260400-04 AA · Änderungsantrag
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400
Kerndaten
- Nummer
- 260400-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260400-04 AA Antragsteller/in: Georg Goetz CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Kox SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260400 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 14.04.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die vorgesehenen Änderungen der Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren werden nicht umgesetzt: · Ziffer 1.2 · Ziffer 1.12 · Ziffer 1.2 BSZ · Ziffer 1.3 BSZ · Ziffer 2.2 BSZ · Ziffer 3.1 BSZ · Ziffer 3.2 BSZ Begründung Zu Ziffer 1.2 (Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des städtischen Gebäudemanagements) Die Streichung der Zuständigkeit führt dazu, dass der Sozialausschuss bei Maßnahmen, die die bauliche und infrastrukturelle Grundlage sozialer Einrichtungen betreffen, nicht mehr beteiligt wird. Damit entfällt die Möglichkeit, Einfluss auf Planung, Priorisierung und Ausgestaltung dieser Maßnahmen zu nehmen.Seite 1 von 3 Seite 2 Zu Ziffer 1.12 (z. B. Schul- bzw. Integrationsassistenz) Die vorgesehene Änderung entzieht dem Sozialausschuss die Befassung mit einem zentralen Bereich der sozialen Teilhabe. Damit entfällt die politische Begleitung eines sensiblen Aufgabenfeldes mit erheblichen Auswirkungen auf Chancengerechtigkeit und Inklusion. Zu Ziffer 1.2 BSZ (Berichtspflichten / Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich) Die Streichung bzw. Einschränkung dieser Zuständigkeit führt dazu, dass der Sozialausschuss nicht mehr regelmäßig über wesentliche Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebs informiert wird. Damit entfällt eine wichtige Grundlage für politische Steuerung und Bewertung. Zu Ziffer 1.3 BSZ (Rechtsvorschriften und Förderbedingungen) Durch die Reduzierung der Befassung des Ausschusses mit rechtlichen und förderbezogenen Rahmenbedingungen wird dessen Möglichkeit eingeschränkt, frühzeitig auf Entwicklungen zu reagieren und kommunale Interessen einzubringen. Dies schwächt die strategische Einflussnahme. Zu Ziffer 2.2 BSZ (Wegfall der Zuständigkeit als Vergabeausschuss) Durch den Wegfall dieser Funktion verliert der Ausschuss seine Mitwirkung bei wirtschaftlich bedeutsamen Vergabeentscheidungen. Dies führt zu einem Verlust an Transparenz und politischer Kontrolle. Zu Ziffer 3.1 BSZ (Unterrichtung der Betriebsleitung) Die Einschränkung der Berichtspflichten entzieht dem Ausschuss eine wesentliche Informationsgrundlage. Eine wirksame Kontrolle und Begleitung der Einrichtung wird dadurch erschwert. Zu Ziffer 3.2 BSZ (Mitteilungen zu Prüfergebnissen) Der Wegfall der Mitteilungspflichten führt zu einem erheblichen Informationsdefizit. Der Ausschuss kann seine Kontrollfunktion hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de