260382 · Beschlussvorlage
Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen
Kerndaten
- Nummer
- 260382
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Stadthaus
- Oberkasseler Straße
- Poststraße
- Markt
- Maarstraße
- Budapester Straße
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260382 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Feststellung des Flächenbedarfs des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Anmietung oder zum Erwerb von Büroflächen Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 17.03.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Umzug der im Stadthaus untergebrachten Organisationseinheiten muss bis spätestens Ende 2027 erfolgt sein. Die Belegungsplanung an der Oberkasseler Str. 2 sieht die Unterbringung des SGB nicht vor. Ausreichende Flächen sind im Bestand nicht vorhanden, sodass für die Unterbringung des SGB eine Anmie- tung oder Erwerb notwendig ist. Um dies fristgerecht zu erreichen, ist die Flächenakquise und Aufnahme ent- sprechender Vertragsverhandlungen zwingend erforderlich, um die rechtzeitige Fertigstellung etwaiger Herrichtungsarbeiten sicherstellen zu können. Da für die Bundesstadt Bonn aufgrund der Fristsetzung für den Auszug aus dem Stadthaus Handlungsdruck besteht, wird die Verhandlungsposition mit jeder Verzögerung verschlechtert. Zudem soll sowohl für die Bundesstadt Bonn als auch für potenzielle Vermieter/Verkäufer schnell Handlungsklarheit entste- hen Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss SGB bestätigt den beschriebenen Flächenbedarf für das SGB, befürwortet die Schaffung eines zentralen Standortes und beauftragt das SGB mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen für die Anmietung oder den Erwerb entsprechender Flächen. Begründung Mit dem Grundsatzbeschluss zum Stadthaus-Areal hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Umzug aller im Stadthaus untergebrachten Organisationseinheiten bis Ende 2027 beschlossen. Dies hat die Suche nach einem Interimsstandort für die Verwaltungseinheiten erforderlich gemacht.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die in diesem Zusammenhang angemieteten Liegenschaften an der Oberkas- seler Straße 2 in 53227 Bonn für einen Großteil dieser Einheiten sowie an der Poststr. 27 für die Unterbringung des DLZ bieten jedoch nicht die erforderlichen Kapazitäten, um sämtliche Mitarbeitende aus dem Stadthaus unterzubringen. Im Beschluss zur Anmietung der Oberkasseler Str. 2 (DS-Nr. 241413) wurde bereits darauf verwiesen, dass voraussichtlich 2/3 der Mitarbeitenden aus dem Standort untergebracht werden können. Die Fein- und Belegungsplanung liegt inzwischen vor. Für das SGB wurden in diesem Zusammenhang in der Bele- gungsplanung für die Oberkasseler Str. 2 keine Arbeitsplätze vorgesehen. Not- wendig wäre für den Anteil der Kolleginnen und Kollegen des SGB, die derzeit im Stadthaus untergebracht sind, nach Planungen des Amtes 10 die Einrich- tung von 170 Arbeitsplätzen erforderlich. Da sich diese in der Oberkasseler Str. 2 nicht mehr abbilden lassen, wurden im Rahmen der Standortsuche verschiedene am Markt verfügbaren Immobilien hinsichtlich Lage, Wirtschaftlichkeit und Flächenangebot geprüft. Hierbei wurde nicht nur auf die vg. Anzahl der Arbeitsplätze abgestellt, sondern auch eine mögliche Zentralisierung des SGB an einem gemeinsamen Standort in die Be- trachtung eingebunden. Das SGB ist derzeit an vier unterschiedlichen Stand- orten untergebracht: Im Stadthaus (Eigentum), an der Maarstr. 96 (Anmietung), an der Budapester Str. 15 und 17 (Eigentum) sowie am Bertha-von-Suttner- Platz 2-4 (Anmietung). Mit dem Umzug an einem Standort können Synergie- Effekte erzielt werden sowie mögliche wirtschaftliche Einsparpotenziale geho- ben werden. Mit Ausnahme der Flächen in der Maarstr. 