260362-01 AA · Änderungsantrag
Änderungstrag des Jugendamtselternbeirats der Stadt Bonn: Betreuungslücke Sommerferien 2026 und 2027 - Nutzung von Flexibilisierungsmitteln nach § 48 KiBiz
Kerndaten
- Nummer
- 260362-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260362-01 AA Antragsteller/in: Jugendamtselternbeirat der Stadt Bonn (als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder-, Jugend- und Familie) Vertreten durch Ellen Ostermann 24.03.2026 Änderungstrag des Jugendamtselternbeirats der Stadt Bonn: Betreuungslücke Sommerferien 2026 und 2027 - Nutzung von Flexibilisierungsmitteln nach § 48 KiBiz Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Nutzung der Flexibilisierungsmittel zur Schließung temporärer Be- treuungslücken Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung wird vorgeschlagen, die im Rahmen des KiBiz NRW vorgesehenen Fle- xibilisierungsmittel gezielt einzusetzen. Konkret soll in der Woche vom 03.08. bis 07.08.2026 ein zeitlich be- fristetes zusätzliches Betreuungsangebot für Vorschulkinder einge- richtet werden, um bestehende Betreuungslücken in diesem Zeit- raum wirksam zu schließen und Familien verlässlich zu entlasten. Die personelle Umsetzung kann flexibel erfolgen: • durch den Einsatz vorhandenen Personals gegen eine an- gemessene zusätzliche Vergütung oder • durch den befristeten Einsatz von externem Personal. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Flexibilisierungsmitteln. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Gesamtverantwortung der öf- fentlichen Jugendhilfe zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots wird das zuständige Jugendamt in der Pflicht gesehen, geeignete Lösungen aktiv zu unterstützen und zu ermög- lichen. Da für freie Träger keine Verpflichtung zur Umsetzung entspre- chender Zusatzangebote besteht, wird angeregt, dass die Stadt Bonn als öffentlicher Träger im Jahr 2026 eine modellhafte Erpro- bung dieses Ansatzes in eigenen Einrichtungen durchführt, um praktische Erfahrungen zu gewinnen und ein übertragbares Kon- zept zu entwickeln, das perspektivisch auch anderen Trägern alsSeite 1 von 4 Seite 2 Orientierung dienen kann. Zur rechtlichen Einordnung wird auf § 48 KiBiz verwiesen: „Flexibilisierungsmittel dienen dazu, besondere Bedarfe der Einrich- tungen oder der Kinder gezielt zu fördern und die pädagogische Ar- beit flexibel zu unterstützen. Sie können insbesondere für zusätzli- che Angebote oder zeitlich begrenzte Betreuungsmaßnahmen ein- gesetzt werden, die im Rahmen des normalen Betriebes nicht ab- gedeckt werden.“ Die dargestellte Betreuungslücke stellt einen konkreten, wiederkeh- renden und planbaren Bedarf dar. 2. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung wird beauftragt, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: • In der Vergangenheit wurden die Flexibilisierungsmittel nach § 48 KiBiz offenbar nicht zur Überbrückung von Betreuungslü- cken in den Sommerferien eingesetzt, obwohl diese wie im vor- liegenden Fall frühzeitig absehbar waren. • Gleichzeitig werden ca. 2/3 dieser Mittel jährlich von der Stadt an das Land Nordrhein-Westfalen zurückgeführt. Im Kita-Jahr 2022/2023 waren es beispielsweise rund 1. Mio. €. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere darzulegen: 1. Aus welchen Gründen die Flexibilisierungsmittel bislang nicht eingesetzt wurden, um die Betreuungslücke für Vorschulkinder in den Sommerferien zu schließen 2. welche organisatorischen, strukturellen oder finanziellen Rah- menbedingungen dazu geführt haben, dass dieser Bedarf vom JHA bislang nicht berücksichtigt wurde. Begründung Die Betreuungssituation für Vorschulkinder in den Sommerferien stellt schät- zungsweise über 3.000 Familien vor erhebliche Herausforderungen. Die kon- kret benannte Betreuungslücke ist regelmäßig wiederkehrend und planbar. Mit den Flexibilisierungsmitteln nach § 48 KiBiz steht ein Instrument zur Verfü- gung, das ausdrücklich für besondere und zeitlich begrenzte Bedarfe geschaf- fen wurde. Vor dem Hintergrund, dass Mittel in erheblichem Umfang nicht ausgeschöpft und stattdessen zurückgeführt werden, erscheint es sachgerecht, diese zielge- richteter und bedarfsgerechter einzusetzen. Ziel des Änderungsantrags ist es, • Eltern von Vorschulkindern in der Stadt Bonn eine verlässliche und planbare Betreuung in der ersten Augustwoche 2026 sowie perspekti-Seite 2 von 4 Seite 3 visch auch 2027 zu ermöglichen, • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, • sowie für Vorschulkinder eine kontinuierliche und gewohnte Bildungs- und Förderumgebung sicherzustellen. Anlage/n 1 Anlage 1 zu Änderungsantrag 260362_§ 48 Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten (öffentlich)Seite 3 von 4 § 48 Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten (1) Das Land gewährt jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet das Jugendamt auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Die Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung, wie 1. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen, 2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen, 3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr, 4. bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen, 5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie 6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1. (2) Das Land stellt hierfür im Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betrag von 40 Millionen Euro, im Kindergartenjahr 2021/2022 von 60 Millionen Euro und ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von 80 Millionen Euro jährlich landesweit zur Verfügung. Der Anteil des Jugendamtes ergibt sich in den Kindergartenjahren 2020/2021 bis 2024/2025 aus der Anzahl der im Jugendamtsbezirk nach der verbindlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Absatz 3 des Kinderbildungsgesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462) in der am 31. Juli 2020 geltenden Fassung, bis zum 15. März 2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Verhältnis zur landesweiten Anzahl der beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder. (3) Voraussetzung für den Zuschuss nach Absatz 1 ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 Prozent für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt und an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen weiterleitet. § 45 Absatz 2 Satz 5 und 7 gilt entsprechend. § 37 gilt ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend. (4) Bei der Konzeptionierung und Inanspruchnahme der flexiblen Angebotsformen ist den alters- und entwicklungsbezogenen Bedürfnissen der Kinder nach Kontinuität und Verlässlichkeit sowie den Bindungs- und Bildungsprozessen der einzelnen Kinder Rechnung zu tragen. Werden im Rahmen der flexiblen Angebotsformen Kinder betreut, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erfolgt die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege, dürfen nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig von einer pädagogischen Kraft betreut werden. (5) Die im Rahmen flexibler Angebotsformen eingesetzten Personen sollen mindestens über eine Qualifikation als Kindertagespflegeperson im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten oder vergleichbare pädagogische Kenntnisse verfügen und sind mindestens als Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung zu vergüten.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de