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260279-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar

Nummer
260279-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 14.04.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 16.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260279 Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260279-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung
Compliance-Vorgang Hangelar
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt den Antragstellern, den Antrag zurückzunehmen,
bzw. empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn den Antrag abzulehnen.
In Abstimmung mit den Stadtwerken und im gemeinsamen Interesse einer
transparenten Aufarbeitung aller Beteiligten wird der Oberbürgermeister als
Vertretungsorgan der Gemeinde gemäß § 51a GmbHG den Compliance-
Bericht – sobald er vorliegt – von der SWB GmbH erbeten. Daneben besteht
seitens der SWB-Gesellschafterversammlung ein Auskunfts- und
Weisungsrecht, welches für den Vertreter in der Gesellschafterversammlung
den formal korrekten Weg ebnet, um sich parallel mittels
Gesellschafterbeschluss ebenfalls den Compliance-Bericht von der
Geschäftsführung vorlegen zu lassen.
Sodann kann die Verwaltung eine entsprechende Mitteilungsvorlage unter
Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften erstellen.
Auch das Rechnungsprüfungsamt hat in einer Stellungnahme darauf
hingewiesen, dass der dortige Bericht den SWB in Auszügen bereits als
Entwurf zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 20 III GG
übermittelt wurde. Dies war notwendig, da der Bericht in einigen Passagen
auch das Handeln von Mitarbeitenden der Stadtwerke u. a. in den Gremien der
Flugplatzgesellschaft thematisiert und aus der jeweiligen Korrespondenz der
SWB zitiert wird.
Der RPA-Bericht liegt den Stadtwerken damit weitgehend vor und auch bei
einer dies nochmals bestärkenden Beschlussfassung müssten in dem Bericht
diejenigen Passagen, die ggf. Persönlichkeitsrechte von beteiligten Personen
tangieren, geschwärzt werden.
Vor einer Beschlussfassung zu etwaigen weiteren Prüfaufträgen sollte zunächst
die Vorlage der beiden Berichte abgewartet werden. Sollte sich dann zu
einzelnen Fragen weiterer Erläuterungs- oder Klärungsbedarf ergeben, kann
das weitere Vorgehen im Rahmen der anstehenden Gremienbefassung erörtert
werden.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de