260231-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschluss über die Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6220-1, Schamotte-Fabrik bei gleichzeitiger Aufhebung der dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf - fehlende Stellungnahme in der Abwägung
Kerndaten
- Nummer
- 260231-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Duisdorf Hauptort
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260231-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss über die Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6220- 1, Schamotte-Fabrik bei gleichzeitiger Aufhebung der dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf - fehlende Stellungnahme in der Abwägung Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Durch einen Übertragungsfehler wurde in der Vorlage zum Satzungsbeschluss eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6220-1 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht berücksichtigt. Der Inhalt der Stellungnahme lautet wie folgt: „Mit großer Freude habe ich über den Bebauungsplan 6220-1 Schamotte- Fabrik erfahren. Bonn braucht dringend neue Wohnflächen und die Lage ist ideal für eine Wohnanlage. Es ist auch schön, dass dort zwei behindertengerechte Wohnungen entstehen sollen. Die Wohnungen sind, wie ich auf Grund der Beschreibung vermute, für Gehbehinderte oder eventuell Sehbehinderte bestimmt. In Bonn brauchen wir aber ab sofort Wohnungen für geistig behinderte Menschen. Ich rege an, dass in der Wohnsiedlung integratives Wohnen von (geistig) Behinderten und Nichtbehinderten berücksichtigt wird. Zum Hintergrund dieser Anregung: Am 18.09.2025 wurde der Verein „Down and Up” e. V. ins Leben berufen. Der Verein entstand aus der über 20-jährigen Elterninitiative „Down and Up” von Eltern mit Kindern mit Trisomie 21 (anders: Down-Syndrom). Aus den Kindern vor 20 Jahren sind erwachsene Menschen geworden, die das Elternhaus verlassen und eigenes, möglichst selbständiges Leben führen wollen und sollen. Das Schaffen entsprechenden Wohnraums für die Menschen ist der Hauptgrund der Gründung des neuen Down and Up e. V. Einige von uns, Gründermitglieder des Vereins, sehen in dem neuen Wohngebiet auf dem Gelände der früheren Schamotte-Fabrik eine Chance für so einen Wohnraum für unsere Kinder. Unsere Vorstellung für das Projekt ist eine integrative Wohnform, wo jeder wohnen dürfte – mit oder ohneSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Behinderung, wo die Nichtbehinderten die Behinderten in vorher bestimmten Rahmen unterstützen und dafür günstiger wohnen können. Einige von solchen Projekten existieren schon, z. B. inklusiv Wohnen Köln e. V. (www.inklusiv- wohnen-koeln.de). In Bonn gibt es so was Ähnliches aktuell für eine sehr kleine Gruppe bei mlg wohnen gemeinnützige GmbH. Aus diesem Grund werden wir die Entwicklung auf dem Gelände der früheren Schamotte-Fabrik weiter verfolgen und ggf. unsere Ideen für inklusives Wohnen für von 10 bis 30 geistig behinderte Menschen einbringen.“ Der Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Stellungnahme lautet wie folgt: Die Zustimmung zu den Planinhalten wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung, integrative Wohnformen für Menschen mit und ohne geistige Behinderungen im Vorhaben unterzubringen, wurde an die Vorhabenträgerin zur Kenntnis weitergereicht. Über diesen Abwägungsvorschlag ist zum Satzungsbeschluss durch den Rat zwingend mit abzustimmen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de