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260362 · Beschlussvorlage

Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2026/2027

Nummer
260362
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Kurt-Schumacher-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Robert-Koch-Straße Straße· Südstadt, Bonn
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Sträßchensweg Straße· Gronau, Bonn
  • Langer Grabenweg Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • In der Raste Straße· Gronau, Bonn
  • Stephan-Lochner-Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Körnerstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Gierenweg Straße· Kessenich, Bonn
  • Zitelmannstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Graurheindorfer Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Kessenicher Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Im großen Garten Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Alexanderstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 162,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260362-01 AA Änderungstrag des Jugendamtselternbeirats der Stadt Bonn: Betreuungslücke Sommerferien 2026 und 2027 - Nutzung von Flexibilisierungsmitteln nach § 48 KiBiz
  2. 260362-02 Betreuungsangebot für Vorschulkinder in der ersten Augustwoche 2026 (03.08. bis 07.08.2026)

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Beschlussvorlage
öffentlich
260362
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der
Kinderbetreuungszeiten 2026/2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der
Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2026/2027 für
25 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderli-
chen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der
Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Be-
triebserlaubnis erteilt.
Begründung
Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes-
zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das
Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan-
spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die Träger
weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert.
Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfs-
gerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung
dienen. Hierzu zählen beispielhaft:
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit
von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feier-
tagen
• Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr
• bis zu 15 Schließtage jährlich
• zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für
ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallan-
gebote sowie
• ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche
Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufge-
nommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kri-
terien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15
Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen
über § 48 KiBiz gefördert werden sollen.
Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel
nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede
Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47
Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer
Mittel gefördert werden.
Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr
haben, ist sehr unterschiedlich. Die Reduzierung der Schließtage kommt allen
Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird die Förderung, die sich auf die
Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der dem Land zum 15.03. gemel-
deten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpauschalen wird ein Förderbetrag
von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel gewährt.
Dieses Verfahren ist mit der AG §78 abgestimmt.
Bis Anfang März wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die Förde-
rung über § 48 KiBiz zu stellen. 25 Einrichtungen haben die Förderung bean-
tragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung,
dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen die in der
Anlage genannten Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden. Die Förde-
rung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können.
Von den benötigten Finanzmitteln werden 457.500,00 € aus reinen Landesmit-
teln und 114.375,00 € aus dem städt. Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur
Verfügung gestellt. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss fi-
nanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rah-
men des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
August 2026 – Dezember 2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
238.281,25
EUR
151000602/
731000
2026
Einzahlungen /
Erträge
190.625,00
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
47.656,25 EUR
Januar 2027 – Juli 2027
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
333.593,75
EUR
151000602/
731000
2027
Einzahlungen /
Erträge
266.875,00
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
66.718,75 EUR
Anlage/n
1 Flexibilisierung Betreuungszeiten (öffentlich)Seite 3 von 4
Einrichtung Träger
Stunden
pro Woche >47h
Schließtage
pro Jahr <15
Tage
Stunden pro
Woche
und/oder
Schließtage
nach
Pauschalen Anteil BN an Träger
Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Rheinallee 17 Mini-Mäuse GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 0 1 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 €
In der Raste 20-24 pme Familienservice 1 1 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 €
In der Raste 16 pme Familienservice 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 1 1 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Körnerstr. 28 pme Familienservice 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V. 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Graurheindorfer Str. 108 Bafin Kita Conzept 0 1 7.500,00 € 1.875,00 € 9.375,00 €
Bonner Talweg 1a Terminal for Kids 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kessenicher Str. 214 Mobile 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Im Großen Garten 5 Fröbel GmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Deutschherrenstr. 89-95 Fröbel GmbH 0 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 0 1 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kaiserstr. 79 Elterninitiative Lilliput e.V. 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Alexanderstr. 22a Elterninitiative kleine Strolche e.V. 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Königswinterer Str. 682 Kita Taubenschlag, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de