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260382 · Beschlussvorlage

Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen

Nummer
260382
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Budapester Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 17.03.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260382-01 AA BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen Antrag zur Vorlage 260382

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Beschlussvorlage
öffentlich
260382
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen
Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines
Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum
Erwerb von Büroflächen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 17.03.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Umzug der im Stadthaus untergebrachten Organisationseinheiten muss bis
spätestens Ende 2027 erfolgt sein. Die Belegungsplanung an der Oberkasseler
Str. 2 sieht die Unterbringung des SGB nicht vor. Ausreichende Flächen sind im
Bestand nicht vorhanden, sodass für die Unterbringung des SGB eine Anmie-
tung oder Erwerb notwendig ist.
Um dies fristgerecht zu erreichen, ist die Flächenakquise und Aufnahme ent-
sprechender Vertragsverhandlungen zwingend erforderlich, um die rechtzeitige
Fertigstellung etwaiger Herrichtungsarbeiten sicherstellen zu können.
Da für die Bundesstadt Bonn aufgrund der Fristsetzung für den Auszug aus
dem Stadthaus Handlungsdruck besteht, wird die Verhandlungsposition mit
jeder Verzögerung verschlechtert. Zudem soll sowohl für die Bundesstadt Bonn
als auch für potenzielle Vermieter/Verkäufer schnell Handlungsklarheit entste-
hen
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss SGB bestätigt den beschriebenen Flächenbedarf für
das SGB, befürwortet die Schaffung eines zentralen Standortes und beauftragt
das SGB mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen für die Anmietung oder
den Erwerb entsprechender Flächen.
Begründung
Mit dem Grundsatzbeschluss zum Stadthaus-Areal hat der Rat der Bundesstadt
Bonn den Umzug aller im Stadthaus untergebrachten Organisationseinheiten
bis Ende 2027 beschlossen. Dies hat die Suche nach einem Interimsstandort
für die Verwaltungseinheiten erforderlich gemacht.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die in diesem Zusammenhang angemieteten Liegenschaften an der Oberkas-
seler Straße 2 in 53227 Bonn für einen Großteil dieser Einheiten sowie an der
Poststr. 27 für die Unterbringung des DLZ bieten jedoch nicht die erforderlichen
Kapazitäten, um sämtliche Mitarbeitende aus dem Stadthaus unterzubringen.
Im Beschluss zur Anmietung der Oberkasseler Str. 2 (DS-Nr. 241413) wurde
bereits darauf verwiesen, dass voraussichtlich 2/3 der Mitarbeitenden aus dem
Standort untergebracht werden können. Die Fein- und Belegungsplanung liegt
inzwischen vor. Für das SGB wurden in diesem Zusammenhang in der Bele-
gungsplanung für die Oberkasseler Str. 2 keine Arbeitsplätze vorgesehen. Not-
wendig wäre für den Anteil der Kolleginnen und Kollegen des SGB, die derzeit
im Stadthaus untergebracht sind, nach Planungen des Amtes 10 die Einrich-
tung von 170 Arbeitsplätzen erforderlich.
Da sich diese in der Oberkasseler Str. 2 nicht mehr abbilden lassen, wurden im
Rahmen der Standortsuche verschiedene am Markt verfügbaren Immobilien
hinsichtlich Lage, Wirtschaftlichkeit und Flächenangebot geprüft. Hierbei wurde
nicht nur auf die vg. Anzahl der Arbeitsplätze abgestellt, sondern auch eine
mögliche Zentralisierung des SGB an einem gemeinsamen Standort in die Be-
trachtung eingebunden. Das SGB ist derzeit an vier unterschiedlichen Stand-
orten untergebracht: Im Stadthaus (Eigentum), an der Maarstr. 96 (Anmietung),
an der Budapester Str. 15 und 17 (Eigentum) sowie am Bertha-von-Suttner-
Platz 2-4 (Anmietung). Mit dem Umzug an einem Standort können Synergie-
Effekte erzielt werden sowie mögliche wirtschaftliche Einsparpotenziale geho-
ben werden. Mit Ausnahme der Flächen in der Maarstr. 96, in der künftig eine
Zentralwerkstatt eingerichtet werden soll, kann durch die Zentralisierung des
SGB an einem Standort die räumliche Nähe der internen Organisationseinhei-
ten künftig Abstimmungen und Entscheidungswege erleichtern und zu einem
höheren Zusammengehörigkeitsgefühl führen sowie das Profil des SGB als
