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260182-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Anpassung der Geschäftsordnung des Integrationsrates (neu: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260182

Nummer
260182-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260182 Anpassung der Geschäftsordnung des Integrationsrates (neu: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260182-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
11.03.2026
BBB-Fraktion-Änderungsantrag: Anpassung der
Geschäftsordnung des Integrationsrates (neu:
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration) der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260182
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
18.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der mit Drucksache 206182 unterbreitete Vorschlag für eine Geschäftsordnung
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration wird unter folgender
Abweichung in § 1 gefasst:
§ 1
Zusammentreten des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und
Integration
(1) Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hält bis
zu sechs Sitzungen im Jahr ab. Der/die Schriftführer/in des Ausschusses für
Chancengerechtigkeit und Integration stellt hierfür in Abstimmung mit dem
Terminplan des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen einen
Sitzungsplan auf und legt diesen der/dem Vorsitzenden des Ausschusses für
Chancengerechtigkeit und Integration zur Zustimmung vor.
Begründung
Anders als in der Begründung der Beschlussvorlage 260182 durch die
Verwaltung dargestellt, handelt es sich bei der zu beschließenden
Geschäftsordnung nicht um eine lediglich auf die neue Bezeichnung des
Gremiums angepasste textliche Änderung.
In § 1 findet sich die Änderung der Sitzungsanzahl von bisher 6 auf künftig 8
Sitzungen pro Jahr. Dies ist eben keine schlichte textliche Anpassung.
Nach Auffassung der Antragsteller sollte der neu gefasste Ausschuss dieSeite 1 von 2
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jährliche Sitzungsanzahl des Integrationsrates beibehalten. Mit Blick auf die
Ausschusszusammensetzung - ein Drittel sind Ratsmitglieder - möge
Berücksichtigung finden, dass Mitglieder des Rates üblicherweise an
zahlreichen weiteren Ausschusssitzungen teilzunehmen haben. Hinzu kommt,
dass auch die Ausschussmitglieder des neuen Ausschusses als beratende
Teilnehmer an beinahe allen anderen Ausschusssitzungen teilnehmen sollen.
Zwei hinzukommende Sitzungen des neu gebildeten Ausschusses halten wir
nicht für vertretbar, es ist im Gegenteil ein unnötiger Aufwuchs und
ehrenamtlich schwierig zu bewältigen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de