260362 · Beschlussvorlage
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2026/2027
Kerndaten
- Nummer
- 260362
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Graurheindorf Hauptort
- Kurt-Schumacher-Straße
- Lennéstraße
- Robert-Koch-Straße
- Kurfürstenallee
- Rheinallee
- Sträßchensweg
- Langer Grabenweg
- Endenicher Straße
- In der Raste
- Stephan-Lochner-Straße
- Körnerstraße
- Gierenweg
- Zitelmannstraße
- Graurheindorfer Straße
- Bonner Talweg
- Kessenicher Straße
- Im großen Garten
- Deutschherrenstraße
- Friesdorfer Straße
- Kaiserstraße
- Alexanderstraße
- Königswinterer Straße
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260362 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2026/2027 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2026/2027 für 25 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderli- chen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Be- triebserlaubnis erteilt. Begründung Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes- zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan- spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert. Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfs- gerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung dienen. Hierzu zählen beispielhaft: • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feier- tagen • Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr • bis zu 15 Schließtage jährlich • zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallan- gebote sowie • ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufge- nommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kri- terien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen. Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer Mittel gefördert werden. Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr haben, ist sehr unterschiedlich. Die Reduzierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der dem Land zum 15.03. gemel- deten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpauschalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel gewährt. Dieses Verfahren ist mit der AG §78 abgestimmt. Bis Anfang März wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die Förde- rung über § 48 KiBiz zu stellen. 25 Einrichtungen haben die Förderung bean- tragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen die in der Anlage genannten Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden. Die Förde- rung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können. Von den benötigten Finanzmitteln werden 457.500,00 € aus reinen Landesmit- teln und 114.375,00 € aus dem städt. Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur Verfügung gestellt. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss fi- nanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rah- men des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: August 2026 – Dezember 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 238.281,25 EUR 151000602/ 731000 2026 Einzahlungen / Erträge 190.625,00 EUR 151000602/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 47.656,25 EUR Januar 2027 – Juli 2027 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 333.593,75 EUR 151000602/ 731000 2027 Einzahlungen / Erträge 266.875,00 EUR 151000602/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 66.718,75 EUR Anlage/n 1 Flexibilisierung Betreuungszeiten (öffentlich)Seite 3 von 4 Einrichtung Träger Stunden pro Woche >47h Schließtage pro Jahr <15 Tage Stunden pro Woche und/oder Schließtage nach Pauschalen Anteil BN an Träger Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Rheinallee 17 Mini-Mäuse GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 0 1 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 € In der Raste 20-24 pme Familienservice 1 1 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 € In der Raste 16 pme Familienservice 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 1 1 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Körnerstr. 28 pme Familienservice 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V. 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Graurheindorfer Str. 108 Bafin Kita Conzept 0 1 7.500,00 € 1.875,00 € 9.375,00 € Bonner Talweg 1a Terminal for Kids 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kessenicher Str. 214 Mobile 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Im Großen Garten 5 Fröbel GmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Deutschherrenstr. 89-95 Fröbel GmbH 0 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 0 1 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kaiserstr. 79 Elterninitiative Lilliput e.V. 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Alexanderstr. 22a Elterninitiative kleine Strolche e.V. 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Königswinterer Str. 682 Kita Taubenschlag, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de