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260218-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage zum Kaiserplatz

Nummer
260218-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Am Neutor Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wesselstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 260218 Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage zum Kaiserplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260218-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große
Anfrage zum Kaiserplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Folgenden wird auf die einzelnen Fragen eingegangen. Zur besseren
Nachvollziehbarkeit werden diese jeweils zitiert.
1. Poppelsdorfer-Allee-Unterführung: Durchfahrverbot für Radler*innen von 9
bis 21 Uhr (DS 221700)
Unsere Fragen:
◦ Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand dieses Beschlusses?
◦ Aus welchen Gründen wurde die Maßnahme bislang nicht umgesetzt?
◦ Wurde eine Abstimmung mit der Polizei vorgenommen?
Eine (temporäre) Freigabe der Unterführung für den Radverkehr wurde geprüft,
ist rechtlich aber nicht zulässig, da die Unterführung in ihrem aktuellen
baulichen Zustand nicht die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Nach
den geltenden Regelwerken wäre hierfür eine Höhe von mindestens 2,50 m
erforderlich. Vor Ort steht jedoch lediglich eine Höhe von ca. 2,20 m zur
Verfügung.
Die Verwaltung hat daher eine Diagonalaufstellung der Umlaufsperren inklusive
Bodenmarkierung, die zum Fahrradschieben aufruft, vorgeschlagen, die von
der Polizei aber aus Sicherheitsbedenken nicht mitgetragen wird. Stattdessen
sollen die bisherigen Umlaufsperren durch Sperren ersetzt werden, die etwas
weniger überlappend aufgestellt werden und somit ein Durchschieben auch mit
Kinderanhänger, Lastenrad oder Rollstuhl ermöglichen soll.
◦ Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Die verwaltungsinternen Abstimmungen dazu sind erfolgt und die
Umlaufsperren werden entsprechend erneuert. Aufgrund der derzeit
erforderlichen personellen Ressourcenbindung zur Bewältigung der
Auswirkungen der Sperrung der Nordbrücke kann aktuell jedoch kein konkreter
Ausführungstermin angegeben werden.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in der Kaiserstraße (DS 230646)
◦ Wie ist der Umsetzungsstand des Beschlusses?
Aufgrund anderer prioritärer Großprojekte, auf die die in der Verkehrsplanung
verfügbaren personellen Ressourcen konzentriert werden mussten, ist die
Verwaltung bisher noch nicht in der Lage gewesen, diesen Beschluss
umzusetzen. Dies war neben temporärer Vakanzen im Fachbereich auch der
Grund, warum die im August 2023 per Maßgabe gewünschte
Anliegerbeteiligung bisher nicht durchgeführt werden konnte.
◦ Wurde eine konkrete Standortprüfung vorgenommen?
Eine Erstprüfung des Standortes wurde vorgenommen. Es spricht
voraussichtlich nichts dagegen, wie beschlossen, zwei der Kfz-Stellplätze durch
Fahrradbügel zu ersetzen. Eine Aufstellung von Fahrradständern ohne
Umwandlung eines Stellplatzes ist nicht möglich, da die beschriebene Fläche
vor Hausnummer 16 nicht in städtischer Hand ist.
◦ Gab es Gespräche mit Eigentümer*innen bzw. Gewerbetreibenden?
Nein (s. o.).
◦ Welche Gründe stehen einer kurzfristigen Umsetzung entgegen?
Die gewünschten und beschlossenen Fahrradständer werden ins nächste
Fahrradabstellplatzprogramm aufgenommen, da sie am 05.12.2023 zur
Umsetzung beschlossen wurden.
3. Aufwertung und Sanierung des nordöstlichen Bereichs des Kaiserplatzes
(DS 212192)
◦ Welche Maßnahmen wurden seit dem Beschluss umgesetzt?
Das Projekt „Neugestaltung Kaiserplatz und Achse am Neutor“ ist Bestandteil
des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Masterplan Innere
Stadt Bonn 3.0 – ISEK Innenstadt Bonn“, das der Rat am 04.09.2025
beschlossen hat (DS-Nr. 253259). Im Rahmen des ISEK Innenstadt ist der
Kaiserplatz als Projekt Nr. 3 vorgesehen.
Die Umsetzung der Neugestaltung erfolgt vorbehaltlich der Ergebnisse des
Qualifizierungsverfahrens (landschaftsplanerischer Wettbewerb nach RPW
2013 inkl. VGV-Vergabeverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung), das aktuell
durch die Verwaltung vorbereitet wird, sowie der Zusage von Fördermitteln über
das Städtebauförderprogramm durch das Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung NRW. Der Förderantrag wurde fristgerecht zum
30.09.2025 eingereicht (siehe DS 253259). Das MHKBD NRW hat am 22.07.26
das Städtebauförderprogramm 2026 veröffentlicht. Die Stadt Bonn wurde mit
den Projekten des Masterplan 3.0 in das Förderprogramm aufgenommen,
sodass nun eine Förderung für die Durchführung des
Qualifizierungsverfahrens/Wettbewerbes Kaiserplatzes/Am Neutor vorliegt.
