser Zuständigkeit führt dazu, dass der
Sozialausschuss nicht mehr regelmäßig über wesentliche Entwicklungen im
Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebs informiert wird. Damit entfällt eine
wichtige Grundlage für politische Steuerung und Bewertung.
Zu Ziffer 1.3 BSZ (Rechtsvorschriften und Förderbedingungen) Durch die
Reduzierung der Befassung des Ausschusses mit rechtlichen und
förderbezogenen Rahmenbedingungen wird dessen Möglichkeit eingeschränkt,
frühzeitig auf Entwicklungen zu reagieren und kommunale Interessen
einzubringen. Dies schwächt die strategische Einflussnahme.
Zu Ziffer 2.2 BSZ (Wegfall der Zuständigkeit als Vergabeausschuss) Durch den
Wegfall dieser Funktion verliert der Ausschuss seine Mitwirkung bei
wirtschaftlich bedeutsamen Vergabeentscheidungen. Dies führt zu einem
Verlust an Transparenz und politischer Kontrolle.
Zu Ziffer 3.1 BSZ (Unterrichtung der Betriebsleitung) Die Einschränkung der
Berichtspflichten entzieht dem Ausschuss eine wesentliche
Informationsgrundlage. Eine wirksame Kontrolle und Begleitung der Einrichtung
wird dadurch erschwert.
Zu Ziffer 3.2 BSZ (Mitteilungen zu Prüfergebnissen) Der Wegfall der
Mitteilungspflichten führt zu einem erheblichen Informationsdefizit. Der
Ausschuss kann seine Kontrollfunktion hinsichtlich Qualität und
Wirtschaftlichkeit nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen.
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Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de