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260279 · Antrag

Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar

Nummer
260279
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 20.02.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.04.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 16.03.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 14.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260279-05 AA Grüner-Änderungsantrag: Konsequenzen aus dem Compliance-Vorgang Hangelar - Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar Antrag zur Vorlage 260279
  2. 260279-03 AA BBB-Änderungsantrag Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar Antrag zur Vorlage 260279
  3. 260279-01 ST Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar
  4. 260279-02 AA Grünen-Änderungsantrag zu Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar Antrag zur Vorlage 260279
  5. 260279-06 Konsequenzen aus dem Compliance-Vorgang Hangelar - Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung Compliance-Vorgang Hangelar Antrag zur Vorlage 260279

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Text anzeigen (3.847 Zeichen)
Antrag
öffentlich
260279
Antragsteller/in:
Volt
Uwe Feddern
Karin Langer
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
19.02.2026
Volt-/Grüne-/Linke-Antrag: Auswertung
Compliance-Vorgang Hangelar
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Bereitstellung der Prüfungsberichte
Der Rat weist den Kämmerer in seiner Rolle als Gesellschaftervertreter
an, in den Gremien der Beteiligungsgesellschaft Stadtwerke Bonn GmbH
(SWB) aktiv auf eine vollständige und unverzügliche Offenlegung der
Ergebnisse des externen Compliance-Verfahrens (durch die von der
SWB beauftragte Kanzlei) gegenüber dem Beteiligungsmanagement der
Stadt Bonn hinzuwirken.
Die SWB erhalten den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes, in dem
Umfang, wie es rechtlich möglich und zulässig ist, zur vertraulichen
Kenntnisnahme.
2. Zentrale fachliche Aufarbeitung
Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt, ergänzend zu den
verwaltungsinternen Untersuchungen eine erweiterte Auswertung unter
Einbeziehung der Ergebnisse des Compliance-Verfahrens der
Stadtwerke vorzunehmen und dem Rechnungsprüfungsausschuss
vorzulegen. Hierdurch soll eine noch umfassendere Bewertung des
Sachverhalts ermöglicht werden. Dabei ist im Ausschuss insbesondere:
• ein detaillierter Vergleich beider Berichte vorzunehmen, um
mögliche Widersprüche aufzulösen und Bewertungen des
Vorgehens der relevanten Akteure zu schärfen.
• der Oberbürgermeister, der Co-Dezernent Siegberg sowie einSeite 1 von 3
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Vertreter der SWB-Geschäftsführung jeweils im
Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung und zu etwaigen
Rückfragen hinzuzuziehen.
3. Sicherstellung der Transparenz und der Öffentlichkeit
Dem Stadtrat und den zuständigen Fachausschüssen sind beide
Berichte in dem Umfang, wie es rechtlich möglich und zulässig ist,
zugänglich zu machen.
Die wesentlichen Ergebnisse sind unter Wahrung schützenswerter
privater Belange in einer öffentlichen Debatte im Rat vorzustellen, um
das Vertrauen in kommunale Entscheidungsprozesse
wiederherzustellen.
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, den durch Ausübung des
Ankaufsrechts ausgelobten Folgeprozess anzufragen, eng zu begleiten
und darüber im Stadtrat zu berichten.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn ist als oberstes politisches Willensbildungs- und
Kontrollorgan verpflichtet, die Integrität kommunaler
Entscheidungsprozesse sowie die ordnungsgemäße Steuerung
städtischer Beteiligungsgesellschaften sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der bald vorliegenden unterschiedlichen Prüfungs-
und Bewertungsgrundlagen – insbesondere des Berichts des
Rechnungsprüfungsamtes sowie des externen Compliance-Verfahrens
der Stadtwerke Bonn – besteht ein berechtigtes öffentliches und
politisches Interesse an einer konsistenten, nachvollziehbaren und
vollständigen Aufarbeitung des Sachverhalts.
Die bislang erfolgten Darstellungen lassen wesentliche zeitliche Abläufe,
Bewertungsmaßstäbe und mögliche Abweichungen zwischen interner
und externer Prüfung nur unzureichend erkennen. Ohne einen
strukturierten Abgleich der Berichte besteht das Risiko widersprüchlicher
Bewertungen und einer anhaltenden Vertrauensbeeinträchtigung
gegenüber Verwaltung, Rat und Beteiligungsunternehmen.
Eine transparente, rechtssichere und umfassende Auswertung ist
erforderlich, um:
• mögliche Governance- und Compliance-Risiken eindeutig zu
bewerten,
• Verantwortlichkeiten klar einzuordnen,
• künftige strukturelle Verbesserungen abzuleiten,
• und Schaden – finanzieller wie reputativer Art – von der StadtSeite 2 von 3
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Bonn abzuwenden.
Nur durch eine offene und nachvollziehbare Beratung im zuständigen
Ausschuss sowie im Stadtrat kann das Vertrauen in die
Steuerungsfähigkeit und Unabhängigkeit kommunaler Beteiligungen
nachhaltig gestärkt werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de