Auch sind bei einer Sanierung oder Umgestaltung die EigentumsverhältnisseSeite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
und vertraglichen Vereinbarungen zu Nutzung und Unterhaltung mit der
Universität Bonn zu berücksichtigen.
◦ Gibt es Planungen zur kurzfristigen Sanierung der Gehwegflächen?
Da im Rahmen des Masterplan 3.0 der Kaiserplatz umgebaut werden soll, sind
aus Sicht der Verwaltung zuvor kurzfristig keine tiefgreifenden Sanierungen
durchzuführen.
◦ Ist eine Bepollerung vorgesehen bzw. geprüft worden?
Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und zur Verhinderung
widerrechtlichen Parkens werden schon seit einigen Jahren nicht mehr
eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht
zu leisten ist. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen
Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt.
Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Wirkung vom
01.09.2009 sind bloße Absperrpfosten zudem nicht mehr
Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§43 ff StVO.
◦ Wie ist der zeitliche Horizont für weitere Schritte?
Das in der Antwort zu Frage 1 angesprochene Qualifizierungsverfahren läuft bis
Ende 2027. Aufgrund der Abhängigkeiten zu weiteren Bauprojekten in der
unmittelbaren Umgebung (Umbau Straße Am Hauptbahnhof,
Straßenneugestaltung Masterplanprojekt Uni trifft City, Neubau Gebäude
Bahnhofsmission und Bundespolizei, Neubau ZOB) kalkuliert die Verwaltung
aktuell mit einer baulichen Umsetzung frühestens ab 2031.
Vorgesehen ist, dass im Rahmen dieser Maßnahme auch die vorhandene
Brunnenanlage erneuert wird. Bis zum Baubeginn wird sich die Verwaltung auf
den Erhalt des Wasserspiels konzentrieren.
4. Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich Hofgarten (DS 230389)
Ziel des Beschlusses war der Schutz der Südstadt, insbesondere der
Lennéstraße, vor Durchgangsverkehr.
Fragen:
◦ Welche verkehrslenkenden Maßnahmen wurden geprüft oder umgesetzt?
◦ Welche Ergebnisse liegen aus eventuellen Untersuchungen vor?
◦ Welche weiteren Schritte sind geplant?
Im Bereich um den Hofgarten wurden, insbesondere mit Blick auf die
Lennéstraße, verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen geprüft. Die
Umsetzung des Beschlusses ist jedoch derzeit durch die bestehende
Großbaustelle in der Lennéstraße (Neubau der Uni-Mensa) beeinflusst.
Die Bauarbeiten im Bereich der Lennéstraße dauern aktuell noch an und
werden voraussichtlich bis mindestens Ende 2026 fortgeführt. Solange dieseSeite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Baustellensituation besteht, kann die vorgesehene Anordnung des
Verkehrszeichens 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) nicht sinnvoll
umgesetzt werden.
Die Anbringung der entsprechenden Beschilderung ist unmittelbar nach
Abschluss der Baumaßnahme vorgesehen. Erst im Anschluss kann auch eine
Evaluierung erfolgen und geprüft werden, ob mit der Anordnung des
Verkehrszeichen 209-10 eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der
Südstadt erreicht werden kann.
Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung kann derzeit noch nicht benannt
werden, da dieser unmittelbar von der Baumaßnahme abhängt.
5. Gehweg Maximilianstraße (Bereich ZOB), (DS 231283)
Der Beschluss zielte auf die Entschärfung eines Angstraums sowie eine
optische und funktionale Aufwertung des Gehwegs im Bereich des ZOB.
Fragen:
◦ Welche Maßnahmen wurden bislang umgesetzt oder vorbereitet?
◦ Welche Gründe verzögern die Umsetzung?
Ursprünglich war geplant, den Gehweg Maximilianstraße im Zuge des
Straßenbaus Wesselstraße zu realisieren. Hierzu gibt es einen neuen
Sachstand. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang verweist auf
die Drucksache 253041-02.
Der Bussteig A am ZOB wurde zwischenzeitlich mittels provisorischer
Asphaltflächen für wartende Fahrgäste erweitert.
◦ Gibt es eine abgestimmte Planung mit weiteren Akteur*innen (z. B. Sicherheit,
Stadtplanung)?
Die Wache GABI bestreift die Maximilianstraße mehrmals täglich und zeigt mit
den gemischten Streifen ordnungsbehördliche und polizeiliche Präsenz. Zudem
befindet sich auch die neu installierte Präsenzstreife des Kommunalen
Ordnungsdienstes im Rahmen des Konzeptes "Sicherheit und Ordnung"
temporär in dem Bereich und arbeitet eng mit den Einsatzkräften der GABI
zusammen.
- - - - -
Die Umsetzung der in der Stellungnahme angeführten Maßnahmen entfaltet in
Teilen finanzielle Auswirkungen und erfolgt daher vorbehaltlich der weiteren
Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der
Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung.
Anlage/nSeite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de