260218-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage zum Kaiserplatz
Kerndaten
- Nummer
- 260218-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kaiserstraße Hauptort
- Am Neutor
- Wesselstraße
- Am Hauptbahnhof
- Lennéstraße
- Maximilianstraße
- Poppelsdorfer Allee
- Kaiserplatz
- Südstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260218-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage zum Kaiserplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Folgenden wird auf die einzelnen Fragen eingegangen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden diese jeweils zitiert. 1. Poppelsdorfer-Allee-Unterführung: Durchfahrverbot für Radler*innen von 9 bis 21 Uhr (DS 221700) Unsere Fragen: ◦ Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand dieses Beschlusses? ◦ Aus welchen Gründen wurde die Maßnahme bislang nicht umgesetzt? ◦ Wurde eine Abstimmung mit der Polizei vorgenommen? Eine (temporäre) Freigabe der Unterführung für den Radverkehr wurde geprüft, ist rechtlich aber nicht zulässig, da die Unterführung in ihrem aktuellen baulichen Zustand nicht die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Nach den geltenden Regelwerken wäre hierfür eine Höhe von mindestens 2,50 m erforderlich. Vor Ort steht jedoch lediglich eine Höhe von ca. 2,20 m zur Verfügung. Die Verwaltung hat daher eine Diagonalaufstellung der Umlaufsperren inklusive Bodenmarkierung, die zum Fahrradschieben aufruft, vorgeschlagen, die von der Polizei aber aus Sicherheitsbedenken nicht mitgetragen wird. Stattdessen sollen die bisherigen Umlaufsperren durch Sperren ersetzt werden, die etwas weniger überlappend aufgestellt werden und somit ein Durchschieben auch mit Kinderanhänger, Lastenrad oder Rollstuhl ermöglichen soll. ◦ Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Die verwaltungsinternen Abstimmungen dazu sind erfolgt und die Umlaufsperren werden entsprechend erneuert. Aufgrund der derzeit erforderlichen personellen Ressourcenbindung zur Bewältigung der Auswirkungen der Sperrung der Nordbrücke kann aktuell jedoch kein konkreter Ausführungstermin angegeben werden.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in der Kaiserstraße (DS 230646) ◦ Wie ist der Umsetzungsstand des Beschlusses? Aufgrund anderer prioritärer Großprojekte, auf die die in der Verkehrsplanung verfügbaren personellen Ressourcen konzentriert werden mussten, ist die Verwaltung bisher noch nicht in der Lage gewesen, diesen Beschluss umzusetzen. Dies war neben temporärer Vakanzen im Fachbereich auch der Grund, warum die im August 2023 per Maßgabe gewünschte Anliegerbeteiligung bisher nicht durchgeführt werden konnte. ◦ Wurde eine konkrete Standortprüfung vorgenommen? Eine Erstprüfung des Standortes wurde vorgenommen. Es spricht voraussichtlich nichts dagegen, wie beschlossen, zwei der Kfz-Stellplätze durch Fahrradbügel zu ersetzen. Eine Aufstellung von Fahrradständern ohne Umwandlung eines Stellplatzes ist nicht möglich, da die beschriebene Fläche vor Hausnummer 16 nicht in städtischer Hand ist. ◦ Gab es Gespräche mit Eigentümer*innen bzw. Gewerbetreibenden? Nein (s. o.). ◦ Welche Gründe stehen einer kurzfristigen Umsetzung entgegen? Die gewünschten und beschlossenen Fahrradständer werden ins nächste Fahrradabstellplatzprogramm aufgenommen, da sie am 05.12.2023 zur Umsetzung beschlossen wurden. 3. Aufwertung und Sanierung des nordöstlichen Bereichs des Kaiserplatzes (DS 212192) ◦ Welche Maßnahmen wurden seit dem Beschluss umgesetzt? Das Projekt „Neugestaltung Kaiserplatz und Achse am Neutor“ ist Bestandteil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Masterplan Innere Stadt Bonn 3.0 – ISEK Innenstadt Bonn“, das der Rat am 04.09.2025 beschlossen hat (DS-Nr. 253259). Im Rahmen des ISEK Innenstadt ist der Kaiserplatz als Projekt Nr. 3 vorgesehen. Die Umsetzung der Neugestaltung erfolgt vorbehaltlich der Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens (landschaftsplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 inkl. VGV-Vergabeverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung), das aktuell durch die Verwaltung vorbereitet wird, sowie der Zusage von Fördermitteln über das Städtebauförderprogramm durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Der Förderantrag wurde fristgerecht zum 30.09.2025 eingereicht (siehe DS 253259). Das MHKBD NRW hat am 22.07.26 das Städtebauförderprogramm 2026 veröffentlicht. Die Stadt Bonn wurde mit den Projekten des Masterplan 3.0 in das Förderprogramm aufgenommen, sodass nun eine Förderung für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens/Wettbewerbes Kaiserplatzes/Am Neutor vorliegt. Auch sind bei einer Sanierung oder Umgestaltung die EigentumsverhältnisseSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) und vertraglichen Vereinbarungen zu Nutzung und Unterhaltung mit der Universität Bonn zu berücksichtigen. ◦ Gibt es Planungen zur kurzfristigen Sanierung der Gehwegflächen? Da im Rahmen des Masterplan 3.0 der Kaiserplatz umgebaut werden soll, sind aus Sicht der Verwaltung zuvor kurzfristig keine tiefgreifenden Sanierungen durchzuführen. ◦ Ist eine Bepollerung vorgesehen bzw. geprüft worden? Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens werden schon seit einigen Jahren nicht mehr eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten ist. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt. Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Wirkung vom 01.09.2009 sind bloße Absperrpfosten zudem nicht mehr Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§43 ff StVO. ◦ Wie ist der zeitliche Horizont für weitere Schritte? Das in der Antwort zu Frage 1 angesprochene Qualifizierungsverfahren läuft bis Ende 2027. Aufgrund der Abhängigkeiten zu weiteren Bauprojekten in der unmittelbaren Umgebung (Umbau Straße Am Hauptbahnhof, Straßenneugestaltung Masterplanprojekt Uni trifft City, Neubau Gebäude Bahnhofsmission und Bundespolizei, Neubau ZOB) kalkuliert die Verwaltung aktuell mit einer baulichen Umsetzung frühestens ab 2031. Vorgesehen ist, dass im Rahmen dieser Maßnahme auch die vorhandene Brunnenanlage erneuert wird. Bis zum Baubeginn wird sich die Verwaltung auf den Erhalt des Wasserspiels konzentrieren. 4. Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich Hofgarten (DS 230389) Ziel des Beschlusses war der Schutz der Südstadt, insbesondere der Lennéstraße, vor Durchgangsverkehr. Fragen: ◦ Welche verkehrslenkenden Maßnahmen wurden geprüft oder umgesetzt? ◦ Welche Ergebnisse liegen aus eventuellen Untersuchungen vor? ◦ Welche weiteren Schritte sind geplant? Im Bereich um den Hofgarten wurden, insbesondere mit Blick auf die Lennéstraße, verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen geprüft. Die Umsetzung des Beschlusses ist jedoch derzeit durch die bestehende Großbaustelle in der Lennéstraße (Neubau der Uni-Mensa) beeinflusst. Die Bauarbeiten im Bereich der Lennéstraße dauern aktuell noch an und werden voraussichtlich bis mindestens Ende 2026 fortgeführt. Solange dieseSeite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Baustellensituation besteht, kann die vorgesehene Anordnung des Verkehrszeichens 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) nicht sinnvoll umgesetzt werden. Die Anbringung der entsprechenden Beschilderung ist unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme vorgesehen. Erst im Anschluss kann auch eine Evaluierung erfolgen und geprüft werden, ob mit der Anordnung des Verkehrszeichen 209-10 eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Südstadt erreicht werden kann. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung kann derzeit noch nicht benannt werden, da dieser unmittelbar von der Baumaßnahme abhängt. 5. Gehweg Maximilianstraße (Bereich ZOB), (DS 231283) Der Beschluss zielte auf die Entschärfung eines Angstraums sowie eine optische und funktionale Aufwertung des Gehwegs im Bereich des ZOB. Fragen: ◦ Welche Maßnahmen wurden bislang umgesetzt oder vorbereitet? ◦ Welche Gründe verzögern die Umsetzung? Ursprünglich war geplant, den Gehweg Maximilianstraße im Zuge des Straßenbaus Wesselstraße zu realisieren. Hierzu gibt es einen neuen Sachstand. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang verweist auf die Drucksache 253041-02. Der Bussteig A am ZOB wurde zwischenzeitlich mittels provisorischer Asphaltflächen für wartende Fahrgäste erweitert. ◦ Gibt es eine abgestimmte Planung mit weiteren Akteur*innen (z. B. Sicherheit, Stadtplanung)? Die Wache GABI bestreift die Maximilianstraße mehrmals täglich und zeigt mit den gemischten Streifen ordnungsbehördliche und polizeiliche Präsenz. Zudem befindet sich auch die neu installierte Präsenzstreife des Kommunalen Ordnungsdienstes im Rahmen des Konzeptes "Sicherheit und Ordnung" temporär in dem Bereich und arbeitet eng mit den Einsatzkräften der GABI zusammen. - - - - - Die Umsetzung der in der Stellungnahme angeführten Maßnahmen entfaltet in Teilen finanzielle Auswirkungen und erfolgt daher vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/nSeite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de