städtischer Gebäudeeigentümer und - dienstleister stärken. Die Entscheidung
gegen einen zentralen Standort hingegen führt auch weiterhin zu einer dezen-
tralen Unterbringung des SGB, die voraussichtlich erst mit der Fertigstellung
des Stadthauses perspektivisch aufgehoben werden kann.
Mit diesem Ziel stellen sich die Anforderungen des SGB wie folgt dar: Insge-
samt besteht ein Flächenbedarf für aktuell 340 Mitarbeitende. Unter Anwen-
dung der bereits im Grundsatzbeschluss zum Stadthaus avisierten Desk-
Sharing-Quote wären mindestens 228 Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige
Prognose weist dafür einen Flächenbedarf von ca. 5.000 m² aus.
Mit dieser Annahme wurden die Liegenschaften am Markt sondiert. Dabei ha-
ben sich zwei Liegenschaften als geeignet herausgestellt.
Ein Objekt wurde dem SGB zur Anmietung angeboten. Für die Unterbringung
des SGB stehen an der Liegenschaft ausreichend Flächen zur Verfügung, auch
die bisherige Gebäudestruktur passt zu den Anforderungen des SGB. Es wer-
den daher nur geringfügige Herrichtungsmaßnahmen im Objekt notwendig, da
die bereits vorhandene Bürostruktur in großem Umfang beibehalten werden
kann. Lediglich an vereinzelten Stellen müssten kleinere Eingriffe erfolgen, um
das Gebäude an den Bedarf des SGB anzupassen und die notwendigen Ar-
beitsplatzkapazitäten vorzuhalten. In ersten Gesprächen mit dem Makler des
Eigentümers wurden diese Maßnahmen bereits vorbesprochen. Eine Umset-
zung kann direkt durch den Vermieter erfolgen.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Eine weitere Liegenschaft, die dem SGB zum Kauf angeboten wurde, befindet
sich in unmittelbarer Nähe und wird derzeit hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit
des Angebotes geprüft. Auf Basis der ersten Durchsicht stellt sich dieses An-
gebot zunächst vielversprechend dar. Es scheint auch ausreichend Fläche für
den bestehenden Bedarf zu bieten und birgt weitere wirtschaftliche Potenziale.
Die Flächen, die derzeit an anderen Stellen durch das SGB belegt sind, können
künftig im Rahmen der Flächenkonsolidierung herangezogen werden, um im
Zuge der Immobilienstrategie weitere wirtschaftliche Potenziale zu heben sowie
die Zusammenführung weiterer dezentral untergebrachter Ämter zu ermögli-
chen. Die derzeit als Bürostandort genutzten und im Eigentum des SGB ste-
henden Liegenschaften an der Budapester Str. können zudem auf alternative
Nutzungen, bspw. Wohnen, hin geprüft werden.
Zudem wird kurzfristig eine Ausschreibung für die externe Unterstützung im
Rahmen der Immobilienstrategie veröffentlicht, die die langfristigen Bedarfe der
Verwaltung im Sinne des bereits im Entwurf vorgestellten Flächen- und Wirk-
konzeptes fortschreibt.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeitschiene besteht ein unmittelbarer Hand-
lungsbedarf. Die Vertragsverhandlungen, die Planung und Beauftragung der
erforderlichen Herrichtungs- und Umbaumaßnahmen sowie die anschließende
Feinplanung setzen eine zeitnahe Entscheidung zwingend voraus. Jede Verzö-
gerung würde die fristgerechte Bereitstellung eines funktionsfähigen Standorts
gefährden. Mit der Entscheidung soll die Sicherstellung eines funktionsfähigen
Standorts gewährleistet werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
Die beiden vorliegenden indikativen Angebote werden derzeit wirtschaftlich
geprüft.
Bezüglich der Flächenkonsolidierung und möglicher wirtschaftlicher Potenziale
befindet sich das SGB bereits im Austausch mit dem Amt 10.
Teil der Ausschreibung zur Immobilienstrategie ist insbesondere eine Darstel-
lung wirtschaftlicher Potenziale, die kurz-, mittel- und langfristig realisiert wer-
den können.
Weiteres Vorgehen:
Vor dem Hintergrund des dringenden Handlungsbedarfs und der fehlenden
Kapazitäten am bestehenden Interimsstandort Oberkasseler Str. 2 wird emp-
fohlen, beide Standorte zu prüfen, wirtschaftlich zu vergleichen und entspre-
chende Verhandlungen zu führen. Die Ergebnisse werden anschließend dem
Betriebsausschuss vorgelegt und eine Empfehlung seitens des SGB ausge-
sprochen.
Durch eine zeitnahe Entscheidung wird sichergestellt, dass die notwendigen
Herrichtungsarbeiten fristgerecht beauftragt und umgesetzt werden können undSeite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Betrieb des SGB ohne Unterbrechung gewährleistet bleibt.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de