260382-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen Antrag zur Vorlage 260382
Kerndaten
- Nummer
- 260382-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Kurfürstenallee Hauptort
- Karl-Finkelnburg-Straße
- Koblenzer Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260382-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann 17.03.2026 BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen Antrag zur Vorlage 260382 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 17.03.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1.Die Betriebsleitung legt in der Sitzung des Betriebsausschusses am 17. März 2026 dar, - für welche zwei Liegenschaften wie im Detail aussehende indikative Angebote vorliegen, die die Betriebsleitung als geeignet ansieht, - auf welcher Grundlage und wie genau der Flächenbedarf von 5000 qm für die 228 Arbeitsplätze (340 Mitarbeiter) ermittelt wurde, - welche im Eigentum der Stadt stehenden Liegenschaften für die Unterbringung des SGB geprüft wurden und wie viele Arbeitsplätze bei Anwendung der Richtwerte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen) dort jeweils berücksichtigt werden könnten. 2. Die Betriebsleitung prüft die Unterbringung der Mitarbeiter des SGB in möglichst wenigen, vorzugsweise im Eigentum der Stadt stehenden Gebäuden auf Wirtschaftlichkeit. Hierbei ist insbesondere die Wiedernutzung der vormaligen Bürogebäude in der Karl-Finkelnburg-Straße 50 und der Koblenzer Straße 148 sowie des hinteren Rathausbaus in der Kurfürstenallee 2-3 zu prüfen. Begründung Zu 1.Die von der Betriebsleitung vorgelegte Beschlussfassung enthält zu den unter Ziffer 1 angefragten und aus Sicht der Antragsteller entscheidungserheblichen Aspekten nur unzureichende Informationen. Zu 2. Mit Blick auf die Anmietung von Büroflächen (siehe auch: DrucksachenSeite 1 von 2 Seite 2 231688, 242046-01AA, 253389...) ist auch unverständlich, dass die Stadt Bonn mit den Gebäuden in der Karl-Finkelnburg-Straße 50, Koblenzer Straße 148 oder Kurfürstenallee 2-3 (Bürotrakt der Bad Godesberger Stadtverwaltung von 1968) jene bestens verkehrlich erreichbaren Büroflächen, die sie einst für den temporären Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen gekauft und dann für Obdachlose zweckentfremdet hat, bzw. seit Jahren ungenutzt leer stehen lässt nicht selbst bezieht. Alleine in den beiden ersten genannten Immobilien stünden rund 7.000 qm Nutzfläche zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de