260279-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar
Kerndaten
- Nummer
- 260279-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260279-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt den Antragstellern, den Antrag zurückzunehmen, bzw. empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn den Antrag abzulehnen. In Abstimmung mit den Stadtwerken und im gemeinsamen Interesse einer transparenten Aufarbeitung aller Beteiligten wird der Oberbürgermeister als Vertretungsorgan der Gemeinde gemäß § 51a GmbHG den Compliance- Bericht – sobald er vorliegt – von der SWB GmbH erbeten. Daneben besteht seitens der SWB-Gesellschafterversammlung ein Auskunfts- und Weisungsrecht, welches für den Vertreter in der Gesellschafterversammlung den formal korrekten Weg ebnet, um sich parallel mittels Gesellschafterbeschluss ebenfalls den Compliance-Bericht von der Geschäftsführung vorlegen zu lassen. Sodann kann die Verwaltung eine entsprechende Mitteilungsvorlage unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften erstellen. Auch das Rechnungsprüfungsamt hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der dortige Bericht den SWB in Auszügen bereits als Entwurf zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 20 III GG übermittelt wurde. Dies war notwendig, da der Bericht in einigen Passagen auch das Handeln von Mitarbeitenden der Stadtwerke u. a. in den Gremien der Flugplatzgesellschaft thematisiert und aus der jeweiligen Korrespondenz der SWB zitiert wird. Der RPA-Bericht liegt den Stadtwerken damit weitgehend vor und auch bei einer dies nochmals bestärkenden Beschlussfassung müssten in dem Bericht diejenigen Passagen, die ggf. Persönlichkeitsrechte von beteiligten Personen tangieren, geschwärzt werden. Vor einer Beschlussfassung zu etwaigen weiteren Prüfaufträgen sollte zunächst die Vorlage der beiden Berichte abgewartet werden. Sollte sich dann zu einzelnen Fragen weiterer Erläuterungs- oder Klärungsbedarf ergeben, kann das weitere Vorgehen im Rahmen der anstehenden Gremienbefassung erörtert werden.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de