96, in der künftig eine Zentralwerkstatt eingerichtet werden soll, kann durch die Zentralisierung des SGB an einem Standort die räumliche Nähe der internen Organisationseinhei- ten künftig Abstimmungen und Entscheidungswege erleichtern und zu einem höheren Zusammengehörigkeitsgefühl führen sowie das Profil des SGB als städtischer Gebäudeeigentümer und - dienstleister stärken. Die Entscheidung gegen einen zentralen Standort hingegen führt auch weiterhin zu einer dezen- tralen Unterbringung des SGB, die voraussichtlich erst mit der Fertigstellung des Stadthauses perspektivisch aufgehoben werden kann. Mit diesem Ziel stellen sich die Anforderungen des SGB wie folgt dar: Insge- samt besteht ein Flächenbedarf für aktuell 340 Mitarbeitende. Unter Anwen- dung der bereits im Grundsatzbeschluss zum Stadthaus avisierten Desk- Sharing-Quote wären mindestens 228 Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige Prognose weist dafür einen Flächenbedarf von ca. 5.000 m² aus. Mit dieser Annahme wurden die Liegenschaften am Markt sondiert. Dabei ha- ben sich zwei Liegenschaften als geeignet herausgestellt. Ein Objekt wurde dem SGB zur Anmietung angeboten. Für die Unterbringung des SGB stehen an der Liegenschaft ausreichend Flächen zur Verfügung, auch die bisherige Gebäudestruktur passt zu den Anforderungen des SGB. Es wer- den daher nur geringfügige Herrichtungsmaßnahmen im Objekt notwendig, da die bereits vorhandene Bürostruktur in großem Umfang beibehalten werden kann. Lediglich an vereinzelten Stellen müssten kleinere Eingriffe erfolgen, um das Gebäude an den Bedarf des SGB anzupassen und die notwendigen Ar- beitsplatzkapazitäten vorzuhalten. In ersten Gesprächen mit dem Makler des Eigentümers wurden diese Maßnahmen bereits vorbesprochen. Eine Umset- zung kann direkt durch den Vermieter erfolgen.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Eine weitere Liegenschaft, die dem SGB zum Kauf angeboten wurde, befindet sich in unmittelbarer Nähe und wird derzeit hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Angebotes geprüft. Auf Basis der ersten Durchsicht stellt sich dieses An- gebot zunächst vielversprechend dar. Es scheint auch ausreichend Fläche für den bestehenden Bedarf zu bieten und birgt weitere wirtschaftliche Potenziale. Die Flächen, die derzeit an anderen Stellen durch das SGB belegt sind, können künftig im Rahmen der Flächenkonsolidierung herangezogen werden, um im Zuge der Immobilienstrategie weitere wirtschaftliche Potenziale zu heben sowie die Zusammenführung weiterer dezentral untergebrachter Ämter zu ermögli- chen. Die derzeit als Bürostandort genutzten und im Eigentum des SGB ste- henden Liegenschaften an der Budapester Str. können zudem auf alternative Nutzungen, bspw. Wohnen, hin geprüft werden. Zudem wird kurzfristig eine Ausschreibung für die externe Unterstützung im Rahmen der Immobilienstrategie veröffentlicht, die die langfristigen Bedarfe der Verwaltung im Sinne des bereits im Entwurf vorgestellten Flächen- und Wirk- konzeptes fortschreibt. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeitschiene besteht ein unmittelbarer Hand- lungsbedarf. Die Vertragsverhandlungen, die Planung und Beauftragung der erforderlichen Herrichtungs- und Umbaumaßnahmen sowie die anschließende Feinplanung setzen eine zeitnahe Entscheidung zwingend voraus. Jede Verzö- gerung würde die fristgerechte Bereitstellung eines funktionsfähigen Standorts gefährden. Mit der Entscheidung soll die Sicherstellung eines funktionsfähigen Standorts gewährleistet werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Die beiden vorliegenden indikativen Angebote werden derzeit wirtschaftlich geprüft. Bezüglich der Flächenkonsolidierung und möglicher wirtschaftlicher Potenziale befindet sich das SGB bereits im Austausch mit dem Amt 10. Teil der Ausschreibung zur Immobilienstrategie ist insbesondere eine Darstel- lung wirtschaftlicher Potenziale, die kurz-, mittel- und langfristig realisiert wer- den können. Weiteres Vorgehen: Vor dem Hintergrund des dringenden Handlungsbedarfs und der fehlenden Kapazitäten am bestehenden Interimsstandort Oberkasseler Str. 2 wird emp- fohlen, beide Standorte zu prüfen, wirtschaftlich zu vergleichen und entspre- chende Verhandlungen zu führen. Die Ergebnisse werden anschließend dem Betriebsausschuss vorgelegt und eine Empfehlung seitens des SGB ausge- sprochen. Durch eine zeitnahe Entscheidung wird sichergestellt, dass die notwendigen Herrichtungsarbeiten fristgerecht beauftragt und umgesetzt werden können undSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der Betrieb des SGB ohne Unterbrechung gewährleistet bleibt. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de