260182-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Anpassung der Geschäftsordnung des Integrationsrates (neu: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260182
Kerndaten
- Nummer
- 260182-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260182-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar 11.03.2026 BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Anpassung der Geschäftsordnung des Integrationsrates (neu: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260182 Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der mit Drucksache 206182 unterbreitete Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration wird unter folgender Abweichung in § 1 gefasst: § 1 Zusammentreten des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (1) Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hält bis zu sechs Sitzungen im Jahr ab. Der/die Schriftführer/in des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration stellt hierfür in Abstimmung mit dem Terminplan des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen einen Sitzungsplan auf und legt diesen der/dem Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zur Zustimmung vor. Begründung Anders als in der Begründung der Beschlussvorlage 260182 durch die Verwaltung dargestellt, handelt es sich bei der zu beschließenden Geschäftsordnung nicht um eine lediglich auf die neue Bezeichnung des Gremiums angepasste textliche Änderung. In § 1 findet sich die Änderung der Sitzungsanzahl von bisher 6 auf künftig 8 Sitzungen pro Jahr. Dies ist eben keine schlichte textliche Anpassung. Nach Auffassung der Antragsteller sollte der neu gefasste Ausschuss dieSeite 1 von 2 Seite 2 jährliche Sitzungsanzahl des Integrationsrates beibehalten. Mit Blick auf die Ausschusszusammensetzung - ein Drittel sind Ratsmitglieder - möge Berücksichtigung finden, dass Mitglieder des Rates üblicherweise an zahlreichen weiteren Ausschusssitzungen teilzunehmen haben. Hinzu kommt, dass auch die Ausschussmitglieder des neuen Ausschusses als beratende Teilnehmer an beinahe allen anderen Ausschusssitzungen teilnehmen sollen. Zwei hinzukommende Sitzungen des neu gebildeten Ausschusses halten wir nicht für vertretbar, es ist im Gegenteil ein unnötiger Aufwuchs und ehrenamtlich schwierig zu bewältigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de